MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

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1 MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Anmerkung In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender Informationen zur Anwendung der auf Gemeinschaftsebene erlassenen MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten zusammengestellt, die von den jeweiligen Steuerverwaltungen mitgeteilt worden sind. Die Angaben zu den innerstaatlichen Vorschriften dienen nur der Information. Diese Unterlage gibt nicht unbedingt die Auffassung der Kommission wieder und ist auch nicht als Billigung der betreffenden Vorschriften zu verstehen. VEREINIGTES KÖNIGREICH ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. Wo kann sich ein ausländischer Unternehmer über die MwSt-Vorschriften Ihres Landes informieren? (Behörde, Anschrift, Telefon, Fax, ) Wenn der Unternehmer keine Niederlassung im VK hat und KEINEN Steuerbevollmächtigten ('tax agent') oder Steuervertreter ('tax representative') bestellt hat, muss er sich an folgende Stelle wenden:

2 Aberdeen Non-established Taxable Persons Unit (NETPU) Custom House 28 Guild Street Aberdeen AB9 2DY Vereinigtes Königreich Tel.: ( ) /4/5 Fax: ( ) Andere allgemeine Fragen zur Mehrwertsteuer oder anderen Steuern und Abgaben im Zuständigkeitsbereich der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ('HM Customs and Excise') sind an den 'National Advice Service' (NAS) zu richten (Montag bis Freitag: 8 bis 20 Uhr Ortszeit VK, Tel. ( ) ). Das NAS schickt auf Anfrage auch gedruckte Exemplare aller Formulare und MwSt-Mitteilungen ('VAT Notices') zu. 2. Wie lautet die Adresse der Website der Steuerverwaltung? Welche Arten von Informationen über die MwSt können über diese Website abgerufen werden (allgemeine Informationen, Rechtsvorschriften, Kontaktstellen, Formulare usw.)? In welchen Sprachen? Die Website der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ('HM Customs and Excise') findet sich unter folgender Adresse: Die Website enthält folgende Informationen zur MwSt: Allgemeine Einleitung (General introduction) Wann ist eine Registrierung für MwSt-Zwecke erforderlich bzw. möglich (When to register for VAT), einschl. der entsprechenden Formulare und MwSt-Mitteilungen MwSt-Abmeldung (Cancellation of VAT registration), einschl. der entsprechenden Formulare und MwSt-Mitteilungen Wann und wie sind die bei der Registrierung gemachten Angaben zu ändern (When and how to change your registration details), einschl. der entsprechenden Formulare und MwSt-Mitteilungen Weitere Informationen über auszufüllende Formulare (Further information about forms to complete), einschl. der entsprechenden Formulare und MwSt-Mitteilungen Elektronische MwSt-Erklärung (Electronic VAT Return) Häufig gestellte Fragen (Frequently Asked Questions - FAQs) 2

3 Volltext aller MwSt-Mitteilungen (VAT Notices) Ansprechpartner im 'National Advice Service' (NAS) Die Informationen sind in Englisch und Walisisch verfügbar. 3. Wo sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die MwSt niedergelegt? In welchen Sprachen? Die Rechtsvorschriften sind in gedruckter Form auf Englisch im Buchhandel erhältlich oder können bei 'The Stationery Office Ltd' bestellt werden (Tel. ( ) , Fax ( ) ). Auf folgender Website des 'Her Majesty's Stationery Office' (HMSO) sind sie auch im Internet verfügbar: MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER 4. In welchen Fällen ist eine MwSt-Registrierung erforderlich? 4.1 Normale Registrierung (a) Obligatorische Registrierung Bewirkt ein Unternehmer steuerpflichtige Lieferungen im VK und überschreitet der Gesamtwert dieser Lieferungen in den unmittelbar vorausgegangenen 12 Monaten oder aller Voraussicht nach allein in den folgenden 30 Tagen die im VK geltende Schwelle für die MwSt-Registrierung (derzeit GBP, EUR ), so muss er sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen. (b) Freiwillige Registrierung Weist ein Unternehmer der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung nach, dass seine Tätigkeiten von der MwSt erfasst werden, d. h. dass er steuerpflichtige Lieferungen bewirkt, kann er sich freiwillig für MwSt-Zwecke registrieren lassen. Ein Unternehmer kann sich auch freiwillig registrieren lassen, wenn er der Zollund Verbrauchsteuerverwaltung nachweist, dass er die feste Absicht hat, steuerpflichtige Lieferungen zu bewirken. Ein Unternehmer, der ausschließlich von der Steuer befreite Lieferungen bewirkt, erfüllt die Voraussetzungen für eine MwSt-Registrierung im VK nicht. Er bewirkt keine steuerpflichtigen Lieferungen und ist daher weder verpflichtet, sich registrieren zu lassen, noch kann er sich freiwillig anmelden. 3

