Am Samstag wurde in München

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1 MITTEILUNGSBLATT der Stadt BR-Radltour Übergabe der Urkunde Gastfreundlichste Stadt der BR-Radltour Jahrgang Samstag, 4. Februar 2012 Ausgabe 1/2012 Beurteilt wurden vor allem die Speisen, der Service und das Preis-Leistungsverhältnis sowie das Bier. Dabei wurde besonders die Qualität der Speisen von den Radfahrern mit Bestnoten bewertet. Die Wirte haben es sich nicht nehmen lassen, den wohlverdienten Preis abzuholen. Allen voran der Wirtesprecher der BR-Radltour, Dierk Fischer vom Zeitlos, und Marianne Tebben vom Fehmelbauer, die ihn tatkräftig unterstützte und ihm stets zur Seite gestanden hat. Selbstverständlich waren auch die Pilsstube, das Café Schrödl, die Karschter Stuben, die Rose, der Ratskeller, das Batzenärrle, der Dalga Döner und die Metzgerei Hartmann mit dem 1. Bürgermeister sowie Kornelia Winkler und Christina Hofmann, stellvertretend für das Organisationsteam der Stadtverwaltung Karlstadt, das an dem Gelingen der BR- Radltour beteiligt war, nach München gefahren. Mathias Keller-May, Chef der BR- Abendschau und gebürtiger Karlstadter, und Thomas Gaitanides, Chef der BR Radltour, ließen in ihren Ansprachen Am Samstag wurde in München die Urkunde für die gastfreundlichste Stadt der BR-Radltour an die Wirte und die Stadt Karlstadt übergeben. Glücklich und überaus zufrieden nahm 1. Bürgermeister Dr. Paul Kruck im Festsaal des Hofbräuhauses die Urkunde aus den Händen des Präsidenten des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes Ulrich Brandl entgegen. Mit der Note 1,8 hatten die Radfahrer Karlstadt vor Coburg und Uffenheim gewählt.

2 2 den Abend in Karlstadt vor den rund 500 Anwesenden noch einmal kurz Revue passieren. Keller-May freute sich natürlich ganz besonders über den 1. Platz seiner Heimatstadt. Als dann auch noch der Bierpreis an die Marktheidenfelder Martinsbräu durch den Geschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes Dr. Lothar Ebbertz und die Bayerische Bierkönigin Barbara Stadler an Susanne Martin und Luis Pfeuffer-Martin vergeben wurde, war die Freude beim Karlstadter Bürgermeister diebisch groß, weil Marktheidenfeld in der Laudatio als Stadtteil von Karlstadt gelobt wurde. Als Dankeschön an den BR hatten sich die Wirte etwas Besonderes einfallen und von Georg M. Schneider das Lied Karscht hat s drauf komponieren lassen. Um das Lied auf der BR-Radlnacht präsentieren zu können, war dieser extra nach München gekommen. Voller Freude stimmten alle Wirte, die Stadtverwaltung und die Gäste im Saal beim Refrain Karscht hat s drauf begeistert ein. Aber auch für die vielen Radler, die extra zur BR-Radlnacht aus allen Teilen Bayerns ins Hofbräuhaus angereist waren, gab es Preise zu gewinnen, darunter ein Wochenende für zwei Personen zur Veranstaltung Musik in Historischen Häusern und Höfen in Karlstadt. Nach so vielen Preisen war die Stimmung im Festsaal des Hofbräuhauses natürlich schon bestens, wurde aber von der Band Erwin und die Heckflossen noch kräftig mit fetziger Tanzmusik angeheizt und die Karlstadter konnten einen besonderen Abend genießen. BR-Radltour Übergabe der Urkunde Gastfreundlichste Stadt der BR-Radltour Städtepartnerschaft Querfurt Liebe Bürgerinnen und Bürger von Karlstadt, in Windeseile ist das letzte Jahr vergangen. Der zunehmende Alltagsstress sorgt dafür, dass unsere Zeit immer schnelllebiger wird und man all zu oft den Blick für das Wesentliche aus dem Auge verliert. Grund genug einmal anzuhalten und den inneren Kompass wieder auf den richtigen Kurs einzustellen. Als Bürgermeister der Stadt Querfurt kann ich sagen, dass in unseren beiden Städten der Kurs stimmt. Genauso wie bei Ihnen konnte durch bodenständige und ergebnisorientierte Arbeit, trotz leerer Kassen, im letzen Jahr in die Infrastruktur investiert werden. Die oft den Sparzwängen unterworfenen sogenannten freiwilligen Aufgaben, die aber letztlich das Wohnen in einer Stadt erst lebenswert machen, sind stets als wichtig und grundlegend erachtet worden, denn auf ihnen fußt das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger unserer beiden Städte. Darauf gründet auch unsere über zwanzigjährige Städtepartnerschaft. Aus historischer Verbundenheit heraus besuchen Menschen beider Orte einander und haben sich viele Freundschaften entwickelt. Besonders will ich in diesem Zusammenhang die herzliche Aufnahme von Vertretern aus allen Fraktionen des Querfurter Stadtrates zum Weinfest der Stadt Karlstadt erwähnen. Auf das laufende Jahr blicke ich voller Zuversicht, weil ich auf die positive Grundeinstellung und den Leistungswillen der großen Mehrheit der Menschen in unseren Partnerstädten baue. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Start in das noch junge Jahr 2012, stabile Arbeitsverhältnisse, Freude am täglichen Schaffen, eine gehörige Portion Humor und vor allem Gesundheit. Ihr Peter Kunert Bürgermeister der Stadt Querfurt

3 3 Sitzungstermine Es finden folgende öffentliche Sitzungen des Stadtrates bzw. der Ausschüsse im Sitzungssaal des Rathauses, Zum Helfenstein 2, statt: Dienstag, , Uhr, Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss Dienstag, , Uhr, Werksausschuss Donnerstag, , Uhr, Stadtrat Donnerstag, , Uhr, Stadtrat (Haushalt) Freitag, , Uhr, Stadtrat evtl. Weiterführung Haushaltsberatungen - Änderungen vorbehalten - Einhebetermin für die Grund- und Gewerbesteuer 2012 Nach den einschlägigen Gesetzen ist die Grund- und Gewerbesteuer mit einer Vierteljahresrate am 15. Februar 2012 zur Zahlung fällig. Nachdem keine Barzahlungen in der Stadtkasse mehr vorgenommen werden können, werden Sie gebeten die Steuern bei den örtlichen Geldinstituten einzuzahlen. Dies gilt nicht für Steuerpflichtige, für die eine Einzugsermächtigung vorliegt. Bitte machen Sie von dem Abbuchungsverfahren Gebrauch. Auskunft erteilt die Stadtkasse. Die Bankkonten sind: Sparkasse Mainfranken Würzburg, Kto.-Nr , BLZ Hypo-Vereinsbank Würzburg, Kto.-Nr , BLZ Volksbank Würzburg, Kto.Nr , BLZ Raiffeisenbank Main-Spessart eg, Kto.