LEITFADEN ZUR EINREICHUNG VON PROJEKTVORSCHLÄGEN/ IDEENSKIZZEN

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1 LEITFADEN ZUR EINREICHUNG VON PROJEKTVORSCHLÄGEN/ IDEENSKIZZEN Ideenwettbewerb 2016 K O M P E T E N Z Z EN T R U M S O Z I A L E I N N O V A T I O N S A C H S E N - A N H A L T

2 Inhalt: 1. EINLEITUNG RELEVANZ DES VORHABENS UND ZIELE DER FÖRDERUNG GEGENSTAND DER FÖRDERUNG UND HANDLUNGSFELDER GRUNDLAGE DER FÖRDERUNG FÖRDERZEITRAUM ART, UMFANG UND HÖHE DER FÖRDERUNG ZUWENDUNGSEMPFANGENDE/ ANFORDERUNGEN AN DIE PROJEKTTRÄGERSCHAFT AUSWAHLKRITERIEN FÜR DIE PROJEKTVORSCHLÄGE/ IDEENSKIZZEN HINWEISE ZUM VERFAHREN INHALTLICHE ANFORDERUNGEN AN PROJEKTVORSCHLÄGE/IDEENSKIZZEN BEWERTUNG DER PROJEKTVORSCHLÄGE/IDEENSKIZZEN HINWEISE ZUR AUSGABEN- UND FINANZIERUNGSPLANUNG EINZUREICHENDE UNTERLAGEN ZEITLICHER ABLAUF ANSPRECHPARTNER... 9 Aus Gründen der Lesbarkeit und Verständlichkeit des Leitfadens wurde die weibliche Form für Personen- und Funktionsbezeichnungen verwendet. Sie gilt in gleicher Weise auch für die männliche Form. 1. Einleitung Im Rahmen des Operationellen Programms der EU-Förderperiode gewährt das Land Sachsen- Anhalt, Ministerium für Arbeit und Soziales, innerhalb der Aktion 21.08esz KompetenzZentrum Soziale Innovation (KomZ) Zuwendungen für die Entwicklung und Umsetzung eines Kompetenzzentrums zur Gestaltung des sozialen Wandels in Sachsen-Anhalt. 2. Relevanz des Vorhabens und Ziele der Förderung Innovationen, die auf dem Gebiet der Technik stattfinden, werden mit Aufmerksamkeit verfolgt und sind Motor für Wachstum und Wohlstand. Obwohl alle technischen Innovationen auch sozial relevant sind, stehen soziale Innovationen bisher nur sehr eingeschränkt im Fokus der Gesellschaft. Die anstehenden gesellschaftlichen Probleme und Herausforderungen, wie z. B. demografische Entwicklung, Klimawandel, Technologisierung und aktuell die Digitalisierung lassen sich nur im Einklang von technischen und sozialen Innovationen lösen. Auch in Sachsen-Anhalt verschärfen sich die gesellschaftlichen Problemlagen und neue Lösungsansätze sind erforderlich. Die Probleme spiegeln sich im sozialen Bereich beispielsweise in einem hohen Armutsrisiko, in der Langzeitarbeitslosigkeit, den Teilhabebarrieren, in Migration oder auch Vereinsamung - nicht nur in Sachsen-Anhalt sondern europaweit - wider. Unzufriedenheit in der Gesellschaft, wachsende Ungleichheit und eine Verknappung von Schlüsselressourcen können die Folgen sein. Die Komplexität von Problemzusammenhängen bei der Bewältigung der Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels erfordert mehr als technologischen Fortschritt und herkömmliche Problemlösungsstrategien. Interdisziplinäre Kompetenz und soziale Innovationen sind erforderlich, um die gesellschaftlichen Problemlagen zu lösen. Dafür fehlen Wissen und Kompetenzen über soziale Innovationen. Seite 2 von 9

3 Das Kompetenzzentrum soll soziale Innovationen sichtbarer machen, das Bewusstsein und die Wahrnehmung für diesen Innovationstyp schärfen und die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Kreativität und Innovationsfreude, sich sozialen Problemstellungen zu widmen sowie diese zu lösen, sollen geweckt, Fragen beantwortet und Dialogräume eröffnet werden. Das KomZ soll die These, dass technische und soziale Innovation näher zueinander geführt werden müssen, damit bessere Ergebnisse für den gesamtgesellschaftlichen Fortschritt in Sachsen-Anhalt entstehen, belegen. Das KomZ soll Trends erkennen und soziale Problemlagen aufzeigen, diese analysieren und geeignete Lösungsstrategien sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten deutlich machen. Das KomZ versteht sich als Entdecker von sozialen und organisatorischen Innovationen in Sachsen-Anhalt und als Ideenschmiede für Innovationsvorhaben. Grundlegendes Ziel des Vorhabens ist damit die Entwicklung und Umsetzung eines Kompetenzzentrums zur Gestaltung des sozialen Wandels - KompetenzZentrum Soziale Innovation Sachsen-Anhalt. Das Vorhaben soll der Förderung zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an den Wandel durch Vernetzung und Strategie - sowie Kompetenzentwicklung dienen. 