4 4.2 Versendungslieferungen a) Obligatorische Registrierung Alle in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer, die Gegenstände an Personen, die keine MwSt-Nummer im VK haben, verkaufen und für deren Lieferung verantwortlich sind, müssen die MwSt-Registrierung beantragen, wenn der Wert dieser Verkäufe an Kunden im VK in einem Kalenderjahr GBP ( EUR ) überschreitet. (b) Freiwillige Registrierung Ein Unternehmer, der Versendungslieferungen tätigt und dessen Umsätze dabei unter der Schwelle von GBP ( EUR ) bleiben, kann sich entscheiden, das VK zum Ort der Lieferung zu machen, und muss sich dann im VK für MwSt-Zwecke registrieren lassen. 4.3 Erwerb (a) Obligatorische Registrierung Ist ein Unternehmer im VK nicht für MwSt-Zwecke registriert und erwirbt dort Gegenstände direkt von einem Lieferer mit MwSt-Nummer in einem anderen Mitgliedstaat, so muss er sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen, wenn der Gesamtwert der gelieferten Gegenstände in einem Kalenderjahr GBP ( EUR ) übersteigt oder damit zu rechnen ist, dass er allein in den nächsten dreißig Tagen GBP ( EUR ) überschreitet. (b) Freiwillige Registrierung Ein Unternehmer kann sich freiwillig registrieren lassen, wenn er der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung nachweist, dass er entsprechende Erwerbe tätigt bzw. die feste Absicht hat, derartige Erwerbe zu tätigen. 4

5 5. In welchen Fällen erübrigt sich eine MwSt-Registrierung, weil die Steuer vom Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen geschuldet wird? Kann sich ein ausländischer Unternehmer in solchen Fällen freiwillig für MwSt-Zwecke registrieren lassen? Wird die MwSt für den Erwerb von Gegenständen von dem Kunden im VK geschuldet oder greift bei Dienstleistungen die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, so ist der Lieferer nicht verpflichtet, sich im VK für MwSt-Zwecke anzumelden, kann sich jedoch freiwillig registrieren lassen. Nähere Informationen hierzu enthält die Antwort auf Frage Wo ist die MwSt-Registrierung zu beantragen? (Behörde, Anschrift, Telefon, Fax, ) Vgl. oben Antwort auf Frage Genaue Beschreibung des Verfahrens für die Erteilung einer MwSt-Nummer (mit Angabe der erforderlichen Unterlagen) unter besonderer Berücksichtigung der ausländische Unternehmer betreffenden Aspekte. MwSt-Nummern ('registration numbers') werden von regionalen Registrierungsstellen ('Regional Registration Units') zugeteilt. Hat ein Unternehmer einen Antrag auf Registrierung für MwSt-Zwecke gestellt, so überprüft die regionale Registrierungsstelle die Angaben auf dem/den eingereichten Formular/en. Nach Feststellung der Richtigkeit der Angaben vergibt die Registrierungsstelle eine MwSt-Nummer an den Unternehmer und teilt ihm das Datum der Registrierung mit. Unmittelbar anschließend wird dem Unternehmer eine Bescheinigung über die erfolgte Registrierung zugestellt, aus der alle Angaben hervorgehen. Ein ständig im VK ansässiger ausländischer Unternehmer muss Formular VAT 1 ausfüllen, das - gegebenenfalls zusammen mit zusätzlich erbetenen Angaben - bei der regionalen Registrierungsstelle einzureichen ist. Ein ausländischer Unternehmer, der keine Niederlassung im VK hat (d.h. ein gebietsfremder Steuerpflichtiger), kann verpflichtet sein, sich zu MwSt-Zwecken registrieren zu lassen. Er kann seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer selbst wahrnehmen; in diesem Fall muss er sich bei der 'Non-established Taxable Person Unit' (NETPU - Stelle für Steuerpflichtige ohne Niederlassung) in Aberdeen registrieren lassen. Wenn er stattdessen einen in seinem Namen handelnden Steuerbevollmächtigten oder Steuervertreter bestellt, muss die Registrierung bei jener Registrierungsstelle ('Registration Unit') erfolgen, die für den Bevollmächtigten oder Steuervertreter örtlich zuständig ist. Für die MwSt-Registrierung gelten folgende Mindestzeiträume: (1) NORMALE REGISTRIERUNG IM VK Keine Mindestdauer. (2) VERSENDUNGSLIEFERUNGEN 5

