EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern

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1 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION STEUERN UND ZOLLUNION Indirekte Steuern und Steuerverwaltung Mehrwertsteuer und sonstige Umsatzsteuern MwSt in der Europäischen Gemeinschaft MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten Informationen für Behörden, Unternehmer, Informationsnetze usw. Hinweis: In dieser Unterlage sind eine Reihe grundlegender Informationen zur Anwendung der auf Gemeinschaftsebene erlassenen MwSt-Vorschriften in den Mitgliedstaaten zusammengestellt, die von den jeweiligen Steuerverwaltungen mitgeteilt worden sind. Die Angaben zu den innerstaatlichen Vorschriften dienen nur der Information. Dieser Leitfaden gibt nicht unbedingt die Auffassung der Kommission wieder und ist auch nicht als Billigung der betreffenden Vorschriften zu verstehen. Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (+32-(0)2) Büro: MO59 5/77. Telefon: Durchwahl (+32-(0)2) Fax: (+32-(0)2) Taxud-D1@cec.eu.int

2 DEUTSCH INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE INFORMATIONEN...3 MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER...3 SCHWELLENWERTE...5 BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE UNTERNEHMER...5 BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU- STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER...7 RECHNUNGEN...8 VORSCHRIFTEN ÜBER RECHNUNGSSTELLUNG...8 AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN...8 RECHNUNGSINHALT...9 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG...10 AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN...11 VEREINFACHTE RECHNUNGSSTELLUNG...12 PERIODISCHE MWST-ERKLÄRUNGEN...13 ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG...14 ELEKTRONISCHE STEUERANMELDUNGEN...15 VERWALTUNGSPFLICHTEN...15 VORSTEUERABZUG...16 ANLAGE 1: SCHWELLENWERTE...17 ANLAGE 2: BEZEICHNUNG DER MWST-NUMMER IN DEN LANDESSPRACHEN...17 ANLAGE 3: ABKÜRZUNGEN

3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1. WO KANN SICH EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER ÜBER DIE MWST- VORSCHRIFTEN IHRES LANDES INFORMIEREN? (BEHÖRDE, ANSCHRIFT, TELEFON, FAX, ) Auskünfte über das niederländische MwSt-System erhält ein ausländischer Unternehmer bei: Finanzamt/Limburg/Büro Ausland Postbus 2865 NL-6401 DJ Heerlen Tel.: Ausland-Telefonhotline des Finanzamts Fax: WIE LAUTET DIE ADRESSE DER WEBSITE DER STEUERVERWALTUNG? WELCHE ARTEN VON INFORMATIONEN ÜBER DIE MWST KÖNNEN ÜBER DIESE WEBSITE ABGERUFEN WERDEN (ALLGEMEINE INFORMATIONEN, RECHTSVORSCHRIFTEN, KONTAKTSTELLEN, FORMULARE USW.)? IN WELCHEN SPRACHEN? Website: 3. WO SIND DIE RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE MWST NIEDERGELEGT? IN WELCHEN SPRACHEN? Finanzamt/Limburg/Büro Ausland Allgemeine Informationen über die MwSt, auf Englisch, Deutsch und zum Teil auf Französisch Rechtsvorschriften usw. nur auf Niederländisch MWST-REGISTRIERUNG AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER 4. IN WELCHEN FÄLLEN IST EINE MWST-REGISTRIERUNG ERFORDERLICH? Eine Registrierung zu Mehrwertsteuerzwecken ist in den folgenden Fällen erforderlich: (1) wenn ein Unternehmer in den Niederlanden niedergelassen ist oder in den Niederlanden über eine ständige Niederlassung verfügt, von der aus Dienstleistungen erbracht oder Gegenstände verkauft werden; 3

