Dennoch sind die Ergebnisse, das was bei den Betroffenen als Hilfe und als Unterstützung tatsächlich ankommt, nach wie vor nicht ausreichend.
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- Herta Hartmann
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1 Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Harald Körner. Ich wohne in Schwäbisch Hall. In der Versorgung und der Betreuung psychisch kranker Menschen wird viel Positives getan. Die Professionellen auf den verschiedensten Ebenen versuchen, ihr Bestes zu geben. Dennoch sind die Ergebnisse, das was bei den Betroffenen als Hilfe und als Unterstützung tatsächlich ankommt, nach wie vor nicht ausreichend. Zunächst ein allgemeiner Hinweis: Trotz einheitlicher Sozialhilferichtlinien der Kommunalen Spitzenverbände, sind die Sozialhilfe Richtlinien für keine Kommune / für keinen Landkreis rechtsverbindlich; sie sind nur eine allgemeine Empfehlung. Abweichungen davon im Rahmen der bestehenden Gesetze sind also durchaus möglich. Wenn sie in einer Region leben, deren Steueraufkommen im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften relativ niedrig ist, werden dort die tatsächlichen Hilfeangebote vielfach qualitativ und quantitativ schlechter ausfallen können als in Regionen, die ein höheres Steueraufkommen haben. 1
2 Meine folgenden Ausführungen gliedern sich in drei Punkte: 1. Welche Hilfeangebote für jüngere und ältere chronisch psychisch kranke Menschen gibt es in unserem Landkreis? 2. Wie ist die Behandlung, die Versorgung und die Betreuung chronisch psychisch kranker - auch älterer - Menschen allgemein zu beurteilen? 3. Die Perspektive ist: wenn alles so bleibt wie bisher, erleben wir bei der Versorgung / bei der Betreuung eine Katastrophe. Schon jetzt wird die Situation psychisch kranker Menschen immer wieder als dringend verbesserungswürdig beklagt (Literaturverzeichnis Ziff. 1, Seite 11 ff.) zu 1: 1.1 Wohnen 2
3 Anm.: die Anzahl der Plätze für betreutes Wohnen wurde inzwischen wesentlich ausgeweitet durch einen neuen Anbieter. 1.2 Tagesstruktur Gruppenangebote (Club der Begegnungen, Stammtisch, Ausflüge, Urlaubsreisen, Teestube, Singkreis, Sonntagskaffee usw. SPDI regelmäßig Betreute 78 einmalige/kurzzeitige Betreute 300 Leistungsanbieter sind: Sozialtherapeutische Einrichtung Buchhof, Samariterstift OSO, Wendepunkt e.v. Kliniken (Tagesklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in SHA, Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) Nervenärzte, Psychologen, Gesundheitsamt, Integrationsfachdienst In den letzten Jahren hat sich Vieles in unserem Landkreis verbessert: wir haben eine psychiatrische Tagesklinik bekommen, ein neues Sozialpsychiatrisches Zentrum, seit März ist dort auch eine PIA untergebracht. Was noch immer fehlt ist eine vollstationäre psychiatrische Abteilung im Klinikum in Schwäbisch Hall. Das ist eine besondere Geschichte. 2. Wie ist die klinische Behandlung, die Versorgung und die Betreuung insbesondere 3
4 chronisch psychisch kranker - auch älterer - Menschen zu beurteilen, zu bewerten? In der Wochenzeitung Die Zeit vom heißt es zum Thema der Behandlung in psychiatrischen Kliniken: So erlebt die Psychiatrie in Deutschland einen beständigen und verhängnisvollen Niedergang. Personal wird abgebaut, die Liegezeiten werden drastisch gekürzt. Für Gespräche zwischen Ärzten und Patienten gibt es keine Zeit mehr, die Zahl der Kontakte hat sich halbiert. Viele Patienten werden mit Medikamenten so weit psychisch stabilisiert, dass sie die Klinik verlassen können. Das zweite große Problem psychisch kranker Menschen in Deutschland ist, dass es zwischen den Kliniken einerseits und den niedergelassenen Ärzten / Therapeuten mit ihren ambulanten Angeboten, der Gemeindepsychiatrie mit ihren Wohngemeinschaften und Betreuungsgruppen andererseits kaum Brücken gibt. Weiter heißt es an anderer Stelle: Dabei dürften seelisch kranke Menschen nach jahrzehntelanger Reform der Versorgungsstrukturen heute nicht schlechter gestellt sein als körperlich Erkrankte 4
