Gemeinde Brennberg. Niederschrift. über die Konstituierende Sitzung des Gemeinderates vom Bürgermeisterin Irmgard Sauerer

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1 Gemeinde Brennberg Niederschrift über die Konstituierende vom Ort: Sitzungsraum, Holzofenkuchl Hirschberger Beginn: Uhr Vorsitzender: Anwesend: 1. Bürgermeisterin Irmgard Sauerer Höcherl Rupert, Lehner Sigfried, Saradeth Thomas, Schmid Alexander, Löffl Franz-Xaver, Adlhoch Helga, Jobst Alois, Meyer Norbert, Beiderbeck Günther, Gabler Reinhard, Wanninger Olga, Zierer Reinhard Entschuldigt: -- Unentschuldigt: -- Schriftführer Andreas Gritschmeier Sonstige Verhandlungsteilnehmer: -- Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 9 Mitglieder anwesend sind. Hierauf wird in die Beratung eingetreten und folgendes beschlossen:

2 Öffentlicher Sitzungsteil Begrüßung und kurze Einleitung von Bürgermeisterin Sauerer insbesondere Begrüßung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder: Reinhard Gabler (FWG) Reinhard Zierer (CSU/ UW) Olga Wanninger (FWG) Dank an die scheidenden Gemeinderatsmitglieder: Josef Zierer (CSU/UW) Reinhard Schiegl (CSU/UW) Monika Wenk (FWG) Mit dem Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung besteht Einverständnis. 9 : 0 Stimmen (Abstimmung ausschließlich durch Gemeinderatsmitglieder der letzten Wahlperiode) Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates Reinhard Gabler (FWG) Reinhard Zierer (CSU/ UW) Olga Wanninger (FWG) Vereidigung durch die 1. Bürgermeisterin nach Maßgabe von Art. 31 Abs. 4 GO (4) 1 Alle Gemeinderatsmitglieder sind in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. 2 Die Eidesformel lautet: "Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe." 3 Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. 4 Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. 5 2

3 Den Eid nimmt der erste Bürgermeister ab. 6 Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden. Bürgermeisterin Sauerer bittet die drei neu gewählten Gemeinderäte nach vorne. Anschließend legen sie den Amtseid ab. Schriftführer Gritschmeier überreichte aktuelle Kommunalgesetze an alle Gemeinderäte. 2 Anzahl der weiteren Bürgermeister Rechtsgrundlage: Art. 35 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung 1) 1 Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister. 2 Weitere Bürgermeister sind Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister), wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung bestimmt, daß sie Beamte auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere Bürgermeister). Vorschlag von beiden Fraktionen, zwei weitere Bürgermeister zu wählen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, zwei weitere Bürgermeister aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen. 3 Bildung eines Wahlausschusses Vorschlag: Andreas Gritschmeier plus 1 Gemeinderatsmitglied Helga Adlhoch (Vorschlag) Aus den Reihen des Gemeinderates werden keine Einwände geltend gemacht. 3

4 4 Wahl des 2. Bürgermeisters/ der 2. Bürgermeisterin Rechtsgrundlage: Art. 35 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. Art. 51 Abs. 3 GO 2) 2 Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Art. 51 Abs. 3. 3) 1 Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. 2 Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. 3 Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 4 Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. 5 Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. 6 Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. 7 Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. Vorschlag: CSU/UW: FWG: Alois Jobst Franz Löffl Beide Kandidaten wurden von Schriftführer Gritschmeier befragt, ob sie sich zur Wahl stellen. Beide Kandidaten bejahten dies. Wahlergebnis: Abgegebene gültige Stimmen insgesamt: 13 Hieraus entfallen auf Bewerber Jobst: 5 gültige Stimmen Bewerber Löffl: 7 gültige Stimmen bei einer 1 Enthaltung Zum 2. Bürgermeister gewählt ist damit: Bewerber: Franz Löffl Auf Nachfrage durch die 1. Bürgermeisterin nimmt der Gewählte die Wahl an. 4