4 (2) wenn ein ausländischer Unternehmer steuerpflichtige Dienstleistungen erbringt oder in den Niederlanden steuerpflichtige Gegenstände an Kunden verkauft, die weder Unternehmer noch juristische Personen sind; (3) wenn Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten Versendungslieferungen an Privatpersonen in den Niederlanden durchführen; (4) AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMER, DIE GEGENSTÄNDE EINFÜHREN, GEFOLGT DURCH EINE INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNG; (5) An- und Verkauf von bestimmten verbrauchsteuerpflichtigen Gegenständen und Schüttgütern; (6) innergemeinschaftlicher Erwerb in den Niederlanden; (7) wenn ein Unternehmer ohne Sitz in der EU elektronische Dienstleistungen für einen in den Niederlanden ansässigen Abnehmer erbringt, der kein Unternehmer ist. 5. IN WELCHEN FÄLLEN ERÜBRIGT SICH EINE MWST-REGISTRIERUNG, WEIL DIE STEUER VOM EMPFÄNGER DER GEGENSTÄNDE ODER DIENSTLEISTUNGEN GESCHULDET WIRD? KANN MAN SICH IN EINEM SOLCHEN FALL FREIWEILLIG REGISTRIEREN LASSEN? - wenn ein Unternehmen keinen Geschäftssitz in den Niederlanden hat, aber innerhalb der Niederlande für einen Unternehmer oder eine Einrichtung mit Geschäftssitz in den Niederlanden Dienstleistungen erbringt; - auch bei Vergabe von Unteraufträgen, Verleih von Arbeitskräften, Lieferung einer in den Niederlanden gelegenen Immobilie sowie Lieferung von Altwaren und Erbringung von Dienstleistungen auf diesem Gebiet. 6. WO IST DIE MWST-REGISTRIERUNG ZU BEANTRAGEN? (BEHÖRDE, ANSCHRIFT, TELEFON, FAX, ) Finanzamt/Limburg/Büro Ausland Postbus 2865 NL-6401 DJ Heerlen Tel.: Ausland-Telefonhotline des Finanzamts Fax:

5 7. GENAUE BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS FÜR DIE ERTEILUNG EINER MWST- NUMMER (MIT ANGABE DER ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN) UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMER BETREFFENDEN ASPEKTE Bei der Erteilung einer MwSt-Nummer findet folgendes Verfahren Anwendung: Ausländische Unternehmer (Unternehmer, die ihren Geschäftssitz in einem anderen Mitgliedstaat oder in einem Drittland haben) müssen sich bei der für ausländische Unternehmer/Personen zuständigen Stelle (Finanzamt/Limburg/Büro Ausland) unter der oben genannten Anschrift melden, um sich registrieren zu lassen. Sie erhalten einen Fragebogen, den sie ausfüllen und einreichen müssen. In dringenden Fällen kann eine vorläufige Nummer erteilt werden. SCHWELLENWERTE 8. WELCHER SCHWELLENWERT GILT IN BEZUG AUF DEN INNERGEMEINSCHAFTLICHEN VERSANDHANDEL (ARTIKEL 34 DER MWST-RICHTLINIE 2006/112/EG)? e.htm#anhangi 9. WELCHER SCHWELLENWERT GILT FÜR ERWERBE DURCH NICHTSTEUERPFLICHTIGE JURISTISCHE PERSONEN UND STEUERBEFREITE PERSONEN (ARTIKEL 3 ABSATZ 2 DER MWST-RICHTLINIE 2006/112/EG)? e.htm#anhangi BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH NICHT IN DER EU ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 10. IN WELCHEN FÄLLEN MUSS EIN STEUERVERTRETER BESTELLT WERDEN? Ein Steuervertreter wird in den folgenden Fällen bestellt: Auf Antrag eines Unternehmers, der in den Niederlanden nicht ansässig oder niedergelassen ist; Die Bestellung eines Steuervertreters ist vorgeschrieben: a. wenn ein ausländischer Unternehmer in den Niederlanden nach Artikel 5a Absatz 1 Umsatzsteuergesetz 1968 eine Steuerschuld hat und seinen Hauptgeschäftssitz oder eine Niederlassung in einem Drittland hat, mit dem kein Rechtsinstrument im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Sechsten MwSt-Richtlinie abgeschlossen wurde; b. für eine Lieferung an den ausländischen Unternehmer, für die von ihm Steuern 5

