Studienplatzklage. Wir machen Studenten. kompakt. Rechtsanwälte Dr. Heinze & Kollegen. H e Herausgegeben von:

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1 Wir machen Studenten. Rechtsanwälte Dr. Heinze & Kollegen Studienplatzklage kompakt H e Herausgegeben von: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. iur. Arne-Patrik Heinze LL.M. sowie Rechtsanwalt Henning Heinze

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1 2. Begriff der Studienplatzklage 2 3. Stellenwert der Abiturnote bei Studienplatzklagen 3 4. Erfolgsaussichten bei der Studienplatzklage 4 5. Bewerbung bei Studienplatzklagen 7 6. Dauer der Studienplatzklage 9 7. Quereinstieg / Wechsel ins höhere Fachsemester Masterstudienplatzklage Fristen Kosten Studienplatzklage FAQ Frequently Asked Questions Auflage 2017/18 Dr. iur. Arne-Patrik Heinze LL.M., Henning Heinze, Hamburg 2017 Das vorliegende Werk ist in all seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das Recht der Übersetzung, des Vortrags, der Reproduktion, der Vervielfältigung und der Speicherung in elektronischen Medien. Die Vervielfältigung zu privaten Zwecken ist gestattet. Ungeachtet der Sorgfalt, die auf die Erstellung von Texten und Abbildungen verwendet wurde, können weder die Autoren, noch die Herausgeber oder Übersetzer für mögliche Fehler und deren Folgen eine juristische oder irgendeine andere Haftung übernehmen. Fotonachweise in der Reihenfolge der Verwendung: Syda Productions / artmim / contrastwerkstatt / vadymvdrobot / Sergey Nivens / vadymvdrobot / nikolas_jkd / Westend61 / opolja / Milles Studio / vadymvdrobot / pathdoc - Fotolia A

3 1 Einleitung D ie Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber mit einem sehr guten Abitur steigt zunehmend, denn gute Abiturnoten werden mittlerweile inflationär vergehen. Hinzu kommt, dass es heute pro Jahrgang mehr Abiturienten als noch vor einigen Jahren gibt. Daraus resultiert, dass sich auf die nahezu gleich gebliebene Anzahl der Studienplätze pro Jahrgang deutlich mehr Abiturienten mit sehr guten Noten bewerben. Das führt dazu, dass selbst Bewerber mit einem guten Einser-Abitur keine Garantie mehr haben, dass sie ihren Wunschstudienplatz erhalten. Selbst wenn die Bewerber ihn erhalten, erfolgt die Zuweisung des Studienplatzes jedenfalls selten an der Universität ihrer Wahl. Die sogenannte Studienplatzklage ist - besonders in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie - seit Jahrzehnten eine Möglichkeit, diese hohen Zulassungsvoraussetzungen zu umgehen. Für die Universitäten bedeutet dieses Verfahren einen erheblichen Aufwand. Deshalb versuchen sie rechtliche Wege zu finden, um diesen Studienplatzklagen bereits im Vorfeld entgegenzuwirken. Diese Entwicklung führt dazu, dass es zunehmend wichtiger wird, bereits vor der Bewerbung nach einem auf Studienplatzklagen spezialisierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu suchen, um sich erfolgreich einklagen zu können. Als Spezialisten für Studienplatzklagen werden wir Ihnen helfen, Ihre Erfolgschancen zu optimieren, denn die Studienplatzklage mag zunächst simpel anmuten, jedoch ist es im Detail ein sehr komplexes Feld, das ein Rechtsanwalt für Studienplatzklagen anders als zum Beispiel der jeweilige AStA zu durchblicken vermag. Der rechtliche Rahmen der Studienplatzklage basiert auf der in Artikel 12 des Grundgesetzes festgelegten freien Berufswahl. Sie wird durch den sogenannten Numerus Clausus in vielen Studiengängen eingeschränkt. Diese Einschränkung ist nur insoweit verfassungskonform, als die Universitäten bzw. Hochschulen ihre Kapazitäten an Studienplätzen vollständig ausgeschöpft haben. Und genau hier setzt die Studienplatzklage zum Einklagen eines Studienplatzes an. Es ist unser Ziel, im Laufe des Verfahrens aufzudecken, dass die 1

4 Universität bzw. Hochschule ihre Kapazitäten falsch berechnet und somit nicht voll ausgeschöpft hat. Deshalb wird die Studienplatzklage auch Kapazitätsklage genannt. 2 Begriff der Studienplatzklage A ber was genau bedeutet der Begriff Studienplatzklage oder auch Kapazitätsklage denn nun eigentlich? Es handelt sich, obwohl auch wir den Begriff der Einfachheit halber in unserem Info- Material verwenden, nur selten um eine Klage. Es geht auch nicht um das Einklagen eines Studienplatzes. Vielmehr geht es regelmäßig um einen Antrag beim Verwaltungsgericht, der darauf gerichtet ist, dass dem Antragssteller im einstweiligen Rechtschutz ein sogenannter außerkapazitärer Studienplatz zugesprochen wird. Außerkapazitär deshalb, weil im Verfahren darauf hingearbeitet wird, dass das Gericht Studienplätze freigibt, die die Universitäten bzw. Hochschulen bei ihren ursprünglichen Berechnungen fälschlicherweise nicht mit einbezogen haben. Eine Klage (Hauptsacheverfahren) wäre grundsätzlich nur dann nötig, wenn der Bewerber gerichtlich einen der sogenannten innerkapazitären also einen von der Universität freigegebenen Plätze begehrt bzw. der Verfristung der Hauptsache entgegengewirkt werden muss, weil ein Widerspruchsverfahren zum Beispiel entbehrlich bzw. ein außerkapazitärer universitärer Antrag bereits abgelehnt und ein diesbezüglicher Widerspruch zurückgewiesen worden ist. Die Klage bzw. ein Antrag bezüglich eines innerkapazitären Studienplatzes führen selten zum Erfolg, denn es steht den Universitäten bzw. Hochschulen frei, die ermittelten Plätze nach ihren Maßgaben auf einem schlüssigen System basierend zu verteilen. Wahrscheinlicher ist hingegen die Freigabe so genannter außerkapazitärer Plätze. Es werden häufig zu Unrecht nicht freigegebene Plätze aufgedeckt. Diese entsprechen aber natürlich nur einem Bruchteil der von den Hochschulen innerkapazitär vergebenen Studienplätze. Allerdings kann es vorkommen, dass auf 10 vom Gericht freigegebene Plätze 200 oder mehr Bewerber kommen. Oft entscheidet zwischen den 2

