VR FinanzierungsPass IVD
|
|
|
- Friederike Marie Kraus
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sachkunde im Beratungsthema Immobilie VR FinanzierungsPass IVD Sachkunde im Beratungsthema Immobilie
2 Sachkundeanforderungen Sachkunde gemäß BVR-Rundschreiben vom 04. Mai 2016 Nach 18a Abs. 6 KWG konkretisiert durch die ImmoDarl- SachkV müssen die mit der Vergabe von Immobiliar- Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter über angemessene Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf das Gestalten, Anbieten, Vermitteln, Abschließen von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder das Erbringen von Beratungsleistungen in Bezug auf diese Verträge verfügen und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nachweislich auf aktuellem Stand halten. Der Mitarbeiterbegriff in diesem Sinne erfasst jegliche Personen, die Tätigkeiten der Kreditvergabe vornehmen. Die Sachkundeanforderung dürfte jedoch auf die jeweilige Tätigkeit angemessen spezifiziert werden, so dass es ausreicht, wenn im speziellen Tätigkeitsbereich spezifische und im Übrigen Grundkenntnisse vorliegen. Verwaltungsund Sekretariatsarbeiten sind dementsprechend von der Sachkundeanforderung ausgenommen. Bei den danach von der Sachkundeanforderung erfassten Mitarbeitern ist das Vorliegen der Sachkunde im Einzelfall zu prüfen. Die Aktualisierung der Sachkunde erfordert die regelmäßige Teilnahme an internen oder externen "Aktualisierungsmaßnahmen".
3 Sachkundeanforderungen Anerkannte Abschlüsse ohne Einzelnachweis nach 2 ImmoDarlSachkV ImmoDarlSachkV 1, Abs. 2 ImmoDarlSachkV Kreditinstitute müssen über die in 18a Absatz 6 des Kreditwesengesetzes genannten angemessenen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die hierfür notwendige Sachkunde erfordert angemessene theoretische und praktische Kenntnisse 1. der rechtlichen Grundlagen für die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen, 2. des Verfahrens zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers, 3. der einschlägigen Kreditprodukte und der üblicherweise mit ihnen angebotenen Nebenleistungen, 4. der Verfahren des Immobilienerwerbs einschließlich der Organisation und Funktionsweise von Grundbüchern 5. der Bewertung von Sicherheiten. Die erforderliche Sachkunde muss durch Abschluss- oder Arbeitszeugnisse, durch Schulungsnachweise oder in anderer geeigneter Weise belegt sein. 1. staatlich anerkannter Abschluss Bank-/Sparkassenkaufmann/-frau 2. staatlich anerkannter Abschluss Immobilienkaufmann/-frau, 3. staatlich anerkannter Abschluss als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen in der Fachrichtung Finanzberatung, wenn die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde oder die Abschlussprüfung auf der Grundlage der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Mitarbeiter die Wahlqualifikationseinheit Private Immobilienfinanzierung und Versicherungen gewählt hatte 4. Geprüfter Bankfachwirt/-in 5. Geprüfter Immobilienfachwirt/-in 6. Geprüfter Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen 7. Geprüfter Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvergabe vorliegt 8. Abschluss eines Studiums der Mathematik, der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften (Hochschul- oder Fachhochschulabschluss), wenn darüber hinaus eine fachspezifische Berufspraxis nachgewiesen werden kann, die gewährleistet, dass der Mitarbeiter den an die Sachkunde zu stellenden Anforderungen genügt.
4 VR FinanzierungsPass IVD VR FinanzierungsPass IVD Instrumentarium zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung/-sicherung im Kontext der Anforderungen des Marktes des Qualitätsanspruchs der Genossenschaftlichen FinanzGruppe der gesetzlichen Anforderungen Sicherheit in Hinblick auf die Aktualität durch fortlaufende Aktualisierung aller 5 Sachkundenthemen ohne Präsenzveranstaltungen über das Forum UpdateDigital Vereinfachung/Vereinheitlichung der Nachweisführung durch unbefristeten Pass und jährlichen Online-Wissenstest
5 VR FinanzierungsPass IVD VR FinanzierungsPass IVD VR FinanzierungsPass IVD I Finanzierung wohnwirtschaftlich genutzter Immobilien Kapitaldienstdeckung aus Überschusseinkünften VR FinanzierungsPass IVD II Alle Immobiliar-Verbraucherdarlehen Kapitaldienstdeckung aus Überschussund Gewinneinkünften Spezialisierungen: Für spezielle Funktionen wie Wertermittler oder Sachbearbeiter Kredit-/Sicherungsverträge mit eingeschränkten Sachkundeanforderungen wird kein Pass vergeben. Wir empfehlen Ihnen gerne gezielte Qualifizierungs- und Updatemaßnahmen.
