Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität Heidelberg Anwaltsorientierte Juristenausbildung Vorlesung 7. Juli 2016
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- Oskar Hartmann
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1 Rechtswissenschaftliche Fakultät Universität Heidelberg Anwaltsorientierte Juristenausbildung Vorlesung 7. Juli 2016 Strafrecht und Compliance Ein Bericht aus der Praxis
2 Was ist Compliance? Typische Definitionsansätze: Der Begriff Compliance/Regelüberwachung bezeichnet die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und seiner Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen Ge- und Verbote begründen. Darüber hinaus soll die Übereinstimmung des unternehmerischen Geschäftsgebarens auch mit allen gesellschaftlichen Richtlinien und Wertvorstellungen, mit Moral und Ethik gewährleistet werden (Wirtschaftsjargon) regelgerechtes, vorschriftsgemäßes, ethisch korrektes Verhalten Ausformuliert bedeutet Compliance die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und von unternehmenseigenen Regeln. Einer der aktuell zentralen Beratungsbereiche im Anwaltsmarkt 2
3 Strafrechtliche Kerntatbestände aus Unternehmenssicht und Unternehmensführung 263 ff. StGB, Betrug 266 StGB, Untreue 299 ff. StGB, Bestechung und Bestechlichkeit 331 ff. StGB, Amtsträgerbestechung 73 ff. StGB, Verfall 26, 27 StGB, Anstiftung und Beihilfe 30, 130 OWiG Internationales Strafrecht / Strafanwendungsrecht Ausländische Strafnormen (u.a. Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), UK Bribery Act) 3
4 Zusammenspiel von Compliance und Strafrecht in der Praxis Compliance als Treiber der sogenannten Internen Untersuchung Was ist eine Interne Untersuchung Ablauf und maßgebliche Eckpunkte einer Internen Untersuchung Betroffene Rechtsgebiete die unterschiedlichen Rollen von Anwälten im Rahmen einer internen Untersuchung Compliance als Baustein der Unternehmensverteidigung Situation im Ermittlungsverfahren das Unternehmen als strafrechtlich Verletzter Verhandlungsmasse zur Abwehr von Geldbußen und Verfall Verhandlungsmasse zur Abwehr von Unternehmensstrafen (Ausland) Compliance als Voraussetzung der persönlichen Haftungsvermeidung für Unternehmensverantwortliche Die straf- und zivilrechtliche Haftung für Mitarbeiter und Dritte 4
5 Dr. Jan Kappel Partner / Rechtsanwalt +49 (0) j.kappel@ags-legal.com Zitate (Auswahl): Einer von zehn führenden Namen für Compliance-Untersuchungen in Deutschland JUVE Handbuch 2012/2013 JUVE Handbuch 2013/2014 JUVE Handbuch 2014/2015 Top-Anwalt für Compliance (Wirtschaftsstrafrecht, Organhaftung) Wirtschaftswoche 14/2015 Dr. Jan Kappel ist Rechtsanwalt und Partner im Frankfurter Büro von AGS Legal. Er verfügt über ausgewiesene Expertise in der Ermittlung und Aufarbeitung komplexer Schadens- und Haftungsfälle; dies insbesondere an der Schnittstelle zwischen Zivilund Strafrecht sowie im Bereich der Organhaftung. Herr Dr. Jan Kappel vertritt seine Mandanten umfassend gegenüber Vertragspartnern, Mitarbeitern und (Ermittlungs-)Behörden. Ein weiterer Kernbereich ist die präventive Compliance-Beratung, vornehmlich die Prüfung von Compliance- Strukturen und Richtlinien sowie die Durchführung und Begleitung von Schulungsprogrammen. Dr. Jan Kappel ist gefragter Referent von institutionellen Anbietern und hält universitäre Vorlesungen. Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge zu aktuellen Compliance-Themen in führenden Fachzeitschriften und der Tagespresse. Er ist er Gastdozent an der Universität Heidelberg.
6 Frankfurt am Main Bockenheimer Landstraße Frankfurt am Main Tel / Fax / Wendelin Acker Gerhard Schmalz Albrecht von Eisenhart-Rothe Burkard Lotz Dr. Jan Kappel Thomas Günther Rainard Claus Oliver Zöll Philipp Kärcher Dr. Sabine Görg-Kasper Dr. Jan Ehling, MLE Thomas Huber Michael Kandel Nicole Steppat Florian Junkers Paulina Dreifuss Aravena Nicola Krause Hamburg Opern Plaza Dammtorstraße Hamburg Tel.: / Fax: / Dietmar Lampe Sigrid Roskosny Dr. Peer Feldhahn
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