EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION. MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION FÜR STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung MwSt und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Hinweis In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender Informationen zur Anwendung der auf Gemeinschaftsebene erlassenen MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten zusammengestellt, die von den jeweiligen Steuerverwaltungen mitgeteilt worden sind. Die Informationen zu den Mitgliedstaaten wurden im Juli 2002 aktualisiert. Die Angaben zu den innerstaatlichen Vorschriften dienen nur der Information. Dieser Leitfaden gibt nicht unbedingt die Auffassung der Kommission wieder und ist auch nicht als Billigung der betreffenden Vorschriften zu verstehen. Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) Büro: MO59 05/77. Telefon: Durchwahl (32-2) Telefax: (32-2) Taxud-D1@cec.eu.int 1

2 PORTUGAL INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE INFORMATIONEN...3 MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER...4 SCHWELLENWERTE...5 BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE UNTERNEHMER...5 BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU- STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER...6 RECHNUNGEN...7 AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN...7 RECHNUNGSINHALT...9 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG...10 AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN...11 VEREINFACHTE RECHNUNGSTELLUNG...12 MWST-ERKLÄRUNG...12 ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG...13 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE...14 VERWALTUNGSPFLICHTEN...15 VORSTEUERABZUG...16 ANNEX 1 SCHWELLENWERTE...17 ANNEX 2: BEZEICHNUNG DER MWST-NUMMERN IN DEN LANDESSPRACHEN...17 ANNEX 3: ABKÜRZUNGEN

3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. WO KANN SICH EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER ÜBER DIE MWST- VORSCHRIFTEN IHRES LANDES INFORMIEREN? Ausländische Unternehmer, die sich über die portugiesischen MwSt-Vorschriften informieren möchten, können sich an folgende Stelle wenden: DIRECÇÃO-GERAL DOS IMPOSTOS DIRECÇÃO DE SERVIÇOS DO IVA AVENIDA JOÃO XXI, 76 P LISSABON Tel.: (+ 351) (Zentrale) (+ 351) (Durchwahl) (+ 351) (Durchwahl) Fax: (+ 351) dsiva@dgci.min-financas.pt 2. WIE LAUTET DIE ADRESSE DER WEBSITE DER STEUERVERWALTUNG? WELCHE ARTEN VON INFORMATIONEN ÜBER DIE MWST KÖNNEN ÜBER DIESE WEBSITE ABGERUFEN WERDEN? IN WELCHEN SPRACHEN? Website: Über diese Website sind abrufbar: Informationen über das portugiesische MwSt-Gesetz (Gesetzesdekret Nr. 394-B/84 vom 31. Dezember 1984 und spätere Änderungen), MwSt- Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel (Gesetzesdekret Nr. 290/92 vom 28. Dezember 1992 und spätere Änderungen), Verwaltungsvorschriften zur Auslegung der Steuergesetze (Rundschreiben und Erlässe), Formulare für Unternehmer, die gelegentlich mehrwertsteuerpflichtige Umsätze tätigen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Diese Informationen stehen nur in Portugiesisch zur Verfügung 3. WO SIND DIE RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE MWST NIEDERGELEGT? IN WELCHEN SPRACHEN? Diese Informationen sind über die in der Antwort auf Frage 2 angegebenen Website in Portugiesisch abrufbar. 3

