Inhaltsverzeichnis. Haushalt 2017 Gemeinde Rommerskirchen

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2 Inhaltsverzeichnis I. Haushaltssatzung und Eckdaten des Haushalts 7 Abkürzungsverzeichnis 8 Statistische Daten 9 Haushaltssatzung und Bekanntmachung 12 Entwurf der Schlussbilanz zum Vorbericht zum Entwurf des Haushaltsplans 17 Übersicht über die Produkte 37 Erläuterungen zu den wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen 40 Entwicklung Vermögen, Schulden und Eigenkapital 47 Entwicklung der Kassenlage im Haushaltsjahr 49 Bewirtschaftungsregeln 50 Stellenplan 55 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 64 Zuwendungen an Fraktionen 65 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten 76 Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals 77 Unterlagen der Sondervermögen 80 Unterlagen der Beteiligungen 81 Hinweise zum Haushaltsplan 83 Umsetzung Landesprogramm Gute Schule 84 Mitgliedschaften der Gemeinde 86 II. Gesamtpläne / Teilpläne auf Ebene der Produktbereiche 89 Gesamtplan 90 Teilpläne auf Ebene der Produktbereiche 93 III. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Verwaltungsführung und Steuerungsunterstützung Gleichstellung von Mann und Frau Zentrale Dienstleistungen Personalmanagement 137 2

3 Organisationsangelegenheiten und TUIV Personalrat Rat und Ausschüsse Haushalts- und Betriebswirtschaft Steuern und Abgaben Gemeindekasse und Vollstreckung Allgemeine Rechtsangelegenheiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwaltung der kommunalen Liegenschaften Verwaltung des Grundstücksfonds Gebäudebewirtschaftung Neu- und Ausbau Baubetriebshof 179 IV. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Statistik und Wahlen Allgemeine Sicherheit und Ordnung Personenstandswesen Melde- und Ausweisangelegenheiten Gewerbewesen Brandschutz 199 V. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Gillbachschule Rommerskirchen offene Ganztagsgrundschule Rommerskirchen GGS Frixheim offene Ganztagsgrundschule Frixheim Kastanienschule Hoeningen offene Ganztagsgrundschule Hoeningen Förderschulangebot Schülerspezialverkehr 229 VI. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Archiv Volkshochschule Kulturförderung und Heimatpflege 237 VII. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Leistungen nach dem AsylbLG Infrastruktur Jobcenter Leistungen nach dem SGB XII Leistungen für soziale Einrichtungen Förderung der Wohlfahrtspflege und Seniorenangelegenheiten 253 VIII. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs

4 Großtagespflege Kindertagesstätte Anstel Abenteuerland Kindertagesstätte Frixheim Pusteblume Kindertagesstätte Rommerskirchen Sonnenhaus Kindertagesstätte Gorchheimer Weg Gillbach-Wichtel Kindertagesstätte Evinghoven Kleine Riesen Kindertagesstätte Hoeningen Kleine Strolche Kinder- und Jugendarbeit Einrichtungen zur Förderung junger Menschen und Familien 291 IX. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Krankenhauswesen 296 X. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Allgemeine Förderung des Sports Sportplätze Turnhallen Hallenbad 311 XI. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Räumliche und Entwicklung 314 XII. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Bauordnung Denkmalschutz und -pflege 321 XIII. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wasserversorgung Abfallwirtschaft Abwasserbeseitigung 335 XIV. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Straßenbau und -unterhaltung Parkeinrichtungen (Parkplätze) Öffentlicher Personennahverkehr 347 XV. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Bewirtschaftung der bebauten und unbebauten Grundstücke Wasserläufe, Wasserbau und Hochwasserschutz Friedhöfe Land- und Forstwirtschaft 361 4

5 XVI. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Abwehr von Umweltgefahren 366 XVII. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Wirtschaftsförderung Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen 377 XVIII. Teilpläne auf Ebene der Produkte des Produktbereichs Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 387 5

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7 Haushaltssatzung und Eckdaten des Haushalts 7

8 Abkürzungsverzeichnis ADV-Anlage = automatische Datenverarbeitungs- Anlage AO = Abgabenordnung AsylbLG = Asylbewerberleistungsgesetz ARGE = Arbeitsgemeinschaft APL = außerplanmäßige Ausgabe BBesG = Bundesbesoldungsgesetz BGA = Betriebs- und Geschäftsausstattung BgA = Betrieb gewerblicher Art Doppik = Doppelte Buchführung GemHVO = Gemeindehaushaltsverordnung GO NRW = Gemeindeordnung NRW GWG = Geringwertiges Wirtschaftsgut HJ = Haushaltsjahr HP = Haushaltsplan ILV = Interne Leistungsverrechnung KAG = Kommunalabgabengesetz KLR = Kosten- und Leistungsrechnung NKF = Neues Kommunales Finanzmanagement NKFG NRW = Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW OGATA = Offene Ganztagsgrundschule ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr SGB = Sozialgesetzbuch SN = Sammelnachweis TUIV = Technikunterstützte Informationsverarbeitung ÜPL = überplanmäßige Ausgabe VE = Verpflichtungsermächtigungen z.a. = zur Anstellung 8

9 Statistische Daten Allgemeine Daten: Bundesland Regierungsbezirk Kreis Nordrhein-Westfalen Düsseldorf Rhein Kreis Neuss Fläche: Flächengröße des Gemeindegebietes 60,07 km² davon: Gebäudefläche und untergeordnete Freifläche 4,03 km² Erholungsfläche, Friedhofsfläche 1,00 km² Verkehrsfläche 3,10 km² Landwirtschaftsfläche 49,53 km² Waldfläche 2,10 km² Wasserfläche 0,27 km² Flächen anderer Nutzung 0,50 km² Bei den Werten kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Sitzverteilung der Parteien im Rat: Sitze insgesamt: 32 Sitzverteilung Partei Bündnis 90/ die SPD CDU UWG FDP Grünen Sitze FDP; 3 Bündnis 90/ Die Grünen; 2 UWG; 2 SPD; 15 CDU; 10 9

10 Einwohner Lebendgeborene Gestorbene Überschuss der Geborenen bzw. Gestorbenen Zugezogene Fortgezogene Überschuss der Zubzw. Fortgezogenen Gesamtveränderung der Bevölkerung Bevölkerungsstand (31.12.) Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl C)opyright Landesbetrieb für Information und Technik Nordrhein-Westfalen Hinweis: die Bevölkerungszahlen zum und zum basieren auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Mikrozensus

11 Bevölkerungsstand zum

12 Haushaltssatzung und Bekanntmachung Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GV. NRW. S. 886), hat der Rat der Gemeinde Rommerskirchen mit Beschluss vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. Kredite für Investitionen werden in Höhe von veranschlagt. 2 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0 festgesetzt. 12

13 4 Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll nicht erfolgen. 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf festgesetzt Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 285 v.h. 465 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 450 v.h. 7 Die Wertgrenze für Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß 41 Abs. 1 lit. h) GO NRW wird auf 0 Euro (Gesamtauszahlungsbedarf) festgesetzt. 8 Als unerheblich nach 83 Gemeindeordnungen NRW gelten die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im Einzelfall den Betrag von Euro, nicht überschreiten. Die Entscheidung über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen trifft der Kämmerer. 13

14 Entwurf der Schlussbilanz zum Stand Einbringung Aktivseite Veränderung ggü. Vorjahr 1. Anlagevermögen , ,19 1,09% 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 9.905, ,37 225,49% 1.2 Sachanlagen , ,63 1,25% Unbebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte , ,94 0,39% 1 Grünflächen , ,83 0,84% 2 Ackerland , ,51 0,00% 3 Wald, Forsten , ,40 81,90% 4 Sonstige unbebaute Grundstücke , ,20-16,88% Bebaute Grundstücke und grundstücksgl. Rechte , ,82-0,52% 1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 0,00 0,00 0,00% 2 Schulen 0,00 0,00 0,00% 3 Wohnbauten 0,00 0,00 0,00% 4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , ,82-0,52% Infrastrukturvermögen , ,15-0,77% 1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , ,56 2,02% 2 Brücken und Tunnel , ,54 0,16% 3 Gleisanlagen mit Streckenausr. und Sicherheitsanl. 0,00 0,00 0,00% 4 Entw ässerungs- und Abw asserbeseitigungsanl. 0,00 0,00 0,00% 5 Straßen, Wege, Plätze und Verk.-lenkungsanl , ,71-1,76% 6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , ,34 37,68% Bauten auf fremden Grund und Boden , ,00-6,25% Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 20,00 20,00 0,00% Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , ,80-8,32% Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,39-6,89% Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , ,53 47,47% 1.3 Finanzanlagen , ,19 0,00% Anteile an verbundenen Unternehmen , ,26 0,00% Beteiligungen 0,00 0,00 0,00% Sondervermögen , ,24 0,00% Wertpapiere des Anlagevermögens , ,79 0,00% Ausleihungen , ,90 0,00% 1 an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00% 2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00% 3 an Sondervermögen 0,00 0,00 0,00% 4 Sonstige Ausleihungen , ,90 0,00% 14

15 Aktivseite Veränderung ggü. Vorjahr 2. Umlaufvermögen , ,40 9,12% 2.1 Vorräte , ,93 4,31% Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe, Waren , ,99 10,89% geleistete Anzahlungen 0, ,94-100,00% 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , ,58 11,71% Ö.-r. Forderungen und Forderungen aus Transferl , ,80-23,11% 1 Gebühren , ,67-1,95% 2 Beiträge , ,66 79,23% 3 Steuern , ,21-51,04% 4 Forderungen aus Transferleistungen , ,29-19,45% 5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , ,97-22,32% Privatrechtliche Forderungen , ,66 25,81% 1 gegenüber dem privaten Bereich , ,26-84,83% 2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 86,60 259,79-66,67% 3 gegen verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00% 4 gegen Beteiligungen 0,00 0,00 0,00% 5 gegen Sondervermögen , ,61 42,32% Sonstige Vermögensgegenstände , ,12 114,27% 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 0,00% 2.4 Liquide Mittel , ,89 44,41% 3. Aktive Rechnungsabgrenzung , ,25 126,91% Summe Aktivseite , ,84 2,41% 15

16 Passivseite Veränderung ggü. Vorjahr 1. Eigenkapital , ,85-1,70% 1.1 Allgemeine Rücklage , ,34-4,41% 1.2 Sonderrücklagen 0,00 0,00 0,00% 1.3 Ausgleichsrücklage 0,00 0,00 0,00% 1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag , ,49 63,64% 2. Sonderposten , ,93 0,84% 2.1 Zuwendungen , ,89-3,84% 2.2 Beiträge , ,62 1,74% 2.3 Gebührenausgleich , ,00 27,67% 2.4 Sonstige Sonderposten , ,42 4,88% 3. Rückstellungen , ,28-0,14% 3.1 Pensionsverpflichtungen , ,00 1,46% 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 0,00% 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 0,00 0,00 0,00% 3.4 Sonstige Rückstellungen nach 36 Abs. 4 und , ,28-14,31% 4. Verbindlichkeiten , ,46 15,88% 4.1 Anleihen 0,00 0,00 0,00% 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 0,00 0,00 0,00% von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00% von Beteiligungen 0,00 0,00% von Sondervermögen 0,00 0,00% vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00% vom privaten Kreditmarkt 0,00 0,00% 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung , ,69-16,08% 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 0,00 0,00% 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,74 31,27% 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , ,43 11,83% 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten , ,31-4,36% 4.8 Erhaltene Anzahlungen , ,29 57,06% 5. passive Rechnungsabgrenzung , ,32 1,14% Summe Passivseite , ,84 2,41% 16