3. Gegenstand der Förderung und Handlungsfelder Gefördert wird ein KompetenzZentrum Soziale Innovation, das seinen Sitz in Sachsen-Anhalt hat. Die Umsetzung des Vorhabens soll durch eine wissenschaftsnahe Einrichtung erfolgen. Das KomZ agiert als Geschäftsstelle und Umsetzungsorgan. Es wird durch ein zu gründendes Lenkungsgremium (Beirat) unterstützt. Dieses setzt sich voraussichtlich aus Vertretern der Landesregierung, der sozialen Verbände, Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Experten zusammen. Zur Projektdurchführung gehören folgende Aufgaben: - Bedarfs- und Ist-Analysen, auf deren Basis die strukturelle und organisatorische Implementierung des KomZ (Aufbau- und Umsetzungsorganisation) erfolgt. - Die Erstellung von Konzepten mit Maßnahmevorschlägen, - Kostenschätzungen für Einzelprojekte (Pilotprojekte), Finanz- und Terminplanungen sowie die Benennung von Erfolgsaussichten und Perspektiven langjähriger Verwendungsmöglichkeiten, - der Aufbau von fünf Kompetenzfeldern, - die Gestaltung eines Moderations- und Mediationsprozesses im Bereich des sozialen Wandels, - das Zusammenbringen und Vernetzen von regionalen, lokalen Akteuren und Sozialpartnern, - die Qualifizierung und Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen, - Impulse zur Nachwuchssicherung durch Unterstützung von Nachwuchswissenschaftlern im sozialen Bereich (bspw. durch Vergabe von Themen für Masterarbeiten) - die Evaluierung von Ergebnissen sowie Nachweisen zur Nachhaltigkeit des KomZ sowie - projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit. Die Projektumsetzung durch das KomZ erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase (Etablierungsphase) beinhaltet den Aufbau und die Etablierung des KomZ sowie die Vernetzung und den Aufbau einer Wissensplattform, mit Schwerpunkt einer innovativen Online-Variante. Die Etablierungsphase soll spätestens nach einem Jahr abgeschlossen sein. Mit Beginn der zweiten Phase (Umsetzungsphase) sind durch das KomZ fünf Kompetenzfelder zu entwickeln und zu bearbeiten: 1. "Wissen soziale Innovation : Qualifizierung und Weiterentwicklung von Forschungsergebnissen, Gestaltung von Moderationsund Mediationsprozessen, Weiterentwicklung und Fortführung der innovativen Wissensplattform (Wissenstransfer) 2. "Netzwerk und Dialog : Analyse geeigneter Beteiligungsformen, Entwicklung eines passgenauen Dialogforums (z.b. in Form einer Veranstaltungsreihe und als Online- Variante im Rahmen der Wissensplattform), Stärkung der interkommunalen und intersektoralen Zusammenarbeit, Entwicklung der Nachhaltigkeit des Kompetenzzentrums Seite 3 von 9

4 3. "Analyse/Entwicklung, Forschung, Nachwuchsarbeit": Formulierung von Forschungsfragen, Bearbeitung von Forschungsfragen in Studien, Konzepte, Förderung der Forschung und Nachwuchsarbeit und 4. "Social Entrepreneurship": Aufbau von Kompetenzen zur Förderung und Unterstützung dieses Wirtschafts- und Studienzweiges, Unterstützung von unternehmerischen Aktivitäten zur Lösung sozialer Probleme. 