C Rahmenbedingungen der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm
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- Jesko Siegel
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1 C Rahmenbedingungen der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm Die einzelhandelsrelevanten räumlichen Grundlagen zur Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm umfassen eine Reihe unterschiedlicher Aspekte, die weitgehend permanent oder zumindest langfristig eine Wirkung auf ihre Entwicklungsmöglichkeiten ausüben. Sie prägen nicht nur den grundlegenden funktionalen Charakter der Stadt, sondern stellen auch übergeordnete Standortfaktoren dar, die die Position, die Wettbewerbsfähigkeit und nicht zuletzt auch die Versorgungsfunktion der Stadt im regionalen Kontext bestimmen. C 1 Raumstrukturelle Rahmenbedingungen C 1.1 Räumliche Lage Die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm ist Bestandteil des Landkreises Pfaffenhofen und gehört zur Planungsregion Ingolstadt, die sich im nördlichsten Bereich des Regierungsbezirks Oberbayern befindet. Sie zählt zum Landschaftsraum Donau-Isar-Hügelland und ist Bestandteil der Hallertau. Karte 1: Räumliche Lage Quelle: Stellt man bei der Beschreibung der raumstrukturellen Gegebenheiten den regionalen und überregionalen Bezug in den Vordergrund, so lassen sich folgende Kernaussagen treffen (vgl. Karte 1): Lage zwischen den Oberzentren München und Ingolstadt, Lage zwischen den Metropolregionen München und Nürnberg, 37
2 Lage im Einzugsbereich des Flughafens München, nach Zentrenerreichbarkeit und Bevölkerungsdichte liegt die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm im Raumtyp Zwischenraum mit Verdichtungsansätzen, in raumwirtschaftlicher Hinsicht zählen die Stadt und der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm zum Wirtschaftsraum Südbayern, Greater Munich Area e.v. Bezogen auf die Siedlungsstruktur liegt die Stadt Pfaffenhofen am Rand des Agglomerationsraumes München und zählt selbst zum Raumtyp Verstädterten Raum (vgl. Karte 2). Innerhalb dieses Raumtyps zählt der Landkreis Pfaffenhofen allerdings zu den Ländlichen Kreisen. Dies gilt ebenso für die im Norden benachbarten Landkreise Neuburg- Schrobenhausen, Eichstätt und Kelheim. Dagegen schließen sich im südlichen Bereich die verdichteten Kreise Dachau und Freising an. Karte 2: Raumstruktur Siedlungsstrukturelle Gemeindetypen Quelle: Bundesministerium für Bau und Raumordnung. Die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten weisen bereits darauf hin, dass der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm eine hervorgehobene Versorgungsfunktion für die ländlich geprägten Gemeinden aus dem Landkreis Pfaffenhofen und Teilen des Landkreises Freising zukommt. Gerade die Gemeinden im nördlichen Landkreis Pfaffenhofen werden aber verstärkt durch die Anziehungskraft der Stadt Ingolstadt erfasst. 38
3 C 1.2 Verkehrsanbindung und Erreichbarkeit Um dem zumindest für das ländliche Umland lage- und zentralitätsbedingten Bedeutungsüberschuss gerecht zu werden, ist die Erreichbarkeit der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm durch die unterschiedlichen Verkehrsträger von wesentlicher Bedeutung. Zudem stellt die Verkehrsanbindung zu höherrangigen Zentren und Verdichtungsräumen auch einen wesentlichen Standortfaktor für Unternehmen und Arbeitskräfte dar. Karte 3: Erreichbarkeit der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm Quelle: eigene Berechung und eigener Entwurf. Die überregionale Verkehrsanbindung wird ganz wesentlich durch die Bundesautobahn A9: Nürnberg Ingolstadt München geprägt, die für eine hervorragende Erreichbarkeit der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm in Nord- Süd Richtung aber auch für die Erreichbarkeit der Oberzentren München und Ingolstadt für die Pfaffenhofener Bevölkerung verantwortlich ist. Autobahnparallel stellt die Bundesstraße B13: Ansbach Ingolstadt München eine wichtige regionale Verkehrserschließung dar, die die Stadt Pfaffenhofen ebenfalls mit den Oberzentren Ingolstadt und München verbindet. Weitere Bundesstraßen, die das Einzugsgebiet und die Erreichbarkeit der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm prägen sind: 39
