Außergerichtlicher Ausgleich. Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens. Zwangsausgleich. Vermögensverwertung. Zahlungsplan. Abschöpfungsverfahren
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- Wilfried Holst
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1 Außergerichtlicher Ausgleich bei Scheitern des außergerichtlichen Ausgleichs oder Aussichtslosigkeit Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens Exekutive Pfandrechte am Einkommen erlöschen; vertragliche Pfandrechte am Einkommen bleiben 2 Jahre bestehen; Zinsenstopp Zwangsausgleich max. 5 Jahre, mind. 30% oder: max. 2 Jahre, mind. 20% Erforderlich: Gläubigermehrheit Vermögensverwertung Gericht kann Verwertung auftragen Zahlungsplan keine Mindestquote, max. 7 Jahre Mindestangebot: was voraussichtlich in 5 Jahren zu erwirtschaften ist. Erforderlich: Gläubigermehrheit wird in der Regel gleichzeitig beantragt bei Scheitern des Zahlungsplans Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung (Einleitungshindernisse beachten)
2 Vortrag zum Privatkonkurs bei Herrn Mag. Eike Grabher Dauer: ca. 1,5 h
3 Umgang mit Schulden Volle Rückführung Außergerichtliche Regelung Gerichtliche Regelung Leben mit der Schulden (bei Veränderung Situation oben genannte Varianten) Vertraglich vereinbarte Laufzeit Nach Vereinbarung In der Regel 7 Jahre 30 Jahre
4 Wo kann ich Schulden haben? Banken Bausparkassen Leasingunternehmer Versandhäuser Versicherungen Gebietskrankenkassen Gewerbliche Sozialversicherungsträger Finanzämter Bund / Länder / Gemeinden (Gebühren, Übergenuss) Bezirkshauptmannschaften Unterhaltsgläubiger Gerichte Privatgläubiger Bürgen Vermieter Energieversorger Telekommunikationsgesellschaften Rundfunkämter Kabelfernsehgesellschaften Krankenhäuser / Ärzte Arbeitgeber Zeitungsverlag Rechtsanwälte
5 Wo bekomme ich Informationen? Eigene Unterlagen Bezirksgericht Kreditschutzverband von 1870 (KSV)
6 Wo bekomme ich Informationen? Eigene Unterlagen Die eigenen Unterlagen sowie intensives Nachdenken sind die wichtigsten und ergiebigsten Quellen.
7 Wo bekomme ich Informationen? Bezirksgericht In der Exekutionsabteilung des Bezirksgerichtes erhält man kostenlos einen Auszug aus dem Exekutionsregister. Dieser Auszug enthält jedoch nur die anhängigen Exekutionsverfahren bei diesem Gericht. Insbesondere nicht erfasst sind: noch nicht eingeklagte Schulden
8 Wo bekomme ich Informationen? Kreditschutzverband von 1870 (KSV) Einmal jährlich erhält man beim KSV einen kostenlosen Auszug aus dem Kleinkreditkataster. Da die Meldungen zu diesem Register freiwillig erfolgen, ist diese Auskunft mitunter nicht vollständig sein.
9 Ablauf einer Schuldensanierung Außergerichtlicher Ausgleich Bei Scheitern oder Aussichtslosigkeit Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens Zwangsausgleich Zahlungsplan Abschöpfungsverfahren Im Rahmen eines Schuldenregulierungsverfahrens kann das Gericht eine Verwertung des Vermögens anordnen.
10 Außergerichtlicher Ausgleich Den Gläubigern wird ein Angebot für eine (Teil-)begleichung der Schulden unterbreitet. AlleGläubiger müssen dem Angebot zustimmen. Sind alle vereinbarten Zahlungen geleistet, so gilt der Schuldner als schuldenfrei.
