7 Kinder- und Jugendhilfe

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1 7 Kinder- und Jugendhilfe Betreuungsquote der Kinder in Kindertagesbetreuung am 1. März 2016 nach Altersgruppen je Kreis Alter von... bis unter... Jahren 0 bis unter 3 3 bis unter 6 6 bis unter 11 Rostock 59,3 102,6 79,4 Vorpommern-Rügen 55,9 94,4 68,9 Nordwestmecklenburg 55,1 94,0 62,9 50,7 90,7 68,7 Schwerin Ludwigslust-Parchim 53,3 92,7 64,1 57,0 91,5 68,0 Landkreis Rostock 56,6 97,6 67,2 Mecklenburgische Seenplatte Vorpommern-Greifswald 56,6 97,1 65,6 (c) StatA MV

2 Übertragung Anlässe Ergebnis Mehr 7 Kinder- und Jugendhilfe Inhaltsverzeichnis Seite Der erste Einblick Ergebnisse in Worten Tabellen Hilfen zur Erziehung nach Hilfearten Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige im Zeitvergleich Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2015 nach Kreisen Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Adoptionen nach ausgewählten Merkmalen im Zeitvergleich Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen im Zeitvergleich Vorläufige Schutzmaßnahmen im Zeitvergleich Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach 8 Absatz 1 SGB VIII im Zeitvergleich Kindertagesbetreuung Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März nach persönlichen Merkmalen im Zeitvergleich Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2016 nach persönlichen Merkmalen nach Kreisen Kinder unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2015 im Ländervergleich Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Zeitvergleich Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 2015 nach Kreisen Grafiken Betreuungsquote der Kinder in Kindertagesbetreuung am 1. März 2016 nach Altersgruppen je Kreis Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2015 Kinder in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März im Zeitvergleich Durchschnittliche Dauer der erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2015 nach Kreisen des Personensorgerechts ganz oder teilweise auf das Jugendamt im Zeitvergleich für vorläufige Schutzmaßnahmen 2015 der Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls 2015 Betreuungsquote der Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2015 im Ländervergleich Reine Ausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen und für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Zeitvergleich Fußnotenerläuterungen Methodik Glossar zum Thema 230 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2016

3 Der erste Einblick Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2015 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) (8,4 %) Übrige Hilfen zur Erziehung ( 27, 29, 32, 35) (9,1 %) Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) (16,9 %) Einzelbetreuung ( 30 SGB VIII) (15,5 %) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) (25,8 %) (c) StatA MV Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) (24,4 %) Kinder in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März im Zeitvergleich Anzahl Im Alter von 0 bis unter 3 Im Alter von 3 bis unter 6 Im Alter von 6 bis unter bis 2008: 15. März des Jahres (c) StatA MV StatA MV, Statistisches Jahrbuch

4 Ergebnisse in Worten Kinder, Jugendliche und/oder Familien haben 2015 erzieherische Hilfen des Jugendamtes oder einer Erziehungs-/Familienberatungsstelle in Anspruch genommen. Den größten Anteil an den erzieherischen Hilfen hatte mit 31 Prozent die Erziehungsberatung Kinder und Jugendliche erhielten 2015 eine erzieherische Hilfe außerhalb des Elternhauses. Sie lebten in Vollzeit bei einer anderen Familie (2 027 Personen), in einem Heim oder waren in einer sonstigen betreuten Wohnform (2 724 Personen) untergebracht Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls wurden 2015 durch die Jugendämter eingeleitet. In 504 Fällen lag eine aktute Gefährdung vor, hauptsächlich wegen Vernachlässigung von Minderjährigen Kinder und Jugendliche wurden 2015 in einer aktuten Krisensituation zu ihrem Schutz von den Jugendämtern in Obhut genommen. Darunter waren 452 Jugendliche, die unbegleitet aus dem Ausland eingereist sind. In 87 Fällen entzog das Familiengericht 2015 den Eltern/Pflegepersonen wegen Gefährdung des Kindeswohls das Sorgerecht und übertrug es auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund Kinder unter 14 Jahren wurden am Stichtag 1. März 2016 in Kindertageseinrichtungen (einschließlich Hort) oder in Kindertagespflege betreut. Die Betreuungsquote lag bei den unter 3-Jährigen bei 56,0 Prozent (Bundesdurchschnitt: 32,9 Prozent). Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren waren mit 96,3 Prozent nahezu flächendeckend in Kindertagesbetreuung (Bundesdurchschnitt: 94,9 Prozent). Mehr als eine halbe Milliarde EUR ( EUR) gab die öffentliche Hand Mecklenburg-Vorpommerns 2015 für die Kinder- und Jugendhilfe aus. 232 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2016