5 Studienplatzklägern dann das Los. Dies mag zunächst willkürlich klingen. Ihr Anwalt für Studienplatzklagen hat aber Möglichkeiten, sich die Vergabepraxis des Gerichts zu eigen zu machen und Ihre Erfolgschancen zum Beispiel durch eine geschickte Auswahl der Hochschulen oder durch ein optimal geführtes Beschwerdeverfahren in der nächst höheren Instanz erheblich zu verbessern. 3 Stellenwert der Abiturnote bei Studienplatzklagen E ine häufig gestellte Frage in der Erstberatung ist, ob bzw. wie die Abiturnote die Erfolgschancen der Studienplatzklage beeinflusst. geringen Verwaltungsaufwand dar, wenngleich die Durchführung eines Losverfahrens verfassungsrechtlich bedenklich ist. Dabei weisen wir darauf hin, dass sie keinen Einfluss darauf hat, ob dem Bewerber der Weg zum Verwaltungsgericht offen steht. Das Recht den Studienplatz einzuklagen ergibt sich aus Art. 12 des Grundgesetzes und setzt lediglich voraus, dass der Bewerber die Hochschulreife erlangt hat. Die Abiturnote ist auch bei der Entscheidung des Gerichts über die Vergabe der außerkapazitären Studienplätze nur selten bzw. nur regional maßgeblich. Die Gerichte neigen überwiegend dazu, freie Studienplätze im Losverfahren zu vergeben. Der Hintergrund ist wenig spektakulär, ein Losverfahren stellt beim Einklagen eines Studienplatzes einen Für Bewerber mit guten Abiturnoten, die nur knapp den Numerus Clausus verfehlen, mag dies zunächst eine Enttäuschung sein für Bewerber mit schlechteren Abiturnoten ist es wohl zunächst ein Grund zum Aufatmen, weil die Erfolgschancen für eine Studienplatzklage durch die Gerichtspraxis exorbitant erhöht werden. Allerdings gibt es von dieser Praxis Ausnahmen. So gibt es Bundesländer, in denen die Verwaltungsgerichte dazu übergegangen sind, für die Vergabe der Studienplätze bei Studienplatzklagen die Warteliste der jeweiligen Universitäten bzw. Hochschulen heranzuziehen. Zum Teil wird diese Vergabe auch in einzelnen Bundesländern nur von einzelnen Verwaltungsgerichten praktiziert. Im Rahmen der Studienplatzklage bietet sich insoweit 3

6 eine Chance, denn wir können diese Tatsache in unsere Strategie beim Einklagen eines Studienplatzes einbeziehen und so noch individueller auf den einzelnen Mandanten eingehen. Somit zeigt sich, dass die Abiturnote selten eine entscheidende Rolle spielt. Ihr Spezialist für Studienplatzklagen hat jedoch die Möglichkeit, bereits durch eine gezielte Bewerbungsstrategie im Vorfeld, einen Vorteil für Sie herauszuholen. 4 Erfolgsaussichten bei der Studienplatzklage D er Erhalt eines Studienplatzes kann auch beim Einklagen des Studienplatzes nicht garantiert werden. Wer behauptet, dass ein Anwalt für Studienplatzklagen Sie sicher ins Studium einklagen kann, hat entweder keinerlei Erfahrung im Bereich der so genannten Studienplatzklagen, oder aber er will schlichtweg um jeden Preis sein Honorar verdienen. Grundsätzlich gilt, dass die folgenden Prognosen auf der Annahme beruhen, dass Sie sich bereits vor der ersten Bewerbung bei uns melden. Nur so können wir sicherstellen, dass Sie nur Hochschulen auswählen, bei denen Sie eine realistische Chance haben und besonders wichtig keine Fristen versäumen. Bei der Vergabe der Studienplätze im Rahmen einer Studienplatzklage spielen viele Faktoren eine Rolle. Die wohl wichtigsten Eckpunkte sind die Anzahl der Antragsteller, die Auswahl der richtigen Hochschule bzw. Universität und das eigene Finanzbudget. Unstrittig ist, dass mit sinkender Anzahl der Antragsteller auch die eigenen Erfolgsaussichten beim Einklagen eines Studienplatzes steigen, denn oft werden die vom Gericht freigegebenen Plätze im Losverfahren vergeben. Daraus ergibt sich, dass die ersten beiden Aspekte unmittelbar zusammenhängen, denn wir kennen die Zahlen und somit die Tendenzen der Anzahl der Antragssteller bei Studienplatzklagen aus den letzten Jahren und können anhand dessen die richtigen Universitäten für Sie auswählen, um ihre Chancen beim Einklagen an der Universität zu erhöhen. Dabei passen wir diese Strategie natürlich ihrem Budget an. Sicherlich ist es so, dass Ihre Chancen mit der Anzahl der zu verklagenden Universitäten steigen. Teilweise kann es sinnvoll sein, bei Universitäten einen Antrag zu stellen und somit an deutlich mehr 4