6 nach der zum Umsatzsteuergesetz 1968 gehörenden Tabelle II, Teil a Posten 7, Besondere Bestimmung, beziehungsweise Teil a Posten 8, Besondere Bestimmung, erhoben werden. Die Verpflichtung gilt auch für die auf die oben genannte Lieferung folgende Lieferung. Als Steuervertreter eines ausländischen Unternehmers, der außerhalb der Niederlande niedergelassen ist, kann nur ein in den Niederlanden niedergelassener Unternehmer registriert werden. 11. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS? - Wer als Steuervertreter handeln will, muss eine Zulassung haben. Der Antrag auf Zulassung als Steuervertreter mit allgemeiner Vollmacht ( algemeen fiscaal vertegenwoordiger, AFV) muss von der Person gestellt werden, die als Steuervertreter mit allgemeiner Vollmacht handeln will, und zwar beim eigenen Inspektor. Diesem Antrag muss eine Erklärung des ausländischen Unternehmers beiliegen, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller von ihm ermächtigt wurde, in seinem Namen zu handeln. Auf Antrag eines Steuervertreters mit allgemeiner Vollmacht muss der ausländische Unternehmer beim Büro Ausland registriert werden und erhält eine MwSt-Nummer. Hat der Unternehmer bereits eine MwSt-Nummer, ist diese in dem Zulassungsantrag anzugeben. Der Antrag auf Zulassung als Steuervertreter mit eingeschränkter Vollmacht ( beperkt fiscaal vertegenwoordiger, BFV) muss von der Person gestellt werden, die als Steuervertreter mit eingeschränkter Zulassung handeln will, und zwar beim eigenen Inspektor. Diesem Antrag muss eine Erklärung des ausländischen Unternehmers beiliegen, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller von ihm ermächtigt wurde, in seinem Namen zu handeln. Auf den Rechnungen, die der ausländische Unternehmer für Leistungen stellt, bei denen der Steuervertreter mit eingeschränkter Vollmacht tätig wird, sind die MwSt-Nummer sowie der Name und die Anschrift des Steuervertreters anzugeben. 12. WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HAT EIN STEUERVERTRETER? Ein Steuervertreter übernimmt alle Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Steuererklärung und entrichtung, einschließlich der Pflicht zur Einreichung von Zusammenfassenden Meldungen im Falle innergemeinschaftlicher Umsätze. Die Bedingungen sind in der Zulassung niedergelegt (siehe Antwort auf Frage 6). Gefordert wird u. a. eine Sicherheitsleistung. Außerdem können Aufzeichnungen über die von ihm als Steuervertreter verantworteten Umsätze verlangt werden. Der Steuervertreter genießt denselben Rechtsschutz wie jeder andere Steuerpflichtige. 6

7 13. WAS GESCHIEHT, WENN EIN AUSLÄNDISCHER UNTERNEHMER ES VERSÄUMT, IN IHREM LAND EINEN STEUERVERTRETER ZU BESTELLEN? Hat ein ausländischer Unternehmer in den Niederlanden steuerpflichtige Lieferungen ausgeführt, ohne dort registriert zu sein und eine entsprechende MwSt-Erklärung einzureichen, kann aufgrund der geltenden gesetzlichen Vorschriften die Steuer von Amts wegen festgesetzt und eine Geldbuße verhängt werden. 14. IST EINE BANKBÜRGSCHAFT ERFORDERLICH? - Über die Form der Sicherheitsleistung entscheidet der Empfänger. Sie kann in Form einer Bareinzahlung, Bürgschaft, Hypothek und Verpfändung von Gegenständen, Wertpapieren oder Forderungen u. Ä. erbracht werden. BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS DURCH IN ANDEREN EU-STAATEN ANSÄSSIGE UNTERNEHMER 15. IST DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS ODER -BEVOLLMÄCHTIGTEN MÖGLICH? - idem 16. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE BESTELLUNG EINES STEUERVERTRETERS? - idem 17. WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HAT EIN STEUERVERTRETER? - idem 18. GIBT ES SITUATIONEN, IN DENEN EINE BANKBÜRGSCHAFT ERFORDERLICH IST? - idem 7