5 7.1 Hilfen zur Erziehung nach Hilfearten Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige im Zeitvergleich Merkmal Begonnene Hilfen/Beratungen Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird mit Transferleistungen 1) Sonstige Hilfe zur Erziehung ( 27 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (orientiert am jungen Menschen)) Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Einzelbetreuung ( 30 SGB VIII) Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) Hilfen/Beratungen am Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird mit Transferleistungen 1) Sonstige Hilfe zur Erziehung ( 27 SGB VIII (orientiert am jungen Menschen)) Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Einzelbetreuung ( 30 SGB VIII) Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) Durchschnittliche Dauer in Monaten Beendete Hilfen/Beratungen Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird mit Transferleistungen 1) Sonstige Hilfe zur Erziehung ( 27 SGB VIII (orientiert am jungen Menschen)) Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Einzelbetreuung ( 30 SGB VIII) Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) Durchschnittliche Dauer in Monaten StatA MV, Statistisches Jahrbuch

6 7.1 Hilfen zur Erziehung nach Hilfearten Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2015 nach Kreisen Merkmal Kreisfreie Stadt Rostock Schwerin Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Rostock Landkreis Vor- pommern- Rügen Nordwestmecklenburg Vor- pommern- Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird mit Transferleistungen 1) Sonstige Hilfe zur Erziehung ( 27 SGB VIII (orientiert am jungen Menschen)) Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Einzelbetreuung ( 30 SGB VIII) Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) Durchschnittliche Dauer in Monaten Durchschnittliche Dauer der erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2015 nach Kreisen Dauer in Monaten Unter bis unter bis unter und mehr Maximum: Landkreis Rostock: Minimum: Vorpommern-Greifswald: Mecklenburg-Vorpommern: Rostock Vorpommern-Rügen Landkreis Rostock Nordwestmecklenburg Vorpommern-Greifswald Schwerin Mecklenburgische Seenplatte Ludwigslust-Parchim (c) StatA MV 234 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2016

7 7.2 Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 7 Kinder- und Jugendhilfe Adoptionen nach ausgewählten Merkmalen im Zeitvergleich Merkmal Adoptierte Kinder und Jugendliche Insgesamt männlich weiblich Alter von bis unter... Jahren Unter Darunter adoptiert aus Europa Asien Verwandschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern Verwandt Stiefvater/Stiefmutter Nicht verwandt Familienstand der abgebenden Eltern Ledig Verheiratet, zusammen lebend Verheiratet, getrennt lebend Geschieden Verwitwet oder Eltern gestorben Eingetragene Lebenspartnerschaft 2) Familienstand unbekannt Art der Unterbringung vor Beginn des Adoptionsverfahrens Leibliche Eltern Leiblicher Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner Alleinerziehender leiblicher Elternteil/ Adoptivelternteil mit Partner 2) Großeltern/sonstige Verwandte Pflegefamilie Heim Krankenhaus Unbekannt StatA MV, Statistisches Jahrbuch

8 7.2 Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 7 Kinder- und Jugendhilfe Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen im Zeitvergleich Merkmal Davon männlich weiblich Jahresende Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher Amtsvormundschaft unter bestellter Amtspflegschaft unter bestellter Amtsvormundschaft unter Beistandschaft für Elternteile für die eine Pflegeerlaubnis 3) erteilt wurde in Vollpflege Wochenpflege Tagespflege x x x x x x x Tagespflegepersonen, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht x x x x Berichtsjahr Gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge Übertragung des Personensorgerechts ganz oder teilweise auf das Jugendamt darunter nur des Aufenthaltsbestimmungsrechts Begründung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern x x x x x x durch von beiden Elternteilen abgegebene Sorgeerklärungen x x x x x x durch Entscheidung des Familiengerichts x x x x x x Anzahl Übertragung des Personensorgerechts ganz oder teilweise auf das Jugendamt im Zeitvergleich Insgesamt Darunter nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht (c) StatA MV 236 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2016