7 Losverfahren der Studienplatzklagen teilzunehmen als Antragsteller, die nur 2-3 Anträge stellen. Die Anzahl der zu verklagenden Universitäten hängt aber vom Einzelfall ab. Es kann auch sinnvoll sein, nur 6 Universitäten zu verklagen. Wir werden beim Einklagen ins Studium für Sie in Ihrer persönlichen Situation das Optimum herausholen. Sollten sie nur einen Antrag stellen wollen, werden wir die erfolgversprechendste Universität bzw. Hochschule für Sie heraussuchen und mit Ihnen hoffen, dass in der ersten Gerichtsinstanz im Falle eines Losverfahrens ein wenig Losglück hinzukommt. In der zweiten Instanz werden wir uns als Anwälte für Studienplatzklagen ganz auf den Sachvortrag konzentrieren und so versuchen, einen zunächst vorläufigen Studienplatz für sie zu erstreiten. Die Erfolgsaussichten Ihrer Studienplatzklage können sich deutlich erhöhen, wenn Sie neben den Anträgen an 10 oder mehr Hochschulen ein Studium im Ausland beginnen und nach der Aufnahme des Studiums im Ausland wieder nach Deutschland zurückwechseln. Der so genannte Quereinstieg verbessert Ihre Chancen deutlich. Allerdings ist die finanzielle Belastung höher. Ihre Chancen steigen im Laufe des Verfahrens, denn nicht jeder Antragsteller geht beim Einklagen ins Studium über die erste Instanz hinaus und wendet die Zeit und die finanziellen Mittel auf, um in der Beschwerdeinstanz doch noch an einen Studienplatz zu gelangen. Es muss zudem stets zwischen den Bewerbungen ins 1. Fachsemester und den Bewerbungen ins höhere Fachsemester unterschieden werden. Die Zahlen der Bewerber für die höheren Fachsemester sind der Erfahrung nach deutlich geringer und die Erfolgsaussichten zum Einklagen an der Universität steigen somit erheblich. Deshalb ist der Erwerb anrechenbarer Leistungen im Ausland oder aber im Inland bei einem artverwandten Studiengang stets vorteilhaft. Aufgrund der eklatanten Unterschiede werden wir auf die Erfolgschancen in den einzelnen Studiengängen nachfolgend näher eingehen. 1. Human- und Zahnmedizin a) 1. Fachsemester Im Bereich der Human- und Zahnmedizin ist generell davon auszugehen, dass die Chancen, einen Studienplatz einzuklagen, im ersten Fachsemester am geringsten sind. Das liegt daran, dass für beide Fächer mittlerweile teilweise ein Durchschnitt im Abitur von 1.0 verlangt wird, um im regulären Verfahren einen Platz zu erhalten. Daraus ergibt sich, dass es für viele Bewerber nahezu unmöglich ist, einen Platz im regulären Verfahren zu erhalten. Deshalb ist die Zahl der Antragsteller, die ihren Studienplatz einklagen, sehr hoch. Auf einen vom Gericht freigegebenen Platz kommen unter Umständen hunderte Bewerber. Sowohl die Anzahl der Bewerber als auch die genaue Anzahl freier Studienplätze ist im Voraus kaum berechenbar. Jegliche Pauschalisierung durch zum Beispiel irgendeine App zur Berechnung ist unpräzise und letztlich kaum seriös. Sicherlich ist es als Rechtsanwalt für Studienplatzklagen möglich, die Zahlen der vorherigen Jahre heranzuziehen und es gibt auch einige strategische Erwägungen, die wir nicht preisgeben. Letztlich kommt es aber auf die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen im aktuellen Semester an. Diese werden in der Regel erst zugänglich gemacht, wenn die Gerichtsverfahren zum Einklagen ins Studium begonnen haben. Zwar waren die Erfolgsaussichten vor einigen Jahren noch relativ hoch (bis zu 75% und aufwärts), jedoch sinken diese Zahlen mittlerweile. Positiv zu bewerten ist jedoch, dass seit 2010 die Rechtschutzversicherungen keine Neuverträge mit kurzer Wartezeit mehr anbieten und deshalb die Studienplatzklage regelmäßig nicht mehr von der Rechtsschutzversicherung umfasst ist. Dies führt dazu, dass die Zahl der Antragssteller rückläufig ist, weil die Studienplatzklagen ohne Rechtsschutzversicherung aus eigenen Mitteln finanziert werden müssen. 5

8 Auch versuchen die Hochschulen, die Kosten der Verfahren zum Einklagen eines Studienplatzes zu steigern, indem sie selbst Anwaltskanzleien beauftragen, um sie zu vertreten. Diese Taktik scheint aber von wenig Erfolg gekrönt und hat kaum Auswirkungen auf die Zahl derer die sich in das Studium einklagen wollen. b) Höhere Fachsemester Die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes sind beim Einklagen in das höhere Fachsemester also in das 2. und 3. vorklinische Fachsemester bereits erhöht. Am besten sind die Chancen aber für den Quereinstieg ab dem 1. klinischen Fachsemester. Insoweit ist die Bewerberzahl wohl am geringsten und somit die Aussicht beim Einklagen an der Universität mit einem Rechtsanwalt für Studienplatzklagen am besten. Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist allerdings daran gebunden, dass Sie rechtzeitig Nachweise sogenannte Anrechnungsbescheide erbringen, um darzulegen, dass Sie qualifiziert sind, direkt ins höhere Semester einzusteigen. Gerade bei einem Wechsel aus dem Ausland gibt es für Studienplatzklagen einiges zu beachten. 3. Pharmazie Verglichen mit den anderen medizinischen Studiengängen ist die Anzahl der Antragssteller zum Einklagen eines Studienplatzes im Bereich der Pharmazie deutlich geringer. Wer örtlich flexibel ist, kann auch mit einer geringeren Anzahl zu verklagender Universitäten mit einer Studienplatzklage mit Hilfe eines Anwalts für Studienplatzklagen erfolgreich sein. Die Erfolgschancen der Studienplatzklage ins höhere Fachsemester sind vergleichsweise hoch. 4. Psychologie Im Studiengang Psychologie ist die Anzahl der Antragssteller zum Einklagen an der Universität deutlich geringer als im Bereich der medizinischen Studiengänge. Die Erfolgschancen der Studienplatzklage im Studiengang Psychologie sind deshalb sehr hoch. Dabei ist es aber auch hier Voraussetzung, dass der Antragsteller beim Einklagen eines Studienplatzes örtlich flexibel ist. Auch ist es häufig nicht nötig, so viele Klagen wie im Bereich der medizinischen Studiengänge anzustreben. 2. Tiermedizin 5. Sonstige Studiengänge Die Anzahl von nur 5 Hochschulen in Deutschland, die Tiermedizin als Studienfach anbieten, lässt erahnen, dass die Chancen zum Einklagen eines Studienplatzes im Bereich der Tiermedizin im Verhältnis zu anderen Studiengängen eher gering sind. Dabei ist die Anzahl der Antragsteller in den letzten Jahren schwankend gewesen. Im Bereich der sonstigen Studiengänge wie Lehramt, Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Erziehungswissenschaften, soziale Arbeit oder auch Biologie sind die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes bei einer Studienplatzklage mit einem Anwalt für Studienplatzklagen recht hoch. Es bestehen sogar Aussichten, am Wunsch-Studienort einen Studienplatz einzuklagen. Es bleibt aber natürlich ein großer Vorteil, wenn der Antragsteller bei einer Studienlatzklage örtlich flexibel ist und wir mehrere Hochschulen für ihn aussuchen können. 6

