Schuldnerberatung OÖ. Privatkonkurs?

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1 Schuldnerberatung OÖ Privatkonkurs? Privatkonkursanträge in Österreich

2 Privatkonkurs im Überblick Zahlungsunfähigkeit KONKURSFORMULARE AuSSergerichtlicher AUSFÜLLEN Ausgleich UND Zustimmung aller Gläubiger notwendig BEIM BEZIRKSGERICHT VORLEGEN Eröffnungsantrag, Vermögensverzeichnis, Anträge für Zahlungsplan und/oder Abschöpfungsverfahren ERÖFFNUNG SCHULDENREGULIERUNGSVERFAHREN Zinsenstopp, Exekutionsstopp, gerichtliche Pfandrechte erlöschen, Abtretungen / Verpfändungen bleiben grundsätzlich 2 Jahre Sanierungsplan Mindestquote 20 % in maximal 5 Jahren / Restschuldbefreiung Vermögensverwertung Zahlungsplan Angebot entsprechend Einkommenslage der nächsten 5 Jahre, Zahlungsfrist maximal 7 Jahre, Gläubigermehrheit erforderlich, Restschuldbefreiung nach Zahlung aller vereinbarten Raten Bei Ablehnung des Zahlungsplans durch Gläubigermehrheit (bei keinem / kaum pfändbarem Einkommen kein Zahlungsplan notwendig) Abschöpfungsverfahren Abschöpfung der pfändbaren Einkommensteile, Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, wenn Einleitung ab November 2017

3 Voraussetzungen 6 Zahlungsunfähigkeit 6 Gesicherte Wohnsituation 6 Finanzierbarkeit der laufenden Fixkosten (Wohnung, Unterhalt etc.) 6 Pfändbares Einkommen oder verfügbarer Betrag wenn Antrag Zahlungsplan 6 Frei verfügbares Bankkonto 6 Keine neuen Schulden Antragstellung 6 Eröffnungsantrag beim örtlichen Bezirksgericht 6 Antrag Zahlungsplan, wenn pfändbares Einkommen 6 Antrag Abschöpfungsverfahren 6 Vollständiges Vermögensverzeichnis inklusive aktueller Gläubigerliste nach der Antragstellung 6 Prüfung aller Angaben durch das Gericht 6 Eröffnung des gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens ( Privatkonkurs ) 100 % schulden Diese Schulden müssen auch im Privatkonkurs zur Gänze bezahlt werden: 6 Geldstrafen 6 Etwaige Kosten des Konkursverfahrens 6 Neue Schulden nach Konkurseröffnung

4 Folgen der Konkurseröffnung 6 Zinsen- und Exekutionsstopp 6 Bekanntmachung im Internet / Insolvenzdatei, eventuell auch in anderen Medien 6 Verständigung der Gläubiger, der bezugsauszahlenden Stelle(n) und der kontoführenden Bank 6 Anfechtbarkeit von früheren Rückzahlungen 6 Eventuell Kündigung von Verträgen 6 Telefonsperre bei angemeldeten Handys 6 Masseverwalterbestellung und Postsperre für die Dauer des Konkursverfahrens 6 Gerichtliche Verwertung von Vermögen Gerichtstermin ( Tagsatzung ) 6 Anwesenheitspflicht des Schuldners, der Schuldnerin 6 Prüfung der angemeldeten Forderungen 6 Abstimmung der Gläubiger über Zahlungsplan Zahlungsplan 6 Zahlungsplan nicht erforderlich, wenn kein / kaum pfändbares Einkommen 6 Angebot des pfändbaren Betrags (mindestens 5, maximal 7 Jahre) oder freiwillige Zahlungen, Vereinbarung einer fixen Quote mit Gläubigern, Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich 6 Zahlung der Verfahrenskosten binnen maximal 3 Jahren bei sonstiger Nichtigkeit 6 Zahlungen durch Schuldner direkt an Gläubiger (keine Pfändungen mehr) 6 Unzulässig, wenn Abschöpfungsverfahren in den letzten 10 Jahren 6 Restschuldbefreiung nach Bezahlung der Verfahrenskosten und der vereinbarten Quote