9 7.2 Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 7 Kinder- und Jugendhilfe Vorläufige Schutzmaßnahmen im Zeitvergleich Merkmal Kinder und Jugendliche 4) Insgesamt männlich weiblich Alter von... bis unter... Jahren Unter Anlass der Maßnahme 5) Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie Überforderung der Eltern/eines Elternteils Schul-/Ausbildungsprobleme Vernachlässigung Delinquenz des Kindes/Straftat des Jugendlichen Suchtprobleme Anzeichen für Misshandlung sexuellen Missbrauch Trennung/Scheidung der Eltern Wohnungsprobleme Unbegleitete Einreise aus dem Ausland Beziehungsprobleme Sonstige Probleme Anlässe für vorläufige Schutzmaßnahmen 2015 Unbegleitete Einreise aus dem Ausland 26,7 Überforderung der Eltern/eines Elternteils 22,8 Beziehungsprobleme 12,2 Vernachlässigung 8,0 Anzeichen für Misshandlung/ sexuellen Missbrauch 5,4 Delinquenz des Kindes/ Straftat des Jugendlichen Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie 2,7 3,5 Übrige 18,7 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 Für jeden jungen Menschen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden. % (c) StatA MV StatA MV, Statistisches Jahrbuch

10 7.2 Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 7 Kinder- und Jugendhilfe Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach 8 Absatz 1 SGB VIII im Zeitvergleich Merkmal Kinder und Jugendliche 4) Insgesamt männlich weiblich Alter von bis unter Jahren Unter Ergebnis und Art der Gefährdungseinschätzung Verfahren mit akuter Kindeswohlgefährdung Arten der Kindeswohlgefährdung zusammen 6) davon mit Anzeichen für Vernachlässigung körperliche Misshandlung psychische Misshandlung sexuelle Gewalt Verfahren mit latenter Kindeswohlgefährdung Arten der Kindeswohlgefährdung zusammen 6) davon mit Anzeichen für Vernachlässigung körperliche Misshandlung psychische Misshandlung sexuelle Gewalt Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf Keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf Ergebnis der Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls 2015 Keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf (30,3 %) 372 Vernachlässigung Verfahren mit akuter Kindeswohlgefährdung (12,6 %) Körperliche Misshandlung Psychische Misshandlung Sexuelle Gewalt Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf (45,7 %) (c) StatA MV Verfahren mit latenter Kindeswohlgefährdung (11,4 %) Vernachlässigung Körperliche Misshandlung Psychische Misshandlung Sexuelle Gewalt 238 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2016

11 7.3 Kindertagesbetreuung Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März nach persönlichen Merkmalen im Zeitvergleich Merkmal ) Insgesamt Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) männlich weiblich mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 43,2 50,8 53,6 54,5 56,2 56,0 57,7 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 91,8 95,2 95,9 96,0 95,1 96,3 97,0 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) 52,8 61,4 64,2 65,6 67,1 67,8 69,9 Kindertageseinrichtungen Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) männlich weiblich mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 33,9 38,7 41,1 42,1 44,2 45,0 46,8 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 90,0 93,7 94,5 94,6 93,6 94,6 95,4 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) 52,6 61,2 64,0 65,5 67,0 67,7 69,7 Öffentlich geförderte Kindertagespflege Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) männlich weiblich mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 9,3 12,1 12,5 12,4 12,0 11,1 10,9 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 1,8 1,5 1,5 1,4 1,5 1,6 1,6 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) 0,2 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 StatA MV, Statistisches Jahrbuch

12 7.3 Kindertagesbetreuung Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2016 nach persönlichen Merkmalen und Kreisen Merkmal Kreisfreie Stadt Rostock Schwerin Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Rostock Vor- pommern- Rügen Landkreis Nordwestmecklenburg Vor- pommern- Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Insgesamt Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 56,0 59,3 50,8 56,6 57,0 55,9 55,1 56,6 53,3 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 95,4 102,6 90,7 97,6 91,5 94,4 94,0 97,1 92,7 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) 68,0 79,4 68,7 67,2 68,0 68,9 62,9 65,6 64,1 Kindertageseinrichtungen Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 46,8 50,7 48,6 46,0 50,8 43,7 42,6 46,1 45,4 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 95,4 103,7 97,4 94,4 93,1 94,4 93,7 96,0 91,7 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) 69,7 82,4 76,3 68,4 69,4 71,0 63,5 67,1 64,6 Öffentlich geförderte Kindertagespflege Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 10,6 10,5 8,3 11,5 8,1 12,1 13,5 11,6 8,7 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 1,6 1,0 1,3 3,3 0,4 0,9 0,6 2,1 2,2 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) 0,1 0,0 0,1 0,2 0,0 0,0 0,0 0,1 0,2 240 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2016