6 Sachkunde Der VR FinanzierungsPass IVD VR FinanzierungsPass IVD Forum UpdateDigital Digitales Update-System für den VR FinanzierungsPass IVD unterteilt in die 5 Sachkundethemen Benachrichtigungsfunktion bei neuen Beiträgen Beiträge bei Bedarf didaktisch aufbereitet z.b. als Fallstudien/Webcasts/Videos Online-Wissenstest am Jahresende 2017: kostenfreie Teilnahme ab 2018: Teilnehmer-Jahresbeitrag (gestaffelt in Abhängigkeit von der Anzahl der eingeschriebenen Mitarbeiter pro Bank; Basispreis max. 100,00 EUR netto) gesondertes Forum für Privatkundenberater mit eingeschränkter Kreditvergabe für Bestandskunden/Bestandsimmobilien
7 Unser Angebot für Ihren Erfolg Lösungen im Detail Anlage Unsere Lösungen zum VR FinanzierungsPass IVD im Detail Anlass Datum Name (optional) 7
8 VR FinanzierungsPass IVD I Markt Marktfolge VR FinanzierungsPass IVD I Ersterwerb für Nachwuchskräfte Ich werde Baufinanzierungsberater: Rechtssichere und praxisgerechte Vertragsgestaltung und Absicherung in der Wohnbaufinanzierung Wohnbaufinanzierung bei selbstgenutzten Immobilien Individuelle Beratung bei komplexen Wohnbaufinanzierungen Ich werde Mitarbeiter der Marktfolge Aktiv-Privatkunden: Vertrags- und Sicherheitenrecht im Privatkreditgeschäft Die private Wohnbaufinanzierung Beleihungswertermittlung in der Wohnbaufinanzierung Kompetenznachweis Marktfolge Aktiv - Privatkunden Erfolgreiche Gesprächsführung in der Wohnbaufinanzierung Kompetenznachweis VR-WohnbaufinanzierungsBeratung Weitere Informationen erhalten Sie hier Weitere Informationen erhalten Sie hier Mit Bestehen des Kompetenznachweises erhält Ihr Mitarbeiter den VR-FinanzierungsPass IVD I
9 VR FinanzierungsPass IVD I VR FinanzierungsPass I für Bestandsmitarbeiter ohne bzw. mit der erforderlichen theoretischen Sachkunde (sh.folie 12) Mitarbeiter ohne Nachweis nach 2 oder 1 Abs. 2 der ImmoDarlSachkV Baufinanzierungsberater/Mitarbeiter der Marktfolge Aktiv Privatkunden mit mind. 3 Jahren Praxiserfahrung Rechtssicherer Umgang mit Immobiliar- Verbraucherdarlehen (1 Tag) (bzw. in 2016: 33010) und Update - Baufinanzierung für Praktiker (3 Tage) Weitere Informationen erhalten Sie hier Mitarbeiter mit Nachweis nach 2 oder 1 Abs. 2 der ImmoDarlSachkV Baufinanzierungsberater/Mitarbeiter der Marktfolge Aktiv Privatkunden mit mind. 3 Jahren Praxiserfahrung InhouseUpdate Baufinanzierung unter Berücksichtigung der Anforderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (1 Tag) (bei Teilnahme am Seminar in 2016) bzw InhouseUpdate Vergabe von Immobiliar- Verbraucherdarlehen für wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien mit Kapitaldienstdeckung aus Überschusseinkünften ( 2 Tage) (ohne Teilnahme am Seminar in 2016) Gerne erstellen wir Ihnen auch ein individualisiertes Angebot unter Berücksichtigung Ihrer Anforderungen. Weitere Informationen erhalten Sie hier Mit Teilnahme erhält Ihr Mitarbeiter den VR-FinanzierungsPass IVD I
