Das Schweizer Autogewerbe. (KFZ-Bekanntmachung)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Schweizer Autogewerbe. (KFZ-Bekanntmachung)"

Transkript

1 Das Schweizer Autogewerbe braucht die KFZ-Bekanntmachung! Argumentarium für die Beibehaltung der «Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel» (KFZ-Bekanntmachung) Aktualisierte Version

2 Die KFZ-Bekanntmachung Gemäss dem Schweizerischen Kartellgesetz sind Abreden, die den Wettbewerb auf einem Markt für bestimmte Waren erheblich beeinträchtigen und sich nicht durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz rechtfertigen lassen, sowie Abreden, die zur Beseitigung wirksamen Wettbewerbs führen, unzulässig (Artikel 5 Absatz 1 Kartellgesetz). Unzulässig sind also Vereinbarungen von Unternehmen gleicher und unterschiedlicher Marktstufe des Autogewerbes, die eine Beschränkung des freien Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Am 21. Oktober 2002 hat die Eidgenössische Wettbewerbskommission (WEKO) die KFZ-Bekannt machung erlassen. Diese bestimmt, welche Wettbe werbsabreden zwischen Importeuren und Händlern respektive Werkstätten zulässig sind. Die KFZ-Bekannt machung umschreibt, was ein Importeur in seinen Händler- und Serviceverträgen verlangen darf. Sie regelt ergänzend auch, wie sich der Importeur gegenüber markenunabhängigen Garagisten zu verhalten hat. Mit Entscheid vom 21. Juli 2012 führt die WEKO die KFZ-Bekanntmachung vorläufig bis 2015 weiter. Diese wird gegenüber Werken und Importeuren konsequent durchgesetzt. Der WEKO-Entscheid zur KFZ-Bekanntmachung als Modell für EU-Mitgliedstaaten Die KFZ-Gruppenfreistellungsverordnung (KFZ-GVO) der Europäischen Union aus dem Jahre 2001 ist das Pendant zur Schweizer KFZ-Bekanntmachung. Sie gilt noch bis Mitte Ab 1. Juni 2013 wird es in der EU somit keine branchenspezifische KFZ-GVO mehr geben. Diese wird unter anderem durch einen freiwilligen und unverbindlichen Code of Conduct der Hersteller/Importeure ersetzt. Im Jahr 2022 wird die EU entscheiden, ob sie zur KFZ-GVO zurück geht. Gegen das Vorgehen Brüssels regt sich aber in zahlreichen EU-Mitgliedstaaten (wie z. B. Österreich) Widerstand. Diese Länder beabsichtigen, die KFZ-GVO in das jeweilige Landesrecht zu «importieren», um den Wettbewerb zwischen Händlern und Herstellern/ Importeuren weiterhin zu garantieren. Die WEKO wird im Herbst 2014 die Erfahrungen mit der KFZ-Bekanntmachung untersuchen und 2015 über deren Weiterführung entscheiden. Eine ersatzlose Streichung der KFZ-Bekanntmachung steht gemäss WEKO auch für die Zeit ab 2015 nicht zur Debatte. Zu Recht: Sie hätte nämlich gravierende volkswirtschaftliche Konsequenzen für die Schweiz. Neben dem Autogewerbe und diesem nahe stehenden Branchen würden vor allem Automobilisten und Konsumenten Nachteile erfahren. AGVS/UPSA 2

3 Die Schweizer KFZ-Bekanntmachung dient der Volkswirtschaft sowie den Bürgerinnen und Bürgern Die WEKO verhindert mit der KFZ-Bekanntmachung Preisbindungen und die Abschottung des schweizerischen Marktes. Zudem wird der Wettbewerb unter den Marken gefördert und der Kundendienstmarkt belebt. Dies alles kommt den Konsumenten in Form von tiefen Preisen und einer hohen Dienstleistungsqualität zugute. Die durch die KFZ-Bekanntmachung erzeugte Dynamisierung des Wettbewerbs hat dem Konsumenten seit 2004 Millionen-Einsparungen gebracht, allein in den beiden letzten Jahren im Umfang von über CHF 150 Mio. Ohne KFZ-Bekanntmachung mit ihren Parallelimport-Möglichkeiten hätten die Händler von vornherein nicht einmal teilweise Währungsschwan kungen an den Schweizer Konsumenten weitergeben können. Die KFZ-Bekanntmachung hat aber nicht nur den Wettbewerb belebt, sondern stösst auch in weiteren Kreisen auf grosse Akzeptanz. Sie wird sowohl von Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberverbänden getragen, hängt heute doch jeder achte Arbeitsplatz in der Schweiz direkt oder indirekt vom Auto ab. Auch im nationalen Ausbildungssystem sind die KMU des Autogewerbes mit ihrer praxisnahen Qualitätsschulung für die Jugendlichen eine wichtige Säule. Die KFZ-Bekanntmachung ist für die Erhaltung von qualifizierten Arbeitsplätzen für Jung und Alt von grundlegender Bedeutung. Die Schweizer KFZ-Bekanntmachung enthält wichtige Bestimmungen, die den Wettbewerb unter Tausenden KMU des Autogewerbes beleben. Diese branchenspezifische Regelung hat auch einer Vielzahl nahe stehen der Branchen aus dem Zuliefer- und Dienstleistungs bereich zu Wachstum verholfen. Der Einfluss auf die schweizerische Volkswirtschaft ist beträchtlich. Die in der Schweizer Automobilwirtschaft tätigen Unternehmen setzen nämlich jährlich rund CHF 90 Mia. um (Quelle: Vademecum 2012, strasseschweiz). AGVS/UPSA 3

