Der Studierendenausweis Ihre FH Card

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1 Der Studierendenausweis Ihre FH Card Studierende der FH Münster erhalten nach erfolgter Einschreibung eine multifunktionale Chipkarte mit Foto als Studierendenausweis. Den Button zum Fotoupload finden Sie im myfh-portal unter der Rubrik Mein Studium. Der Upload ist selbsterklärend. Nur wenn Sie ein Foto ins myfh-portal eingestellt haben, wird Ihre FH Card produziert und verschickt. Die Karte bietet folgende Funktionalitäten Sichtausweis - Sie weisen eindeutig Ihren Studierendenstatus nach und erhalten vergünstigten Eintritt ins Theater, Kino, Schwimmbad,... Mensakarte - Sie bezahlen mit Ihrem Studierendenausweis Speisen und Getränke in der Mensa. Bibliotheksausweis - Sie nutzen Ihren Ausweis zur Medienausleihe und -rückgabe in den Bibliotheken der FH Münster. Kopierkarte - Sie zahlen mit der Karte die Kopien und Drucke an den im Hochschulbereich öffentlich zugänglichen Kopiergeräten. Wann und wie bekomme ich die FH Card? Die FH Münster plant, die Studierendenausweise ab Ende August per Post zuzustellen. Stimmt Ihre Anschrift? Kontrollieren Sie bitte im myfh-portal Ihre Adressdaten. Sollte Ihre Adresse nicht stimmen, können Sie dem Service Office für Studierende online ( Ihre korrekte Anschrift mitteilen. Steht Ihr Name auf dem Postkasten? Die Postzustellung kann nur reibungslos klappen, wenn Ihr Name gut leserlich auf dem Postkasten steht. Haben Sie ein Foto hochgeladen? Nur wenn Sie ein aktuelles Foto ins myfh-portal eingestellt haben, wird Ihr Studierendenausweis produziert und verschickt. Mit der Karte erhalten Sie auch eine Datenübersicht, der Sie alle Daten entnehmen können, die auf der Karte aufgedruckt oder im Chip abgespeichert sind. Außerdem informieren wir Sie detailliert über die mit der Karte verbundenen Datenschutzaspekte.

2 Semesterticket An der FH Münster wurde zum Wintersemester 16/17 ein Online-Smartphone-Ticket eingeführt. Wie kommen Sie an Ihr Semesterticket? Sie loggen sich mit Ihrer FH-Kennung und Ihrem persönlichen Passwort in Ihr MyFH-Portal ein. Dort finden Sie ab dem 1. Februar einen Link zum Downloaden des Semestertickets. Folgen Sie bitte den Anweisungen. Den Download (pdf-dokument) können Sie sowohl auf Ihrem Smartphone als auch in ausgedruckter Version bei Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr mit sich führen. Achtung! Der Download funktioniert nur, wenn Sie vollständig immatrikuliert sind und der Semesterbeitrag auf dem Konto der FH Münster eingegangen ist. Vertragspartner bzgl. des Semestertickets sind die Verkehrsbetriebe und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der FH Münster. Der AStA hat mit den Verkehrsbetrieben ausgehandelt, dass Studienanfänger bereits 4 Wochen vor Semesterbeginn das Ticket für Studienzwecke (Besuch von Vorkursen, Orientierung/Wohnungssuche am Studienort) zusammen mit einer Zusatzbescheinigung des AStA nutzen dürfen. Es gibt allerdings eine Einschränkung! Das Ticket gilt vor Semesterbeginn nur im Verkehrsverbund VGM/VRL. Ab dem Semesterbeginn können Sie das Ticket NRW-weit nutzen. Die Zusatzbescheinigung und weitere Informationen zum neuen Semesterticket finden Sie auf den Internetseiten des AStA. Rückfragen zum Semesterticket richten Sie bitte nur an den AStA der FH Münster. AStA der FH Münster Tel.: Öffnungszeiten: Robert-Koch-Str. 30 Fax: Mo: Uhr (im Keller) info@astafh.de Di-Do: Uhr Münster Fr: Uhr Sollte es Schwierigkeiten beim Download des Semestertickets geben, wenden Sie sich bitte an den IT-Support der FH Münster. Montag bis Freitag Tel: bis Uhr it-support@fh-muenster.de

