Landkreis Dingolfing-Landau
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- Helmut Diefenbach
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1 Landkreis Dingolfing-Landau
2 Jugendamt und Sozialer Dienst 1. Jugendamt und Jugendhilfeausschuß: Das Jugendamt besteht kraft Gesetzes aus dem Jugendhilfeausschuß und der Verwaltung des Jugendamtes. Der Jugendhilfeausschuß hat 2007 insgesamt mal getagt. Dem Jugendhilfeausschuß gehören an: Landrat als Vorsitzender 8 Mitglieder aus dem Kreistag 9 beratende Mitglieder 2 Mitglieder aus den Jugendwohlfahrtsverbänd en 4 Mitglieder aus den Jugendverbänden Der Jugendhilfeausschuß hat sich 2007 mit folgenden Themen befaßt: Jugendsozialarbeit an der Berufsschule Dingolfing Jugendsozialarbeit für Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit Modellprojekt Kompetenzagentur Jugendsozialarbeit an der Hauptschule Dingolfing Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis Jugendhilfeplanung: Teilplan Kindertagesbetreuung Tätigkeitsbericht des Jugendamtes Hort an den beiden Förderschulen 2
3 Kostenbeiträge für Kindertagespflege Pflegesätze bei Vollzeitpflege Anpassungsvertrag zum Rahmenvertrag nach 78 e ff. SGB VIII Angebote der Familienbildung WiEge durch die KEB Hort bzw. offenes Ganztagesangebot an den beiden Förderschulen Stand bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen zur Kindertagespflege und des Bayer. Kinderbildungs- u. -betreuungsgesetzes Modellprojekt Kompetenzagentur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2008 für die Jugendhilfe Festsetzung der Weihnachtsbeihilfe für Kinder u. Jugendliche in stationären Einrichtungen u. Pflegefamilien 2. Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften, Beistandschaften: In ca Fällen erhielten alleinerziehende Elternteile im Rahmen einer allgemeinen Beratung oder einer Beistandschaft Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Verfolgung der Unterhaltsansprüche des Kindes. Als Beistand ist das Jugendamt ist ermächtigt, Prozeßvertretungen der Kinder vor den Gerichten bei Bedarf wahrzunehmen. Vom Jugendamt wurden im Berichtsjahr 2.41 an Unterhaltszahlungen vereinnahmt und an die Unterhaltsberechtigten weitergeleitet. Fallverteilung nach Beistandschaften, Amtspflegschaften, Vormundschaften, Beratungen Amtsvormundschaften; 28 Pflegschaften; 59 Amtshilfen, Beratungen; 189 Beistandschaften; 52 Beistandschaften Pflegschaften Vormundschaften Amtshilfen gesamt beim Jugendamt vorgenommene Beurkundungen:
4 Die Beurkundungsstelle des Jugendamtes ist ermächtigt, Vaterschaftsanerkenntnisse, Unterhaltsverpflichtungen u. Erklärungen von Elternteilen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge für das Kind zu beurkunden. Die Beurkundung erfolgt kostenlos. Vaterschaftsanerkennungen Unterhaltsverpflichtungen Sorgeerklärungen gesamt vereinnahmter Kindesunterhalt: 2.41,7 Vaterschaftsfeststellungen: Anzahl insgesamt davon durch freiwillige Anerkennung davon durch Gerichtsentscheidung Vaterschaft nicht festgestellt Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe: Vom Kreisjugendamt wurden im Jahr 2007 für insgesamt 80 Minderjährige und ihre Eltern sowie junge Volljährige einzelfallbezogene Jugendhilfeleistungen (einschließlich Kindertagesbetreuungskosten) in Höhe von rund,42 Mio erbracht. Die Hilfen verteilen sich wie folgt:.1. Hilfen zur Erziehung.1.1 ambulante Hilfen zur Erziehung Erziehungsbeistandschaften, Betreuungsweisungen und Sozialpädagogische Familienhilfe: Jugendliche wurden von Erziehungsbeiständen u. Betreuungshelfern bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt, 5 Familien erhielten im Rahmen der Sozialpädagogischen Jugendhilfe Unterstützung bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen. Hilfeart Stand Zugänge Abgänge Fälle gesamt Stand Ausgaben Erziehungs