4 MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER 4. IN WELCHEN FÄLLEN IST EINE MWST-REGISTRIERUNG ERFORDERLICH? Grundsätzlich müssen sich alle natürlichen und juristischen Personen, die eine gewerbliche oder andere berufliche Tätigkeit für eigene Rechnung ausüben, für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen. Auch Unternehmen, die nach Artikel 9 des portugiesischen MwSt-Gesetzes (Artikel 13 der Sechsten MwSt-Richtlinie) von der Steuer befreit sind, müssen sich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen 5. IN WELCHEN FÄLLEN ERÜBRIGT SICH EINE MWST-REGISTRIERUNG, WEIL DIE STEUER VOM EMPFÄNGER DER GEGENSTÄNDE ODER DIENSTLEISTUNGEN GESCHULDET WIRD? KANN SICH EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER IN SOLCHEN FÄLLEN FREIWILLIG FÜR MWST-ZWECKE REGISTRIEREN LASSEN? Die portugiesischen Rechtsvorschriften sehen bei bestimmten Dienstleistungen vor, dass die Mehrwertsteuer vom Empfänger geschuldet wird, wenn diese Dienstleistungen von Unternehmern erbracht werden, die weder Hauptniederlassung noch ständige Niederlassung noch ständigen Wohnsitz in portugiesischem Steuergebiet haben. Dies gilt für die unter Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e der Sechsten MwSt-Richtlinie aufgelisteten Dienstleistungen sowie für innergemeinschaftliche Beförderungsleistungen, Beförderungsnebenleistungen und Leistungen von Vermittlern, die unter den festgelegten Voraussetzungen im Namen Dritter Arbeiten an beweglichen Gegenständen verrichten oder Begutachtungen dieser Gegenstände erstellen. Die MwSt wird von dem in Portugal steuerpflichtigen Empfänger geschuldet, wenn die Lieferung der Gegenstände oder die Erbringung der Dienstleistungen durch einen Unternehmer erfolgt, der weder Hauptniederlassung noch ständige Niederlassung noch ständigen Wohnsitz in portugiesischem Steuergebiet hat, noch einen Steuervertreter in Portugal bestellt und den Empfänger darüber informiert hat. 6. WO IST DIE MWST-REGISTRIERUNG ZU BEANTRAGEN? Die Aufnahme einer mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit kann bei jedem lokalen Finanzamt durch Vorlage eines entsprechenden Formulars (Nationales Formblatt 1698) oder mündlich gemeldet werden. Eine mündliche Meldung ist jedoch nur bei Finanzämtern möglich, die über die entsprechende EDV-Ausstattung verfügen. 7. GENAUE BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS FÜR DIE ERTEILUNG EINER MWST- NUMMER MIT ANGABE DER ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN) UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMER BETREFFENDEN ASPEKTE Vor der in der Antwort auf Frage 6 genannten Meldung der Aufnahme einer Tätigkeit können ausländische Unternehmer, wenn sie in Portugal regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und unabhängig davon, ob sie eine ständige Niederlassung im 4

5 Steuergebiet Portugals haben oder nicht, ihre Registrierung für MwSt-Zwecke bei folgender Stelle beantragen: REGISTO NACIONAL DE PESSOAS COLECTIVAS Praça Silvestre Pinheiro Ferreira, 1 C P LISSABON Tel.: (+351) Hier müssen die ausländischen Unternehmer einen Auszug aus dem Handelsregister und ein ausgefülltes Formular des Personenregisters ihres Herkunftslands vorlegen. Falls der Antrag vom Vertreter des Unternehmens eingereicht wird, muss auch die entsprechende Vollmacht beigefügt werden. Die MwSt-Nummer für natürliche Personen wird von der Generaldirektion Steuern zugeteilt. Entsprechende Anträge können bei jedem örtlichen Finanzamt gestellt werden. SCHWELLENWERTE 8. WELCHER SCHWELLENWERT GILT IN BEZUG AUF DEN INNERGEMEINSCHAFTLICHEN VERSANDHANDEL (ARTIKEL 28B TEIL B ABSATZ 2 DER SECHSTEN MWST-RICHTLINIE)? ,27 EUR 9. WELCHER SCHWELLENWERT GILT FÜR ERWERBE DURCH NICHTSTEUERPFLICHTIGE JURISTISCHE PERSONEN UND STEUERBEFREITE PERSONEN (ARTIKEL 28A ABSATZ 1 BUCHSTABE A UNTERABSATZ 2 DER SECHSTEN MWST-RICHTLINIE)? 8 978,36 EUR BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 10. IN WELCHEN FÄLLEN MUSS EIN STEUERVERTRETER BESTELLT WERDEN? Gebietsfremde Steuerpflichtige ohne ständige Niederlassung in Portugal oder Hauptniederlassung, ständige Niederlassung oder ständigen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat, die in portugiesischem Steuergebiet steuerpflichtige Lieferungen von Gegenständen tätigen oder steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen, müssen einen Steuervertreter bestellen. 5