-Nr , BLZ Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Steuern Bringschulden sind und die Einzahlung bis zum v. g. Termin erfolgen muss. Bitte geben Sie bei allen Einzahlungen, Schriftverkehr bzw. Rückfragen die Finanzadresse an, damit eine ordentliche Verbuchung bzw. Bearbeitung erfolgen kann. Karlstadt, Stadtverwaltung Karlstadt Erster Bürgermeister Jagdverpachtung STADT KARLSTADT AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Die Jagdgenossenschaft Wiesenfeld verpachtet ab dem 01. April 2012 auf die Dauer von 9 Jahren das Gemeinschaftsrevier Bogen II mit einer Fläche von 273 ha. Mitverpachtet wird vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates das Städtische Eigenjagdrevier Wiesenfeld I mit 176 ha. Das Revier ist ein Niederwildrevier mit Schwarzwild als Wechselwild. Die Verpachtung erfolgt im Zuge der öffentlichen Ausbietung. Die Jagdgenossenschaft behält sich den Zuschlag vor und ist an das Höchstgebot nicht gebunden. Die Jagdbedingungen sind ab sofort beim Jagdvorsteher bzw. bei der Stadtverwaltung Karlstadt (Herr Winheim, Tel /790267) einzusehen. Um Abgabe der schriftlichen Angebote bis spätestens 02. März 2012 an den Jagdvorsteher Franz Wolf, Karlstadter Straße 33, Karlstadt-Wiesenfeld wird gebeten. Jagdvorsteher Stadt Karlstadt Franz Wolf Bürgermeister Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) vom Die Stadt Karlstadt erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBI S. 796, BayRS l), zuletzt geändert durch 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400), sowie des 25 des Grundsteuergesetztes (GrStG) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts vom (BGBI I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Jahressteuergesetzes 2009 vom (BGBl I S. 2794) und des 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 6a des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetzes vom (BGBl I S. 550), folgende Satzung: 1 Hebesätze Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 380 v. H. b) für die Grundstücke (B) 400 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Karlstadt, Erster Bürgermeister Fundsachen Folgende Fundgegenstände wurden beim Fundamt der Stadt Karlstadt gemeldet: Lfd. Nummer Tag der Anzeige Fundgegenstand 170/ Wollmütze schwarz 171/ Kinderhandschuhe Thinsulate", blau 172/ Geldbeutel, grau, blau, Schwarz, (Werbegeschenk Raiba) 65 Cent Inhalt 173/ Damenrad Marke Erick weiß-grün mit Korb 174/ Mountainbike, Marke Force, schwarz 175/ Herrenrad, Marke Hercules, grau 176/ Geldbeutel schwarz mit grauem Rand (Werbegeschenk Sparkasse) 178/ Armband silber (Modeschmuck) 179/ Damenarmbanduhr, Esprit, braunes Lederband 180/ Handschuhe schwarz, mit Pelz 181/ Schlaufenschal grau 183/ schwarzer Lederhandschuh 185/ braune Sweatshirtjacke Größe S, Madonna 186/ schwarzer Wollfingerhandschuh 1/ Nokia-Handy 2/ Damenrad 6-Gang, Marke Kolbe 3/ Laufrad aus Holz, luftbereift 4/ Herren-Trekkingrad, Marke Mars, schwarzblau 5/ Damenrad 3-Gang, Marke Prophete, weiß, 6/ Ehering, silber 7/ Holz-Babyspielzeug 8/ Kunststoffdinosaurier 9/ Schal, braun 10/ Schildmütze, HypoVereinsbank", FC Bayern 11/ Jeans, Marke Tom Tailer", Größe 32/32 Weiterhin wurden Brillen, Einzelschlüssel und Schlüsselmäppchen sowie verschiedene Regenschirme abgegeben. Die Gegenstände werden beim Fundamt der Stadt Karlstadt verwahrt und können zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Räder werden im städtischen Bauhof verwahrt.

4 4 Elektro-Beratung Bayern Ankündigung der Überprüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in landwirtschaftlichen Betrieben Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Unfall- und Feuersicherheit 1. Nach gesetzlichen Bestimmungen müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel landwirtschaftlicher Betriebe in regelmäßigen Abständen durch die EBB GmbH im Auftrag der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüfungs- und Instandsetzungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. 2. Die Prüfung, die im Stadtgebiet heuer fällig ist, wird in Kürze durchgeführt werden. 3. Alle durch den Sachverständigen festgestellte Mängel sind dem Prüfbericht, der nach Prüfung zugestellt wird zu entnehmen. Diese Mängel sind fristgerecht durch eine Elektro-Fachkraft zu beseitigen. Eine Instandsetzungsbestätigung ist fristgerecht vorzulegen. 4. Prüfkosten werden im Rahmen der gemeindeweisen Prüfung erhoben. 5. Die Gemeinde bittet alle Prüfpflichtigen, den Prüfsachverständigen, der im Übrigen gern zu fachlichen Auskünften bereit ist, zu unterstützen. 6. Wer die Prüfung ablehnt oder seiner Instandsetzungspflicht nicht rechtzeitig nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld durch die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft rechnen. Karlstadt, Erster Bürgermeister Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 Letztmals ergingen nach der Hauptveranlagung zum mit Bescheid vom 19. Mai 2003 aufgrund der finanzamtlichen Messbescheide generelle Grundsteuerbescheide. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide bei Neu- und Nachveranlagung wird die Grundsteuer hiermit gemäß 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) für das Kalenderjahr 2012 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid erhalten, im Kalenderjahr 2012 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2011 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2012 zugegangen. Die Grundsteuer wird - wenn keine andere Regelung getroffen wurde - zu je 1/4 ihres Jahresbetrages am , , und fällig. Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann, wenn er sich nur an einen Adressaten richtet, innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben werden (siehe 2.). an mehrere Adressaten richtet, jeder Adressat innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch einlegen (siehe 1.) oder, wenn die übrigen Adressaten dieses Bescheides zustimmen, unmittelbar Klage erheben (siehe 2.). 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei Stadt Karlstadt, Zum Helfenstein 2, Karlstadt. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstraße 26, Würzburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Stadt Karlstadt und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayer. Verwaltungsgericht Würzburg, Burkarderstraße 26, Würzburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Stadt Karlstadt und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl 13/2007) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines Bescheides setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffenen voraus. Widerspruchseinlegung und Klageerhebung durch ist unzulässig. Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, so hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen. Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung des geforderten Betrages nicht aufgehalten. Karlstadt, 04. Februar 2012 STADT KARLSTADT Erster Bürgermeister IMPRESSUM Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Karlstadt Verantwortlich für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes der Stadt Karlstadt ist 1. Bürgermeister Dr. Paul Kruck oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt der jeweilige Auftraggeber. Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am Samstag, Redaktionsschluss: Dienstag, , 8.00 Uhr Herausgeber: Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, Karlstadt, Tel / , winkler.kornelia@karlstadt.de Einsendungen von Meldungen bitte an buergerinfo@karlstadt.de Internet: Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, Blaufelden, Postfach 1103, Blaufelden, Telefon / , Telefax /

5 5 Bekanntmachung zur Hundesteuerpflicht Nach der Hundesteuersatzung vom , zuletzt geändert am , besteht Hundesteuerpflicht für jeden in der Stadt Karlstadt und in den Ortsteilen gehaltenen Hund, der älter ist als vier Monate. Das Halten eines Hundes ist der Gemeinde vom Hundehalter zu melden. Die Hundehaltung unterliegt der gemeindlichen Jahresaufwandssteuer. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Nach Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde werden mit dem Steuerbescheid Hundemarken ausgegeben. Sie sind der Nachweis, dass der Hund angemeldet ist. Zur steuerlichen Überwachung hat der Hund die Hundemarke am Halsband zu tragen. Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund, auch für jeden zweiten und jeden weiteren 48,00 Euro jährlich, für Hunde, die in Einöden oder Weilern und solche, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder des Jagd- und Forstschutzes gehalten werden beträgt die Hundesteuer 24,00 Euro jährlich. Der von Jagdscheininhabern gehaltene Hund muss nachweislich die Brauchbarkeitsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Bei Nichtbeachtung der Hundesteuerpflicht oder bei Zuwiderhandlungen gegen die Hundesteuersatzung kann ein Bußgeld festgesetzt werden. Nachdem keine Barzahlungen in der Stadtkasse vorgenommen werden können, werden Sie gebeten, die Hundesteuer auf eines der nachstehenden Konten zu überweisen. Dies gilt nicht für Steuerzahler, für die ein Abbuchungsauftrag vorliegt. Sparkasse Mainfranken Würzburg BLZ Kto.-Nr HypoVereinsbank Würzburg BLZ Kto.-Nr Raiffeisenbank Main-Spessart e.g. BLZ Kto.-Nr Volksbank Karlstadt - BLZ Kto.-Nr Karlstadt, 04. Februar 2012 STADT KARLSTADT Erster Bürgermeister 3. Änderung des Bebauungsplanes Wurzgrund in Karlstadt Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss der Stadt Karlstadt hat in der Sitzung am die 3. Änderung des Bebauungsplanes Wurzgrund in Karlstadt mit Begründung gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Wurzgrund mit Begründung wird ab dem Tage dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Karlstadt, Zum Helfenstein 2, Zimmer 2.02, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Hinweise: Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach 214 Abs. 3 Satz 2 sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Karlstadt geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Ein Entschädigungsberechtigter kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile ein- getreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass der die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt ( 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit hergestellt wird ( 44 Abs. 4 BauGB). Karlstadt, Stadtverwaltung Karlstadt 1. Bürgermeister 4. Änderung des Bebauungsplanes Point III in Stetten Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss der Stadt Karlstadt hat in der Sitzung am die 4. Änderung des Bebauungsplanes Point III in Stetten mit Begründung gemäß 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Point III mit Begründung wird ab dem Tage dieser Bekanntmachung während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Karlstadt, Zum Helfenstein 2, Zimmer 2.02, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Hinweise: Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach 214 Abs. 3 Satz 2 sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Karlstadt geltend gemacht werden. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Ein Entschädigungsberechtigter kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass der die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt ( 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB). Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit hergestellt wird ( 44 Abs. 4 BauGB). Karlstadt, Stadtverwaltung Karlstadt 1. Bürgermeister Faschingszug der Karlstadter Karnevalsgesellschaft Die Schwedenmännli e. V. am Sonntag, 19. Februar Zugaufstellung/Zugverlauf/Auflösung des Zuges: Zugaufstellung Die Zugaufstellung erfolgt ab Uhr in der Johann-von-Korb-Str., (ab Kreuzungsbereich Krönleinsweg bis Einmündung Bodelschwinghstr.) und auf der Bodelschwinghstr. (bis Kreuzungsbereich Julius-Echter-Str.) Zugverlauf Johann-von-Korb-Str. Krönleinsweg. Zum Helfenstein Kreisel Eußenheimer Str. Nordbrücke Ringstr. Obere Torstr. Obere Hauptstraße Marktplatz Untere Hauptstr. Ringstr. Zugauflösung Gemündener Str. 2. Verkehrsbeschränkungen/Parkverbote Durch die Zugaufstellung bzw. zur Durchführung des Faschingszuges ist mit folgenden Verkehrsbeschränkungen zu rechnen:

6 6 Zeitweise Umleitung des überörtlichen Verkehrs aus/in Richtung Hammelburg (B 27) über den Kreisel (Tegut) - Mülldeponiestr. - Kreisel Am Hammersteig zur B 26 und umgekehrt. Umleitung des überörtlichen Verkehrs auf der St 2435 aus Richtung Lohr und der St 2438 aus Richtung Marktheidenfeld kommend durch Mühlbach in Richtung Himmelstadt nach Würzburg. Vollsperrung der alten Mainbrücke (eine Zufahrt zum Parkplatz des Zementwerkes Schwenk besteht bis max Uhr). Sperrung der Bodelschwinghstr. von der Arnsteiner Str. bis zur Einmündung Julius-Echter-Str. ab bis Uhr für den Gesamtverkehr. Die Eußenheimer Str. (ab Kreisel tegut bis Kreisel Nordbrücke) wird während des Zugverlaufes für den Gesamtverkehr gesperrt. Vollsperrung der von der Zugaufstellung bzw. vom Streckenverlauf betroffenen Straßen; Anliegerverkehr ist nur sehr beschränkt möglich. Parken ist in den von der Zugaufstellung bzw. durch den Zugverlauf betroffenen Straßen nicht möglich (absolutes Halteverbot). Der Altstadtbereich von Karlstadt ist von bis ca Uhr für den öffentlichen Verkehr voll gesperrt, auch Anwohnerverkehr kann während des Faschingszuges nicht zugelassen werden. 2. Rettungswege in der Altstadt Die für die Einsatzkräfte notwendigen Rettungswege in der Altstadt - Untere Spitalgasse, Fischer-, Kärrner- und Hofriethgasse bzw. Langgasse, Neue Bahnhofstr., Brunnengasse, Untere Viehmarktstr. und Obere Spitalgasse - müssen während der Veranstaltung unbedingt freigehalten werden. Parkende Fahrzeuge müssen abgeschleppt werden. Für den absolut notwendigen Anwohnerverkehr stehen die v. g. Rettungswege zur Verfügung. Zusätzlich besteht eine Ausfahrtmöglichkeit durch das Maintor über den Mainkaiparkplatz. 3. Allgemeine Hinweise: Die Stadt Karlstadt bittet alle Besucher des Faschingszuges mitgebrachte Glasflaschen u. Ä. sorgsam zu entsorgen. Entlang der Zugstrecke wird für eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern gesorgt. Die Sanitätsdienstabsicherung des Faschingszuges erfolgt durch das BRK mit einem Hauptstützpunkt auf dem Kübelmarkt. Die Stadt Karlstadt wünscht allen Teilnehmern und Besuchern des Faschingszuges viel Spaß beim närrischen Treiben. Karscht Helau Karlstadt, 23. Januar 2012 STADT KARLSTADT, Erster Bürgermeister Öffnungszeiten zum Fasching Die Stadtverwaltung Karlstadt ist am Faschingsdienstag, dem 21. Februar 2012, geschlossen. Die Volkshochschule und die Stadtbibliothek in der Hohen Kemenate sind am Rosenmontag und Faschingsdienstag geschlossen. Die Tourist-Information ist am Rosenmontag von Uhr und Uhr geöffnet, am Faschingsdienstag geschlossen. Karlstadt, , Erster Bürgermeister Stellenausschreibung Die Kreisstadt Karlstadt bietet zum 1. September 2012 wieder einen Ausbildungsplatz für eine Berufspraktikantin in der städt. Kindertageseinrichtung Theresienheim an. Interessenten(innen) werden gebeten, sich schriftlich baldmöglichst, spätestens bis , mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bei der Kreisstadt Karlstadt Fachbereich 1/Zentrale Steuerung, Personal, Zum Helfenstein Karlstadt zu bewerben. Nähere Auskünfte erteilt Herr Seufert unter Tel / Karlstadt, STADT KARLSTADT Erster Bürgermeister STADTVERWALTUNG Das Leben ist kein Fleischsalat Erlebte Lesung mit Martin Rassau Jeder kennt sie, die beiden schrulligen Witwen aus Franken: Ob Krankenhaus, Kreuzfahrt oder Kaffeekränzchen - wo Waltraud und Mariechen auftauchen, kommt Stimmung auf. In dem Buch Das Leben ist kein Fleischsalat geben die beiden lustigsten Witwen Deutschlands Einblick in den Seniorenalltag. Sie lästern hemmungslos über Gott und die Welt, lassen nebenbei ihr bewegtes Leben Revue passieren und verraten einige ihrer Lebensmottos: Wer sich dumm stellt, kann sich viel ersparen. Bei seinem Lesevortrag am 9. Februar 2012, Uhr im Historischen Rathaussaal Karlstadt, lässt Martin Rassau alias Waltraud die Geschichten lebendig werden, streut spontane Bemerkungen ein und beleuchtet selbstironisch sein Selbstgeschriebenes. Dazu passend gibt es ein Fleischsalatbrötchen und ein Glas Frankenwein. Gönnen Sie sich diese unterhaltsame Stunde, die auch zum Verschenken bestens geeignet ist! Sie tun damit obendrein etwas Gutes, da der Reinerlös einem wohltätigen Zweck zukommt (Unterstützung der Hepatitis-Hilfe Mittelfranken e. V.) Eintritt inkl. Imbiss: 10 E Eintrittskarten: Tourist-Information Karlstadt, Hauptstraße, Karlstadt, Tel.-Nr /906688, tourismus@karlstadt.de und Touristik GmbH im Würzburger Land, Erwin-Vornberger-Platz, Veitshöchheim, Tel.-Nr. 0931/ , info@wuerzburgerland

7 7 Bürgermeistersprechstunde An folgenden Donnerstagen findet von bis Uhr die Bürgermeisterspechstunde statt: , , , Am muss die Sprechstunde ausfallen. Kurzfristige Änderungen können Sie dem Internet entnehmen. SITZUNGSBERICHTE Sitzung des Bau-, Umwelt-, Land- und Forstausschuss Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Karlstadt mit Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet Solar Wiesenfeld im Stadtteil Wiesenfeld Vorstellung und Billigung der Planungsentwürfe Michael Öchsner vom Büro Auktor stellte den Ausschussmitgliedern die Planungsentwürfe für den Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan für das Sondergebiet Solar in Wiesenfeld vor. Entlang der ICE-Bahnstrecke ist dort auf einem 110 m langen Streifen die Installation von Solarmodulen mit max. vier Meter Höhe geplant, auf denen der Betreiber nach den derzeitigen Förderrichtlinien eine hohe Einspeisevergütung erhalten kann. Zu einem späteren Zeitpunkt sieht der Flächennutzungsplan eine Erweiterung vor. Umgeben wird dieser von einem 5 m breitem Weg, der sowohl zum Befahren, als auch als Ausgleichsfläche geeignet ist. Die Gesamtfläche des Projektes beläuft sich auf insgesamt 5,62 ha von denen rund 3,76 ha für die Module vorgesehen sind. Der hier produzierte Strom soll in das Stromnetz der EON Bayern eingespeist werden. Alle notwendigen Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde im Landratsamt sind bereits erfolgt. Der Ausschuss Beauftragte daher die Stadtverwaltung die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Planungsentwürfe liegen noch bis zum im Rathaus, Zi öffentlich aus. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet- und Industriegebiet Hirschfeld in Karlstadt Vorstellung und Billigung des Planungsentwurfes. In Anlehnung an den bereits bestehenden Flächennutzungsplan beauftragte der Ausschuss die Stadtverwaltung die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchzuführen. Auf dem insgesamt 10,3 ha großen Gewerbegebiet ständen ca. 7,45 ha für eine mögliche Bebauung zur Verfügung. Allerdings handelt es sich um ein beschränktes Industriegebiet, d. h. Wohnungen, kirchliche, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie Sportstätten sind hier nicht möglich. Für die Gebäude wird eine max. Firsthöhe von 16 m und für die Grundstückgröße ein Mindestmaß von m 2 festgelegt. Die Erschließungsstraße wird eine Breite von 6,5 m mit einem Parkstreifen von 2,5 sowie einem Fußweg von 1,25 m erhalten. Noch zu klären wird sein, ob eine zentrale Energieversorgung möglich wäre, da für die Umsetzung eine Mindestanzahl von Grundabnehmern vorliegen