8 RECHNUNGEN VORSCHRIFTEN ÜBER RECHNUNGSSTELLUNG 19. WO SIND DIE EINSCHLÄGIGEN REGELUNGEN (GESETZE, VERORDNUNGEN, ANWEISUNGEN, LEITLINIEN USW.) EINSEHBAR? - Artikel 15, 35, 35a bis 35d und Art. 37 des Gesetzes - Art. 25, 32 und 33 der Entscheidung AUSSTELLUNG VON RECHNUNGEN 20. IN WELCHEN FÄLLEN MÜSSEN RECHNUNGEN AUSGESTELLT WERDEN? - bei Lieferung von Gegenständen an oder Erbringung von Dienstleistungen für einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person, die kein Unternehmer ist; - bei Versendungslieferungen; - bei Lieferung eines Neufahrzeugs an eine Privatperson in einem anderen EU- Mitgliedstaat; - bei Teilzahlungen 21. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR KORREKTURRECHNUNGEN (GUT-/ LASTSCHRIFTEN)? - Die ausgestellte Rechnung wird zurückgenommen und durch eine neue Rechnung ersetzt. - Die ausgestellte Rechnung kann durch eine Ergänzungsrechnung/Gutschrift erweitert werden. Die Ergänzungsrechnung muss einen Verweis auf die Originalrechnung enthalten. 22. WELCHE FRISTEN GELTEN FÜR DIE RECHNUNGSSTELLUNG? - Spätestens bis zum 15. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die betreffenden Gegenstände geliefert oder die betreffende Dienstleistung erbracht wurde. 8

9 23. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE PERIODISCHE RECHNUNGSSTELLUNG? - Die Rechnung allein oder zusammen mit den Zweitausfertigungen erfüllt/erfüllen die Anforderungen an Rechnungen. Die periodische Sammelrechnung ist dann die eigentliche Rechnung. 24. UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN IST DIE SELBSTFAKTURIERUNG ZULÄSSIG? - Die Selbstfakturierung muss im Namen und auf Rechnung des Unternehmers erfolgen, der die Dienstleistung oder Lieferung ausgeführt hat. - Die Rechnung muss die Rechnungsanforderungen erfüllen. - Zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer muss vorab eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden sein. - Der Lieferant muss mit den ausgestellten Rechnungen einverstanden sein. 25. GELTEN SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ÜBERTRAGUNG DER RECHNUNGSSTELLUNG AUF EINE IN EINEM DRITTLAND ANSÄSSIGE PERSON? - Dies ist zulässig, sofern die Rechnungen im Namen und auf Rechnung des Unternehmers, der die Leistung erbracht hat, ausgestellt werden. Auf der Rechnung muss sein Name stehen, und die Rechnung muss alle Rechnungsanforderungen erfüllen. RECHNUNGSINHALT 26. WANN MUSS AUF DER FÜR STEUERZWECKE AUSGESTELLTEN RECHNUNG DIE MWST-NUMMER DES KUNDEN ANGEGEBEN SEIN? - bei Verlagerung der MwSt auf den Abnehmer und - bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 27. GELTEN FÜR DEN RECHNUNGSINHALT WEITERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN? - Datum der Rechnungsstellung, fortlaufende Rechnungsnummer, bei Weitergabe und innergemeinschaftlicher Lieferung auch die MwSt-Nummer des Abnehmers, Name und Anschrift des Lieferanten, Menge, Umfang und Art der ausgeführten Lieferungen und Leistungen, Datum der Lieferung der Gegenstände oder der Erbringung der Dienstleistung, Vergütung, Tarif, Freistellung, Gewinnspannenregelung, Einheitspreis zzgl. MwSt, bei einem Fahrzeug die Identifikationsdaten, bei Entrichtung der MwSt durch einen Steuervertreter, Angabe von Name, Anschrift und MwSt-Nummer des Steuervertreters. 9