6 Diese Unternehmer müssen sich nur dann nicht für MwSt-Zwecke registrieren lassen und keinen Steuervertreter bestellen, wenn sie lediglich in Anhang C zum Steuergesetz (Anhang J der Sechsten MwSt-Richtlinie) aufgeführte Gegenstände liefern und diese Lieferungen gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe b des Steuergesetzes (Artikel 16 Absatz 1 Teil B der Sechsten MwSt-Richtlinie) befreit sind. 11. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS? Der Steuervertreter muss selbst steuerpflichtig sein, seine Hauptniederlassung oder eine ständige Niederlassung in Portugal haben und über eine entsprechende Vollmacht verfügen. 12. WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HAT EIN STEUERVERTRETER? Steuervertreter haften für die Zahlung der Steuern auf Umsätze, die von ihnen vertretene Unternehmer in Portugal bewirken. Sie müssen alle Pflichten in Bezug auf Registrierung, MwSt-Erklärung und Zahlung der Steuern erfüllen, die sich aus diesen Umsätzen ergeben. Gebietsfremde Steuerpflichtige haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Steuervertreter für die Zahlung der Steuer. 13. WAS GESCHIEHT, WENN EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER ES VERSÄUMT, IN IHREM LAND EINEN STEUERVERTRETER ZU BESTELLEN? Wurde kein Steuervertreter bestellt, wird die Steuer beim Empfänger der Gegenstände oder Dienstleistungen erhoben, sofern dieser mehrwertsteuerpflichtig ist. 14. IST EINE BANKBÜRGSCHAFT ERFORDERLICH? Nein. Auch wenn die Bestellung eines Steuervertreters erforderlich ist, muss weder der Vertreter noch die von ihm vertretene Person eine Bankbürgschaft leisten. BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 15. IST DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS ODER -BEVOLLMÄCHTIGTEN MÖGLICH? Gebietsfremde Steuerpflichtige, die zwar keine ständige Niederlassung in Portugal, aber eine Hauptniederlassung, ständige Niederlassung oder ständigen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben und in portugiesischem Steuergebiet steuerpflichtige Lieferungen von Gegenständen tätigen oder steuerpflichtige Dienstleistungen erbringen, sind nicht verpflichtet, sondern lediglich berechtigt, einen Steuervertreter zu bestellen. 6

7 Wenn Unternehmer ohne Steuervertreter Gegenstände an in Portugal mehrwertsteuerpflichtige Personen liefern oder Dienstleistungen an sie erbringen, wird die Steuer vom Empfänger der Gegenstände bzw. Dienstleistungen geschuldet und der gebietsfremde Steuerpflichtige ist von allen Pflichten in Bezug auf die betreffenden Umsätze befreit. Jeder Steuerpflichtige kann einen Bevollmächtigten bestellen, der ihn rechtlich und in Verwaltungsverfahren vertritt, sofern der Steuerpflichtige nicht selbst tätig werden muss. 16. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS? Siehe Antworten auf die Fragen 11 und WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HAT EIN STEUERVERTRETER? Siehe Antworten auf die Fragen 12 und IST EINE BANKBÜRGSCHAFT ERFORDERLICH? Unternehmer aus den EU-Mitgliedstaaten, die Umsätze in Portugal bewirken, sind nicht verpflichtet, eine Bankbürgschaft zu stellen. RECHNUNGEN 19. VORSCHRIFTEN ÜBER RECHNUNGSTELLUNG 1. Die einschlägigen Vorschriften sind im MwSt-Gesetz niedergelegt (in seiner durch das Gesetzesdekret Nr. 256/2003 vom 21. Oktober 2003 geänderten Fassung). In Bezug auf EDV und technologische Aspekte soll die elektronische Rechnungstellung in einem weiteren Gesetzesdekret geregelt werden. 2. Siehe Antwort auf die erste Frage in dem Abschnitt über allgemeine Informationen AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN 20. IN WELCHEN FÄLLEN MÜSSEN RECHNUNGEN AUSGESTELLT WERDEN? 20.1 Müssen Rechnungen abgesehen von den in Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe a der Sechsten MwSt-Richtlinie genannten Fällen (bei Leistungen von Steuerpflichtigen an andere Steuerpflichtige oder nichtsteuerpflichtige juristische Personen, Fernverkäufen, Lieferungen neuer Fahrzeuge und Vorauszahlungen) auch in anderen Fällen ausgestellt werden? Wenn ja, geben 7