3 Studiengang: Technisches Management EGU berufsbegleitend (Master) Anlagen Seite Antrag auf Einschreibung 1 2 Zweitschrift Antrag auf Einschreibung für Ihre Unterlagen 3 4 Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen 5 6 Erklärung für das Prüfungsamt 7 Merkblatt zur Krankenversicherung 8 Erläuterungen zur Beglaubigung 9 Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium 12 Reichen Sie bitte die Unterlagen gemäß Antrag zur Einschreibung per Post im Service Office für Studierende ein. Die Zweitschrift Antrag auf Einschreibung heften Sie bitte in Ihren Unterlagen ab. Im Falle fehlender Unterlagen können Sie dann nachvollziehen, welche Nachweise nachgereicht werden müssen. Anschrift zur Einreichung der Einschreibungsunterlagen Fachhochschule Münster Service Office für Studierende z. Hd. Frau Willms Postfach Münster Bei Rückfragen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte per an Frau Willms. willms@fh-muenster.de

4 Antrag auf Einschreibung Bewerbernummer: Name: Vorname: Geburtsdatum: Studiengang: TM EGU berufsbegleitend Adressänderung? Bitte nur ausfüllen, wenn sich die Adresse seit der Online-Bewerbung geändert hat. neue Anschrift: Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen, und unterschreiben Sie auf Seite 2. Unterlagen zu Punkt 1. bis 4. müssen von jedem Bewerber eingereicht werden 1. Antrag auf Einschreibung (Original mit Unterschrift) 2. Zulassungsbescheid (Ausdruck) 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags (einf. Kopie oder Ausdruck bei Online-Banking) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5) 4. Nachweis einer einschlägigen praktischen Tätigkeit von 12 Wochen Dauer (beglaubigte Kopie) (s. Anlage Seite 5) Unterlagen zu Punkt 5. und 6. müssen von Bewerbern eingereicht werden, die an der FH Münster den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben, jedoch bereits exmatrikuliert sind 5. Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (s. Anlage S. 5 und Formular s. Anlage Seite 7) 6. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 5 und Merkblatt Anlage Seite 8) Die Unterlagen zu Punkt 7. bis 13. müssen nur eingereicht werden wenn Sie an einer anderen Hochschule als der FH Münster (externe Bewerber) den ersten berufsqualifizierenden Hochschul-Abschluss erworben haben oder erwerben werden. 7. Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife, Zeugnis der Zugangsprüfung) (einfache Kopie)

5 8. Zugangsberechtigung a) Nachweis über ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) Der Nachweis muss spätestens bis zum (Posteingang) im Service Office für Studierende vorliegen. Die Einschreibung wird erst vorgenommen, wenn der Abschluss nachgewiesen wurde. Studienbescheinigungen werden erst nach der Einschreibung verschickt. Um den Einschreibungsprozess zu beschleunigen, können Sie einen Notenspiegel (Original) mit der Angabe der Gesamtnote einreichen. Dies entbindet Sie nicht von der Pflicht, das Abschlusszeugnis und die Urkunde über den erworbenen Grad einzureichen. und gegebenenfalls b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für Studienbewerber/innen, die den Schul- und den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben.) (beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5) 9. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie) Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (einfache Kopie) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges - Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (s. Anlage S. 6 und Formular s. Anlage Seite 7) Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 6 und Merkblatt Anlage Seite 8) 13. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters - (nur einzureichen von großen Zweithörerinnen/Zweithörern) Unterlagen zu Punkt 14 müssen nur eingereicht werden, wenn die Abschlussnote bzw. die vorläufige Durchschnittsnote Ihres ersten Hochschulstudiums schlechter ist als "gut" (2,5). 14. Nachweis des Prüfungsausschusses im Fachbereich über Ausnahmeregelung gem. 3 Prüfungsordnung Ohne diesen Nachweis können Sie nicht eingeschrieben werden, wenn Sie die Zugangsvoraussetzung bzgl. Mindestnote nicht erfüllen. Wenden Sie sich bitte an den Fachbereich. Kontakt: per Telefon oder per egu@fh-muenster.de Wichtig! Sollten Sie diese Bescheinigung nicht vor Ablauf der Einschreibefrist bekommen, reichen Sie dennoch die übrigen Unterlagen im Service Office für Studierende ein. Ansonsten geht Ihr Studienplatz verloren. Vermerken Sie bitte hier, dass Sie das Dokument nachreichen. Die Bescheinigung des Fachbereichs wird nachgereicht. Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung bei fehlenden Unterlagen nicht abschließend bearbeitet wird. Die Studienbescheinigungen und das Semesterticket werden erst nach Einreichung der fehlenden Unterlagen und nach Zahlungseingang des Semesterbeitrags verschickt. Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

