Newsletter Nr. 62, Liebe Mitbürger, liebe Mitbürgerinnen,

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1 Newsletter Nr. 62, Liebe Mitbürger, liebe Mitbürgerinnen, mitten im Berliner Hochsommer geht es auch mit der Legislaturperiode langsam in die Zielgerade. Dennoch arbeiten wir auch in dieser Woche an wichtigen Vorhaben: Mit einem Gesetzespaket aus insgesamt 13 Änderungen des Grundgesetzes haben wir nach jahrelangen Verhandlungen das größte Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition in dieser Legislaturperiode umgesetzt. Das Paket enthält die umfassende Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Dem musste am diesem Freitag noch der Bundesrat zustimmen. Auch in Sachen Rente war in dieser Woche Einiges mit dabei: Wir haben in zweiter und dritter Lesung Änderungen der betrieblichen Altersversorgung, der Erwerbsminderungsrente und zur Angleichung der Rentenwerte in Ost und West beschlossen. Eine willkommene Abwechslung ist da Besuch aus dem Wahlkreis: Neben Besuch von der Berufsschule Technik in Idar-Oberstein war das Lina-Hilger-Gymnasium aus Bad Kreuznach in dieser Woche gleich drei Mal hier im Deutschen Bundestag vertreten: Junge, politikinteressierte Menschen, über die ich mich von Herzen freue! Herzlichst, Ihre Antje Lezius MdB 1

2 Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Wir wollen, dass man in Deutschland überall gleich gut leben kann. Dafür steht der Länderfinanzausgleich, dessen Regelungen 2019 auslaufen. Durch Änderungen des Grundgesetzes haben wir ein neues Modell geschaffen, um schwächere Bundesländer nicht im Regen stehen zu lassen: Deutschland hält zusammen. Nach intensiven Beratungen haben wir die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Grundlage gestellt und schließen damit eines der wichtigsten Reformvorhaben dieser Koalition ab. Mit einem umfangreichen Gesetzgebungspaket, zu dem auch Grundgesetzänderungen gehören, haben wir für finanzielle Planungssicherheit in Bund und Ländern von 2020 bis mindestens 2030 gesorgt. Im Vordergrund dieser Reform steht für uns die gesamtstaatliche Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit. Damit tragen wir zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in ganz Deutschland bei. Unterschiede in der Finanzkraft der Länder werden künftig nicht mehr durch einen horizontalen Finanzausgleich untereinander abgefedert, sondern über die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Ergänzend erklärt sich der Bund zu einer jährlichen zusätzlichen finanziellen Beteiligung bereit, die im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen wird. Im Gegenzug konnten wir strukturelle Verbesserungen im Bund-Länder-Verhältnis erreichen. So wird der Stabilitätsrat gestärkt, indem er die Einhaltung der Schuldenbremse zukünftig auch auf Länderebene überwacht. Im parlamentarischen Verfahren haben wir dem Bund einen größeren Einfluss auf die Ausgestaltung der Länderprogramme zur Verwendung der Bundesmittel gesichert. Zudem haben wir die Weisungsmöglichkeiten des Bundes beim Steuervollzug gestärkt und machen somit den Vollzug im Finanzwesen effizienter. Des Weiteren schaffen wir mit einer neuen Bundeskompetenz die Grundlage für ein Bürgerportal, mit dem die Dienstleistungen von Bund und Ländern digital leicht erreichbar sein werden. Die wichtigste Neuerung, von der wir vor Ort profitieren, ist die Möglichkeit, finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen zu unterstützen. Einige Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz, haben die Kommunen lange mit dieser Aufgabe alleine gelassen. Wir haben jetzt Mittel in Höhe von dreieinhalb Milliarden Euro für die Schulen zur Verfügung gestellt. Deshalb ist heute auch ein guter Tag für alle Schulkinder und Eltern. Autobahnen sind für uns als starke Wirtschaftsnation wichtige Lebensadern. Um Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Autobahnen künftig effizienter und schneller zu gestalten, übertragen wir diese Aufgaben von 16 Ländern auf den Bund. Dort schaffen wir eine Infrastrukturgesellschaft, die ab 2021 die genannten Aufgaben übernimmt. Wir sichern den über Beschäftigten einen guten Übergang zum Bund zu und werden auf ihre Bedürfnisse bei diesen Veränderungen achten. Meine große Sorge war, dass wir mit diesen Änderungen zentralstaatliche Tendenzen fördern. Mit den jüngsten Korrekturen haben wir dagegen aber Schranken eingebaut. Auch der Bundestag hat jetzt ein Kündigungsrecht, sollte das System so nicht funktionieren. Klar muss nämlich auch sein: Der Bund kann nicht jedes Mal, wenn die Länder ihre Aufgaben nicht anständig erfüllen, Feuerwehr spielen. Und es darf jetzt auch keinen Wettbewerb darum geben, als Kommune finanzschwach zu bleiben, nur um in den Genuss von Bundesmitteln zu kommen. Wichtig war mir zudem: Die vielfach befürchtete Privatisierung von Autobahnen wird es nicht geben. Die neue Infrastrukturgesellschaft auf Bundesebene bietet die große Chance, zukünftig Bundesprojekte einheitlich und zügig durchzuplanen und sie ohne Reibungsverluste zu bauen. 2