5. "Pilotvorhaben und Labore": Entwicklung von Impulsen und Ansätzen, um Herausforderungen zu begegnen, in Themengebieten wie Alter, Arbeit, Gesundheit, sozialer Zusammenhalt (je nach eingereichter Ideenskizze weiterer Themen) Darüber hinaus sind in der Umsetzungsphase unter Berücksichtigung der Kompetenzfelder bis zu vier Pilotprojekte zu Themen wie z.b. Alter, Arbeit, Gesundheit oder sozialer Zusammenhalt zu konzipieren, die direkt durch das KomZ bzw. in Form einer Vergabe durch das KomZ an Dienstleister umgesetzt werden sollen. Die Projektlaufzeit der Pilotprojekte ist bedarfsbezogen. Unabhängig von der Art der Umsetzung sind Beihilfebzw. Vergabevorschriften einzuhalten. Für die Auswahl der Pilotprojekte werden die entsprechenden Kriterien gesondert abgestimmt. In den Prozess der Initiierung, Auswahl und Umsetzung von Pilotprojekten ist das Lenkungsgremium einzubeziehen. 4. Grundlage der Förderung Die Förderung erfolgt auf Grundlage - des Operationellen Programms für Sachsen-Anhalt laut Beschluss der EU-Kommission vom für den Programmzeitraum der Europäischen Union von , - den 23 und 44 der LHO des Landes Sachsen-Anhalt laut Beschluss vom (GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom (GVBl LSA S. 52, 54) in der jeweils geltenden Fassung sowie - der Erlasse der EU-Verwaltungsbehörde für den ESF für die Förderperiode Förderzeitraum Der Förderzeitraum für das Gesamtprojekt KomZ beträgt fünf Jahre. Der voraussichtliche Projektstart ist für den geplant. 6. Art, Umfang und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt auf Grundlage einer Zuwendung/ Zuweisung im Rahmen der Projektförderung als Vollfinanzierung. Gefördert werden können alle für den Aufbau und die Umsetzung des KomZ erforderlichen Personal- und Sachausgaben, die unmittelbar durch das Projekt entstehen und zur Projektdurchführung erforderlich sind. Für die zweite Phase der Projektumsetzung sollte es sich in Summe um bis zu vier Pilotprojekte mit Themenschwerpunkten aus den jeweiligen Kompetenzfeldern handeln. Im Rahmen der Budgetplanung sind Mittel zur Umsetzung der Pilotprojekte vorgesehen. Für die Durchführung des Vorhabens stehen für den o. g. Förderzeitraum ESF- und Landesmittel in Höhe von bis zu EUR zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 7. Zuwendungsempfangende/ Anforderungen an die Projektträgerschaft Zuwendungsempfangende können sein: Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Forschungseinrichtungen der Hochschulen, Hochschulen, Vereine und Verbände, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen, öffentliche Unternehmen. Trägerverbünde sind ebenfalls zugelassen. Im Falle eines Trägerverbundes ist ein Bevollmächtigter zu benennen. Dieser muss Zuwendungsempfangener gem. Absatz 1 sein. Aussagefähige Kooperationsvereinbarungen der beteiligten Verbundpartner sind beizufügen. Antragstellende Träger bzw. Trägerverbünde müssen nachweislich über einschlägige Kompetenzen und einen Erfahrungshintergrund zu den regionalen Gegebenheiten, den sozialen Infrastrukturen und zum sozia- Seite 4 von 9

5 len Wandel im Land Sachsen-Anhalt verfügen. Diese Kriterien sind im einzureichenden Trägerprofil zu belegen. 8. Auswahlkriterien für die Projektvorschläge/ Ideenskizzen Die Projektauswahl für das KomZ erfolgt nach den Kriterien: - Einhaltung der genannten Kompetenzfelder einschließlich Themenbereiche, - Kompetenzen/ Erfahrungen im Themenbereich Soziale Innovation (theoretisch und anwendungsorientiert), - Fachliche Qualität, Realisierbarkeit und Schlüssigkeit der eingereichten Ideen und des Umsetzungskonzeptes, - Qualifizierte Darstellung der Erreichbarkeit des Projektzieles, - Qualifikation des Personals zum Aufbau und dem Betreiben eines Kompetenzzentrums, - Erfahrungen des Personals in der Netzwerkarbeit, - Erfahrungen mit Akteuren aus dem sozialen Bereich und mit arbeitsmarktpolitischen Akteuren (LIGA der freien Wohlfahrtspflege, Kammern, Verbänden, Arbeitsagenturen, usw.), - Kooperationen mit Interessenvertretungen in den einzelnen Themenfeldern, - Fachliche Kompetenz, Erfahrungen und Wissen bzw. wissenschaftliche Tätigkeiten in den zu erarbeitenden Problemlösungsstrategien, - Erfahrungen und Qualifikation des Personals bei der Realisierung von Vergaben (Ausschreibungen, Ideenwettbewerbe) weiterer Unteraufträge zur Umsetzung der einzelnen Kompetenzfelder. 