müsste. Eventuell wäre es sinnvoll hier beim Straßenbau bereits entsprechende Leerrohre zu verlegen. Ebenso soll die vorgesehene Höhe von 16 m noch einmal überprüft werden. Innenentwicklung im Stadtteil Wiesenfeld Aufstellung eines Bebauungsplanes Gemeindewiese zur Abrundung des östlichen Ortsrandes Vorstellung und Billigung des Planungsentwurfes Insgesamt 12 neue Häuser und 5 im Rahmen der Nachverdichtung bestehende Grundstücke wären auf der Gemeindewiese in Wiesenfeld nach den Planungen des Architekten Hans-Peter Burger vom Planungsbüro Konrad & Burger aus Dettelbach möglich. Erschlossen werden soll das Gebiet durch eine Sackgasse von der Karlstadter Straße aus. Eine im Ausschuss diskutierte zusätzliche Erschließung im Norden über die Reckentalstraße bzw. die Querverbindung zum Wiesenweg fand keine Mehrheit, da die bestehende Straße aufgrund ihrer Befestigung nicht als solche geeignet ist. Zudem soll unnötiger Autoverkehr aus der bestehenden Siedlung herausgehalten werden. Um möglichst Vielen den Bau von Wohnhäusern in dem ca. 1,9 ha großen Baugebiet zu ermöglichen werden die Grundstücke zwischen 500 und 600 m 2 liegen. Mit Ausnahme des Bereiches der Karlstadter Straße, in der Satteldächer vorgeschrieben werden, sind die Dachformen frei wählbar. Allerdings darf die Firsthöhe nur bei max. 11 m liegen. Auch zu diesem Bebauungsplan beauftragte der Ausschuss die Stadtverwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. 5. Änderung des Bebauungsplanes Östliche der Johann-Schöner- Straße in Karlstadt Der bestehende Bebauungsplan wurde 1985 beschlossen. Zu dieser Zeit hat sich in der Johann-Schöner-Straße auf der Fl.-Nr. 3684/4 der Betriebssitz des Bayerischen Roten Kreuzes befunden. Anfang der 90er- Jahre wurde das Areal an den türkisch-islamischen Kulturverein in Karlstadt verkauft, der dort 1995 u. a. einen Gebetsraum und einen Lebensmittelladen eröffnete. Um die Ende 2011 vom Verein beantragte Änderung des Bebauungsplanes umsetzen zu können, ist es aus baurechtlichen Gründen notwendig, anstelle der bisherigen Bezeichnung Gemeindebedarfsfläche Rotes Kreuz nunmehr als Einrichtung der muslimischen Glaubensgemeinschaft mit der Kurzform Islam zu bezeichnen und bereits hier eine eventuelle Höhe eines geplanten Minaretts auf max. 15 m festzulegen. Der Ausschuss empfahl daraufhin dem Stadtrat die 5. Änderung des Bebauungsplanes Östlich der Johann-Schöner-Straße vorzunehmen. Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Hofes der Familie Fehmel in der Gemündener Straße 47a in Karlstadt Stellungnahme Der landwirtschaftliche Hof der Familie Fehmel soll erweitert werden. Dies ist für den anstehenden Generationswechsel und damit verbundenen zur Sicherung der Lebensgrundlage notwendig. Neben verschiedenen neuen Gebäuden, wie z. B. der Neubau eines Melkhauses sowie einer Maschinen- und Bergehalle ist auch die Erhöhung des Viehbestandes von 70 auf 160 Milchkühe sowie von 60 auf 130 Jungvieh geplant. Gemäß der derzeitigen Planungen läge ein Abstand zu den künftigen gewerblichen Bauflächen im Hirschfeld von 115 m vor und nicht wie bisher von 140 m. Der Ausschuss legte fest, dass es durch den verringerten Abstand zu keinen Beeinträchtigungen für das geplante Gewerbegebiet kommen darf. Gegebenenfalls sind entsprechende technische Vorkehrungen im Bereich der Stallentlüftungen zu installieren, um Geruchsbelästigungen auszuschließen. Des Weiteren bedarf die gesamte Erweiterung der Hofanlage einer immissionsschutzrechtliche Überprüfung gegenüber der bestehenden und auch der geplanten schutzwürdigen Bebauung. Da sich einige Gebäude im amtlich festgelegten Überschwemmungsgebiet des Maines befinden, ist die Planung mit dem Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg abzustimmen. Grundsätzlich zeigten sich die Ausschussmitglieder sehr erfreut über die Planungen der Familie Fehmel und stimmten dem Antrag unter Berücksichtigung der v. g. Bedingungen zu. Erneuerung der Bestuhlung im Historischen Rathaus und im Sitzungssaal der Verwaltung Um die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung und den daraus resultierenden Auflagen erfüllen zu können, müssen die Stühle mit einer Reihenverbindung ausgestattet sein. Die Reihenverbinder sollen verhindern, dass im Notfall umgeworfenen Stühle den Fluchtweg versperren. Vorbehaltlich der Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel hat der Ausschuss die Anschaffung der benötigten Stühle beschlossen. Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsauschuss Erläuterung des Betriebsergebnis 2011 Dr. Netsch sowie seine Kollegen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten hatte für die Ausschussmitglieder positive Nachrichten, das Betriebsergebnis für den Stadtwald Karlstadt zeigte mit E ein deutlich höheres Ergebnis für das vergangene Jahr als im Haushaltsansatz vorgesehen. Als Gründe wurden insbesondere die gu-

8 8 te Qualität des Holzes, aber auch die gestiegene Nachfrage nach Brennholz im strengen Winter 2010/2011 genannt. Zudem wurde im vergangenen Jahr ein Hiebsatz von Festmeter erreicht. Als unternehmerische Aufgaben wurden vor allem das Rücken sowie der Einschlag des Holzes genannt. Bericht zum aktuellen Holzmarktgeschehen Die allgemeine wirtschaftliche Lage ist verhältnismäßig gut. Dementsprechend ist beispielsweise die Nachfrage an Bauholz, aber auch an Holz als Verpackungsmaterial im Maschinenbau positiv zu bewerten. Dies spiegelt sich auch in den Holzpreisen wieder. So liegt der Preis bei einer Buche mittlerer Qualität bei 95 E/m 3, bei schlechter Qualität bei 65 E/m 3 sowie bei Industrieholz momentan bei 55 E/m 3. Für einen Kubikmeter Fichte Langholz liegt der Preis bei 95 E und bei Eiche mit schlechter Qualität bei 95 E und bei besserer Qualität sogar bei 190 E. Alle Sortimente des Holzes können somit zu guten Preisen abgesetzt werden. Stand des Einschlages, der Pflege und der Forsteinrichtung Die Forsteinrichtung ist nunmehr 21 Jahre alt und wurde Ende 2011 beendet. Daher werden zurzeit für die neue Forsteinrichtung die in der Inventur gesammelten Daten ausgewertet. Die neue Forsteinrichtung, die dann wiederum für 20 Jahre ihren Dienst aufnimmt, wird im April 1012 dem Stadtrat vorgestellt werden. Rückschau 2011 und Jahresbetriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2012 für den städtischen Waldbesitz. Für das laufende Jahr sind