10 ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG 28. IST BEI RECHNUNGEN, DIE MIT EINER FORTGESCHRITTENEN ELEKTRONISCHEN SIGNATUR VERSENDET WERDEN, VERBINDLICH VORGESCHRIEBEN, DASS DIE SIGNATUR AUF EINEM QUALIFIZIERTEN ZERTIFIKAT BERUHEN UND VON EINER SICHEREN SIGNATURERSTELLUNGSEINHEIT ERSTELLT WERDEN MUSS? WENN JA, BITTE ANGEBEN. Nein. Verlangt wird eine fortgeschrittene elektronische Signatur im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie Nr. 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für Signaturen (ABl. L 13 vom ). Die Anforderungen an eine fortgeschrittene elektronische Signatur sind: - Sie ist ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet; - sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners; - sie wird mit Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann; - sie ist so mit den Daten, auf die sie sich bezieht, verknüpft, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann. 29. IST BEI RECHNUNGEN, DIE IM RAHMEN EINES ELEKTRONISCHEN DATENAUSTAUSCHS VERSENDET WERDEN, ZUSÄTZLICH EIN ZUSAMMENFASSENDES DOKUMENT IN PAPIERFORM ERFORDERLICH? WENN JA, GEBEN SIE BITTE EINZELHEITEN ZU INHALT UND VERFAHREN AN. Nein. Bezüglich der Möglichkeiten der elektronischen Rechnungsstellung war ab 1. Januar 2004 bei Anwendung des elektronischen Datenaustauschs gemäß der Richtlinie vom 19. Oktober 1994 (EDI) eine Abstimmungsübersicht in Papierform erforderlich. Aufgrund der zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen entfiel die besondere Anforderung einer Abstimmungsübersicht in Papierform per 1. Januar Dies bedeutet, dass es fortan bei elektronischem Datenaustausch (EDI) ausreicht, die allgemeine Anforderung zu erfüllen, dass in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen sein muss, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten. Übrigens kann diese letztgenannte allgemeine Anforderung unter Umständen doch die Anforderung einer Abstimmungsübersicht in Papierform mit sich bringen. Es handelt sich dann jedoch um die sogenannte andere Weise (siehe Frage 30). 10

11 30. DÜRFEN RECHNUNGEN GEMÄß DEN BESTIMMUNGEN VON ARTIKEL 233 ABSATZ 1 BUCHSTABE B UNTERABSATZ 2 DER MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE AUSGESTELLT ( AUF ANDERE WEISE ELEKTRONISCH BEREITGESTELLT ) WERDEN? WENN JA, UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN, UND WELCHE VERFAHREN MÜSSEN DABEI ANGEWANDT WERDEN? Ja, in den Niederlanden ist die sogenannte andere Weise nach Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe c zulässig: sofern die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung gewährleistet ist und die Anwendung der anderen Weise dem Inspektor gemeldet wurde (Artikel 35b Absatz 2c) Wünscht ein Unternehmer Sicherheit bezüglich der Frage, ob im Hinblick auf eine andere Weise nach Absatz 2c die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung gewährleistet sind, kann er dazu zusammen mit der Meldung beim Inspekteur einen Antrag einreichen, über den der Inspekteur mit einer beschwerdefähigen Entscheidung beschließt. 31. GIBT ES WEITERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE ELEKTRONISCHE RECHNUNGSSTELLUNG? Nein, es gibt keine spezifischen Anforderungen in Bezug auf die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung. AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN 32. WELCHE VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DEN AUFBEWAHRUNGSORT VON RECHNUNGEN? - Der Unternehmer muss seine Rechnungen in seiner Verwaltung aufbewahren. Bei elektronischen Rechnungen muss ein Zugriffsrecht gewährleistet werden. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts müssen für die gesamte Dauer der Aufbewahrung gewährleistet sein. Der Steuerpflichtige muss Zugriff auf die Rechnungen gewähren, wenn dies für die Steuerfestsetzung in Bezug auf ihn selbst oder in Bezug auf einen Dritten von Belang ist. 33. MUSS IM VORAUS MITGETEILT WERDEN, WENN DIE RECHNUNGEN AUSSERHALB DES EIGENEN LANDES AUFBEWAHRT WERDEN? WENN JA, BITTE ANGEBEN. - Nein 11