4 B16: Neuburg a.d. Donau Ingolstadt Regensburg, B300: Augsburg Aichach Schrobenhausen Geisenfeld. Staatsstraßen Besondere Bedeutung für die Erreichbarkeit der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm in West-Ost Richtung besitzen die Staatsstraßen St2045: Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d. Ilm Au i.d. Hallertau, St2084: Kühbach Gerolsbach Scheyern Allershausen Freising, St2232: Pfaffenhofen a.d. Ilm Geisenfeld Vohburg a.d. Donau. Das Streckennetz im Schienenverkehr weist der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm die Funktion als Halt (mindestens stündlich) im Bereich DB Regio auf der Strecke zwischen Nürnberg bzw. Treuchtlingen, Ingolstadt und München zu. Dementsprechend halten die Bahntypen Regionalbahn und Regionalexpress in der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm. Die einzelnen Fahrdauern betragen Pfaffenhofen a.d. Ilm München: ca. 30 Min., Pfaffenhofen a.d. Ilm Ingolstadt: ca. 20 Min., Pfaffenhofen a.d. Ilm Nürnberg: ca. 70 Min. Insgesamt kann die Erreichbarkeit der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm im Individualverkehr als hervorragend und im Schienenverkehr für den Stadttyp als gut bezeichnet werden. Dementsprechend sind einerseits sehr gute Ausgangsvoraussetzungen gegeben, um gegenüber niederrangigen zentralen Orten eine hohe Anziehungskraft auszubilden, andererseits unterstützt die Verkehrsanbindung auch Sogeffekte, die durch höherrangige Zentren ausgelöst werden. C 2 Raumordnerische Rahmenbedingungen Die Stadt Pfaffenhofen zählt nach der landesplanerischen Gebietseinteilung zur Region Ingolstadt (10). Diese umfasst die kreisfreie Stadt Ingolstadt sowie die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen an der Ilm. Die planerisch relevanten Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm sind im bayerischen Landesentwicklungsprogramm (LEP) und dem Regionalplan der Region Ingolstadt (10) enthalten. C 2.1 Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 Eine erste qualitative Aussage über die raumstrukturelle Ausgangssituation liefert die Einordnung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm innerhalb der Raumstruktur-Karte des LEP 2006 (vgl. Karte 4) in die Gebietskategorie Allgemeiner ländlicher Raum. Dieser Raumkategorie sind Gebiete zugeordnet, deren räumliche und sozioökonomische Strukturen als ausgewogen gelten. Vor diesem Hintergrund sind für diesen Raumtyp keine besonderen Entwicklungserfordernisse definiert. 40
5 Einzelhandelsentwicklungskonzept Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm Karte 4: Raumstruktur nach dem LEP 2006 Quelle: LEP Bayern In Richtung Süden schließt an die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm der Raumtyp Ländlicher Raum im Umfeld der großen Verdichtungsräume an. Die für diesen Raumtyp charakteristische Entwicklung einer starken Bevölkerungszunahme ist auch für die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm festzustellen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 ist die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm als Mittelzentrum eingestuft, das zudem auf der zwischen den Oberzentren München und Ingolstadt verlaufenden Entwicklungsachse positioniert ist. Der zentralörtliche Rang der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm sowie die raumstrukturelle Lage sind mit einigen Anforderungen verbunden, die im LEP sowie im Regionalplan definiert werden. Konkurrierende bzw. ergänzende zentrale Orte im Einzugsgebiet der Stadt Pfaffenhofen sind: Oberzentren Ingolstadt, München, Augsburg, Regensburg und Landshut, mögliches Oberzentrum Freising, Mittelzentren Schrobenhausen und Mainburg, Unterzentren Geisenfeld und Wolnzach. Für ein Einzelhandelsentwicklungskonzept sind insbesondere folgende Bestimmungen aus dem LEP 2006 von Bedeutung: 41
6 Zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte A II (Z) Die Zentralen Orte sollen so entwickelt werden, dass sie ihre überörtlichen Versorgungsaufgaben innerhalb ihres Verflechtungsbereiches dauerhaft erfüllen (Z) Die Versorgungseinrichtungen der Zentralen Orte sollen in der Regel in deren Versorgungs- und Siedlungskern realisiert werden. Zentrale Orte Mittelzentren (Z) Mittelzentren sollen die Bevölkerung ihrer Mittelbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs versorgen. (Z) Mittelzentren sollen über vielseitige Einkaufsmöglichkeiten des gehobenen Bedarfs sowie über ein vielfältiges und attraktives Arbeitsplatzangebot verfügen. Nachhaltige gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen Handel B II (Z) Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Einzelhandelseinrichtungen, insbesondere solchen zur Deckung des kurzfristigen, täglichen Bedarfs mit Lebensmitteln, soll sichergestellt werden. (G) Dabei ist die Versorgung möglichst durch eine Vielfalt von Betrieben unterschiedlicher Größen anzustreben. Der Erreichbarkeit der Einzelhandelseinrichtungen möglichst auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt besondere Bedeutung zu. (G) Es ist anzustreben, dass die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und ihrer Innenstädte, Ortskerne und Stadtteilzentren durch die Errichtung oder Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben nicht wesentlich beeinträchtigt wird. B II (Z) Flächen für Einzelhandelsgroßprojekte sollen in der Regel nur in Unterzentren und Zentralen Orten höherer Stufen sowie in Siedlungsschwerpunkten (geeignete Zentrale Orte) ausgewiesen werden. Soweit Einzelhandelsgroßprojekte ganz überwiegend dem Verkauf von Waren des kurzfristigen, täglichen Bedarfs dienen, kommen auch Kleinzentren und nichtzentrale Orte in Betracht, wenn diese über keine Versorgung mit diesen Waren verfügen und sie dem ländlichen Raum angehören. Die Ausweisung soll in städtebaulich integrierter Lage mit einer den örtlichen Gegebenheiten entsprechenden Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgen. Vom Erfordernis der städtebaulich integrierten Lage kann in städtebaulichen Randlagen bei Einzelhandelsgroßprojekten, die nicht dem Verkauf von Waren des kurzfristigen, täglichen Bedarfs dienen, ausnahmsweise abgesehen werden, wenn die Gemeinde den Nachweis des Fehlens geeigneter städtebaulich integrierter Standorte erbringt und bei Einzelhandelsgroßprojekten mit überwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten das 42
7 Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als oberste Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung dem jeweiligen Vorhaben auf Grund übergeordneter Gesichtspunkte der räumlichen Ordnung und Entwicklung zustimmt. (Z) Durch die Ausweisung von Flächen für die Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten soll die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich dieser Einrichtungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Siedlungsentwicklung B VI 1.3 (Z) In allen Gemeinden soll in der Regel eine organische Siedlungsentwicklung stattfinden. Abweichend hiervon ist eine überorganische Siedlungsentwicklung in zentralen Orten und Siedlungsschwerpunkten sowie in geeigneten Gemeinden im Bereich von Entwicklungsachsen zulässig. Im Wohnsiedlungswesen ist eine überorganische Entwicklung auch in anderen geeigneten Gemeinden der Stadt- und Umlandbereiche in Verdichtungsräumen möglich. B VI 2.4 (Z) Agglomerationen im Anschluss an Einzelhandelsgroßprojekte in städtebaulichen Randlagen sollen vermieden werden. C 2.2 Regionalplan Der Regionalplan wertet die Nähe der Region Ingolstadt zu den sich dynamisch entwickelnden Oberzentren Nürnberg und München positiv und nennt das Profitieren von diesen Wachstumsräumen als Anliegen für die gesamte Region Ingolstadt. Vor allem in der Stärkung der Eigenständigkeit der Region Ingolstadt liegt eine Zielsetzung der raumstrukturellen Entwicklung. Dies gilt auch für den Mittelbereich Pfaffenhofen, nachdem eine starke Arbeitsmarktverflechtung zum Verdichtungsraum München vorliegt. Um die Eigenständigkeit des Mittelbereichs zu stärken, sollte das Arbeitsplatzangebot ausgeweitet werden. Bedarf besteht nach Angaben des Regionalplans in allen Branchen, insbesondere im Dienstleistungsbereich. Das Mittelzentrum Pfaffenhofen a.d. Ilm soll in seinen mittelzentralen Versorgungsaufgaben gestärkt werden. Insbesondere sollen angestrebt werden die Ausweitung des Arbeitsplatzangebotes, die Stärkung des Dienstleistungsbereichs, Einrichtungen für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen, die Beseitigung städtebaulicher Mängel in der Altstadt bei Entlastung des innerstädtischen Verkehrs durch den Bau der Süd- und weiträumigen Nord-Ost Umfahrung, der Erhalt des Krankenhauses und des Heimes der Altenhilfe, der Ausbau der Tourismusfunktion. 43
