marhurger bund Verfund der angestellten und beamteten Äntinnen und Änte Deutschlands e.v

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1 marhurger bund Verfund der angestellten und beamteten Äntinnen und Änte Deutschlands e.v Deutsches Rotes Kreuz 1. Anderung zum TARFVERTRAG für Arztinnen und Arzte vom 1. Juna2007 Zwischen der DRK-Krankenhaus Mecklenburg trelitz ggmbh, der DRK-Krankenhaus Grevesmühlen ggmbh, der DRK-Krankenhaus Grimme"n GmbH und der DRK-Krankenhaus Teterow ggmbh jeweils vertreten durch den Geschäftsführer - nachfolgend Arbeitgeber - und dem Marburger-Bund La ndesverband Mecklen bu rg -Vorpom mern

2 des S 13 Punkt 2. wird Zur Beseitiqunqvon nterpretationsschwieriqkeiten folqendeprotokollnotizzur Klarstellunqeinqefüot zu $ 13Abs.2 Protokollerklärunq auf Wird die nachabsatz1 ermitteltearbeitszeitvergütet,erfolgtdies ausschließlich nach S 18. Weder die ermitteltearbeitszeitnoch das Basis des Tabellenentgelts Für den Ausgleichin Freizeitwird werdenmit 15 Prozentgesteigert. Tabeflenentgelt die Arbeitszeit,die sich nach Absatz 1 ergibt ebenfallsnicht mit 15 Prozent nur für nichtinnerhalb gesteigert.die RegelungnachS12Abs. 1 trifftausdrücklich zu. Bereitschaftsdienststunden von 3 Monatenausgeglichene S 16 - qeändertwirdpunkt1. Buchstabecl. einoefüqtwirdbuchstabedl und qelöschtwird Punkt2. lll: c) Entgeltgruppe Tätigkeit. OberarAmit entsprechender Oberärztin/ c\: zu Punkt1. Buchstabe Protokollerkläruno Oberäräin/Oberarf ist diejenigearail derjenigearzt, der/ dem die medizinische des Krankenhauses Teil- oder Funktionsbereiche für selbständige Verantwortung wordenist. übertragen arbeitsvertraglich bzw.abteilungvomarbeitgeber sind sich darübereinig, dass der vergütungsrechtliche Die Tarifuertragsparteien eine schriftliche nur durch einenarbeitsvertrag, Anspruchauf die Oberarztzulage begründetwird. bzw.anderungsvertrag ErgänzungzumArbeitsvertrag c) zu S 16 Punkt1. Buchstabe Umsetzunosvereinbarung für lll als Vergütungsgruppe Für die erstmaligeeinführungder Entgeltgruppe vereinbart. wirddie untenstehendeüberleitungstabelle undoberärzte Oberärztinnen

3 für Oberärztebei nkrafttreten Überleitung der 1. Anderung StufeAlt Stufe Neu EG ll, Stufe2 EG lll, Stufe1 EG ll, Stufe3 EG lll, Stufe2 EG ll, Stufe4 EG lll, Stufe4 EG lll, Stufe1 EG lv, Stufe 1 EG lll, Stufe2 EG lv, Stufe 2 Für die Überleitungeines Facharztesnach der Berufungzum Oberarztin die Entgeltgruppe lll wir folgendeüberleitungstabelle vereinbart. Überleitung für Ernennung zumoberarä EG & StufeFA EG & Stufen. BerufungOA EG ll, Stufe1 EG lll, Stufe1 EG ll, Stufe2 EG lll, Stufe1 EG ll, Stufe3 EG lll, Stufe2 EG ll, Stufe4 EG lll, Stufe3 EG ll, Stufe5 EG lll, Stufe4 d) Entgeltgruppe lv Oberärztin/ Oberarztals ständige/ständigervertreterin/ VertretereinerChefärztin/ eineschefarztes. Ersänzunqzu S 18 - Hinzusefüqtwird Punkt4. Neben dem Tabellenentgeltnach Anlage A besteht die Möglichkeit,eine Strukturzulage zum Tabellenentgelt zu gewähren.mit dieserzulagekannzum einen eine besonderefachlicheeignungdes Arztesoder auch infrastrukturelle Standortnachteile eines Krankenhausesmonetär gewürdigt werden. Die Höhe der Gewährungist grundsätzlich bis zum in der AnlageA dargestellten Betragmöglich,

4 ein Anspruch, aus welchen Gründen auch immer, besteht nicht. Die Höhe der Struktuzulage ist vertraglich zu vereinbaren. S 19 - Punkt 1. wird qeändert. Punkt 2. wird qestrichen 1. Arztinnen und Aräe erreichen die jeweils nächste Stufe einer Entgeltgruppe nach den Zeiten einer Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit) und zwar in a) Entgeltgruppe Stufe 2: Stufe 3: Stufe 4: Stufe 5: nach 1 Jahr ärztlicher Tätigkeit in Stufe 1 nach 1 Jahr ärälicher Tätigkeit in Stufe 2 nach 1 Jahr ärztlicher Tätigkeit in Stufe 3 nach 2 Jahren ärztlicher Tätigkeit in Stufe 4 b) Entgeltgruppe ll Stufe 2: Stufe 3: Stufe 4: Stufe 5: nach 3 Jahren fachärälicher Tätigkeit in Stufe 1 nach 3 Jahren fachärälicher Tätigkeit in Stufe 2 nach 2 Jahren fachärztlicher Tätigkeit in Stufe 3 nach 2 Jahren fachärztlicher Tätigkeit in Stufe 4 Die Stufe 4 der EG ll kann vozeitig erreicht werden, wenn der Facharzt über eine anerkannte und ins Spektrum des Hauses passende Subspezialisierung verfügt oder diese während seiner Tätigkeit im Haus erlangt. Die vorzeitige Eingruppierung Stufe 4 ist durch den NA schriftlich zu beantragen und bedarf der Zustimmung des AG. c) Entgeltgruppe lll Stufe 2: Stufe 3: Stufe 4: nach 3 Jahren oberärztlicher Tätigkeit in Stufe 1 nach 2 Jahren oberärztlicher Tätigkeit in Stufe 2 nach 2 Jahren oberäztlicher Tätigkeit in Stufe 3 4