12 34. WIE LANGE MÜSSEN DIE RECHNUNGEN AUFBEWAHRT WERDEN? - 7 Jahre und - in Bezug auf Immobilien 10 Jahre, im Zusammenhang mit der Revisionsfrist. 35. WELCHE SPEZIFISCHEN VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR DIE ART DER AUFBEWAHRUNG UND MÖGLICHE UMSTELLUNGEN? - Bei elektronischen Rechnungen muss ein Zugriffsrecht gewährleistet werden. Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts müssen für die gesamte Dauer der Aufbewahrung gewährleistet sein. - Die Angaben der elektronischen Rechnungen dürfen nicht geändert werden, und sie müssen während der gesamten Dauer der Aufbewahrung lesbar bleiben. 36. GIBT ES WEITERE SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN FÜR DIE AUFBEWAHRUNG VON RECHNUNGEN? - Nein VEREINFACHTE RECHNUNGSSTELLUNG 37. IN WELCHEN FÄLLEN IST EINE VEREINFACHTE RECHNUNGSSTELLUNG GEMÄSS ARTIKEL 238 DER MWST-RICHTLINIE 2006/112/EG GESTATTET? GELTEN DAFÜR SPEZIFISCHE VORSCHRIFTEN? -a. bei der Beförderung von Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis; -b. bei der Lieferung von Speisen oder Getränken im Hotel- und Gaststättengewerbe; -c. bei Umtauschgeschäften zwischen Unternehmern; -d. bei der Ausstellung von Sammelrechnungen; -e. bei der Verwendung von Zahlkarten und Daueraufträgen. Für Rechnungen gemäß den Buchstaben a, b und e gilt Folgendes: - Angabe des Datums; - Identifizierung des Unternehmers, der die Lieferung oder Dienstleistung ausführt; - Identifizierung der ausgeführten Lieferung oder Dienstleistung; - Angabe des zu entrichtenden Mehrwertsteuerbetrags oder Angaben, mit deren Hilfe der Betrag errechnet werden kann. Rechnungen gemäß Buchstabe c müssen: 12

13 - alle Angaben enthalten, die auch eine Einzelrechnung enthalten müsste. Bei Kraftfahrzeugen und Krafträdern muss auch die Zulassungsnummer angegeben werden. PERIODISCHE MWST-ERKLÄRUNGEN 38. WER MUSS MWST-ERKLÄRUNGEN EINREICHEN? Wenn einem Unternehmer ein Formular für die MwSt-Erklärung zugeschickt wird, muss er dieses ausgefüllt einreichen. Wenn der Unternehmer ein solches Formular nicht erhält, er aber steuerpflichtig ist, muss er ein solches Formular anfordern. Geschehen muss dies innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums, auf den sich die betreffende MwSt-Erklärung bezieht. 39. IN WELCHEN ZEITLICHEN ABSTÄNDEN SIND MWST-ERKLÄRUNGEN EINZUREICHEN UND DIE BETREFFENDEN ZAHLUNGEN ZU LEISTEN? Es gelten die folgenden Fristen: (1) Grundsätzlich sind die MwSt-Erklärungen und die damit verbundenen Zahlungen vierteljährlich einzureichen bzw. zu leisten. (2) Erfüllt ein Unternehmen bestimmte Voraussetzungen, wird die Frist für die Einreichung der MwSt-Erklärung auf einen Monat festgesetzt; die gleiche Frist gilt, wenn der Unternehmer dies beantragt. (3) Kleinunternehmen können die Erklärungen jährlich abgeben. 40. GIBT ES IN BEZUG AUF DIE MWST-ERKLÄRUNG EINE SONDERREGELUNG FÜR KLEINE UNTERNEHMEN UND/ODER BESTIMMTE KATEGORIEN VON UNTERNEHMEN? WENN JA, WELCHE? Unternehmer, die pro Jahr höchstens Mehrwertsteuer in Höhe von EUR schulden, dürfen ihre MwSt-Erklärung jährlich abgeben. Kleinunternehmer, die von Verwaltungsauflagen bezüglich der Mehrwertsteuer befreit sind, sowie Unternehmer, die ausschließlich von der Mehrwertsteuer befreite Leistungen erbringen, brauchen keine Erklärung einzureichen. 41. GIBT ES VEREINFACHTE VERFAHREN ZUR ERMITTLUNG DER STEUERSCHULD? WENN JA, WER KANN DIESE VERFAHREN UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN IN ANSPRUCH NEHMEN UND WORIN BESTEHEN DIE VEREINFACHUNGEN? Unternehmer, die die Frist für die Ermittlung des korrekten MwSt-Betrags nur schwer einhalten können, kann gestattet werden, den Betrag der geschuldeten Steuer zu schätzen. Hier werden zwei Systeme unterschieden: 13