13 7.3 Kindertagesbetreuung Kinder unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2015 im Ländervergleich Land Davon im Alter von... bis unter... Jahren Kinder unter 6 Jahren Betreuungsquote 9) quote 9) Betreuungs- insgesamt zusammen zusammen Anzahl % Anzahl % Deutschland , ,9 Baden-Württemberg , ,5 Bayern , ,5 Berlin , ,9 Brandenburg , ,2 Bremen , ,0 Hamburg , ,5 Hessen , ,6 Mecklenburg-Vorpommern , ,3 Niedersachsen , ,8 Nordrhein-Westfalen , ,5 Rheinland-Pfalz , ,3 Saarland , ,7 Sachsen , ,8 Sachsen-Anhalt , ,0 Schleswig-Holstein , ,2 Thüringen , ,2 Betreuungsquote der Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2015 im Ländervergleich Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Bremen Niedersachsen Berlin Brandenburg Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Unter 30,0 % 30,0 % bis unter 40,0 % 40,0 % bis unter 50,0 % 50,0 % und mehr Hessen Thüringen Sachsen Rheinland-Pfalz Maximum: Sachsen-Anhalt: 57,9 % Saarland Bayern Minimum: Nordrhein-Westfalen: 25,9 % Baden-Württemberg Deutschland: 32,9 % Westdeutschland: (c) StatA MV StatA MV, Statistisches Jahrbuch

14 7.4 Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Zeitvergleich Merkmal EUR Ausgaben darunter für Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Einnahmen Reine Ausgaben 10) darunter für Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 2015 nach Kreisen Kreisfreie Stadt Mecklenburg-Vorpommern Merkmal Rostock Schwerin Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Rostock EUR Vor- pommern- Rügen Landkreis Nordwestmecklenburg Vor- pommern- Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Ausgaben darunter für Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Einnahmen Reine Ausgaben 10) darunter für Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Mill. EUR Reine Ausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen und für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Zeitvergleich Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen (c) StatA MV 242 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2016

15 Fußnotenerläuterungen 1) Die Herkunftsfamilie bzw. der junge Volljährige lebt teilweise oder ganz von Arbeitslosengeld II (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe. 2) nur bei Sukzessivadoption 3) ab 2005: ohne Pflegeerlaubnis für Kinder und Jugendliche in Tagespflege 4) ohne Mehrfachzählungen 5) Für jeden jungen Menschen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden. 6) einschließlich Mehrfachnennungen 7) Stichtag: ) einschließlich betreuter Kinder im Alter von 11 bis unter 14 Jahren 9) Anzahl der betreuten Kinder je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe 10) Ausgaben minus Einnahmen StatA MV, Statistisches Jahrbuch

