Schuldnerberatung OÖ. Privatkonkurs?
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- Cornelia Baumann
- vor 6 Jahren
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1 Schuldnerberatung OÖ Privatkonkurs? Privatkonkursanträge in Österreich
2 Privatkonkurs im Überblick Zahlungsunfähigkeit KONKURSFORMULARE AuSSergerichtlicher AUSFÜLLEN Ausgleich UND Zustimmung aller Gläubiger notwendig BEIM BEZIRKSGERICHT VORLEGEN Eröffnungsantrag, Vermögensverzeichnis, Anträge für Zahlungsplan und/oder Abschöpfungsverfahren ERÖFFNUNG SCHULDENREGULIERUNGSVERFAHREN Zinsenstopp, Exekutionsstopp, gerichtliche Pfandrechte erlöschen, Abtretungen / Verpfändungen bleiben grundsätzlich 2 Jahre Sanierungsplan Mindestquote 20 % in maximal 5 Jahren / Restschuldbefreiung Vermögensverwertung Zahlungsplan Angebot entsprechend Einkommenslage der nächsten 5 Jahre, Zahlungsfrist maximal 7 Jahre, Gläubigermehrheit erforderlich, Restschuldbefreiung nach Zahlung aller vereinbarten Raten Bei Ablehnung des Zahlungsplans durch Gläubigermehrheit (bei keinem / kaum pfändbarem Einkommen kein Zahlungsplan notwendig) Abschöpfungsverfahren Abschöpfung der pfändbaren Einkommensteile, Restschuldbefreiung nach 5 Jahren, wenn Einleitung ab November 2017
3 Voraussetzungen 6 Zahlungsunfähigkeit 6 Gesicherte Wohnsituation 6 Finanzierbarkeit der laufenden Fixkosten (Wohnung, Unterhalt etc.) 6 Pfändbares Einkommen oder verfügbarer Betrag wenn Antrag Zahlungsplan 6 Frei verfügbares Bankkonto 6 Keine neuen Schulden Antragstellung 6 Eröffnungsantrag beim örtlichen Bezirksgericht 6 Antrag Zahlungsplan, wenn pfändbares Einkommen 6 Antrag Abschöpfungsverfahren 6 Vollständiges Vermögensverzeichnis inklusive aktueller Gläubigerliste nach der Antragstellung 6 Prüfung aller Angaben durch das Gericht 6 Eröffnung des gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens ( Privatkonkurs ) 100 % schulden Diese Schulden müssen auch im Privatkonkurs zur Gänze bezahlt werden: 6 Geldstrafen 6 Etwaige Kosten des Konkursverfahrens 6 Neue Schulden nach Konkurseröffnung
4 Folgen der Konkurseröffnung 6 Zinsen- und Exekutionsstopp 6 Bekanntmachung im Internet / Insolvenzdatei, eventuell auch in anderen Medien 6 Verständigung der Gläubiger, der bezugsauszahlenden Stelle(n) und der kontoführenden Bank 6 Anfechtbarkeit von früheren Rückzahlungen 6 Eventuell Kündigung von Verträgen 6 Telefonsperre bei angemeldeten Handys 6 Masseverwalterbestellung und Postsperre für die Dauer des Konkursverfahrens 6 Gerichtliche Verwertung von Vermögen Gerichtstermin ( Tagsatzung ) 6 Anwesenheitspflicht des Schuldners, der Schuldnerin 6 Prüfung der angemeldeten Forderungen 6 Abstimmung der Gläubiger über Zahlungsplan Zahlungsplan 6 Zahlungsplan nicht erforderlich, wenn kein / kaum pfändbares Einkommen 6 Angebot des pfändbaren Betrags (mindestens 5, maximal 7 Jahre) oder freiwillige Zahlungen, Vereinbarung einer fixen Quote mit Gläubigern, Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich 6 Zahlung der Verfahrenskosten binnen maximal 3 Jahren bei sonstiger Nichtigkeit 6 Zahlungen durch Schuldner direkt an Gläubiger (keine Pfändungen mehr) 6 Unzulässig, wenn Abschöpfungsverfahren in den letzten 10 Jahren 6 Restschuldbefreiung nach Bezahlung der Verfahrenskosten und der vereinbarten Quote
5 Abschöpfungsverfahren 6 Bei mehrheitlicher Ablehnung des Zahlungsplans oder in Fällen, wo kein Zahlungsplan angeboten werden musste 6 Auch gegen den Willen der Gläubiger möglich 6 Abtretung der pfändbaren Teile der Bezüge an Treuhänder 6 Treuhänder verteilt das Geld an die Gläubiger 6 Erbschaften, Schenkungen, Lottogewinne müssen an die Gläubiger weitergegeben werden Mitwirkungspflichten 6 Auskunftspflicht an Treuhänder und Gericht 6 Herausgabe von Erbschaften und Schenkungen 6 Angemessene Erwerbstätigkeit / Bemühungspflicht Einleitungshindernisse 6 Abschöpfungsverfahren in den letzten 20 Jahren (Ausnahme: Gescheitertes Verfahren wegen Nicht-Erreichen von früherer 10 % Mindestquote ) 6 Unverhältnismäßige Begründung von Schulden oder Verschleuderung von Vermögen 6 Strafrechtliche Verurteilung Betrügerische Krida / Gläubigerbegünstigung / Vollstreckungsvereitelung Falsches Vermögensverzeichnis 6 Keine angemessene Erwerbstätigkeit während Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung 6 Wenn Mitwirkungspflichten erfüllt und Verfahrenskosten bezahlt (Ausnahmen bei Kosten in Härtefällen) 6 Keine Restschuldbefreiung für Schulden aus strafbaren Handlungen und gewisse Unterhaltsschulden
6 Wir erarbeiten mit Ihnen 6 Einen Überblick über Ihre Lage (Schulden, Einnahmen / Ausgaben ) 6 Lösungsvorschläge für Ihre Schuldenprobleme Bei komplexen Problemen persönliches Beratungsgespräch unverzichtbar 6 Die Beratung ist kostenfrei und professionell. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. 6 Die Schuldenberatung kann Sie im Privatkonkurs vor Gericht vertreten. 6 Die Schuldenberatung kann allerdings keine finanzielle Unterstützung gewähren und auch keine Umschuldung organisieren. Vor dem Beratungsgespräch 6 Terminvereinbarung bei der Schuldenberatung in Ihrer Nähe 6 Erstellung einer Gläubigerliste und Sammlung von Unterlagen (Kreditverträge, Kontoauszüge, Gerichtsbriefe, Rechnungen etc.) 6 Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Liste 6 Informationen und Formulare erhalten Sie per Post oder von Ihrer Beratungsstelle oder unter Downloads auf
7 NACH DEM PRIVATKONKURS 6 Vereinbarte Zahlungen pünktlich tätigen 6 Überblick über Einnahmen und Ausgaben bewahren, Haushaltsbuch führen 6 Mitwirkungspflichten im Abschöpfungsverfahren erfüllen 6 Alle gerichtlichen Unterlagen, Rechnungslegungen des Treuhänders, Ihre Zahlungsbelege und Einkommensbestätigungen mindestens 30 Jahre aufbewahren 6 Bei neuen Zahlungsschwierigkeiten oder Fragen rasch die Schuldenberatung kontaktieren 6 Finanzen durch eine kostenlose Budgetberatung optimieren 6 Dieses Informationsblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keinesfalls ein persönliches Beratungsgespräch.
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