4 Die KFZ-Bekanntmachung fördert den Wettbewerb und ein effizientes Autogewerbe Die KFZ-Bekanntmachung fördert den Wettbewerb auf der ganzen Linie: Mehrmarkenvertrieb: Ein Händler kann ohne Zustimmung seines Importeurs zusätzlich konzernfremde Marken in sein Sortiment aufnehmen und vertreiben. Das bedeutet für den Garagisten eine grössere unternehmerische Freiheit und mehr Unab hängigkeit, für den Konsumenten einen vereinfachten Zugang zu und den Vergleich zwischen verschiedenen Marken und Modellen. Neuen Marken wird der Zugang zum Schweizer Markt wesentlich erleichtert, und der Wettbewerb wird entsprechend belebt. Niederlassungsfreiheit: Jeder Händler kann ohne Zustimmung seines Importeurs weitere Verkaufsund/oder Auslieferungsstellen errichten. Auch dies liegt im Interesse der unternehmerischen Freiheit der Gara gisten. Der Automobilist kann sich heute in unmittel barer Nähe seines Wohnsitzes fachkundig beraten und bedienen lassen, auch wenn er in einer abgele genen Region wohnt. Die Gefahr, dass sich diejenigen Betriebe, welche die Vorgaben der Importeure überhaupt noch erfüllen können, auf die Ballungszentren konzentrieren müssen, ist mit der KFZ-Bekannt machung gebannt. Vertragsrechtliche Regelungen: Sie gewährleisten die unternehmerische Freiheit der Markenbetriebe, beispielsweise durch die Schriftform der Kündigung des Händlervertrags mit objektiver und transparenter Begründung oder die Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist von mindestens zwei Jahren. Zugang zu technischen Informationen: Der Importeur ist verpflichtet, sämtliche technischen Informationen über seine Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. Das gilt nicht nur für die zum Netz des Importeurs gehörenden Werkstätten, sondern für alle After-Sales-Betriebe. Dies liegt auch im Interesse der Sicherheit und damit letztlich des Automobilisten. Ersatzteilgeschäft: Die Werkstätten können frei wählen, ob sie Originalersatzteile oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile einbauen und bei wem sie diese beziehen wollen. Kontrahierungszwang bei After-Sales-Verträgen: Die KFZ-Bekanntmachung sieht vor, dass der Handel vom After-Sales-Bereich vertraglich getrennt zu regeln ist. Werkstätten haben Anspruch auf After-Sales- Verträge, wenn sie die qualitativen Kriterien solcher Verträge erfüllen. Dies gewährleistet den Garagisten eine gewisse Planungs- und Investitionssicherheit. AGVS/UPSA 4

5 Das Autogewerbe und zahlreiche Branchen sowie Verbände fordern die uneingeschränkte Weiterführung der Schweizer KFZ-Bekanntmachung AGVS, Autogewerbeverband der Schweiz: Die KFZ-Bekanntmachung wirkte sich in den vergangenen Jahren nachweislich positiv auf die Schweizer Volkswirtschaft aus. Zugleich nahm der Wettbewerb, wie von der WEKO angestrebt, vor allem in den Jahren deutlich zu. Die KFZ-Bekannt machung fördert die Gewähr für gut ausgebildete Mitarbeiter, für umfassende Qualität in den Garagen betrieben und die damit einhergehende Sicherheit. Die Auswirkungen der KFZ- Bekannt machung kommen sowohl den Konsumenten und Garagisten zugute als auch dem gesamten schweizerischen Strassenverkehr. Es ist deshalb zwingend, die KFZ-Bekanntmachung über 2015 hinweg beizubehalten. Schweizerische Metall Union (SMU): Für ländliche Gebiete, die fern von Ballungszentren liegen, ist es von grundlegender Bedeutung, dass auch vor Ort eine qualitativ hochstehende Betreuung durch Garagen- und Landtechnikbetriebe gewährleistet ist. Mit dem Wegfall der KFZ-Bekanntmachung würden auch die 700 Fachwerkstätten der Landtechnikbranche in ihrer Existenz gefährdet. Schweizerischer Gewerbeverband (sgv): Der Wegfall der KFZ-Bekanntmachung würde die Existenz einer Mehrheit der heutigen KMU des Autogewerbes gefährden. Diese sind auf faire Rahmenbedingungen angewiesen, um die hohen Investitionen in den Garagenbetrieb tätigen und die erforderliche Qualität und Sicherheit gewährleisten zu können. AGVS/UPSA 5