5 Dann heißt es in der gleichen Zeitung: Zudem gehen viele Betroffenen im Dschungel der unkoordinierten Angebote verloren. Wochen später werden sie dann mit einer erneuten Psychose wieder stationär aufgenommen. In der Stuttgarter Zeitung vom 25. März 2008: lautet die Überschrift eines Artikels: Seelisch Kranke wegen Sparzwangs schlechter behandelt. Rationalisierungen in den Kliniken bringen Arbeitsverdichtung für Beschäftigte und schlechtere Behandlung der Kranken. Mehr Medikamente, weniger Worte. Dazu gehört noch die Tatsache, dass wie sie wissen - nahezu alle Akutstationen psychiatrischer Landeskliniken permanent überbelegt sind! Ein untragbarer Zustand. Nun zur ambulanten oder stationären Betreuung in gemeindenahen Einrichtungen bzw. zur Versorgung durch ambulante Dienste. 5
6 Älteren Betroffenen, die keine Tagesstruktur mehr im Werkstattbereich bzw. im Arbeitsbereich haben weil sie z.b. das gesetzliche Rentenalter erreicht haben -, bleibt für eine Tagesstruktur im Grunde nur die folgenden vier Möglichkeiten und die auch nur bedingt. 1. Besuch der Tagesstätte 2. die ambulante Betreuung im Wohnbereich / auch durch SpDi 3. Tagesbetreuung für Senioren im stationären Breich 4. regelmäßige auch ehrenamtlich organisierte Treffs, Gruppenabende, Kontaktstellen usw. Der Besucher einer Tagesstätte im Landkreis Schw. Hall hat im Gegensatz zu den überwiegend anderen Tagesstätten in BW den großen Nachteil, dass er die Tagesstätte nur besuchen kann, wenn das Sozialamt für den Besuch der Tagesstätte eine individuelle Kostenzusage von monatlich etwa 600 erteilt hat. Die Zusage erteilt das Sozialamt wiederum aber nur dann, wenn der Betroffene gegenüber dem Sozialamt seine Vermögensverhältnisse offenlegt und sein Vermögen nicht übersteigt (eine eigen genutzte Wohnung wird dabei nicht angerechnet). 6
7 Oder der Benutzer bezahlt den Besuch der Tagesstätte aus eigenen Mitteln, was für viele Betroffene aus nachvollziehbaren Gründen nur sehr selten in Frage kommt. Z.B. weil der Besucher seinen Notgroschen dafür nicht verlieren möchte. Oder der Arbeitslohn des Ehemannes sonst mit herangezogen werden müsste (Petitionsausschuss). Hinzukommt, dass die sog. Einzelfinanzierung aber auch die in anderen Landkreisen praktizierte Pauschalfinanzierung, eine freiwillige Leistung des Sozialamtes ist, also kein Rechtsanspruch dafür besteht. Diese Leistung könnte also ohne weiteres jederzeit gestrichen werden ( Ivo Gönner Städtetag BW). Fazit: keine hoffnungsvolle Perspektive, wenn man daran denkt, dass die Steuereinnahmen der Kommunen in den nächsten 2 Jahren drastisch zurückgehen werden! Beim ABW gelten die gleichen Finanzierungsvoraussetzungen wie bei der Tagesstätte. Für viele auch ältere chronisch psychisch kranke Menschen, die bisher vielleicht noch bei den Angehörigen lebten, ein großes Hindernis den Wechsel in das betreute Einzelwohnen oder eine betreute WG vorzunehmen. 7
8 zu 3: Bei dieser Folie habe ich mich gefragt: was machen eigentlich die Menschen, die aufgrund einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes nicht mehr im Einzelwohnen oder in einer Wohngemeinschaft leben können sondern in einem Heim der EH versorgt werden müssten, dabei aber gewisse Aufnahmevoraussetzungen der Einrichtung nicht erfüllen? Sie haben dann ja nur die Wahl, in ein reguläres allgemeines Pflegeheim zu gehen, wo erfahrungsgemäß ihr Rechtsanspruch auf Dauer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährt zu bekommen in der Regel doch geschmälert wird, im Vergleich zu einer entsprechenden Einrichtung der EH. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die speziellen Einrichtungen der Eingliederungshilfe, vielfach gar nicht in der Lage sind, den bei älteren Menschen erforderlichen zusätzlichen Pflegebedarf qualitativ ab zudecken, so dass eine Verlegung in ein traditionelles allgemeines Pflegeheim schon aus diesem Grunde notwendig wird. Erschwerend für den Verbleib eines älteren psychisch kranken Menschen in seiner alten Umgebung, in seiner alten Behinderteneinrichtung ist na- 8
