QUALITÄTSRICHTLINIE Ausgabe: Mai Deklaration von Schadstoffen gemäß IMO-Regularien. MDT-AUG / PEQ Seite 1 von 8

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1 QUALITÄTSRICHTLINIE Ausgabe: Mai 2017 Deklaration von Schadstoffen gemäß IMO-Regularien Q MDT-AUG / PEQ Seite 1 von 8 Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwendung sowie Mitteilung ihres Inhalts ist nur mit Einwilligung von MAN Diesel & Turbo SE gestattet. Inhalt 1 Geltungsbereich Hintergrund Deklaration von Schadstoffen gemäß Ship Recycling Konvention Deklaration der Asbestfreiheit Deklarationen für Motorkomponenten Deklarationen für Anlagenkomponenten Deklarationen Materialdeklaration von Schadstoffen (MD) Konformitätserklärung des Lieferanten Gewichtsangaben der Schadstoffe Änderungs-Historie... 8 MAN Diesel & Turbo SE Augsburg Erstellt: Augustin, PEQAP Geprüft: Dr. Rohbogner, PEQAC Krekel, PEQAIC Freigegeben: Dr. Zeppenfeld, PEQ

2 Seite 2 von 8 1 Geltungsbereich Diese Qualitätsrichtlinie gilt für die Lieferung technischer Erzeugnisse an MAN Diesel & Turbo, für maritime Anwendungen. Ausgenommen davon sind Komponenten mit folgenden MAN-Teile-Nummern: 08.xx.., 24.xx.., 25.xx.., xx.., xx.., xx.., xx... Für diese Teile sind keine Deklarationen erforderlich. 2 Hintergrund 2.1 Deklaration von Schadstoffen gemäß Ship Recycling Konvention Unter Federführung der International Maritime Organization (IMO) entsteht eine international gültige Rechtsgrundlage für das Recycling von Schiffsanlagen. Diese wurde als Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships, 2009 im Mai 2009 beschlossen. Die Anforderungen der Konvention sind in den Regelwerken einzelner Klassifikationsgesellschaften (z.b. Clean Design (DNV), IHM (ABS) oder Green Passport (LR)) verankert. Neben den Anforderungen an die Recycling-Betriebe ist beim Bau von Schiffen ein Bestandsverzeichnis der Schadstoffe (Inventory of hazardous materials, IHM) zu erstellen. Die IHM beinhaltet die im Schiff verbauten Schadstoffe. Die IHM ist demnach ein Katalog, in dem die potentiellen Schadstoffe, die in Komponenten von Schiffsanlagen verbaut sind, aufgelistet sind. Da eine große Anzahl von Kunden bereits auf freiwilliger Basis Motoranlagen, Getriebe und Propeller, die dieser Konvention entsprechen, bestellen, sind die Ship Recycling- Richtlinien auch von Lieferanten der MAN Diesel & Turbo einzuhalten. Aus diesen Forderungen erwächst für MAN Diesel & Turbo die Verpflichtung, Angaben über den Schadstoffgehalt in allen Produkten für maritime Anwendungen zu machen. Um dieser Verpflichtung nachkommen zu können, sind genaue Informationen des Lieferanten über die in den Produkten enthaltenen Schadstoffe notwendig. Außer der Materialdeklaration hat der Lieferant eine Konformitätserklärung zum Materialdeklarations-Prozess zu erstellen (supplier s declaration of conformity for material declaration management (SDoC)). Die Konformitätserklärung des Lieferanten soll sicher stellen, dass die betreffende Materialdeklaration den Anforderungen der Konvention entspricht. 2.2 Deklaration der Asbestfreiheit Die International Maritime Organization schreibt mit Wirkung vom vor, dass kein Asbest mehr in maritimen Anlagen enthalten sein darf (SOLAS II-1, Regulation 3-5). Deshalb sind Lieferanten verpflichtet zu bestätigen, dass Ihre Produkte kein Asbest enthalten. Für die Deklaration der Asbestfreiheit ist die Vorlage auf Seite 5 zu verwenden.

