Der Metallhandel. Konfliktrohstoffe. Lösungsansätze laufen leer und gefährden die Branche
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- Sylvia Böhler
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1 Der Metallhandel Verband Deutscher Metallhändler e.v. - Gegründet Mitteilungsblatt seit Heft September 2015 Konfliktrohstoffe Lösungsansätze laufen leer und gefährden die Branche VDM Präsident Thomas Reuther äußert sich zum Thema in diesem Heft
2 Telegramm aus Berlin Bericht des Hauptgeschäftsführers von Ralf Schmitz +++ Gemeinsame Schulung von VDM und WVM +++ Die beiden Verbände der NE-Metallwirtschaft, WirtschaftsVereinigung Metalle und Verband Deutscher Metallhändler, wollen ihre ohnehin schon gute Kooperation noch weiter ausbauen. Seit rund zehn Jahren gibt es ein gemeinsames Büro in Brüssel, viele politische Positionen werden gemeinsam vertreten. Beispiele aus jüngster Zeit sind die Themen Konfliktrohstoffe und Reproduktionstoxizität von Blei. Am 1. September 2015 fand nun die erste gemeinsame Schulung aller fachlichen Mitarbeiter der Verbände zum Thema Londoner Metallbörse in den Räumen der VDM Geschäftsstelle statt. Trainer des achtstündigen Intensivkurses war Patrick Heisch, Geschäftsführer der VDM Mitgliedsfirma Metalquote Informationsdienste GmbH. Der Abend stand dann ganz im Zeichen der Kommunikation zwischen den beiden Teams, die von Peer Kusmagk im Berliner Restaurant La Raclette begrüßt wurden. WVM Hauptgeschäftsführerin Franziska Erdle und VDM Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz betonten, dass eine konstruktive Zusammenarbeit der Verbände im Interesse der Mitgliedsunternehmen unverzichtbar sei. +++ Der VDM zu Gast in Hamburg +++ Eigentlich war es eine Notlösung, dann wurde es ein großer Erfolg. Weil der HanseGourmet im Hafen-Klub in Hamburg in diesem September wegen Umbau geschlossen war, mussten rund 190 Metallhändler für den VDM Trefftag Nord eine neue Bleibe suchen. Die Wahl fiel auf das Museumsschiff Cap San Diego, unmittelbar an den St. Pauli Landungsbrücken. Bei gutem Wetter - nur ein kleiner Schauer sorgte kurzfristig für Abkühlung - traf sich die Branche zum jährlichen Meinungsaustausch in Hamburg. Bereits am Vormittag hatte der VDM Vorstand ebenfalls in Hamburg getagt. Neben vielen administrativen Fragen stand vor allem die Verabschiedung eines Positionspapiers zum Thema Rohstoff- und Recyclingwirtschaft auf der Tagesordnung. Beschlossen wurde auch eine leichte Modernisierung des VDM Logos sowie ein zeitgemäßes Erscheinungsbild ab
3 Impressionen Trefftag Nord in Hamburg
4 Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung Umweltministerium schafft ohne Not bürokratisches Monster (RS) Der VDM kritisiert den unlängst vorgelegten Arbeitsentwurf zur 2. Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung scharf. Hinter diesem sperrigen Titel verbergen sich gleich zwei Rechtsverordnungen, die 2015 novelliert werden sollen: Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung und die Abfallbeauftragtenverordnung. Beide Verordnungsentwürfe sind nach Ansicht des VDM völlig überzogen. Der Entsorgungsfachbetrieb existiert seit rund 20 Jahren und hat die Branche definitiv weiter gebracht. Das bisherige System funktioniert gut, stellt die erforderliche Überwachung sicher und hat sich bewährt, betont VDM Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz. Der jetzt vorgelegte Verordnungsentwurf sei dagegen überflüssig, denn es bestehe auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen schlichtweg kein Regelungsbedarf. Bleibt es bei dem Entwurf, dann wird sich nicht nur die Zahl der Überwachungsaudits deutlich erhöhen, sondern auch die bürokratischen Anforderungen werden massiv steigen. Wir befürchten Kostensteigerungen für die Zertifizierung von rund 25 Prozent, so Schmitz. Grundsätzlich begrüßt wird die Initiative zur Novellierung der Abfallbeauftragtenverordnung. Die bisherige