Woche 51/52 Donnerstag, 23. Dezember Jahrgang 2010

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2 Seite 2 / Nummer 51/52 Amtsblatt Wiernsheim, 23. Dezember 2010 Hallenfußballturnier für Freizeit-, Vereins, und Firmenmannschaften am Sonntag, 26. Dezember 2010 in der Lindenhalle Wiernsheim ab Uhr Jan ab 10:00 Uhr Damen - Turnier Freitag ab 16:00 Uhr AH - Turnier Samstag ab 10:00 Uhr Herren - Turnier Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt! Wir freuen uns auf Ihren Besuch Auf Ihren Besuch freut sich die Handball-Abteilung des TSV Einladung zur Jahresfeier des SV Iptingen Wir freuen uns auf ihren Besuch!

3 , 23. Dezember 2010 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 51/52 / Seite 3 TSV 1892 Wiernsheim, Abt. Fußball Sie brauchen Ihren Christbaum nicht in den Müll werfen Amtliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten der Außenstellen des Rathauses in den Ortsteilen Pinache, Iptingen und Serres Die Außenstellen des Rathauses sind vom 23. Dezember 2010 bis 6. Januar 2011 geschlossen. Über diesen Zeitraum wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter im Rathaus Wiernsheim. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihr Bürgermeisteramt Gemeinde Wiernsheim Landkreis Enzkreis Wir holen ihn bei Ihnen zu Hause für eine kleine Spende ab und zwar am 08. Januar 2011, ab Uhr Satzung zur Kinderbetreuung in der Gemeinde Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und 2, 13, 14 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG), jeweils in der neuen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim am 15. Dezember 2010 folgende Satzung beschlossen: 1 Öffentliche Einrichtung Die Gemeinde Wiernsheim betreibt ihre Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne des Kindertagesbetreuungsgesetzes (Ki- TaG) als öffentliche Einrichtungen. 2 Begriffsbestimmungen (1) Kinderbetreuungseinrichtungen im Sinne von 1 Abs. 2 bis 6 KiTaG (Kindergärten) sind: Am Heiligen Abend, an Silvester, und am ist das Rathaus Wiernsheim mit allen Nebenstellen geschlossen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Impressum Herausgeber: Gemeinde Wiernsheim Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon , Telefax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Karlheinz Oehler, Marktplatz 1, Wiernsheim - für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. anzeigen@nussbaum-wds.de Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel oder abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet: 1. Regelkindergärten (RG): Einrichtungen mit einer Betreuungszeit von insgesamt bis zu 30 Stunden pro Woche am Vor- und Nachmittag für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. 2. Kindergarten mit verlängerten Öffnungszeiten (RG-VÖ): Einrichtungen mit einer zusammenhängenden Betreuungszeit von insgesamt bis zu 30 Stunden pro Woche für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. 3. Kombi-Gruppen (KG): Einrichtungen mit einer Betreuungszeit von insgesamt bis zu 32,5 Stunden pro Woche am Vor- und Nachmittag für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. 4. Kombi-Gruppen plus (KG plus): Einrichtungen mit einer Betreuungszeit von insgesamt bis zu 35 Stunden pro Woche am Vor- und Nachmittag für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. 5. Kindergruppen (KK): Einrichtungen für Kleinkindbetreuung mit einer Betreuungszeit von 6 Stunden pro Tag für Kinder im Alter bis drei Jahren. (2) Das Kindergartenjahr beginnt zum 1. September eines Jahres und endet zum 31. August des darauffolgenden Jahres. 3 Aufnahme (1) Grundsätzlich werden nur Kinder aufgenommen, die ihre Hauptwohnung in der Gemeinde Wiernsheim haben. Auswärtige Kinder können die Einrichtung benutzen, wenn freie Plätze zur Verfügung stehen. (2) Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten, vorrangig nach Vorliegen der Voraussetzungen des 24 SGB VIII. (3) Kinder mit und ohne Behinderungen werden, soweit möglich, gemeinsam betreut. Berücksichtigung findet dabei, dass sowohl den Bedürfnissen der behinderten als auch der nicht behinderten Kinder Rechnung getragen wird.