8 Speziell zum Themenfeld Einzelhandel nennt der Regionalplan folgende Ziele bzw. Grundsätze: (G) In der Region soll eine bedarfsgerechte Warenversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft angestrebt werden. (G) Die Warenversorgung der Bevölkerung soll wohnortnah auf der jeweiligen Bedarfsstufe gewährleistet sein. Die dezentrale Versorgungsstruktur mit ihrer großen Vielfalt des Angebots soll erhalten bleiben und gestärkt werden. (Z) In allen Gemeinden soll die örtliche Grundversorgung mit Waren gewährleistet werden. (Z) Die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten einschließlich Ansammlungen von Einzelhandelsbetrieben mit der Wirkung eines Einzelhandelsgroßprojektes sollen die Funktionsfähigkeit zentraler Orte nicht wesentlich beeinträchtigen. (Z) Die Attraktivität und Erreichbarkeit der Orts- und Stadtteilzentren soll erhalten, gestärkt und verbessert werden. Ansiedlungen und Erweiterungen in Lagen außerhalb von Orts- und Stadtteilzentren sollen nicht zur Schwächung dieser Zentren führen. Einzelhandelsgroßprojekte sollen grundsätzlich städtebaulich und verkehrlich integriert werden. Karte 5: Raumstruktur nach dem Regionalplan der Region Ingolstadt (10) Quelle: Regionalplan Region Ingolstadt (10). 44
9 Zudem sind im Regionalplan die zentralen Orte der untersten Kategorie in der Region Ingolstadt festgelegt (vgl. Karte 5). Als Kleinzentren im Einzugsgebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm sind die Gemeinden Hohenwart, Scheyern, Ilmmünster, Rohrbach und Schweitenkirchen eingestuft, wobei die Gemeinden Rohrbach und Schweitenkirchen als bevorzugt zu entwickelnde Orte gekennzeichnet sind. C 2.3 Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels Schöpfen Einzelhandelsgroßprojekte im Bereich der Nahversorgung ein zu hohes Maß der für Waren des kurzfristigen, täglichen Bedarfs zur Verfügung stehenden Kaufkraft ab bzw. entziehen Einzelhandelsgroßprojekte den Innenstädten zu viel der dort im Einzelhandel gebundenen Kaufkraft, kann dies bis zum Verlust der Nahversorgung bzw. zu flächendeckenden Geschäftsaufgaben in der Innenstadt und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung zentrumsbildender innerstädtischer Versorgungsstrukturen führen. Dementsprechend ist der zentrale landesplanerische Prüfmaßstab in Bezug auf Einzelhandelsgroßprojekte darauf ausgerichtet, dass neu anzusiedelnde oder zu erweiternde Einzelhandelsgroßprojekte der bestehenden Versorgungsstruktur keinen zu großen Teil der Kaufkraft entziehen. Die Kaufkraft ist dabei die Geldmenge, die von den Einwohnern innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen im Einzelhandel ausgegeben wird. Die räumliche Beurteilungsgrundlage für die maximale Kaufkraftabschöpfung von Waren zur kurzfristigen, täglichen Bedarfsdeckung durch ein Einzelhandelsgroßprojekt ist unabhängig von der Betriebsform einheitlich der landesplanerische Nahbereich bzw. bei Siedlungsschwerpunkten ohne Nahbereich das Gemeindegebiet. Der landesplanerische Nahbereich umfasst den Nahversorgungsbereich eines Zentralen Ortes mit Gütern zur kurzfristigen, täglichen Bedarfsdeckung, d.h. also den Bereich, der durch die darin angesiedelten wohnortnahen Versorgungseinrichtungen mit Waren zur kurzfristigen, täglichen Bedarfsdeckung abgebildet wird. Maßgeblich für die maximale Kaufkraftabschöpfung eines Einzelhandelsgroßprojekts im Bereich der innenstadtrelevanten Sortimente von Waren des sonstigen Bedarfs sind die Versorgungseinrichtungen des Standorts Innenstadt. Entsprechend erfolgt für alle Einzelhandelsgroßprojekte, soweit in ihnen diese Sortimente angeboten werden, die Bemessung am Verflechtungsbereich des innerstädtischen bzw. innerörtlichen Einzelhandels, d.h. die maximal zulässige, sortimentsspezifische Kaufkraftabschöpfung eines entsprechenden Einzelhandelsgroßprojekts nimmt Maß am Schutzgut selbst, dem Einzugsbereich der innerstädtischen Versorgungsstruktur. Je nach Stärke einer Innenstadt fällt der jeweilige Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels größer oder kleiner aus. Dies bedeutet, dass Einzelhandelsgroßprojekte, soweit in ihnen innenstadtrelevante Sortimente von Waren des sonstigen Bedarfs angeboten werden, im Verhältnis zur Stärke oder Schwäche der jeweiligen Innenstadt bemessen werden, d.h. die verträgliche Dimension des Projekts ergibt sich direkt über die jeweilige, innerstädtische Versorgungssituation. Der Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels des im LEP ausgewiesenen Mittelzentrums Pfaffenhofen a.d. Ilm umfasst Einwohner (Stand: ). Nach der Abgrenzung der GfK bilden die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Gerolsbach, Hettenhausen, 45