6 Zweitschrift für Ihre Unterlagen Antrag auf Einschreibung Bewerbernummer: Name: Vorname: Geburtsdatum: Studiengang: TM EGU berufsbegleitend Adressänderung? Bitte nur ausfüllen, wenn sich die Adresse seit der Online-Bewerbung geändert hat. neue Anschrift: Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie einreichen, und unterschreiben Sie auf Seite 2. Unterlagen zu Punkt 1. bis 4. müssen von jedem Bewerber eingereicht werden 1. Antrag auf Einschreibung (Original mit Unterschrift) 2. Zulassungsbescheid (Ausdruck) 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags (einf. Kopie oder Ausdruck bei Online-Banking) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5) 4. Nachweis einer einschlägigen praktischen Tätigkeit von 12 Wochen Dauer (beglaubigte Kopie) (s. Anlage Seite 5) Unterlagen zu Punkt 5. und 6. müssen von Bewerbern eingereicht werden, die an der FH Münster den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben, jedoch bereits exmatrikuliert sind 5. Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (s. Anlage S. 5 und Formular s. Anlage Seite 7) 6. Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 5 und Merkblatt Anlage Seite 8) Die Unterlagen zu Punkt 7. bis 13. müssen nur eingereicht werden wenn Sie an einer anderen Hochschule als der FH Münster (externe Bewerber) den ersten berufsqualifizierenden Hochschul-Abschluss erworben haben oder erwerben werden. 7. Schulabschlusszeugnis (Abitur, Fachhochschulreife, Zeugnis der Zugangsprüfung) (einfache Kopie)

7 Zweitschrift für Ihre Unterlagen 8. Zugangsberechtigung a) Nachweis über ein erstes berufsqualifizierendes Hochschulstudium Abschlusszeugnis und Urkunde über den erworbenen Grad (beglaubigte Kopie) Der Nachweis muss spätestens bis zum (Posteingang) im Service Office für Studierende vorliegen. Die Einschreibung wird erst vorgenommen, wenn der Abschluss nachgewiesen wurde. Studienbescheinigungen werden erst nach der Einschreibung verschickt. Um den Einschreibungsprozess zu beschleunigen, können Sie einen Notenspiegel (Original) mit der Angabe der Gesamtnote einreichen. Dies entbindet Sie nicht von der Pflicht, das Abschlusszeugnis und die Urkunde über den erworbenen Grad einzureichen. und gegebenenfalls b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (für Studienbewerber/innen, die den Schul- und den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben haben.) (beglaubigte Kopie) (Erläuterungen s. Anlage Seite 5) 9. Personalausweis oder Pass (einfache Kopie) Exmatrikulationsbescheinigung von allen bisher besuchten Hochschulen im Bundesgebiet (einfache Kopie) - jeweils mit Angabe der gesamten Studienzeit und des Studienganges - Erklärung für das Prüfungsamt (Original) (s. Anlage S. 6 und Formular s. Anlage Seite 7) Krankenversicherungsnachweis gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die Studentische Krankenversicherung (Original) (Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung - Erläuterungen zur Krankenversicherung s. Anlage S. 6 und Merkblatt Anlage Seite 8) 13. Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) - mit Angabe des Studienganges und Fachsemesters - (nur einzureichen von großen Zweithörerinnen/Zweithörern) Unterlagen zu Punkt 14 müssen nur eingereicht werden, wenn die Abschlussnote bzw. die vorläufige Durchschnittsnote Ihres ersten Hochschulstudiums schlechter ist als "gut" (2,5). 14. Nachweis des Prüfungsausschusses im Fachbereich über Ausnahmeregelung gem. 3 Prüfungsordnung Ohne diesen Nachweis können Sie nicht eingeschrieben werden, wenn Sie die Zugangsvoraussetzung bzgl. Mindestnote nicht erfüllen. Wenden Sie sich bitte an den Fachbereich. Kontakt: per Telefon oder per egu@fh-muenster.de Wichtig! Sollten Sie diese Bescheinigung nicht vor Ablauf der Einschreibefrist bekommen, reichen Sie dennoch die übrigen Unterlagen im Service Office für Studierende ein. Ansonsten geht Ihr Studienplatz verloren. Vermerken Sie bitte hier, dass Sie das Dokument nachreichen. Die Bescheinigung des Fachbereichs wird nachgereicht. Mir ist bekannt, dass meine Einschreibung bei fehlenden Unterlagen nicht abschließend bearbeitet wird. Die Studienbescheinigungen und das Semesterticket werden erst nach Einreichung der fehlenden Unterlagen und nach Zahlungseingang des Semesterbeitrags verschickt. Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