17 Vorbericht zum Entwurf des Haushaltsplans 1 Allgemeines 1.1 Gesetzliche Grundlagen Am ist das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF) in Kraft getreten. Darin wurden die Kommunen verpflichtet, spätestens ab 2009 ihr Rechnungswesen auf das System der doppelten Buchführung umzustellen. Mit dem doppischen Haushalts- und Rechnungswesen kommen moderne betriebswirtschaftliche Instrumente und Methoden zum Einsatz. Damit sollen das kommunale Ressourcenaufkommen und der Ressourcenverbrauch (Aufwand, Erträge, Abschreibungen) dargestellt, die Verpflichtungen periodengerecht zugeordnet (z. B. Bildung von Rückstellungen) sowie die Vermögens- und Kapitalsituation (Jahresabschluss) abgebildet werden. Im Mittelpunkt des kommunalen Rechnungswesens stehen die von der Kommune bereit gestellten Leistungen und Produkte, die in diesem Haushaltsplan dargestellt werden. Zentrale Bestandteile des NKF sind: die Ergebnisrechnung, die einer Gewinn- und Verlustrechnung entspricht und sämtliche Erträge und Aufwendungen sowie den Ergebnissaldo erfasst. Sie bildet somit das Ressourcenaufkommen sowie den Ressourcenverbrauch ab, die Finanzrechnung, die auf Zahlungsströme abstellt und sämtliche Einzahlungen und Auszahlungen, einschließlich der Auszahlungen für Investitionen, einen ggf. erforderlichen Kreditbedarf sowie einen Liquiditätssaldo ausweist, die Bilanz, die die Vermögens- und Schuldensituation der Gemeinde sowie die Finanzierung des Vermögens abbildet. Zudem weist sie die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus. Dem Haushaltsplan ist gemäß 1 Abs. 2 Nr. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) ein Vorbericht beizufügen. Dieser soll gemäß 7 GemHVO NRW einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplanes geben sowie die aktuelle Lage und die Entwicklung darstellen. Ebenso sind die wesentlichen Zielsetzungen der für das Haushaltsjahr und die darauffolgenden drei Jahre zu erläutern. 17

18 1.2 Rahmenbedingungen zur Haushaltsplanaufstellung Ziel der Haushaltsplanung und der Folgejahre war es, einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Ein ausgeglichener Haushalt ist dann gegeben, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen im Ergebnisplan erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung gilt auch erfüllt, wenn der Fehlbetrag durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann ( 75 Abs. 2 GO NRW). Für das Jahr wird ein positives Jahresergebnis erwartet, so dass die Ausgleichsrücklage wieder aufgefüllt werden könnte. Aufgrund der Mittelanmeldungen im Zuge der Haushaltsplanung beläuft sich das Jahresergebnis auf Euro. Gegenüber dem des Vorjahres in Höhe von Euro ergibt sich damit eine Veränderung in Höhe von Euro. 1.3 Auswirkung der Salden im Ergebnis- und Finanzplan auf die Bilanz In der Haushaltsplanung stehen der Ergebnisplan und der Finanzplan im Vordergrund. Eine -Bilanz ist nicht vorgesehen. Dennoch haben die Salden von Ergebnis- und Finanzrechnung Auswirkungen auf die Bilanz. Das Jahresergebnis wirkt sich auf die Passivseite der Bilanz aus. Hier verändert sich das Eigenkapital um Euro. Für den Finanzplan wird mit einer Veränderung des Bestands an eigenen Finanzmitteln für das Jahr i. H. v Euro kalkuliert. Die Veränderung wirkt sich auf die Höhe der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung auf der Passivseite der Bilanz aus. 18

19 2 Übersicht über die Haushaltslage Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnisplanes im Vergleich zum des Vorjahres: Ergebnisübersicht Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Finanzerträge Zinsen und sonstige Aufwendungen Finanzergebnis Ergebnis laufender Verwaltungstätigkeit Außerordentliche Erträge 0 0 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 Außerordentliches Ergebnis 0 0 Jahresergebnis

20 2.1 Ausführungen zur Allgemeinen Finanzwirtschaft Die Hebesätze der Realsteuern in Rommerskirchen nahmen den folgenden Verlauf: Hebesätze Steuern Hebesatz Grundsteuer A Hebesatz Grundsteuer B Hebesatz Gewerbesteuer Grundsteuer A und B Die Grundsteuern A und B sind, ebenso wie die Gewerbesteuer, Realsteuern, die gem. Artikel 106 VI GG den Gemeinden zustehen. Die Gemeinde hat das Recht, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B selbst festzusetzen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A - Steuer für unbebaute Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe - beträgt 285 v.h.; der Hebesatz für die Grundsteuer B - Steuer für bebauten Grundbesitz - beträgt 465 v. H. Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde im Haushaltsjahr von 270 v. H. auf 285 v. H. angehoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde ebenfalls angehoben und zwar von 450 v. H. auf 465 v. H. Für das Jahr sind bei den Grundsteuern folgende Haushaltsansätze veranschlagt: Grundsteuer A: Grundsteuer B: Grundsteuern Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis Grundsteuer A und B 20

21 Grundsteuer B je Einwohner Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis Grundsteuer B je Einwohner Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlagen Die für die Kalkulation des Gewerbesteueransatzes zugrunde liegenden Messbeträge sind unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten geschätzt. Dieser Messbetrag - multipliziert mit dem aktuell geltenden Hebesatz von 450 v. H. - ergäbe ein Steueraufkommen (= Haushaltsansatz) von 3,10 Mio.. Von dem voraussichtlichen Gewerbesteueraufkommen sind in folgende Umlagen abzuführen: 1. Gewerbesteuerumlage Nach 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes muss die Gemeinde einen Teil ihres jährlichen Ist-Aufkommens der Gewerbesteuer an Bund und Land abführen. Nach der Steueränderung 1992 wird die Gewerbesteuerumlage in der Weise ermittelt, dass das Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer im Erhebungsjahr durch den von der Gemeinde für dieses Jahr festgesetzten Hebesatz geteilt und mit einem vom-hundert-satz (vhs) vervielfältigt wird. Dieser vhs beträgt für = 35 Punkte (Vorjahr = 35 Punkte). 2. Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit (FDE) (Erhöhung Gewerbesteuerumlage) Nach den Artikeln des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom werden die Gemeinden an der Landesleistung zur Abdeckung von Schuldendienstverpflichtungen des FDE beteiligt. Die in 1993 beschlossene Aufstockung des FDE und die Auswirkungen des Standortsicherungsgesetzes wirken sich ebenfalls auf die Finanzierungsbeteiligung aus. 21

22 Die Mehrbelastungen bei der Gewerbesteuerumlage werden durch Erhöhung des Vervielfältigers um 34 Prozentpunkte (Vorjahr = 34) ermittelt. Diese stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Als Gesamtansatz ergibt sich bei den Gewerbesteuerumlagen inkl. den Zahlungen zum Fonds Deutsche Einheit ein von Im Jahr fallen nach derzeitigem Stand die Aufwendungen zum Fonds Deutsche Einheit weg. Sie sind also ab nicht mehr veranschlagt. Für das Haushaltsjahr ergibt sich somit nach Abzug der Umlagen ein Netto-Gewerbesteuerertrag von Netto-Gewerbesteuer 0 Ergebnis Gewerbesteuer Gewerbesteuerumlage und Fonds Deutsche Einheit 22

23 Gewerbesteuer je Einwohner Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis Gewerbesteuer je Einwohner Einkommensteueranteil Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sichert den Gemeinden 15 % des Aufkommens an der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer sowie 12 % aus dem Zinsabschlag zu (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer; Artikel 106 V GG; 1 Gemeindefinanzreformgesetz). Der Gemeindeanteil wird für jedes Land nach den Steuerbeträgen bemessen, die von den Finanzbehörden im Gebiet des Landes unter Berücksichtigung der Zerlegung nach Art. 107 I GG vereinnahmt werden. Der Haushaltsansatz in Höhe von 7,584 Mio. wurde wie folgt kalkuliert: Schlüsselzahl für Rommerskirchen 0, x Verteilungssumme Grundbetrag Mio. = gerundet 7.583,7 T Nach der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW wurde eine Verteilungssumme für von 8,253 Mrd. mitgeteilt. Die Schlüsselzahlen für die Berechnung des Einkommensteueranteils werden immer für drei Jahre festgelegt. Die Schlüsselzahl für Rommerskirchen wurde demnach für die Jahre bis auf aktuell 0, gesenkt. Für die Jahre bis werden Ertrags-Steigerungen zwischen 4,9 % und 5,0 % jährlich angenommen. 23

24 Umsatzsteueranteil Die Städte und Gemeinden werden seit 1998 mit 2,2 % am Aufkommen der Umsatzsteuer (nach Berücksichtigung von Vorab-Abzügen für den Bund und für einen Bundeszuschuss zur Rentenversicherung) beteiligt. Die Schlüsselzahlen für die Jahre bis liegen mit einem Wert von 0, über dem vorherigen Wert von 0, Der Haushaltsansatz in Höhe von wurde wie folgt kalkuliert: Schlüsselzahl für Rommerskirchen 0, x Verteilungssumme Grundbetrag Mio. = gerundet 292,1 T Vom Städte- und Gemeindebund NRW wurde mit der Regionalisierung der Mai- Steuerschätzung eine Verteilungssumme für von rd. 1,452 Mrd. mitgeteilt. Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) Wie in den vergangenen Jahren ist die Kompensationszahlung für die Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs nicht im Einkommensteueranteil erfasst. Sie wird als Zuweisung an die Gemeinden nach dem aktuellen Einkommensteuerschlüssel weitergegeben. Für ergibt sich ein Haushaltsansatz in Höhe von Schlüsselzuweisungen Schlüsselzuweisungen haben den Zweck, fehlende eigene Steuerkraft auszugleichen. Die Höhe der Schlüsselzuweisung ergibt sich dementsprechend aus der Differenz zwischen der sog. Ausgangsmesszahl und der Steuerkraftmesszahl multipliziert mit dem Faktor 0,9. Erreicht oder übersteigt die Steuerkraftmesszahl die Ausgangsmesszahl, so erhält die Gemeinde keine Schlüsselzuweisungen mehr. Die für die Schlüsselzuweisung maßgebliche Referenzperiode ist der bis Für die zu verteilende Masse stellt das Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden prozentuale Anteile an den Einnahmen aus der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer zur Verfügung. Die erhält Schlüsselzuweisungen aus dem GFG in Höhe von 290,2 T. 24

25 Der Haushaltsansatz in Höhe von 290,2 errechnet sich wie folgt: 1.1 Einwohnerzahl am Hundersatz zum Hauptansatz Hauptansatz (1.1 x 1.2 / 100) Schüleransatz Soziallastenansatz Zentralitätsansatz Flächenansatz Gesamtansatz (Summe bis 2.4) Grundbetrag (gerundet) Ausgangsmesszahl (3.1 x 3.2) gerundet Steuerkraftmesszahl Differenz ( ) Grundschlüsselzuweisung (90 % von 4.2) Gerundet um Schlüsselzuweisung Die Gesamtverteilungsmasse des Landes an die Gemeinden steigt nach der "Modellrechnung GFG" gegenüber um rd. 177 Mio. auf aktuell 7,092 Mrd.. Nach derzeitigem Stand wird die in den Jahren bis keine Schlüsselzuweisungen erhalten. 25

26 Die wichtigsten Steuererträge in der Langzeitentwicklung Ergebnis 2011 Ergebnis 2012 Ergebnis 2013 Ergebnis 2014 Ergebnis Gewerbesteuer Grundsteuer B Einkommensteueranteil Umsatzsteueranteil Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der einzelnen Steuerarten: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Anteil Einkommensteuer Anteil Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Kompensationsleistungen Ausgleichszahlungen Summe Steuern und ähnliche Abgaben