5 Abschöpfungsverfahren 6 Bei mehrheitlicher Ablehnung des Zahlungsplans oder in Fällen, wo kein Zahlungsplan angeboten werden musste 6 Auch gegen den Willen der Gläubiger möglich 6 Abtretung der pfändbaren Teile der Bezüge an Treuhänder 6 Treuhänder verteilt das Geld an die Gläubiger 6 Erbschaften, Schenkungen, Lottogewinne müssen an die Gläubiger weitergegeben werden Mitwirkungspflichten 6 Auskunftspflicht an Treuhänder und Gericht 6 Herausgabe von Erbschaften und Schenkungen 6 Angemessene Erwerbstätigkeit / Bemühungspflicht Einleitungshindernisse 6 Abschöpfungsverfahren in den letzten 20 Jahren (Ausnahme: Gescheitertes Verfahren wegen Nicht-Erreichen von früherer 10 % Mindestquote ) 6 Unverhältnismäßige Begründung von Schulden oder Verschleuderung von Vermögen 6 Strafrechtliche Verurteilung Betrügerische Krida / Gläubigerbegünstigung / Vollstreckungsvereitelung Falsches Vermögensverzeichnis 6 Keine angemessene Erwerbstätigkeit während Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung 6 Wenn Mitwirkungspflichten erfüllt und Verfahrenskosten bezahlt (Ausnahmen bei Kosten in Härtefällen) 6 Keine Restschuldbefreiung für Schulden aus strafbaren Handlungen und gewisse Unterhaltsschulden

6 Wir erarbeiten mit Ihnen 6 Einen Überblick über Ihre Lage (Schulden, Einnahmen / Ausgaben ) 6 Lösungsvorschläge für Ihre Schuldenprobleme Bei komplexen Problemen persönliches Beratungsgespräch unverzichtbar 6 Die Beratung ist kostenfrei und professionell. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. 6 Die Schuldenberatung kann Sie im Privatkonkurs vor Gericht vertreten. 6 Die Schuldenberatung kann allerdings keine finanzielle Unterstützung gewähren und auch keine Umschuldung organisieren. Vor dem Beratungsgespräch 6 Terminvereinbarung bei der Schuldenberatung in Ihrer Nähe 6 Erstellung einer Gläubigerliste und Sammlung von Unterlagen (Kreditverträge, Kontoauszüge, Gerichtsbriefe, Rechnungen etc.) 6 Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Liste 6 Informationen und Formulare erhalten Sie per Post oder von Ihrer Beratungsstelle oder unter Downloads auf

7 NACH DEM PRIVATKONKURS 6 Vereinbarte Zahlungen pünktlich tätigen 6 Überblick über Einnahmen und Ausgaben bewahren, Haushaltsbuch führen 6 Mitwirkungspflichten im Abschöpfungsverfahren erfüllen 6 Alle gerichtlichen Unterlagen, Rechnungslegungen des Treuhänders, Ihre Zahlungsbelege und Einkommensbestätigungen mindestens 30 Jahre aufbewahren 6 Bei neuen Zahlungsschwierigkeiten oder Fragen rasch die Schuldenberatung kontaktieren 6 Finanzen durch eine kostenlose Budgetberatung optimieren 6 Dieses Informationsblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keinesfalls ein persönliches Beratungsgespräch.

8 Schuldnerberatung OÖ Linz Spittelwiese Linz Tel Steyr Bahnhofstraße Steyr Tel Vöcklabruck Salzburgerstraße Vöcklabruck Tel Wels Bahnhofstraße Wels Tel Ried Bahnhofstraße Ried Tel Sprechtage Bad Ischl, Braunau, Gmunden, Schärding Staatlich anerkannte Schuldenberatung Stand November 2017 schuldnerberatung Produktion: Fotografie: Vaclavik ooe.schuldnerberatung.at ZVR D dvr Finanziert aus Mitteln des Landes Oberösterreich (Sozialreferat)

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