4 Seite 4 / Nummer 51/52 Amtsblatt Wiernsheim, 23. Dezember 2010 (4) Die Gemeinde legt die Grundsätze für die Aufnahme fest. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet im Regelfall die Leitung der Einrichtung. (5) Jedes Kind muss vor der Aufnahme in die Einrichtung nach 4 Kindertagesbetreuungsgesetz ärztlich untersucht werden. Hierüber ist eine Bescheinigung vorzulegen. (6) Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Kinder, wenn sie an einer ansteckenden Krankheit leiden oder dauernd pflegebedürftig sind. Es gelten die Regelungen von 5 entsprechend. (7) Es wird empfohlen, vor der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung die üblichen Schutzimpfungen vornehmen zu lassen. 4 Beginn und Beendigung des Benutzungsverhältnisses (1) Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Betreuungseinrichtung. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag der Sorgeberechtigten zum vereinbarten Zeitpunkt. (2) Das Benutzungsverhältnis endet durch Abmeldung des Kindes durch die Sorgeberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger nach Absatz 5. Für Kinder, die in die Schule aufgenommen werden und bis zum Ende des Kindergartenjahres die Einrichtung besuchen, erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung; sie werden von Amts wegen abgemeldet. Für Kinder, die während des Kindergartenjahres in die Schule eintreten, ist eine Abmeldung des Kindes durch die Sorgeberechtigten erforderlich. (3) Die Abmeldung hat gegenüber der Gemeinde der jeweiligen Kindertageseinrichtung unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich zu erfolgen. (4) Die Gebührenpflicht bleibt bis zur Wirksamkeit der Abmeldung bestehen. (5) Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund beenden. Wichtige Gründe sind insbesondere wenn sich die Kinder nicht in die Gemeinschaft einfügen und wiederholt in grober Weise gegen die Ordnung in den Einrichtungen verstoßen, nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen den Sorgeberechtigten und der Einrichtung über das Erziehungskonzept und/oder eine dem Kind angemessene Förderung trotz eines von der Gemeinde anberaumten Einigungsgespräches bestehen, die Erziehungsberechtigten oder andere Kostenträger mit der Zahlung der Gebühr mehr als zwei Monate im Rückstand sind oder wiederholt die in dieser Satzung aufgeführten Pflichten nicht beachten, das Kind die Einrichtung länger als vier Wochen unentschuldigt nicht mehr besucht hat. Der Ausschluss des Kindes erfolgt durch schriftlichen Bescheid; er ist unter Wahrung einer Frist von 4 Wochen anzudrohen. 5 Krankheitsfall bzw. vorübergehende Abwesenheit (1) Sollte das Kind einen oder mehrere Tage die Einrichtung nicht besuchen können, ist das Betreuungspersonal umgehend zu benachrichtigen. (2) Bei Erkrankung, insbesondere bei Vorliegen einer ansteckenden Krankheit (Scharlach, Masern, Mumps, Keuchhusten, Diphtherie, Windpocken und dergleichen), dürfen die Betreuungsangebote nicht in Anspruch genommen werden. Auf die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes wird verwiesen. Dies gilt auch, wenn Familienangehörige oder sonstige Personen, die mit dem Kind in Berührung kommen, an einer ansteckenden Krankheit leiden. Das Kindwird erst wieder aufgenommen, wenn der behandelnde Arzt eine weitere Übertragungsgefahr verneint. (3) Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall oder Fieber und Ähnliches sind die Kinder ebenfalls zu Hause zu behalten. (4) Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit - auch in der Familie - wieder die Einrichtung besucht, ist der Gemeinde Wiernsheim eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. (5) In besonderen Fällen werden ärztlich verordnete Medikamente, die eine Einnahme in der Einrichtung während der Betreuungszeit notwendig machen, nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen den Sorgeberechtigten und den pädagogisch tätigen Mitarbeitern verabreicht. 