27 Kreisumlage und Gemeindebeteiligung an den Kosten der Grundsicherung Die Kreisumlage inkl. der Gemeindebeteiligung an den Kosten der Grundsicherung für berechnet sich wie folgt: 1. Steuerkraftmesszahl ohne Kompensationsleistungen Schlüsselzuweisungen Umlagegrundlagen (Summe ) Hebesatz 36,96% 5. Umlagegrundlagen x Hebesatz (3. x 4.) gerundet Beteiligung Kosten SGB II Mehrbelastung Jugendamt Sonstige Mehrbelastungen Kreisumlage plus Beteiligung an den Kosten der 9. Grundsicherung (Zahlung an den Rhein-Kreis) Der Umlagesatz für die Kreisumlage wurde gemäß 6 Ziffer 1 der Doppel-Haushaltssatzung / des Rhein-Kreises Neuss auf 40,75 v. H. der für die geltenden Umlagegrundlagen (Tabelle Punkt 3.) festgesetzt. Dies entspricht für die Gemeinde Rommerskirchen einem Betrag für von Die Kreisumlage wird jedoch in in Höhe von 3,79 v. H. ( = 3,69 v. H.) der Umlagegrundlagen nicht erhoben, soweit sich die an den Aufwendungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch gemäß der Beteiligungssatzung vom beteiligt und Zahlungen leistet. Für die wird somit die Kreisumlage in Höhe von 36,96 v. H. ( = 37,06 v. H.) erhoben. Über die Zahlungen "Kosten der Grundsicherung" erhält die einen gesonderten Bescheid. Der beträgt hierfür 360 T. Die geht bei der Haushaltsplanung ff. davon aus, dass der Rhein-Kreis Neuss die erhöhten Schlüsselzuweisungen, die er aus dem GFG zu erwarten hat an die kreisangehörigen Kommunen weitergibt. Daher werden für das Jahr beim Kreisumlagehebesatz rd. 1,8 v. H. in Abzug gebracht, was zu einer Reduzierung des Aufwands von 220 T führt. Insgesamt ergibt sich somit für das Jahr ein in Höhe von T für die an den Rhein-Kreis zu zahlenden Umlagen. 27

28 Orientierungsdaten - für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. Juli Az /16 Nachfolgend gebe ich gemäß 6 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) in Verbindung mit 84 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Orientierungsdaten bis für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt. I. Allgemeine Erläuterungen 1. Grundlagen der Orientierungsdaten - Die Orientierungsdaten stützen sich im Wesentlichen auf die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen" vom Mai und legen in aller Regel die geltende Rechtslage zugrunde. Zudem berücksichtigen sie die Entwicklungen des Landeshaushaltes und des kommunalen Finanzausgleichs. Da der Arbeitskreis Steuerschätzungen" nur die tatsächlichen Zuflüsse für das jeweilige Haushaltsjahr betrachtet, sind seine Ergebnisse vom Mai an den Einnahmen ausgerichtet. Die Orientierungsdaten zu den Steuern und Abgaben sind deshalb Einzahlungsgrößen. Eine periodengerechte Zuordnung erfolgt nicht und kann nur von den Kommunen individuell mit Rücksicht auf die jeweilige örtliche Situation vorgenommen werden. 28

29 2. Gewerbesteuerumlage Die Entwicklung der einzelnen Komponenten des Vervielfältigers der Gewerbesteuerumlage wird in der nachfolgenden Tabelle angegeben: Jahr Normal"-Vervielfältiger 6 Abs. 3 GemFinRefG Erhöhung 6 Abs. 3 GemFinRefG (ab 1995) Erhöhung für die Abwicklung des Fonds "Dt. Einheit" 6 Abs. 5 GemFinRefG Bund Länder Länder Länder Gesamt- Vervielfältiger 14,5 20,5 29 5* 69 14,5 20,5 29 5* 69 14,5 20,5 29 5* 69 14,5 20,5 29 4* 68 14,5 20,5 0* 0** 35 * Die Erhöhungszahl für den Vervielfältiger wird durch Rechtsverordnung des Bundes festgesetzt. Die Angaben beruhen für die Jahre auf der Steuerschätzung vom Mai. Der Vervielfältiger für das Jahr wurde durch Verordnung vom 01. Februar festgesetzt. ** Nach geltendem Bundesrecht enden die Erhöhungen gem. 6 Abs. 3 und 5 GemFinRefG zum Nachlaufend erfolgen allerdings noch die Abrechnungen der Einheitslasten des Jahres in und des Jahres in Wirkung der Orientierungsdaten Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten Gemäß 16 Abs. 1 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG) und der 75 Abs. 1 und 84 GO NRW sollen sich die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Aufstellung des Haushaltes und bei der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre bis an den unter II. 1. aufgeführten Daten zu Einzahlungen, Erträgen und Aufwendungen ausrichten. Die Orientierungsdaten liefern allerdings nur Durchschnittswerte für die Gemeinden und Gemeindeverbände und sind deshalb lediglich Anhaltspunkte für die individuelle Finanzplanung. Jede Kommune ist verpflichtet, unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten die für ihre zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Es ist von den Orientierungsdaten abzuweichen, wenn die individuellen Gegebenheiten vor Ort dies erfordern. Auch bei den weiter in die Zukunft gerichteten en der HSK- und HSP-Kommunen dürfen die Berechnungsempfehlungen des sogenannten Ausführungserlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 7. März 2013 zur Haushaltskonsolidierung nur zugrunde gelegt werden, wenn eine eingehende Einzelfallprüfung ihre Vereinbarkeit mit den individuellen Verhältnissen vor Ort und deren voraussichtlichen Entwicklungen bestätigt hat. Die der Haushaltsplanung tatsächlich zugrunde gelegten Einzelwerte sind den Aufsichtsbehörden zu erläutern. 29

30 Generell sollten die Kommunen ihrer Haushaltsplanung eine eher vorsichtige Prognose zugrunde legen. Für Kommunen, die ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen haben, bleibt es bei der Pflicht, den Haushalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder auszugleichen ( 76 Abs. 1 GO NRW). Für die Kommunen, die am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmen, gelten die Regelungen des Stärkungspaktgesetzes. Der Ausführungserlass regelt die Einzelheiten der Anwendung sowohl des 76 GO als auch der Vorgaben zur Haushaltssanierung nach dem Stärkungspaktgesetz. 4. Empfehlungen für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung muss es oberstes Ziel sein, den Haushaltsausgleich zu erreichen oder zumindest ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept bzw. einen genehmigungsfähigen Haushaltssanierungsplan nach dem Stärkungspaktgesetz aufzustellen. Vor dem Hintergrund der Änderung des 76 Abs. 2 GO NRW und der Verabschiedung des Stärkungspaktgesetzes ist davon auszugehen, dass alle Kommunen hierzu grundsätzlich in der Lage sind. Das Ministerium für Inneres und Kommunales verbindet mit der Bereitstellung der Orientierungsdaten bis auch die Erwartung, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände die Aufstellung, Beratung und Beschlussfassung über ihren Haushalt an der Vorgabe des 80 Abs. 5 Sätze 1 und 2 GO NRW ausrichten. Danach soll die Anzeige der vom Rat (bzw. vom Kreistag oder von der Landschaftsversammlung) beschlossenen Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei der Aufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres (also bis zum 30. November des Vorjahres) erfolgen. 30

31 II. Orientierungsdaten und Erläuterungen 1. Orientierungsdaten - für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen Absolut Orientierungsdaten in Mio. Euro in % Einzahlungen / Erträge Summe der Einzahlungen aus Steuern (brutto) ,7 4,2 3,3 3,6 darunter: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ,8 5,0 4,9 5,0 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer' ,1 17,6 2,3 2,3 Gewerbesteuer (brutto) ,3 2 2,9 3,0 3,5 Grundsteuer A und B ,3 1,2 1,3 1,2 Kompensation Familienleistungsausgleich (Erträge) Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes (Erträge) davon: Schlüsselzuweisungen an Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände ,9 +3,8 +3,7 +2, ,7 +6,4 +5,3 +4, ,7 +6,4 3 +5,2 +4,3 1 In den Werten ist die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um bundesweit 500 Mio. Euro in, 1,5 Mrd. Euro im Jahr ( 1 Satz 3 Finanzausgleichsgesetz) und um je 2,4 Mrd. Euro jährlich ab (gemäß der Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom ) enthalten. 2 Durch die Umsetzung des BFH-Urteils zur sog. Schachtelprivilegierung im gewerbesteuerlichen Organkreis wurden im Rahmen der Steuerschätzung für das Jahr einmalige Steuermindereinnahmen bei der Gewerbesteuer prognostiziert (1 Mrd. Euro im Gebiet A). Der Wegfall dieses Sondereffekts im Jahr zieht somit einen deutlichen Aufwuchs der Gewerbesteuereinzahlungen gegenüber dem Vorjahr nach sich. Gemeinden, die von den Auswirkungen der Umsetzung des BFH-Urteils nicht betroffen sind, wird empfohlen, von dem für angegebenen Wert abzuweichen und sich stattdessen, sofern die individuellen Gegebenheiten dem nicht entgegen stehen, an der im Orientierungsdatenerlass bis für das Jahr prognostizierten Entwicklungsrate für die Gewerbesteuer (+3,1 Prozent) zu orientieren. 3 Gemäß Kabinettbeschluss vom beabsichtigt die Landesregierung, den auf Nordrhein-Westfalen entfallenden Anteil der 5 Mrd. Euro des Bundes, der nach der Vereinbarung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom ab über den Länderanteil an der Umsatzsteuer verteilt werden soll (bundesweit 1 Mrd. Euro), zur Verstärkung der Schlüsselmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze ab dem Jahr zu verwenden. Die hiermit verbundenen Mittel (Stand heute: ca. 217 Mio. Euro jährlich) konnten in der mittelfristigen Finanzplanung des Landes bislang noch nicht berücksichtigt werden und sind daher auch in den Orientierungsdaten noch nicht enthalten. Unter Berücksichtigung dieser Aufstockung der Schlüsselmasse um ca. 217 Mio. Euro ergibt sich für die Schlüsselzuweisungen im Jahr eine Zunahme um 8,8 Prozent im Vergleich zum Jahr. 31

32 2. Erläuterungen Steuern und ähnliche Abgaben Zu den Einzahlungen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben in der Abgrenzung der finanzstatistischen Kontengruppe 60 (für Erträge 40) gehören die Realsteuern, die Gemeindeanteile an den Gemeinschaftsteuern, die sonstigen Gemeindesteuern (Kontenart 603 bzw. 403), die steuerähnlichen Einzahlungen (Kontenart 604 bzw. 404) und die Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich (Kontenart 4051). Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird für das Jahr auf rd. 8,253 Mrd. Euro geschätzt. Die Veränderungsrate für das Jahr (3,8 v. H.) wurde auf Grundlage der erwarteten Einzahlungen in Höhe von rd. 7,951 Mrd. Euro für berechnet. Die Schätzung basiert auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai- Steuerschätzung. Durch die Abschlagszahlung für das vierte Quartal eines Jahres in Höhe von 110 Prozent der Zahlungen für das dritte Quartal ist nicht mehr mit hohen Abrechnungsbeträgen zu rechnen, so dass Einzahlungen und Erträge voraussichtlich kaum voneinander abweichen werden. Die jeweils geltenden Schlüsselzahlen sind aus der Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage ersichtlich. Die aktuellen Schlüsselzahlen gelten für die Jahre bis. Ab dem Jahr werden neue Schlüsselzahlen gelten. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Einzahlungen aufgrund des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer werden im Jahr voraussichtlich rd. 1,452 Mrd. Euro betragen. Die Veränderungsrate für das Jahr (24,1 v. H.) wurde auf Grundlage der erwarteten Einzahlungen in Höhe von rd. 1,170 Mrd. Euro für berechnet. Die Schlüsselzahlen zur Verteilung auf die Gemeinden wurden durch Rechtsverordnung des Bundes gern. 5 c Gemeindefinanzreformgesetz und durch die Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer festgesetzt. Der Verteilungsschlüssel ist für die Jahre bis gültig. Der Verteilungsschlüssel wird seit 2009 schrittweise von einem nicht fortschreibungsfähigen zu einem fortschreibungsfähigen Schlüssel umgestellt. In die von bis geltenden 32

