Welche Gruppierungen, Gruppen oder Einzelpersonen gibt es in unserer Gemeinde? Welche Erwartungen haben diese an das Kommen der Asylwerber?
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- Hartmut Otto
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1 Asyl - Information zur Grundversorgung von Asylwerbern in OÖ Wie funktioniert die Unterbringung von Asylwerbern in Oberösterreich? Kommunalnet hat alle Informationen vom Oberösterreichischen Gemeindebund und den Landesstellen für Sie zusammengestellt. Derzeit befinden sich in Oberösterreich ca Personen in Grundversorgung. Solange der Flüchtlingsstrom nicht abreißt, werden sich zwangsläufig immer mehr Gemeinden mit diesem Thema auseinandersetzen müssen. Hier die wichtigsten Informationen für Quartiergeber. Vorbereitung ist wichtig In den meisten Fällen werden die Gemeinden kurzfristig mit der Übernahme von Asylwerbern konfrontiert. So eine Situation bedeutet, schnell Handlungsfähigkeit zu erreichen. Das heißt, die Vorbereitung auf den Fall der Fälle ist sehr wichtig. Dazu gehört, sich folgende Fragen zu stellen: Welche Gruppierungen, Gruppen oder Einzelpersonen gibt es in unserer Gemeinde? Welche Erwartungen haben diese an das Kommen der Asylwerber? Welche Erwartungen haben wir als Gemeinde an diese Gruppen bezüglich Asylwerber? Welche Konflike können mit diesen Gruppen entstehen? Was können wir tun, um Konflikte zu vermeiden oder zu klären? Welche Informationswege sollen für eine gute Aufnahme und Integration der Asylwerber beschritten werden, d.h. wer soll welche Informationen wann bekommen? Zeitnahe zur Aufnahme der ersten Asylwerber ist es zielführend, zuerst mit den Nachbarn der Aufnahmestätte zu reden und dann die gesamte Bevölkerung in einer Bürgerversammlung zu informieren. Dabei ist es wichtig, die Sorgen ernst zu nehmen und sich auf alle Fragen, die sich für Nachbarn und Bürger in einem solchen Fall ergeben, vorzubereiten. Im Vorfeld sollte außerdem mit Vereinen, Institutionen, den Kirchen etc. Kontakt aufgenommen werden, inwieweit hier Möglichkeiten und Bereitschaft bestehen, mitzuwirken, die Asylwerber gut in die Gemeinschaft zu integrieren. Um alle Aktivitäten zu koordinieren, sollte unter Führung des Bürgermeisters und des Integrationsbeauftragten der Gemeinde eine Plattform gebildet werden, die alle Aktivitäten steuert und koordiniert und dabei die Führungsbereitschaft und die Verantwortlichkeit der Gemeindespitze für die Integration der Asylwebrer signalisiert. Die wichtigsten Fakten zur Flüchtlingsunterbringung Wer ist in OÖ für die Grundversorgung von Asylwerbern zuständig? Politisch ist für die Grundversorgung Landesrätin Mag. Gertraud Jahn zuständig. Auf Verwaltungsebene liegt die Zuständigkeit beim Amt der OÖ Landesregierung, Referat Grundversorgung für Fremde. Für unbegleitete minderjährige Fremde ist die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe zuständig.