6 Aufsicht (1) Während der Öffnungszeiten der Einrichtung ist grundsätzlich das Betreuungspersonal für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. (2) Die Aufsichtspflicht der Gemeinde Wiernsheim der Einrichtung beginnt erst mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung und endet mit dem Verlassen derselben. (3) Auf dem Weg von und zur Einrichtung sowie auf dem Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht alleine den Personensorgeberechtigten. Dem ordnungsgemäßen Übergang in den jeweils anderen Aufsichtspflichtbereich ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 7 Versicherung, Haftung (1) Die Kinder sind nach 2 Abs. 1 Nr. 8a) SGB VII gesetzlich unfallversichert auf dem direkten Weg von der und zur Einrichtung, während des Aufenthalts in der Einrichtung, während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste etc.). (2) Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintreten, müssen der Leitung der Einrichtung unverzüglich gemeldet werden. (3) Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechselung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. (4) Die Haftung der Gemeinde, ihrer Organe und ihrer Bediensteten wird mit Ausnahme der Amtshaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung der Gemeinde für Schäden, die von Personen verursacht werden, welche nicht in ihrem Dienst stehen, wird in jedem Fall ausgeschlossen. 8 Elternbeirat Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Einrichtung beteiligt. 9 Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen werden Benutzungsgebühren gemäß 10 für 12 Monate (Elternbeiträge) erhoben. (2) Die Benutzungsgebühren stellen eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung dar und sind auch während der Ferien sowie bei Nichtbenutzung oder vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten. (3) Gebührenmaßstab ist die Art des Betreuungsangebots, der Umfang der Betreuungszeit, das Alter des Kindes, die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt des Gebührenschuldners. (4) Die Gebühren werden jeweils für einen Kalendermonat (Veranlagungszeitraum) erhoben. Scheidet das Kind bis einschließlich 15. des jeweiligen Monats aus der Einrichtung aus bzw. wird das Kind nach dem 15. des jeweiligen Monats aufgenommen, ermäßigen sich die Gebührensätze für diesen Monat gemäß 10 Abs. 3 auf 50 Prozent. 10 Gebührenhöhe (1) Die Höhe der Gebühr wird gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. (2) Ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder (z.b. durch Geburt, Adoption, etc.) gemäß Absatz 1, ist die Änderung der Gemeinde unter Angabe des Kalendermonats, in den die Änderung fällt, anzuzeigen. Die Benutzungsgebühren werden für den Kalendermonat neu festgesetzt, der auf den Kalendermonat folgt, in dem die Änderungen angezeigt werden.

5 , 23. Dezember 2010 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 51/52 / Seite 5 (3) Höhe der Gebührensätze je Betreuungsplatz im Einzelnen in Euro pro Monat: RG/RG-VÖ KG KG plus KK 1 Kind Kinder Kinder Kinder und mehr Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner sind die Sorgeberechtigten des Kindes, das dieeinrichtung besucht sowie diejenigen, die die Aufnahme in die Betreuungseinrichtung beantragt haben. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner (3) Der Gebührenschuldner ist verpflichtet, die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen sowie evtl. erforderliche Unterlagen in Urschrift oder beglaubigter Abschrift vorzulegen. 