INFORMATIONS- VERANSTALTUNG ZUR KOMMUNAL- UND VERWALTUNGSREFORM. Mathias Müller
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- Arthur Buchholz
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1 INFORMATIONS- VERANSTALTUNG ZUR KOMMUNAL- UND VERWALTUNGSREFORM Mathias Müller
2 Chronologie der Kommunalreform, Entscheidungsgrundlagen, notwendige Abwägungsprozesse aus Sicht der CDU Römerberg
3 Beschluss Ministerrat Der Ministerrat des Landes beschließt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel, die Effizienz und Leistungsfähigkeit sowohl der Landes- als auch der Kommunalverwaltungen zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten.
4 Okt. bis Nov Regionalkonferenzen (im Rahmen dieser Form der Bürgerbeteiligung sollen die Gedanken zur Fusion entstanden sein..)
5 Landtagsbeschluss zu Grundlagen und Zielen einer Kommunalund Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz Die Landesregierung wird u.a. aufgefordert, - dass im Hinblick auf eine Optimierung kommunaler Gebietsstrukturen auf freiwillige Maßnahmen gesetzt wird; - überschaubare Größenverhältnisse zu gewährleisten und - gewachsene Strukturen zu respektieren sind.
6 Entwürfe zum 1. und 2. Landesgesetz zur Kommunal- u. Verwaltungsreform u.a.: Rechtsgrundsätze und Ziele der Reform; Angaben über finanzielle Zuwendungen an fusionswillige Gemeinden; Verwaltungsoptimierung durch Aufgabenübertragung vom Land auf kommunale Gebietskörperschaften; Umsetzung der sog. 64-Punkte-Liste.
7 10/2009 Durchführung wissenschaftlicher Gutachten Deutsches Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer und Techn. Universität Kaiserslautern sollen die beiden Gesetzesentwürfe auf Auswirkungen und Zielerreichung hin untersuchen (Gesetzesfolgenabschätzung). Kritik vom Gemeinde- u. Städtebund RP: diese hätte bereits Grundlage für das Reformgesetz sein müssen!
8 10/2009 Durchführung wissenschaftlicher Gutachten 02/2010 Prof. Junkernheinrich, Prof. Ziekow (TU KL): u.a.: Fusionen insbes. aus Gründen von Kosteneffizienz und kommunaler Wirtschaftlichkeit sinnvoll. Bzgl. Römerberg sogar Fusion mit VG Dudenhofen und Böhl- Iggelheim. Gutachten nur nach Aktenlage kein persönlicher Kontakt mit Verwaltung.
9 08/2010 Gutachten für mehrere Gemeinden Dr. Dazert (Verwaltungs- u. Verfassungsrechtler, KO) Begutachtung der Entwürfe der Landesgesetze; Keine offensichtliche Verfassungswidrigkeit erkennbar Klage gegen diese Landesgesetze ohne Aussicht auf Erfolg. In Bezug auf Römerberg: der Gesetzgeber hat bei den Einzelgesetzen (den Zwangsfusionsgesetzen ) die Belange von Römerberg zu beachten und in einem Abwägungsprozess einzubeziehen! Die bloße Einwohnergrenze reicht nicht aus!
10 8. September 2010 Sitzung des Landtags von Rheinland-Pfalz Der Landtag beschließt mit den Stimmen der SPD-Fraktion die beiden Gesetze zur Kommunal- und Verwaltungsreform.
11 Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform Sog. Vorschaltgesetz Regelt generell die Modalitäten der Veränderung von Gemeindegebietsstrukturen 2 (2): Eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben in der Regel (1.) verbandsfreie Gemeinden mit mindestens Einwohnern und (2.) Verbandsgemeinden mit mindestens Einwohnern.
12 Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform 2 Abs. 3 - Aus besonderen Gründen können Unterschreitungen der Mindestgrößen unbeachtlich sein, wenn die Gemeinden die Gewähr dafür bieten, langfristig die eigenen und übertragenen Aufgaben in fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen Besondere Gründe sind vor allem landschaftliche und topografische Gegebenheiten, die geografische Lage einer kommunalen Gebietskörperschaft unmittelbar an der Grenze zu einem Nachbarland, die Wirtschafts- und Finanzkraft, (..)
13 Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform 2 Abs. 4 Zusammenschlüsse mit kreisfreien Städten oder Landkreis-übergreifend sind ausgeschlossen
14 Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform 1 räumt der Freiwilligkeit gebietlicher Veränderungen den Vorrang ein. 3 Abs. 5 - Eine Gebietsänderung, die aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist und nicht freiwillig erfolgt, wird nach vorheriger Anhörung der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften ohne deren Zustimmung durch Gesetz geregelt.