9. Hinweise zum Verfahren Die Projektauswahl findet im Rahmen eines Ideenwettbewerbs statt. Das Wettbewerbsverfahren wird durch die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt umgesetzt. Die Auswahlentscheidung wird durch eine Jury getroffen. Nach der Entscheidung der Jury wird der Wettbewerbssieger aufgefordert, einen Projektantrag mit detailliertem Umsetzungskonzept sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan bei der Bewilligungsbehörde (Investitionsbank Sachsen-Anhalt) vorzulegen. 10. Inhaltliche Anforderungen an Projektvorschläge/Ideenskizzen Die in diesem Ideenwettbewerb erwarteten Projektvorschläge/Ideenskizzen für die Entwicklung, Etablierung und Umsetzung des KompetenzZentrums Soziale Innovation Sachsen-Anhalt sollen sich an der nachfolgenden Konzeptgliederung orientieren. Dabei besteht der Anspruch nicht darin, ein bis ins Detail ausgearbeitetes und abgeschlossenes Planungsmodell für die vorgesehene fünfjährige Projektlaufzeit zu erstellen. Vielmehr werden die vorgelegten Konzepte daran gemessen, inwieweit die eingereichten Vorschläge hinsichtlich ihrer Schlüssigkeit, Realisierbarkeit und ihrer Perspektiven eine erfolgreiche Gestaltung und Umsetzung der mit diesem Vorhaben verbundenen Ziele versprechen. Für das Gesamtkonzept werden qualifizierte Darlegungen zu allen Gegenständen und Kompetenzfeldern gemäß Pkt. 3 dieses Leitfadens erwartet. KONZEPTGLIEDERUNG: 1. Projektansatz, Ziele 1.1. Erstellung analytischer Befunde zu den sozialen Rahmenbedingungen und dem sozialen Wandel im Land Sachsen-Anhalt und Ableitung/Begründung für die Implementierung eines KompetenzZentrums Soziale Innovation. 1.2 Darlegungen zum grundlegenden Projektansatz und zum erforderlichen Projektdesign auf Grundlage der erstellten Befunde und Skizzierung möglicher perspektivischer Wirkungen des Vorhabens auf die sozialen Infrastrukturen in Sachsen-Anhalt Erläuterungen zu den Zielen des Gesamtvorhabens, zu Teilzielen in den Phasen der Projektdurchführung und zu Indikatoren eines erfolgreichen Projektverlaufs. Seite 5 von 9

6 2. Projektaktivitäten Die beabsichtigten Aktivitäten in den einzelnen Kompetenzfeldern und Themengebieten sollen in Form von Arbeitspaketen und Meilensteinen strukturiert und soweit wie möglich konkret beschrieben und hinsichtlich des methodischen Vorgehens erläutert werden. Den Arbeitspaketen und Meilensteinen sind jeweils (Teil-)Ergebnisse/Produkte zuzuordnen Darstellung des Vorgehens und des Verfahrens zum Aufbau (Etablierungsphase) und zur Implementierung (Umsetzungsphase) des KomZ (Erläuterungen zur Aufbau- und Umsetzungsorganisation) Skizzierung und Erläuterung von Überlegungen zur Initiierung, Gestaltung und Qualifizierung von fünf Kompetenzfeldern des KomZ in der zweiten Umsetzungsphase unter Berücksichtigung der dazu beabsichtigten Kooperationen. a) Wissen soziale Innovation b) Pilotvorhaben und Labore c) Netzwerk und Dialog d) Analyse/Entwicklung, Forschung, Nachwuchsarbeit e) social Entrepreneurship 2.3. Benennung und Beschreibung möglicher Pilotprojekte (im Rahmen der Umsetzungsphase) in den Themengebieten (Alter, Arbeit, Gesundheit, sozialer Zusammenhalt, ggf. weitere Themen), Erläuterungen zum Innovationscharakter dieser Projekte für die sozialen Infrastrukturen in Sachsen-Anhalt und Darstellung von möglichen Varianten der Umsetzung (Eigenprojekte des KomZ, Vergabe an Dritte/ Dienstleister) Aussagen zur Gestaltung der Zusammenarbeit des KomZ mit dem zu gründenden Lenkungsgremium (Beirat) entsprechend Pkt. 3 dieses Leitfadens. 3. Projektorganisation Darstellung des Zeit- und Organisationsmanagements für den Projektverlauf in grafischer und/oder tabellarischer Form mit Einbettung der Projektaktivitäten, Arbeitspakete, Meilensteine und Ergebnisse. 