9 5 Bewerbung bei Studienplatzklagen W er sich für die Kapazitätsklage entscheidet, muss sich grundsätzlich zunächst regulär bei den Universitäten für einen innerkapazitären Platz bewerben. Je nach Studienplatz geschieht dies direkt bei den Hochschulen oder über hochschulstart.de. Dabei können bereits im Rahmen der Bewerbung die Erfolgschancen einer späteren Studienplatzklage beeinflusst werden. über Hochschulstart.de genau darauf zu achten, welche Universitäten ausgewählt werden. Nur wenige Bewerber werden tatsächlich an ihrer Wunschuniversität studieren können. Nicht selten wird Ihnen der Anwalt für Studienplatzklagen davon abraten, sich überhaupt an Ihrer Wunschuniversität zu bewerben, denn oft wird dies nicht in die Strategie passen. In immer mehr Bundesländern ist eine reguläre, also innerkapazitäre, Bewerbung mittlerweile die Voraussetzung dafür, dass weitere Schritte folgen können. Deshalb empfehlen wir, dass sich Bewerber vor der Bewerbung an einen Spezialisten für Studienplatzklagen wenden und gemeinsam mit dem Rechtsanwalt eine umfassende Analyse der Wünsche und Möglichkeiten durchführen. Mittels einer individuell auf den Bewerber zugeschnittenen Strategie sind die Erfolgschancen einer Studienplatzklage erfahrungsgemäß deutlich höher. Insbesondere dann, wenn der Bewerber sich für Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie einklagen möchte, ist es wichtig bei der Bewerbung Außerkapazitärer Antrag Auf die reguläre Bewerbung folgen sogenannte außerkapazitäre Anträge. Diese Anträge sind darauf gerichtet, dass Sie einen Studienplatz erhalten, den die Universität bisher unterschlagen hat, denn die Berechnungen der Universitäten über die Anzahl der zu vergebenden Studienplätze sind häufig fehlerhaft. Sollten weitere Studienplätze aufgedeckt werden, stellen Sie klar, dass Sie an der Vergabe dieser Plätze teilnehmen möchten. 7

10 Die außerkapazitären Bewerbungen müssen fristgerecht eingehen. Dabei sind die Fristen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und können sich auch jederzeit ändern. Vertrauen Sie deshalb nicht blind auf Fristen-Tabellen die Sie im Internet finden. Auch Vorlagen für Bewerbungen die Sie im Internet finden sind mit äußerster Vorsicht zu behandeln, denn es ist nicht gesagt, dass diese noch aktuell sind, ob diese auch tatsächlich zur Ihrer Konstellation passen und wie qualifiziert der Verfasser ist. Vorläufiger Rechtsschutz 1. Gerichtsinstanz Das Verfahren der Studienplatzklage in erster Instanz kann zu verschiedenen Ergebnissen gelangen. Sollte das Gericht zu dem Ergebnis gekommen sein, dass Plätze nachzuberechnen sind, kommt es zunächst darauf an, ob genug nachberechnete Plätze für alle Bewerber vorhanden sind, die einen Studienplatz einklagen. Sollte dies der Fall sein, werden alle Antragssteller direkt zugelassen und erhalten einen (vorläufigen) Studienplatz. Reichen die Plätze nicht aus, werden die Plätze in den meisten Fällen per Los unter den Bewerbern verteilt, die sich an der Hochschule bzw. Universität einklagen. Nur wenige Verwaltungsgerichte richten sich nach den Ranglisten der Hochschulen. Einige wenige Gerichte stellen auf den Zeitpunkt der außerkapazitären Bewerbung ab. Bereits parallel zu den außerkapazitären Anträgen kann einstweiliger Rechtsschutz bei den zuständigen Verwaltungsgerichten beantragt werden. Dabei ist es überwiegend so, dass die Universitäten bzw. Hochschulen nicht auf die außerkapazitäre Bewerbung antworten und das ist auch gut so, denn sollten sie einen Ablehnungsbescheid erlassen, sind wir gezwungen auf diesen Bescheid zu reagieren und ihm zu widersprechen bzw. Klage zu erheben, damit die Ablehnung nicht bestandskräftig wird. Obwohl der Trend dazu übergeht, dass die Universitäten es den Bewerbern erschweren wollen, einen außerkapazitären Platz zu erhalten, ist es beim Einklagen eines Studienplatzes noch immer gängige Praxis, auf den außerkapazitären Antrag bei der Universität bzw. Hochschule zu schweigen. Wir hoffen, dass es auch weiterhin so bleibt, weisen aber als Profis für Studienplatzklagen im Mandantengespräch ausführlich auf diese und andere Stolpersteine hin. In erster Instanz überprüfen die Verwaltungsgerichte von Amts wegen ob die Hochschulen Fehler in der Berechnung der Studienplätze gemacht haben. Sollte das Gericht zu der Erkenntnis gelangen, dass die Hochschulen zu wenig Plätze vergeben haben, vergibt es selbst die nachberechneten Plätze unter allen Bewerbern, die einen außerkapazitären Antrag und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt haben. Auch an dieser Stelle zeigt sich, dass die bereits bei der Bewerbung gewählte Strategie für den Erfolg der Studienplatzklage ausschlaggebend sein kann. Widerspruchsverfahren Soweit die Hochschulen einen Ablehnungsbescheid als Antwort auf den außerkapazitären Antrag erlassen, muss von unserer Seite zeitnah gehandelt werden. Verfristet nämlich die Hauptsache, wird der Bescheid bestandskräftig und es kann nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden. Dann wird die Studienplatzklage insoweit hinfällig. Im Hinblick auf das Vorgehen gegen einen Ablehnungsbescheid bezüglich des außerkapazitären Antrages kommt es für das weitere Vorgehen auf das jeweilige Bundesland an. Entweder ist ein Widerspruch oder direkt eine Klage zu erheben. Das hängt davon ab, ob im jeweiligen Bundesland ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist oder nicht. Spätestens jetzt sollten Sie sich spätestens an einen Spezialisten für Studienplatzklagen wenden. Beschwerdeverfahren 2. Gerichtsinstanz Sollte der Bewerber in der ersten Gerichtsinstanz keinen Platz zugelost bekommen haben oder hat das 8

