Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom Bayerischer Landtag

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1 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/ Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom Umschulung in der Altenpflege Die Bundesagentur für Arbeit fördert die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch verschiedene Leistungen. Im Rahmen des zweiten Konjunkturprogrammes wurde mit 421 t Abs. 6 SGB III die Möglichkeit geschaffen, die Umschulung der Altenpflegeausbildung vollständig zu finanzieren. Dadurch wurde ein wichtiger Beitrag zur Gewinnung von Fachkräften in der Pflege geleistet. Seit 2011 werden erneut nur die ersten beiden Ausbildungsjahre durch den Bund gefördert, das dritte Ausbildungsjahr muss in Bayern durch den Träger der Pflegeeinrichtung finanziert werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Personen haben seit 2005 an einer beruflichen Weiterbildung mit Abschluss Altenpflege (1. Schuljahrgang/gesamt) teilgenommen, bitte aufgeschlüsselt nach Kostenträgerschaft und den jeweiligen Arbeitsagenturen in Bayern? a) Wie viele Anträge auf Umschulung wurden abgelehnt? b) Wie viele haben an einer beruflichen Weiterbildung seit 2005 teilgenommen im Vergleich zu anderen Bundesländern gemessen in % an der Bevölkerung? c) Wie hoch ist in Bayern der Anteil der Altenpflegeumschulung an allen Umschulungen? 2. Wie viele zur Weiterbildung zugelassene Träger gibt es jeweils in den Regierungsbezirken und wie viele Plätze werden jeweils angeboten? 3. Wie viele Bildungsgutscheine nach 77 SGB III wurden seit 2005 in Bayern für die Umschulung zur Altenpflegefachkraft bewilligt und wie viele davon sind abgelaufen/ storniert, bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Arbeitsagenturen in Bayern? a) Welche Leistungen wurden prozentual durch den Bildungsgutschein in den jeweiligen Arbeitsagenturen übernommen (volle Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung etc.)? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu regionalen Auffälligkeiten in der Vergabepraxis? 4. Wie viele Altenpflegehilfskräfte wurden seit 2005 berufsbegleitend bei einer Umschulung zur Pflegefachkraft gefördert? a) Gibt es für Altenpflegehilfskräfte Weiterbildungsför- derungen mit Sonderpädagogik für Personen mit Vermittlungshemmnissen etc., und wenn ja, wie viele Altenpflegehilfskräfte haben eine Weiterbildung dahingehend durchlaufen? 5. Wie viele Personen, die eine berufliche Weiterbildung zum Altenpfleger/ zur Altenpflegerin abgeschlossen haben, haben seit 2005 nach 6 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden? 6. Hat das zweite Konjunkturprogramm zweckgebundene Gelder für die berufliche Weiterbildung in der Altenpflege enthalten? Wenn ja, a) wie hoch waren die Mittel aus dem Konjunkturprogramm II, b) hat Bayern seinen Anteil in voller Höhe in Anspruch genommen? 7. Welches Ausgabevolumen wurde seit 2005 für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung in der Altenpflege aufgebracht, bitte aufgeschlüsselt nach Leistungen nach SGB II (Leistungen zur Eingliederung) und SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung/ Initiative zur Flankierung des Strukturwandels/ Sonderprogramm We- GebAU/Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung)? 8. Wie beurteilt die Staatsregierung die Entwicklung und welchen Stellenwert spricht sie der beruflichen Weiterbildung in der Altenpflege, v. a. vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der Pflege, zu? a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Situation der Beschäftigten in der beruflichen Weiterbildung in der Altenpflege? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom Zu 1.: Aussagekräftige Daten zur beruflichen Weiterbildung mit Abschluss, Schulungsziel Altenpflege, stehen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erst ab 2008 zur Verfügung. Vor 2008 erfolgte keine Differenzierung der Weiterbildungsmaßnahmen mit Abschluss nach Fachkraft und Helfer in der Altenpflege. Eine rückwirkende Aufschlüsselung ist nicht möglich. Die Datenerhebung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt differenziert nach Eintritt und Austritt in einem Berichtszeitraum und Bestand zu einem Berichtszeitpunkt (Stichtag). Eine Auswertung der Teilnehmerzahlen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.