15 31. Januar Kommunalberatung Rheinland-Pfalz Gutachterliche Stellungnahme : Gemeinde Römerberg Die Leistungsfähigkeit der verbandsfreien Gemeinde
16 Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz Wesentliche Ergebnisse: Wesentliches Kriterium: Einwohnerzahl Stichtag : Einwohnerstand von (bzw ) Entgegen Landestrend positive demografische Entwicklung. Prognose: 2020 Einwohnerzahl von zuzüglich der aktuell ausgewiesenen Baugebiete (max. 700). Mittelfristig dauerhaft über Einwohner.
17 Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz Wesentliche Ergebnisse: effektiver Personaleinsatz bedingt fachlich hohe Qualität; Personalbedarf von 24,06 Kräften errechnet, tatsächlich nur 20,52 im Einsatz. Bürgernahes und kundenorientiertes Handeln, da überdurchschnittlich viele Kräfte in Ordnungs- u. Sozialverwaltung Sog. E-Government vorhanden. Qualifikationsstand erfüllt Landesdurchschnitt und bietet Gewähr für eine dauerhafte qualitativ hochwertige Leistungsfähigkeit
18 Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz Wesentliche Ergebnisse: Qualitativ hochwertiges Angebot, insbes. viele freiwillige Leistungen (Mediathek, Jugend-/Seniorenarbeit, Volkshochschule. etc. - auch Ehrenamt/Vereine..) Steuereinnahmekraft, Bilanzierung und Verschuldung sprechen für eine positive finanzielle Grundausstattung der Gemeinde Römerberg, die durch die wirtschaftsgeografische Lage in der Metropol-Region Rhein-Neckar auch dauerhaft abgesichert ist.
19 Informationsveranstaltung mit Herrn Stubenrauch (IM) Stellt Positionen des Landes/IM dar; Gesamtes Land muss betrachtet werden, dann auch tatsächlich % Kostenreduzierung; Aspekt von Verlust räumlicher Bürgernähe wird für Römerberg nicht greifen; Demografische Entwicklung muss langfristig (2050) gesehen werden; Nachbarschaft von Dudenhofen (< ) beachtlich! (verweigert sich nicht hat Anspruch auf Regelung )
20 Informationsveranstaltung mit Herrn Stubenrauch (IM) verweigert Römerberg die Fusion während der Freiwilligkeitsphase (< ), dann erfolgen Anhörung, Abwägung, (bloße Einwohnerzahl wäre verfassungswidrig!) Ggf. Vorschlag seitens des IM an Landtag zur zwangsweisen Regelung der Fusion von Dudenhofen mittels Einzelgesetz
21 Informationsveranstaltung mit Herrn Stubenrauch (IM) Rechtsweg offen Klage beim LVerfassungsgerichtshof gegen Einzelgesetz. Aber - Keine aufschiebende Wirkung: Die Verbandsgemeinde würde 2014 trotzdem etabliert, incl. Wahlen etc., müsste bei einem Obsiegen vor Gericht rückabgewickelt werden..
22 Informationsveranstaltung mit Herrn Stubenrauch (IM) Problematik einer Zwangsfusion: Verlust von Sog. Hochzeitsprämie* und Projektförderungen** * ca **ca. 2 Mio. Regelungsmöglichkeiten im Vorfeld, wie z.b. Namen der neuen VG, Aufgabengebiete, Kostenübernahme für best. Belange (Naherholung, Hallenbad),.. Verwaltungssitz / Bürgerbüros,..
23 Bürgerversammlung Kein Bürgerentscheid möglich Information/Fragen/Diskussion Infos auch durch Kommunalberatung und Herrn Stubenrauch Disziplinierte Veranstaltung, zahlreiche und interessierte Zuhörer Probeabstimmung ob Nutzung Freiwilligkeitsphase oder Verweigerung (mit Konsequenz der Klage) unentschieden.
24 Bewertung des Gutachtens der Kommunalreform aus verwaltungs- und verfassungsrechtlicher Sicht Dr. Dazert und Dr. Schmitt beantworten einen Fragekatalog der Ratsfraktionen; Sie nehmen Stellung zum Thema Hat eine Anfechtung der Zwangsfusion Aussicht auf Erfolg ;
25 Bewertung Wesentliche Inhalte: Regelung der Einwohnergrenzen als gesetzgeberisches Leitbild; als Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers in allen Ländern bisher verfassungskonform beurteilt; Einwohnerzahl als Regelvermutung! Ausnahmen inkludiert; Zwangsfusionsgesetz (Einzelfallregelung) kann nicht abschließend beurteilt werden, da noch nicht erlassen;
26 Bewertung Wesentliche Inhalte: Wenn besondere Gründe vorliegen kann nicht muss der Gesetzgeber absehen Ermessen Abwägung u.a. auch ein Kriterium: landesweite Systemgerechtigkeit (Sinnhaftigkeit für Eifel, Hunsrück, WW unbestritten)
27 Bewertung Wesentliche Inhalte: Ob für alle Gemeinden Einzelgesetze erfolgen ist unklar. Zunächst werden wohl unkritische, dann kritischere, zuletzt extrem kritische Fälle, geregelt. Römerberg ist als Grenzfall zu sehen; Besser als viele andere; Ausgang ungewiss;
28 Bewertung Wesentliche Inhalte: Gesetztgebungsverfahren geschickt gemacht : Zunächst Vorschaltgesetz, Dann Freiwilligkeitsphase mit Lockangeboten Danach Einzelfallregelung (reaktiv - bedarfsorientiert!) Im Moment werden wir erpresst!