14 (1) Der für einen Erklärungszeitraum (Monat oder Quartal) geschätzte Betrag muss im darauf folgenden Zeitraum mit dem korrekten Betrag verrechnet werden. (2) Unternehmer, die monatliche Erklärungen abgeben, können für die ersten zwei Monate eines Quartals eine Schätzung der geschuldeten Mehrwertsteuer einreichen. Der korrekte Betrag muss dann für den letzten Monat des Quartals verrechnet werden. ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG 42. IN WELCHEN ZEITLICHEN ABSTÄNDEN SIND ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN EINZUREICHEN? Die zusammenfassenden Meldungen sind in der Regel vierteljährlich einzureichen. Auf Antrag und wenn der Unternehmer die entsprechenden Anforderungen erfüllt, kann auch eine jährliche Aufstellung eingereicht werden. 43. SIND ÜBER DIE IN TITEL XI KAPITEL 6 (ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN) DER MWST-RICHTLINIE 2006/112/EG GEFORDERTEN ANGABEN HINAUS WEITERE ANGABEN ZU MACHEN? Nein. 44. FINDEN IN BEZUG AUF DIE ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG VEREINFACHTE VERFAHREN IM SINNE VON ARTIKEL 269 DER MWST-RICHTLINIE (2006/112/EG) ANWENDUNG? WENN JA, WELCHE SCHWELLENWERTE GELTEN DABEI? In den Niederlanden werden die folgenden vereinfachten Verfahren angewandt (Unternehmer, die diese Verfahren anwenden wollen, müssen bei der Steuerbehörde einen diesbezüglichen Antrag stellen): Die jährliche Aufstellung kann beantragt werden, wenn: - der Jahresumsatz an innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht mehr als EUR beträgt; - keine innergemeinschaftlichen Lieferungen von Neufahrzeugen ausgeführt werden; - der Jahresbetrag aller Lieferungen und Dienstleistungen (zzgl. MwSt) nicht mehr als EUR beträgt. 14