2 Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/13435 nach 1. Schuljahrgang / gesamt ist daher nicht möglich. Der Zugang von Teilnehmern in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss, Schulungsziel Altenpflege, in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Kostenträgerschaft und den regionalen Arbeitsagenturen stellt sich entsprechend der Statistik der Bundesagentur für Arbeit wie folgt dar: Kostenträgerschaft Region RD Bayern AA Ansbach AA Aschaffenburg AA Bamberg * AA Bayreuth AA Coburg AA Hof AA Nürnberg AA Regensburg AA Schwandorf AA Schweinfurt AA Weiden AA Weißenburg * AA Würzburg AA Augsburg * AA Deggendorf AA Donauwörth * 3 * - AA Freising * 15 6 * AA Ingolstadt - 4 * 11 AA Kempten AA Landshut AA Memmingen AA München AA Passau AA Pfarrkirchen AA Rosenheim AA Traunstein AA Weilheim

3 Drucksache 16/13435 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3 SGB III RD Bayern AA Ansbach * 10 * 10 AA Aschaffenburg AA Bamberg * * * * AA Bayreuth * AA Coburg AA Hof * AA Nürnberg * AA Regensburg AA Schwandorf 10 * * 44 AA Schweinfurt * AA Weiden AA Weißenburg * * 15 4 AA Würzburg * AA Augsburg * AA Deggendorf AA Donauwörth - * - - AA Freising * 15 6 * AA Ingolstadt - 4 * 8 AA Kempten AA Landshut * AA Memmingen - 3 * 7 AA München AA Passau AA Pfarrkirchen * AA Rosenheim AA Traunstein * AA Weilheim * * * * SGB II RD Bayern AA Ansbach * 3 * - AA Aschaffenburg AA Bamberg * * * * AA Bayreuth * AA Coburg AA Hof * AA Nürnberg * AA Regensburg AA Schwandorf 5 * * 6 AA Schweinfurt * AA Weiden AA Weißenburg - * 14 9 AA Würzburg *

4 Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/13435 AA Augsburg AA Deggendorf AA Donauwörth * * * - AA Freising AA Ingolstadt AA Kempten AA Landshut * AA Memmingen - - * - AA München AA Passau AA Pfarrkirchen * AA Rosenheim AA Traunstein * AA Weilheim * * * * *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Zu 1. a): Über abgelehnte Anträge liegt der Bundesagentur für Arbeit keine Statistik vor. Zu 1. b): Aussagekräftige Daten stehen erst seit 2008 zur Verfügung (vgl. Antwort zu Frage. Die nachfolgende Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist den prozentualen Anteil des Zugangs von Teilnehmern in Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss, Schulungsziel Altenpflege, zur Anzahl des Zugangs von Teilnehmern in Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss insgesamt aus. Statistisch nicht erfasst ist der prozentuale Anteil zur Wohnbevölkerung in den einzelnen Bundesländern. Region Deutschland 12,6 16,2 18,3 16,2 Schleswig-Holstein 8,5 16,7 20,5 27,2 Hamburg 0,5 3,0 5,0 3,4 Niedersachsen 13,6 9,7 13,6 12,7 Bremen 13,1 9,6 11,3 8,0 Nordrhein-Westfalen 14,4 13,6 18,0 17,0 Hessen 15,3 15,9 17,3 20,4 Rheinland-Pfalz 5,6 9,9 13,6 9,5 Baden-Württemberg 6,0 5,6 9,6 10,4 Bayern 15,7 22,2 17,0 20,6 Saarland 5,2 7,5 17,9 9,7 Berlin 5,8 7,3 13,1 8,7 Brandenburg 11,5 17,8 22,1 22,1 Mecklenburg-Vorpommern 28,4 35,1 35,0 37,7 Sachsen 9,4 22,1 21,9 13,7 Sachsen-Anhalt 22,5 32,7 38,0 22,0 Thüringen 16,3 31,5 29,6 20,5 Der Zugang von Teilnehmern in Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss, Schulungsziel Altenpflege,insgesamt, stellt sich in den einzelnen Bundesländern lt. Statistik der Bundesagentur für Arbeit wie folgt dar:

5 Drucksache 16/13435 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5 Region Deutschland Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Saarland Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Zu 1. c): Auf die statistische Auswertung zu Frage 1b wird verwiesen. Zu 2.: Die Zulassung der Maßnahmeträger und der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung obliegt den Fachkundigen Stellen (FKS). Ein Verzeichnis der zugelassenen Träger und Maßnahmen wird von der Bundesagentur für Arbeit nicht geführt. Einen Überblick bietet die Weiterbildungsdatenbank KursNet. Für den Ausbildungsbeginn 2012 werden 46 Maßnahmen zum examinierten Altenpfleger von zugelassenen Maßnahmeträgern in Bayern angeboten. Zu 3.: Die Zahl der Eintritte in die Maßnahmen (vgl. Antwort zu Frage entspricht der Zahl der eingelösten Bildungsgutscheine. Daten über stornierte oder nicht in Anspruch genommene Bildungsgutscheine liegen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Zu 3. a): Die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet sich mit der Ausstellung eines Bildungsgutscheines zur Übernahme der zum Erreichen des Bildungsziels erforderlichen Weiterbildungskosten. Diese umfassen Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten. Da es sich bei der 3-jährigen Altenpflegeausbildung um eine nicht verkürzbare Ausbildung handelt, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Weiterbildungskosten für die ersten beiden Ausbildungsjahre ( 180 Abs. 4 SGB III). Die Weiterbildungskosten für das 3. Ausbildungsjahr muss der Träger der praktischen Ausbildung tragen ( 17 Altenpflegegesetz). Abweichend von dieser Regelung hat die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Konjunkturpakets II die vollen Kosten für die 3- jährige Ausbildung übernommen (Maßnahmeeintritte vom bis ). Zu 3. b): Bei der Auswahl von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung hat die Bundesagentur für Arbeit die für den Einzelfall am besten geeignete Leistung zu wählen. Dabei ist u. a. auf die Fähigkeiten der zu fördernden Personen und den anhand der Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitischen Handlungsbedarf abzustellen. Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Pflege ist die persönliche Eignung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an einer beruflichen Weiterbildung zum/zur Altenpfleger/-in von maßgeblicher Bedeutung. Die Arbeitsagenturen vor Ort haben diesen Aspekt auch vor dem