E für die Bestandsgründung (Vorarbeiten, Pflanzungen) vorgesehen. Des Weiteren E für Kulturpflege, E für Waldschutz, E für den Wegebau und die Walderschließung sowie E für Abmarkung, Verkehrssicherheitsmaßnahmen, Abfallentsorgung, Maschinen- und Fuhrpark etc. Im Forstwirtschaftsjahr sind ca fm Holzeinschlag, davon fm Endnutzung und fm Vornutzung geplant. Des Weiteren sind Maßnahmen für die Altdurchforstung auf einer Fläche von 51 ha, für die Jungdurchforstung auf einer Fläche von 75 ha sowie für die Jungbestandpflege auf einer Fläche von 42 ha geplant. Der Schwerpunkt des Holzeinschlages liegt in den Durchforstungsbeständen. Es gab keine Einwände gegen die vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgelegten Jahresbetriebspläne von Seiten der Ausschussmitglieder. Der Holzeinschlag, so der Ausschuss ist auf die notwendigen Pflegemaßnahmen und die verkaufbare Holzmenge zu beschränken. Wegen des geringen Personalbestandes werden bei Bedarf Aushilfskräfte und Unternehmerhiebe im Rahmen des Haushaltsansatzes genehmigt. Stadtratssitzung am Dorferneuerung Rohrbach Der Stadtrat beschließt den Abschluss einer Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Rohrbach über eine Kostenbeteiligung der Stadt Karlstadt für die verbleibenden Baumaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung im Stadtteil Rohrbach Der Stadtrat beschloss die Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Rohrbach über eine Kostenbeteiligung der Stadt Karlstadt für die verbleibenden Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung Rohrbach. Wie bereits am festgelegt wurde, soll das Gelände um das Feuerwehrhaus neu gestaltet werden. Darüber hinaus ist es vorgesehen, den Spielplatz umzugestalten und eine Freiflächengestaltung des Dorfgrabens mit Wegeverlegung vorzunehmen. Die Maßnahmen sollen in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 finanziert und umgesetzt werden. Die hierfür notwendige Vereinbarung über eine gemeinsame Finanzierung dieser drei Maßnahmen wurde von der Teilnehmergemeinschaft ausgearbeitet und dem Stadtrat der Stadt Karlstadt zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Vereinbarung liegen die Kostenberechnungen der Dorferneuerungsplaner zugrunde, wonach sich eine Beteiligung der Stadt Karlstadt in Höhe von insgesamt E errechnet. Das Gesamtvolumen der Maßnahme beträgt E 5. Änderung des Bebauungsplanes Östlich der Johann-Schöner- Straße in Karlstadt Festsetzung der Gemeinbedarfsfläche für eine Einrichtung der muslimischen Glaubensgemeinschaft Der Stadtrat beschloss die 5. Änderung des Bebauungsplanes Östlich der Johann-Schöner-Straße in Karlstadt, wonach die Festsetzungen einer Gemeinbedarfsfläche auf dem Grundstück Johann-Schöner-Straße 47, anstelle der bisherigen Bezeichnung für eine Fläche für das Rote Kreuz nunmehr in eine Einrichtung der muslimischen Glaubensgemeinschaft mit der Kurzform Islam geändert wird. Vorausgegangen war ein Antrag des Türkisch-islamischen Kulturvereins, der bereits Anfang der 90er-Jahre das besagte Grundstück vom Bayerischen Roten Kreuz erworben hat und seit Mitte der 90er-Jahre die Gebäudlichkeiten als Gebetsraum und Lebensmittelmarkt nutzt. Der Kulturverein beabsichtigt, die vorhandenen Gebetsräume bzw. die Moschee, die sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden, zu erweitern und die Gebäudlichkeiten hierfür umzubauen bzw. aufzustocken. Um für dieses Vorhaben die bauplanungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, ist zunächst die Änderung des Bebauungsplanes in der ausgeführten Form notwendig. Gleichzeitig wird die maximale Höhe eines möglichen Minarettes auf 15 m über bestehender Geländeoberfläche begrenzt. Die beantragte Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Änderungsverfahren durchgeführt. Errichtung eines Anbaus zur Aufnahme einer Kinderkrippengruppe an den bestehenden Kindergarten in Laudenbach Im Hinblick auf den ab 2013 entstehenden Anspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3-jährige Kinder wurde in der Stadtratssitzung festgestellt, dass in Karlstadt bereits in allen Kindertageseinrichtungen Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren vorgehalten werden bzw. in absehbarer Zeit in Betrieb genommen werden können. Der Anteil der unter 3-Jährigen in den städtischen Einrichtungen liegt bereits seit geraumer Zeit über der 30-%-Marke. Um der noch immer steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen im U3-Bereich gerecht werden zu können, ist es erforderlich, zusätzliche Krippenplätze zu schaffen. Sofern die im Rahmen der Bedarfsplanung vorgesehenen Maßnahmen wie der Neubau des evangelischen Kindergartens St. Johannis, Umbau Kindergarten Wiesenfeld und Anbau im städtischen Kindergarten Laudenbach umgesetzt werden können, stehen auch kurzfristig Krippenplätze im bedarfsgerechten Umfang zur Verfügung. Zusammenfassend wurde festgestellt, dass sich die Stadt Karlstadt hinsichtlich ihrer Angebote zur Kinderbetreuung einen deutlichen Vorsprung im Vergleich zu den übrigen Städten im Landkreis erarbeitet hat. Im Stadtteil Laudenbach wurde in den letzten Jahren verstärkt nach Betreuungsmöglichkeiten für unter 3-jährige Kinder nachgefragt. Da die Einrichtung jedoch nur 2-gruppig ausgelegt ist, konnte die Stadt eine weitere Gruppe zur Betreuung unter 3-Jähriger in Laudenbach bisher nicht etablieren. Angesichts der starken Nachfrage wurde während des laufenden Betreuungsjahres eine Kinderkrippengruppe auf provisorischer Basis betrieben, die bis befristet ist. Es wurde daher eine Entwurfsplanung des Stadtbauamtes vorgelegt, die einen Anbau eines Krippenraumes zur Aufnahme einer Kinderkrippe nebst zugehörigem Schlafraum ermöglicht. Der Kindergarten soll mit einem Flachdachanbau und einer Grundfläche von ca. 10x10 m in nördlicher Richtung im Bereich bestehender Stellplätze erweitert werden. Enthalten ist ein Gruppenraum mit dazugehörigen sanitären Anlagen und einem Schlafraum. Die voraussichtlichen Baukosten wurden mit E ermittelt. Hiervon sind voraussichtlich E förderfähig. Bei einem zugrundezulegenden Fördersatz von 74,2 % hätte die Stadt Karlstadt Baukosten in Höhe von E zu tragen. Auf einer Basis von 12 Betreuungsplätzen würde sich dieser Anteil nochmals um E für die Förderung von Ausstattungsmaterial verringern, sodass bereinigte Kosten in Höhe von rund E entstehen werden.