5 5 Wahl des 3. Bürgermeisters/ der 3. Bürgermeisterin Rechtsgrundlage: Art. 35 Abs. 2 Satz 2 i.v.m. Art. 51 Abs. 3 GO 2) 2 Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Art. 51 Abs. 3. 3) 1 Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen. 2 Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. 3 Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. 4 Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. 5 Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. 6 Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. 7 Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los. Vorschlag: CSU/UW: FWG: Alois Jobst Günther Beiderbeck Beide Kandidaten wurden von Schriftführer Gritschmeier befragt, ob sie sich zur Wahl stellen. Beide Kandidaten bejahten dies. Abgegebene gültige Stimmen insgesamt: 13 Hieraus entfallen auf Bewerber Jobst: 5 gültige Stimmen Bewerber Beiderbeck : 6 gültige Stimmen bei zwei 2 Enthaltungen Zum 3. Bürgermeister gewählt ist damit: Bewerber : Günther Beiderbeck Auf Nachfrage durch die 1. Bürgermeisterin nimmt der Gewählte die Wahl an. 5

6 6 Vereidigung der/s gewählten weiteren Bürgermeister/in durch die 1. Bürgermeisterin Rechtsgrundlage: Art. 27 KWBG (1) 1 Der Diensteid nach 38 Abs. 1 BeamtStG ist spätestens zu Beginn der ersten Sitzung, die der Gemeinderat, der Kreistag oder der Bezirkstag nach Beginn der Amtszeit des Beamten oder der Beamtin abhält, zu leisten. 2 Er hat folgenden Wortlaut: Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe. (2) 1 Der Diensteid kann auch ohne die Worte so wahr mir Gott helfe geleistet werden. 2 Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte ich schwöre die Worte ich gelobe zu sprechen oder es ist das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis der Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung der Weltanschauungsgemeinschaft des Beamten oder der Beamtin entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten. Bürgermeisterin bittet den neu gewählten 3. Bürgermeister Günther Beiderbeck nach vorne und vereidigt ihn. 7 Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Die Gemeinde Brennberg erlässt aufgrund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41,88 und 103 der Bayerischen Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Zusammensetzung des Gemeinderates Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister/ der ehrenamtlichen 1. Bürgermeisterin (Ehrenbeamtin/r) und 12 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. 2 Ausschüsse (1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse: 6

7 a) den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem/r Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern b) den Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem/r Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern c) dem Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern (Gemeinderatsmitglied als Vorsitzende/r) d) dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus bestehend aus dem/r Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern (2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchstaben a), b) und d) genannten Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister/ die 1. Bürgermeisterin. Den Vorsitz in dem in Absatz 1 Buchstabe c) genannten Ausschuss führt ein ausschussangehöriges ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied. (3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig. (4) Das Aufgabengebiet eines Ausschusses ergibt sich nach Maßgabe der Geschäftsordnung, vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen. 3 Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung (1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse. (2) Die ehrenamtlichen Mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 20,00 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses. (3) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 15,00 Euro je voller Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Die vorstehend beschriebenen Ersatzleistungen werden nur auf Antrag gewährt. (4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegeld nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes. (5) Die Absätze 2 bis 4 gelten entsprechend für einen Ortssprecher. 7

8 4 Erster Bürgermeister/ Erste Bürgermeisterin Der erste Bürgermeister/ die erste Bürgermeisterin ist Ehrenbeamter/ Ehrenbeamtin. 5 Weitere Bürgermeister Der 2. Bürgermeister/ die 2. Bürgermeisterin ist Ehrenbeamter/ Ehrenbeamtin. Der 3. Bürgermeister/ die 3. Bürgermeisterin ist Ehrenbeamter/ Ehrenbeamtin. 6 Inkrafttreten Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts aus dem Jahr 2008 außer Kraft. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts. 8 Geschäftsordnung Die in der Wahlperiode geltende Geschäftsordnung des Gemeinderates wurde allen Gemeinderatsmitgliedern als Grundlage zur Entscheidung über eine neue Geschäftsordnung zur Hand gegeben. Um Beschlussreife für die zur Abstimmung stehende neue Geschäftsordnung herzustellen, müssen vorab folgende Detailfragen durch Beschlussfassung geklärt werden: Bürgermeisterin erklärte die Geschäftsordnung. Sie wies auf die Pflichten der Gemeinderatsmitglieder hin. Folgende Änderungen werden gewünscht. - Kultur- und Tourismusausschuss: wird ersetzt durch einen Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus - Bei der Erklärung des Ausschusses soll die soziale Komponente mit aufgeführt werden - Sitzungszeit im Winter: Uhr Sitzungszeit im Sommer: Uhr. 8