6 Zwei Kalenderjahre bei freiwilliger Registrierung, sonst keine Einschränkung. (3) ERWERB Zwei Kalenderjahre bei freiwilliger Registrierung, sonst keine Einschränkung. SCHWELLENWERTE 8. Welcher Schwellenwert gilt in Bezug auf den innergemeinschaftlichen Versandhandel (Artikel 28b Teil B Absatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)? GBP ( EUR ) 9. Welcher Schwellenwert gilt für Erwerbe durch nichtsteuerpflichtige juristische Personen und steuerbefreite Personen (Artikel 28a Absatz 1 Buchstabe a) Unterabsatz 2 der Sechsten MwSt-Richtlinie)? GBP ( EUR ) BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 10. In welchen Fällen muss ein Steuervertreter bestellt werden? Unternehmen mit Sitz in einem Land außerhalb der EU können unter bestimmten Umständen - wenn die Entrichtung der Steuer möglicherweise in Frage gestellt ist und sofern mit dem Land, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, kein Rechtshilfeabkommen ähnlich jenen innerhalb der EU abgeschlossen wurde - von den britischen Behörden angewiesen werden, einen Steuervertreter zu bestellen, der in MwSt- Angelegenheiten in ihrem Namen handelt. 11. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung eines Steuervertreters? Ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU kann freiwillig einen Steuervertreter bestellen. Jede im VK ansässige Person kann Steuervertreter werden. 12. Welche Rechte und Pflichten hat ein Steuervertreter? Er hat Zugang zum unabhängigen Mehrwertsteuer-Gericht. Er kann jederzeit von seiner Bestellung als Steuervertreter zurücktreten. 6

7 Er haftet gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der britischen MwSt-Vorschriften und für die Entrichtung der von dem Unternehmen geschuldeten MwSt. Eine strafrechtliche Haftung ist bei nicht schuldhaftem Verhalten jedoch ausgeschlossen. Weitere Informationen über Steuervertreter ('tax representatives') und Steuerbevollmächtigte ('tax agents') enthält die MwSt-Mitteilung ('VAT Notice') Nr. 700/ Was geschieht, wenn ein ausländischer Unternehmer es versäumt, in Ihrem Land einen Steuervertreter zu bestellen? Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung kann von Unternehmen mit Sitz in Ländern, mit denen keine Rechtshilfeabkommen geschlossen wurden, verlangen, einen Steuervertreter zu bestellen. 14. Ist eine Bankbürgschaft erforderlich? Nein, ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU ist nicht verpflichtet, eine Bankbürgschaft zu stellen. Die britischen Behörden können jedoch Sicherheiten fordern, wenn sie annehmen, dass die Entrichtung der Steuer in Frage gestellt ist. BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 15. Ist die Bestellung eines Steuervertreters oder -bevollmächtigten möglich? Ein Unternehmen mit Niederlassung in der EU muss keinen Steuervertreter bestellen, kann dies jedoch freiwillig tun. 16. Welche Vorschriften gelten für die Bestellung eines Steuervertreters? Um zum Steuervertreter bestellt werden zu können, muss eine Person lediglich im VK ansässig sein. 17. Welche Rechten und Pflichten hat ein Steuervertreter? Er hat Zugang zum unabhängigen Mehrwertsteuer-Gericht. Er kann jederzeit von seiner Bestellung als Steuervertreter zurücktreten. Er haftet gesamtschuldnerisch für die Einhaltung der britischen MwSt-Vorschriften und für die Entrichtung der von dem Unternehmen geschuldeten MwSt. Eine strafrechtliche Haftung ist bei nicht schuldhaftem Verhalten jedoch ausgeschlossen. Weitere Informationen über Steuervertreter ('tax representatives') und Steuerbevollmächtigte ('tax agents') enthält die MwSt-Mitteilung ('VAT Notice') Nr. 700/1. 7

