einzelne Forderungen zur MiFID II!

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2 Ein Blick zurück!! 2007 bis 2008: Finanzkrise!! Oktober 2011: Vorschlag zur MiFID II und Veröffentlichung des Impact Assessment der Europäische Kommission!! März 2012: Positionierung des Europäischen Parlaments!! Juli 2014: MiFID II wird offiziell veröffentlicht.! Vollständiges Provisionsverbot! Verbot von Wertpapier-! vermittlern (Art 3)! einzelne Forderungen zur MiFID II! Deutlich strengere! Organisationsverpflichtungen! Beratungspflicht!

3 MiFID II ein Überblick! MiFID II! Richtlinie! RL 2014/65/EU vom ! Delegierte (Del) Rechtsakte! Leitlinie! Del. Richtlinie 2017/593 der EK vom ! Del. Verordnung 2017/565 der EK vom ! usw! Leitlinien für die Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen (ESMA 2015/1886)! weitere in Arbeit! Nationale Umsetzung! Umsetzung im Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 gültig ab !

4 Österreichische Rechtsordnung! 4!

5 2 Statt 1 Praxisrelevant Rechtstexte! WAG 2018! WAG 2007! Delegierte! VO (EU)! 2017/565! Leitlinien!Rundschreiben! usw! oder WissensDatenBank:

6 Vergütungsrecht! Produkt regulierung! Wohlverhaltensrecht! und mehr!

7 Erlaubt! Bedingungen! Verboten! Kunde! extern! intern! WPU/ KI! bestmögliches Interesse und! keine Verkaufsziele! qualitätsverbessernd! qualitätsverbessernd! KAG! Depot bank! Mitarbeiter! vgv/ WPV!

8 Wichtige Hinweise!! Der Name und der Zeitpunkt der Vergütung hat keinen Einfluss auf die aufsichtsrechtliche Beurteilung. Relevant ist, ob die Bezahlung direkt oder indirekt erfolgt.!! Eine Vergütung kann aufsichtsrechtlich in Ordnung sein, zivilrechtlich aber trotzdem dem WPU nicht zustehen. Dies ist gesondert zu beachten.!

9 Externe Vergütung! qualitätsverbessernd!! Demonstrative Liste, eine Anforderung muss erfüllt sein:! " Bei Beratungsdienstleistungen wird eine große Produktauswahl von geeigneten Finanzinstrumenten, inkludierend eine angemessene Anzahl von Drittanbietern berücksichtigt oder! " Angebot an den Kunden, die Eignung zu überprüfen oder eine andere ständige Dienstleistung, welche einen Wert für den Kunden hat (wie beispielsweise Beratung über die optimale Anlageaufteilung asset allocation ) oder! " Herstellung eines Zuganges zu einer großen Produktauswahl zu einem wettbewerbsfähigen Preis, welche dem Zielmarkt angemessen ist und auch eine adäquate Anzahl von Drittanbietern beinhaltet.!

10 Nahversorgung als! Qualitätsverbesserung?!! Noch unklar ist ob die finanzielle Nahversorgung auch als qualitätsverbessernd einzustufen ist. Ein Entwurf liegt im Finanzministerium.!! Eine physische Präsenz und/oder Filialen könnten so auch als Begründung für eine Qualitätsverbesserung dienen.!

11 Qualitätsverbesserung:! Was ist konkret zu tun?!! Wertpapierunternehmen! " Internes Papier erstellen warum die eigenen Dienstleistungen immer zumindest eine der obigen Punkte erfüllt. Zusätzliche Punkte können und sollen aufgenommen werden.! " Interne Liste erstellen über alle indirekten Vergütungen und wie damit Qualität der Dienstleistung verbessert wird.!! GVB und WPV! " Qualitätsstandards des Haftungsträgers übernehmen.!

12 Interne Vergütung! bestmögliches Interesse und! keine Verkaufsziele!! Interne Vergütungsstrukturen dürfen in keiner Weise mit der Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidieren. Es darf keine Vorkehrungen/ Vergütungsanreize/Verkaufsziele geben, ein bestimmtes Produkt zu empfehlen, wenn ein anderes Produkt den Bedürfnissen des Kunden besser entspricht.!

13 Erlaubt! Bedingungen! Verboten! Kunde! extern! intern! Portfolioverwalterbezeichnung Selbst- UNABHÄNGIG! bestmögliches Interesse und! keine Verkaufsziele! KAG! Depot bank! Mitarbeiter! vgv/ WPV! andere WPF/ KI!

14 Kostenoffenlegung! Bei Annahme und Gewährung von indirekten Vergütungen sind folgende Kostenoffenlegungen einzuhalten:!! Vor Erbringung der Dienstleistung! " Existenz, Art und Betrag der indirekten Vergütung (wenn Betrag nicht bekannt, Berechnungsmethode)!! Nach Erbringung der Dienstleistung:! " Wenn nur Berechnungsmethode bekannt gegeben wurde dann ist auch der genaue Betrag offen zu legen.!! Laufend:! " Solange eine indirekte Vergütung angenommen wird, ist mindestens einmal jährlich, individuell der Kunde über die tatsächliche Höhe zu unterrichten.!