10 VR FinanzierungsPass IVD II Markt Marktfolge VR FinanzierungsPass IVD II Ersterwerb für Nachwuchskräfte Ich werde Gewerbe-/Firmenkundenberater und berate meine Unternehmer auch bei ihrer Baufinanzierung: Kompetenznachweis Gewerbekundenberatung bzw Kompetenznachweis Firmenkundenbetreuung I Wohnungsbaufinanzierung für Firmen- und Gewerbekundenberater (sofern Kompetenznachweis nicht vorliegt) Ich werde Mitarbeiter der Marktfolge Aktiv Privat- und Firmenkunden: Kompetenznachweis Firmenkreditsachbearbeitung Wohnungsbaufinanzierung für Firmenkreditsachbearbeiter (sofern Kompetenznachweis nicht vorliegt) Weitere Informationen erhalten Sie hier Weitere Informationen erhalten Sie hier Mit Bestehen des Kompetenznachweises und Teilnahme am Zusatzmodul erhält Ihr Mitarbeiter den VR- FinanzierungsPass IVD II Mitarbeiter, die bereits über den VR-FinanzierungsPass IVD I verfügen, erhalten auf Antrag den Pass II direkt nach Bestehen des Kompetenznachweises (40200, 42100, 43100) Mitarbeiter, die bereits über einen der obenstehenden Kompetenznachweise verfügen, erhalten den Pass II direkt nach Besuch des entsprechenden Zusatzmoduls.
11 VR FinanzierungsPass IVD II Upgrade VR FinanzierungsPass IVD I auf Pass II für Nachwuchskräfte im Privatkreditgeschäft und Bestandsmitarbeiter Kreditwürdigkeitsprüfung für den Unternehmer als Privatperson (elearning) - 4 Tage Zielgruppe: Baufinanzierungsberater/Mitarbeiter der Marktfolge Baufinanzierung, die im Rahmen ihrer Tätigkeit künftig auch die Kreditwürdigkeit von Unternehmern prüfen sollen, aber bisher weder über entsprechende theoretische noch praktische Kenntnisse verfügen Kreditwürdigkeitsprüfung für den Unternehmer als Privatperson für Mitarbeiter in der Baufinanzierung - kompakt (elearning) - 2 Tage Zielgruppe: Baufinanzierungsberater/Mitarbeiter der Marktfolge Baufinanzierung, die im Rahmen der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen seit mindestens 3 Jahren in der Praxis die Kreditwürdigkeit von Unternehmern prüfen, aber keine entsprechende fachliche Qualifizierung absolviert haben Kreditwürdigkeitsprüfung für den Unternehmer als Privatperson für Mitarbeiter im Firmenkundengeschäft - kompakt (elearning) - 1 Tag Zielgruppe: Firmenkundenbetreuer/Mitarbeiter der Marktfolge Firmenkunden, die im Rahmen ihrer Tätigkeit auch die Kreditwürdigkeit von Unternehmern nach den Anforderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie prüfen, über praktische Erfahrung von mindestens 3 Jahren in der Kreditwürdigkeitsprüfung von Unternehmen verfügen, aber keine entsprechende fachliche Qualifizierung absolviert haben. Weitere Informationen erhalten Sie hier Mitarbeiter, die über den VR-FinanzierungsPass IVD I verfügen, erhalten auf Antrag den Pass II direkt nach Teilnahme am entsprechenden obenstehenden Seminar. Alle Seminare bieten wir Ihnen auch als Inhouseveranstaltungen an.