12 Entstehung/Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht zu Beginn des Veranlagungszeitraumes ( 9 Abs. 4), für den das Kind den Betreuungsplatz belegt. Wird das Kind im Laufe eines Monats in einer Kinderbetreuungseinrichtung aufgenommen, entsteht die Gebührenschuld mit der Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung. (2) Die Benutzungsgebühren werden bei der erstmaligen Benutzung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Festsetzung gilt so lange weiter, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbescheid ergeht. (3) Die Gebührenschuld wird jeweils zum ersten Werktag des Veranlagungszeitraumes ( 9 Abs. 4) fällig. Wird das Kind im Laufe eines Monats in einer Kinderbetreuungseinrichtung aufgenommen, wird die Gebührenschuld mit der Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung fällig. 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Hinweis: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden sind. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss wegen Gesetzwidrigkeit nach 43 GemO widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat. Was ist eine elektronische Lohnsteuerkarte? Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Ihr Arbeitgeber benötigt von Ihnen bestimmte Informationen (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit), um Ihre Lohnsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen zu können. Bisher diente die Lohnsteuerkarte dabei als Träger dieser Informationen. Ab dem Jahr 2012 sollen diese Informationen (Elektronischen LohnSteuer-AbzugsMerkmale - ELStAM) in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und Ihren Arbeitgebern elektronisch bereitgestellt werden. Aufgrund dieses neuen elektronischen Verfahrens ist eine Lohnsteuerkarte aus Papier nicht mehr notwendig. Wie sicher sind meine Daten? Die Übermittlung und Speicherung der Lohnsteuerdaten erfolgt auf gesetzlicher Grundlage und unter Wahrung des Datenschutzes. Welche Ihrer persönlichen Daten zur Übermittlung gespeichert sind und welcher Arbeitgeber diese in den letzten zwei Jahren abgerufen hat, können Sie (ab TT.MM.JJJJ) jederzeit über das ElsterOnline-Portal unter einsehen. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der IdNr im ElsterOnline- Portal notwendig. Darüber hinaus ist das für Sie zuständige Finanzamt Ansprechpartner für Auskünfte zu Ihren gespeicherten ELStAM. Nur Ihre aktuellen Arbeitgeber sind zum Abruf der ELStAM berechtigt. Mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses entfällt diese Berechtigung. Sie können auf Antrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt konkrete Arbeitgeber für den Abruf Ihrer ELStAM benennen oder ausschließen (Positivliste/Teilsperrung/Vollsperrung). Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte finden Sie auch im Internet unter Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen (z.b. Freibeträge) werden auch für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 zugrunde gelegt. Sollten sich zu Beginn des Jahres 2011 Abweichungen bei Steuerklasse oder Zahl der zu berücksichtigenden Kinder zu Ihren Gunsten ergeben, sind Sie verpflichtet die Eintragungen anpassen zu lassen. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt. Bitte beachten Sie: Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert (z.b. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung, kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr 2012) müssen sämtliche antragsgebundene Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Wird für das Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Bei Beginn einer neuen Beschäftigung müssen Sie ab dem Jahr 2012 Ihrem Arbeitgeber einmalig Ihr Geburtsdatum und Ihre IdNr mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Hat Ihr Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen Ihrem Arbeitgeber diese Informationen bereits vor. Damitwerden dem Arbeitgeber die notwendigeninformationen (ELStAM) für den Lohnsteuerabzug elektronisch zur Verfügung gestellt.