9 1. 5 Abs. 1 GeschO - Fraktionsstärke Periode : mindestens 3 Mitglieder Die Geschäftsordnung ist wie folgt auszuführen: Eine Fraktion muss mindestens 3 Mitglieder haben GeschO - Verteilung der Ausschuss-Sitze Wahlperiode : Schriftführer Gritschmeier erklärt kurz die beiden Möglichkeiten: D Hondtsches Verfahren oder Verfahren nach Hare/ Niemeyer Beispielberechnung: 4 Ausschusssitze plus 1. Bürgermeisterin als Ausschussvorsitzende D`Hondt Hare/Niemeyer 01 CSU/UW 2 01 CSU/UW 2 05 FWG 2 05 FWG 2 Geschäftsordnung 6 Abs. 1 Satz 2 ist wie folgt auszuführen: Die Sitze werden nach dem Verfahren Hare/Niemeyer verteilt. 9

10 Es ergibt sich folgende Verteilung der Ausschusssitze: a) Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus der/m Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern 01 CSU/UW 2 05 FWG 2 b) Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern 01 CSU/UW 2 05 FWG 2 c) Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern (inklusive Vorsitzendem/r) 01 CSU/UW 2 05 FWG 2 d) Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus bestehend aus dem Vorsitzenden und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern 01 CSU/UW 2 05 FWG 2 Anschließend wurde noch darüber diskutiert, ob man trotz zwei weiterer Bürgermeister noch einen Vertreter aus der Mitte des Gemeinderats ernennt. Die CSU/UW war der Meinung, dass drei Bürgermeister ausreichen würden. Die FWG sah dies nicht so und schlugen Helga Adlhoch als Vertreterin aus den Reihen des Gemeinderats vor, wenn alle 3 Bürgermeister verhindert sein sollten. 8 : 5 Stimmen Bürgermeisterin Sauerer erläuterte nochmals kurz alle geplanten Änderungen in der Geschäftsordnung und befragte nochmals den Gemeinderat, ob er mit dieser Geschäftsordnung einverstanden ist. 10

11 9 Ausschussbesetzung Es werden auf Vorschlag der Gemeinderatsfraktionen folgende Gemeinderatsmitglieder in die Ausschüsse berufen und folgende Vertreter bestimmt: a) Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden (1. Bürgermeisterin) und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern 01 CSU/UW 2: Sigfried Lehner Vertreter: Alexander Schmid Rupert Höcherl Vertreter: Reinhard Zierer 05 FWG 2: Helga Adlhoch Vertreter: Thomas Saradeth Franz Löffl Vertreter: Olga Wanninger b) Bau- und Umweltausschuss, bestehend aus der Vorsitzenden (1. Bürgermeisterin) und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern 01 CSU/UW 2: Reinhard Zierer Vertreter: Alois Jobst Alexander Schmid Vertreter: Rupert Höcherl 05 FWG 2: Günther Beiderbeck Vertreter: Norbert Meyer Reinhard Gabler Vertreter: Franz Löffl c) Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern (inklusive Vorsitzendem/r) 01 CSU/UW 2: Sigfried Lehner Vertreter: Rupert Höcherl Alois Jobst Vertreter: Alexander Schmid 05 FWG 2: Reinhard Gabler Vertreter: Olga Wanninger Thomas Saradeth Vertreter: Günther Beiderbeck 11