8 18. Ist eine Bankbürgschaft erforderlich? Es gibt keine Fälle, in denen ein Unternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet ist, eine Bankbürgschaft zu stellen. Die britischen Behörden können jedoch Sicherheiten fordern, wenn sie annehmen, dass die Entrichtung der Steuer in Frage gestellt ist. RECHNUNGEN 19. Welche Vorschriften gelten für die Rechnungstellung? Wer muss eine Rechnung ausstellen? Im VK für MwSt-Zwecke registrierte Personen. In welchen Fällen? Für (1) Lieferungen an einen Steuerpflichtigen im VK, (2) Lieferungen an eine Person in einem anderen EG-Staat, (3) Versendungslieferungen und bei (4) Eingang einer Vorauszahlung von einer Person aus einem anderen EG-Staat. Innerhalb welcher Frist? Die Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung auszustellen. Welche Angaben muss die Rechnung enthalten? Normale Lieferungen im VK: (1) Rechnungsnummer; (2) Zeitpunkt der Lieferung; (3) Datum der Rechnungstellung (sofern abweichend vom Zeitpunkt der Lieferung); (4) Name, Anschrift und MwSt-Nummer des Lieferers; (5) Name (oder Firmenname) und Anschrift des Kunden; (6) Art der Lieferung (Verkauf, Mietkauf, Darlehen, Tauschgeschäft, Miete, Leasing oder Vermietung, Be- oder Verarbeitung, Kommissionsverkauf oder Verkauf mit Rückgaberecht); (7) zur Identifizierung der gelieferten Gegenstände oder der erbrachten Leistungen ausreichende Beschreibung; (8) für jede Beschreibung: Menge der Gegenstände oder Umfang der Dienstleistungen, MwSt-Satz und Gesamtrechnungsbetrag ohne MwSt in GBP; (9) Höhe eines etwaigen Barzahlungsrabatts in %; 8

9 (10) jeweils anwendbare MwSt-Sätze und -Beträge in GBP; (11) Gesamtbetrag der zu entrichtenden MwSt in GBP. Bei Lieferungen an Personen in einem anderen EG-Mitgliedstaat sind außerdem folgende Angaben zu machen: (1) der MwSt-Nummer des Lieferers ist der Kode "GB" voranzustellen; (2) falls vorhanden, die MwSt-Nummer des Kunden im anderen EG-Staat samt Länderkode; (3) bei Lieferung eines neuen Fahrzeugs eine hinreichende Beschreibung, mit der dieses als neues Fahrzeug identifiziert werden kann; (4) der zu zahlende Gesamtrechnungsbetrag ohne MwSt; (5) für jede Beschreibung: Menge der Gegenstände oder Umfang der Dienstleistungen; bei einem MwSt-Satz über Null: der MwSt-Satz und der zu zahlende Betrag ohne MwSt in GBP; (6) bei steuerpflichtiger Lieferung von Gegenständen außerdem die oben unter (10) und (11) geforderten Angaben. Bei einzelnen Lieferungen im Wert von bis zu 100 GBP (157 EUR ) (einschließlich MwSt) kann eine weniger detaillierte Rechnung ausgestellt werden, die folgende Angaben enthalten muss: (1) Name, Anschrift und MwSt-Nummer des Lieferers; (2) Zeitpunkt der Lieferung; (3) eine Beschreibung zur Identifizierung der gelieferten Gegenstände oder erbrachten Dienstleistungen; (4) Gesamtrechnungsbetrag einschließlich MwSt; (5) pro MwSt-Satz den jeweiligen Gesamtbetrag einschließlich MwSt sowie den in Rechnung gestellten MwSt-Betrag in GBP. Bei Versendungslieferungen an eine Person in einem anderen Mitgliedstaat muss eine Rechnung für Steuerzwecke ausgestellt werden, unabhängig davon, ob die betreffende Person in dem anderen Mitgliedstaat für MwSt-Zwecke registriert ist oder nicht. 20. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zur Rechnungstellung? Wenn ja, in welchen Fällen? Eine Rechnung für Steuerzwecke braucht nicht ausgestellt zu werden 9