6 KFZ-Bekanntmachung als Mittel gegen Massenkonkurse und Preissteigerungen Es ist voraussehbar, dass ein Wegfall der KFZ-Bekanntmachung nach 2015 die Hochpreisinsel Schweiz (wie vor Inkrafttreten der KFZ-Bekanntmachung) erneut zementieren würde. Die beiden infolge der laufenden Kartellgesetz revisionsbemühungen gefährdeten Bekannt machungen, d. h. die allgemeine sowie die KFZ-spezifische, garantieren zwar dem Markenbetrieb die Möglichkeit, die Preise frei zu gestalten und frei seine Fahrzeuge, Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien zu beziehen. Die allgemeine Bekanntmachung allein ist aber für den Automobil vertrieb und den Servicemarkt in der Schweiz vollkommen unzureichend. Die Automobilhersteller sind grosse, multinationale Unternehmen, die Automobilhändler und Werkstätten dagegen meist kleine und mittelständische Betriebe. Auf das Vertriebsnetz könnte Druck ausgeübt werden. Fahrzeuge, Ersatzteile und Verbrauchsmaterial (z. B. Schmierstoffe) müssten praktisch ausschliesslich beim Hersteller respektive Importeur bezogen werden, was sich negativ auf den Wettbewerb und damit die Preise auswirken würde. Die Niederlassungsfreiheit entfiele. Der Handel müsste sich künftig auf lukrative Ballungszentren zurückziehen. Der Händler könnte gezwungen werden, nur noch die Leasinggesellschaft des Herstellers zu vermitteln. Der Importeur könnte bestimmen, dass es hinsichtlich seiner Marke künftig nur noch Händler und keine reinen After-Sales-Betriebe mehr gibt. Die KFZ-Bekanntmachung gibt den kleinen und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit, sich dem Wettbewerb zu stellen. Die WEKO wird 2015 beim Entscheid, die KFZ-Bekanntmachung zu verlängern, den möglichen Verlust folgender Eckpfeiler berücksichtigen müssen: Die WEKO muss sicherstellen, dass auch nach 2015 kleine und mittelständische Unternehmen des Autogewerbes nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Der Mehrmarkenvertrieb könnte neu von Herstellern/ Importeuren unterbunden werden. Die Kündigungsfrist von zwei Jahren bestünde nicht mehr. Der Importeur könnte kurze Kündigungsfristen von z. B. drei Monaten vertraglich fixieren. Damit würden kleine und mittelständische Betriebe die erforderlichen Investitionen in einen Garagenbetrieb infolge fehlenden Investitionsschutzes nicht mehr tätigen. AGVS/UPSA 6

7 Die KFZ-Bekanntmachung als branchenspezifische Regelung ist für das Autogewerbe von grösster Bedeutung Neue Automobile sind aufgrund des hohen Anschaffungspreises und der technischen Komplexität nicht mit anderen Produkten vergleichbar. Der Wartung und Reparatur von Autos kommt aufgrund von Sicherheitsaspekten eine besondere Bedeutung zu. Die KFZ- Bekanntmachung gibt der Branche die für Vertrieb und Reparatur notwendigen Parameter. Das Rückgrat der Branche sind kleine und mittelständische Garagenbetriebe. Diese müssen erhebliche Investitionen in die vorgegebenen Standards tätigen, beispielsweise in die technische Ausrüstung von Werkstätten und in die intensive Schulung der Mitarbeitenden. Die KFZ-Bekanntmachung enthält faire Rahmenbedingungen, die das Machtungleichgewicht zwischen den Automobilherstellern und den vielen KMU regeln. Ein möglicher Wegfall der KFZ-Bekanntmachung im Jahre 2015 würde die kleinen oder mittelständischen Garagenbetriebe in administrativer Hinsicht erheblich belasten, insbesondere wegen der erforderlichen Neu verhandlung sämtlicher Vertriebs- und After-Sales- Verträge. Der Konsument profitiert von der KFZ-Bekannt machung, jedenfalls bis 2015: Er gelangt an Fahrzeuge zu tiefen Preisen, die qualitativ hoch stehend gewartet und repariert werden und 2012 haben die Konsu mentenorganisationen die positiven Wirkungen der KFZ-Be kannt machung immer wieder betont. Die KFZ-Bekanntmachung trägt dazu bei, dass eine gewisse unternehmerische Unabhängigkeit der Automobil händler und -werkstätten gewährleistet ist und die vorgenannten Investitionen amortisiert werden können. Dies führt zu verbesserten Wettbewerbs bedin gungen sowohl im Handel wie auch im Kundendienstbereich. AGVS/UPSA 7