10 Markt Hohenwart, Ilmmünster, Paunzhausen, Pörnbach, Reichertshausen, Rohrbach, Scheyern und Schweitenkirchen diesen Bereich (vgl. Karte 6). Karte 6: Verflechtungsbereich des innerstädtischen Einzelhandels der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm Quelle: Regierung von Oberbayern, eigene Darstellung. C 3 Sozioökonomische Rahmenbedingungen C 3.1 Bevölkerungsstand und -entwicklung Die Wohnbevölkerung in der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm sowie in deren Umland stellt das Nachfragepotenzial für Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen dar. Dementsprechend definiert die zu erwartende Entwicklung der Wohnbevölkerung in der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm und in deren Einzugsgebiet ganz entscheidend die künftigen Möglichkeiten der Einzelhandelsentwicklung sowie der Stadtplanung und -entwicklung. Der Bevölkerungsstand der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm wird vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zum Zeitpunkt mit Personen angegeben. Auf Basis der Einwohnermeldedaten der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm ergibt sich zum Stand Juni 2007 ein Wert von Personen bei insgesamt Haushalten. Die durchschnittliche Haushaltsgröße beträgt dementsprechend 1,92. Verglichen mit dem Bundesland Bayern und dem Regierungsbezirk Oberbayern zeigt sich für die gesamte Planungsregion Ingolstadt seit dem Jahr 1990 eine überdurchschnittlich starke Bevölkerungszunahme (vgl. Abb. 11). 46
11 Abbildung 11: Entwicklung des Bevölkerungsstandes Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, eigene Bearbeitung. Innerhalb der Region Ingolstadt lässt sich zudem für die Stadt und den Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm ein gegenüber der Planungsregion noch stärkeres Bevölkerungswachstum ausmachen. Während allerdings die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm im Zeitraum zwischen 1994 und 2004 eine gegenüber dem Landkreis Pfaffenhofen leicht unterdurchschnittliche Entwicklung des Bevölkerungsstandes aufwies, hat sich diese Situation ab dem Jahr 2005 verändert. Abbildung 12: Natürliche Bevölkerungsentwicklung und Wanderung Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, eigene Bearbeitung. 47
12 So ist für die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm zumindest seit dem Jahr 2005 eine auch gegenüber dem Landkreis Pfaffenhofen überdurchschnittliche Entwicklung des Bevölkerungsstandes zu verzeichnen. Dies wird der zentralörtlichen Funktion der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm als Mittelzentrum gerecht. Die überdurchschnittlich starke Bevölkerungszunahme der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm aber auch des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm beruhen nahezu ausschließlich auf einem positiven Wanderungssaldo (vgl. Abb. 12). Gerade seit dem Jahr 2000 verzeichnet die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm einen vergleichsweise starken Zuzug. Die natürliche Bevölkerungsentwicklung trägt dagegen kaum mehr zu einem Bevölkerungswachstum bei. Dementsprechend wird die zukünftige Bevölkerungsentwicklung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm ganz entscheidend von der wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst und ihrer Attraktivität als Wohnstandort. Abbildung 13: Bevölkerungsprognose Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, eigene Bearbeitung. Bisher gehen die Bevölkerungsprognosen sowohl für die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm als auch für den Landkreis Pfaffenhofen auch zukünftig von einem überdurchschnittlichen Bevölkerungswachstum aus (vgl. Abb. 13). So wird der Zuwachs des Bevölkerungsstandes für den Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm mit etwas unter 5 % angegeben, während für die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm eine Bevölkerungszunahme von etwas über 5 % erwartet wird. Insgesamt zeigen sich damit sehr günstige Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung des Einzelhandels, da von einer zukünftigen Zunahme des Nachfragepotenzials im Marktgebiet ausgegangen werden kann. 48