9 türlich auch die Frage nach der Finanzierung dieser Maßnahmen. Es ist die konkrete Abhängigkeit vom Kostenträger, der möglicherweise auf eine meist billigere Heimunterbringung an einem anderen Ort drängt. Auf jeden Fall, so meine ich, und da stehe ich keineswegs allein mit meiner Ansicht, sind alle aufgezeigten Möglichkeiten, nicht zufriedenstellend. In der Qualität, in der Quantität und auch wegen der fehlenden Transparenz der Hilfeangebote (siehe auch Literaturhinweise). Ein Anspruchsberechtigter braucht ein Angebot, das seinen Bedürfnissen entsprechend ausgestattet ist. Wenn z.b. ein psychisch kranker älterer Mensch eine ambulante Betreuung im Einzel- Wohnen und eine Tagesstruktur durch den Besuch der Tagesstätte erhält, dann ist diese Leistung stärker als bisher am tatsächlichen individuellen Bedarf auszurichten Gegebenenfalls auch unter Einbeziehung des Persönlichen Budgets. Wichtig ist ebenso, das die zu erbringende Leistungen für die Betroffenen und Angehörigen transparenter gemacht werden. 9
10 So halte ich in vielen Fällen auch den Besuch einer WfbM für psychisch kranke Menschen absolut kontraproduktiv. Die Tätigkeit entspricht überwiegend nicht den wirklichen Fähigkeiten und Begabungen der Betroffenen. Im Arbeitsbereich müssten daher stärker als bisher auch andere Modelle angeboten werden (Beispiele). Ergebnis: Die vorhandenen Hilfeangebote für chronisch kranke Menschen, die älter werden, sind nicht ausreichend auf die individuellen Bedarfe ausgelegt. Es fehlt ein allseits nachvollziehbares, aufeinander abgestimmtes Angebot der Kostenträger, der Einrichtungen und der Betroffenen und gegebenenfalls auch der Angehörigen. 3. Die Perspektive, wenn alles so bleibt führt in eine Katastrophe. Schon jetzt wird die Situation psychisch kranker Menschen immer wieder als dringend verbesserungswürdig beklagt. (so nachzulesen Literaturverzeichnis Ziff. 1, dort Seite 11 ff.) 10
11 Wesentliche Verbesserungen sind aus 3 Gründen erforderlich: 3.1 steigende Zahlen wegen demografischer Entwicklung plus dynamische Zunahme bei psychischen Erkrankungen: 3.2. die derzeitigen Angebote sind qualitativ und quantitativ nicht zufriedenstellend 3.3 Die finanziellen Mittel sind nicht ausreichend / die finanziellen Ressourcen sind begrenzt Bei allen notwendigen Veränderungsprozessen sollte berücksichtigt werden, was bei älteren psychisch kranken Menschen im Vordergrund steht: Isolation zentrales Problem Bleiben können größter Wunsch Angebote von Altenhilfe und Gemeindepsychiatrie vernetzen Bürgerschaftliche Hilfe als Chance für Anbieter und Nutzer Konsequenzen für Kostenträger und Leistungserbringer Was soll sich ändern? 11
12 Die jetzt folgende Aufzählung kann und soll gar nicht vollständig sein. Ich habe nur einen Teil der Vorschläge, wie sie immer wieder von Experten eingebracht werden (siehe Literaturangaben), herausgegriffen: Die Reihenfolge ist beliebig und nicht nach Prioritäten angeordnet. Stellenwert der Problematik in der Gesellschaft verbessern. Lobby verstärken Druck auf Gesetzgeber. Die Gesellschaft muss Einsicht gewinnen, dass eine auskömmliche und tatsächlich wirkungsvolle Versorgung bzw. Betreuung erforderlich ist und Geld kostet. Private Ressourcen / bürgerschaftliches Engagement stärken fördern. Nicht als Ersatz sondern als Ergänzung. Unterstützung und Entlastung von Familien durch Verbesserung ambulanter Betreuungsangebote zur Tagesstruktur 12
13 neue Finanzierungswege (unbürokratische Maßnahmen: Sachleistung, Geldpauschale, persönliche Budgets) Einbeziehung der Krankenkassen (gute ambulante Versorgung = weniger Klinikaufenthalte), der Pflegeversicherung Gesetzgeber soll dafür sorgen, dass nach 43a SGB XI Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der EH leben, einen Rechtsanspruch auf die vollen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. (Liga) Qualifizierte, personenzentrierte und kooperative Hilfeplanung, um wohnortferne Unterbringungen gerade auch im Alter zu vermeiden. Verlegung in eine entsprechende qualifizierte Pflegeeinrichtung kann allerdings notwendig werden. Voraussetzungen schaffen, wie Einrichtungen für psychisch kranke Menschen und Pflegeheime künftig gemeinsam die pflegerische Versorgung übernehmen können. 13