3 Seite 3 von 8 3 Deklarationen für Motorkomponenten Für Lieferungen von Motorkomponenten gilt folgendes: Beinhaltet ein Produkt keine Schadstoffe oder liegen die Schadstoffmengen unterhalb des Deklarierungslevels sind keine Deklarationen erforderlich. Die Deklarationen sind einmalig für jede Komponente zu erstellen. Wiederholte Lieferungen gleicher Teile sind nicht zu deklarieren. Materialdeklarationen von Schadstoffen nach Kapitel 5.1 und Konformitätserklärungen des Lieferanten (SDoC) nach Kapitel 5.2 sind an folgende -Adresse zu übermitteln: ship-recycling@mandieselturbo.com Motorkomponenten sind wie folgt definiert: Komponenten, die direkt am Motor, Getriebe oder Propeller angebaut sind und in Konstruktuions- und Herstellerverantwortung der MAN Diesel & Turbo stehen (z.b. Kolben) 4 Deklarationen für Anlagenkomponenten Für Lieferungen von Anlagenkomponenten wird eine Materialdeklaration (MD) nach Kapitel 5.1 und eine Konformitätserklärung des Lieferanten (SDoC) nach Kapitel 5.2 gefordert. Die Deklarationen sind an die -Adresse TechDoc@mandieselturbo.com zu übermitteln. Anlagenkomponenten sind wie folgt definiert: Komponenten, die nicht direkt am Motor, Getriebe oder Propeller angebaut sind und nicht in Konstruktions- und Herstellerverantwortung der MAN Diesel & Turbo stehen (z.b. Pumpen, Module, Filter, Generatoren, Kühler, Kupplungen, usw.) Für Anlagenkomponenten sind diese Deklarationen auch dann erforderlich, wenn keine Schadstoffe im Produkt enthalten sind. 5 Deklarationen 5.1 Materialdeklaration von Schadstoffen (MD) Vorgehensweise: Die Materialdeklaration muss eine eindeutige Identifikationsnummer enthalten. Für die Materialdeklaration ist die Vorlage auf Seite 6 oder die Vorlage MD and SDoC form zu verwenden. Sie ist vollständig und inhaltlich richtig auszufüllen und zu unterzeichnen. Alle Angaben in der Deklaration sind in englischer Sprache zu verfassen. Stoffe, die in Tabelle A aufgelistet sind, dürfen im gelieferten Produkt nicht enthalten sein.

4 Seite 4 von 8 Stoffe, die in Tabelle B genannt werden, sollen nur Verwendung finden, wenn sie technisch notwendig sind. Besteht die Möglichkeit auf diese Stoffe zu verzichten, sollte davon Gebrauch gemacht werden. Änderungen in der Schadstoffzusammensetzung sind umgehend neu zu deklarieren. Dies gilt für zusätzlich eingeführte, entfallende oder sich in der Menge ändernde Schadstoffe. 5.2 Konformitätserklärung des Lieferanten Vorgehensweise: Zusammen mit der Materialdeklaration von Schadstoffen (MD) ist eine Konformitätserklärung des Lieferanten zum Materialdeklarations-Prozess (Supplier s Declaration of conformity for material declaration management (SDoC)) vorzulegen. Für die Konformitätserklärung ist die Vorlage auf Seite 7 oder die Vorlage MD and SDoC form zu verwenden. Sie ist vollständig und inhaltlich richtig auszufüllen und zu unterzeichnen. Alle Angaben in der SDoC sind in Englisch zu machen. Die Konformitätserklärung des Lieferanten muss Folgendes beinhalten: 1) Eindeutige Identifikations-Nummer, identisch mit der Identifikationsnummer der MD 2) Name und Kontaktadresse des Herausgebers 3) Bezeichnung des Gegenstandes der Konformitätserklärung (z.b. Name, Typ, Modell-Nr. und/oder zusätzliche sachdienliche Angaben) 4) Erklärung der Konformität 5) Datum und Ort der Ausgabe 6) Unterschrift (oder gleichwertige Beglaubigung), Name und Funktion der vom Herausgeber autorisierten und beauftragten Person(en) 6 Gewichtsangaben der Schadstoffe Die Angabe des Gewichtes bezieht sich auf die kleinste demontierbare Einheit. Beispiele: Bei einer bleihaltigen Lagerschale in einem Pumpengehäuse stellt die Lagerschale selbst die kleinste Einheit dar. Deshalb ist das Schadstoffgewicht in Bezug zu dieser zu setzen. Ein chromathaltiger Farbanstrich ist entfernbar. Die Gewichtsangabe bezieht sich demnach auf den Chromatgehalt der Farbe.

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8 Seite 8 von 8 7 Änderungs-Historie Datum Änderung Auslöser a) 03/2009 Neuausgabe EQC b) 04/2009 c) 05/2009 d) 09/2009 e) 03/2012 f) 02/2015 EQAIC g) 02/2016 Vollständige Überarbeitung PEQAIC h) 05/2016 Tabelle ergänzt: Perfluorooctane Sulfonic Acid (PFOS) Brominated Flame Retardant (HBCDD) PEQAIC i) 05/2017 Siehe unten PEQAIC Änderungen in der aktuellen Ausgabe im Vergleich zur letzten Ausgabe: Aktuelle Ausgabe: Mai 2017 Letzte Ausgabe: Mai 2016 Änderungen im Textteil sind jeweils am rechten Textrand durch schwarze Linien markiert! Tabellarische Auflistung der Änderungen in der aktuellen Ausgabe im Vergleich zur letzten Ausgabe Position alt neu S3 / 3 ship-recycling@mandiesel.com ship-recycling@mandieselturbo.com S3 / 5.1 S4 / 5.2 die Vorlage auf Seite 6 zu verwenden. die Vorlage auf Seite 7 zu verwenden. die Vorlage auf Seite 6 oder die Vorlage MD and SDoC form zu verwenden. die Vorlage auf Seite 7 oder die Vorlage MD and SDoC form zu verwenden.

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