13 C 3.2 Wirtschaftsstruktur und -entwicklung Während die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm zumindest seit dem Jahr 2005 über dem betreffenden Wert des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm liegt, ist eine derart herausgehobene Position für das Mittelzentrum Pfaffenhofen a.d. Ilm bei der Beschäftigungsentwicklung nicht auszumachen (vgl. Abb.14). Abbildung 14: Beschäftigungsentwicklung zwischen 1990 und 2006 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, eigene Bearbeitung. 49
14 Seit dem Jahr 1995 weist die Beschäftigungsentwicklung im Landkreis Pfaffenhofen eine insgesamt positivere Entwicklung auf, als dies für die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm festgestellt werden kann. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm entwickelt sich sogar positiver als die gesamte Planungsregion Ingolstadt. Die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm weist dagegen eine zum Regierungsbezirk Oberbayern vergleichbare Entwicklung auf mit geringeren Wachstumsraten. Vergleicht man allerdings die Beschäftigungsentwicklung umliegender zentraler Orte mit der Entwicklung in der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, so wird deutlich, dass die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm zu der Gruppe der überdurchschnittlich stark an Beschäftigung wachsenden Städte gehört, zusammen mit Ingolstadt, Neuburg a.d. Donau und Eichstätt. Abbildung 15: Beschäftigungsstruktur 2006 nach Wirtschaftszweigen Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, eigene Bearbeitung. Bezogen auf die aktuelle wirtschaftssektorale Struktur des Beschäftigtenstandes weist die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm eine zum bayerischen Durchschnitt nahezu identische strukturelle Zusammensetzung auf (vgl. Abb. 15). Im strukturellen Vergleich der Verteilung der Beschäf- 50
15 tigung nach Wirtschaftssektoren ist für die Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm ein gegenüber der Region Ingolstadt und dem Landkreis Pfaffenhofen stärkerer Anteil des Bereichs sonstige Dienstleistungen festzustellen. Für die räumliche Einkaufsorientierung und dementsprechend für die Nachfrage im städtischen Einzelhandel ist die Pendlerverflechtung eine wesentliche Einflussgröße. Dabei ist das Pendlersaldo der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm zwar nahezu ausgeglichen, dennoch pendeln mehr ais Beschäftigte täglich aus der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm aus. Zielarbeitsmärkte sind im Wesentlichen die Verdichtungsräume München und Ingolstadt. Abbildung 16: Pendlersaldo 2006 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, eigene Bearbeitung. C 3.3 Wirtschaftliche Zukunftsaussichten Zur Beurteilung der wirtschaftlichen Zukunftschancen der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm wird auf die Ergebnisse des Prognos-Zukunftsatlas 2007 zurückgegriffen (vgl. Abb. 17). Im Prognos-Zukunftsatlas 2007 werden für alle 439 Landkreise in Deutschland anhand vergangenheitsbezogener Daten die Indikatoren wirtschaftliche Stärke und wirtschaftliche Dynamik berechnet und daraus ein Gesamtindex gebildet, der die aktuellen Zukunftschancen widerspiegelt. Der Landkreis Pfaffenhofen a.d Ilm rangiert in der Prognos-Bewertung insgesamt an 50. Stelle. Dabei erreicht der Landkreis beim Teilindex der wirtschaftlichen Stärke bzw. des Niveaus den Rang 91, dagegen liegt der Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm beim Teilindex der Dynamik deutschlandweit an 7. Stelle. Dementsprechend gilt der Landkreis Pfaffenhofen als Boomregion in Oberbayern. Die Wirtschaft wächst kräftig, auf dem Arbeitsmarkt herrscht quasi Vollbeschäftigung und die Kommunalfinanzen sind in Ordnung. Vor dem Hintergrund der starken Abhängigkeit einer auch zukünftig positiven Bevölkerungsentwicklung von Wanderungsgewinnen, kommt der deutschlandweit führenden Stellung des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm beim Teilindex der Dynamik eine besondere Bedeutung zu. So werden die positiven Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung durch entsprechend positive Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Zukunftsaussichten gestützt. 51
16 Abbildung 17: Wirtschaftliche Zukunftschancen des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm Quelle: Prognos Zukunftsatlas
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