16 Methodik Rechtsgrundlage der Kinder- und Jugendhilfestatistiken sind 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Auskunftspflichtig für alle Erhebungen sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie die Träger der freien Jugendhilfe gemäß 102 SGB VIII. Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Leistungen und anderer Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien und vermittelt einen finanziellen Überblick über Ausgabenstruktur und -volumen der öffentlichen Hand. Im Einzelnen gliedern sich die Kinder- und Jugendhilfestatistiken in folgende vier Erhebungsbereiche: Teil I Teil I.5.1 Teil I.5.2 Teil I.6 Teil I.7 Teil I.8 Teil II Teil III.1 Teil III.2 Teil III.3 Teil III.5 Teil IV Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen, Hilfe für junge Volljährige Adoptionen Eckzahlen zur Adoptionsvermittlung Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen Vorläufige Schutzmaßnahmen Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen) Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) für die Kinder- und Jugendhilfe Teile I bis I.8, III.1, III.3, III.5 und IV werden jährlich erhoben, Teile II und III.2 alle zwei Jahre. Alle Kinder- und Jugendhilfestatistiken sind Totalerhebungen. Die Statistiken der Teile III.1 bis III.5 werden zu vorgegebenen Stichtagen erfasst. Die Inhalte der einzelnen Erhebungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfestatistiken sind so aufeinander abgestimmt, dass zusammenhängende Aussagen über verschiedene Themenfelder möglich sind. So können Angaben über die Zahl der Empfänger einzelner Hilfeleistungen den finanziellen Aufwendungen, die mit den Hilfen nach dem SGB VIII verbunden sind, gegenübergestellt werden. In der Statistik Teil I.6 Pflegeerlaubnis, Pfleg-, Vormund-, Beistandschaften, Sorgerecht, Sorgeerklärungen wird mit Hilfe eines Sammelbelegs der Bestand der verschiedenen Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften jährlich erfasst. Gleiches gilt für die Pflegekinder, für die eigens eine Pflegeerlaubnis erteilt wurde und für die Tagespflegepersonen, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht. Demgegenüber wird die Zahl der Maßnahmen des Familiengerichts und der Sorgeerklärungen in einer Jahressumme erfasst. Die Statistiken der Kindertagesbetreuung gemäß 22ff. SGB VIII (Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen, Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege, Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder) werden seit 2006 jährlich als Totalerhebung durchgeführt. Der Stichtag der Erhebungen war bis zum Jahr 2008 jeweils der 15. März eines Jahres. Ab dem Jahr 2009 wird die Statistik zum Stichtag 1. März erhoben. Die Ausgaben der öffentlichen Träger der Jugendhilfe werden jährlich einschließlich der Fördermittel für freie Träger erhoben. Zu melden sind nur die unmittelbaren Auszahlungen oder Einzahlungen nach der Finanzrechnung (ohne kalkulatorische Kosten, interne Leistungsverrechnungen und durchlaufende Gelder) und nicht die Erträge und Aufwendungen nach der Ergebnisrechnung. Maßgebend ist der Aufwand der jeweiligen Gebietskörperschaft, der direkt für Leistungen an den Letztempfänger erbracht wird, nicht der Nachweis der finanzmäßigen Belastung auf jeder föderalen Ebene (Bund, Land, Landkreis, kreisangehörige Gemeinde etc.). In der Statistik werden die Ausgaben und Einnahmen nachgewiesen, die von den öffentlichen Haushalten entsprechend des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) nach der kommunalen oder der staatlichen Haushaltssystematik gebucht werden. In Mecklenburg-Vorpommern melden seit Berichtsjahr 2012 alle örtlichen Träger der Jugendhilfe die Auszahlungen und Einzahlungen ausschließlich nach dem doppischen Rechnungswesen. 244 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2016