8 Sie bitte an, in welchen Fällen und welche spezifischen Vorschriften dafür gelten. Abgesehen von den unter 20.2 beschriebenen Ausnahmen hat der Status des Leistungsempfängers keine Auswirkungen auf die Pflicht für MwSt-Zwecke registrierter Steuerpflichtiger, für Lieferungen von Gegenständen und für Dienstleistungen, die in portugiesischem Gebiet erfolgen bzw. erbracht werden, eine Rechnung auszustellen Können Steuerpflichtige unter bestimmten Umständen von der Pflicht zur Rechnungstellung befreit werden (z. B. bei steuerfreien oder dem Nullsatz unterliegenden Leistungen)? Steuerpflichtige, die ausschließlich von der MwSt befreite Umsätze gemäß Artikel 9 MwSt-Gesetz (Artikel 13 der Sechsten MwSt-Richtlinie) bewirken, sowie Steuerpflichtige, für die die Sonderregelung für Kleinunternehmen gemäß Artikel 53 MwSt-Gesetz gilt, müssen keine Rechnungen für MwSt-Zwecke ausstellen. Sofern es sich beim Leistungsempfänger um eine Privatperson handelt und die Leistung gegen Entgelt erbracht wird, besteht außerdem bei folgenden Umsätzen keine Pflicht zur Rechnungstellung (Artikel 39 MwSt-Gesetz): - Lieferung von Gegenständen durch Einzelhändler oder ambulante Händler - Lieferung von Gegenständen durch Verkaufsautomaten - Erbringung von Dienstleistungen, für die gewöhnlich eine Quittung ausgestellt wird, Eintrittskarten, Fahrausweise, Belege oder andere gedruckte Nachweise darüber, dass der Inhaber bezahlt hat - sonstige Erbringung von Dienstleistungen im Wert von weniger als 9,98 EUR 21. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR KORREKTURRECHNUNGEN (GUT- /LASTSCHRIFTEN)? Korrekturrechnungen (Gut- und Lastschriften usw.) gelten als einer Rechnung gleichwertig. Sie müssen dieselben Angaben enthalten und denselben Anforderungen genügen wie Rechnungen. 22. WELCHE FRISTEN GELTEN FÜR DIE RECHNUNGSTELLUNG? Die Rechnung ist bei Inlandsumsätzen spätestens am fünften Arbeitstag nach Eintreten des Steuertatbestandes, bei innergemeinschaftlichen Umsätzen spätestens am 15. Tag des auf die Entstehung des Steuertatbestandes folgenden Kalendermonats auszustellen. 23. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE PERIODISCHE RECHNUNGSTELLUNG? Steuerpflichtige dürfen zusammenfassende Rechnungen für Zeiträume von höchstens einem Monat ausstellen, sofern dies ihrer Ansicht nach aufgrund der Art ihrer Tätigkeit gerechtfertigt ist und sie die Steuerverwaltung vorab unterrichten. Für jeden Umsatz ist außerdem ein Lieferschein auszustellen. Aus Lieferschein und zusammenfassender Rechnung gemeinsam müssen alle für Rechnungen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben hervorgehen. 8

9 24. UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN IST DIE SELBSTFAKTURIERUNG ZULÄSSIG? Eine Rechnung darf vom Leistungsempfänger im Namen des Steuerpflichtigen ausgestellt werden ("Selbstfakturierung"), sofern die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Vorab muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem steuerpflichtigen Leistungserbringer und dem Leistungsempfänger über die Selbstfakturierung getroffen worden sein. Der Leistungsempfänger muss nachweisen können, dass der Leistungserbringer weiß, dass eine Rechnung ausgestellt worden ist, und ihren Inhalt akzeptiert. Anmerkung: Hat der Leistungsempfänger in der EU weder Hauptniederlassung noch ständige Niederlassung noch ständigen Wohnsitz, muss die Selbstfakturierung vorab von der Generaldirektion Steuern genehmigt werden. Sie kann besondere Durchführungsbestimmungen festlegen. 25. GELTEN SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ÜBERTRAGUNG DER RECHNUNGSTELLUNG AUF EINE IN EINEM DRITTLAND ANSÄSSIGE PERSON? Soll ein Dritter (Unterauftragsnehmer), der in der EU weder Hauptniederlassung noch ständige Niederlassung noch ständigen Wohnsitz hat, Rechnungen im Namen eines Dritten ausstellen, muss der Steuerpflichtige vorab die Genehmigung der Generaldirektion Steuern einholen. Sie kann besondere Durchführungsbestimmungen festlegen. RECHNUNGSINHALT 26. MUSS DIE MWST-NUMMER DES EMPFÄNGERS IN JEDEM FALL ANGEGEBEN WERDEN ODER NUR BEI DER INNERGEMEINSCHAFTLICHEN LIEFERUNG VON GEGENSTÄNDEN ODER WENN DER EMPFÄNGER DIE MWST FÜR DIE LIEFERUNG VON GEGENSTÄNDEN ODER DIENSTLEISTUNGEN SCHULDET (ARTIKEL 22 ABSATZ 3 BUCHSTABE B VIERTER SPIEGELSTRICH DER SECHSTEN MWST- RICHTLINIE)? Handelt es sich beim Leistungsempfänger um einen Steuerpflichtigen, der in Portugal - bzw. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in einem anderen Mitgliedstaat - für MwSt-Zwecke registriert ist, muss seine MwSt-Nummer immer auf der Rechnung angegeben werden IST GENAU VORGESCHRIEBEN, WELCHE NUMMER EINZUTRAGEN IST (MWST- ODER STEUERNUMMER)? WENN JA, GEBEN SIE BITTE AN, WELCHE VORSCHRIFTEN DAFÜR GELTEN In Portugal ist die MwSt-Nummer mit der für andere portugiesische Steuern zugeteilten Nummer identisch. 9