3 Die Regelungen im Einzelnen: 1. Warum ist ein Handeln notwendig? Solidarpakt II und Länderfinanzausgleich laufen 2019 aus Schuldenbremse gilt ab 2020 Für die finanzielle Planungssicherheit in Bund und Ländern von 2020 bis mindestens Mehr Geld vom Bund für die Länder Abschaffung Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form Alt: horizontaler Finanzausgleich unter den Ländern Neu: Finanzkraftausgleich über die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer1 Zusätzliche finanzielle Beteiligung des Bundes von rund 9,5 Mrd. Euro ab 2020 Erweiterung Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Juli 2017: gilt für Alleinerziehende und ihre Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (12- bis 17-Jährige als neue Anspruchsberechtigte) 3,5 Mrd. Euro zusätzlich zur Unterstützung von finanzschwachen Kommunen bei der Sanierung von Schulen Welche Kommune finanzschwach ist, muss einvernehmlich zwischen Bund und Land festgestellt werden 3. Neue Kontroll-, Steuerungs- und Prüfrechte für den Bund Stärkung des Stabilitätsrates: überwacht Einhaltung der Schuldenbremse künftig auch auf Länderebene Stärkung der Weisungsmöglichkeiten des Bundes beim Steuervollzug Neue Bundeskompetenz als Grundlage für ein Bürgerportal, das Dienstleistungen von Bund und Ländern bündelt und digital leicht erreichbar macht Infrastrukturgesellschaft des Bundes: Bau und Erhalt von Autobahnen, Beseitigung von Reibungsverlusten 4. Zur Privatisierung deutscher Autobahnen Wird es nicht geben Neue Infrastrukturgesellschaft bleibt Eigentum des Bundes ÖPP (Öffentlich-Private-Partnerschaften) bleiben jedoch weiterhin möglich Mehr zum Thema erfahren Sie unter folgendem link: zbeziehungen/foerderale_finanzbeziehungen.html 3

4 Schüler aus dem Wahlkreis zu Besuch in Berlin Das Lina-Hilger-Gymnasium aus Bad Kreuznach zum Ersten Zu einer Klassenfahrt nach Berlin gehört der Bundestag einfach dazu! Gleich drei Mal war das Lina Hilger-Gymnasium aus Bad Kreuznach in einer Woche zu Besuch, eine Gruppe von Schülern besucht in Idar-Oberstein die Berufsschule Technik. Eingeladen hatte die heimische Bundestagsabgeordnete Antje Lezius. Insgesamt konnten so knapp 120 Schüler den Bundestag hautnah erleben. Lezius empfing die unterschiedlichen Schulklassen jeweils persönlich und nahm sich Zeit für ein politisches Gespräch. Die Sitzungswochen in Berlin sind immer eng getaktet mit Terminen von Morgens bis Abends. zum Zweiten 4

5 Die Berufsschule Technik aus Idar-Oberstein Für Schülerbesuche nehme ich mir aber gerne Zeit. Es ist wichtig, dass junge Menschen unsere Demokratie in Aktion erleben, erklärt Lezius. Für eine Portion zusätzliche Motivation bei heißem Berliner Wetter hatte die Abgeordnete den Schülern zu den Terminen Eis mitgebracht. 5