8 Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen Studiengang: Technisches Management EGU berufsbegleitend (Master) Zu 3. Beleg über die Zahlung des Semesterbeitrags Studienbewerber sind verpflichtet, zur Einschreibung einen Semesterbeitrag auf das Konto der Fachhochschule Münster zu überweisen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Zulassungsbescheid. Die Zahlung entfällt für Bewerber, die zurzeit an der Fachhochschule Münster eingeschrieben sind und sich bereits für das nächste Semester zurückgemeldet haben. Der Zahlungsnachweis gehört zu den Einschreibungsunterlagen und muss zusammen mit den weiteren Dokumenten zur Einschreibung eingereicht werden. Die Einschreibung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Sollte der Zahlungseingang nicht erfolgen, wird Ihr Studienplatz an einen anderen Bewerber vergeben. Große Zweithörer (an einer anderen Hochschule als Ersthörer eingeschriebene Studierende) sind von der Zahlung an der FH Münster befreit. Legen Sie bitte anstelle des Zahlungsbelegs einen formlosen Antrag bei. Als Nachweis reichen Sie bitte eine Studienbescheinigung der Ersthochschule (Original) mit Angabe des Studiengangs und Fachsemesters ein. (s. Punkt 13 des Antrags auf Einschreibung) Zu 4. Nachweis einer einschlägigen praktischen Tätigkeit von 12 Wochen Dauer Voraussetzung für die Einschreibung ist der Nachweis einer praktischen studiengangbezogenen Tätigkeit (Praktikum) von mindestens 12 Wochen Dauer. Das Praktikum muss bis zum abgeleistet sein. Eine einschlägige Praxisphase äquivalenter Dauer im Studium zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss wird anerkannt. Sollten Sie das Praktikum noch nicht abgeleistet haben, legen Sie bitte eine Bescheinigung des Arbeitgebers (Original) bei, aus der hervorgeht, wo und wann Sie das Praktikum absolvieren werden. Zu 5. Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber dieser Gruppe ausgefüllt werden. (Formular siehe Anlage Seite 7) Zu 6. Krankenversicherungsnachweis Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Mehr Informationen auf Seite 8 der Anlage und auf unseren Internetseiten: Seite 5

9 Zu 8. b) Nachweis deutscher Sprachkenntnisse Ausländische und auch deutsche Studienbewerber, die im nicht deutschsprachigen Ausland den Schulund den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben (Bildungsausländer), müssen ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Die üblichen Nachweise (beglaubigte Kopie) sind: TestDaF Niveaustufe 4 und DSH 2. Mehr Informationen auf unseren Internetseiten. Zu 11. Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber dieser Gruppe ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. nein an und unterschreiben das Formular. (Formular siehe Anlage Seite 7) Zu 12. Krankenversicherungsnachweis Studierende unterliegen den Bestimmungen des "Gesetzes über die Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten". Zur Einschreibung muss der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften vorgelegt werden. Mehr Informationen auf Seite 8 der Anlage und auf unseren Internetseiten: Seite 6

10 Erklärung für das Prüfungsamt Dieser Vordruck muss von jeder Studienbewerberin bzw. jedem Studienbewerber ausgefüllt werden. Wenn Sie noch nicht an einer Hochschule immatrikuliert waren, tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein, kreuzen unter Punkt 1. nein an und unterschreiben das Formular. Name Vorname Geburtsdatum Angestrebter Studiengang an der Fachhochschule Münster Ich erkläre hiermit folgendes: 1. Ich war / bin bereits an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes immatrikuliert oder als Zweithörerin bzw. Zweithörer zugelassen: ja, Hochschule(n): Studiengang/Studiengänge: nein An der / den Hochschule(n) habe ich keine(n) in folgendem Fach bzw. in folgenden Fächern 2. nach der Prüfungs- bzw. Studienordnung erforderliche(n) Prüfung(en) bzw. Leistungsnachweis(e) endgültig nicht bestanden: Hochschule: Studiengang: Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: 3. Wegen nicht erbrachter Prüfungsleistungen bzw. nicht erbrachter Leistungsnachweise sind Widerspruchsverfahren bzw. Gerichtsverfahren anhängig: ja, und zwar bei Prüfungs- bzw. Leistungsnachweisfach / fächer: nein Ich versichere, dass vorstehende Angaben der Wahrheit entsprechen; mit einer Nachfrage bei der / den o.a. angegebenen Hochschule / Hochschulen bzw. Prüfungsamt / Prüfungsämtern bin ich einverstanden. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass unwahre Angaben zur Rücknahme der Zulassung und zur Exmatrikulation führen. Ort und Datum Unterschrift (Vor- und Zuname)