2 Auf welche Leistungen haben Asylwerber nach der Grundversorgungsvereinbarung Anspruch? Unterbringung in geeigneten Unterkünften, Verpflegung, Taschengeld in organisierten Unterkünften, Krankenversicherung, Information, Beratung und soziale Betreuung, Transportkosten, Schülerfreifahrt, Bekleidungshilfe, Schulbedarfshilfe Wo kann man sich bei Fragen oder Problemen hinwenden? Im Falle von Fragen und der notwendigen Lösung von Problemstellungen im Bereich der Grundversorgung von Asylwerbern steht Ihnen die Abteilung Soziales beim Amt der OÖ Landesregierung zur Verfügung. Die Koordination in den Bezirken liegt bei den Bezirkshauptmannschaften. Viele Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes bei der Abteilung "Gesellschaft und Soziales". Hier finden Sie auch die Hotline, um Asylquartiere anzubieten. Welche finanziellen Beiträge haben die Gemeinden bei der Grundversorgung von Asylwerbern zu leisten? Keine. Sämtliche Kosten der Versorgung von Asylwerbern oder sonstigen Grundversorgten teilen sich der Bund und die Bundesländer im Verhältnis von 60:40 Prozent. Dauert ein Asylverfahren über 1 Jahr, dann trägt der Bund ab diesem Zeitpunkt 100 Prozent der Kosten. Die Gemeinden haben keinerlei Beiträge zu leisten. Welche Versorgungsformen gibt es in der Grundversorgung? Es gibt die organisierte Unterbringung und private Unterbringung. Was versteht man unter organisierter Unterbringung? Hier sucht sich das Land OÖ einen Quartierbetreiber als Vertragspartner (z.b. Gastgewerbebetrieb), der für das Land OÖ auf Vertragsbasis Asylwerber versorgt. Man unterscheidet dabei zwischen Vollversorgung und Selbstversorgung. Bei der Vollversorgung muss der Quartierbetreiber den Asylwerbern Frühstück, Mittagessen und Abendessen anbieten(fremder kocht nicht selbst, sondern es kocht der Quartierbetreiber). Der Asylwerber bekommt 40,- Taschengeld pro Monat. Der Tagsatz, den der Betreiber eines Vollversorgerquartieres für jeden Asylwerber erhält, liegt bei 19,-. Im Gegensatz dazu kochen sich die Asylwerber bei der Selbstversorgung selbst und bekommen für die Beschaffung der Lebensmittel 5,50 pro Tag und Person (kein Taschengeld). Der Tagsatz, den der Betreiber eines Selbstversorgerquartieres für jeden Asylwerber erhält, beträgt 17,-. In diesen Beträgen sind die 5,50, die er den Fremden auszahlen muss, bereits inkludiert. Die Selbstversorgung wird in Oberösterreich präferiert, da die Asylwerber durch einkaufen und kochen einen gewissen Rhytmus in den Tag bekommen und Gerichte nach ihrem Geschmack haben. Betrieben werden organisierte Unterkünfte von der Caritas, der Volkshilfe, der Diakonie, dem Verein SOS Menschenrechte, dem Roten Kreuz und auch privaten Betreibern. Es erfolgt eine mobile soziale
3 Betreuung durch die Volkshilfe und die Caritas. Mitarbeiter/innen dieser beiden Einrichtungen besuchen im Rahmen der mobilen Betreuung die Asylwerber vor Ort in den organisierten Quartieren. Diese Betreuungsleistung gibt es bei privater Unterbringung nicht. Was versteht man unter privater Unterbringung? Bei der privaten Unterbringung sucht sich das Land OÖ keinen Vertragspartner, sondern der Fremde sucht sich selbst eine Wohnung und einen Vermieter und schließt mit diesem einen Mietvertrag. Diese Art der Unterbringung wird dann als sinnvoll erachtet, wenn sich die Asylwerber bereits länger in Österreich aufhalten und abzusehen ist, dass ein Aufenthaltstitel erteilt wird. Die Unterstützung in einer privaten Unterkunft ist von der Grundversorgungsstelle des Landes OÖ zu überprüfen und bedarf auch deren Zustimmung. Für diese Versorgungsform (privater Unterbringung) gibt es keine mobile Betreuung durch die Betreuungsorganisationen. Welche Geldleistungen erhält ein Asylwerber bei privater Unterbringung? Einzelperson: Mietzuschuss: 120,- (mtl.) Verpflegungszuschuss: 200,- (mtl.) Bekleidung: 150,- (jährlich) Schulbedarf: 200,- Familie: Mietzuschuss: 240,- (mtl.) Verpflegungszuschuss für Erwachsene: 200,- (mtl.) Verpflegungszuschuss für Minderjährige: 90.- Bekleidung: (jährlich) Schulbedarf: (jährlich) Pflichten der Quartierbetreiber? Den Quartierbetreibern obliegen die Einhaltung der vertraglichen Vorgaben für Unterbringung und Verpflegung und diverse Nebenverpflichtungen (Betreuung, Meldungen usw.) sowie der Sauberkeit, Ordnung und Ruhe in den Quartieren. Insbesondere haben sie auch eine Basisbetreuung der untergebrachten Fremden zu gewährleisten.