9 9 STÄDTISCHE EINRICHTUNGEN Konrad-von-Querfurt-Mittelschule Karlstadt Informationsveranstaltungen Die Informationsveranstaltung zu den Prüfungen zum qualifizierenden Hauptschulabschluss bzw. zur mittleren Reife für externe Teilnehmer findet am Donnerstag, , Uhr in der Konrad-von Querfurt Mittelschule, Bodelschwinghstraße 56, Karlstadt, EG, Raum Nr. 16 statt. Sie erfahren hier alles Wissenswerte rund um den Quali bzw. die mittlere Reife. Interessierte Schüler der 9. bzw. 10. Klassen und ihre Eltern sind dazu herzlich eingeladen. Einzelberatungen während des normalen Schulbetriebs sind nicht möglich! Anmeldung unter Tel /8544 oder Die Informationsveranstaltung zu M-Zweig, Ganztagsklasse, P-Klasse ist am Mittwoch, , Uhr in der Aula der Konrad-von Querfurt-Mittelschule, Bodelschwinghstraße 56, Karlstadt. Sie erfahren dort Wissenswertes rund um M-Zweig, gebundener Ganztags-, P-Klasse, Schulsozialarbeit, Berufsfindung etc. Interessierte Eltern und Schüler ab der 3. Klasse sind dazu herzlich eingeladen. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Schulhaus näher kennen zu lernen. Anmeldung auch unter Stadtbibliothek Hohe Kemenate Neu in der Stadtbibliothek Gesellschaftsspiele! Stadtbibliothek Hohe Kemenate Neuigkeiten vom Bücherwurm-Team Seit Februar hat die Stadtbibliothek Karlstadt auch Gesellschaftsspiele für die ganze Familie im Bestand. Es gibt Kinder-, Familien-, Partyspiele und vieles mehr. Die Ausleihe ist kostenlos. Insgesamt kann jeder Leser ein Spiel für vier Wochen ausleihen. Es sind zwei Verlängerungen möglich. Wenn Sie wissen möchten welche Spiele es in der Stadtbibliothek gibt, dann schauen Sie doch einfach mal unter in unserem Medienkatalog oder kommen persönlich bei uns vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ab Februar 2012 lädt das Bücherwurm-Team nicht mehr einmal die Woche zum Vorlesen ein, sondern es gibt monatlich einen Vorlese- und Bastelnachmittag für Grundschulkinder in der Stadtbibliothek Karlstadt. Der erste Termin findet am Mittwoch, dem 15. Februar 2012 statt und steht ganz unter dem Motto Fasching. Neben dem Vorlesen und Basteln ist auch Verkleiden angesagt. Die Veranstaltung beginnt um 16 Uhr und dauert zwei Stunden. Insgesamt können 10 Kinder daran teilnehmen. Um Voranmeldung in der Stadtbibliothek Karlstadt wird gebeten. Entweder persönlich in der Hauptstraße 56, telefonisch unter 09353/ oder per an Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek sind wie folgt: Di., Mi., Fr., 10 bis 18 Uhr, Do., 13 bis 18 Uhr, Sa., 10 bis 13 Uhr Anmeldung im Kindergarten Spirkennest Gambach Im Kindergarten Spirkennest in Gambach sind noch Plätze frei!!! Es können ab sofort noch Kinder angemeldet werden. Wir nehmen Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung sowie zzt. Schulkinder der 1. Klasse auf. Termine für Anmeldungen können unter der Telefonnummer 09353/2979 mit dem Kindergarten vereinbart werden. Auch für sonstige Fragen zur Anmeldung/Aufnahme steht der Kindergarten gerne zur Verfügung. KIRCHLICHE NACHRICHTEN Bücherei Stetten Faschings-Vorlesestunden der Bücherei Stetten Das Büchereiteam Stetten veranstaltet am Montag, dem 13. Februar 2012 von bis Uhr in der Bücherei Stetten eine Faschings- Vorlesestunde für Kinder ab den Kindergartenalter. Es gibt lustige Geschichten, viele Spiele und die kleinen Faschingsnarren dürfen sich verkleiden. Es freut sich auf euer Kommen, das Büchereiteam Stetten. VEREINE UND VERBÄNDE Karschter Blindschleicher übergeben 500 Euro an das Kinderheim Laudenbach Großzügig zeigten sich die 85 Teilnehmer beim fünften Silvesterlauf der Karschter Blindschleicher: Fast 500 Euro steckten sie vor und nach dem Spaßlauf am 31. Dezember 2011 in die Spendenbüchse. Die Organisatoren ließen sich auch nicht lumpen, sie stockten die Spende auf die runde Summe auf und zahlten von den Startnummern über Kuchen, Plätzchen und Glühwein im Ziel bis zu den Urkunden und Preisen alle Kosten aus eigener Tasche. Die Spende übergaben sie nun an das Kinderheim in Laudenbach, das vom Verein Weltweite Kinderhilfe e. V aus Würzburg betrieben wird. Das aus fünf Erziehern und Betreuern bestehende Team freute sich riesig und bedankte sich herzlich im Namen der Kinder und Jugendliche.

