Antrag auf Verwendung von Studiengebühren im Sommersemester 2011
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- Hanna Hummel
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1 Antrag auf Verwendung von Studiengebühren im Sommersemester 2011 Institut/Fach: Institut für Japanologie Akademiestraße Heidelberg Ansprechpartner: Prof. Dr. Judit Árokay Asa-Bettina Wuthenow, M.A. Elisabeth Riedel Jennifer Staab Bernd Kirchner I. Entscheidungsgrundlage Die Studiengebühren, die dem Institut für Japanologie im Wintersemester zugewiesen werden, setzen sich aus den durch die ZUV berechneten Studiengebühren für den auslaufenden Magisterstudiengang Japanologie, aus den Studiengebühren für den Studiengang Master Japanologie und einem anteilig berechneten Satz der Gebühren für den Studiengang B.A. Ostasienwissenschaften sowie für den Studiengang Beifach Japanologie im B.A. zusammen. Insgesamt wurden durch das Institut im laufenden WS 2010/ ,96 an Studiengebühren eingenommen (lt. Mitteilung aus dem Dekanat vom ). Im Sommersemester sind die Einnahmen aus Studiengebühren erfahrungsgemäß geringer als im Wintersemester. Im SS 2010 belief sich die Summe der Einnahmen auf ,24. Wir gehen deshalb davon aus, daß dem Institut für Japanologie im SS 2011 ca an Neueinnahmen zur Verfügung stehen werden. (Die Gesamtzahl der Studierenden hat im Vergleich zum SS 2010 zugenommen. Zum WS 2010/11 haben 80 Studierende das Studium der Japanologie neu aufgenommen; dem stehen ca. 15 Abschlüsse gegenüber). Dieser Antrag folgt der Prioritätensetzung, die in der Sitzung der Verteilungskommission am 1. Dezember 2010 einstimmig beschlossen wurde. II. Aufstellung der Mittelverteilung 1. Halbe Lektorenstelle Zum WS 2009/10 wurde der Studiengang Master Konferenzdolmetschen mit Sprachwahl Japanisch eingeführt, der ein gemeinsames Unternehmen der Philosophischen Fakultät und der Neuphilologischen Fakultät ist. In der Kooperationsvereinbarung, die von beiden Fakultäten beschlossen wurde, ist festgelegt, daß das Institut für Japanologie und das Seminar für Übersetzen und Dolmetschen für diesen Studiengang jeweils eine halbe Lektorenstelle zur Verfügung stellen. Mithilfe einer Anschubfinanzierung der Japan Foundation wurde Frau Aya Puster, M.A., als halbe Dolmetschlektorin eingestellt. Frau Puster ist dem Institut für Japanologie zugeordnet. Gleichzeitig hat das SÜD eine deutsche Muttersprachlerin als halbe Dometschdozentin für Japanisch eingestellt (Frau Bettina Post-Kobayashi). Die Differenz zwischen dem durch die Anschubfinanzierung abgedeckten Betrag und den realen Kosten für Frau Puster soll durch die 1
2 Studiengebühren abgedeckt werden, da die Einführung des Dolmetsch-Studienganges eine erhebliche Verbesserung der Lehre darstellt. Die Lehrveranstaltungen sind im übrigen nicht nur für die regulär eingeschriebenen Dolmetschstudenten zugänglich, sondern auch für fortgeschrittene Studenten der Japanologie, die entsprechende Sprachkenntnisse in ihrer A- und B-Sprache mitbringen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, daß für die halbe Lektorenstelle aus Studiengebühren ein Betrag von pro Semester notwendig ist: 01. Halbe Lektorenstelle Dolmetschen, anteilig 9.000,00 Summe Lektoren 9.000,00 2. Vertretungsprofessur Da Herr Prof. Dr. Wolfgang Seifert aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand getreten ist, ergab sich die Notwendigkeit, für den Bereich Sozialwissenschaftliche Japan-Forschung, moderne japanische Geschichte und Geistesgeschichte eine Vertretungsprofessur einzurichten. Laut den Vorgaben seitens des Rektorats müssen die Kosten für diese Professur zu einem Viertel vom Institut getragen werden. Hierfür sind im SS erforderlich: 02. Kosten für Vertretungsprofessur Seifert, anteilig 7.000,00 Summe Lektoren 7.000,00 3. Zusätzliche Lehraufträge Da unsere Lehrkraft Frau Yukie Takahashi ab April 2011 als Lektorin auf einer ganzen Stelle arbeiten kann, ist es nicht mehr notwendig, die von ihr gehaltenen Lehrveranstaltungen durch Studiengebühren abzudecken. So sind für das SS 2011 nur zwei zusätzliche Lehraufträge notwendig (Aktiv-Kanji und Proseminar Literatur II). Lehraufträge von sehr guten magistrierte und mit der Promotion beginnenden Lehrpersonen werden wie folgt vergütet: 13 pro Stunde, 15 Wochen, 6 Stunden pro Woche [2 Kurs, 4 Vorbereitung], d.h. insgesamt im Semester. Deshalb sind im Kostenplan 2 x vorgesehen. 03. Aktiv-Kanji, 2. Semester 1.180, Proseminar Japanische Literatur II (Moderne) 1.180,00 Summe 2.360,00 4. Hilfskräfte für die Bibliothek Im März 2007 war von der Kommission festgestellt worden, daß für die Bibliothek des Instituts für Japanologie mehr Hilfskraftstunden zur Verfügung gestellt werden müssen als bis dato. Die Mittel für Bibliothekshilfskräfte waren um 2.096,80 aufgestockt worden, wodurch monatlich 32 Stunden mehr zur Verfügung standen (s. die Verwendungsanträge 2