11 Merkblatt Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung Alle Studienbewerber müssen bei Ihrer Einschreibung eine Versicherungsbescheinigung vorlegen. Sie sind a) gesetzlich versichert Alle Studienbewerber müssen sich vor der Einschreibung mit ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung setzen, um eine Versicherungsbescheinigung und ein Meldeformular zu erhalten. Die Krankenkasse stellt den Studienbewerbern eine Bescheinigung darüber aus, dass bei ihnen der gesetzliche Versicherungsschutz besteht (Familienversicherung oder freiwillige Versicherung) und sie händigt zusätzlich ein Meldeformular aus, welches von der Hochschule auszufüllen ist. Die Versicherungsbescheinigung und das Meldeformular sind mit den Unterlagen für die Einschreibung der Hochschule vorzulegen. Wird die Hochschule gewechselt, ist eine neue Versicherungsbescheinigung/ Meldeformular einzureichen. b) privat versichert Privat Versicherte nehmen bitte Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl auf und lassen sich durch diese die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht bescheinigen. (Genaueres erläutert Ihnen die gesetzliche Krankenkasse.) Die gesetzliche Krankenkasse stellt Ihnen dann eine Bescheinigung darüber aus, ob sie von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind. c) ausländischer Studienbewerber aus der EU Studienbewerber aus den alten und den neuen EU-Ländern müssen den Krankenversicherungsschutz anhand der (blauen) EU-Krankenversicherungskarte oder, wenn die Karte noch nicht vorhanden ist (im Fall der neuen Beitrittsländer), anhand eines Nachweises über die heimische Krankenversicherung (Formular E 106 oder 109) nachweisen.

12 Die Beglaubigung Beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z. B. Behörden, Notare, öffentlichrechtlich organisierte Kirchen. Die beglaubigte Kopie muss mit dem Dienstsiegel versehen sein. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Rechtsanwälte, Vereine, Versicherungen, Krankenkassen, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer. Die Beglaubigung muss mindestens enthalten: einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk), die Unterschrift des Beglaubigenden und den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen werden, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so gesiegelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde. Doppelseitige Kopien müssen, wenn es auf den Inhalt beider Seiten ankommt, entweder auf Vorder- und Rückseite beglaubigt sein oder der Wortlaut des Beglaubigungsvermerks muss sich auf beide Seiten beziehen. Befindet sich auf dem Original ein im Papier eingedrucktes Siegel (ein so genanntes Prägesiegel), so wird dieses in der Regel auf der Kopie nicht sichtbar sein. Der Beglaubigungsvermerk auf der Kopie muss dann dahin erweitert werden, dass sich auf dem Original ein Prägesiegel des Ausstellers der Bescheinigung/Urkunde befunden hat. Prüfen Sie bitte auch selbst genau, ob die Beglaubigungen den vorstehend genannten Anforderungen entsprechen. Genügt die Beglaubigung den Anforderungen nicht, erkennt die Fachhochschule Münster den Beleg nicht an.