10 10 Sieben Kinder bzw. Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren wohnen derzeit in der Einrichtung, die auf acht Dauergäste und einen Zusatzplatz ausgelegt ist. Seit dem Umzug in ein neues und als Heim konzipierte Gebäude im Mai 2011, vorher wurde ein umgebautes Einfamilienhaus genutzt, hat sogar jeder Bewohner ein eigenes Zimmer. Die Außenanlagen sind dagegen noch nicht fertig. Die Spende wird zur Bestückung der frisch angelegten Spielwiese neben dem Heim verwendet, dort fehlen etwa noch Tore oder Basketballkörbe. Skat-Club Kreuz-Bube Karlstadt Skat-Club ehrte seine Meister In einer weihnachtlichen Feier ehrte der Skat-Club Kreuz-Bube Karlstadt durch den 1. Vorsitzenden Waldemar Zang und Spielleiter Rudi Weiglein seine Meister. Clubmeister 2011 wurde Paul Mehrlich mit 1217 Durchschnittspunkten, Vizemeister wurde Rainer Gonska mit 1169 Punkten vor Frerk Aretz mit 1168 Punkten, 4. Rotraud Lauer mit 1163 Punkten und 5. wurde Rudi Weiglein mit 1153 Punkten. Nach fünfmaligem Gewinn ging der Heinz-Steuer-Gedächtnispokal endgültig in den Besitz von Paul Mehrlich mit 4545 Punkten über. Zweiter wurde Rainer Gonska mit 3295 Punkten vor Armin Wehrmann mit 3084 Punkten. In den nächsten Jahren wird zusätzlich zur Clubmeisterschaft um den von Rainer Gonska gestifteten Pokal bespielt. Vereinsring Stadelhofen Spende an die Karlstadter Tafel Am 3. Adventssonntag 2011 veranstaltete der Vereinsring Stadelhofen im Rahmen des Senioren- und Familiennachmittags eine Tombola zugunsten der Karlstadter Tafel. Verlost wurden Preise, die Firmen aus der Region gespendet haben. Der Erlös der Tombola betrug 127,50 E, die der Vereinsring Stadelhofen aufrundete und somit zu Weihnachten 150 E an die Karlstadter Tafel e. V. überreichen konnte. Vereinsring Stadelhofen Fasching in Stadelhofen Auch dieses Jahr veranstaltet der Vereinsring Stadelhofen wieder Fasching in der Alten Schule. Am Donnerstag, dem feiern die Frauen ab Uhr ihren traditionellen Frauenfasching mit Livemusik, verschiedenen Darbietungen von Stadelhofer Bürgern und Gästen, unter anderem dem Männerballett. Das diesjährige Motto lautet Bäuerin sucht Mann - Schönheit vergeht, Hektar besteht. Am Samstag bietet sich Gelegenheit zum Faschingstanz mit Pits Profi Sound. Die Veranstaltung beginnt um Uhr. Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B 26n) Ortsgruppe Karlstadt Bürgerinitiative stellt Ergebnis des Raumordnungsverfahrens Westumgehung Würzburg (B 26n) vor. Die Ortsgruppe der Bürgerinitiative Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B 26n) e.v. stellt am um Uhr im Hotel Mainpromenade in Karlstadt das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens Westumgehung Würzburg (B 26n) aus Karlstadter Sicht dar. Mit der sog. Landesplanerischen Beurteilung vom hat die Regierung von Unterfranken das Raumordnungsverfahren zur Westumgehung Würzburg (B 26n) abgeschlossen. Ergebnis ist, so die Regierung, dass der geplante Neubau der B 26n nur unter Beachtung einer Vielzahl von Maßgaben den raumordnerischen Erfordernissen entspricht. Zudem wurde als Hinweis ein Prüfauftrag aufgenommen, ob die B 26n auch in zwei- bis dreistreifiger Ausführung ausreichend sei. Weitere Informationen auf: SV Hausen - Rohrbach Fasching Die Sitzungen der Faschingsabteilung finden in diesem Jahr am und statt. Zum ersten Mal gibt es in diesem Jahr eine Kostümprämierung. Restkarten sind an der Abendkasse erhältlich. Breitensport Laufgruppe und Gymnastik für jedermann Unser Wintertraining gestaltet sich wie folgt. Dienstags beginnen wir um Uhr mit einem kurzen Lauf rund um die Steinfelder Dorflampen! Dauer ca. 30 Minuten. Ab Uhr ist Gymnastik in der Sporthalle. Diese Gymnastik ist für jedermann oder jede Frau offen und ist nicht nur für Läufer! Einfach mal unverbindlich vorbeischauen! Dauer ca. 45 Minuten! Auch Anfänger sind jederzeit willkommen. Das Donnerstagstraining entfällt im Winter! Für die Laufgruppe ist am Samstag um Uhr ein längerer Lauf. Dauer ca. 1 Stunde. Auch hier sind Anfänger jederzeit willkommen! Weitere Infos bei Gerhard Seidel, Tel.-Nr /1500. Öffnungszeiten Sportheim jeden Freitag ab Uhr, bei Heimspielen auf Sonntag ab Uhr Abfallkalender 2012 in der Stadt Karlstadt verteilt Auch für das Jahr 2012 hat die CSU Karlstadt einen maßgeschneiderten Kalender mit allen Abfallterminen für die Stadt Karlstadt (Altstadt und Siedlung) herausgegeben und verteilen lassen. Es ist jedes Jahr sehr schön zu sehen, welch große positive Resonanz und Nachfrage dieser Abfallkalender mit sich bringt, freut sich der Karlstadter CSU- Ortsvorsitzende René Szathmary. Szathmary hat bei der Erstellung die Termine aus dem Abfallkalender des Landkreises Main-Spessart für die Stadt Karlstadt herausgesucht und zusammengefasst. Dadurch kann jeder Bürger mit einem Blick erkennen, welche Mülltonnen als nächstes geleert werden. Die Kalender wurden mit der Ausgabe des Magazins markt am 28. Dezember 2011 verteilt. Sollten Sie keinen Kalender erhalten oder Bedarf an weiteren Exemplaren haben, können Sie sich gerne an den CSU-Ortsvorsitzenden René Szathmary wenden. Kontakt: rene.szathmary@gmx.de; Tel. 0162/ CSU-Ortsbegehung Wiesenfeld Finale bei der Dorferneuerung Wiesenfeld POLITIK Wiesenfeld stellt im Jahr 2012 einen Investitionsschwerpunkt für die Stadt Karlstadt das Amt für Ländliche Entwicklung in Würzburg und die Diözese Würzburg dar. Aus diesem Grunde besichtigten die Mitglieder der CSU-Fraktion aus Karlstadt sowie aus Wiesenfeld die Projekte vor Ort. Kirchenpfleger Hermann Schaub erläuterte die anstehenden Umbaumaßnahmen des örtlichen katholischen Kindergartens. Viel Lob erfuhr er dafür, dass ein Teil der Außenanlage, der Spielplatz, durch Eigenleistung erneuert wurde. Stadtrat und CSU-OV Theo Dittmaier informierte bei dem anschließenden Rundgang die Teilnehmer über die Gestaltung der drei restlichen Dorferneuerungsmaßnahmen: Die Erneuerung des Kirchbergs verbindet die bereits sanierten Bereiche Erlenbacherstraße sowie Büttnergasse Nord. Im Zuge der Restbaumaßnahmen für die Straßenkreuzung Erlenbacherstraße, Schätzleinsgasse sowie der Schlossmansgasse. So wird der Bildstock durch Versetzung in ein besseres Licht gesetzt. Der ehemali-

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