4. Projektpersonal Skizzierung und Begründung des voraussichtlichen Bedarfs an Personalkapazitäten für die Umsetzung der beabsichtigten Aktivitäten des KomZ und Beschreibung der qualifikatorischen Anforderungen an das Personal zum Aufbau und dem Betrieb des Kompetenzzentrums. 5. Evaluierung und Qualitätssicherung Darstellung eines Verfahrens zur kontinuierlichen Evaluierung von Ergebnissen/Zwischenergebnissen im Projektverlauf, zur Erfassung möglicher Risiken und Benennung geeigneter Maßnahmen zur Qualitätssicherung (ggf. mit Hinweis auf ein bereits bestehendes Qualitätssicherungssystem). 6. Nachhaltigkeitsstrategie Beschreibung erzielbarer nachhaltiger Wirkungen des Vorhabens auf die soziale Infrastruktur (unter Berücksichtigung relevanter Rahmenbedingungen wie z.b. der demografischen Entwicklung). Skizzierung von Möglichkeiten zur Fortführung und dauerhaften Implementierung des KomZ als Instrument zur Begleitung und Gestaltung des sozialen Wandels (nach Ablauf des Förderzeitraums). Seite 6 von 9

7 7. Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung Darlegung eines Konzepts zur Berücksichtigung dieses Querschnittziels und Beschreibung möglicher konkreter Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligung im Arbeitsleben sowie zur Überwindung von sozialer Ausgrenzung im Rahmen der Projektumsetzung. 8. Gleichstellung von Männern und Frauen Beschreibung von Ansätzen und Aktivitäten zur durchgängigen gendergerechten Projektgestaltung. 11. Bewertung der Projektvorschläge/Ideenskizzen Die eingehenden Projektvorschläge werden zunächst durch die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt formal geprüft und inhaltlich bewertet. Maßgeblich für die Bewertung von Projektideen im Rahmen der erwarteten Projektvorschläge/ Ideenskizzen sind qualifizierte und aussagefähige Darlegungen zu den vorgesehenen Aktivitäten in den genannten Kompetenzfeldern und zur Bearbeitung der Themengebiete. Die Relevanz der Ideen und der beabsichtigten Vorhaben für die Gestaltung des sozialen Wandels und die Entwicklung sozialer Innovationen ist analytisch hinreichend zu untersetzen. Überlegungen zur nachhaltigen Etablierung dieser Vorhaben in der sozialen Infrastruktur Sachsen-Anhalts sowie zur Nachhaltigkeit/ Weiterführung des KomZ nach dem Ende der Projektförderung sollten ebenfalls Gegenstand des Konzeptes sein. Die inhaltliche Bewertung erfolgt gemäß der Konzeptgliederung. Die Bewertungskriterien entsprechen den einzelnen Gliederungspunkten, deren Erfüllungsgrad über eine Punktevergabe bestimmt wird. Dabei sind Wertungspunkte und Zielerfüllungsgrad wie folgt festgelegt: 0 Punkte Beitrag fehlt 1 Punkt Aussagen nicht relevant 2 Punkte Beitrag zu gering / Aussagen oberflächlich 3 Punkte Beitrag befriedigend / Aussagen ungenau, partiell zu allgemein 4 Punkte Beitrag aussagekräftig / Aussagen konkret und nachvollziehbar 5 Punkte Beitrag herausragend / Aussagen übertreffen Erwartungen 12. Hinweise zur Ausgaben- und Finanzierungsplanung Projektfinanzierung Die Finanzierung des Projekts erfolgt aus ESF- und Landesmitteln in Form einer Vollfinanzierung. Zusätzlichkeit/ Projektbezogenheit Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die erst durch das Projekt entstehen. Dem Projektvorschlag ist ein schlüssiger Ausgaben- und Finanzierungsplan (Anlage zum Formblatt Projektskizze ) beizufügen. Nachrangigkeit Eine Förderung anderer öffentlicher oder privater Stellen (insbesondere des Bundes oder der Europäischen Union) geht einer Projektförderung nach den Maßgaben dieses Leitfadens vor. Anderweitige Förderungen werden auf die Projektförderung für dieses Vorhaben angerechnet. Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Die Planung der Ausgaben ist durch den Projektträger nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorzunehmen. Im Verwendungsnachweis sind die im Projektzeitraum tatsächlich entstandenen projektbezogenen Ausgaben nachzuweisen. Als förderfähige Personal- und Sachausgaben (s. Pkt. 6 dieses Leitfadens) kommen für das Projekt in Betracht: - Ausgaben für Projektpersonal - Direkte Sachausgaben - Indirekte Ausgaben Seite 7 von 9