Verordnung stammt aus dem Jahr 1977 und passt an vielen Stellen nicht mehr zum heutigen Abfallrecht. Allerdings schießt auch hier der Verordnungsgeber deutlich über das Ziel hinaus. Der Anwendungsbereich wird auf fast alle Plätze der Metall-Recycling-Wirtschaft ausgedehnt, ohne dass hierfür eine schlüssige Begründung genannt wird. Die Anforderungen an den Abfallbeauftragten sind extrem hoch und gehen zum Teil in den privaten Bereich hinein. Gefordert wird beispielsweise, dass der Abfallbeauftragte in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben muss, es sei denn, dass dadurch die Interessen des zur Bestellung Verpflichteten nicht gefährdet sind. Was bedeutet das konkret und wer bitte soll das in der Praxis überprüfen? fragt VDM Vorstandsmitglied und Umweltexperte Peter Kasimir. Die Anforderungen der vorgelegten Verordnungsentwürfe sind in vielen Teilen identisch, insbesondere bei den persönlichen Voraussetzungen (Zuverlässigkeit) und den geforderten Schulungsinhalten. Sinnvoll wäre es deshalb, bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben auf einen zusätzlichen Abfallbeauftragten zu verzichten. Dies wäre ein echter Beitrag zur Entbürokratisierung. Während die Bundesregierung von Entbürokratisierung redet, schafft hier das Bundesumweltministerium ein bürokratisches Monster, ohne dass dadurch ein Mehr an Umweltschutz gewährleistet wird, betont Kasimir. Der VDM weist darauf hin, dass ein mittelständisches Metallrecyclingunternehmen schon heute durchschnittlich über Euro jährlich nur für die Abwicklung bürokratischer Aufgaben ausgibt. 4
5 Mindestlohngesetz: Lockerung der Dokumentationspflichten (NM) Im Zuge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sind auch Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber festgelegt worden. Nach 17 MiLoG muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für alle geringfügig Beschäftigten festhalten. Das Gleiche gilt für alle Arbeitnehmer, die in den in 2a Schwarz- ArbG genannten Wirtschaftszweigen tätig sind (Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Gebäudereinigungsgewerbe, Unternehmen am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen und Fleischwirtschaft). Mit der ab dem 1. August 2015 geltenden Mindestlohndokumentationspflichten- Verordnung (MiLoDokV) wird die Dokumentationspflicht nun in zwei Punkten geändert: 1. Absenkung des Schwellenwerts für die Aufzeichnungspflichten Bisher war geregelt, dass eine Aufzeichnungspflicht nach 17 Abs. 1 und Abs. 2 MiLoG dann nicht erforderlich ist, wenn der jeweilige Arbeitnehmer ein verstetigtes regelmäßiges Monatsentgelt von über Euro brutto erhält. Diese Schwelle ist zum 1. August 2015 um eine neue Schwelle von Euro brutto ergänzt worden. Diese neue Schwelle greift jedoch nur dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer das Gehalt von über Euro brutto als verstetigtes Arbeitsentgelt bereits in den letzten 12 Monaten von dem gleichen Arbeitgeber erhalten hat. Für alle weiteren Arbeitnehmer, die nicht seit 12 Monaten mehr als Euro brutto verdienen, entfällt die Aufzeichnungspflicht - wie bisher - ab einem monatlichen Bruttogehalt von mehr als Euro. 2. Keine Aufzeichnungspflicht bei nahen Angehörigen Die Dokumentationspflicht für im Betrieb arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers besteht nicht mehr. Sollte es sich bei dem Arbeitgeber um eine juristische Person (z. B. GmbH) handeln oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z. B. KG), dann kommt es auf die Verwandtschaft bzw. Beziehung zum vertretungsberechtigten Organ der juristischen Person oder eines Mitglieds eines solchen Organs oder eines vertretungsberechtigten Gesellschafters der rechtsfähigen Personengesellschaft an. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diejenigen Unterlagen im Inland in deutscher Sprache bereitzuhalten, aus denen hervorgeht, dass die vorbenannten Voraussetzungen erfüllt sind. Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, setzen Sie sich gern jederzeit mit der VDM Geschäftsstelle in Verbindung. Ansprechpartner: Fachbereich Steuern & Finanzen Nikolai Malanowski Tel.: Mail: malanowski@vdm.berlin 5