33 Schlüsselzahlen werden der alte Schlüssel zu 25 Prozent und der neue Schlüssel zu 75 Prozent einfließen. Ab dem Jahr wird der neue fortschreibungsfähige Schlüssel zu 100 Prozent verwendet. Bundesentlastung in Höhe von bundesweit 1 Mrd. Euro in, 2,5 Mrd. Euro in und 5 Mrd. Euro ab Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde im Herbst 2013 als prioritäre Maßnahme vereinbart, die Kommunen im Rahmen der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes im Umfang von jährlich 5 Mrd. Euro zu entlasten. Bereits vor Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes werden die Kommunen bundesweit um 1 Mrd. Euro jährlich in und sowie um 2,5 Mrd. Euro im Jahr entlastet. Die Entlastung erfolgt im Jahr, wie bereits, zu je 500 Mio. Euro über eine gleichmäßige Erhöhung der Beteiligungsquote des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 46 Absatz 5 Satz 4 SGB II) sowie eine entsprechende Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ( 1 Satz 3 Finanzausgleichsgesetz). Im Jahr erfolgt die Entlastung zu 1 Mrd. Euro über eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 46 Absatz 5 Satz 5 SGB II) und zu 1,5 Mrd. Euro über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ( 1 Satz 3 Finanzausgleichsgesetz). Am 16. Juni hat sich die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder auf einen Weg zur Verteilung der jährlich 5 Mrd. Euro verständigt, mit denen die kommunalen Haushalte von an entlastet werden sollen. Demnach sollen die Bundesmittel folgendermaßen verteilt werden: 2,4 Mrd. Euro werden durch eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer verteilt, die gemäß Artikel 106 Absatz 5a GG den Gemeinden zugutekommt. 1,6 Mrd. Euro werden über eine Aufstockung der Leistungsbeteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (KdU) verteilt. Diese Mittel fließen den Kreisen und kreisfreien Städten zu, die gemäß 6 SGB II als kommunale Träger für die Gewährung dieser Leistungen zuständig sind. 1 Mrd. Euro wird über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer verteilt, die vom jeweiligen Land an die Kommunen weitergeleitet werden soll. Gemäß dem Kabinettbeschluss vom 5. Juli ist beabsichtigt, diese Mittel in Nordrhein-Westfalen zur Verstärkung der Schlüsselmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze ab dem Jahr zu verwenden. Bei der Berücksichtigung der o.g. Beschlüsse im Rahmen der kommunalen Ergebnis- und Finanzplanung, ist der serlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 14. Juli (Az.: /16) zugrunde zu legen. 33

34 Gewerbesteuer Die erwarteten Gewerbesteuereinzahlungen beruhen auf den Ergebnissen der Regionalisierung der bundesweiten Steuereinnahmen der Länder. Im Jahr sind die kommunalen Einzahlungen aus der Gewerbesteuer in Nordrhein-Westfalen per Saldo um rund 8,6 Prozent im Vergleich zu 2014 gestiegen. Für die Jahre bis wird mit einer weiteren Zunahme der Gewerbesteuer gerechnet. Angesichts der starken Unterschiede in der örtlichen Aufkommensentwicklung kann diese Schätzung nur eine generalisierende Orientierungshilfe für die Haushaltsplanungen der einzelnen Gemeinden sein. Die konkreten Ansätze einer einzelnen Gemeinde sind von den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten abhängig und entsprechend von den Gemeinden in ihre Ergebnis- und Finanzplanung einzubeziehen. Hinweis: Durch die Umsetzung des BFH-Urteils zur sog. Schachtelprivilegierung im gewerbesteuerlichen Organkreis wurden im Rahmen der Steuerschätzung für das Jahr einmalige Steuermindereinnahmen bei der Gewerbesteuer prognostiziert (1 Mrd. Euro im Gebiet A). Der Wegfall dieses Sondereffekts im Jahr zieht somit einen deutlichen Aufwuchs der Gewerbesteuereinzahlungen gegenüber dem Vorjahr nach sich. Gemeinden, die von den Auswirkungen der Umsetzung des BFH-Urteils nicht betroffen sind, wird empfohlen, von dem für angegebenen Wert abzuweichen und sich stattdessen, sofern die individuellen Gegebenheiten dem nicht entgegen stehen, an der im Orientierungsdatenerlass bis für das Jahr prognostizierten Entwicklungsrate für die Gewerbesteuer (+3,1 Prozent) zu orientieren. Grundsteuer A und B Die erwarteten Grundsteuereinzahlungen beruhen auf den Ergebnissen der Regionalisierung der bundesweiten Steuereinnahmen der Länder. Kompensation Familienleistungsausgleich Die Kompensationszahlung für die Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs ist nicht im Einkommensteueranteil erfasst. Sie wird als Zuweisung an die Gemeinden weitergegeben. Im Jahr sind dafür 760 Mio. Euro (ohne Abrechnung ) und in rd. 790 Mio. Euro (ohne Abrechnung ) vorgesehen. Die Abrechnung der in einem Jahr geleisteten Kompensationszahlungen für die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs erfolgt nach Ist-Ergebnissen jeweils im April des Folgejahres. 34

35 Auf Basis der Steuerschätzung Mai ist derzeit für das Jahr von einem geschätzten Nachzahlungsbetrag vom Land an die Kommunen in Höhe von 7 Mio. Euro auszugehen, welcher im April ausgezahlt würde. Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes Die in der Tabelle unter angegebenen Werte basieren auf der Einnahmeerwartung des Landes nach der Mai-Steuerschätzung. Sie berücksichtigen nicht den Kabinettbeschluss von 5. Juli zur Verwendung der Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer ab dem Jahr (siehe dazu auch oben Fußnote 3 zur Tabelle unter 11.1 sowie die Erläuterungen zur Bundesentlastung in den Jahren und sowie ab dem Jahr ). Die dargestellten Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes sowie die Schlüsselzuweisungen berücksichtigen die Eckpunkte zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Die Daten stehen demnach unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Gesetzgebers. Aufwendungen allgemein Die Orientierungswerte zu den Aufwendungen sind keine Prognosen, sondern Zielwerte, die gerade von konsolidierungspflichtigen Kommunen noch unterschritten werden sollten. Der jeweilige Wert darf der nur zugrunde gelegt und fortgeschrieben werden, sofern tatsächlich die notwendigen Anstrengungen unternommen werden, um ihn zu erreichen. Die hierzu erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen müssen im Haushaltssanierungsplan oder im Haushaltssicherungskonzept nachvollziehbar dargestellt sein. Personalaufwendungen Trotz des deutlichen Einzahlungs- und Ertragswachstums seit 2010 stehen zahlreiche Kommunen nach wie vor unter einem starken Konsolidierungsdruck. Um den Haushalt in Zukunft dauerhaft aus eigener Kraft ausgleichen zu können, ist es erforderlich, bei den Personalaufwendungen nur geringe Zuwachsraten zuzulassen. Angesichts der geltenden Tarifabschlüsse wird davon ausgegangen, dass für die Entwicklung der kommunalen Personalaufwendungen im Jahr ein Zielwert von 2 Prozent realistisch ist. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Mit Ausnahme der Entwicklung im Jahr gelten für die Steigerungsraten der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen die Ausführungen zu den Personalaufwendungen entsprechend. 35

36 Sozialtransferaufwendungen Zu den kommunalen Sozialtransferaufwendungen gehören die Leistungen nach dem SGB II (u. a. Leistungen für Unterkunft und Heizung der Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende), Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, die Jugendhilfe, sonstige soziale Leistungen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sind nicht die Werte dieses Erlasses, sondern diejenigen Veränderungsraten einschlägig, die die Landschaftsverbände auf der Grundlage der voraussichtlichen Entwicklungen bei den Fallzahlen und den Kosten ermitteln. gez. Emschermann 36

37 Übersicht über die Produkte Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe Produkt Produkt Dez. Amt 01 Innere Verwaltung 111 Verwaltungssteuerung und 010 Verwaltungsführung und Service Steuerungsunterstützung 020 Gleichstellung von Mann und Frau Sicherheit und Ordnung 03 Schulträgeraufgaben 04 Kultur und Wissenschaft 030 Zentrale Dienstleistungen Personalmanagement Organisationsangelegenheiten und TUIV Personalrat Rat und Ausschüsse Haushalts- und Betriebswirtschaft Steuern und Abgaben Gemeindekasse und Vollstreckung Allgemeine Rechtsangelegenheiten Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwaltung der kommunalen Liegenschaften 132 Verwaltung des Grundstücksfonds Gebäudebewirtschaftung Neubau und Ausbau Konjunkturpaket II Baubetriebshof Statistik und Wahlen 170 Statistik und Wahlen Ordnungsangelegenheiten 180 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Personenstandswesen Melde- und Ausweisangelegenheiten Gewerbewesen Brandschutz 220 Brandschutz Rettungswachen 510 Rettungswachen Grundschulen 231 Gillbachschule Rommerskirchen offene Ganztagsgrundschule Rommerskirchen 233 GGS Frixheim offene Ganztagsgrundschule Frixheim Kastanienschule Hoeningen offene Ganztagsgrundschule Hoeningen Sonderschulen 237 Förderschulangebot Schülerbeförderung 238 Schülerspezialverkehr Verwaltungssteuerung und Service 240 Archiv Volkshochschulen 250 Volkshochschule Heimat- und sonstige Kulturpflege 260 Kulturförderung und Heimatpflege Soziale Leistungen 313 Wirtschaftliche Hilfen 270 Leistungen nach den AsylbLG Infrastruktur Job-Center Trägerschaft 1-Euro-Jobs Leistungen nach dem SGB XII Soziale Einrichtungen 290 Leistungen für soziale Einrichtungen

38 Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe Produkt Produkt Dez. Amt 351 Sonstige soziale Leistungen 284 Förderung der Wohlfahrtspflege und Seniorenangelegenheiten Kinder-, Jugendund Familienhilfe 07 Gesundheitsdienste 361 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege 365 Tageseinrichtungen für Kinder 300 Großtagespflege Kindertagesstätte Anstel Abenteuerland Kindertagesstätte Frixheim Pusteblume Kindertagesstätte Rommerskirchen Sonnenhaus 304 Kindertagesstätte Gorchheimer Weg Gillbach-Wichtel 305 Kindertagesstätte Evinghoven Kleine Riesen 306 Kindertagesstätte Hoeningen Kleine Strolche 307 Förderung von Tageseinrichtungen Einrichtungen der 311 Kinder- und Jugendarbeit Jugendarbeit 412 Gesundheitseinrichtungen 312 Einrichtungen zur Förderung junger Menschen und Familien Krankenhäuser 320 Krankenhauswesen Sportförderung 421 Förderung des Sports 331 Allgemeine Förderung des Sports Sportstätten und Bäder 332 Sportplätze Räumliche und Entwicklung 511 Räumliche und Entwicklung, Geoinformationen 10 Bauen und Wohnen 521 Bau- und Grundstücksordnung 11 Ver- und Entsorgung 12 Verkehrsflächen und -anlagen 333 Turnhallen Hallenbad Nettesheimer Weg Räumliche und Entwicklung Bauordnung Denkmalschutz und -pflege 370 Denkmalschutz und -pflege Konzessionsverträge und - abgaben 532 Konzessionsverträge und - abgaben 533 Konzessionsverträge und - abgaben 381 Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wasserversorgung Abfallwirtschaft 390 Abfallwirtschaft Abwasserbeseitigung 400 Abwasserbeseitigung Gemeindestraßen 410 Straßenbau und -unterhaltung Parkeinrichtungen 500 Parkeinrichtungen (Parkplätze) Natur- und Landschaftspflege 547 ÖPNV 420 Öffentlicher Personennahverkehr Öffentliches Grün, Landschaftsbau 552 Öffentliche Gewässer, Wasserbauliche Anlagen 553 Friedhofs- und Bestattungswesen 431 Bewirtschaftung der bebauten und unbebauten Grundstücke 432 Wasserläufe, Wasserbau und Hochwasserschutz Friedhöfe Land- und Forstwirtschaft 433 Land- und Forstwirtschaft Umweltschutz 561 Umweltschutzmaßnahmen 450 Abwehr von Umweltgefahren Wirtschaft und 571 Wirtschaftsförderung 460 Wirtschaftsförderung

39 Nr. Produktbereich Nr. Produktgruppe Produkt Produkt Dez. Amt Tourismus 573 Allgemeine Einrichtungen 470 Beteiligungen an wirtschaftlichen und Unternehmen Unternehmen 480 öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen Allgemeine Finanzwirtschaft 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen 612 sonstige allgemeine Finanzwirtschaft 491 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Allgemeine Finanzwirtschaft Interne Leistungsverrechnungen Um eine vollständige Darstellung der Jahresergebnisse in den Teilplänen zu erhalten und so die Transparenz innerhalb der Produkte zu erhöhen, sind sämtliche Aufwendungen und Erträge, die für den Leistungserstellungsprozess anfallen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören neben den unmittelbar in den Teilplänen verbuchten Aufwendungen und Erträgen auch die Kosten für in Anspruch genommene Leistungen anderer Organisationseinheiten (Querschnittsbereiche) sowie anteilige Overheadkosten der Gesamtverwaltung. Diese Kosten werden im Rahmen von internen Leistungsverrechnungen zwischen den ausführenden und auftraggebenden Produkten verrechnet und im Rahmen der Teilpläne dargestellt. Eine Veränderung der Gesamtpläne erfolgt nicht, da sich die hier entstehenden Erträge und Aufwendungen innerhalb der Gesamtverwaltung egalisieren. 39