29 Bewertung Dr. Dazert Argumente contra (Zwangs-) Fusion Gewähr für die langfristige Aufgabenwahrnehmung in fachlich hoher Qualität sowie bürger-, sach- und ortsnah; geografische Randlage; nur geringfügiges Unterschreiten der Mindestgröße; weiterer Bevölkerungsanstieg zu erwarten; eigenständige raumordnerische Bedeutung als Grundzentrum ; gegenwärtiger Status als verbandsfreie Gemeinde;
30 Bewertung Dr. Dazert Argumente pro (freiwillige) Fusion Kein anderer Partner für Dudenhofen im RPK keine isolierte Betrachtung der konkreten Zwangsfusion, da Teil einer allgemeinen landesweiten Gebietsreform; durch Zusammenschluss entsteht wirtschaftsstarke, leistungsfähige Verbandsgemeinde mit über E., die auch mittel- bis langfristig überlebensfähig ist nur geringfügiger Eingriff in Selbstverwaltungsrecht, da Römerberg als Ortsgemeinde mit eigenen Aufgaben und Organen erhalten bleibt!!
31 Niemand in der Fraktion befürwortet die Fusion von sich aus, insbes. weil: I.R. der Verwaltungsreform 1969/1970 wurde aus den ehemals selbständigen Gemeinden durch Landesgesetz die verbandsfreie Gemeinde Römerberg gebildet (Zusammenwachsen noch nicht abgeschlossen); Keine sachlichen Gründe (de facto nur Einwohnergrenze und diese nur knapp verfehlt!); Staatliche Willkür? Daraus alleine bessere Leistungsfähigkeit, Verwaltungskraft, Bürgernähe etc. abzuleiten?? Keine tatsächliche Verwaltungsoptimierung; bisher erfolgreiches Modell einer Einheitsgemeinde mit schlanker Verwaltung und bewährtem Selbstbestimmungsrecht; Haltung der CDU Römerberg
32 Keine wirkliche Kostenersparnis erkennbar (81/293 in Gremien); Rechnungshof Rheinland-Pfalz im Kommunalbericht 2010: die Gutachten lassen keine Anhaltspunkte für eine spürbare Besserung der kommunalen Finanzmisere durch die geplante Kommunalreform erkennen ; Haltung der CDU Römerberg
33 Ganz überwiegende Meinung: Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ohne Erfolgsaussicht; Mögliche Alternative: Verweigern und darauf vertrauen, dass der Landesgesetzgeber keine zwangsweise Regelung vornimmt, weil er zu Gunsten von Römerberg abwägt. Haltung der CDU Römerberg
34 Womöglich würde eine Verweigerung dazu führen, dass massive Nachteile entstünden, wie insbes.: keine Regelungsmöglichkeiten wie Namen, Zuständigkeiten, etc., keine Hochzeitsprämie und Projektförderungen, keine aufschiebende Wirkung, Dissonanzen mit Gremien der VG Dudenhofen,.. (vgl. zuvor) Risiko ist erheblich! Haltung der CDU Römerberg
35 Aber: Emotionen müssen zum Wohle Römerbergs zurückgestellt werden! CDU-Fraktion hat mehrheitlich der Fusion zugestimmt. ja nein Enthaltung Rat gesamt: Davon CDU Haltung der CDU Römerberg
36 Gerhard Stärk: Die Kommunal- und Verwaltungsreform in RLP - Eine Zusammenstellung und Bewertung der Planungen sowie des Stands der öffentlichen Diskussion, 19. Dez Kommunalberatung Rheinland-Pfalz Gemeinde Römerberg - Die Leistungsfähigkeit der verbandsfreien Gemeinde, Dr. Andreas Dazert, Dr. Andreas Schmitt, Gutachten zu den Erfolgsaussichten der Anfechtung einer Zwangsfusion mit der VG Dudenhofen vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Mathias Müller Quellen / Zitate
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