10 (1) bei Lieferung von Gegenständen zum Nullsatz, wenn sich Lieferer und Kunde im VK befinden, (2) bei Lieferung an eine Person im VK, die nicht für MwSt-Zwecke registriert ist, (3) bei Versendungslieferungen durch einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Verkäufer, der im VK für MwSt-Zwecke registriert ist, wenn der Kunde im VK nicht für MwSt-Zwecke registriert ist, sowie (4) bei einer steuerfreien Lieferung an einen Kunden im VK oder einem anderen Mitgliedstaat. MWST-ERKLÄRUNG 21. Wer muss MwSt-Erklärungen einreichen? Jede Person, die für MwSt-Zwecke registriert ist oder sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen muss, hat eine MwSt-Erklärung einzureichen, auch wenn keine Umsätze zu erklären sind. 22. In welchen zeitlichen Abständen sind MwSt-Erklärungen einzureichen und die betreffenden Zahlungen zu leisten? Unternehmer, die Zahlungen leisten: Der normale Erklärungszeitraum für die MwSt beträgt drei Monate. Für kleine Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz unter GBP ( EUR ) im Jahr kann er - bei Erfüllung bestimmter Bedingungen und Erteilung einer entsprechenden Genehmigung - auf zwölf Monate verlängert werden. Erklärungszeiträume auf anderer als Kalendermonatsbasis sind möglich, bedürfen jedoch ebenfalls der Genehmigung. MwSt-Erklärungen sind innerhalb eines Monats nach Ablauf des Erklärungszeitraums einzureichen. Die geschuldeten Steuerbeträge sind bei Einreichung der Erklärung zu entrichten. Unternehmer, die regelmäßig Rückzahlungen erhalten: Bei Erfüllung bestimmter Bedingungen und Erteilung einer entsprechenden Genehmigung: 1 Monat. Sonst: standardmäßig 3 Monate. 23. Gibt es in Bezug auf die MwSt-Erklärung eine Sonderregelung für kleine Unternehmen und/oder bestimmte Kategorien von Unternehmen? Wenn ja, welche? Regelung für eine Jahresabrechnung 10

11 Kleine Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz von höchstens GBP ( EUR ) im Jahr (ohne MwSt) können frühestens zwölf Monate nach ihrer MwSt-Registrierung die Anwendung der Regelung für eine Jahresabrechnung beantragen. Sehr kleine Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz von höchstens GBP im Jahr können die Anwendung der Regelung bereits bei der MwSt- Registrierung beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, braucht das betreffende Unternehmen statt der üblichen vier MwSt-Erklärungen nur eine einzige einzureichen und leistet im Normalfall neun Abschlagszahlungen vor der Jahresausgleichszahlung, die mit der MwSt-Erklärung fällig wird. Die Unternehmen erhalten jedoch auch die Möglichkeit, drei höhere Abschlagszahlungen zu leisten, sofern die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung zustimmt. Alle Unternehmer können auf Wunsch zusätzliche freiwillige Zahlungen leisten. Die Ausgleichszahlung erfolgt zusammen mit der spätestens zwei Monate nach Ende des betreffenden Jahreszeitraums einzureichenden MwSt-Erklärung. MwSt-Mitteilung ('VAT Notice') Nr. 732 enthält nähere Angaben. 24. Gibt es vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld? Wenn ja, wer kann diese Verfahren unter welchen Voraussetzungen in Anspruch nehmen und worin bestehen die Vereinfachungen? Cash Accounting Scheme ("Kassenbuchführungsregelung") Kleinunternehmer mit einem steuerpflichtigen Jahresumsatz von unter GBP ( EUR ) können das 'Cash Accounting Scheme' anwenden. Es erlaubt den Unternehmen, die MwSt-Abrechnung auf Grundlage der Zahlungseinund -ausgänge anstatt der ausgestellten und erhaltenen MwSt-Rechnungen vorzunehmen, was Cashflow-Problemen mildern sollte. MwSt-Mitteilung ('VAT Notice') Nr. 731 enthält nähere Angaben. Regelungen für den Einzelhandel Für den Einzelhandel gibt es Methoden zur Berechnung des Wertes steuerpflichtiger Einzelhandelslieferungen und zur Aufschlüsselung dieser Lieferungen nach den anzuwendenden MwSt-Sätzen. Diese Regelungen können von den Einzelhändlern nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine große Anzahl von Lieferungen direkt an den Endverbraucher erfolgt. 11