6 Seite 6 / Nummer 51/52 Amtsblatt Wiernsheim, 23. Dezember 2010 Wie funktioniert das neue Verfahren? Die Zuständigkeit für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z.b. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge), wechselt von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Für melderechtliche Änderungen wie z.b.: Heirat Geburt eines Kindes Kirchenein- oder Kirchenaustritt ist weiterhin die Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig. Welche Vorteile bietet mir die elektronische Lohnsteuerkarte? Vereinfachung und Beschleunigung: Durch die elektronische Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt wird das gesamte Lohnsteuerabzugsverfahren erheblich vereinfacht und beschleunigt. Weniger Behördengänge: Durch die alleinige Zuständigkeit der Finanzämter für die Änderungen von Lohnsteuerdaten (z.b. Steuerklasse, Freibeträge) sparen Sie sich zukünftig den Weg zur Meldebehörde. Kein Verlust und keine Kosten: Ein möglicher Verlust der bisherigen Lohnsteuerkarte und das Ausstellen einer kostenpflichtigen Ersatzlohnsteuerkarte entfällt. Die Gemeindeverwaltung informiert Gemeinde Wiernsheim - Forstbetrieb Brennholz- und Flächenlosverkauf Die traditionellen Brennholz- und Flächenlosverkäufe in Wiernsheim und Iptingen finden wie gewohnt nach Abschluss der Holzerntearbeiten im zeitigen Frühjahr 2011 (Februar/März) statt. Aufgrund der großen Nachfrage nach Brennholz - lang (ganze Baumstämme am festen Waldweg), bietet die Gemeinde Wiernsheim vorab folgende Brennholz-Lose an: Ortsteil Wiernsheim, Distrikt Schinderhau Brennholz - lang Nr.: 1+2 Brennholz - lang Nr.: 3 Kaltenbergweg Grenzweg Brennholz - lang Nr.: 4-10 Pinacherweg Brennholz - lang Nr.: 11 Brennholz - lang Nr.: Bruchhauweg Hochbergweg Brennholz - lang Nr.: 16 Fuchslochweg Ortsteil Wiernsheim, Distrikt Lindenhau Brennholz - lang Nr.: Jagweg Brennholz - lang Nr.: Waldwiesenweg Es handelt sich vorwiegend um Buchen-Brennholz, zum Teil gemischt mit Eiche, Esche, Kirsche, Ahorn, Birke, etc. Der Raummeter (Ster) kostet 40 E. Weitere Informationen und Karten finden Sie unter: - gemeindewald - aktuelles Interessenten können das Brennholz besichtigen und sich direkt bei Revierförster J. Hailer melden ( oder ). Sprechzeiten Rathaus Wiernsheim, Tel Montag bis Freitag 9.00 Uhr Uhr außerdem montags Uhr Uhr Außenstelle Pinache, Tel Mittwoch Uhr Uhr Außenstelle Serres, Tel Dienstag Uhr Uhr Uhr Uhr Außenstelle Iptingen, Tel Dienstag Uhr Uhr Uhr Uhr Gemeindebücherei Montag Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Energie- und Sanierungsberatung Auskünfte und Terminabsprache Tel Zimmer 205. Energie- und Beratungszentrum Pforzheim/Enzkreis (ebz) Sandweg 20, Pforzheim Tel Öffnungszeiten: donnerstags von Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Notariat mittwochs nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker, Frau Drung, Tel Notrufe Polizei 110 Polizeiposten Niefern-Öschelbronn Deutsches Rotes Kreuz Rettungsdienst, Notarztwagen, 112 Krankenwagen Feuerwehr 112 Feuerwehrkommandant Feuerwehr Wiernsheim Feuerwehr Pinache Feuerwehr Serres Feuerwehr Iptingen Feuerwehrhaus Wiernsheim Bei Wasserrohrbrüchen oder sonstigen Wasserversorgungsengpässen ist Herr Uwe Schaber, Tel , zuständig. Bezirksschornsteinfeger für die Gemeinde Wiernsheim mit Ortsteilen Serres und Iptingen: Manfred Mumm, Scheffelstraße Wiernsheim-Pinache Tel Fax: Bezirksschornsteinfeger für Pinache: Uwe Sandhöfer, Leibnizstr. 14, Bretten Tel Bestattungsunternehmer für die Gemeinde Wiernsheim Herr Scholl, Hintere Straße 3, Wiernsheim- Iptingen Tel Fax: Landratsamt Enzkreis, Zähringerallee 3, Pforzheim Tel Sprechzeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr und Uhr Mittwoch geschlossen Uhr Freitag Uhr EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale Ettlingen Störungsstelle - Strom Störungsstelle - Gas Bezirkszentrum Enzberg Gas - Herr Milkovic Diakoniestation Heckengäu/Krankenpflegestation im Büro Wimsheim, Rathausstr. 2 Sprechzeiten: Mo. - Fr. von Uhr Tel Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich der Anrufbeantworter, er wird täglich um Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen um 7.00 Uhr und Uhr abgehört.

