Flüchtlinge in unserer Stadt Obdachlosigkeit vermeiden. Integration ermöglichen.
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- Rudolph Hofmann
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1 Flüchtlinge in unserer Stadt Obdachlosigkeit vermeiden. Integration ermöglichen. Bürgerversammlung am um 19:00 Uhr in der Stadthalle Friedberg (Hessen)
2 Überblick über die verschiedenen Unterbringungsarten Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in der ehemaligen Kaserne Überlaufeinrichtung (Wetteraukreis im Auftrag des Landes in der Kaserne) Gemeinschaftsunterkünfte des Wetteraukreises Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Friedberg provisorische Notunterkünfte im BGH Ockstadt und im DGH Bauernheim der Stadt Friedberg spezielle Einrichtungen zur Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Personen, insbesondere von unbegleiteten Minderjährigen sowie traumatisierten Schutzsuchenden (Wetteraukreis)
3 Zuweisungsquoten des Wetteraukreises an die Stadt Friedberg I. Quartal 2015: 16 II. Quartal 2015: 32 III. Quartal 2015: 58 IV. Quartal 2015: 165 I. Quartal 2016: 214 Ende 2016: insgesamt rd. 600 Personen in städtischer Verantwortung
4 1 LAufnG Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz) (1) Die Landkreise und Gemeinden sind verpflichtet, folgende Ausländerinnen und Ausländer aufzunehmen und unterzubringen: 1. Personen, denen der Aufenthalt nach dem Asylverfahrensgesetz in der Fassung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258), gestattet ist, 2. Personen, deren Asylantrag bestands- oder rechtskräftig abgelehnt oder zurückgenommen worden ist, 3. Personen, die nach 15a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044), verteilt werden, 4. Personen, denen nach 23 des Aufenthaltsgesetzes ein Aufenthaltstitel zu erteilen ist, 5. Personen, denen nach 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz zu erteilen ist, 6. Personen, die im Rahmen sonstiger humanitärer Hilfsmaßnahmen im Bundesgebiet aufgenommen und auf das Land Hessen verteilt werden. (2) Im Falle eines gegenwärtigen, auf andere Weise nicht oder nicht rechtzeitig abwendbaren Unterbringungsnotstands in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge kann das Regierungspräsidium Darmstadt anordnen, dass Personen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen, oder als Angehörige einer Personengruppe im Sinne von Abs. 1 Nr. 5 um Aufnahme und Unterbringung nachsuchen wollen, von den Landkreisen und Gemeinden kurzfristig aufgenommen und vorübergehend untergebracht werden.
5 3 LAufnG Unterbringung (1) Die Landkreise und Gemeinden sind verpflichtet, die nach 1 aufzunehmenden Personen in Unterkünften, die einen menschenwürdigen Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gewährleisten, unterzubringen. Die Unterbringung kann in Gemeinschaftsunterkünften oder in anderen Unterkünften erfolgen. Die in 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen, denen eine Niederlassungserlaubnis nach 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist, sind verpflichtet, sich selbst um eine Wohnung zu bemühen. Die Landkreise und Gemeinden können sich als Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte Dritter bedienen.
6 Aktuelle, belegte Unterkünfte (Stadt Friedberg) Belegung derzeit durch 124 Personen
7 Aktuelle und geplante Unterkünfte des Kreises in Friedberg (Hessen) Kreiseigene Unterkünfte: Über dem Wehrbach Fauerbacher Straße 85 Pfingstweide 7a Steinkaute (UMAs) Ray Barracks
8 Container, Standort: Fauerbach
9 Bauvorhaben Gemeinschaftsunterkunft, Straßheimer Straße
10
11 Ray Barracks Eigentümerin: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
12 Flüchtlingskinder in unseren städtischen KITAs Kita Farbklecks, Im Mühlfeld 9: 6 Kinder Kita Räuberhöhle, Usagasse 40: 7 Kinder
13 Ansprechpartner in der Verwaltung Sachbearbeitung Sabrina Allemann Montag- Donnerstag 8:00-16:00 Uhr Freitag 8:00-12:00Uhr Flüchtlingsbetreuer André Veith Montag- Donnerstag 8:00-16:00 Uhr Abteilungsleiter Frank Halbritter Montag- Donnerstag 8:00-16:00 Uhr Freitag 8:00-12:00 Uhr In Kürze: Besetzung der Stabsstelle Flüchtlingsbetreuung sowie der Stelle Bürgerschaftliches Engagement
14 Kommunikation Einbeziehung der städtischen Homepage
15 Wir suchen dringend möblierte Wohnungen im Stadtgebiet, die bis zum genutzt werden können. Mietvertrag mit der Stadt Friedberg Ortsübliche Mieten Ansprechpartner:
16 Wir empfehlen Ihnen einen Besuch der Infostände im Foyer. Dort können Sie die Ansprechpartner der Verwaltung sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger kennenlernen und sich über konkrete Mitmachund Unterstützungsangebote im Bereich der Flüchtlingsarbeit informieren. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.
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