10 27. GELTEN FÜR DEN RECHNUNGSINHALT ANDERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN? Für MwSt-Zwecke müssen Rechnungen lediglich die in Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten MwSt-Richtlinie aufgeführten Angaben enthalten. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG 28. IST BEI RECHNUNGEN, DIE MIT EINER FORTGESCHRITTENEN ELEKTRONISCHEN SIGNATUR VERSENDET WERDEN, VERBINDLICH VORGESCHRIEBEN, DASS DIE SIGNATUR AUF EINEM QUALIFIZIERTEN ZERTIFIKAT BERUHEN UND VON EINER SICHEREN SIGNATURERSTELLUNGSEINHEIT ERSTELLT WERDEN MUSS? WENN JA, GEBEN SIE BITTE EINZELHEITEN AN. (Die Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, bevor die Ausstellung und Aufbewahrung elektronischer Rechnungen in Bezug auf EDV und Technologie nicht rechtlich geregelt sind.) 29. IST BEI RECHNUNGEN, DIE IM RAHMEN EINES ELEKTRONISCHEN DATENAUSTAUSCHS VERSENDET WERDEN, ZUSÄTZLICH EIN ZUSAMMENFASSENDES DOKUMENT IN PAPIERFORM ERFORDERLICH? WENN JA, GEBEN SIE BITTE EINZELHEITEN ZU INHALT UND VERFAHREN AN. (Die Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, bevor die Ausstellung und Aufbewahrung elektronischer Rechnungen in Bezug auf EDV und Technologie nicht rechtlich geregelt sind.) 30. SIND RECHNUNGEN ZULÄSSIG, DIE GEMÄß ARTIKEL 22 ABSATZ 3 BUCHSTABE C UNTERABSATZ 3 DER SECHSTEN MWST-RICHTLINIE (ÜBERMITTLUNG AUF ANDERE ELEKTRONISCHE WEISE) ÜBERMITTELT WERDEN? WENN JA, GEBEN SIE BITTE AN, WELCHE VORAUSSETZUNGEN UND FORMALITÄTEN ZU ERFÜLLEN SIND. Die Übermittlung auf andere elektronische Weise ist gesetzlich nicht vorgesehen MUSS DER STEUERBEHÖRDE DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG IM VORAUS MITGETEILT WERDEN? WENN JA, GELTEN IN DIESEM FALL SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN? Bis 31. Dezember 2005 muss die elektronische Rechnungstellung der Generaldirektion Steuern im Voraus mitgeteilt werden. 31. GIBT ES WEITERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG? (Die Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, bevor die Ausstellung und Aufbewahrung elektronischer Rechnungen in Bezug auf EDV und Technologie nicht rechtlich geregelt sind.) 10

11 AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN 32. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DEN AUFBEWAHRUNGSORT VON RECHNUNGEN? Steuerpflichtige mit Hauptniederlassung, ständiger Niederlassung oder ständigem Wohnsitz in portugiesischem Gebiet müssen ihre Bücher, Aufzeichnungen und sonstigen Belege einschließlich Rechnungen an einer Niederlassung oder Einrichtung in portugiesischem Gebiet aufbewahren, außer die Aufbewahrung erfolgt in elektronischer Form. In Portugal ansässige Steuerpflichtige dürfen auf elektronischem Weg ausgestellte Rechnungen in jedem EU-Mitgliedstaat in elektronischer Form aufbewahren. Gebietsfremde Steuerpflichtige (ohne Hauptniederlassung, ständige Niederlassung oder Wohnsitz in portugiesischem Gebiet) dürfen Rechnungen sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form in portugiesischem Gebiet oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufbewahren. 33. MUSS IM VORAUS MITGETEILT WERDEN, WENN DIE RECHNUNGEN AUßERHALB DES EIGENEN LANDES AUFBEWAHRT WERDEN? WENN JA, GEBEN SIE EINZELHEITEN AN. Gebietsfremde und in Portugal ansässige Steuerpflichtige, die Rechnungen außerhalb der EU aufbewahren möchten, müssen vorab die Genehmigung der Generaldirektion Steuern einholen, die besondere Durchführungsbestimmungen festlegen kann. (In Portugal ansässige Steuerpflichtige dürfen Rechnungen lediglich in elektronischer Form außerhalb der EU aufbewahren.) 34. WIE LANGE MÜSSEN DIE RECHNUNGEN AUFBEWAHRT WERDEN? Zehn Jahre 35. WELCHE SPEZIFISCHEN VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE ART DER AUFBEWAHRUNG UND MÖGLICHE UMSTELLUNGEN? Elektronisch ausgestellte Rechnungen dürfen nur dann in elektronischer Form aufbewahrt werden, wenn eine vollständige Fernabfrage der Daten (Online-Zugriff) sowie die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet sind. Elektronisch ausgestellte Rechnungen dürfen nur in elektronischer Form aufbewahrt werden, doch wird zurzeit erwogen, wie bei der Einkommensteuer zuzulassen, dass Unterlagen für Steuerzwecke drei Jahre nach Ablauf des Bezugsjahres auf Mikrofilm gespeichert werden, sofern vorab die Genehmigung der Generaldirektion Steuern eingeholt wird und die Mikrofilme in technischer Hinsicht bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. 11