5 beistandschaften Betreuungsweisungen Sozialpädagogische Familienhilfe Weitere ambulante Hilfen zur Erziehung: Als weitere ambulante Erziehungshilfen wurden in 14 Fällen die Fahrtkosten zur Außenstelle der Erziehungsberatung in Landau übernommen (750 ), insbesondere für die Betreuung von Schülern der Förderschule in Landau. Kosten für begleiteten Umgang sind in 5 Fällen mit entstanden. Für Geschwisterkinder wurde eine Betreuung im Haushalt organisiert ( ).1.2 Teilstationäre Hilfen und Stationäre Hilfen zur Erziehung Erziehung in einer Tagesgruppe: Insgesamt 7 Kinder wurden im Jahr 2007 in einer der beiden heilpädagogisch orientierten Tagesstätten des BRK im Landkreis betreut. Die beiden Tagesstätten verfügen über 24 Plätze. Zwei weitere Kinder mit seelischer Behinderung wurden ebenfalls in den Tagesstätten des BRK betreut. Erziehung in Tagesgruppen: Stand Zugänge Abgänge Fälle gesamt Stand Ausgaben Jahresende Vollzeitpflege und Heimerziehung: 40 Minderjährige waren in Heimerziehung untergebracht. Weitere 104 Kinder und Jugendliche lebten bei Pflegefamilien in Vollzeitpflege. Heimerziehung für Minderjährige: Stand Zugänge Abgänge Fälle gesamt Stand Jahresende Ausgaben Pflegekinder in Vollzeitpflege: Stand Zugänge Abgänge Fälle gesamt Stand Jahresende Ausgaben 5
6 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder u. Jugendliche 42 Kinder mit Lese- und Rechtschreibschwäche oder psychiatrischen Problemlagen erhielten bei Fachkräften Therapiestunden für die Behebung ihrer Teilleistungsschwächen. Daneben erhielten 11 Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, Hilfe in stationären und teilstationären Einrichtungen (HPoT) Hilfeart Stand Zugänge Abgänge Fälle gesamt Stand Jahresende Ausgaben ambulante Eingliederungshilfen Stationäre Eingliederungshilfen teilstationäre Eingliederungshilfen Hilfen für junge Volljährige Auch 2 junge Volljährige erhielten 2007 Jugendhilfeleistungen, um ihnen in erster Linie den Abschluß einer Schul- oder Berufsausbildung mit finanzieller und pädagogischer Unterstützung der Jugendhilfe zu ermöglichen. Hilfearten für junge Volljährige Stand Zugänge Abgänge Fälle gesamt Stand Jahresende Ausgaben Erziehungsbeistandschaften Heimkosten (Erziehungshilfe) Heimkosten für seel. Behinderte Volljährige Pflegekinder Kindertagesbetreuung:
7 Für 105 Kinder hat das Kreisjugendamt die Kosten für die Tagespflegestelle übernommen, 47 Neuanträge einkommensschwächerer Familien auf Übernahme der Kindergartengebühren aus Jugendhilfemitteln wurden bewilligt. Stand Zugänge Abgänge Fälle gesamt Stand Jahresende Ausgaben Kindergartenbeiträge Tagespflege Tagespflege: Der Gesetzgeber verpflichtet die Gemeinden u. den Landkreis zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagespflege. Folgende Formen der Tagespflege sind möglich: Betreuung im Haushalt der Tagesmutter Betreuung durch eine Kinderbetreuerin im Haushalt der Eltern Betreuung im Rahmen einer Tagesgroßpflegestelle Vom Jugendamt ist eine Qualifizierung der Tagesmütter ist durchzuführen (derzeit 100 Std.