12 ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG 25. In welchen zeitlichen Abständen sind Zusammenfassende Meldungen einzureichen? Im VK heißen die Zusammenfassenden Meldungen 'EC Sales Lists'. Sie sind normalerweise quartalsweise einzureichen, können jedoch - bei Erfüllung bestimmter Bedingungen - auch jährlich oder monatlich eingereicht werden. Bei Einsatz des elektronischen Datenaustausches (EDI) können diese Aufstellungen häufiger eingereicht werden. 26. Sind über die in Artikel 22 Absatz 6 der Sechsten MwSt-Richtlinie geforderten Angaben hinaus weitere Angaben zu machen? Nein 27. Gibt es in Bezug auf die Zusammenfassende Meldung vereinfachte Verfahren im Sinne von Artikel 22 Absatz 12 der Sechsten MwSt-Richtlinie? Wenn ja, welche Schwellenwerte gelten dabei? Ja. Vorausgesetzt, der steuerpflichtige Gesamtumsatz liegt unter GBP ( EUR )imjahrund der Wert der in andere EU-Mitgliedstaaten gelieferten Gegenstände liegt insgesamt bei maximal GBP ( EUR ) und die bewirkten Lieferungen umfassen keine neuen Fahrzeuge (Wasserfahrzeuge, Luftfahrzeuge oder motorbetriebene Landfahrzeuge), können Unternehmen eine vereinfachte jährliche Aufstellung der MwSt-Nummern ihrer Kunden in der EU vorlegen. Wertangaben sind nicht erforderlich. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE 28. Sind elektronische Rechnungen zulässig? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Welche Verfahrensvorschriften sind zu beachten? Elektronische Rechnungen sind zulässig, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Unternehmer, die von der elektronischen Rechnungstellung Gebrauch machen wollen, müssen dies dem für sie zuständigen örtlichen MwSt-Büro ('local VAT Office') mindestens einen Monat im Voraus schriftlich ankündigen. Daraufhin teilt das Büro 12

13 ihnen schriftlich die Bedingungen mit, unter denen elektronische Rechnungstellung möglich ist. Wichtig sind z. B. folgende Punkte: Kontrolle des Übertragungsvorgangs hinsichtlich Echtheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnung, Bearbeitungsfristen; Anforderungen bezüglich des Prüfpfads zwischen dem System für die elektronische Rechnungstellung und internen Anwendungssystemen (einschließlich MwSt- Buchhaltung). Außerdem gelten die üblichen Anforderungen für Angaben auf MwSt-Rechnungen und die Speicherung/Verfügbarkeit von Daten und Belegen zu Prüfzwecken (nähere Angaben enthalten MwSt-Mitteilungen ('VAT Notices') 700 und 700/21). Normalerweise stattet ein Mitarbeiter des örtlichen MwSt-Büros dem Unternehmen einen kurzen Besuch ab, um festzustellen, ob die Bedingungen erfüllt werden können. Ist das der Fall, genehmigt das Büro die elektronische Rechnungstellung. 29. Können MwSt-Erklärungen auf elektronischem Wege eingereicht werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie? Wo ist eine entsprechende Genehmigung zu beantragen? Ja. Diese Möglichkeit besteht über die Website der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ( die auch eine ausführliche Anleitung enthält. Die Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie die MwSt-Erklärungen über das Internet oder lieber per Post einreichen. Um eine MwSt-Erklärung elektronisch abgeben zu können, ist wie folgt vorzugehen: Erwerben Sie über einen zugelassenen Provider ein digitales Zertifikat. Melden Sie sich für die elektronische Abgabe der MwSt-Erklärung an, wenn das digitale Zertifikat installiert ist. Aktivieren Sie die elektronische Abgabe der MwSt-Erklärung, wenn die dazu erforderliche Geheimzahl (PIN) per Post bei Ihnen eingegangen ist. Rufen Sie die Seiten zur elektronischen Abgabe der MwSt-Erklärung direkt auf, füllen Sie die Erklärung aus und senden Sie sie elektronisch ab. Bezahlen Sie die geschuldete MwSt auf elektronischem Weg. 30. Können Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Wege eingereicht werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und unter Einsatz welcher Technologie? Wo ist eine entsprechende Genehmigung zu beantragen? Ja. Die sog. 'EC Sales Lists' können auf der Grundlage des Standards der Vereinten Nationen für Elektronischen Datenaustausch für Verwaltung, Wirtschaft und Transport (United Nations EDIFACT) elektronisch übermittelt werden. Folgende Übertragungsmittel kommen in Frage: 13