40 Erläuterungen zu den wesentlichen Ertrags- und Aufwandspositionen Ordentliche Erträge und Finanzerträge Sonstige ordentliche Erträge 20,17% Finanzerträge 0,07% Steuern und ähnliche Abgaben 44,51% Privatrechtliche Leistungsentgelte 0,10% Kostenerstattungen, Kostenumlagen 9,98% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 16,62% Zuwendungen und allgemeine Umlagen 8,55% Im Vorjahr belief sich der Gesamtbetrag der geplanten Erträge auf Im aktuellen jahr verringern sich die Gesamterträge um auf Die Veränderungen bei den einzelnen Ertragsarten stellen sich im Detail wie folgt dar: Abw eichung Steuern und ähnliche Abgaben Zuw endungen und allgemeine Umlagen Sonstige Trransfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen, Leistungsbeteil Sonstige ordentliche Erträge Ordentliche Erträge Finanzerträge Summe

41 Ordentliche Aufwendungen, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Transferaufwendungen 32% Sonstige ordentliche Aufwendungen 5% Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 0% Personalaufwendungen 19% Versorgungsaufwendun gen 1% Bilanzielle Abschreibungen 15% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 28% Im Vorjahr belief sich der Gesamtbetrag der geplanten Aufwendungen auf Im aktuellen jahr verringern sich die Gesamtaufwendungen um auf Die Veränderungen bei den einzelnen Aufwandsarten stellen sich im Detail wie folgt dar: Abw eichung Personalaufw endungen Versorgungsaufw endungen Aufw endungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufw endungen Sonstige ordentliche Aufw endungen Ordentliche Erträge Finanzerträge Summe

42 Allgemeine Erläuterungen zu den Positionen des Ergebnisplans 1. ORDENTLICHE ERTRÄGE Steuern und ähnliche Abgaben Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern des 3 Abs. 2 AO (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und Grundsteuer B). Darüber hinaus werden hier die Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern (Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) und sonstige Steuern (z.b. Vergnügungssteuer, Hundesteuer) gebucht. Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen vom öffentlichen an den privaten Bereich oder umgekehrt. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten der Passivseite fallen auch hierunter. Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden oder Gemeindeverbänden ohne Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung ihres allgemeinen Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten Schlüssels geleistet werden, gehören auch zu dieser Position. Sonstige Transfererträge Leistungen der Gemeinde an Dritte, die der Gemeinde ersetzt werden (z.b. Ersatz von sozialen Leistungen, Schuldendiensthilfen), werden als Transfererträge erfasst. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden hier z.b. die Verwaltungsgebühren, Genehmigungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Erträge erfasst. Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Gemeinde beschafft ihre Finanzmittel nach 77 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Wenn diesen ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt (z.b. aus Verkauf, aus Mieten und Pachten, Eintrittsgelder) sind diese als Erträge hier auszuweisen. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind solche, die die Gemeinde aus der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine andere Stelle, die diese vollständig oder teilweise erstattet, erwirtschaftet. Sonstige ordentliche Erträge Als Auffangposition sind hier alle anderen Erträge bei einer Gemeinde, die nicht speziell unter den anderen Ertragspositionen erfasst werden (z.b. ordnungsrechtliche Entgelte wie Bußgelder, Säumniszuschläge und dgl., Erträge aus der Inanspruchnahme von Bürgschaften, Gewährverträgen usw., Verzinsung Gewerbesteuer nach 233a AO, Konzessionsabgaben) zu erfassen. Aktivierte Eigenleistungen Erstellt die Gemeinde selbst aktivierungsfähige Vermögensgegenstände, so stellt deren Wert einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Diese Position ist die Gegenposition zu den Aufwendungen der Gemeinde zur Erstellung von Anlagevermögen, sofern diese 42

43 Aufwendungen Herstellungskosten darstellen (z.b. Materialaufwand und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude, Spielgeräte usw.). 2. ORDENTLICHE AUFWENDUNGEN Personalaufwendungen Hierzu gehören alle anfallenden Aufwendungen für die Vergütung von Beamten und tariflich Beschäftigten sowie von weiteren Kräften, die aufgrund von Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Aufwandswirksam sind die Bruttobeträge einschließlich der Lohnnebenkosten (z.b. Sozialversicherungsbeiträge). Die Zuführung von Pensionsrückstellungen für die Beschäftigten zählt auch zu dieser Position. Versorgungsaufwendungen Hierzu gehören alle anfallenden Versorgungsbezüge, auch für Angehörige des ausgeschiedenen Personals, soweit die Aufwendungen nicht bereits durch Rückstellungen berücksichtigt wurden. Ebenso sind weitere Aufwendungen (z.b. Beiträge zu Sozialversicherung, Beihilfen) zu berücksichtigen. Ggf. können auch zusätzliche Zuführungen zu Pensionsrückstellungen anfallen, soweit sie noch für Ansprüche an dem Kreis der Versorgungsempfänger zu bilden sind. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlichen Verwaltungshandeln ( Betriebszweck ) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlösen wirtschaftlich zusammenhängen, auszuweisen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen deshalb u. a. Aufwendungen für Fertigung, Vertrieb, Waren, Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser, Aufwendungen für die Unterhaltung (inkl. Reparatur, Fremdinstandhaltungen) und die Bewirtschaftung des Anlagevermögens, aber auch Kostenerstattungen an Dritte. Bilanzielle Abschreibungen Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung des Anlagevermögens entsteht, wird über die linearen Abschreibungen erfasst. Sie sind während der Nutzungsdauer des angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstandes jährlich zu ermitteln und hier auszuweisen. Transferaufwendungen Hier sind die Leistungen der Gemeinde an private Haushalte (Sozialtransfers) oder an Unternehmen (Subventionen) zu erfassen. Bei typischen Transfers an natürliche Personen (Sozialhilfe) erfolgen diese ohne Anspruch auf eine Gegenleistung, bei Zuweisungen und Zuschüssen kann eine Gegenleistung vereinbart sein. Als Transferaufwendungen werden erfasst z.b. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Schuldendiensthilfen, Sozialleistungen, Kreisumlagen u. a. Sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die nicht den anderen Aufwandspositionen, den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Hier sind z.b. sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen, Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Geschäftsaufwendungen sowie Steuern, Versicherungen und Schadensfälle zu erfassen. 43

44 3. FINANZERTRÄGE/ ZINSAUFWAND UND SONSTIGE FINANZAUFWENDUNGEN Finanzerträge Hier sind z.b. Dividenden oder andere Gewinnanteile als Erträge aus Beteiligungen sowie Zinsen und ähnliche Erträge als Finanzerträge zu erfassen. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Hier sind im Wesentlichen Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungskosten auszuweisen. 4. AUßERORDENTLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen Die Begriffe Außerordentliche Erträge und Außerordentliche Aufwendungen sind entsprechend dem Handelsrecht eng auszulegen. Derartige Erträge und Aufwendungen beruhen auf seltenen und ungewöhnlichen Vorgängen (z.b. Naturkatastrophen, sonstige durch höhere Gewalt verursachte Unglücke, Spenden - soweit sie ohne Auflage gewährt werden und die von wesentlicher Bedeutung für die individuellen Gegebenheiten der Gemeinde sind. Hierzu zählen nicht die Veräußerung von Vermögensgegenständen, die im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Gemeinde regelmäßig erfolgen). Erläuterungen zur mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 1. Die Gemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen. Das erste sjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Die Ergebnis- und Finanzplanung für die dem Haushaltsjahr folgenden drei sjahre soll in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Sie ist mit der Haushaltssatzung und der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. Die Gemeinde kann ihre Aufgaben nur ordnungsgemäß erfüllen, wenn sie sich über die jährliche hinaus einen Überblick über die weiteren Folgejahre verschafft und im Rahmen einer mittelfristigen darüber klar wird, welche Erträge und Einzahlungen für die durch die Aufgabenerfüllung entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen benötigt werden. Dabei sind nicht nur die Erfordernisse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu betrachten, sondern gleichwertig auch die Erfordernisse aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit. Daher ist die bisherige Finanzplanung unter Beibehaltung des fünfjährigen szeitraumes auf eine Ergebnis- und Finanzplanung erweitert worden. Diese ist in den Haushaltsplan integriert worden und unterliegt damit - wie auch die bisherige Finanzplanung auch der Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Rommerskirchen. Dabei wird nicht verkannt, dass auch bei der neu gestalteten mittelfristigen die Schwierigkeiten für die Gemeinden bleiben, die Höhe der staatlichen Zuweisungen über mehrere Jahre im Voraus zu schätzen. Abhängig von der künftigen Gesetzgebung und von Ermessensentscheidungen der staatlichen 44

45 Bewilligungsbehörden, bleiben Unsicherheitsfaktoren, die sich auf die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung auswirken. 2. Für die Einschätzung der künftigen Entwicklung, sowohl der wichtigsten Ertragsarten als auch des den Haushalt stark belastenden Aufwands gibt das Land den Gemeinden sogenannte Orientierungsdaten zur Hand. Diese Daten verstehen sich zwar nur als Durchschnittswerte; für die Einschätzung der überörtlichen Erträge sind sie allerdings den Gemeinden unentbehrlich. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung der Gemeinden an der Lohn- und Einkommensteuer (Einkommensteueranteil) - ab 1998 auch an der Umsatzsteuer - sowie für die zweckfreien Landesmittel, die so genannten Schlüsselzuweisungen. 3. Die vom Innenministerium veröffentlichten Orientierungsdaten für bis verdeutlichen, inwieweit welche Zuwachsraten bei der Finanzplanung zu Grunde gelegt worden sind, sofern nicht andere Kalkulationsgrundlagen die künftigen Entwicklungen besser repräsentieren konnten. 45

46 Im Haushaltsplan sind Investitionen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt Euro veranschlagt. Investitionen ab Euro, für die in Mittel veranschlagt werden, sind nachfolgend aufgeführt. Dabei sind die Maßnahmen, für die erstmals Mittel für die Ausführung veranschlagt sind, mit einem (X) gekennzeichnet: Maßnahmen- Nr. Maßnahme Grunderwerb Umsetzung der Bahnverträge Gewerbepark V Kommunale Liegenschaften Erschließung Grundstücksfonds An- und Verkäufe Grundstücksfonds Fuhrpark, Maschinen und Geräte Ausrüstung der Feuerwehren Feuerwehrfahrzeuge Wirtschaftliche Hilfe X Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften Außengelände Kita Giller Str Inventar Kita Gorchheimer Weg Außenspielgeräte Kita Gorchheimer Weg Sonstige Maßnahmen Turnhallen Orts- und Regionalplanungen Gemeindebrücken Gemeindestrassen Umrüstung Lichtsignalanlage X Straßenausbau Frongraben X Kinderspielplätze Sonstige Maßnahmen Friedhöfe Landwirtschaftliche Wirtschaftswege / Radwege Nach Fertigstellung der Investitionsmaßnahmen fallen für diese Aufwendungen an. Die Aufwendungen setzen sich aus Abschreibung, Wartung und Instandsetzungen etc. zusammen. Dieser Aufwand schlägt sich im Ergebnisplan nieder und muss dort durch entsprechende Erträge finanziert werden. 46

47 Entwicklung Vermögen, Schulden und Eigenkapital Entwicklung und Prognosen der Schulden in den Haushaltsjahren 2003 bis des Kernhaushaltes (z. T. mit Eigenbetrieb) Entwicklung der Schulden pro Einwohner 350,00 300,00 250,00 200,00 150,00 100,00 50,00 - Der Schuldenstand hat bzw. wird sich von 2003 bis wie folgt entwickeln: (hierbei handelt es sich um Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen): Haushaltsjahr Schulden Ist-Stand zum des laufenden Jahres Stand Einwohner zum des vorletzten Jahres Schuldenstand je Einwohner , , , , , mit Eigenbetrieb 2009 mit Eigenbetrieb 2010 mit Eigenbetrieb 2011 mit Eigenbetrieb 2012 mit Eigenbetrieb 2013 mit Eigenbetrieb * * ,49 257, ,19 313, ,39 345, ,00 338, ,00 334, ,00 330,44