6 Seite 6 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/13435 Hintergrund des steigenden Fachkräftebedarfs in der Altenpflege zu berücksichtigen. Über regionale Auffälligkeiten in der Vergabepraxis liegen hier keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Aussagekräftige Daten stehen erst ab 2008 zur Verfügung (vgl. Antwort zu Frage. Lt. Statistik der Bundesagentur für Arbeit stellt sich der Anteil derjenigen Umschülerinnen und Umschüler, die berufsbegleitend gefördert wurden, wie folgt dar: Merkmal daraus finanziert durch WeGebAU 2007 ff Zu 4. a): Eine sozialpädagogische Betreuung schließt sich für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen grundsätzlich aus, da eine Teilnahme die physische, intellektuelle und persönliche Eignung voraussetzt. Soweit jedoch Defizite im psychologisch sozialen Bereich bestehen, können im Ausnahmefall auf individuelle Problemlagen zugeschnittene Inhalte mit beruflichen Inhalten in einer Weiterbildungsmaßnahme verknüpft werden. Daten hierzu liegen der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Zu 5.: Aussagekräftige Daten stehen erst ab 2008 zur Verfügung (vgl. Antwort zu Frage. Die Situation von Teilnehmern aus Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss, Schulungsziel Altenpflege, stellt sich sechs Monate nach Austritt der Maßnahme hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung lt. Statistik der Bundesagentur für Arbeit wie folgt dar: KOSTENTRÄGER- SCHAFT TEILNEHMER KUMULIERTE AUSTRITTE VON Juni 2007 bis Mai 2008 Juni 2008 bis Mai Monate nach Austritt sv-pflichtig 6Monate nach Austritt sv-pflichtig SGB III SGB II ,2% ,0% ,2% ,1% 85,2% 60,7% KOSTENTRÄGER- SCHAFT TEILNEHMER KUMULIERTE AUSTRITTE VON Juni 2009 bis Mai 2010 Juni 2010 bis Mai Monatenach Austritt svpflichtig 6Monatenach Austritt svpflichtig ,5% 76,4% SGB III 69,9% 79,6% SGB II 57,7% 69,2% EQ: = svpf. Beschäftigte / (Austritte insgesamt - nicht recherchierbare Fälle) * 100

7 Drucksache 16/13435 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 7 Zu 6. a) und b): Im zweiten Konjunkturprogramm waren keine zweckgebundenen Gelder für die berufliche Weiterbildung in der Altenpflege enthalten. Zu 7.: Angaben zum Ausgabevolumen für die berufliche Weiterbildung in der Altenpflege sind nicht möglich. Haushaltstechnisch werden von der Bundesagentur für Arbeit zwar Maßnahmearten unterschieden, jedoch erfolgt keine Unterscheidung nach Berufsbranchen. Dies resultiert aus der dezentralen Verantwortung der Arbeitsagenturen vor Ort, die entsprechend des regionalen Bedarfes der Kunden und des Arbeitsmarktes agieren. Zu 8.: Die demografische Entwicklung erfordert einen steigenden Bedarf an Pflegefachkräften, der aufgrund rückläufiger Schülerzahlen nicht allein über die Berufsausbildung in der Altenpflege gedeckt werden kann. Der beruflichen Weiterbildung im Pflegebereich ist deshalb ein hoher Stellenwert einzuräumen. Der Anstieg der Teilnehmerzahlen an einer beruflichen Weiterbildung mit Abschluss, Schulungsziel Altenpflege, in den Jahren 2009 und 2010 (3-jährige Weiterbildungsförderung) bestätigt die Initiativen Bayerns zur Wiedereinführung der 3-jährigen Förderung. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege des Bundes hat sich Bayern deshalb mit Nachdruck für eine 3-jährige Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zum/zur Altenpfleger/-in entsprechend dem Konjunkturpaket II eingesetzt und wird dieses Ziel auch weiterhin konsequent verfolgen. Zu 8. a): Gesicherte Erkenntnisse über die Situation der Beschäftigten in der beruflichen Weiterbildung in der Altenpflege liegen nicht vor.

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