11 Gericht keine neuen Plätze freigegeben, legen wir für unsere Mandanten Beschwerde gegen die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ein, soweit in der nächsten Instanz Erfolgsaussichten bestehen. In der zweiten Instanz kommt es allein auf den Sachvortrag Ihres Rechtsanwalts für Studienplatzklagen an. Von uns aufgedeckte Plätze kommen auch nur unseren Mandanten zu Gute. An dieser Stelle kommt es auf unsere Erfahrung im Bereich der Studienplatzklagen und der Kapazitätsberechnung in besonderem Maße an. Spätestens hier zeigt sich, ob Sie sich in die Hände eines Spezialisten begeben haben, oder ihr Rechtsanwalt die Studienplatzklagen eher nebenbei betreibt. Eine gute und langfristig angelegte Strategie einer Studienplatzklage (die bestenfalls schon vor der ersten Bewerbung ausgearbeitet wird) durch einen auf Studienplatzklagen spezialisierten Rechtsanwalt wird Ihnen hier zu Gute kommen. Die Kapazitätsberechnung ist eine diffizile Aufgabe, bei der Erfahrung und Genauigkeit verlangt werden. Zusätzlich aufgedeckte Studienplätze werden häufig nur unter Studienplatzklägern vergeben, die von wenigen sachkundigen Kanzleien in der Bundesrepublik Deutschland vertreten werden. Dabei können wir durch umfangreiche Fachpublikationen in Form von Fachaufsätzen und Büchern in unter Wissenschaftlern sehr renommierten Verlagen auf der einen Seite und umfangreicher bundesweiter Lehrtätigkeit auf der anderen Seite eine Expertise vorweisen, die im Bereich des Öffentlichen Rechts in Deutschland nahezu einmalig sein dürfte. Die Chancen auf den Erhalt eines Studienplatzes im Beschwerdeverfahren steigen oft deutlich an, wenn Sie von Beginn an eine gute Strategie mit uns erarbeitet haben. Natürlich ist diese Steigerung der Erfolgschance auch dadurch begünstigt, dass viele Antragsteller in Studienplatzklagen nicht über die erste Instanz hinausgehen. Auch insoweit sind Fristen zu beachten. Ihr Rechtsanwalt wird Sie auf diese hinweisen. Das Beschwerdeverfahren stellt häufig den Abschluss der Studienplatzklage dar. Nur selten folgen nun eine tatsächliche Klage, denn ab diesem Zeitpunkt haben meist weder die Hochschulen noch die Antragssteller ein Interesse, dass das Verfahren weitergeführt wird. Auch wenn die Prüfung im einstweiligen Rechtsschutz nicht von der Intensität ist, die ihr im Hauptsacheverfahren zukommt, ist regelmäßig nicht davon auszugehen, dass noch weitere Plätze nachberechnet werden. 6 Dauer der Studienplatzklage D ie Frage nach der Dauer der Studienplatzklage gehört zu den ersten Fragen die uns in Beratungsgesprächen gestellt wird. Ob eine Studienplatzklage dazu führt, dass Sie ihr Studium noch in dem Semester beginnen können, in dem Sie sich eingeklagt haben, hängt auch vom Studiengang 9

12 ab. Bei Studienplatzklagen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie können Sie Ihr Studium selten in dem Semester beginnen, in dem Sie geklagt haben. Anders ist das oft in Studiengängen wie Jura, Lehramt oder Sozialer Arbeit. Die Dauer des Verfahrens variiert von Bundesland zu Bundesland, von Gericht zu Gericht und auch von Studiengang zu Studiengang. Sie hängt stark davon ab, ob der Bewerber bereits in erster Instanz mit seinem Antrag Erfolg hat oder nicht. Aber selbst dann sei darauf hingewiesen, dass manche Gerichte bei einer Bewerbung zum Wintersemester bereits im Oktober eine Entscheidung treffen, während andere Gerichte erst zwei oder drei Monate später entscheiden. Das mag gerade deshalb verwunderlich klingen, weil es sich um ein Verfahren im Eilrechtsschutz handelt. Leider ist eine derartige Verfahrensdauer beim Einklagen eines Studienplatzes gängige Praxis unter den Gerichten und zumindest daran kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts als Spezialist für Studienplatzklagen leider nichts ändern, denn die Verwaltungsgerichte sammeln zunächst alle eingehenden Anträge und entscheiden erst dann, ob Plätze nachberechnet werden. Grundsätzlich sollte der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz also die sogenannte Studienplatzklage zum Einklagen eines Studienplatzes spätestens zum Semesterbeginn gestellt werden. Als Richtwerte für eine Entscheidung der Verwaltungsgerichte können für das Wintersemester wohl spätestens Mitte Dezember und für das Sommersemester Mitte Juli angesetzt werden. Sollte der Bewerber in erster Instanz keinen Platz erhalten, kann damit gerechnet werden, dass die Verfahrensdauer mindestens zwölf Monate betragen wird. Geschuldet ist dies leider dem Umstand, dass viele Studiengänge im Jahrestakt beginnen und die Gerichte deshalb davon ausgehen, dass die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze nicht sehr eilig sei. Zusammenfassend sollte bei einer Studienplatzklage deshalb schon mit einer Zeitspanne von 1 bis 6 bzw. im schlechtesten Fall von 6 bis 18 Monaten gerechnet werden. Eine Gerichtsentscheidung beim sogenannten Einklagen eines Studienplatzes in der ersten Gerichtsinstanz ist bei kurzfristiger Antragstellung aber regelmäßig spätestens 8 Wochen nach Semesterbeginn vorhanden. Sinnvoll erscheint es gerade in den medizinischen Studiengängen, sich bereits 1-1,5 Jahre vor Studienbeginn über das Einklagen eines Studienplatzes anwaltlich beraten zu lassen. Um es noch einmal zu verdeutlichen: die Studienplatzklage nimmt häufig mindestens ein halbes Jahr in Anspruch. Nur in einigen Studiengängen können Sie umgehend Ihr Studium aufnehmen. Dies verdeutlicht, wie wichtig ein kompetenter Rechtsanwalt für Studienplatzklagen an Ihrer Seite ist, denn ein Fehlschlag verlängert Ihre Wartezeit um sechs bis zwölf Monate. 7 Quereinstieg / Wechsel ins höhere Fachsemester E ine Alternative zur klassischen Studienplatzklage ist der Quereinstieg / Wechsel ins höhere Semester. Dies kann in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin sowie Pharmazie ein großer Vorteil sein, denn die Chancen einen Studienplatz auf diesem Wege erfolgreich einzuklagen, sind 10