48 2014 mit Eigenbetrieb mit Eigenbetrieb mit Eigenbetrieb mit Eigenbetrieb ,00 323, ,00 280, ,00 281, ,59 510,33 Ab 2009 müssen alle Darlehen als eigene Verbindlichkeiten aufgeführt werden, auch wenn die Zins- und Tilgungslast ein Dritter trägt. Bei drei Darlehen wurde neben dem eigenen Bedarf auch der Kreditbedarf des Eigenbetriebes bedient, weil somit bessere Konditionen erzielt werden konnten. Dadurch erhöht sich der Schuldenstand der Gemeinde, die Forderungen gegenüber dem Eigenbetrieb müssen als Erträge verbucht werden. Aufgrund des Beschlusses des Rates der vom wurde der Bereich der Gebäudewirtschaft zum in den bestehenden Eigenbetrieb eingegliedert. Dem neuen Eigenbetrieb wurden sämtliche bestehende Darlehensverpflichtungen der wirtschaftlich zugeordnet. Dieser Vorgehensweise lag der Gedanke zugrunde, dass die Gebäude nicht nur durch Zuwendungen bzw. Eigenkapital der, sondern auch durch Darlehen finanziert wurden. In der Haushaltssatzung wurde für den Erwerb bzw. Bau kommunaler Liegenschaften eine Darlehensermächtigung in Höhe von eingestellt. 48

49 Entwicklung der Kassenlage im Haushaltsjahr Die Kassenlage hat sich im Jahre wie folgt entwickelt: Liquide Mittel Ende Bestand Bestand Bestand Bestand Monat Girokonten Sparbücher Cash-Konto insgesamt , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,25 Seit dem erfolgt das Liquiditätsmanagement der über das sog. Cash-Management bei der Sparkasse Neuss. Im Rahmen dieses Cash-Management werden sämtliche Liquiditätsströme der Gemeinde und ihrer Beteiligungen (Eigenbetrieb Rommerskirchen und Entwicklungsgesellschaft mbh) einschließlich des Festgeldbestandes gebündelt und tag genau saldiert. Hierdurch wird zum einen eine optimierte Liquiditätssteuerung und zum anderen einen Zinsoptimierung erreicht. Inanspruchnahme von Kassenkrediten im Haushaltsjahr Im Haushaltsjahr wurden Kassenkredite im Wege des Cash-Management maximal bis zu der in der Haushaltssatzung genannten Höhe aufgenommen. 49

50 Bewirtschaftungsregeln Das Neue Kommunale Finanzmanagement beinhaltet neben dem Ressourcenverbrauchskonzept auch die dezentrale Ressourcenverantwortung und eine flexible Haushaltsbewirtschaftung für die Gemeinde. Dazu zählt auch das Budget als Bewirtschaftungsinstrument. Im Rahmen des individuellen Gestaltungsspielraumes wurde, wie bereits im kameralen Haushaltsplan, die Budgetierung von Organisationseinheiten (und damit teilplanübergreifend) gewählt. Organisationseinheiten im vorgenannten Sinne sind die Fachämter bzw. die Amtsleiter als Produktverantwortliche. Die Verantwortlichen haben geeignete Maßnahmen für eine Einhaltung der Bewirtschaftungsregelungen sowie der Gesamtbudgets zu tragen. Die Bewirtschaftung des Budgets darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit nach 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO führen. 21 (1) GemHVO echte Deckungsfähigkeit Innerhalb der einzelnen Budgets sind die Aufwendungen/Auszahlungen grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Hierzu zählen auch Produktsachkonten ohne. Das gleiche gilt für Auszahlungen des investiven Bereiches. Ausnahmen: Folgende Produktsachkonten sind von der oben genannten gegenseitigen Deckungsfähigkeit ausgenommen: - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen - Abschreibung auf Abnutzung - Personalkosten Bei den genannten Produktsachkonten erfolgt die gegenseitige Deckungsfähigkeit teilplanübergreifend innerhalb der jeweiligen Produktsachkonten durch einen Deckungskreis. Weiterhin wird bestimmt, dass die zentral im Produkt Gemeindekasse und Vollstreckung unter dem Sachkonto veranschlagten Mahngebühren als Bestandteil sämtlicher Budgets gelten, Mehraufwendungen aus diesem Produktsachkonto gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen. 21 (2) GemHVO unechte Deckungsfähigkeit - Gemäß 21 (1) Satz 2 und 3 ist die Differenz aus der Summe der Erträge und der Summe der Aufwendungen für jedes Budget verbindlich. Absatz 2 eröffnet die Möglichkeit, dass bestimmt werden kann, dass Mehrerträge bestimmte Ermächtigungen für Aufwendungen erhöhen und Mindererträge bestimmte Ermächtigung für Aufwendungen vermindern. Das Gleiche gilt für Mehreinzahlungen und Mindereinzahlungen für Investitionen. Die Mehraufwendungen oder Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen. 50

51 Die Entscheidung über die Verwendung von Mehrerträgen/Mehreinzahlungen ist im Hinblick auf den Haushaltsausgleich im Sinne des 75 GO NRW zwischen den Verantwortlichen Organisationseinheiten und dem Bereich Finanzen zu treffen. Sollte es zu keiner einvernehmlichen Regelung kommen, trifft im Zweifel der Kämmerer die Entscheidung über die Verwendung der Mehrerträge bzw. der Mehreinzahlungen. 51

52 Die Regelungen des 21 (2) GemHVO gelten für folgende Produktsachkonten: NKF-Produkt / Maßnahmen Konto Einzahlung/Ertrag NKF- Produkt/Maßnahmen Konto Aufwand/Auszahlung Personenstandswesen Statistik und Wahlen Brandschutz Brandschutz Gillbachschule Rommerskirchen Offene Ganztagsgrundschule Rommerskirchen Offene Ganztagsgrundschule Rommerskirchen GGS Frixheim Abgabe von Familienstammbücher n Erst. Wahlausgaben durch Land Zuweisung vom Bund Brandschutz Landeszuweisung Brandschutz Erstattung vom Land Lehrerfortbildung Landeszuweisung Elternbeiträge , , Kreiszuweisung Besonderer Förderbedarf Erstattung vom Land Lehrerfortbildung Personenstandswesen Statistik und Wahlen Brandschutz Brandschutz Gillbachschule Rommerskirchen Offene Ganztagsgrundschule Rommerskirchen Offene Ganztagsgrundschule Rommerskirchen GGS Frixheim Familienstammbüchern Wahlausgaben Unterhaltung Bundesfahrzeuge Tauglichkeitsuntersuchungen Lehrerfortbildungskosten Zuschüsse Personalkosten Betriebsaufwendungen , , Weitergabe Zuweisung Besonderer Förderbedarf Lehrerfortbildungskosten Offene Ganztagsgrundschule Frixheim Offene Ganztagsgrundschule Frixheim Landeszuweisung Elternbeiträge , , Kreiszuweisung Besonderer Förderbedarf Offene Ganztagsgrundschule Frixheim Offene Ganztagsgrundschule Frixheim Zuschüsse Personalkosten Betriebsaufwendungen , , Weitergabe Zuweisung Besonderer Förderbedarf

53 NKF-Produkt / Maßnahmen Kastanienschule Hoeningen Konto Einzahlung/Ertrag Erstattung vom Land Lehrerfortbildung NKF- Produkt/Maßnahmen Kastanienschule Hoeningen Konto Aufwand/Auszahlung Lehrerfortbildungskosten Offene Ganztagsgrundschule Hoeningen Landeszuweisung Elternbeiträge , , Offene Ganztagsgrundschule Hoeningen Zuschüsse Personalkosten Betriebsaufwendungen , , Offene Ganztagsgrundschule Hoeningen Leistungen nach dem AsylblG Förderung der Wohlfahrtspflege und Seniorenangelegenheiten Kindertagesstätte Anstel Abenteuerland Kindertagesstätte Sonnenhaus Rommerskirchen Abwasserbeseitigung Abwehr von Umweltgefahren Öffentl. Gemeinschaftseinrichtungen Kreiszuweisung Besonderer Förderbedarf Kostenerstattung vom Land Teilnehmerbeiträge Zuschüsse / / Erstattung Beförderungskosten v. LV Landeszuweisung Familienzentrum/ Gesundheit Gebühren Grubenentleerung Erst. Personalkosten Zivi d. Bund Mieteinnahmen Hüpfburg Offene Ganztagsgrundschule Hoeningen Leistungen nach dem AsylblG Förderung der Wohlfahrtspflege und Seniorenangelegenheiten Kindertagesstätte Anstel Abenteuerland Kindertagesstätte Sonnenhaus Rommerskirchen Abwasserbeseitigung Abwehr von Umweltgefahren Öffentl. Gemeinschaftseinrichtungen Weitergabe Zuweisung Besonderer Förderbedarf Deckung Sachkonten bis Seniorenbetreuung (-fahrt) Beförderungskosten integr. Gruppe Veranstaltung Familienzentrum Entleerung von Gruben Beschäftigungsentgelt Zivi Kostenerstattung Miete Hüpfburg

54 NKF-Produkt / Maßnahmen Steuern, allgemeine Zuweisungen und allg. Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen und allg. Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Konto Einzahlung/Ertrag Gewerbesteuer Verzinsung Gew.St. 233a AO Gute Schule NKF- Produkt/Maßnahmen Steuern, allgemeine Zuweisungen und allg. Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen und allg. Umlagen Steuern, allgemeine Zuweisungen und allg. Umlagen Konto Aufwand/Auszahlung Gewerbesteuerumlage bis Erstattungszinsen Gew.St. 233a AO Gute Schule Weiterhin wird gemäß 21 Abs. 2 GemHVO bestimmt, dass Mehrerträge/-einzahlungen aufgrund von Versicherungsersatzleistungen die Ermächtigung für die Aufwendungen/Auszahlungen der jeweiligen Ersatzbeschaffung/Reparatur des versicherten Gegenstandes erhöhen. Diese Mehraufwendungen/-auszahlungen gelten nicht als überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen. investive Auftragssachkonten Die Bundes-, Landes- und Kreiszuwendungen der Investitionsmaßnahmen sind zweckgebunden für die Auszahlungen innerhalb der jeweiligen Maßnahme. Die im Produkt Kindertagesstätte Gorchheimer Weg Gillbach-Wichtel unter den Maßnahmen und veranschlagten Landes- und Kreiszuwendungen sind zweckgebunden für die im Produkt Kindertagesstätte Gorchheimer Weg Gillbach- Wichtel unter den Maßnahmen und veranschlagten Auszahlungen. Gemäß 21 Abs. 2 GemHVO wird weiterhin bestimmt, dass Mehreinzahlungen aufgrund Erstattungen des Erftverbandes für diverse Kanalbaumaßnahmen die Ermächtigung für die Auszahlungen dieser Kanalbaumaßnahmen erhöhen. Diese Mehrauszahlungen gelten nicht als überplanmäßige Auszahlungen. Der Bereich Finanzen ist unverzüglich zu unterrichten, sofern Anhaltspunkte bestehen, dass die Budgeteinhaltung absehbar gefährdet ist. Bei Bedarf sind frühzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. 54

55 Stellenplan Stellenplan der für das Haushaltsjahr Teil A Beamte Stellenplan - Teil A: BEAMTE für das Haushaltsjahr, Allgemeine Verwaltung Laufbahngruppen und Amtsbezeichnungen Bes.- Gruppe Personen Zahl der Stellen Gemeindeverwaltung insgesamt insgesamt insgesamt Allgemeine Verwaltung Wahlbeamte Bürgermeister B 3 1 1,00 1,00 1 1,00 1 Höherer Dienst Oberverwaltungsrat A ,00 1,00 1 1,00 1 Personen Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am Personen Gehobener Dienst Gemeindeverwaltungsrat g.d. A ,00 2,00 2 0,00 0 Amtsrat A ,00 1,00 1 1,00 1 Amtmann A ,61 1,61 2 1,61 2 Oberinspektor A ,09 1,09 2 1,09 2 Inspektor A 9 1 1,00 0,00 0 0,00 0 Mittlerer Dienst Amtsinspektor A 9 3 2,95 2,95 3 3,95 3 Hauptsekretär A 8 1 0,63 0,63 1 0,63 1 Obersekretär A 7 1 0,44 0,44 1 0,00 0 Sekretär A 6 2 2,00 1,00 1 1,44 2 Insgesamt 15 12,72 11, ,