6 Foto:, jorisvo Fotolia.de Konfliktrohstoffe hochaktuell und brisant VDM Präsident Thomas Reuther im Sonderheft Metallrecycling 2015 Aktuell wird in den wirtschaftspolitischen Gremien in Deutschland und Europa intensiv und kontrovers über den Umgang mit sog. Konfliktmineralien debattiert. Von Konfliktrohstoffen ist die Rede, wenn Rohstoffe oder Bodenschätze in Konfliktregionen abgebaut werden und die Einnahmen genutzt werden, um bewaffnete Konflikte in der Region zu finanzieren. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen die Wirtschaftsbeteiligten in der EU ihre Beschaffungen und Verkäufe von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold so überwachen und verwalten, dass sichergestellt ist, nicht zu Konflikten und deren negativen Auswirkungen beizutragen. Bei der Debatte treffen naturgemäß unterschiedliche Ansichten und Überzeugungen aufeinander. Die Problematik ist zudem sehr vielschichtig. Kern der Diskussion ist die Frage, ob das sogenannte Unionssystem zur Selbstzertifizierung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette durch verantwortungsvolle Einführer von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten freiwillig für die betroffenen Unternehmen sein soll oder ob die notwendigen Maßnahmen verbindlich eingehalten werden müssen. Auf der einen Seite wird herausgestellt, dass sich viele Unternehmen der NE-Metallwirtschaft seit Jahren in einer der zahlreichen freiwilligen Initiativen zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette engagieren, wie etwa die itsci-initiative der Zinnindustrie oder das conflict-free smelter program der Elektronikindustrie. Dagegen moniert die andere Seite eine zu geringfügige Anwendung. Auf der nächsten Diskussionsebene wartet die Frage, ob die Regelungen für alle Wirtschaftsbeteiligten der vor- und nachgelagerten Industrien gelten sollen oder ob es einen zweigeteilten Ansatz für unterschiedliche Stufen der Wertschöpfungskette geben soll. Freiwillige Zertifizierung oder verpflichtender Ansatz? Die Abgeordneten im Europäischen Parlament haben sich für eine verbindliche Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der gesamten Lieferkette ausgesprochen. Damit 6
7 unterliegen nicht nur die Importeure sowie Schmelzen und Raffinerien, die diese Metalle einführen bzw. verarbeiten, der Nachweis- und Informationspflicht über die Herkunft der eingesetzten Metalle. Auch die nachgelagerten Industriezweige sind verpflichtet, die in der Verordnung beschriebenen Anforderungen in ihr Managementsystem zu integrieren und alle notwendigen Informationen zu beschaffen und offenzulegen, um sicherzustellen, dass keine Konfliktmineralien im Produktionsprozess verarbeitet werden. Damit ist das Straßburger Plenum weit über den Vorschlag der EU- Kommission sowie das Votum des federführenden Handelsausschusses hinausgegangen, die auf eine freiwillige Selbstzertifizierung der Industrie setzen und nur Hütten und Schmelzen in die Pflicht nehmen. Der verabschiedete Standpunkt des EU- Parlaments wird nun dem Ministerrat zugeleitet, in dem die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind. Keine sinnvolle Entscheidung für mehr Recycling und Nachhaltigkeit Losgelöst von der Reichweite des Geltungsbereichs hat die Verordnung vielfältige inhaltliche sowie handwerkliche Ungenauigkeiten und Mängel, die der NE- Metallwirtschaft große Sorgen bereiten und die zu Schwierigkeiten beim Metall-Recycling führen. Zwar hat sich das Parlament dafür ausgesprochen, Sekundärrohstoffe aus dem Anwendungsbereich der Verordnung zu exkludieren. Allerdings steht dies unter einem Nachweisvorbehalt. Das Unternehmen muss in vernünftiger Weise nachvollziehbar