15 ELEKTRONISCHE STEUERANMELDUNGEN 45. KÖNNEN MWST-ERKLÄRUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE EINGEREICHT WERDEN? WENN JA, UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN UND UNTER EINSATZ WELCHER TECHNOLOGIE? WO IST EINE ENTSPRECHENDE GENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN? - Für ausländische Unternehmer gilt diese Verpflichtung nicht. 46. KÖNNEN ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN AUF ELEKTRONISCHEM WEGE EINGEREICHT WERDEN? WENN JA, UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN UND UNTER EINSATZ WELCHER TECHNOLOGIE? WO IST EINE ENTSPRECHENDE GENEHMIGUNG ZU BEANTRAGEN? - Für ausländische Unternehmer gilt diese Verpflichtung nicht. VERWALTUNGSPFLICHTEN 47. GIBT ES PAUSCHALREGELUNGEN? WENN JA, FÜR WEN? (1) Bestimmte Einzelhändler, bei denen die Ermittlung der MwSt-Schuld auf der Grundlage der Kasseneinnahmen Probleme bereitet, können eine Pauschalregelung anwenden, wenn ihre Lieferungen von Gegenständen sowohl dem ermäßigten als auch dem normalen Steuersatz unterliegen. Diese Möglichkeit kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Aufschlüsselung der verkauften Gegenstände nach den einzelnen Steuersätzen schwierig ist; der Händler hat dann die Wahl zwischen verschiedenen Pauschalregelungen. (2) Unternehmer, die ihr Personal verpflegen, können hierfür eine Sonderregelung in Anspruch nehmen. (3) Unternehmer, die die Regelung für Landwirte in Anspruch nehmen, dürfen ihren Kunden keine MwSt in Rechnung stellen. Unternehmer, die von Händlern, die die Regelung für Landwirte in Anspruch nehmen, Gegenstände beziehen, haben jedoch das Recht, vom Kaufpreis 5,1 % (Stand Januar 2001) als Vorsteuer abzuziehen. 48. GIBT ES ÜBER DIE BEREITS GENANNTEN VERWALTUNGSVEREINFACHUNGEN HINAUS WEITERE VEREINFACHUNGEN? WENN JA, WELCHE? Nein. 49. IN WELCHEN SPRACHEN SIND DIE FORMULARE FÜR DIE MWST-ERKLÄRUNG UND DIE ZUSAMMENFASSENDE MELDUNG VERFÜGBAR? GIBT ES ÜBERSETZUNGEN? - Die Erklärung und die Aufstellung sind in niederländischer Sprache. Es sind diverse Erläuterungen in Englisch und Deutsch verfügbar. 15

16 VORSTEUERABZUG Bei der Beantwortung dieser Fragen wurde die derzeit noch geltende Situation im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug berücksichtigt. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Charles/Tijmen wurde noch nicht in niederländisches Recht umgesetzt. Dieses kann Auswirkungen auf die Art und Weise sowie die Möglichkeiten des Vorsteuerabzugs haben. 50. BEI WELCHEN KATEGORIEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN KANN KEINE VORSTEUER ABGEZOGEN WERDEN? - Unternehmer, die ausschließlich von der MwSt befreite Leistungen erbringen; - Ausgaben im Hotel- und Gaststättengewerbe; - Verwendung für: Werbegeschenke und andere Geschenke an Personen, die nicht zum Abzug von MwSt berechtigt sind; - Vorkehrungen für Mitarbeiter; - Versorgung des Personals mit Speisen und Getränken sowie Ausgaben für die Aufrechterhaltung eines gewissen Standards (Standesausgaben); - Unternehmer, die unter die Regelung für Landwirte fallen; - wenn der Unternehmer nicht über eine den Anforderungen genügende Rechnung verfügt; - Privatnutzung eines durch den Unternehmer zur Verfügung gestellten Autos durch einen Arbeitnehmer. 51. BEI WELCHEN KATEGORIEN VON GEGENSTÄNDEN UND DIENSTLEISTUNGEN KANN DIE VORSTEUER NUR TEILWEISE ABGEZOGEN WERDEN? BITTE PROZENTSATZ ANGEBEN. - Bei Mischnutzung von Gegenständen und Dienstleistungen in Bezug auf steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen. Der Abzug hängt davon ab, in welchem Maße die Gegenstände für die steuerpflichtigen Leistungen benutzt werden. - Pauschalregelung bei Privatnutzung eines Autos; die gesamte Vorsteuer ist abziehbar, und später erfolgt eine Korrektur um 12 % von 25 % des Katalogwerts. 16

17 ANLAGE 1: SCHWELLENWERTE dex_de.htm#anhangi ANLAGE 2: BEZEICHNUNG DER MWST-NUMMER IN DEN LANDESSPRACHEN dex_en.htm#annexii ANLAGE 3: ABKÜRZUNGEN dex_en.htm#annexiii Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (+32-(0)2) Büro: MO59 5/77. Telefon: Durchwahl (+32-(0)2) Fax: (+32-(0)2) Taxud-D1@cec.eu.int

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