56 Stellenplan der für das Haushaltsjahr Teil B 1. Beschäftigte der Allgemeinen Verwaltung Vergütung Zahl der Stellen Zahl der Stellen TVÖD insgesamt insgesamt insge sa mt Entgeltgruppe Personen Personen Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am Personen ,00 4,00 4 3, ,00 2,00 2 2, ,00 0,00 0 1, ,00 4,82 5 5, ,67 7,00 7 6, bis ,00 5,15 6 5,15 6 9b 5 6,00 0,00 0 0,00 0 9a 2 1,06 0,00 0 0, ,07 9, , ,47 4,47 6 4, ,00 2,00 1 2, ,00 2,00 2 2, ,00 1,00 1 1,00 1 Insgesamt 45 41,27 41, ,

57 2. Beschäftigte des Baubetriebshofes Vergütung Zahl der Stellen Zahl der Stellen TVÖD insgesamt insgesamt insgesamt Entgeltgruppe Personen Personen Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am Personen 7 2 2,00 2,00 2 2, ,00 0,00 0 0, ,00 1,00 1 1, ,00 3,00 3 3, ,00 0,00 0 0, ,00 0,00 0 0,00 0 Insgesamt 6 6,00 6,00 6 6,00 6 Summe Allg. Verw. und Baubetriebshof 66 59,99 59, ,

58 3. Beschäftigte der öffentlichen Einrichtungen Kindertagesstätten, Schulen und offene Ganztagsschulen Vergütung Personen Zahl der Stellen Zahl der Stellen TVÖD S TVÖD insgesamt insgesamt insgesamt Entgeltgruppe Personen Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am Personen S ,00 1,00 1 1,00 1 S ,00 2,00 2 2,00 2 S ,90 2,90 3 2,90 3 9a 3 2,27 2,26 3 2,26 3 S 9 4 3,82 4,00 4 4,00 4 S 8b 1 0,50 1,27 2 1,00 2 S 8a 35 32,99 29, ,99 26 S5 3 2,00 2,00 3 2, ,38 1,36 2 1,36 2 S ,66 12, ,23 12 S 3 2 2,00 2,00 2 2, ,79 1,79 2 0, ,43 1,43 4 1,12 3 Insgesamt 77 64,74 64, ,65 64 Stellen insgesamt ,73 123, ,

59 Stellenplan der für das Haushaltsjahr Dienstkräfte in der Probe- oder Ausbildungszeit I. Beamte auf Probe Stand 2.1. Amtsbezeichnung Besoldungsgruppe Zahl der Stellen Zahl der Stellen Erläuterungen Räte auf Probe - - Inspektoren auf Probe A Sekretäre auf Probe A ab bis Insgesamt: 1 1 II. Nachwuchskräfte und informatiorisch beschäftigte Dienstkräfte Bezeichnung Art der Vergütung Zahl der Plätze beschäftigt am Sekretär-Anwärter Anwärterbezüge Nachwuchskraft ab Inspektor-Anwärter Anwärterbezüge Auszubildende als Ausbildungsvergütung Nachwuchskraft ab Verwaltungsfachangestellte 2 Nachwuchskräfte ab 1.9. Insgesamt:

60 Stellenübersicht - Aufteilung nach der Haushaltsgliederung Teil A Beamte Produkt Bezeichnung A14 A13 A11 A10 A9 g.d. A9 m.d. A8 A7 A6 Summe Rat und Ausschüsse 0,25 0,37 0,05 0, Verwaltungsführung u. Steuerungsunterstützung 0,18 0,03 0, Personalrat 0,15 0,03 0,02 0, Zentrale Dienstleistungen 0,15 0,10 0,28 0, Baubetriebshof 0,05 0, Personalmanagement 0,25 0,50 1,00 1, Haushalts- und Betriebswirtschaft 0,88 0,29 0,14 1, Gemeindekasse und Vollstreckung 0, Steuern und Abgaben 0,02 0,12 0,05 0, Organisationsangelegenheiten und TUIV 0,15 0, Gebäudebewirtschaftung 0,02 0,02 0,09 0,05 0, Allgemeine Sicherheit und Ordnung 0,15 0,30 0,20 0, Personenstandswesen 0,08 0, Melde- und Ausweisangelegenheiten 0,09 0, Gewerbewesen 0,03 0, Statistik und Wahlen 0,10 0, Brandschutz 0,30 0,80 1, Gillbachschule Rommerskirchen 0,07 0,04 0, offene Ganztagsgrundschule Rommerskirchen 0,06 0,09 0, GGS Frixheim 0,07 0,04 0, offene Ganztagsgrundschule Frixheim 0,06 0,09 0, Kastanienschule Hoeningen 0,05 0,04 0, offene Ganztagsgrundschule Hoeningen 0,05 0,07 0, Kulturveranstaltungen und Kulturförderung 0,06 0, Leistungen nach dem SGB XII 0,10 0,43 0, Leistungen nach den AsylbLG 0,68 0,20 0, Leistungen für soziale Einrichtungen 0,05 0,15 0, Förd. d. Wohlfahrtspflege u. Seniorenangelegenheiten 0,17 0,20 0, Kindertagesstätte Anstel Abenteuerland 0,03 0,01 0, Kindertagesstätte Frixheim Pusteblume 0,03 0,01 0, Kindertagesstätte Rommerskirchen Sonnenhaus 0,03 0,01 0, Kindertagesstätte Evinghoven Kleine Riesen 0,03 0,01 0, Kindertagesstätte Hoeningen Kleine Strolche 0,03 0,01 0, Kindertagesstätte Rommerskirchen Gilbach-Wichtel 0,03 0,01 0, Kinder- und Jugendarbeit 0,03 0,01 0, Sportplätze 0,07 0, Turnhallen 0,05 0, Hallenbad Nettesheimer Weg 0,02 0,06 0,02 0, Bauordnung 0,46 0, Abwasserbeseitigung 0,02 0,02 0,33 0, Abfallwirtschaft 0,37 0,02 0,38 0, Straßenbau und -unterhaltung 0,12 0, Bewirtschaft. d. bebauten u. unbebauten Grundstücke 0,10 0, Friedhöfe 0,18 0, Land- und Forstwirtschaft 0,05 0, Wasserläufe, Wasserbau und Hochwasserschutz 0,07 0, Abwehr von Umweltgefahren 0,02 0, Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen 0,00 0,02 0,02 Summe Stellenanteile 1,00 2,00 1,61 1,09 1,00 2,95 0,63 0,44 2,00 12,72 Die Stellenanteile sind auf 2 Nachkommastellen gerundet worden. Stellen die weniger als 0,0045 Anteile enthalten, wurden auf Null gerundet und sind in der Stellenübersicht nicht enthalten. 60

61 Stellenübersicht - Aufteilung nach der Haushaltsgliederung Teil B 1. Beschäftigte der Allgemeinen Verwaltung Produkt Bezeichnung E14 E13 E11 E10 E9b E9a E8 E6 E5 E3 E2 Summe Rat und Ausschüsse 0,01 0,71 0, Verwaltungsführung u. Steuerungsunterstützung 0,11 0,02 1,00 0,50 0,50 0,03 2, Gleichstellung von Mann und Frau 0,50 0, Personalrat 0,10 0,03 0,05 0, Zentrale Dienstleistungen 0,15 1,45 0,72 0,98 3, Allgemeine Rechtsangelegenheiten 1,00 0,50 1, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 0,35 0,08 0, Personalmanagement 0,40 1,00 0,40 1, Baubetriebshof 0,03 0,06 0,10 0, Haushalts- und Betriebswirtschaft 0,25 0,81 1,00 0,20 2, Gemeindekasse und Vollstreckung 0,03 0,05 0,78 0,75 0,27 1, Steuern und Abgaben 0,05 0,05 0,37 0, Organisationsangelegenheiten und TUIV 0,40 1,00 1, Verwaltung der kommunalen Liegenschaften 1,00 1,00 1,37 0,13 3, Verwaltung des Grundstücksfonds 0,95 0, Gebäudebewirtschaftung 0,10 0,02 0,02 0,20 0,35 0,10 0, Statistik und Wahlen 0,05 0,08 0,24 0, Allgemeine Sicherheit und Ordnung 0,50 0,50 0,40 1, Personenstandswesen 0,56 0,20 0, Melde- und Ausweisangelegenheiten 0,05 0,60 0,81 1, Gewerbewesen 0,15 0,11 0,28 0, Brandschutz 0,30 0,18 0, Gillbachschule Rommerskirchen 0,02 0,08 0, offene Ganztagsgrundschule Rommerskirchen 0,08 0, GGS Frixheim 0,02 0,08 0, offene Ganztagsgrundschule Frixheim 0,08 0, Kastanienschule Hoeningen 0,01 0,05 0, offene Ganztagsgrundschule Hoeningen 0,05 0, Förderschulangebot 0,01 0, Kulturveranstaltungen und Kulturförderung 0,10 0,12 0,10 0, Volkshochschule 0,02 0,05 0, Leistungen nach dem SGB XII 0,35 0,70 1, Leistungen nach den AsylbLG 0,11 0,25 1,00 1,00 2, Leistungen für soziale Einrichtungen 0,05 0,13 0, Förd. d. Wohlfahrtspflege u. Seniorenangelegenheiten 0,10 0,35 0,84 0,27 1, Kindertagesstätte Anstel Abenteuerland 0,01 0,12 0,15 0, Kindertagesstätte Frixheim Pusteblume 0,01 0,10 0,15 0, Kindertagesstätte Rommerskirchen Sonnenhaus 0,01 0,12 0,15 0, Kindertagesstätte Rommerskirchen Gillbach-Wichtel 0,01 0,05 0,15 0, Kindertagesstätte Evinghoven Kleine Riesen 0,01 0,05 0,15 0, Kindertagesstätte Hoeningen Kleine Strolche 0,01 0,08 0,15 0, Kinder- und Jugendarbeit 0,03 0,10 0, Allgemeine Förderung des Sports 0,15 0,15 0, Hallenbad Nettesheimer Weg 0,10 0,02 0,03 0,10 0,05 0,02 0, Bauordnung 0,60 0, Denkmalschutz und -pflege 0,02 0, Abwasserbeseitigung 0,04 0,02 0,03 0,30 0, Abfallwirtschaft 0,20 0,02 0,21 0,64 1, Straßenbau und -unterhaltung 0,08 0,27 0,46 0, Bewirtschaft. d. bebauten u. unbebauten Grundstücke 0,12 0,15 0,35 0, Friedhöfe 0,20 0,32 0,16 0, Wasserläufe, Wasserbau und Hochwasserschutz 0,03 0,03 0, Abwehr von Umweltgefahren 0,05 0,20 0,10 0, Wirtschaftsförderung 0,42 0,75 0,08 1, öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen 0,07 0,02 0, Beteiligungen an wirtschaftlichen Unternehmen 0,03 0,01 0,04 Summe Stellenanteile 4,00 2,00 8,00 2,67 6,00 1,06 9,07 4,47 2,00 1,00 1,00 41,27 Die Stellenanteile sind auf 2 Nachkommastellen gerundet worden. Stellen die weniger als 0,0045 Anteile enthalten, wurden auf Null gerundet und sind in der Stellenübersicht nicht enthalten. 61