12 36. GIBT ES WEITERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN? (Die Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, bevor die Ausstellung und Aufbewahrung elektronischer Rechnungen in Bezug auf EDV und Technologie nicht rechtlich geregelt sind.) VEREINFACHTE RECHNUNGSTELLUNG 37. IN WELCHEN FÄLLEN IST EINE VEREINFACHTE RECHNUNGSTELLUNG GEMÄSS ARTIKEL 22 ABSATZ 9 BUCHSTABE D DER SECHSTEN MWST-RICHTLINIE GESTATTET? GELTEN DAFÜR SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN? Eine Ausnahme bilden Kategorien von Steuerpflichtigen, die der Öffentlichkeit Standarddienstleistungen von geringem Wert erbringen: Das Finanzministerium darf sie in Bezug für die Erbringung solcher Leistungen gemäß den portugiesischen Rechtsvorschriften (Artikel 39(5) MwSt-Gesetz) von der Pflicht zur Rechnungstellung befreien. Dann gilt der ausgestellte Beleg als vereinfachte Rechnung, die in der Regel folgende Angaben enthalten muss: Bezeichnung des Leistungserbringers (einschließlich relevanter Steuernummer), übliche Beschreibung der Leistung, Preis, Menge sowie MwSt-Satz und geschuldete MwSt. 38. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE RECHNUNGSTELLUNG? Siehe Antwort zu Frage 37. MWST-ERKLÄRUNG 39. WER MUSS EINE MWST-ERKLÄRUNG EINREICHEN? Jeder Unternehmer, der nicht nach Artikel 9 bzw. Artikel 53 des portugiesischen MwSt- Gesetzes (Artikel 13 bzw. 24 der Sechsten MwSt-Richtlinie) von der Steuer befreit ist und nicht unter die Sonderregelung für kleine Einzelhandelsunternehmen fällt, ist zur Abgabe periodischer MwSt-Erklärungen verpflichtet. 40. IN WELCHEN ZEITLICHEN ABSTÄNDEN SIND MWST-ERKLÄRUNGEN EINZUREICHEN UND DIE BETREFFENDEN ZAHLUNGEN ZU LEISTEN? Steuerpflichtige mit einem Jahresumsatz über ,90 EUR müssen ihre MwSt- Erklärung monatlich, Steuerpflichtige mit einem geringeren Jahresumsatz vierteljährlich einreichen. 12

13 Monatliche MwSt-Erklärungen und die damit verbundenen Zahlungen sind spätestens bis zum 10. Tag des zweiten Monats einzureichen bzw. zu entrichten, der auf den Monat folgt, in dem die Umsätze bewirkt wurden. Vierteljährliche MwSt-Erklärungen und die damit verbundenen Zahlungen sind spätestens bis zum 15. des zweiten Monats nach Ablauf des jeweiligen Kalendervierteljahres einzureichen bzw. zu entrichten. 41. GIBT ES IN BEZUG AUF DIE MWST-ERKLÄRUNG EINE SONDERREGELUNG FÜR KLEINE UNTERNEHMEN UND/ODER BESTIMMTE KATEGORIEN VON UNTERNEHMEN? WENN JA, WELCHE? Für Einzelhandelsunternehmen mit einem Umsatz bis zu ,79 EUR, die Waren im gleichen Zustand weiterverkaufen, in dem sie sie erworben haben, gilt eine Sonderregelung. Die entsprechenden Steuererklärungen und Zahlungen sind bis zum 20. des zweiten auf das Kalendervierteljahr folgenden Monats beim örtlichen Finanzamt abzugeben bzw. zu entrichten. Von der Sonderregelung ausgeschlossen sind Einzelhändler mit Buchführungspflicht, juristische Personen und Unternehmer, die Waren einführen bzw. ausführen oder innergemeinschaftliche Umsätze bewirken. 42. GIBT ES VEREINFACHTE VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG DER STEUERSCHULD? WENN JA, WER KANN DIESE VERFAHREN UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN IN ANSPRUCH NEHMEN UND WORIN BESTEHEN DIE VEREINFACHUNGEN? Unternehmer, die unter die in der Antwort auf Frage 13 genannte Sonderregelung für kleine Einzelhändler fallen, führen 25 % der MwSt, die sie beim Erwerb der zum Weiterverkauf in unverändertem Zustand bestimmten Waren gezahlt haben, an den Fiskus ab. Dieser Betrag kann von der MwSt auf den Erwerb von Investitionsgütern abgezogen werden. ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG 43. IN WELCHEN ZEITLICHEN ABSTÄNDEN SIND ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN EINZUREICHEN? Die Zusammenfassende Meldung ist der monatlich oder vierteljährlich abzugebenden MwSt-Erklärung beizufügen. 44. SIND ÜBER DIE IN ARTIKEL 22 ABSATZ 6 DER SECHSTEN MWST-RICHTLINIE GEFORDERTEN ANGABEN HINAUS WEITERE ANGABEN ZU MACHEN? In Portugal ist zusätzlich zu den in Artikel 22 Absatz 6 der Sechsten MwSt-Richtlinie geforderten Angaben eine Erklärung über innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Privatpersonen oder diesen gleichgestellte Personen abzugeben, damit der Gesamtbetrag dieser Lieferungen mit dem in der Zusammenfassenden Meldung angegebenen Betrag für innergemeinschaftliche Lieferungen abgeglichen werden kann. 13