nachweisen, dass die Ressourcen ausschließlich aus recycelten Materialien oder aus Schrott gewonnen wurden. Dazu muss das Unternehmen, unter gebührender Wahrung von Geschäfts- und Wettbewerbsinteressen, seine Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht beschreiben und darlegen, wie es zu dem Nachweis gelangt ist. Diese Anforderungen sind völlig unbestimmt und somit praktisch kaum umsetzbar. Eine solche Bedingung läuft dem Ziel für mehr Recycling und Nachhaltigkeit zuwider. Die Nachweispflicht höhlt die Ausnahme von Sekundärrohstoffen aus dem Anwendungsbereich drastisch aus. Problematisch wird dies insbesondere für die Hersteller von Halbzeugen. Diese setzen vielfach inländische und importierte Sekundärmaterialien im Herstellungsprozess ein. Ohne einfache Nachweismöglichkeiten droht administrative Umnachtung. Dabei ist die Recyclingbranche ohnehin nicht arm an Nachweisplichten und Auflagen. Beim Import reicht es im Rahmen des maßgebenden amerikanischen Dodd-Frank Acts aus, wenn in den Dokumenten angegeben wird, dass Sekundärrohstoffe importiert wurden. In Europa könnte dies theoretisch über die Schlüsselnummern der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) belegt werden. Nach Schätzungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) liegt der weltweite Anteil von Sekundärmaterial am Gesamteinsatz in der Produktion für die vier betroffenen Metalle bei % 7
8 (Zinn), % (Tantal), % (Wolfram) und % (Gold). Insgesamt herrscht Konsens, dass Sekundärmaterialien keine Konflikte finanzieren. Nun muss im anstehenden Trilog eine vernünftige Lösung gefunden werden. Unternehmens- oder Länderliste als Lösung Die Problematik der vagen und unbestimmten Begrifflichkeiten setzt sich in der Definition des Anwendungsbereichs fort. Die EU-Kommission ist nicht bereit, die Gebiete eindeutig zu benennen, die in den Anwendungsbereich fallen. Sie tut dies mit Verweis darauf, nicht stigmatisieren zu wollen. Dies ist ihr gutes Recht. Allerdings kann sie diese zugegebenermaßen diffizile wie komplexe Aufgabe nicht den Unternehmen aufbürden. Sonst entstehen enorme Rechtsunsicherheiten zu Lasten der Unternehmen, die individuell anhand von wenigen Kriterien selbst politisch beurteilen müssen, welche Gebiete betroffen sind. Die NE-Metallwirtschaft hat dazu konstruktive Vorschläge unterbreitet. So die Idee einer Positivliste von Firmen. Eine sol -che Liste ist aus mehreren Gründen effektiver und handhabbarer als lose Kriterien wie beispielsweise der Korruptionsindex von Transparency International. Neben der Präzision steigen Akzeptanz und Wirksamkeit, wenn Vorgaben einer supranationalen Organisation einheitlich umgesetzt werden. Unterschiedliche Einschätzungen über die Klassifizierung von Regionen oder Gebieten als Konflikt- und Hochrisikogebiet schmälern spürbar die Schlagkraft eines solchen Vorhabens. Auch Transparenz braucht Regeln Eine vollständige Offenlegung der Lieferkette darf den Unternehmen nicht zum Nachteil gereichen. Nach den maßgebenden Due-Diligence Richtlinien der OECD sollen sämtliche Informationen veröffentlicht werden. Diese umfassen Informationen über die unmittelbaren Lieferanten und die entsprechenden Export-, Importund Re-Exportdokumente. Verfügbar für jede institutionalisierte Organisation, die das Man-dat hat, diese Informationen zu sammeln und aufzubereiten. Ohne eine sorgsame Regelung der Zugriffsrechte, die den Geschäfts- bzw. Wettbewerbsinteressen vor allem der Metallhändler Rechnung trägt, besteht die große Gefahr der Handelsumgehung durch die Unternehmen der nachgelagerten Wirtschaftszweige. Die Händler sorgen nicht nur für die Versorgungssicherheit, sondern stellen mit ihrer langjährigen Erfahrung und Expertise um die Marktstrukturen, Marktteilnehmer und Marktbedingungen auch Konstanz und Qualität sicher. Eine wirksame Eindämmung der Querfinanzierung von Konflikten durch den Abbau von Mineralien und der damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen ist essentiell und wird von der deutschen NE- Metallwirtschaft unterstützt. Die Aufgabe gelingt indes nur im Zusammenspiel von Entwicklungs-, Außen- und Wirtschaftspolitik. Die verantwortungsvolle Beschaffungspraxis von EU-Unternehmen in Bezug auf Zinn, Tantal, Wolfram und Gold ist dabei eine Säule. Ziel muss sein, eine zielführende und effektive Verordnung zu verabschieden und nicht bürokratische Hürden aufzustellen, die Handel und Recycling maßgeblich einschränken, an der Situation vor Ort jedoch nichts ändern. Thomas Reuther, Industriekaufmann und Betriebswirt, ist Mitglied des Vorstands der TRIMET Aluminium SE. Reuther gehört seit 2003 dem Vorstand des VDM an und fungierte innerhalb des Verbands lange Zeit als Sprecher für Aluminium. Seit 2012 ist Thomas Reuther Präsident des VDM. 8
9 Exklusive Einladung für VDM Mitglieder zur RECYCLING-TECHNIK und SCHÜTTGUT 2015 Am 4. und 5. November 2015 findet zum dritten Mal die RECYCLING-TECHNIK, Fachmesse für Recycling- und Umwelttechnik sowie Urban Mining in Dortmund statt. Parallel dazu läuft auch die SCHÜTTGUT 2015, Fachmesse für Granulat-, Pulver- und Schüttguttechnologien. Alle Mitglieder des VDM können das Fachmessen-Duo kostenfrei besuchen! Mit einem Messeticket können Sie beide Fachmessen besuchen und Ihr Netzwerk erweitern. Über den technischen Schwerpunkt und ihre ähnlichen Thematiken sind diese dabei eng miteinander verbunden. Der persönliche Einladungscode 7003 ermöglicht Ihnen eine kostenfreie Messe-Registrierung (im Wert von 25,00 EUR). Sichern Sie sich online direkt Ihr kostenfreies Messeticket. Die Fachmesse für Recycling- und Umwelttechnik sowie Urban Mining bietet an beiden Messetagen einen umfassenden Markt- und Produktüberblick. Hierbei liegt der Fokus auf der Technik und Fachbesucher finden so vielfältige Antworten auf ihre Problemstellungen aus dem Betriebsalltag. Das Ausstellungsangebot erstreckt sich in diesem Jahr über vier Messehallen (Halle 4, 5, 6 und 7). Erwartet werden insgesamt 450 Aussteller, welche die gesamte Bandbreite der Verfahrenstechnik von Granulat-, Pulver- und Schüttgut-Technologien sowie Recycling-, Umwelt- Technik und Urban Mining präsentieren. Davon bieten 160 Aussteller Recycling-Techniken an, darunter Firmen wie Eriez Magnetics Europe, Europress Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Doppstadt Umwelttechnik GmbH, HSM GmbH & Co. KG, Komptech GmbH, MeWa Recycling Maschinen u. Anlagenbau, REDWAVE, RMS GmbH, Rosenbauer International AG, Spaleck GmbH & Co. KG, THM Recycling Solutions GmbH u.v.m. Der VDM und der Veranstalter Easyfairs laden alle Mitglieder herzlich ein! Ausschusstagung des VDM auf der RECYCLING-TECHNIK 2015 Am 4. und 5. November 2015 tagt der Verband Deutscher Metallhändler e.v. mit seinen Qualitätsgemeinschaften Kabelzerleger und Elektroaltgeräte auf der 3. RECYCLING-TECHNIK Dortmund 2015 in den Messe Westfalenhallen. Die Messen auf einen Blick Termin: Mittwoch und Donnerstag, 4. und 5. November 2015 Ort: Messe Westfalenhallen Dortmund, Halle 4, 5, 6 & 7 Rheinlanddamm 200, Dortmund Öffnungszeiten: An beiden Messetagen jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr Veranstalter: Easyfairs Deutschland GmbH, Balanstr. 73, Haus 8, München Internetseite: Internetseite: 9
10 Neue Mitgliedschaft Metallschmelzwerk Ulm GmbH, Daimlerstrasse 20, Ulm Tel.: 0049 (0) , Fax: 0049 (0) , Umzug Die VelBo Metall GmbH ist umgezogen. Neue Anschrift lautet: VelBo Metall GmbH, Oerschbachstrasse 41, Düsseldorf Tel.: 0049 (0) , Fax: 0049 (0) Neue Anschrift IFCM Metals & Materials GmbH: IFCM Metals & Materials GmbH, Hohe Bleichen 13, Hamburg Alle Kontaktdaten bleiben bestehen. EMR European Metal Recycling GmbH hat seine beiden Verwaltungen in Hamburg zusammengeführt. Neue Korrespondenzanschrift ab 9. September 2015 lautet: Harburger Schlossstrasse 28 (Channel 4), Hamburg Tel.: 0049 (0) , Fax: 0049 (0) Umfirmierung Die KMR Stainless BV firmiert ab 1. September 2015 unter: Oryx Stainless BV Neuer Präsident beim GDA Der Gesamtverband der Aluminiumindustrie (GDA) hat einen neuen Präsidenten. Hinrich Mählmann tritt ab sofort die Nachfolge von Trimet-Inhaber Heinz-Peter Schlüter (65) an, der seit September 2013 die Funktion des Präsidenten innehatte. Mählmann ist seit 2008 persönlich haftender Gesellschafter der Otto Fuchs KG, Meinerzhagen übernahm er zusätzlich die Funktion des persönlich haftenden Gesellschafters der Schüco International KG, Bielefeld. Neben diesen Funktionen verantwortet er bei der Otto Fuchs KG operativ die Bereiche Technik und Vertrieb. Zum Vizepräsidenten des Verbandes wählte die GDA-Mitgliederversammlung Kjetil Ebbesberg (44) von Hydro Aluminium Rolled Products GmbH. Der GDA mit Sitz in Düsseldorf vertritt als Branchenverband die Interessen der deutschen Aluminiumindustrie mit einem Organisationsgrad von 96 Prozent. 10
11 Terminkalender Diese Übersicht soll Ihre Terminplanung erleichtern und gibt den aktuellen Planungsstand wieder. Änderungen sind möglich. Zu allen VDM Veranstaltungen erhalten Sie per Rundschreiben Einladungen mit Anmeldebögen. Nähere Informationen und Anmeldeunterlagen für unsere staatlich anerkannten Schulungen nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (ESN-Lehrgänge) finden Sie im Internet unter dort unter Seminare September Fachseminar Vertrieb - Einkauf & Verkauf, Essen 30. September VDM Arbeitsausschuss Steuern, Berlin Oktober VDM/Kaps-Stiftung Juniorenseminar (Wahl), Nürnberg 08. Oktober VDM Strategiegruppe Rohstoffpolitik, Berlin 13. Oktober LME Dinner, London Oktober ESN Fortbildungslehrgang, Bonn Oktober VDM Arbeitsausschuss Umwelt, Karlsruhe (25) Oktober BIR, Prag November ESN Grundlehrgang, Bonn November RECYCLING-TECHNIK Dortmund 2015 Messe Westfalenhallen Dortmund, Halle 4, 5, 6 & November VDM QG Elektroaltgeräte, Dortmund 05. November VDM QG Kabelzerleger, Dortmund November Fachseminar Azubi-Knigge, Dortmund November ESN Fortbildungslehrgang, Berlin 12. November VDM Arbeitsausschuss Strategische Sondermetalle / Ferrolegierungen, Düsseldorf 23. November VDM Arbeitsausschuss Metallbörse, Düsseldorf 03. Dezember VDM Trefftag Süd, München Dezember Fachseminar Kommunikation - Frauen gehen in Führung, Berlin Dezember ESN Fortbildungslehrgang, Bonn Januar VDM Vorstandssitzung, Herford 14. Januar Euregio Trefftag, Aachen Februar ESN Fortbildungslehrgang, Bonn März ESN Fortbildungslehrgang, Berlin 14. März VDM Trefftag Ost, Leipzig April ESN Fortbildungslehrgang, Düsseldorf 21. April VDM Mitgliederversammlung, Dresden Mai ESN Fortbildungslehrgang, Bonn (29) 30. Mai - 1. Juni BIR, Berlin 09. Juni VDM Trefftag West, Köln 23. Juni VDM Trefftag Südwest, Freiburg September ESN Fortbildungslehrgang, Düsseldorf Oktober ESN Fortbildungslehrgang, Bonn (23) Oktober BIR, Amsterdam November ESN Grundlehrgang, Bonn November ESN Fortbildungslehrgang, Berlin Dezember ESN Fortbildungslehrgang, Bonn IMPRESSUM Mitteilungsblatt seit 1948 Heft 667 Herausgeber: Verband Deutscher Metallhändler e. V. Thomas Reuther (Präsident) Ralf Schmitz (Hauptgeschäftsführer) Redaktionsleitung: Jennifer Zingelmann Redaktionsassistenz: Heidrun Voigt Hedemannstraße 13 D Berlin Österreich: Lothringerstraße 12 A-1031 Wien Europabüro: Square Ambiorix 43 B-1000 Brüssel vdm@vdm.berlin Anzeigenpreis: ¼ Seite 200,00 EUR* ½ Seite 400,00 EUR* 1 Seite 500,00 EUR* *Nettopreise Alle im Mitteilungsblatt Der Metallhandel erschienenen Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Der Verband übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der in diesem Heft mitgeteilten Informationen und haftet nicht für abgeleitete Folgen. Bildnachweis: VDM 11 VDM Verband Deutscher Metallhändler
12 Exklusiv in dieser Ausgabe als Beilage: Gastkarte für die RECYCLING-TECHNIK in Dortmund 12
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