13 erfahrungsgemäß als höher einzuschätzen, als auf dem regulären Weg. Eine solche Bewerbung ins höhere Fachsemester ist dann möglich, wenn der Bewerber bereits Leistungen erbracht hat, die das Landesprüfungsamt anrechnet. zurück nach Deutschland reibungslos. Die Grundvoraussetzung für einen Wechsel ist, dass die im Ausland erbrachten Leistungen von den zuständigen Landesprüfungsämtern als gleichwertig anerkannt werden. Nur dann werden sie dem Bewerber angerechnet. Für die Anrechnung der Prüfungsleistungen bei Studienplatzklagen gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Bewerber ein inhaltlich ähnliches Studium aufnehmen, um sich einen Teil der dort erbrachten Leistungen für das Wunschstudium anrechnen zu lassen, und zum anderen kann er ein Studium im Ausland beginnen um sich dann die gesamten dort erbrachten Leistungen anrechnen zu lassen. Unsere Kompetenz als auf Studienplatzklagen spezialisierte Kanzlei liegt unter anderem darin, die Rückkehr für Sie vorzubereiten und passende Universitäten für Sie zu ermitteln. Auch wenn die Erfolgsaussichten erfahrungsgemäß besser sind, soweit Sie sich ins höhere Fachsemester anstelle des ersten Fachsemesters einklagen, bedarf es auch insoweit einiger Vorbereitung und eines fundierten Hintergrundwissens. Für viele Studienplatzbewerber ist das Studium im Ausland sicherlich interessanter, denn dort sind kaum Leistungen zu erbringen, die bei einem Wechsel zurück nach Deutschland nicht anrechenbar sind. Deshalb befassen wir uns im Folgenden auch ausschließlich mit dem Studium im Ausland. Sollten Sie jedoch bereits ein inhaltlich ähnliches Studium begonnen haben und nun über einen Wechsel nachdenken, kontaktieren Sie uns als Spezialisten für Studienplatzklagen, um weitere Informationen zu erhalten. Wechsel aus dem Ausland Zunächst ein Studium im Ausland zu beginnen und spätestens zum Physikum zurück nach Deutschland zu wechseln, kann durchaus eine gute Alternative zur klassischen Studienplatzklage ins erste Semester sein. So können die hohen Bewerberzahlen bzw. Studienplatzklägerzahlen für das erste Fachsemester umgangen werden. Zurückkommen kann der Bewerber theoretisch schon nach dem ersten Semester, die Rückkehr muss nur gut und möglichst frühzeitig geplant sein. Bei einem Wechsel gibt es jedoch einige Aspekte zu beachten, denn nicht immer funktioniert der Wechsel Besonders effektiv kann es sein, wenn Sie parallel zur Bewerbung ins erste Fachsemester Ihr Auslandsstudium beginnen. Sobald Sie wieder an eine deutsche Universität wechseln möchten, werden wir unter sorgfältiger Auswahl der Universitäten und der Einhaltung aller Formalien Anträge für das erste Semester sowie für das höhere Semester stellen, um Ihre Chancen zu maximieren. Die Strategie für die Auswahl der Universitäten in derartigen Studienplatzklagen hängt natürlich von ihren individuellen Gegebenheiten ab. Um einen ersten Eindruck zu erlangen, an welchen Universitäten Sie anrechenbare Leistungen erbringen können, haben wir Ihnen eine Kurzübersicht zusammengestellt. Dabei bietet der Großteil der Universitäten das Studium auf Englisch an. Einige Universitäten bieten jedoch auch ein anrechenbares Studium in deutscher, französischer oder russischer Sprache an. Möglich ist zum Beispiel die Anerkennung der Leitungen an folgenden Universitäten (englischsprachige Programme Humanmedizin): Bulgarien: Varna Großbritannien Kroatien: Split Lettland: Riga Litauen: Vilnius 11

14 Polen: Pecs, Stettin, Breslau Rumänien: Cluj, Iasi, Sibiu und Temeswar Slowakei: Bratislava, Kosice und Martin Spanien: Madrid, Valencia Tschechien: Prag Ungarn: Budapest, Debrecen ist eine Anerkennung der Leistungen aus folgenden Ländern nicht möglich: Österreich Niederlande USA Aufgrund des komplett abweichenden Studienaufbaus 8 Masterstudienplatzklage D ie Aussichten auf den Erhalt eines Masterplatzes im Klageverfahren sind grundsätzlich hoch. Anders als bei den regulären Studienplatzklagen gibt es bei der Studienplatzklage auf einen Masterplatz noch weitere Angriffspunkte. Die Rechtsprechung ist noch nicht gefestigt und die Hochschulen verwenden unter Umständen noch Verfahren, die einer gerichtlichen Kontrolle nicht standzuhalten vermögen. Ein großer Unterschied zu den regulären Studienplatzklagen besteht deshalb darin, dass es oft ratsam ist, im Fall der Masterstudiengänge auch die innerkapazitäre Ablehnung anzugreifen. Bei der Vergabe von Masterstudienplätzen durchläuft der Kandidat zunächst eine Eignungsprüfung die sicherstellen soll, dass er überhaupt geeignet ist, den Masterstudiengang aufzunehmen. Dabei stellen einige Hochschulen auf bestimmte Leistungen innerhalb des Bachelor-Studiums ab, während andere die Gesamtnote als Kriterium heranziehen. Welche Vorgehensweise zulässig ist, wird von Verwaltungsgericht zu Verwaltungsgericht unterschiedlich ausgelegt. Es ist Aufgabe Ihres Rechtsanwalts als Spezialist für Masterstudienplatzklagen zu klären, ob die jeweilige Regelung verfassungskonform ist. Erst nach der Eignungsprüfung folgt das eigentliche Auswahlverfahren der Hochschulen. Hier wird entschieden, wer von den grundsätzlich geeigneten Kandidaten einen Studienplatz erhält. Soweit ein Antragsteller insoweit keinen Platz erhält, muss überprüft werden, ob die der Auswahl 12