12 Ihre Ansprechpartnerin Ihre Ansprechpartnerin GenoAkademie Corinna Schoenwald Abteilungsleiterin Bildung Banken-Vertrieb Tel.: genossenschaftsverband.de
VR FinanzierungsPass IVD / UpdateDigital. Der permanente Sachkundenachweis für Ihre Mitarbeiter
VR FinanzierungsPass IVD / UpdateDigital Der permanente Sachkundenachweis für Ihre Mitarbeiter Die Sachkundeverordnung im Überblick 1/3 in Kraft seit dem 03. Mai 2016 ohne die avisierte Übergangsfrist
VR-FinanzierungsPass 2018
VR-FinanzierungsPass 2018 (Informationen für Mitgliedsgenossenschaften und Teilnehmer aus dem Alt- Geschäftsgebiet des GV) 4 16. Oktober 2017 Rechtliche Grundlagen Sachkunde gemäß BVR-Rundschreiben vom
VR-FinanzierungsPass IVD und Ermittlung des Sachkundestatus gemäß ImmoDarlSachkV und 18a KWG
VR-FinanzierungsPass IVD und Ermittlung des Sachkundestatus gemäß ImmoDarlSachkV und 18a KWG Agenda 01 Ausgangssituation - Aktuelle Anforderungen an die Sachkunde im Kontext der WKR 02 Vorstellung Excel-Tool
Die Verordnung veranlasst weder beim Bund noch bei den Ländern und Kommunen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
Bundesrat Drucksache 586/16 11.10.16 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - Wi Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten
Qualifikation braucht einen. Partner. FinanzierungsPass. mit update-system. Wir beraten Sie gerne auf Ihrem Weg zum FinanzierungsPass
Forsbach Raiffeisenstraße 10 16 51503 Rösrath Fax 0251 7186-8199 Kunden-Service-Center Telefon 0251 7186-8000 Buchen Sie ganz einfach über das Serviceportal Ihrer RWGA: www.rwga-serviceportal.de Wir beraten
Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/- mann für Immobiliendarlehensvermittlung
Sachkundeprüfung Geprüfte/r Fachfrau/- mann für Immobiliendarlehensvermittlung Peter Nagel, Geschäftsführer Aus- und Weiterbildung Sachkundeprüfung (1) Durch das Bestehen der Sachkundeprüfung erbringt
13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001. Verordnungsentwurf. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001 Verordnungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten
MERKBLATT SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE FACHFRAU/GEPRÜFTER FACHMANN FÜR IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLUNG IHK WER BENÖTIGT EINEN SACHKUNDENACHWEIS?
MERKBLATT Aus- und Weiterbildung SACHKUNDEPRÜFUNG GEPRÜFTE FACHFRAU/GEPRÜFTER FACHMANN FÜR IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLUNG IHK nach 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung Am 21.3.2016 wurde die europäische
Qualifizierungsangebote zur WpHG-Sachkunde. Titelseite Einleitung Baustein 1 Baustein 2 Preise 1 Preise 2 Ansprechpartner
Qualifizierungsangebote zur WpHG-Sachkunde Mit unserem VR-BeraterPass Wertpapiere stellen die Kundenberater nicht nur die geforderte WpHG- Sachkunde und deren Aktualität sicher, sondern erhalten auch das
Privates Kreditgeschäft
Privates Kreditgeschäft Vorwort Kreditgeschäft Um im Wettbewerb um Privatkunden erfolgreich zu bestehen, sind handlungskompetente Mitarbeiter/-innen im Markt und in der Marktfolge Ihr größtes Kapital.
Aktuelle Themen - Neuordnung 34 i Immobilienkreditvermittlung. Neuordnung 34i GewO
Neuordnung 34i GewO Neuordnung des 34 i und die Auswirkungen für die Vermittler bisher Nur Gewerbeanmeldung bei Kommunalbehörde Versicherungsvermittlung Finanzanlagevermittlung Wohnimmobilien Kreditvermittlung
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Stand Gesetz vom 19.02.2016 Stand ImmVermV vom 22.04.2016
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Stand Gesetz vom 19.02.2016 Stand ImmVermV vom 22.04.2016 Zeitplan zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichlinie 2016 2017 Febr. März April Juni Sept. Dez.
Immobiliardarlehensvermittler ( 34i Gewerbeordnung)
Immobiliardarlehensvermittler ( 34i Gewerbeordnung) Grundsätzliches Wer selbstständig als Gewerbetreibender Verbraucherdarlehen für Immobilien oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen vermittleln
Antragstellung. Angaben zur Person. An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich Ludwig-Erhard-Anlage Bad Homburg v.d.