-Kurs). Kurs-Träger ist die gfi Landshut. Die Tagespflegevermittlung des Landkreises verfügt derzeit über 58 qualifizierte Tagesmütter, 15 davon sind Fachkräfte mit einer erzieherischen Ausbildung. Qualifizierte Tagesmütter in den Gemeinden, Stand Dingolfing Landau Eichendorf Frontenhausen Gottfrieding Loiching Mamming Marklkofen Mengkofen Moosthenning Niederviebach Pilsting Reisbach Simbach Wallersdorf Leiblfing Jede Tagespflegeperson, die Kinder in ihrem Haushalt betreut, benötigt eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes. Die Pflegeerlaubnis berechtigt zur Aufnahme von max. 5 Kindern und ist 5 Jahre gültig. Die qualifizierte Tagespflegeperson erhält vom Jugendamt folgende Leistungen: Pflegegeld entsprechend der Betreuungszeit 7
8 20 % -iger Qualifizierungszuschlag zum Pflegegeld Leistungen zur Alterssicherung u. Unfallversicherung, ggf. auch zur Krankenversicherung Tagespflege ist ein gleichwertiges alternatives Betreuungsangebot gegenüber Krippenplatz u. altersgeöffnetem KiGa-Platz sowie ein Ergänzungsangebot für die Betreuungsmöglichkeit außerhalb der Öffnungszeiten der KiTa s. Anteil der Hilfearten: Erzieherische Einzelfallhilfen -Ausgaben 2007 Kindertagesbetreuung; ambulante Hilfen; Vollzeitpflege; teilstationäre Hilfen; stationäre Hilfen; Erzieherische Einzelfallhilfen Fallzahlen 2007 ambulante Hilfen; 171 teilstationäre Hilfen; 9 Kindertagesbetreuung; 452 stationäre Hilfen; Vollzeitpflege; 11 8
9 Verteilung der Ausgaben für erzieherische Hilfen auf die einzelnen Gemeinden: Ausgaben für Erziehungshilfen (ohne Vollzeitpflege) 2007 ausgaben Wallersdorf Simbach Reisbach Pilsting Niederviehbach Moosthenning Mengkofen Marklkofen Mamming Loiching Landau Gottfrieding Frontenhausen Eichendorf 11.9 Dingolfing
10 Erziehungshilfe Fälle (ohne Vollzeitpflege) 2007 Wallersdorf 17 Simbach 8 Reisbach 11 Pilsting 17 Niederviehbach Moosthenning 4 Mengkofen 15 Marklkofen 10 Mamming 9 Loiching 10 Landau 48 Gottfrieding 1 Frontenhausen 21 Eichendorf 15 Dingolfing 5 4. Jugend- und Familiengerichtshilfen Jugendgerichtshilfen: Insgesamt 810 Anzeigen, davon 114 gegen Kinder, 8 gegen Jugendliche und 1 gegen junge Volljährige sind 2007 beim Kreisjugendamt/Sozialer Dienst eingegangen, die sich folgendermassen auf die unterschiedlichen Deliktgruppen verteilen: 10
11 JGH 2007 Delikte Fahren ohne Fahrerlaubnis Tötung im Verkehr Sonstiges Verkehrsdelikt Vorsätzliche Körperverletzung Raub/Erpressung Hausfriedensbruch Widerstandshandlung Beleidigung Sittlichkeitsdelikt mit Gewalt Einbruchdiebstahl Diebstahl aus KFZ Diebstahl Urkundenfählschung Sonstige Leistungserschleichung Hehlerei BtM Handel mit Haschisch etc Konsum von Haschisch etc. Sonstige BtM-Verstösse Sonstige Delikte Deliktgruppen 2007 Sonstige 5 BtmG 4 Betrugsdelikte 81 Eigentumsdelikte 18 Gewaltdelikte 1 Verkehrsdelikte 11 Aus der nachfolgenden Grafik geht die zahlenmäßige Verteilung der Jugendgerichtshilfen auf die Gemeinden hervor: 11
12 Jugendgerichtshilfefälle in den Gemeinden 2007 Wallersdorf 78 Simbach 8 Reisbach 90 Pilsting 28 Niederviehbach 10 Moosthenning 20 Mengkofen 42 Marklkofen Mamming Loiching Landau 175 Gottfrieding 9 Frontenhausen 7 Eichendorf 5 Dingolfing 211 Die Delikte wurden vom Jugendgericht wie folgt geahndet: Ahndungen 2007 Freiheitsstrafe Erwachsene ohne Bewährung Freiheitsstrafe Erwachsene mit Bewährung Geldstrafe Erwachsener Sonstige Auflage Freispruch Täter-Opfer-Ausgleich Jugendstrafe ohne Bewährung Jugendstrafe mit Bewährung Arrest Sozialer Trainingskurs Betreuungsweisung Geldauflage Arbeitsweisungen Einstellung nach 152 StPO Einstellung nach 47/45 JGG (Gericht) Einstellung nach 45/47 JGG (Staatsanwalt) Einstellung nach 170 II stopp Einstellung 15 StPO