12 Vorsitz: Von beiden Fraktionen wird Sigfried Lehner als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses vorgeschlagen. d) dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus, bestehend aus der Vorsitzenden (1. Bürgermeisterin) und 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern 01 CSU/UW 2: Alois Jobst Vertreter: Alexander Schmid Sigfried Lehner erklärte, dass die CSU nur diesen einen Sitz besetzen will und den zweiten Sitz an die FWG abtritt. 05 FWG 3: Helga Adlhoch Vertreter: Thomas Saradeth Olga Wanninger Vertreter : Reinhard Gabler Franz Löffl Vertreter: Günther Beiderbeck 10 Benennung der Fraktionssprecher und deren Vertreter 01 CSU Sigfried Lehner Vertreter: FWG Thomas Saradeth Vertreter: Franz Löffl 11 Vertretung der Gemeinde in Beschlussorganen von Schulverbänden und Zweckverbänden a) Mittelschulverband Falkenstein Rechtsgrundlage: Art. 9 Abs. 3 BaySchFG 3) 1 Die Schulverbandsversammlung besteht aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. 2 Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule oder die Verbandsschulen besuchen (Verbandsschüler), entsenden ferner bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler einen weiteren Vertreter als Mitglied in die Schulverbandsversammlung. 3 Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung können einstimmig beschließen, dass abweichend von Satz 2 einzelne Gemeinden weitere Mitglieder in die Schulverbandsversammlung entsenden können oder dass die Stimmabgabe der Mitglieder einzelner Gemeinden in der Schulverbandsversammlung mehrfach zählt. 4 Die weiteren Mitglieder werden vom Gemeinderat für die Dauer seiner Wahlperiode bestellt. 5 Die Bestellung kann widerrufen werden. 12

13 Schülerzahlen, Stichtag Markt Falkenstein Gemeinde Brennberg 21 Schüler somit unter 50 Schüler Gemeinde Rettenbach Die Gemeinde Brennberg wird durch die 1. Bürgermeisterin vertreten. b) Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.donau Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 2 VGemO (2) 1 Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. 2 Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied. 3 Die ersten Bürgermeister werden im Fall der Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. 4 Für jedes der übrigen Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung ist für den Fall, daß es verhindert ist oder den ersten Bürgermeister nach Satz 3 vertritt, ein Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderats zu bestellen. 5 Bei der Bestellung der übrigen Mitglieder und ihrer Stellvertreter gelten Art. 33 Abs. 1 Sätze 2 bis 5 der Gemeindeordnung (GO) 2) entsprechend. 6 Jede Mitgliedsgemeinde hat so viele einzeln abzugebende Stimmen, als Vertreter von ihr anwesend sind. Einwohnerzahlen, Amtsblatt Landkreis, Stichtag Wörth a.d.donau Brennberg Die Gemeinde Brennberg wird durch die 1. Bürgermeisterin und zwei weitere Gemeinderatsmitglieder vertreten. Es werden bestellt: 1. Sigfried Lehner Vertreter: Rupert Höcherl 2. Thomas Saradeth Vertreter: Norbert Meyer 12 Bestellung von Beauftragten für bestimmte Fachthemen Wahlperiode Es wurden Beauftragte für die Bereiche Jugend und Senioren bestellt. Beschluss: Sigfried Lehner erklärte, dass die CSU/UW keine Vorschläge für die Beauftragten machen wird 13

14 Thomas Saradeth von der FWG schlug folgende Kollegen vor: Jugend: Senioren: Olga Wanninger Helga Adlhoch Es werden folgende Beauftragte bestellt: 1. Jugend Olga Wanninger 2. Senioren Helga Adlhoch 14

15 13 Bauangelegenheiten Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport Fl. 474/3 Gem. Frankenberg / Hermann-Höcherl-Straße 8 Antragsteller: Brunner Michael Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Hausacker in einem Allgemeinen Wohngebiet. Der Bauwerber beantragt folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes: Auf dem Nachbargrundstück wurden bereits ähnliche Befreiungen erteilt. Die Traufwandhöhe vom natürlichen Gelände aus ist lt. B-Plan auf 4,30 m beschränkt. Die Bauwerber planen die Auffüllung des Geländes und erreichen so eine Traufwandhöhe ab fertigem Gelände von 4,11 m. 15

16 Beschluss: Über das gemeindliche Einvernehmen wird abgestimmt. Die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (zu Kniestockhöhe, Traufwandhöhe, Breite des Zwerchgiebels) werden erteilt. 16

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