15 zugrundeliegende Satzung rechtsfehlerhaft und somit nichtig ist. den medizinischen Fächern. Daraus resultiert eine höhere Erfolgsschance. Parallel empfiehlt sich die klassische Kapazitätsklage, die darauf gerichtet ist, dass das Verwaltungsgericht Plätze nachberechnet. Die Anzahl der Kläger auf Masterstudienplätze ist noch deutlich geringer als in Für nähere Informationen zum Thema Masterstudienplatz kontaktieren Sie uns bitte frühestmöglich. 9 Fristen S ollten Sie sich bereits eine Weile mit dem Thema Studienplatzklagen beschäftigt haben, werden sie zwangsläufig des Öfteren über das Wort Frist gestolpert sein. Es ist ein häufiger Fehler des Bewerbers, den Antrag bei der Universität oder dem Verwaltungsgericht nicht fristgerecht gestellt zu haben. Wichtige Fristen sind dabei: 1. Bewerbungsfrist bei den Hochschulen / Hochschulstart.de 2. Die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Fristen für den Direktantrag auf außerkapazitäre Zulassung Wer sich bereits bei den Fristen unsicher ist, sollte auf jeden Fall einen Anwalt für Studienplatzklagen kontaktieren und sich beraten lassen. Eine verpasste Frist kann im schlechtesten Fall einer Wartezeit von einem Jahr gleichstehen. 3. Die rechtzeitig gestellten Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz 4. Widerspruchs- und Beschwerdefrist 5. Unter Umständen die Klagefrist 13

16 10 Kosten Studienplatzklage D ie Kosten eines Verfahrens sind von Verwaltungsgericht zu Verwaltungsgericht unterschiedlich, denn die Gerichte setzen den Streitwert des Verfahrens selbstständig fest und somit kommt es bei der Berechnung der Kosten regional zu Unterschieden, wenngleich es eigentlich rechtlich klare Vorgaben gibt. Der Streitwert hängt aber auch von der Art des Studienplatzes ab. Grundsätzlich setzen sich die Kosten grundsätzlich stets gleich zusammen: Gerichtskosten Vergütung des Rechtsanwaltes Kosten für den Rechtsanwalt der verklagten Universität (soweit diese einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat; ansonsten kommen lediglich die Kosten für den Verwaltungsaufwand der Universität hinzu) Kosten eines Verwaltungsverfahrens, falls die Universität einen Ablehnungsbescheid bzgl. des Antrags auf außerkapazitäre Zulassung erlässt. Für alle am Verfahren Beteiligten sind die Gebühren gesetzlich geregelt und richten sich nach dem bereits erwähnten Streitwert. Natürlich sind uns die Streitwerte der einzelnen Gerichte bekannt und wir können diese deshalb auch bereits beim Erarbeiten einer Strategie für Ihre Klage berücksichtigen. Da die Streitwerte regelmäßig innerhalb von bis Euro liegen, haben wir nachfolgend eine Übersicht für Sie erstellt, so ist es Ihnen möglich bereits grob abzuschätzen welche Kosten im Laufe des Verfahrens auf Sie zukommen. Gerne können Sie aber auch direkt auf uns zukommen, soweit Sie Informationen zur Klage an einer bestimmten Universität benötigen. 14

17 Unsere Vergütung Unsere Vergütung vereinbaren wir je nach Verfahren individuell auf Anfrage. Sie hängt vom Aufwand und der jeweiligen Strategie ab. Weitere Kosten Es können noch weitere Kosten für das Verwaltungsverfahren hinzukommen, soweit die Universitäten bzw. Hochschulen einen Ablehnungsbescheid auf den Antrag auf außerkapazitäre Zulassung erlassen. In einigen Bundesländern, wie u.a. Hamburg, bedarf es in diesem Fall eines Widerspruchsverfahrens. Somit stellt sich die Frage, welcher Beteiligte welche Kosten übernehmen muss. Soweit ein Antrag zurückgewiesen wird, weil kein einziger Studienplatz nachberechnet wird, trägt der Antragsteller die gesamten angefallenen Kosten. Es gilt also der Grundsatz, dass der Verlierer zahlt. Anders sieht es schon dann aus, wenn zwar Plätze nachberechnet werden, aber der Antragssteller im Losverfahren kein Glück hatte. Einige Gerichte erlegen dem Antragsteller auch dann alle angefallenen Kosten auf. Andere Gerichte ermitteln sogenannte Kostenquoten die sich aus der Gesamtzahl der Antragsteller und den freigegebenen Plätzen ergeben. Diese scheint aber insoweit problematisch, als dass der einzelne Antragsteller keinen Einfluss auf die Anzahl der gesamten Antragsteller nehmen kann. Interessant ist der Ansatz deshalb, weil zunehmend mehr Gerichte dazu übergehen, dass jeder Beteiligte seine Kosten selber tragen muss sobald auch nur ein Platz nachberechnet worden ist. Dies hat für den Antragsteller den Vorteil, dass die Universität die Kosten für ihren Anwalt selbst zu tragen hat. Ob die Kosten der Studienplatzklage steuerlich absetzbar sind, ist derzeit umstritten. Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofes aus dem Jahre 2011 sind die Kosten steuerlich absetzbar. Dagegen reagierte der Bundestag noch im selben Jahr mit einer gegenteiligen Klarstellung. Ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ist anhängig, so dass diese Frage hoffentlich bald abschließend geklärt wird. 11 FAQ Frequently Asked Questions N atürlich haben wir Ihnen auf dieser Seite nochmals einen Überblick über die wohl am häufigsten gestellten Fragen erstellt. Kann ich meinen Studienplatz wieder verlieren? Es besteht die Möglichkeit, dass die Hochschulen selbst Beschwerde gegen die Anordnung des Verwaltungsgerichts im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes einlegen. Dann würde der Beschluss nicht vollstreckbar werden. Dennoch können die Antragssteller zunächst ihr Studium aufnehmen. Sollte die Universität bzw. Hochschule Beschwerde einlegen, 15