An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich 40.80 Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Erläuterungen Bei Bedarf bitte Beiblätter benutzen Gewerbeordnung = GewO Industrie- und
möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt
Finanzanlagenvermittlungsverordnung () Seite 1 / 6 Ich bin seit Sachkundeprüfung oder gleichgestellte Berufsqualifikation Anlageberater gem. 34 c und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr.
Übergangsfrist, Sachkundeprüfung & Co.: 6 Fakten, die angehende 34i-Vermittler kennen sollten
Übergangsfrist, Sachkundeprüfung & Co.: 6 Fakten, die angehende 34i-Vermittler kennen sollten Ab sofort können Vermittler die Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) beantragen. Welche Fristen
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Gewerbeordnung Immobiliardarlehensvermittler
An den Hochtaunuskreises Der Kreisausschuss Fachbereich 40.80 Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d. Höhe Kontaktdaten Herr Honcamp Fon 06172/999-4842 Fax 06172/999-9800 [email protected]
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO Stand: September 2017 Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von grundbuchlich abgesicherten Immobiliardarlehen aufgrund von europrechtlichen
Die Zukunft aktiv gestalten!
Die Zukunft aktiv gestalten! Zukunft der Versicherungen Antworten und Angebote des BWV Dr. Katharina Höhn Berufsbildungswerk der der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.v. 2 3 4 5 6 7 8 Regulierung:
Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine Erlaubnis und müssen in ein Register eingetragen sein. Voraussetzung
D I E S A C H K U N D E
Stand: 29. Juni 2012 D I E S A C H K U N D E Inhalt 1. Wer benötigt den Sachkundenachweis?...1 2. Wann ist kein Sachkundenachweis zu erbringen?...2 3. Welche Berufsqualifikationen werden als Sachkundenachweis
Seminare zur Qualifizierung von neuen und erfahrenen Mitarbeitern in der privaten Wohnbaufinanzierungsberatung in 2017
RWGA Raiffeisenstraße10-16 51503 Rösrath-Forsbach An die Kreditgenossenschaften Rundschreiben: A244/2016 Ansprechpartner: P. Voots/S. Klein Durchwahl: 0251 7186-8004 Direktfax: 0251 7186-8199 E-Mail: [email protected]
Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 3401542 Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 3401542 Sachkundeprüfung zur Immobiliardarlehensvermittlung Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Das neue VR-BeraterPass-System. Mehr Qualifizierung bei weniger Seminarzeit
Das neue VR-BeraterPass-System Mehr Qualifizierung bei weniger Seminarzeit Immer auf dem aktuellen Stand VR-BeraterPass Wertpapiere Der VR-BeraterPass Wertpapiere ist ein Qualifizierungssystem, das Ihren
Sachkundenachweis im Rahmen des Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler und - berater
Die IHK informiert: Merkblatt Sachkundenachweis im Rahmen des Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Versicherungsvermittler und - berater I. Wer benötigt den Sachkundenachweis? Seite 1 II. Wann ist
Merkblatt Sachkundeprüfung Finanzanlagenvermittler
Dieses Merkblatt wurde auf Basis des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6.12.2011 (BGBl. I Nr. 63 vom 12.12.2011) und der Verordnung zur Einführung einer
Modularer Lehrgang FACHBERATER Private Baufinanzierung (vdp) Real Estate Finance Specialist Residential (vdp) REFS-R (vdp)
Modularer Lehrgang FACHBERATER Private Baufinanzierung (vdp) Real Estate Finance Specialist Residential (vdp) REFS-R (vdp) vdppfandbriefakademie GmbH Georgenstraße 22 10117 Berlin FACHBERATER Private Baufinanzierung
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV München
(Absender) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern III B 3 FAV/VVR/IDV 80323 München Sachkundenachweis durch Benennung von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen gemäß 34d Absatz 2 Nummer
Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen
Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachbereich Service, Sicherheit und Ordnung FD 14 - Aufsichts- und Ordnungswesen Sie möchten Immobiliardarlehen vermitteln? Was ist zu tun? Sie benötigen eine