8 Die KFZ-Bekanntmachung ist auch nach 2015 für das Autogewerbe in der Schweiz zwingend notwendig. Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten teilen diese Auffassung und sind dabei, die KFZ-GVO der EU in ihr nationales Recht zu übertragen Die KFZ-Bekanntmachung hat sich vor allem in den letzten drei Jahren bewährt. Sie ist für die Rechtssicherheit des schweizerischen Autogewerbes dringend erforderlich, insbesondere in der heutigen, wirtschaftlich schwierigen Situation. Ein Wegfall der KFZ-Bekanntmachung nach 2015 gefährdet den heute funktionierenden Wettbewerb in der Schweiz und wirkt sich nicht nur massiv zu Lasten der kleinen und mittelständischen Unternehmen aus, sondern auch zu Ungunsten der Konsumenten. Ein möglicher Wegfall hätte zudem schwerwiegende Konsequenzen für das nationale Ausbildungssystem und die Erhaltung von qualifizierten Arbeitsplätzen für Jung und Alt. AGVS/UPSA 8

9 Weitere Informationen erhalten Sie bei: AGVS/UPSA Mittelstrasse 32, Postfach 5232, CH-3001 Bern Telefon +41 (0) , Fax +41 (0)

Das Autogewerbe und der Wettbewerb Urs Wernli, Zentralpräsident AGVS

Das Autogewerbe und der Wettbewerb Urs Wernli, Zentralpräsident AGVS Das Autogewerbe und der Wettbewerb Urs Wernli, Zentralpräsident AGVS 22.09.2009 Das Schweizer Autogewerbe in Zahlen 5'300 Garagen und 38'000 Mitarbeitende. Davon 4'000 Garagen mit 31'000 Mitarbeitenden

Mehr

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel (KFZ-Bekanntmachung)

Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel (KFZ-Bekanntmachung) Wettbewerbskommission WEKO Herr Prof. Dr. Patrik Ducrey Vizedirektor Monbijoustrasse 43 3003 Bern Bern, 04. September 2014 // os G:\HK\Rechtsdienst\Vernehmlassungen\201409_September_KFZ-Bekanntmachung\20140829_Stellungnahme_KFZ_Bekanntmachung

Mehr

- 2 - Bewertung der Optionen

- 2 - Bewertung der Optionen Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundeskartellamtes zur Mitteilung der der Europäischen Kommission vom 22. Juli 2009 Der künftige wettbewerbliche Rahmen für den

Mehr

Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht

Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Swiss Competition Commission COMCO Vertikalabreden: Entwicklungen im Schweizer Wettbewerbsrecht Prof. Dr.,

Mehr

Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung. über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel

Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung. über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche

Mehr

Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor

Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche

Mehr

Wettbewerbssituation im Schweizer Automobilgewerbe (Berichtsjahre 2008-2011) Executive Summary

Wettbewerbssituation im Schweizer Automobilgewerbe (Berichtsjahre 2008-2011) Executive Summary (Berichtsjahre 2008-2011) Executive Summary Rechtliche und ökonomische Analyse der Kfz-Bekanntmachung (2008-2011) - Voraussichtliche Markt-Auswirkungen bei Wegfall der Kfz-Bekanntmachung sowie bei Übernahme

Mehr

Brüssel, den 5. Februar 2002

Brüssel, den 5. Februar 2002 Brüssel, den 5. Februar 2002 "Für die Kommission stehen die Kfz-Käufer an oberster Stelle", sagte Roman Prodi, der Präsident der Kommission. "Sie wollen eine echte Wahlmöglichkeit". Sie wollen Fahrzeuge

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Pressestatement. Peter Driessen Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages. anlässlich

Pressestatement. Peter Driessen Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages. anlässlich Pressestatement Peter Driessen Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages anlässlich der BIHK-Pressekonferenz IHK-Fachkräftemonitor Bayern am 3. März 2015, 10:30 Uhr, Großer

Mehr

Absurd und schädlich. Am 30. November:

Absurd und schädlich. Am 30. November: Absurd und schädlich. Am 30. November: Wir können nur gemeinsam gewinnen! Werde jetzt Teil der Ecopop-NEIN-Bewegung! Trag dich online ein: www.ecopopnein.ch facebook.com/ecopopnein twitter.com/ecopop_nein

Mehr

Geographische Preisdiskriminierung kein Problem?