18 besteht jedoch die Möglichkeit, dass das Oberverwaltungsgericht bzw. der Verwaltungsgerichtshof von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts abweicht und ein Teil der Antragsteller ihre Zulassung wieder verliert. Dabei dürfen die Antragsteller der Studienplatzklagen aber jedenfalls das aktuelle Semester beenden und bekommen auch ihre Studienleistungen anerkannt. Selbst dies ist also zumindest noch ein Teilerfolg, denn der Antragsteller muss sich dann nicht noch einmal ins erste Semester bewerben, sondern kann sich direkt für ein höheres Semester bewerben. Dort sind die Erfolgschancen auch im Rahmen der Studienlatzklage zum nächsten möglichen Zeitpunkt in das höhere Semester erfahrungsgemäß besser als bei einer Studienplatzklage in das erste Fachsemester einzustufen. Auch wenn die Möglichkeit des Verlustes des Studienplatzes theoretisch besteht, gibt es diesen Verlust in der Praxis nur sehr selten, denn das Beschwerdegericht weicht nur sehr selten zu Lasten der Studienplatzkläger von der Berechnung des Verwaltungsgerichts ab. Sind die Kosten einer Studienplatzklage steuerlich absetzbar? Ob die Kosten der Studienplatzklage steuerlich absetzbar sind, ist derzeit umstritten. Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofes aus dem Jahre 2011 sind die Kosten steuerlich absetzbar. Dagegen reagierte der Bundestag noch im selben Jahr mit einer gegenteiligen Klarstellung. Eine abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht wird erwartet. Wie wichtig ist meine Abiturnote? Sie kann wichtig sein; sie muss es aber nicht. Nur wenige Gerichte vergeben nachträglich berechnete Plätze nach der Abiturnote. Überwiegend entscheidet in erster Instanz das Los. In der zweiten Instanz kommt es allein auf Ihren Rechtsanwalt an. Sollten Sie eine sehr gute Note haben, versuchen wir dies zu Ihrem Vorteil zu nutzen. An allen anderen Hochschulen kommt es nicht darauf an ob eine 1 vor dem Komma steht oder Sie sich mit einer 4.0 bewerben. In welchen Ländern kann ich mein Studium beginnen und anrechenbare Leistungen erlangen? Solche Länder sind unter anderem: Spanien, Großbritannien, Ungarn, Bulgarien, Litauen, die Slowakei. Nicht anrechenbar sind Studienleistungen, die in den USA, den Niederlanden oder Österreich erbracht worden sind. Näheres dazu finden Sie unter Wechsel aus dem Ausland. Wie lange dauert eine Studienplatzklage? Die Dauer einer Studienplatzklage kann variieren. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob Sie bereits in erster Instanz einen Studienplatz erhalten, oder aber in die Beschwerdeinstanz gehen müssen. Als Zeitraum kann immer von mindestens 1 bis hin zu 12, im schlechtesten Fall sogar 18 Monaten ausgegangen werden. Nähere Auskünfte können wir Ihnen erst im Beratungsgespräch geben, da wir bei den meisten Verwaltungsgerichten aus den Entscheidungszeiträumen der letzten Jahre zumindest Tendenzen erkennen können. Wie hoch sind meine Erfolgsaussichten? Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage hängen von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Grundsätzlich ist es deshalb so, dass wir Ihnen keine Prozentzahl nennen oder Ihnen eine Garantie geben können. Wer damit wirbt kann nicht als seriös angesehen werden. Kein Spezialist für Studienplatzklagen würde Ihnen einen Studienplatz zusichern. Wichtiger ist die Frage, ob Sie eine Möglichkeit haben, diese Chancen wesentlich zu beeinflussen, denn die Antwort auf diese Frage lautet 16

19 Ja. Näheres dazu finden sie unter Erfolgsaussichten und Verfahren. Was bedeutet Quereinstieg? Quereinstieg bedeutet, dass ein Bewerber sich nicht in das erste Fachsemester bewirbt, sondern das Studium in einem höheren Semester aufnimmt. Dafür muss er auf anderem Wege anrechenbare Leistungen erlangt haben. Die Leistungen können in einem ähnlichen Studiengang, aus dem ein Teil der Leistung angerechnet werden kann, oder aber an einer Universität im Ausland, deren Studiengang einen vergleichbaren Aufbau zu den deutschen Studiengängen hat, erbracht worden sein, so dass sie ihm das zustände Landesprüfungsamt anrechnet. Brauche ich einen Rechtsanwalt für Studienplatzklagen um mich einzuklagen? Rechtlich gesehen ist in der ersten Instanz keinen Rechtsanwaltszwang gesetzlich geregelt. Ab der Beschwerdeinstanz herrscht aber Anwaltszwang, da die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof eingelegt wird. Sollten Sie sich aber schon über das Thema Studienplatzklagen informiert haben, werden sie sicherlich erkannt haben, dass eine Studienplatzklage auf vielen Details beruht. Fristen und Formalien sind zu beachten. Aber auch die Vergabepraxis der Gerichte und die Beschlüsse der letzten Semester sowie andere strategische Erwägungen sind wichtige Puzzleteile der erfolgreichen Studienplatzklage. Ein solches Wissen werden Sie sich im Rahmen einer Internetrecherche kaum aneignen können. Wird bei einem Quereinstieg mein BAföG weitergezahlt? Natürlich stellt sich vielen die Frage, ob sie ihren Anspruch auf die Zahlung der BAföG-Leistung verlieren, wenn sie einen Studienplatz nur deshalb annehmen, um einige Leistungsnachweise zu erhalten und dann in ihr eigentliches Wunschstudienfach zu wechseln. Grundsätzlich ist es so, dass ein Wechsel des Studienganges noch vor Beginn des 4. Fachsemesters erfolgen muss, damit der Bewerber auch weiterhin BAföG-Leistungen erhält. Jedoch können erbrachte Leistungen, die Ihnen in Ihrem neuen Studium angerechnet werden, auch bei der Berechnung der Frist der BAföG-Leistung zählen. Dies kann zu einer Verlängerung der Frist für einen Wechsel führen. Wer sich also beispielsweise beim Wechsel 2 Semester anrechnen lassen kann, erhält Bafög auch noch dann, wenn er erst vor Beginn des 6. Fachsemesters wechselt. 17

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