7 , 23. Dezember 2010 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 51/52 / Seite 7 Bürgermeisteramt Wiernsheim Vorwahl: Zentrale Bürgermeister 23-0 Vorzimmer Hauptamt Ordnungsamt Meldeamt Standesamt/Sozialamt Gemeindekasse Steuerabteilung Bauamt Bauverwaltungsamt Herr Zipfel Bauanträge Bauhof Wassermeister Die Adressen der jeweiligen Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage Wiernsheim unter nachfragen. Fax-Nr Gemeindejugendpfleger Notariat mittwochs nach telefonischer Voranmeldung beim Notariat III in Mühlacker Mehrzweckhallen: "Lindenhalle" Wiernsheim "Waldenserhalle" Pinache "Kreuzbachhalle" Iptingen 8213 Bürgersaal Wiernsheim Klärwerk Iptingen Klärwerk Großglattbach Außenstellen: Rathaus Iptingen Rathaus Pinache Rathaus Serres 7326 Feuerwehr Revierförster Hailer Kindergärten: Wiernsheim, Herrschaftsgärten 12 Serres Iptingen 5311 Bürgermeisteramt Wiernsheim - Hauptamt - Häckselplatz der Gemeinde Wiernsheim im Ortsteil Pinache Der Häckselplatz hat das ganze Jahr über durchgehend geöffnet. Die Anlieferer werden gebeten, auf dem Häckselplatz nur entsprechend verwertbares Gut abzuladen. Holzteile mit Nägeln, Eisenbeschlägen, Scharnieren oder Ähnlichem zählen ausdrücklich nicht zum verwertbaren Material. Die Gemeinde bittet um entsprechende Beachtung! Achtung, neue Öffnungszeit!!! Elektrogeräteentsorgung in Wiernsheim Alle Elektrogeräte können beim Bauhof der Gemeinde Wiernsheim kostenlos zu folgender Zeit abgegeben werden: freitags von Uhr bis Uhr Kühlschränke und Gefrierschränke können nicht beim Bauhof abgegeben werden. Wie bisher, muss im Rathaus ein Entsorgungsscheck für diese Geräte zur Abholung "Frei Haus" gekauft werden. Die andere Möglichkeit wäre, diese Geräte selbst nach Maulbronn zum Recyclinghof zu fahren. Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie an unter WIPS Bürger-Bus Wiernsheim e.v. Sehr geehrte Damen und Herren, zur Hauptversammlung WIPS Bürger-Bus Wiernsheim e.v. möchte ich alle Vereinsmitglieder und Interessierte recht herzlich einladen. Mittwoch, den 12. Januar 2011, Uhr Gaststätte Löwenkeller (Nebenraum) Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorsitzenden 2. Bericht über die Gründungsversammlung und die erfolgten Beschlüsse sowie die bisherigen Aktivitäten 3. Festlegung der unterschiedlichen Amtszeiten 4. Wahlen: 1. Wahl eines Geschäftsführers 2. Wahlen von bis zu 3 Beisitzer 3. Wahlen von 2 Kassenprüfern 5. Anträge 6. Verschiedenes Anträge sind schriftlich bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand einzureichen. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Idziok 1. Vorsitzender Aus der Gemeindebücherei Öffnungszeiten: Montag bis Uhr bis Uhr und bis Uhr Neuerwerbungen finden Sie immer aktuell unter Kampusch, Natascha: 3096 Tage / Natascha Kampusch - List, S. Natascha Kampusch erlitt das schrecklichste Schicksal, das einem Kind zustoßen kann: Am 2. März 1998 wurde sie im Alter von zehn Jahren auf dem Schulweg entführt. Ihr Peiniger, der Nachrichtentechniker Wolfgang Priklopil, hielt sie in einem Kellerverlies gefangen Tage lang. Am 23. August 2006 gelang ihr aus eigener Kraft die Flucht. Priklopil nahm sich noch am selben Tag das Leben. Jetzt spricht Natascha Kampusch zum ersten Mal offen über die Entführung, die Zeit der Gefangenschaft, ihre Beziehung zum Täter und darüber, wie es ihr gelang, der Hölle zu entkommen. Über den Autor Natascha Kampusch, geboren am 17. Februar 1988 in Wien, war Opfer einer der längsten Entführungen der jüngeren Geschichte hat sie ihre Freiheit zurückerobert. Seither versucht sie, ein normales Leben zu führen. Im Frühjahr 2010 machte sie ihren Schulabschluss. SW: Schicksale, Biografie Standesamt Verstorben ist am in Wiernsheim Herr Alfred Kuhnle, Hintere Straße 14/1, Iptingen, im Alter von 70 Jahren am in Mühlacker Herr Ernst Erich Gärttner, Mühlackerstraße 36, Wiernsheim, im Alter von 91 Jahren