13 Familiengerichtshilfen: Es wurden insgesamt 198 Familiengerichtshilfefälle mit Auftrag vom Amtsgericht Landau bearbeitet. Nicht erfasst sind die Fälle, in denen der Soziale Dienst Beratung für Familien leistete und Vermittlung anbot. Familiengerichtshilfen 2007 Aufhebung eines Beschlusses Ausländerrecht Gewaltschutz 4 Unterbringung Anderes Familienrecht 5 Adoptionen Entzug des Sorgerechts Umgangsregelungen 27 Elterliche Sorge 144 Verteilung der Familiengerichtshilfen nach Gemeinden: Familiengerichtshilfefälle in den Gemeinden 2007 Wallersdorf 11 Simbach Reisbach Pilsting 1 Niederviehbach 5 Moosthenning 1 Mengkofen 10 Marklkofen 9 Mamming Loiching Landau 45 Gottfrieding 5 Frontenhausen Eichendorf Dingolfing 27 1
14 5. Suchtberatung, Suchtprävention und Suchtarbeitskreis am Landratsamt: Beratung Beratung für Betroffene und Angehörige - Beratungsgespräche - Informationsgespräche - Therapievermittlung / Therapievorbereitung / Therapienachsorge - Selbsthilfegruppen unter Schweigepflicht / kostenlos / in den Räumen des Landratsamtes oder als Hausbesuch Beratungen 2007 Klienten Angehörige insgesamt davon laufend davon einmalig Suchtmittelabhängigkeiten illegale Drogen; 1 Mehrfachabhängigkeit; 7 Doppeldiagnose; 1 Alkohol; 79 Prävention Prävention, Information und Fortbildung für interessierte Gruppierungen Leitung des Suchtarbeitskreises Dingolfing Landau. Adoptionen 14
15 Die Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises berät Adoptionsbewerber, begleitet die Adoptionen rechtlich und fachlich und gibt Stellungnahmen an das Familiengericht ab. Im Jahr 2007 wurden 1 Verwandtenadoption und Stiefeltern-Adoptionen begleitet und die dazu gehörenden Stellungnahmen zum Familiengericht abgegeben. 5 Familien sind als Bewerber für eine Adoption vorgemerkt. 7. Unterhaltsvorschußgesetz Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz wurden 2007 für 40 Kinder im Alter unter 12 Jahren gezahlt. Von den säumigen Unterhaltspflichtigen konnten insgesamt rund vereinnahmt werden. Zahlfälle Rückgriffsfälle Fälle gesamt Ausgaben vereinnahmter Unterhalt Rückholquote ,52 v.h. 8. Aufsicht und Fachberatung von Kindertagesstätten: Im Landkreis gibt es insgesamt Kindertagesstätten, die der staatlichen Aufsicht und Fachberatung des Jugendamtes unterliegen. 1 davon sind Kindergärten bzw. Häuser für Kinder, je eine Einrichtung ist ein Kinderhort und eine Kinderkrippe. Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Kinderbildungs- u. Betreuungsgesetzes zum wurden die Gemeinden verpflichtet, für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung Sorge zu tragen. In den vergangenen zwei Jahren haben die Gemeinden und die Träger der Einrichtungen die Platzzahlen erhöht. In allen Gemeinden können unter -Jährige betreut werden. Die Öffnungszeiten der Tageseinrichtungen im Landkreis wurden erweitert. Die Zahl der Ganztagsplätze wurde laufend ausgebaut. Auch das Angebot für Hortkinder verbessert sich laufend, immer mehr Kindertagesstätten nehmen auch Grundschulkinder auf. Auch eine Mittagsbetreuung, zum Teil mit Mittagessen wird von einigen Kindergärten angeboten. Daneben wird in den Gemeinden die Schulkindbetreuung an den Schulen ausgebaut. Ca Kinder unseres Landkreises befinden sich derzeit im Kindergartenalter ( bis Jahre), ca Kinder sind unter Jahre alt, ca..00 Kinder befinden sich im Alter von 7 bis 14 Jahren. In den 15