13 Allgemeine Hinweise zur Einschreibung und Studienorganisation 1. Einschreibungsordnung Studentische Angelegenheiten wie Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Studiengangwechsel, Exmatrikulation, der Umgang mit personenbezogenen Daten und Mitwirkungspflichten der Studierenden werden in der Einschreibungsordnung geregelt. Die Einschreibungsordnung finden Sie auf unseren Internetseiten in der Rubrik unter Studium von A-Z. 2. Erneute Auswahl nach einem Dienst Studieninteressenten, die an der Fachhochschule Münster einen Studienplatz erhalten haben, diesen aber wegen eines Dienstes nicht annehmen können/konnten, haben einen Anspruch auf erneute Auswahl in diesem Studiengang an der Fachhochschule Münster. Dieser Anspruch soll die Studienbewerberin oder den Studienbewerber vor einer eventuellen Verschärfung der Auswahlgrenzen schützen und damit verhindern, dass ihr oder ihm aus einer Dienstleistung Nachteile hinsichtlich ihrer/seiner Ausbildungschancen erwachsen. Mehr Informationen finden Sie im Internet: 3. Rückmeldung Die Einschreibung gilt nur für das aktuelle Semester. Um anschließend weiter studieren zu können, müssen Sie sich für jedes folgende Semester innerhalb der von der Fachhochschule Münster festgesetzten Frist rückmelden (für das Sommersemester 1. bis 31. Januar; für das Wintersemester 1. bis 31. Juli). Dazu werden Sie von der Fachhochschule Münster rechtzeitig per aufgefordert (im Dezember für die Rückmeldung zum Sommersemester und im Juni für das Wintersemester). Der Versand der erfolgt an Ihren FH- -Account. Die Rückmeldung erfolgt automatisch mit dem Eingang des Semesterbeitrags sowie ggf. anfallender Gebühren (z.b. für den Verbundstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen), die für jedes Semester neu zu entrichten sind. Nach Zahlungseingang werden Ihnen der Studierendenausweis, das Semesterticket und die Studienbescheinigungen per Mail zugeschickt. Ausführliche Informationen zur Rückmeldung finden Sie auch im Internet unter: Account an der Fachhochschule Münster Jeder Studienbewerber erhält mit der Einschreibung einen eigenen -Account an der Fachhochschule Münster. Laut Einschreibungsordnung sind die Studierenden verpflichtet, bei den in der Hochschule eingesetzten automatisierten Verwaltungsabläufen und Verfahren mitzuwirken. Grundlage dafür ist die aktive Nutzung der nach der Einschreibung vergebenen Benutzerkennung. Die Studierenden sind verpflichtet, ihre elektronische Post über die hochschuleigene - Adresse regelmäßig in der Regel täglich abzufragen. Unter der folgenden Internetadresse können Sie sich einloggen: Als Namen geben Sie Ihre FH-Benutzerkennung an. Die FH-Benutzerkennung besteht aus den Initialen Ihres Namens plus einer 6-stelligen Ziffer. Das Initialpasswort liegt Ihnen bereits vor. Wenn Sie das Initialpasswort ändern, notieren Sie sich bitte das neue persönliche Passwort. Sollten Sie Ihr persönliches Passwort vergessen haben, können Sie mit Hilfe Ihres Initialpassworts und weiteren Angaben jederzeit ein neues Passwort im myfh-portal generieren. Sollten Sie auch Ihr Initialpasswort vergessen haben, können Sie jederzeit ein neues Initialpasswort in der Datenverarbeitungszentrale (DVZ) der FH Münster beantragen. Seite 10

14 Bei allen Fragen zur Benutzerverwaltung und Problemen mit Ihrer FH-Kennung bzw. den Passwörtern wenden Sie sich bitte an den IT-Support der DVZ: Fon +49 (0) 251 / (Münster) +49 (0) 2511 / (Steinfurt) Tel. Sprechzeiten: Montag - Freitag 8-21 Uhr Samstag 9-16 Uhr (während der Vorlesungszeit) 5. zentrale Lernplattform ILIAS Die zentrale Lernplattform ILIAS bietet neben studienbegleitenden Lerninhalten unter anderem kostenfreie Selbstlernkurse oder einen persönlichen Arbeitsraum zur Dateiablage an. Einloggen können Sie sich mit der zentralen FH-Kennung (s. Punkt 4) Anschrift Die Korrespondenzadresse ist die Adresse, an die sämtliche Unterlagen von der Fachhochschule gesendet werden (z. B. Gebührenbescheid, Studierendenausweis, Rückmeldeunterlagen usw.). Geben Sie daher bei der Einschreibung/Immatrikulation bitte die Anschrift an, unter der Sie aktuell zu erreichen sind. Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns bitte unbedingt die neue Adresse mit. Ein von Ihnen bei der Deutschen Post gestellter Nachsendeantrag hat keinen Erfolg, weil die Fachhochschule Münster mit einem privaten Postvertrieb zusammenarbeitet. Adressänderungen können Sie am besten online mitteilen Ausbildungsförderung Zuständige Behörde für die Ausbildungsförderung - BAföG - ist das Studentenwerk Münster, Abteilung für Ausbildungsförderung, Bismarckallee 5, Münster, (02 51) 837-0, Postanschrift: Postfach 7629, Münster. Ausländische Studierende wenden sich wegen einer Studienförderung ebenfalls an das Studentenwerk Münster oder an die Zentralverwaltung der Fachhochschule Münster, Dezernat 5 International Office -, Hüfferstraße 27, Münster Beratung durch AStA/Fachschaft Auskunft in BAföG-, Wohnungs- und Studienfragen erteilt auch der AStA der Fachhochschule Münster, Robert-Koch-Str. 30 (Keller), Münster, In Angelegenheiten, die das Semesterticket betreffen, wenden Sie sich bitte ebenfalls an den AStA. Dort unter AStA Büro Semesterticket 9. Wohnungs-/Zimmersuche Studentenwerk Münster, Bismarckallee 5, Münster (Wohnheime); Stadt Münster: Wohnungssuchende Studierende in Steinfurt wenden sich an die Gemeinsame Fachschaft, Mensa-Anbau, Raum 3, Stegerwaldstraße 39, Steinfurt, Auf die Meldepflicht (1. oder 2. Wohnsitz) beim Meldeamt der zuständigen Stadtverwaltung wird ausdrücklich hingewie-sen. Eine Meldebescheinigung muss bei der Einschreibung nicht vorgelegt werden. Seite 11

