Selbstverteidigung Digitaler Grundrechte. Schweriner Wissenschaftswoche Workshop und Agata Królikowski akroli.
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- Katja Meinhardt
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1 Selbstverteidigung Digitaler Grundrechte Schweriner Wissenschaftswoche Workshop und Agata Królikowski akroli.de
2 Was Sie heute erwartet Begrüßung (Digitale) Grundrechte Gruppenarbeit: Software-Werkzeuge Plenum: kurze Vorstellung der Ergebnisse Demo: GPG/Tor Fazit
3 Grundrechte Fortschritt Vermitteln dem Bürger mit Verfassungsrang einen Mindestbestand subjektiver Staat/Gesellschaft Grundrechte Rechte Verpflichten den Staat Können eingeschränkt werden
4 Grundrechte Sind in Deutschland als Teil des Grundgesetzes in den Artikeln 1-19 GG kodifiziert
5 Grundrechte Menschen- und Bürgerrechte Freiheitsrechte (als Abwehrrechte gegen den Staat) Art. 8 GG (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Gleichheitsrechte Art. 3 GG (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Anspruchs-/Leistungs-/Teilhaberechte Art. 16a GG (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
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7 Artikel Artikel 1 Artikel 2 Artikel 2 I i.v.m. Artikel 1 I Artikel 2 I i.v.m. Artikel 20 III Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 Artikel 14 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 16a Artikel 17 Artikel 19 Inhalt Schutz der Menschenwürde Freiheit der Person Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) Allgemeines Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren Gleichheitssatz, Gleichberechtigung Glaubens- und Gewissensfreiheit Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit Schutz von Ehe und Familie Recht auf Schulwahl Versammlungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Brief- und Postgeheimnis Freizügigkeit im Bundesgebiet Freiheit der Berufswahl, Verbot der Zwangsarbeit Unverletzlichkeit der Wohnung Eigentumsrechte Vergesellschaftung, Gemeineigentum Verbot von Ausbürgerung und Auslieferung Asylrecht Petitionsrecht Abs. 4: Justizgewährleistung, Effektiver Rechtsschutz
8 In einer digitalen Welt Wer hat einen Desktop-Computer? Wer hat ein Tablet? Wer hat ein Smartphone? Wer hat Internet zu Hause? Initiative D21: D21 - Digital - Index. Auf dem Weg in ein digitales Deutschland?! Eine Studie der Initiative D21, 2013, URL: [ ]
9 Artikel Artikel 1 Artikel 2 Artikel 2 I i.v.m. Artikel 1 I Artikel 2 I i.v.m. Artikel 20 III Artikel 3 Artikel 4 Artikel 5 Artikel 6 Artikel 7 Artikel 8 Artikel 9 Artikel 10 Artikel 11 Artikel 12 Artikel 13 Artikel 14 Artikel 15 Artikel 16 Artikel 16a Artikel 17 Artikel 19 Inhalt Schutz der Menschenwürde Freiheit der Person Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) Allgemeines Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren Gleichheitssatz, Gleichberechtigung Glaubens- und Gewissensfreiheit Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit Schutz von Ehe und Familie Recht auf Schulwahl Versammlungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Brief- und Postgeheimnis Freizügigkeit im Bundesgebiet Freiheit der Berufswahl, Verbot der Zwangsarbeit Unverletzlichkeit der Wohnung Eigentumsrechte Vergesellschaftung, Gemeineigentum Verbot von Ausbürgerung und Auslieferung Asylrecht Petitionsrecht Abs. 4: Justizgewährleistung, Effektiver Rechtsschutz
10 Telekommunikationsgeheimnis Netzneutralität Petitionsrecht Transparenz/ Informationsfreiheitsgesetz Digitale Teilhabe Meinungs- und Informationsfreiheit Datenschutz
11 Art. 5 GG (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
12 4 BDSG Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und - nutzung (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. [ ] Art. 10 GG (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
13 1 IFG Grundsatz (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. (2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Art. 17 GG Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
14 (Selbst-)Verteidigen? Beispiel Internet: Was ist sichtbar? Elektronische Gesundheitskarte Passwortdiebstahl Sperren von Inhalten Werbung Tracking durch Webseiten?
15 Werkzeuge: Gruppenarbeit Szenario 1 Sie möchten sich mit ihrer besten Freundin/ ihrem besten Freund über private Dinge austauschen. Aufgrund der Entwicklungen der letzten Monate fühlen Sie sich aber nicht ganz wohl dabei und würden gerne Ihre Nachrichten auf dem Smartphone und auch Ihre Chatnachrichten auf Ihrem Computer verschlüsseln. Welche Dienste oder Software könnten dabei hilfreich sein? Welche Grundrechte schützen Sie damit?
16 Werkzeuge: Gruppenarbeit Szenario 2 Sie haben Netflix abonniert und stellen fest, dass die Filme ständig ruckeln, obwohl Sie DSL haben. Auch sind manche Webseiten entweder nicht erreichbar oder sehr langsam. Sie haben den Verdacht, dass Ihr Provider bestimmte Dienste drosselt oder Webseiten sperrt. Welche Dienste oder Software könnten dabei hilfreich sein, herauszufinden, dass Ihr Provider Ihren Anschluss, bestimmte Webdienste oder Webseiten blockt? Welche Grundrechte schützen Sie damit?
17 Szenario 3 Werkzeuge: Gruppenarbeit Ihre Gesundheit und die Ihrer Kommilitonen liegt Ihnen sehr am Herzen. Sie würden daher gerne wissen, ob die Mensa, die Sie täglich besuchen ordentlich kontrolliert wird und wie die Ergebnisse der letzten Kontrollen aussehen. Außerdem würden Sie gerne erreichen, dass ein Aufkleber in Form eines Smileys (rot/gelb/grün) an der Mensa-Tür kurz und knackig über das Ergebnis der letzten Kontrolle informiert. Welche Dienste oder Software könnten dabei hilfreich sein, die Informationen zu beschaffen und die Smileys einzuführen? Welche Grundrechte üben Sie damit aus?
18 Werkzeuge: Gruppenarbeit Szenario 4 Sie haben eine großartige und einzigartige Idee, mit der Sie ein Unternehmen gründen möchten. Sie möchten potentiellen Mitgründern von Ihrer Idee per Mail erzählen. Allerdings möchten Sie nicht, dass jemand die Mail mitlesen kann. Welche Dienste oder Software könnten Ihnen dabei helfen? Welche Grundrechte schützen Sie damit?
19 Werkzeuge: Gruppenarbeit Aufgabe Werkzeuge/Grundrechte online recherchieren Erfahrungen über digitale Werkzeuge/Web- Dienste/Grundrechte austauschen Ergebnisse auf Flipchartpapier festhalten Sie haben 20 Minuten 3-Minuten-Vortrag vor der gesamten Gruppe über Ihre Ergebnisse
20 Ergebnisse
21 Demo
22 Fazit Was ist das Wichtigste, was ich heute gelernt habe? Was habe ich am wenigsten verstanden? Ihr Alter? Ihr beruflicher Hintergrund/Studiengang?
23 Fragen? Links, Materialien und Werkzeuge: Passwort: WSdigitaleGR2014
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