11 Schuldenregulierungsverfahren Wird beim zuständigen Bezirksgericht beantragt Exekutive Pfandrechte am Einkommen (Lohnpfändungen) erlöschen Vertragliche Pfandrechte am Einkommen bleiben zwei Jahre bestehen Zinsstopp
12 Zwangsausgleich Innerhalb von maximal fünf Jahren werden mindestens 30% der Schulden bezahlt. oder: Innerhalb von maximal zwei Jahren werden mindestens 20% der Schulden bezahlt. Restschuldbefreiung Vorraussetzung: Gläubigermehrheit stimmt dem Zwangsausgleich zu.
13 Zahlungsplan Der Schuldner macht ein Zahlungsplanangebot. Es enthält: - Anteil der Schulden, die bezahlt werden (Quote) - Zahlungstermine Erfüllt der Schuldner alle vereinbarten Zahlungen, so gilt er als schuldenfrei Vorraussetzung: Gläubigermehrheit stimmt dem Zahlungsplanangebot zu.
14 Abschöpfungsverfahren Der pfändbare Betrag des Einkommens wird abgeschöpft und an einen Treuhänder überwiesen. Der Treuhänder bedient aus diesem Topf die Gläubiger Wurden nach sieben Jahren mindestens 10% der Schuldenhöhe abgeschöpft, so erfolgt die Restschuldbefreiung durch das Gericht. Vorraussetzung: Gläubiger haben dem Zahlungsplanangebot nicht zugestimmt; Keine Einleitungshindernisse
15 Grundsätzliches 1. Zugangsvorrausetzungen 2. Leistungsfähigkeit 3. Vermögensverzeichnis 4. Mithaftende Personen 5. Wirkungen der Konkurseröffnung 6. Einleitungshindernisse Abschöpfungsverfahren 7. Obliegenheiten im Abschöpfungsverfahren 8. Besonderheiten bestimmter Forderungen 9. Keine Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren
16 1. Zugangsvoraussetzungen Zahlungsunfähigkeit nur für Personen, die kein Unternehmen betreiben sachliche Zuständigkeit: Bezirksgericht örtliche Zuständigkeit: richtet sich nach Wohnsitz funktionelle Zuständigkeit: in der Regel Rechtspfleger
17 2. Leistungsfähigkeit Ausreichende Pfändbarkeit oder Leistungsnachweis 3. Vermögensverzeichnis Siehe Unterlagen
18 4. Mithaftende Personen (z.b. Bürgen, ) werden nicht befreit müssen eigene Schuldensanierung anstreben
19 5. Wirkungen der Konkurseröffnung wichtigste Veröffentlichungen / Verständigungen: - Amtsblatt zur Wiener Zeitung bezugsauszahlende Stelle - Gläubigerschutzverbände (sog. Drittschuldner ) - Gläubiger - Vermieter Zinsstopp Exekutionsstopp In Ausnahmefällen: Masseverwalter (Postsperre) Besuch des Gerichtsvollziehers oder Masseverwalters
20 7. Obliegenheiten im Abschöpfungsverfahren Angemessene Erwerbstätigkeit Vermögensherausgabe (Schenkungen, Erbschaften, ) Auskunftserteilung (bei Wohnsitzwechsel oder Wechsel der bezugauszahlenden Stelle) Keine Gläubigerbegünstigung Nur finanzierbare Neuverschuldung
21 8. Besonderheiten bei bestimmten Forderungen Besonders besicherte Forderungen - durch Hypotheken - durch Lohnverpfändung oder Lohnzession Geldstrafen (Verwaltungs- bzw. Gerichtsstrafen) Neue Schulden Verfahrenskosten und nach Konkurseröffnung entstehende Forderungen
22 9. Keine Restschuldbefreiung im Abschöpfungsverfahren für: Schulden aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung oder vorsätzlich strafwidrigen Handlung Verbindlichkeiten, die nur aus dem Verschulden des Schuldners unberücksichtigt geblieben sind
23 Danke für die Aufmerksamkeit! Fragen sind willkommen!!
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