4 Rechte und Pflichten der Asylwerber? Die Asylwerber haben Anspruch auf die vorgesehenen Leistungen der Grundversorgung. In jedem Quartier besteht eine Hausordnung, an die er sich zu halten hat. Gegenüber der Grundversorgungsbehörde bestehen diverse Meldepflichten und er hat sich insbesondere dem Asylverfahren zu stellen. Darf ein Asylwerber einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen? Der Asylwerber benötigt für eine unselbständige Erwerbstätigkeit eine Beschäftigungsbewilligung, die theoretisch nach drei Monaten erteilt werden könnte. Diese Beschäftigungsbewilligung ist aber nur in gewissen Branchen möglich (z.b. Erntehelfer). Die Beschäftigungsbewilligung ist von einem möglichen Arbeitgeber beim AMS zu beantragen, wobei die mögliche Stelle vorher Österreichern angeboten worden sein musste. In der Praxis werden kaum Beschäftigungsbewilligungen für Asylwerber ausgestellt. Was versteht man unter Remunerantentätigkeiten? Die sogenannten Remunerantentätigkeiten (gemeinnützige Arbeiten) sind in Flüchtlingsquartieren, für Gemeinden, Länder oder den Bund zulässig (z.b. Schneeräumung, Straßenreinigung usw.). Grundsätzlich wird für diese Tätigkeit zwischen 3,5,- und 5,- bezahlt. Ab 110,- pro Monat sind die Einkünfte auf die Grundversorgung anzurechnen. Werden die Asylwerber in den Quartieren mobil betreut? Die Grundversorgungsvereinbarung sieht für die Information, Beratung und soziale Betreuung der Asylwerber einen Betreuungsschlüssel in der Form vor, dass pro 170 Asylwerber ein Betreuer geben soll (1:170). Dieser Schlüssel soll auf 1:140 gesenkt werden. Sind Asylwerber in Grundversorgung krankenversichert? Jeder Asylwerber in Grundversorgung ist bei der OÖ Gebietskrankenkasse versichert und hat somit vollen Zugang zur Gesundheitsversorgung. Dabei sind Asylwerber mit einem E-Card-Ersatzbeleg ausgestattet (keine E-Card), der dem Arzt vorzuweisen ist. Wie kann man sich auf die Asylwerber so vorbereiten, dass Integration gut gelingen kann? Asylwerber wissen in der Regel nicht, wie unser Leben strukturiert ist. Das heißt, man muss ihnen Informationen über unsere Gesellschaft und Kultur geben, vorzugsweise neben Englisch auch in ihrer Muttersprache. Dazu gehören Infos zur Gleichstellung von Männern und Frauen, zu Gewaltfreiheit, Rechtsstaatlichkeit oder den gesetzlichen Grundlagen ebenso wie Informationen zur Mülltrennung zum Beispiel. Asylwerber sollten auch darüber informiert werden, in welchem Rahmen sie in der Gemeinde arbeiten können (Bundesversorgungsgesetz 7). Auch sollten sie erfahren, unter welchen Umständen ihnen die Grundversorgung gestrichen werden kann (Landesversorgungsgesetz 3). Ganz wichtig ist auch, ihnen so früh wie möglich Deutschkurse zu ermöglichen.
5 Welche Tipps aus der Praxis gibt es noch? Muslimische Männer können oft nicht kochen, es empfiehlt sich, daran zu denken, wenn sich Asylwerber selbst versorgen. Muslimische Männer haben manchmal Vorbehalte dagegen, dass ihnen Frauen etwas "anschaffen". Hier sollte Klarheit über österreichische Gepflogenheiten hergestellt werden. Um gegen die Neiddebatte vorzusorgen, sollte bei außerordentlichen Zuwendungen für Asylwerber daran gedacht werden, auch für die eigene Bevölkerung etwas zu tun. Patenschaften und Mentoring haben sich in der Vergangenheit bewährt. Bei welcher Stelle kann man freie Asylquartiere anbieten? Für die Asylquartiere wurde vom Land Oberösterreich eine Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr unter der Nummer: ( ) bzw. unter der Adresse gvs.so.post(at)ooe.gv.at verfügbar ist. Auf Bezirksebene koordinieren die Bezirkshauptmannschaften (Adressen siehe beigefügte Excel-Tabelle). Auch sie dienen als erste Ansprechpartner vor Ort. Bitte beachten Sie beim ersten Anschreiben, dass Sie Kontakte, die Adresse des Objekts, die Quadratmeteranzahl sowie die Widmung des Grundstücks parat haben bzw. gleich im mitschicken. Diese Informationen sind wesentlich für die erste Einordnung des Quartiers. Ist das Quartier für weniger als 15 Personen geeignet, wird das Angebot an eine der Betreuungsorganisationen weitergeleitet, ist es für mehr als 15 Personen geeignet, kann auch ein Vertrag direkt mit dem Land zustande kommen. Obwohl es kein Muss ist, ist es hilfreich, ein privates Angebot zuerst mit dem Bürgermeister abzusprechen.
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