6 und zum Dritten. Aus dem Plenum: Betriebliche Altersvorsorge, Erwerbsminderungsrente und Rentenüberleitungs- Abschlussgesetz a) Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz). Entsprechend der Ziele des Koalitionsvertrages schaffen wir mit dem Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung verabschiedet haben, die Voraussetzungen für die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West bis zum Jahr Durch das vereinbarte Abschmelzen der Hochwertung der Ostentgelte legen wir den Grundstein für ein bundesweit einheitliches Rentenrecht. In diesem für viele Menschen wichtigen Bereich tragen wir so zur Rechtseinheit bei und fördern damit die innere Einheit unseres Landes. Das Rentenüberleitungsgesetz der Bundesregierung sieht demnach vor, in einem ersten Schritt den aktuellen Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes anzuheben. Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) sollen zum 1. Januar 2019 an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden und diesen bis zum 1. Januar 2025 vollständig erreicht haben. In weiteren Schritten soll der Verhältniswert zwischen aktuellem Rentenwert (Ost) und dem Westwert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben werden, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2024 die Höhe des Westwertes erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt soll dann im gesamten Bundesgebiet nur noch ein einheitlicher Rentenwert gelten. Die Hochwertung der ostdeutschen Einkommen für die Rentenberechnung soll ab Januar 2025 vollständig entfallen. Bis Ende 2024 hochgewertete Verdienste bleiben erhalten. 6

7 b) Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz). Wir unterstützen die Bezieher von Erwerbsminderungsrenten, die ab 2018 aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen müssen. Deshalb haben wir in zweiter und dritter Lesung die schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit bis 2024 auf das 65. Lebensjahr beschlossen. Dadurch berechnen sich die Renten von Erwerbsgeminderten so, als ob sie drei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Entsprechendes soll ebenfalls für Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten gelten. Die schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit für Rentenzugänge führen wir auch in der Alterssicherung der Landwirte ein. c) Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz). In zweiter und dritter Lesung verabschieden wir grundlegende Veränderungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente in kleineren und mittleren Unternehmen zu verbreiten und Geringverdiener mit Zuschüssen zu unterstützen, sich für dieses Rentenmodell zu entscheiden. So ist unter anderem geplant, Betriebs, aber auch andere freiwillige Zusatzrenten bis zu 200 Euro nicht auf die Grundsicherung im Alter anzurechnen. Bei Einkommen bis zu Euro monatlich soll ein Arbeitgeberzuschuss von bis zu 480 Euro jährlich mit bis zu 144 Euro vom Staat bezuschusst werden. Neu ist auch, dass Arbeitgeber künftig keine Garantien mehr über die Höhe der Betriebsrente, sondern nur noch über die gezahlten Beiträge abgeben müssen. Allerdings sollen Arbeitgeber zu einem Zuschuss zur Betriebsrente verpflichtet werden, wenn die Beschäftigten diese über eine Entgeltumwandlung ansparen. Der Zuschuss soll 15 Prozent des Sparbeitrags der Arbeitnehmer betragen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialbeiträge spart. Für Neuverträge soll dies ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022 gelten. Mehr zu den Gesetzen erfahren Sie unter: Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften Um die Rechtslage im Bereich des Tourismus- und Reisemarktes neuen Entwicklungen der vergangenen Jahre anzupassen, haben wir in zweiter und dritter Lesung eine Anpassung des rechtlichen Rahmens und die Umsetzung europäischen Rechts beschlossen. Im Fokus stehen dabei vor allem Regelungen, um Buchungen im Internet exakter zu fassen und Rechtssicherheit für die neben der Pauschalreise neu eingeführte Kategorie der verbundenen Reiseleistung zu gewährleisten. Ziel der Richtlinie ist es in erster Linie, den rechtlichen Rahmen den Entwicklungen des Reisemarktes anzupassen und Regelungslücken zu schließen. Es sollen insbesondere auch Regelungen für die bisher nur teilweise erfasste Buchung von Reisen über das Internet geschaffen werden. Die Änderungen sollen zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beitragen und durch eine Angleichung der Rechtsvorschriften sollen Hindernisse für den Binnenmarkt beseitigt werden. Die Richtlinie löst sich von dem Mindestharmonisierungsansatz ihrer Vorläuferrichtlinie zugunsten eines Vollharmonisierungsansatzes, der es den Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht erlaubt, strengere oder weniger strenge Vorschriften vorzusehen. Punktuell belässt die Richtlinie den Mitgliedstaaten jedoch gesetzgeberischen Spielraum, um Vorschriften einzuführen oder beizubehalten, die ein abweichendes Schutzniveau für Reisende gewährleisten. 7

8 Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien Frohe Pfingsten! Diesen Newsletter können Sie unter oder unter abonnieren. Weitere Informationen erhalten Sie dort und unter 030/ Wenn Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, richten Sie bitte eine kurze mail an: 8

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