14 Entwicklung und Erprobung des Konzepts der personenzentrierten Hilfen für psychisch kranke Menschen / bedarfsgerechte Hilfe statt angebotsorientierte Hilfe. Personenzentrierter Ansatz ist die konsequente Orientierung am Hilfebedarf des psychisch kranken alten Menschen und die Realisierung personenzentrierter integrierter Hilfen anstatt der bisher vorherrschenden institutionellen und angebotsgesteuerten Organisation der Hilfen. partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kostenträger und Leistungserbringern zusammen mit den Betroffenen und Angehörigen in der Weiterentwicklung der Angebots- und Finanzierungsstrukturen. Z.B. im GPV. Verbesserung der Transparenz bei den Angeboten (der Betroffene aber auch die Angehörigen sollen wissen können, wie die Betreuung konkret inhaltlich 14
15 ausgefüllt ist, was das Ziel ist und was das kostet) Tagesstruktur im Alter bedeutet in erster Linie Tagesstrukturierende Assistenzleistungen mit gleichzeitigem sozialen Kontakt: Die Seniorenbetreuung als Ergänzung des stationären Wohnens deckt eine zeitlich umfassende Hilfeleistung zur Tagesstruktur : Festlegung von Kriterien, die als Maßstab einer qualifizierten Umsetzung herangezogen werden können. Im Arbeitspapier des Landkreistages heißt es: Damit im Hinblick auf die demographische Entwicklung und der dynamischen Zunahme psychischer Erkrankungen auch in Zukunft eine a- däquate Versorgung sichergestellt werden kann sind erforderlich: - neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der gegebe- 15
16 nenfalls Teilhabeberechtigung der EH tangiert - Erprobung neuer Versorgungsformen unter Einbeziehung auch des Persönlichen Budgets. Beides würde zu einer notwendigen Veränderung der traditionellen Versorgungslandschaft in BW beitragen. Finanzierungsbeteiligung der Nutzer sind vielfach ein Hindernis, notwendige Hilfeangebote anzunehmen Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schluss möchte ich noch ein Thema ansprechen, das derzeit in unserem Landkreis aktuell diskutiert wird. Es geht um die Frage des Nebeneinander von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe. Es wird die Auffassung vertreten, insbesondere von den Einrichtungen der EH, dass die rechtlich garantierten Ansprüche des Betroffenen auf 16
17 Teilnahme am Leben in der Gesellschaft durch die Aufnahme in ein allgemeines Pflegeheim aber auch bei der Aufnahme in ein sog. (Fach-) Pflegeheim doch in irgendeiner Weise geschmälert werden könnte, was es gilt zu verhindern. Geschmälert, weil im allgemeinen Pflegeheim nicht das dafür speziell ausgebildete Personal zur Verfügung steht und wenn die Einrichtung mit der Pflegeversicherung einen Versorgungsvertrag nach SGB XI abschließt und gewissermaßen nur zweitrangig eine gewisse Ergänzung durch die Gewährung von Eingliederungshilfe nach SGB XII beansprucht bzw. gewährt wird. Viele sprechen in diesem Zusammenhang auch von einem Paradigmenwechsel. Die Sozialhilfeträger als Kostenträger haben ein großes Interesse, insbesondere auch für die alterspflegebedürftigen behinderten Senioren und Seniorinnen die vollen Leistungen der Pflegeversicherung zu erschließen. Derzeit zahlt die Pflegeversicherung ergänzend nur eine kleine Pauschale von 256 monatlich. 17
18 Allerdings wird eine Kombination von Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe in der Praxis bereits zunehmend angewendet. Einig ist man sich, dass auf der Verwaltungsebene dieses Grundsatzproblem nicht gelöst werden kann und hier der Gesetzgeber gefordert ist. Zum Abschluss noch etwas zur Ernüchterung: Ich meine das trifft auch auf das zu, was sie eben von mir zu dem Thema dieser AG gehört haben. ich zitiere: Die vorstehenden Erörterungen bleiben auf Metaebene stehen. So ein Zitat der Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Träger der Sozialhilfe am Ich wünsche uns eine lebhafte Diskussion. Vielen Dank! 18
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