62 Stellenübersicht - Aufteilung nach der Haushaltsgliederung Teil B 2. Beschäftigte des Baubetriebshofes Produkt Bezeichnung E7 E5 E4 Summe Verwaltungsführung u. Steuerungsunterstützung 0,04 0,05 0,16 0, Baubetriebshof 0,05 0,04 0,17 0, Personalmanagement 1,00 1, Gebäudebewirtschaftung 0,09 0,09 0,23 0, Allgemeine Sicherheit und Ordnung 0,07 0,10 0,27 0, Gillbachschule Rommerskirchen 0,02 0,01 0,03 0, GGS Frixheim 0,02 0,01 0,03 0, Kastanienschule Hoeningen 0,02 0,01 0,03 0, Kindertagesstätte Anstel Abenteuerland 0,01 0,01 0,03 0, Kindertagesstätte Frixheim Pusteblume 0,01 0,01 0,03 0, Kindertagesstätte Rommerskirchen Sonnenhaus 0,01 0,01 0,03 0, Kindertagesstätte Rommerskirchen Gorchheimer Weg 0,01 0,01 0,03 0, Kindertagesstätte Evinghoven Kleine Riesen 0,01 0,01 0,03 0, Kindertagesstätte Hoeningen Kleine Strolche 0,01 0,01 0,03 0, Sportplätze 0,05 0,06 0,17 0, Turnhallen 0,05 0,06 0,17 0, Abfallwirtschaft 0,12 0,10 0,33 0, Straßenbau und -unterhaltung 0,14 0,12 0,37 0, Bewirtschaft. d. bebauten u. unbebauten Grundstücke 0,10 0,10 0,30 0, Friedhöfe 0,10 0,13 0,31 0, Land- und Forstwirtschaft 0,02 0,02 0,08 0, Wasserläufe, Wasserbau und Hochwasserschutz 0,03 0,03 0,11 0, Abwehr von Umweltgefahren 0,02 0,02 0,06 0,10 Summe Stellenanteile 2,00 1,00 3,00 6,00 Die Stellenanteile sind auf 2 Nachkommastellen gerundet worden. Stellen die weniger als 0,0045 Anteile enthalt wurden auf Null gerundet und sind in der Stellenübersicht nicht enthalten. 62

63 Stellenübersicht - Aufteilung nach der Haushaltsgliederung Teil B 4. Beschäftigte der öffentlichen Einrichtungen: Kindertagesstätten Produkt Bezeichnung S16 S15 S13 S9 E9a S8b S8a S4 S3 E3 E1 Summe Personalrat 0,05 0,05 0,05 0, Kindertagesstätte Anstel Abenteuerland 0,95 0,90 0,20 0,50 6,89 1,00 1,00 0,17 0,38 11, Kindertagesstätte Frixheim Pusteblume 0,95 0,82 0,05 5,77 2,34 0,17 0,36 10, Kindertagesstätte Rommerskirchen Sonnenhaus 1,00 1,00 0,12 8,56 3,00 1,00 0,17 0,38 15, Kindertagesstätte Gorchheimer Weg Gillbach Wichtel 0,95 0,05 5,00 0,15 6, Kindertagesstätte Evinghoven Kleine Riesen 1,00 0,03 2,00 0,17 3, Kindertagesstätte Hoeningen Kleine Strolche 1,00 1,00 0,05 4,77 1,00 0,17 0,31 8,30 Summe Stellenanteile 1,00 2,00 2,90 3,82 0,50 0,50 32,99 7,34 2,00 1,00 1,43 55,48 Die Stellenanteile sind auf 2 Nachkommastellen gerundet worden. Stellen die weniger als 0,0045 Anteile enthalten, wurden auf Null gerundet und sind in der Stellenübersicht nicht enthalten. 5. Beschäftigte der öffentlichen Einrichtungen: Schulen und offene Ganztagsschulen Produkt Bezeichnung E9a /9b E6 S5 S4 E3 Summe Gillbachschule Rommerskirchen 0,51 0, offene Ganztagsgrundschule Rommerskirchen 0,77 0,72 2,30 3, GGS Frixheim 0,51 0, offene Ganztagsgrundschule Frixheim 0,77 0,64 0,51 1, Kastanienschule Hoeningen 0,36 0, offene Ganztagsgrundschule Hoeningen 0,23 0,64 0,51 1, Turnhallen 0,32 0, Hallenbad Nettesheimer Weg 0,13 0, Friedhöfe 0,34 0,34 Summe Stellenanteile 1,77 1,38 2,00 3,32 0,79 9,26 Die Stellenanteile sind auf 2 Nachkommastellen gerundet worden. Stellen die weniger als 0,0045 Anteile enthalten, wurden auf Null gerundet und sind in der Stellenübersicht nicht enthalten. 63

64 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan des Jahres: TEUR Voraussichtlich fällige Auszahlungen TEUR TEUR TEUR spätere Jahre TEUR Summe Aktuell sind für den Haushaltsplan keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. 64

65 Zuwendungen an Fraktionen Teil A: Geldleistungen Fraktion Im Haushaltsplan enthalten Ergebnis aus Jahresabschluss Erläuterungen EUR EUR EUR CDU (10 MdR) 1.200, , , , , ,00 Personalkosten Geschäftsbedarf 2 SPD (15 MdR) 1.200, , , , , ,00 Personalkosten Geschäftsbedarf 3 UWG (2 MdR) 900,00 430,00 900,00 430,00 900,00 430,00 Personalkosten Geschäftsbedarf 4 FDP (3 MdR) 900,00 645,00 900,00 591,00 0,00 0,00 Personalkosten Geschäftsbedarf 5 B 90/Grüne (2 MdR) 0,00 430,00 0,00 430,00 0,00 430,00 Personalkosten Geschäftsbedarf 65

66 6Teil B: Geldwerte Leistungen Fraktion: CDU Geldwert Zweckbestimmung Haushaltsjahr Vorjahr mehr (+) weniger (-) Erläuterungen EUR EUR EUR Gestellung von Personal der kommunalen Körperschaft für die Fraktionsarbeit 1.1 für die Sicherung des Informationsaustauschs, organisatorische Arbeiten und sonstige Dienste (Geschäftsstellenbetrieb) 1.2 für die Sachgebiete der Fraktionsarbeit (Fraktions- assistenten 1.3 für Fahrer von Dienstfahrzeugen 2 Bereitstellung von Fahrzeugen 3 Bereitstellung von Räumen 3.1 für die Fraktionsgeschäftsstelle 2.320, ,00 0,00 Zugrundelegung orts- 3.2 dauernd oder bedarfsweise für die Durchführung von üblicher Vergleichsmiete Fraktionssitzungen gem. Mietspiegel 4. Bereitstellung einer Büroausstattung 0,00 0,00 0, Büromöbel und maschinen 880,00 990,00-110,00 Miet-u.Wartungskosten 4.2 sonstiges Büromaterial 10,00 10,00 0,00 Pauschale 5 Übernahme laufender oder einmaliger Kosten für 66

67 5.1 bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung, Be , , ,00 zu 5.1 leuchtung) Strom-, Frisch-, u. 5.2 Fachliteratur und zeitschriften 0,00 0, Abwasser 5.3 Telefon, Telefax, Datenübertragungsleistungen 262,00 262,00 0,00 Heizung, Reinigung 5.4 Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage Grundbesitzabgaben, 6. Sonstiges Reinigung Fraktionsräume, Fensterreinigung 67

68 Teil B: Geldwerte Leistungen Fraktion: SPD Geldwert Zweckbestimmung Haushaltsjahr Vorjahr mehr (+) weniger (-) Erläuterungen EUR EUR EUR Gestellung von Personal der kommunalen Körperschaft für die Fraktionsarbeit 1.1 für die Sicherung des Informationsaustauschs, organisatorische Arbeiten und sonstige Dienste (Geschäftsstellenbetrieb) 1.2 für die Sachgebiete der Fraktionsarbeit (Fraktions- assistenten 1.3 für Fahrer von Dienstfahrzeugen 2 Bereitstellung von Fahrzeugen 3 Bereitstellung von Räumen 3.1 für die Fraktionsgeschäftsstelle 3.2 dauernd oder bedarfsweise für die Durchführung von Fraktionssitzungen 4. Bereitstellung einer Büroausstattung 4.1 Büromöbel und maschinen 4.2 sonstiges Büromaterial 3.459,00 0,00 990,00 10, ,00 0,00 880,00 10,00 0,00 0, ,00 0,00 Zugrundelegung ortsüblicher Vergleichsmiete gem. Mietspiegel Miet-u.Wartungskosten Pauschale 5 Übernahme laufender oder einmaliger Kosten für 68

69 5.1 bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung, Be , , ,00 zu 5.1 leuchtung) Strom-, Frisch-, u. 5.2 Fachliteratur und zeitschriften 0,00 0,00 0,00 Abwasser 5.3 Telefon, Telefax, Datenübertragungsleistungen 262,00 262,00 0,00 Heizung, Reinigung 5.4 Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage Grundbesitzabgaben, 6. Sonstiges Reinigung Fraktionsräume, Fensterreinigung 69

70 Teil B: Geldwerte Leistungen Fraktion: UWG Geldwert Zweckbestimmung Haushaltsjahr Vorjahr mehr (+) weniger (-) Erläuterungen EUR EUR EUR Gestellung von Personal der kommunalen Körperschaft für die Fraktionsarbeit 1.1 für die Sicherung des Informationsaustauschs, organisatorische Arbeiten und sonstige Dienste (Geschäftsstellenbetrieb) 1.2 für die Sachgebiete der Fraktionsarbeit (Fraktions- assistenten 1.3 für Fahrer von Dienstfahrzeugen 2 Bereitstellung von Fahrzeugen 3 Bereitstellung von Räumen 3.1 für die Fraktionsgeschäftsstelle 2.818, ,00 0,00 Zugrundelegung orts- 3.2 dauernd oder bedarfsweise für die Durchführung von üblicher Vergleichsmiete Fraktionssitzungen gem. Mietspiegel 4. Bereitstellung einer Büroausstattung 0,00 0,00 0, Büromöbel und maschinen 220,00 220,00 0,00 Miet-u.Wartungskosten 4.2 sonstiges Büromaterial 5,00 5,00 0,00 Pauschale 5 Übernahme laufender oder einmaliger Kosten für 70

71 5.1 bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung, Be , , ,00 zu 5.1 leuchtung) Strom-, Frisch-, u. 5.2 Fachliteratur und zeitschriften 0,00 0,00 0,00 Abwasser 5.3 Telefon, Telefax, Datenübertragungsleistungen 262,00 262,00 0,00 Heizung, Reinigung 5.4 Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage Grundbesitzabgaben 6. Sonstiges Reinigung Fraktionsräume, Fensterreinigung 71

72 Teil B: Geldwerte Leistungen Fraktion: B 90/Grüne Geldwert Zweckbestimmung Haushaltsjahr Vorjahr mehr (+) weniger (-) Erläuterungen EUR EUR EUR Gestellung von Personal der kommunalen Körperschaft für die Fraktionsarbeit 1.1 für die Sicherung des Informationsaustauschs, organisatorische Arbeiten und sonstige Dienste (Geschäftsstellenbetrieb) 1.2 für die Sachgebiete der Fraktionsarbeit (Fraktions- assistenten 1.3 für Fahrer von Dienstfahrzeugen 2 Bereitstellung von Fahrzeugen 3 Bereitstellung von Räumen 3.1 für die Fraktionsgeschäftsstelle 2.100,00 00, ,00 Zugrundelegung orts- 3.2 dauernd oder bedarfsweise für die Durchführung von üblicher Vergleichsmiete Fraktionssitzungen gem. Mietspiegel 4. Bereitstellung einer Büroausstattung 0,00 0,00 0, Büromöbel und maschinen 110,00 110,00 0,00 Miet-u.Wartungskosten 4.2 sonstiges Büromaterial 5,00 5,00 0,00 Pauschale 5 Übernahme laufender oder einmaliger Kosten für 72

73 5.1 bereitgestellte Räume (Heizung, Reinigung, Be- 0,00 0,00 0,00 zu 5.1 leuchtung) 0,00 0,00 0,00 Strom-, Frisch-, u. 5.2 Fachliteratur und zeitschriften 0,00 0,00 0,00 Abwasser 5.3 Telefon, Telefax, Datenübertragungsleistungen 218,00 0, ,00 Heizung, Reinigung 5.4 Rechnerzeiten auf zentraler ADV-Anlage Grundbesitzabgaben 6. Sonstiges Reinigung Fraktionsräume, Fensterreinigung 73

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