17 Glossar Adoption Bei einer Annahme als Kind durch ein Ehepaar oder eine Einzelperson erhält das Kind den rechtlichen Status eines ehelichen Kindes des annehmenden Ehepaares bzw. der annehmenden Person. Die Adoption wird in der Regel erst ausgesprochen, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Adoptionspflege gehabt hat. Die Adoptionspflege soll dem Vormundschaftsgericht eine Prognose darüber ermöglichen, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient. Amtspflegschaft ist eine vom Jugendamt ausgeübte Pflegschaft. Sie dient der Fürsorge in persönlichen und wirtschaftlichen Belangen einer Person. Im Gegensatz zur Vormundschaft umfasst die Pflegschaft nur die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten der elterlichen Sorge. Bestellte Amtspflegschaften bedürfen der ausdrücklichen Anordnung durch das Vormundschaftsgericht. Man unterscheidet bestellte Amtsvormundschaft und gesetzliche Amtsvormundschaft. Bestellte Amtsvormundschaft tritt insbesondere durch den Entzug der elterlichen Sorge ein, gesetzliche Amtsvormundschaft, wenn ein Kind von einer minderjährigen Mutter geboren wird, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist oder wenn Eltern ihr Kind zur Adoption freigeben. Die Amtsvormundschaft erstreckt sich grundsätzlich auf die gesamte elterliche Sorge (Personensorge, Vermögenssorge). Gesetzliche Amtspflegschaften sind nach der Reform des Beistandschaftsgesetzes zum 1. Juli 1998 entfallen und wurden in Beistandschaften umgewandelt. Beistandschaft ist eine Unterstützung eines alleinerziehenden, sorgeberechtigten Elternteils auf dessen Antrag durch das Jugendamt. Der Beistand nimmt nicht Angelegenheiten der elterlichen Sorge wahr, sondern unterstützt den Sorgeberechtigten bei der Ausübung der elterlichen Sorge. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a, 41 SGB VIII) bezieht sich auf junge Menschen, die aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung eine ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Eingliederungshilfe nach 35a, 41 SGB VIII erhalten. Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) umfasst sowohl die teilstationäre Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung (Tagesgruppe in einer Einrichtung) als auch die in einer geeigneten Form der Familienpflege (auch als Einzelpflege) gewährte Hilfe. Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer ( 30, 41 SGB VIII) sind erzieherische Hilfen für junge Menschen, für die ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer tätig wird bzw. eingesetzt wurde, um Kinder oder Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds zu unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung zu fördern. Erziehungsberatung ( 28, 41 SGB VIII) betrifft alle von Beratungsdiensten und -einrichtungen durchgeführten Erziehungsund Familienberatungen. Ausgewiesen werden allein die Inanspruchnahme von Beratungsstellen durch einzelne Ratsuchende oder Familien, jedoch keine präventiven Aktivitäten, die über den Einzelfall hinausgehen. Bei der Gefährdungseinschätzung gemäß 8a SGB VIII handelt es sich um eine Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung. Diese Einschätzung wird durch das Jugendamt vorgenommen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes bestehen. Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung kann eine Hilfe zur Erziehung als notwendig erachtet werden, auch wenn keine akute Kindeswohlgefährdung besteht. Bei einer akuten Kindeswohlgefährdung ist eine anschließende Hilfegewährung zwingend vorgegeben. Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34, 41 SGB VIII) im Rahmen dieser Hilfeart können junge Menschen sowohl in Heimen mit sozial- und heilpädagogischer oder therapeutischer Zielsetzung untergebracht werden als auch in selbstständigen pädagogisch betreuten Jugendwohngemeinschaften sowie in der Form des betreuten Einzelwohnens. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35, 41 SGB VIII) ist sehr stark auf die individuelle Lebenssituation des jungen Menschen abgestellt und erfordert mitunter die Präsenz bzw. Ansprechbereitschaft des Pädagogen rund um die Uhr. Der betreute junge Mensch lebt in der Regel in einer eigenen Wohnung. Diese Form der Einzelbetreuung wird auch in der Familie oder in Institutionen (z. B. Justizvollzugsanstalt, Psychiatrie) durchgeführt. Eine vorläufige Schutzmaßnahme umfasst die Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen bei Gefahr in Verzug. Eine Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen an einem sicheren Ort durch das Jugendamt. Sonstige Hilfe zur Erziehung ( 27, 41 SGB VIII) wird angewendet, wenn die Hilfegewährung nicht in Verbindung mit einer Hilfe nach 28 bis 35 SGB VIII steht. Unterschieden werden: überwiegend ambulant/teilstationäre Hilfeformen, überwiegend stationäre Hilfeformen ( außerhalb der Familie ) sowie überwiegend ergänzende bzw. sonstige Hilfen. Soziale Gruppenarbeit ( 29, 41 SGB VIII) sind Hilfen für junge Menschen, die sich kraft richterlicher Weisung, auf Veranlassung des Jugendamtes oder freiwillig an sozialer Gruppenarbeit beteiligen. StatA MV, Statistisches Jahrbuch

18 Glossar Sozialpädagogische Familienhilfe ( 31, 41 SGB VIII) erstreckt sich auf alle Familien mit Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Wohnung und in ihrem sozialen Umfeld im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe ambulant betreut werden. Tagespflegepersonen bedürfen nach 43 SGB VIII einer Erlaubnis des Jugendamtes, wenn sie Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen. Vollzeitpflege in einer anderen Familie ( 33, 41 SGB VIII) wird differenziert nach allgemeiner Vollzeitpflege und Vollzeitpflege in besonderer Pflegeform. Die allgemeine Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie, in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Vollzeitpflege in besonderer Pflegeform betrifft entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen für die geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen sind. 246 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2016

19 Mehr zum Thema Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern > Statistische Berichte Mecklenburg-Vorpommern > K433 - Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege > K443 - Einrichtungen und tätige Personen der Kinder- und Jugendhilfe ohne Tageseinrichtungen > K513 - Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, sonstige Leistungen der Jugendhilfe sowie Ausgaben und Einnahmen Qualitätsberichte Qualitätsberichte zum Thema finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen > Fachliche Informationen Gabriele Kleinpeter, Telefon: , gabriele.kleinpeter@statistik-mv.de Quellenangaben Tabelle Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2016 StatA MV, Statistisches Jahrbuch

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