3 für das SS 2007 und das WS 2007/08). Durch die Erhöhung der Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden der Bibliothekshilfskräfte konnten einerseits die von den Studierenden als mangelhaft betrachteten Ausleih- und Öffnungszeiten der Bibliothek erweitert werden, andererseits ein noch besserer Bibliotheksbetrieb sowie bessere Assistenz bei der Recherche für die Studierenden ermöglicht werden. Dennoch wurden die zusätzlich eingeräumten 32 Stunden als noch unzureichend bewertet. Die Stunden für die über die Studiengebühren finanzierten Bibliothekshilfskräfte wurden daher um jeweils vier auf 20 Stunden im Monat pro Hilfskraft aufgestockt. Dies soll auch für das SS 2011 beibehalten werden. Kosten (Rechnung): 20 Monatsstunden x 8,39 (Stundensatz) = 167,80 Pro Hilfskraft im Semester: 167,80x 6 Monate ( ) = 1006,80 zzgl. Nebenkosten: i.d.r. 23% des Monatseinkommens, d.h. 231,56 für ein Semester (6 Monate) Für das gesamte Semester ergäbe sich damit ein Betrag von 1.238,36 für jede Hilfskraft. 05. Hilfskräfte für die Bibliothek (2 x 20 Stunden / Monat) 05a. Hilfskraft 1 für sechs Monate 1.238,36 05b. Hilfskraft 2 für sechs Monate 1.238,36 Summe 2.476,72 Die Bibliothekshilfskräfte sollen längerfristig beschäftigt werden, da die Einarbeitungszeit recht lang ist. Es ist daher geplant, einen Buchungsposten gleichen Umfangs auch im Verwendungsplan für das kommende Wintersemester (WS 2011/12) anzuführen. 5. Tutoren und Hilfskräfte Berechnung: 13 Euro pro Stunde (als Werkverträge), 15 Wochen, 8 Stunden pro Woche (2 Stunden Kurs, 2 Std. Tutorium (Unterricht), 4 Std. Vorbereitung bzw. Korrekturen): Tutoren sollten Magister haben oder sehr nahe daran sein; pro Tutor sind pro Semester zu veranschlagen. 06. Gemeinsame Lehrveranstaltungen des ZO im SS 2011: - OAWG II (Japanologischer Tutor: Wüpper) 07. Tutorium Literatur II (8 SWS) 08. Tutorium Geschichte II (8 SWS) 09. Tutorium zur Grammatik des Modernen Japanisch IV (8 SWS) 10. ½ Logistik-Hilfskraft für Proseminarunterstützung 780,00 Geschichte (ESEM u.a.) 11. Logistik-Hilfskraft für Proseminarunterstützung Literatur (ESEM u.a.) sowie für die Einrichtung und Betreuung des Online-Fachwortglossars der Japanologie YogoDic 12. Logistik-Hilfskraft Hauptseminarunterstützung Sozialwissenschaft (ESEM u.a.) (8 SWS) (für Zachmann) 13. Logistik-Hilfskraft Hauptseminarunterstützung Literatur / Kultur (ESEM u.a.) (8 SWS) (für Árokay) 14. EDV-Hilfskraft, Filemaker-Betreuung, Homepage (Seydewitz) 15. Kanji-Tutorium für das 4. Semester 3
4 Gesamt ,00 6. Bibliotheksanschaffungen Durch Bibliotheksanschaffungen soll sichergestellt werden, daß dringend benötigte Referenzwerke in zusätzlichen Exemplaren angeschafft werden können, weiterhin sollen aus diesen Mitteln aktuelle sinologie- und asienrelevante Zeitschriften und Monographien beschafft werden. Überdies ist geplant, den Bestand von Publikationen zu Korea auszubauen. Ausdrücklich von den Anschaffungen ausgenommen sind Anschaffungen zu den Forschungs- und Interessensfeldern von Professoren und wissenschaftlichen Angestellten. Sowohl die Studierenden als auch die Angestellten können Anschaffungswünsche äußern und so auf die Anschaffungen Einfluß nehmen. 16. Bibliotheksanschaffungen (Printmedien) 5.000,00 Summe Bibliotheksanschaffungen: 5.000,00 7. Kopiergebühren 17. Kopiergebühren 2.500,00 Summe: 2.500,00 Erläuterung: Da die Studierenden nun schon Studiengebühren bezahlen, sollen sie für Skripten nicht mehr extra belastet werden. Die Kosten, die für Kopien in unserem Institut anfallen, sollen möglichst aus den Studiengebühren abgedeckt werden. Bei den großen Readern für die unteren Semester wird seitens des Instituts ein Zuschuß von 5.- pro Reader gezahlt. Die Differenz zum Preis des Readers müssen die Studierenden selber tragen. 8. Vortragshonorare 17. Gastvorträge und Lesungen (pauschal) 1.000, Tokubetsu jugyô (Modernes Japanisch, 4. Semester) 100,00 Gesamt: 1.100,00 9. Mehrarbeitsstunden Sekretärin für Verwaltung der Studiengebühren 19. Aufwandsentschädigung für erhebliche Mehrarbeit durch Verwaltung der Studiengebühren 2.000,00 Summe: 2.000,00 Gesamtbetrag der geplanten Ausgaben und Anschaffungen ,72 4
5 Kommentar: Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ausgaben übersteigt die zu erwartenden Einnahmen um ca Die Differenz kann durch die Rücklagen des Instituts auf dem Studiengebührenkonto, die zu Beginn des SS 2011 ca ,00 betragen werden, gedeckt werden. Die Verteilungskommission des Instituts für Japanologie bittet die Vertreter des Fakultätsrats sowie den Dekan um Zustimmung. Heidelberg, den
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