8 Seite 8 / Nummer 51/52 Amtsblatt Wiernsheim, 23. Dezember 2010 Altersjubilare Müllabfuhr Müllabfuhrplan für den Monat Januar 2011 W = Wiernsheim, I = Iptingen, P = Pinache, S = Serres Geburtstage in den Monaten Dezember 2010 und Januar 2011 Wir gratulieren herzlich am Wiernsheim: : 79 Jahre Josef Trejba, Hindenburgstraße : 72 Jahre Eva Riem, Dürerstraße : 82 Jahre Olga Stolle, Grünewaldstr : 71 Jahre Walter Brunner, Im Kazenloch : 73 Jahre Peter Wegner, Lindenstr : 70 Jahre Adolf Etzel, Herrschaftsgärten : 73 Jahre Sati Öztürk, Herrschaftsgärten : 91 Jahre Christa Fleischer, Beethovenweg : 71 Jahre Rosemarie Adler, Mühlstraße : 77 Jahre Edith Widmann, Kronengasse : 71 Jahre Ingrid Hannelore Möhring, Pichlerstraße 11 Pinache: : 81 Jahre Elfriede Grimmeisen, Talstraße : 79 Jahre Alfred Söhnle, Waldhof : 71 Jahre Karl Heinz Gellner, Uhlandstraße : 76 Jahre Ruth Haumacher, Hauptstraße : 70 Jahre Edmund Drozda, Hauptstraße 56/ : 82 Jahre Elfriede Luise Oehrle, Hauptstr. 7 Serres: : 74 Jahre Magdalena Teresa Zwierzynska, Gartenstraße : 78 Jahre Otto Collmer, Waldenserstraße : 75 Jahre Georg Müller, Silcherstraße 16 Iptingen: : 78 Jahre Hermine Moderer, Mönsheimer Str : 83 Jahre Erna Dertinger, Hintere Str : 72 Jahre Kurt Peter Mezger, In den Schleifwiesen : 70 Jahre Johann Trinkl, Hofwiesenstraße : 71 Jahre Helga Werner, Im Sommerrain 15 und wünschen allen Jubilaren ein schönes Geburtstagsfest und für die Zukunft alles Gute. Praxisdienste Bereitschaftsdienst der Ärzte der Regionen Heckengäu/Platte, Mühlacker u. Niefern- Öschelbronn/Eutingen Notfallpraxis Mühlacker Hermann-Hesse-Str. 43 (beim Krankenhaus Mühlacker) Tel Die Notfallpraxis ist täglich, auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Der Dienst beginnt am Vorabend um Uhr und endet um 7.00 Uhr des Folgetages. Kinderärztlicher Notfalldienst In der Notfallambulanz der Kinderklinik Pforzheim: mittwochs + freitags ab Uhr, samstags, sonntags + feiertags von 8.00 Uhr bis Uhr Tel (Terminabsprache sinnvoll) Bereitschaftsdienst der Tierärzte bis Dr. Schraishuhn, Mühlacker, Tel

9 , 23. Dezember 2010 Amtsblatt Wiernsheim Nummer 51/52 / Seite bis Dr. Knodel/Strauch, Vaihingen/Enz, Tel : Dr. Szemes, Mühlacker, Tel und Dr. Birkle, Maulbronn, Tel Bereitschaftsdienst der Diakonie Heckengäu Tel Es meldet sich der Anrufbeantworter der Diakoniestation. Er wird um 7.00 Uhr und um Uhr abgehört. Bereitschaftsdienst der Hebamme Geburts- und Stillhilfe Frau Enning, Tel Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte kann über das DRK Mühlacker, Tel , erfragt werden. Bereitschaftsdienst der Apotheken Apotheke am Rathaus, Mühlacker, Kelterplatz 1/1, Tel Löwen-Apotheke, Mühlacker-Dürrmenz, Hofstr. 4, Tel Apotheke im Centrum, Illingen, Ortszentrum 3, Tel Schloss-Apotheke, Vaihingen/Enz, Frankstr. 21, Tel Stern-Apotheke, Ötisheim, Bahnhofstr. 47, Tel Herz-Apotheke, Mühlacker, Bahnhofstr. 32, Tel Enz-Apotheke, Vaihingen/Enzweihingen, Vaihinger Str. 4, Tel Stadt-Apotheke, Maulbronn, Frankfurter Str. 30, Tel Sonnen-Apotheke, Mühlacker/Enzberg, Kieselbronner Str. 14, Tel

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