8 Im Einzelnen können für die Ausgabenplanung u.a. die nachfolgenden Ausgabepositionen in Ansatz gebracht werden, sofern hierfür ein unmittelbarer Projektbezug gegeben ist: - Personalausgaben - Ausgaben für Dienstreisen des Projektpersonals - Ausgaben für Lehrgänge und Leistungen externer Einrichtungen - Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Miet- und Leasingausgaben für projektbezogene Ausstattungsgegenstände - Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit - Ausgaben für Projektverwaltung und abrechnung - Büromaterial - Post- und Kommunikationsausgaben - Miet- und Mietnebenausgaben für Räumlichkeiten des Projektpersonals Diese Ausgaben sind im Ausgaben- und Finanzierungsplan der Projektskizze den o.g. drei Ausgabearten zuzuordnen und in einer Anlage detaillierter zu untersetzen bzw. zu erläutern (s. Pkt. 13). Nähere Erläuterungen enthält das Förderhandbuch ESF, V 1.1 (Förderperiode ) im Kapitel 5 in den Hinweisen zum Verfahren der Beantragung und Durchführung von Projekten. Ein Link zum Förderhandbuch findet sich auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit und Soziales ( unter in der Rubrik Themen-Arbeit-Dokumentenbibliothek. 13. Einzureichende Unterlagen Zur Beteiligung am Ideenwettbewerb sind die folgenden Unterlagen vollständig und fristgerecht einzureichen: a) Formgebundener Teil "Projektskizze" Ideenwettbewerb Formular "Projektskizze" mit Angaben zum Bewerber/Trägerverbund und Angaben zum Projekt (Kurzfassung) Ausgaben- und Finanzierungsplan ( Anlage zur "Projektskizze" ) b) Konzeptioneller Teil Im Konzept werden auf max. 15 DIN A4-Seiten Darlegungen zu den unter Punkt 10 dieses Leitfadens genannten Gliederungspunkten 1-8 erwartet. Als Formvorgaben gelten die Schriftart Arial und ein Schriftgrad von mindestens 10 pt. c) Anlagen Untersetzung bzw. Erläuterungen zu den geplanten Ausgaben und zur Finanzierung (formlos, soweit möglich untersetzt gem. Aktivitäten/ Arbeitspaketen/ Produktentwicklungen) Profil des Bewerbers/ Verbundpartner mit Angaben zu Kompetenzen und zum Erfahrungshintergrund zu den regionalen Gegebenheiten, den sozialen Infrastrukturen und zum sozialen Wandel im Land Sachsen-Anhalt, zur Thematik soziale Innovation und zum Management geförderter Projekte (bei Trägerverbünden von jedem Verbundpartner) (formlos) Kooperationsvereinbarung zwischen Projektträgern eines Verbundes mit Angaben zu Rollen und Aufgaben der Partner (sofern zutreffend) Nachweis der Rechtsform des Bewerbers (bei Trägerverbünden von jedem Verbundpartner) 14. Zeitlicher Ablauf Projektvorschläge/Ideenskizzen für das Wettbewerbsverfahren sind vollständig und mit den aufgeführten Unterlagen bis zum bei der Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt Leipziger Str. 49A Magdeburg einzureichen. Seite 8 von 9

9 Später eingehende Bewerbungen bzw. Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Briefumschlag mit den Bewerbungsunterlagen ist mit den Vermerken Ideenwettbewerb Kompetenz- Zentrum Soziale Innovation und Bitte nicht öffnen zu versehen. 15. Ansprechpartnerin Die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist Ansprechpartnerin für Fragen zum Ablauf des Wettbewerbsverfahrens. Ansprechpartner: Herr Ulrich Büscherhoff Anfragen können per an die folgende Adresse gesandt werden: Seite 9 von 9

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