14 In Übereinstimmung mit Artikel 22 Absatz 6 der Sechsten MwSt-Richtlinie ist in dem Formular für die Zusammenfassende Meldung eine Rubrik für die Angabe von Dreiecksgeschäften (Verkäufe von MS 2 aus) vorgesehen. 45. GIBT ES IN BEZUG AUF DIE ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG VEREINFACHTE VERFAHREN IM SINNE VON ARTIKEL 22 ABSATZ 12 DER SECHSTEN MWST- RICHTLINIE? WENN JA, WELCHE SCHWELLENWERTE GELTEN DABEI? WENN JA, WELCHE SCHWELLENWERTE GELTEN DABEI? Die Einführung vereinfachter Verfahren für die Zusammenfassende Meldung ist nicht vorgesehen. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSTELLUNG UND ERFÜLLUNG DER MELDEVERPFLICHTUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE 46. SIND ELEKTRONISCHE RECHNUNGEN ZULÄSSIG? WENN JA, UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN? WELCHE VERFAHRENSVORSCHRIFTEN SIND ZU BEACHTEN? Gemäß Gesetzesdekret Nr. 375/99 vom 18. September 1999, Durchführungsvorschrift Nr. 15/2000 vom 2. Oktober 2000 und Dekret Nr. 52/2002 vom 12. Januar 2002 sind elektronische Rechnungen zulässig. Dafür müssen Steuerpflichtige die Genehmigung der Generaldirektion Steuern mit dem im oben genannten Dekret vorgeschriebenen Formular beantragen. Allerdings kann die elektronische Rechnungstellung vorübergehend ausgesetzt werden, da in dem Schreiben Nr. C (2001) 4234 der Europäischen Kommission festgestellt wurde, dass es sich bei den Durchführungsvorschriften für die elektronische Rechnungstellung um technische Vorschriften handelt, die erst angenommen werden können, nachdem der Kommission gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 ein entsprechender Antrag als Entwurf einer technischen Vorschrift übermittelt wurde. 47. KÖNNEN MWST-ERKLÄRUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE EINGEREICHT WERDEN? WENN JA, UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN UND UNTER EINSATZ WELCHER TECHNOLOGIE? WO IST EINE ENTSPRECHENDE GENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN? Gemäß Dekret Nr. 375/2003 vom 10. Mai 2003 sind MwSt-Pflichtige, für die die normalen Regelungen gelten, verpflichtet, ihre periodischen MwSt-Erklärungen samt Anhängen auf elektronischem Wege einzureichen. Diese Vorschrift wird stufenweise eingeführt. Für Steuerpflichtige mit organisiertem Buchführungssystem, die monatlich oder quartalsweise eine MwSt-Erklärung einreichen, gilt sie ab 1. Januar 2004, für alle anderen Steuerpflichtigen ab 1. Januar