14 MwSt-Netz (Value Added Networks) Öffentliche X400-Fazilitäten Port DTI Communities 3,5-Zoll-Disketten oder 9-spurige Bänder (über das Internet) Nähere Informationen über EDIFACT einschließlich der Spezifikationen zur Schnittstelle für die Wirtschaft enthalten die Webseiten der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung ( Sie können sich auch an den 'National Advice Service' wenden (siehe Frage 1) und dort mit dem Helpdesk für den elektronischen Datenaustausch ('Electronic Data Interchange (EDI) helpdesk') sprechen. VERWALTUNGSPFLICHTEN 31. Gibt es Pauschalregelungen? Wenn ja, welche? Eine Pauschalregelung für Landwirte wurde am 1. Januar 1993 eingeführt. Unter bestimmten Bedingungen steht sie Personen offen, die Tätigkeiten im Sinne der Anhänge A und B der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG (Artikel 25) ausüben. Ihre Anwendung ist freiwillig. Der Steuersatz beträgt 4 %. MwSt-Mitteilung ('VAT Notice') Nr. 700/46 enthält nähere Angaben. Für kleine Unternehmen - mit einem steuerpflichtigen Umsatz von bis zu GBP ( EUR) und einem Gesamtumsatz von GBP ( EUR) einschließlich befreiten und/oder nicht steuerpflichtigen Einkünften - ist eine neue Pauschalregelung eingeführt worden. Danach wird die Steuerschuld dieser Unternehmen einfach als pauschaler Prozentsatz ihrer Gesamtumsätze berechnet. MwSt-Mitteilung ('VAT Notice') Nr. 733 enthält nähere Angaben. 32. Gibt es über die bereits genannten Verwaltungsvereinfachungen hinaus weitere Vereinfachungen? Wenn ja, welche? Unternehmen, deren steuerpflichtige Umsätze über dem für die MwSt-Registrierung festgelegten Schwellenwert liegen, können eine Befreiung von der Registrierungspflicht beantragen, wenn ihre Lieferungen überwiegend dem Nullsatz überwiegen. Nach dieser Regelung muss ein Unternehmen die Vorsteuer tragen, ist jedoch von den mit der MwSt- Registrierung verbundenen Pflichten befreit. 33. In welchen Sprachen sind die Formulare für die MwSt-Erklärung und die Zusammenfassende Meldung verfügbar? Gibt es Formulare mit Übersetzung? Die Formulare für die MwSt-Erklärung und die Zusammenfassende Meldung ('EC Sales Lists') sind in Englisch und Walisisch verfügbar. 14

15 VORSTEUERABZUG 34. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen kann keine Vorsteuer abgezogen werden? Vorsteuerabzug ist nicht möglich bei Gegenständen und Dienstleistungen, die für unternehmensfremde Zwecke erworben wurden; bei Autos, ihrer Ausstattung und den Lieferkosten (MwSt-Mitteilung ('VAT Notice') 700/64 'Motoring expenses'); bei Repräsentationsaufwendungen (MwSt-Mitteilung 700/65 'Business entertainment'); für Bauträger: bei bestimmten Gegenständen, die sie in zum Nullsatz verkaufte oder geleaste Gebäuden eingebaut haben (MwSt-Mitteilung 708 'Buildings and construction'); bei Käufen, die unter die Differenzbesteuerung für Reiseveranstalter fallen (MwSt-Mitteilung 709/5 'Tour operators' margin scheme'); bei Gegenständen, deren Verkauf einer MwSt-Regelung für Gebrauchtgegenstände unterliegt; bei Vermögenswerten eines Unternehmens, das als arbeitendes Unternehmen übertragen wird; und bei Gegenständen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit steuerfreien Lieferungen (MwSt-Mitteilung 706 'Partial exemption'). Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen kann die Vorsteuer teilweise abgezogen werden? In welcher Höhe ist ein Abzug dann möglich? Bei bestimmten geleasten, für Unternehmenszwecke genutzten Autos kann die Vorsteuer biszu50%abgezogenwerden. 35. Bei welchen Kategorien von Gegenständen und Dienstleistungen kann teilweise Vorsteuer abgezogen werden? In welcher Höhe? Auch bei Gemeinkosten der Unternehmen in Bezug auf Gegenstände und Dienstleistungen, die sowohl für steuerpflichtige als auch für steuerfreie Zwecke verwendet werden, kann Vorsteuer teilweise abgezogen werden. Es kommt eine Pro-rata- Methode zur Anwendung. 15

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

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