15 Produktregulierung!

16 Beratungsprozess! inklusive Produktregulierung! Idee und Entwicklung des Produkts! NEU! NEU! Zielmarktdefinition! Szenarioanalyse! NEU! Interne Produktgenehmigung! Emittent! Emittent! Emittent! Emittent! NEU! Auswahl geeignete Vertriebskanäle! Emittent! NEU! Vorauswahl! der Produkte! Kontakt mit Kunden! Eignungstest! Beratung! NEU! Bericht inkl Begründung! NEU! Regelmäßige Überwachung der Produktregulierung! Emittent! NEU! Regelmäßige Überwachung der Produktregulierung!

17 Produktregulierung für Emittenten!! Emittent ist, wer Finanzinstrumente konzipiert. Dies beinhaltet:! " Schaffung, Entwicklung, Begebung und/oder Gestaltung!! Aufgaben:! " Produktüberwachungsprozess und -organisation! " Zielmarkt festlegen! " Interessenkonflikte analysieren! " laufende Analyse!! Für KAGs gelten die Regelungen nicht direkt.!

18 Kategorien für den Zielmarkt!! Kundentyp zumindest: Privatkunde, Professioneller Kunde usw!! Notwendiges Wissen und Erfahrung des Anlegers!! Finanzsituation des Anlegers mit Fokus auf die Fähigkeit, Verluste zu tragen!! Risikotoleranz inklusive Kategorisierung: risikoorientiert, konservativ usw!! Anlegerziele: Vorsorge, Dauer des Investments usw!! Anlegerbedürfnisse: Grüne oder ethische Investments usw)!

19 Produktregulierung für den Vertrieb!! Grundsätzliche Aufgaben:! " Zielmarkt kennen! " Zielmarkt weitergehend definieren! " Charakteristika des Produktes verstehen! " Rückmeldung über Verkäufe! " laufende Überprüfung!

20 Wohlverhaltensrecht!

21 Eignungstest!! Der Eignungstest besteht wie aus den Fragen:! " Entspricht das Produkt den Anlagezielen des Kunden, auch hinsichtlich seine Risikobereitschaft?! " Sind die Anlagerisiken für den Kunden finanziell tragbar?! " Hat der Kunde ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen um die Risiken zu verstehen.!

22 Neue Berichtspflicht bei! Anlageberatung!! Vor Durchführung des Geschäfts ist dem Kunden folgende Erklärung zu übergeben:! " Nennung der Empfehlung! " Erläuterung, wie die Empfehlung auf die! - Präferenzen! - Ziele und! - sonstigen Merkmale des Privatanlegers abgestimmt wurde.!

23 Beispiel für die Berichtspflicht!! Ich empfehle Ihnen den Investmentfondssparplan! Pfefferminze Invest! " Der Fonds deckt sich mit Ihrem Anlageziel monatlich zu sparen, einer Risikobereitschaft von 40 %! " Die angesparten Gelder sind wie aus dem Vermögensplan ersichtlich nicht zur Erhaltung des Lebensstandards möglich, das finanzielle Risiko daher tragbar.! " Sie haben bereits bisher öfters in Investmentfonds investiert, dabei teilweise auch Geld verloren und kennen daher das Risiko. Zusätzlich habe ich Sie noch einmal mit praktischen Beispielen auf die Risiken aufmerksam gemacht.!

24 Telefonaufzeichnungen!! Gespräche sind aufzuzeichnen, wenn diese die! " Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beinhalten! " Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen beinhalten könnten, aber nicht zum Abschluss führen.!! Drei wesentliche Handlungsmöglichkeiten:! " umfassende Telefonaufzeichnungen einführen! " Festlegung bestimmter Telefone (mit Aufzeichnungsmöglichkeit) für derartige Dienstleistungen! " umfassende Schriftlichkeit oder persönliche Beratungstätigkeit zwingend einführen.!

25 Erfüllungsgehilfen I!! Die FMA erhält Einsichtsmöglichkeiten direkt bei vertraglich gebundenen Vermittlern und Wertpapiervermittlern. Diese Einsichtsmöglichkeit kann auch vor Ort statt finden sollte jedoch nur bei konkreten Anlässen vorkommen.!! Die konkrete rechtliche Ausgestaltung ist noch in Diskussion.!

26 Erfüllungsgehilfen II!! Es gibt einen Vorschlag dahingehend, dass vertraglich gebundene Vermittler auch für WPDLU arbeiten können sollten. Dies würde die Flexibilität für Gewerbetreibende der Gewerblichen Vermögensberatung deutlich erhöhen.!! Ob dies umgesetzt wird ist noch nicht entschieden.!

27 Startup Paket und sonstiges!! Geringere Eigenkapitalanforderungen!! Nur einen Geschäftsführer für kleinere Wertpapierfirmen!! Veröffentlichungspflichten in Zeitschriften sollten durch eine Veröffentlichung auf der Homepage des FV FDL ersetzt werden um Kosten zu sparen.!! Der Zugang aus Drittländern sollte abgeschafft oder erschwert werden.!

28 Disclaimer! " Diese Präsentation ist nicht vollständig.! Wien, am ! " Der Fachverband Finanzdienstleister sowie der Vortragende übernehmen keine Haftung für den Inhalt dieser Präsentation.! " Es kann auch noch zu gravierenden Änderungen gegenüber dem Inhalt dieser Folien durch nationale und europäische Gesetzesänderungen, Änderungen der Aufsichtsstandards und oder Gerichtsentscheidungen kommen.!

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