15 Steuerpflichtige, die ihre periodische MwSt-Erklärung über das Internet einreichen möchten, müssen vorher über die Website der Generaldirektion Steuern ( ein persönliches Passwort beantragen. Es wird per Post zugestellt, gemeinsam mit Informationen darüber, wie bei der Einreichung auf elektronischem Wege vorzugehen ist. MwSt-Zahlungen an den Fiskus können über das "Multibanco"-Geldautomatennetz, auf EDV umgestellte Finanzämter (Tesourarias de Finanças) oder Postämter (CTT) vorgenommen werden. Außerdem kann die Zahlung über das Internet erfolgen: Klicken Sie auf den Link zu den Banken ("Bancos"), die diesen Service (Zahlungen an den Fiskus, "Pamentos ao Estado") über ihre Webseiten anbieten (Link wie auf den Geldautomaten des "Multibanco"- Netzes). 48. KÖNNEN ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE EINGEREICHT WERDEN? WENN JA, UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN UND UNTER EINSATZ WELCHER TECHNOLOGIE? WO IST EINE ENTSPRECHENDE GENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN? Für Zusammenfassende Meldungen gelten dieselben Vorschriften wie für MwSt- Erklärungen (siehe vorangehende Frage). VERWALTUNGSPFLICHTEN 49. GIBT ES PAUSCHALREGELUNGEN? WENN JA, WELCHE? Abgesehen von der erwähnten Sonderregelung für kleine Einzelhandelsunternehmen gibt es keine Pauschalregelungen. a) Steuerpflichtige, die unter die Sonderregelung für kleine Einzelhandelsunternehmen fallen, können auch für die normale Regelung optieren. b) Wie bereits erwähnt, sind im Rahmen der Sonderregelung für kleine Einzelhandelsunternehmen 25 % der MwSt, die beim Erwerb von zum Weiterverkauf in unverändertem Zustand bestimmten Waren gezahlt wird, an den Fiskus abzuführen; dieser Betrag kann von der MwSt auf den Erwerb von Investitionsgütern abgezogen werden. 50. GIBT ES ÜBER DIE BEREITS GENANNTEN VERWALTUNGSVEREINFACHUNGEN HINAUS WEITERE VEREINFACHUNGEN? WENN JA, WELCHE? Zur Vereinfachung der Formalitäten ist eine Sonderregelung für "kleine" Mehrwertsteuerpflichtige geplant. 15

16 51. IN WELCHEN SPRACHEN SIND DIE FORMULARE FÜR DIE MWST-ERKLÄRUNG UND DIE ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG VERFÜGBAR? GIBT ES FORMULARE MIT ÜBERSETZUNG? Die Formulare sind nur in Portugiesisch verfügbar. VORSTEUERABZUG 52. BEI WELCHEN KATEGORIEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN KANN KEINE VORSTEUER ABGEZOGEN WERDEN? In folgenden Fällen ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen: Erwerb, Herstellung und Einfuhr, Vermietung, Nutzung, Be- oder Verarbeitung und Reparatur von Personenkraftfahrzeugen, Sportbooten, Helikoptern, Flugzeugen oder Motorrädern, sofern der Verkauf oder Betrieb dieser Fahrzeuge zur wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen gehört Erwerb des für Kraftfahrzeuge üblicherweise verwendeten Kraftstoffes (Benzin), mit Ausnahme von Dieselkraftstoff, Flüssiggas und Erdgas (siehe Antwort auf Frage 35) Ausgaben für Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen und seines Personals, einschließlich Benutzungsgebühren Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Getränke, Tabak und Bewirtung Ausgaben für Freizeit- und Luxusartikel, die aufgrund ihrer Art oder der Höhe des Betrages nicht unter die üblichen Betriebskosten fallen 53. BEI WELCHEN KATEGORIEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN KANN TEILWEISE VORSTEUER ABGEZOGEN WERDEN? IN WELCHER HÖHE? Beim Erwerb von Dieselkraftstoff, Flüssiggas und Erdgas kann Vorsteuer in Höhe von 50% abgezogen werden; bei der Verwendung dieser Kraftstoffe für die nachstehend aufgeführten Fahrzeugarten kann die gesamte MwSt abgezogen werden: Omnibusse Kraftfahrzeuge, die zum öffentlichen Personenverkehr zugelassen sind, mit Ausnahme von Mietwagen nicht registrierte Fahrzeuge, die mit Dieselkraftstoff, Flüssiggas oder Erdgas betrieben werden Traktoren, die ausschließlich oder vorwiegend in der Landwirtschaft genutzt werden Lastkraftwagen mit einem Gewicht von über 350 kg 16

17 ANNEX 1 SCHWELLENWERTE dex_en.htm#annexi ANNEX 2: BEZEICHNUNG DER MWST-NUMMERN IN DEN LANDESSPRACHEN dex_en.htm#annexii ANNEX 3: ABKÜRZUNGEN dex_en.htm#annexiii 17

MwSt in der Europäischen Gemeinschaft. MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten. Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw.

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