16 Kindertagesstätten stehen derzeit rund 2500 genehmigte Ganztagsplätze zur Verfügung, allerdings besuchen viele Kinder die Kindertageseinrichtungen nur halbtags. Zum besuchten rund 2900 Kinder eine Kindertagesstätte im Landkreis. Im Durchschnitt besuchen ca. 97 % aller bis - Jährigen des Landkreises einen Kindergarten. Das Kreisjugendamt verfügt auch über eine Fachberatung für die Kindertagesstätten. Die Fachberatung ist Ansprechpartner für pädagogische und rechtliche Fragen des Personals, der Träger und der Gemeinden. Die Durchführung von Dienstbesprechungen mit den KiTa-Leitungen, Besichtigungen der Kindertagesstätten und die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet der Fachberatung. Eng verknüpft mit der Fachberatung ist die Aufsicht über die Kindertagesstätten. Die KiTa-Aufsicht überwacht die Einhaltung der Rechtsvorschriften. 9. Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2007 hat der Landkreis zusammen mit allen Gemeinden eine Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung im Landkreis durchgeführt. In einer umfangreichen Elternbefragung wurden die Bedürfnisse der Eltern für eine bedarfsberechte Kindertagesbetreuung abgefragt. Die Fa. SAGS aus Augsburg hat die Fragebögen ausgewertet und erstellt derzeit einen Jugendhilfeteilplan für die Kindertagesbetreuung im Landkreis. Die Gemeinden verwenden diese Bedarfsplanung für die Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots an Kinderbetreuungsplätzen. 10. Kindbezogene Förderung der Personalkosten für Kindertagesstätten: Mit dem Inkrafttreten des BayKiBiG wurde die auch die Personalkostenförderung für die Kindertagesstätten umgestellt. Die Förderung erfolgt kindbezogen, d.h. für jedes Kind wird zunächst ein Basiswert angesetzt. Berücksichtigt wird, wie lange das Kind die KiTa besucht (Buchungszeit) und ob das Kind einen erhöhten Förderbedarf hat (z.b. behindertes Kind, Kind mit Migrationshintergrund, Kleinkind unter Jahren). Der Freistaat Bayern gewährt den Trägern von Kindertagesstätten einen Zuschuß zu den Personalkosten in Höhe von 40 %. Falls eine KiTa von einem freien Träger betrieben wird, gewährt die zuständige Gemeinde zusätzlich einen Personalkostenzuschuß von 40 %. Für das Kindergartenjahr 200/2007 werden die Ausgaben für die staatlichen Personalkostenzuschüsse (nur Anteil des Freistaates Bayern) bei rund, Mio liegen. 11. Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe und Jugendarbeit Im Jahr 2007 wurden für Einrichtungen und Dienste der freien Träger folgende Zuschüsse vergeben: Erziehungsberatungsstelle ,10 1
17 Schwangerenberatungsstelle ,82 Ehe- und Familienberatungsstellen Kreisjugendring 5.90 kirchliche Jugendpflegestellen 2.55,50 Kath. Erwachsenenbildungswerk.51, Haushalt 2007 Der Jugendhilfehaushalt belief sich im Jahr 2007 auf folgende Summen: Ausgaben Einnahmen Nettobelastung ,0 8.44, ,8 Aus der nachfolgenden Grafik ist ersichtlich, wie sich die Jugendhilfeausgaben insgesamt seit 1992 stetig nach oben entwickelt haben: Zuschußbedarf Jugendhilfe 1992 bis Ansatz
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