5 d) Entgeltgruppe lv Stufe 2: nach 5 Jahren Tätigkeit in Stufe 1 Protokollerkläruno zu Punkt 1.: Bisherige Sonderzahlungen wie z. B. Weihnachts- und Urlaubsentgelt sowie erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile sind im Tabellenentgelt nach Abs. 1 vollständ ig enthalten. S 2l - wird wie folst qeändert Die Parteien stimmen darin überein, dass die Vergütung nach dem Tabellenentgelt ($ 18), vollständig und abschließend einem vergleichbaren Entgelt im Tarifgebiet West angepasst ist. S 35 n-kraft-treten / Laufteit - wird in Punkt {. und Punkt 3. Buchstabe c} oeändert 1. Dieser Tarifuertrag ist am 1. Juni 2007,in Kraft getreten. Die 1. Anderung zu diesem Tarifuertrag tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. 3. c) die Anlage A zu S 18, Abs. 1 und 2 ohne Einhaltung einer Frist, frühestens jedoch zum EinqefüEt wird Abschnitt Vll. S 36 Die Tarifparteien wollen mit den Regelungen in diesem Abschnitt die Ausbildungsbedingungen zukünftiger Arzte an den vier DRK-Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern entscheidend verbessern. Für Studenten im Praktischen Jahr und Famulanten soll deshalb eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt

6 werden. Für Studenten der Humanmedizin soll die Möglichkeit einer Stipendienvergabegeschaffenwerden. Studentenim PraktischenJahr könnenauf schriftlichen Antrag eine monaliche Aufiryandspauschale in Höhevon 600,00Eurobruttoerhalten. Studenten im Status eines Famulantenkönnen auf Antrag eine monafliche Aufiryandspauschale in Höhevon200,00Euroerhalten Anwen Die Regelungen diesestarifuertrages findenauf Studentenim praktischen Jahrund Famulantennur insoweit Anwendung,als die Aufirandspauschale wie ein Tabellenentgelt im SinnediesesTarifuertrages tälligwirdundzurauszahlung kommt. lm ÜbrigenfindendieserTarifuertrag nur dann auf Studentenim praktischenjahr und FamulantenAnwendung,wenR.dies durch Regelungendes Tarifuertrages ausdrücklich vorgesehenoder einzelvertraglich mit Studentenim praktischenjahr und Famulanten vereinbart ist. Für Studentender Humanmedizin bestehtgrundsätzlich die Möglichke1, in den vier DRK-Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern eine finanzielleförderungder Ausbildung schriftlich zu beantragen undfür einenzeitraumvon maximal3 Jahren zu erhalten.die Förderungist einzelvertraglich zwischendem Studentenund dem AG zu vereinbaren.grundvoraussetzung für eine Förderungsind herausgehobene studentischeleistungensowiedie verbindliche Verpflichtungnach dem Abschluss des Studiums eine mindestens dreijährigeausbildungszeitam jeweiligen Krankenhaus zu absolvieren.

7 Anlaqe A wird wie folst qeändert: Entgeltgruppe (EG) EG Strukturzulage EG Struktunulage EG Strukturzulage EG V Strukturzulage Entwicklungsstufen Stufel : Stufe2 Stufe3! Stufe4 Stufe :3.600:3.800:4.000=4.20a sooisooisoaisooisoo ; ; ; : ttlt ltlt 400=5a0i600=700=800 rttt t 500 (Alle Beträge in EURO)! t : : at ll = : ll t 700 T t 800 a t

8 Hansestadt Rostock, den 14. August 2009 für die DRK-Krankenhaus Teterow ggmbh: Deutsches Rotes Kreuz * Krankenhaus Teterow ggmbh r Goethestr.l Teterow Tel A Geschäftsführer fü r d ie DR K-Kran kenhaus Mecklen bu rg-strelitz ggmb H : für die DRK-Krankenhaus Grevesmühlen ggmbh: Sea*sshes Rotes l(reuil fur die DRK-Krankenhaus Grimmen GmbH: fär den Marburger-Bund, Landesverband Mecklenbu rg-vorpommern : DR Krankenhaus ürimmen GmbH Sartnnannshegen rlil.rfs ira{}e\39 r*, C'ff*zffi;tffiÄ4zrz Olaf Björk \ Geschäftsführer MA r b. u g'.g;,i ifiji' ffi u nft VgganCl dgf dfcfr,,rf '''i':',:*.i:11{l: iilile}ttgl8n Geschäftsführer

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