15 Zentrale Servicestellen für Fragen rund um Ihr Studium Vor, während und nach dem Studium - rundum gut betreut durch die Service-Einrichtungen der FH Münster: 1. Service Office für Studierende (Studierendensekretariat) Das Service Office für Studierende, kurz SOS, ist für die organisatorische Seite des Studiums, von der Bewerbung bis zur Exmatrikulation, zuständig. Wir unterstützen Sie, damit Ihr Studium reibungslos verläuft, prüfen z.b. Ihre Voraussetzungen für die Bewerbung und beantworten Fragen zu Zulassung zum Studium, Anerkennung von Praktika oder beruflichen Qualifikationen, Rückmeldung, Urlaubssemestern und mehr Zentrale Studienberatung In der Zentralen Studienberatung beraten wir Sie ganz persönlich zu Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Fragen der Studienorientierung und Entscheidungsfindung, des Übergangs von der Schule in das Studium, sowie bei studienbegleitenden Fragestellungen. Ausgehend von Ihrer persönlichen Situation erarbeiten wir mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und geben Ihnen Informationen und Orientierungshilfen International Office Das International Office wendet sich an alle Studierenden, die aus dem Ausland kommen (Incomings), insbesondere Austauschstudierende, oder die während ihres Studiums ins Ausland möchten (Outgoings). Wenn Sie während Ihres Studiums ein Auslandssemester planen, ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten oder als ausländischer Studierende/r ganz neu in Deutschland und Münster sind, finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten von uns Informationen, persönliche Beratung und Unterstützung zu allen wichtigen Themen im Bereich Internationales Hochschulbibliothek Die Hochschulbibliothek stellt allen Angehörigen und Mitarbeitern der Hochschule die für Forschung, Lehre und Studium und Fort- und Weiterbildung benötigten Medien zur Verfügung. Die vier Bereichsbibliotheken an den Studienstandorten in Steinfurt und Münster stellen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten bereit und unterstützen mit ihren Bestandsschwerpunkten die jeweils angebotenen Studienfächer. Die Nutzung der Bibliothek ist kostenfrei, die Mitarbeiter helfen Ihnen gerne bei Recherchen, beschaffen Literatur, die Sie für das Studium benötigen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung Career Service Der Career Service ist Ansprechpartner für die Studierenden aller Studiengänge und Semester der Fachhochschule Münster, wenn es um den Erwerb überfachlicher Qualifikationen und die Vorbereitung auf einen optimalen Berufseinstieg geht. Wir unterstützen Sie mit verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungsangeboten, um berufsrelevante Schlüsselqualifikationen bereits im Studium zu erwerben, das eigene Interessen- und Kompetenzprofil zu reflektieren und sich mit möglichen Berufsperspektiven frühzeitig auseinanderzusetzen. Alle Kontaktadressen, Sprechzeiten und andere wichtige Informationen zu weiteren Themen wie z. B. Studienfinanzierung, Studium & Familie,... finden Sie auch unter:

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