Aktuelle Themen - Neuordnung 34 i Immobilienkreditvermittlung
Neuordnung 34i GewO Grundsätzliches Übergang 34c auf 34i Voraussetzungen zum Erwerb 34i Übergangsregelungen Qualifikation 34i Erstellen eine Tätigkeitsnachweises Prüfung bei der IHK und Vorbereitung Anmeldung
PK2201- PK2202 - PN220
RWGA Raiffeisenstraße10-16 51503 Rösrath-Forsbach An die Kreditgenossenschaften Rundschreiben: A082/2016 Ansprechpartner: P.Voots/S.Klein Durchwahl: 0251 7186-8004 Direktfax: 0251 7186-8199 E-Mail: [email protected]
VVR-Formular 4 - Delegation des Sachkundenachweises
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht & Steuern Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg VVR-Formular 4 - Delegation des Sachkundenachweises Hinweis: Im Falle der
Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen
Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachbereich Service, Sicherheit und Ordnung FD 14 - Aufsichts- und Ordnungswesen Sie möchten Immobiliardarlehen vermitteln? Was ist zu tun? Sie benötigen eine
Honorar-Finanzanlagenberater
Ihr Ansprechpartner Honorar-Finanzanlagenberater Müller, Christoph (Rechtsassessor) E-Mail: [email protected] Tel. 07121 201-198 Zum 1. August 2014 wird zu den bereits bestehenden Regelungen
InfoWebinar GenoAkademie 2019 Firmenkundenbank. Sven Piecocha & Stephan Spinnrath
InfoWebinar GenoAkademie 2019 Firmenkundenbank Sven Piecocha & Stephan Spinnrath 09.10.2018 Ihre Ansprechpartner Bereich Fortbildung FKB Abteilungsleitung: Kurt Beilfuß Abteilungsleiter Fortbildung Vertrieb
Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler
Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler I. Einführung 1. Was gilt bisher? Wer als Selbstständiger gewerbsmäßig Darlehen vermittelt oder vermitteln möchte, muss das Gewerbe nach 14 Gewerbeordnung
Firmenkundenbetreuung 2017
2017 Neuausrichtung der e an der Marktbearbeitung Aktuelle Segmente gemäß BVR Entwicklungswege Firmenkenbank Oberer Mittelstand Mittelstand > 6 Mio. Umsatz 500 T 6 Mio. Umsatz Gewerbekenberatung 250-500
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO
Neue Regeln für Immobiliendarlehensvermittler gemäß 34i GewO Stand: Dezember 2015 Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, daher können sich bei den folgenden Informationen noch
NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG
NACHWEIS VERTRETUNGSBERECHTIGTER AUFSICHTSPERSONEN NACH 34d ABSATZ 2 NR. 4 GEWERBEORDNUNG Sie können dieses interaktive Formular als PDF-Dokument von der IHK-Internetseite (www.wuppertal.ihk24.de > Recht
492a Kopplungsgeschäfte bei Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen b Zulässige Kopplungsgeschäfte Informationen während des
Inhalt: Geschichte und Hintergründe der Regulierung des europäischen Hypothekarkredites... 9 1. Bisherige Versuche zur Regulierung des europäischen Hypothekarkreditmarktes... 11 2. Der Cecchini-Bericht
InfoWebinar GenoAkademie 2019
InfoWebinar GenoAkademie 2019 Privatkundengeschäft und Baufinanzierung 26.09.2018 Werner Dählmann, André Hartmann und Patrick Voots Privatkundenbank 2019 Werner Dählmann Leiter Privatkundenbetreuung Abteilung
EU-Wohnimmobilien- Kreditrichtlinie 34i
EU-Wohnimmobilien- Kreditrichtlinie 34i Ab dem 21. März 2016 startet die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie Die Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge
Anlage 5 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen
(Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Recht und Steuern Kerschensteinerstraße 9 Anlage 5 Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter/-innen juristischer Personen Angaben zur Person des/der
Webinar. dialogicum 2016 Forum für Personalentwicklung - InfoForum
Webinar dialogicum 2016 Forum für Personalentwicklung - InfoForum Zentrale Themen Digitalisierung der Bildung o Umfrage zu den digitalen Kompetenzen o Online-Banking-Führerschein o VR-Azubi digital o Web
ImmVermV-E Nachweis der Sachkunde. Heike Weidmann IHK Frankfurt am Main [email protected]
ImmVermV-E Nachweis der Sachkunde Heike Weidmann IHK Frankfurt am Main [email protected] ImmVermV-E 4 Geichsteung anderer Berufsquaifikationen Abs. 1 Nachweis der erforderichen Sachkunde:
Studiengang Bankfachwirt / Bankfachwirtin S Karriere mit System
Studiengang Bankfachwirt / Bankfachwirtin S Karriere mit System Übersicht Zielgruppe Eckdaten Nutzen Prüfungen Zulassungsfragen 2 Bankfachwirt S - Zielgruppe Der Studiengang richtet sich an Mitarbeiter
VR-BeraterPass. VR-BeraterPass 1
1 Qualifizierungsangebot zur Erfüllung der Sachkundenachweiserfordernisse gemäß 34d WpHG MaCompPass Der ist ein exklusiv für die genossenschaftliche FinanzGruppe entwickelter, mehrstufiger Qualifizierungsnachweis
Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
MERKBLATT Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler Ansprechpartner: Karen Genßler Simon Alex Abteilung Recht & Handel Abteilung Recht & Handel Innovation & Umwelt Innovation & Umwelt Tel. 04921 8901-29
Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen IHK
Regional Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen IHK Blended-Learning-Lehrgang mit passgenauer Ausrichtung auf das eigene Berufsfeld Unser Angebot für Sie Kompaktes Blended-Learning Modell,
Informationen zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK
Seite 1 / 5 Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne
Antrag zur Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing Anmeldeschluss unter Dok.-Nr Prüfungstermin: Absender:
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
WEGE. VR-WertpapierspezialBeratung. Module 1-4 Abschlusscolloquium WertpapierSpezialBeratung. Zertifizierter VR-WertpapierSpezialist
2019 WEGE Stand: 10.10.2018 E NTWICKluNGS PE-BERATUNG Jennifer Baumer Produktmanagerin Fon 0721 98 98-5 33 [email protected] Jürgen Matt Produktmanager Fon 0721 98 98-4 86 [email protected]
Merkblatt. Vermittlung von Immobiliardarlehen nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Die Rechtslage ab
Merkblatt Vermittlung von Immobiliardarlehen nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Die Rechtslage ab 21.03.2016 1. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach 34 i GewO Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
ENTWICKLUNGSWEGE 2018/2019
ENTWICKLUNGSWEGE 2018/2019 PRIVATKUNDENBANK VermögensPlanung Grundlagen der privaten VermögensPlanung Anlage in spezielleren Anlageformen Strategisches Vorsorge- und Risikomanagement, Nachfolgeplanung
Neue Modulreihe: "ZERTFIZIERTE FIRMENKUNDENASSISTENZ" An die Kreditgenossenschaften. Rösrath, 19.02.2015. Sehr geehrte Damen und Herren,
Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsakademie Raiffeisenstraße 10-16 51503 Rösrath An die Kreditgenossenschaften Rundschreiben A051/2015 Ansprechpartner: Susanne Froning Durchwahl: 0251 7186-8213 Direktfax:
Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO)
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO) Ihr Ansprechpartner: Malina Zudrop Telefon: 0521 554-211 Fax: 0521 554-420 Was galt bislang? Stand: 12/2016 Gesamt:
Merkblatt. Vermittlung von Immobiliardarlehn nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Neue Rechtslage ab
Stand 08/2016 Merkblatt Vermittlung von Immobiliardarlehn nach 34 i GewO (Gewerbeordnung) Neue Rechtslage ab 21.03.2016 1. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach 34 i GewO Wer gewerbsmäßig den Abschluss
Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) Eine Zwischenbilanz. Ass. jur. Timo Bruns Referent Abteilung Recht
Die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR) Eine Zwischenbilanz. Ass. jur. Timo Bruns Referent Abteilung Recht 02.12.2016 Heidelberg Die Umsetzung der WKR Eine Zwischenbilanz. Ass. jur. Timo
Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom Ziel der Fortbildung
Fortbildungsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte vom 23.11.2013 1 Ziel der Fortbildung Die Fortbildung der Ärztinnen und Ärzte dient dem Erhalt und der kontinuierlichen Weiterentwicklung
möglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt
für Finanzanlagenvermittler und Seite 1 / 6 Ich bin seit oder Anlageberater gem. 34 c GewO und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 01.01. 2006 oder später ja, erforderlich abhängig