Geographische Preisdiskriminierung kein Problem? Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Geographische Preisdiskriminierung kein Problem? Dr. Rafael Corazza Direktor,

Mehr

Presseinformation. Rückblick auf ein Jahr Marktpräsenz in Pratteln

Presseinformation. Rückblick auf ein Jahr Marktpräsenz in Pratteln Seite 1 von 5 Rückblick auf ein Jahr Marktpräsenz in Pratteln In einer Zeit, in der negative Schlagzeilen die Titelseiten in der Tagespresse prägten, investierte die in der Nordwestschweiz in ein neues

Mehr

Domaine de la santé et droit de la concurrence

Domaine de la santé et droit de la concurrence Wettbewerbskommission WEKO Commission de la concurrence COMCO Commissione della concorrenza COMCO Competition Commission COMCO Domaine de la santé et droit de la concurrence Prof. Dr. 9 ème Atelier de

Mehr

Stellungnahme zum Impact Assessment

Stellungnahme zum Impact Assessment Vorstand Stellungnahme zum Impact Assessment im Rahmen der Reform der Gruppenfreistellungsverordnung 1400/2002 1 22. September 2009 Impressum IG Metall Vorstand Wilhelm-Leuschner-Straße 79 D-60329 Frankfurt

Mehr

EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober. Rechtsanwalt Arnd Böken

EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober. Rechtsanwalt Arnd Böken EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal 6. Oktober Rechtsanwalt Arnd Böken EuGH erklärt Datentransfer in die USA für illegal Am 6. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden,

Mehr

der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen

der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen Bundesrat Drucksache 581/13/10 13.10.10 Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung

Mehr

VSV ASVAD. Verband des Schweizerischen Versandhandels l Association Suisse de Vente à Distance. Bahnhofplatz 1 CH-3011 Bern

VSV ASVAD. Verband des Schweizerischen Versandhandels l Association Suisse de Vente à Distance. Bahnhofplatz 1 CH-3011 Bern VSV ASVAD Verband des Schweizerischen Versandhandels l Association Suisse de Vente à Distance Bahnhofplatz 1 CH-3011 Bern info@vsv-versandhandel.ch +41 58 310 07 17 PROVOKATIONEN Warum Cross Border E-Commerce

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen

Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen Deutscher Bundestag Drucksache 17/12601 17. Wahlperiode 04. 03. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von

Mehr

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert

Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem. Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert November 2007 PUNKTO Ab dem 1. Januar 2008 werden mit dem neuen Revisionsrecht und dem Revisionsaufsichtsgesetz die geltenden Vorschriften zur Revision verbessert und die Zulassung von sowie die fachlichen

Mehr

Vernehmlassung Revision der Bekanntmachung über Vertikalabreden

Vernehmlassung Revision der Bekanntmachung über Vertikalabreden Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz Fédération des groupes industriels et de services en Suisse Federation of Industrial and Service Groups in Switzerland 31. Oktober 2006

Mehr

Bei Produkten, bei denen physische Rückverfolgbarkeit nicht garantiert werden kann, wird dies auf der Verpackung transparent kommuniziert:

Bei Produkten, bei denen physische Rückverfolgbarkeit nicht garantiert werden kann, wird dies auf der Verpackung transparent kommuniziert: Fragen und Antworten zum Thema Rückverfolgbarkeit bei Fairtrade MHCH/ März 2011 Was bedeutet das Fairtrade-Label auf einem Produkt? Wenn ein Produkt das Fairtrade-Label trägt, bedeutet dies, dass dieses

Mehr

Europa wählen. Zahlen und Fakten wie wir alle von der EU profitieren.

Europa wählen. Zahlen und Fakten wie wir alle von der EU profitieren. Europa wählen. Zahlen und Fakten wie wir alle von der EU profitieren. www.iv-net.at 25. Mai 2014 Geld sparen. Geldumwechseln und die damit verbundenen Gebühren bei Auslandsaufenthalten entfallen durch

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Zahlungsausstände bedrängen die Schweizer KMU

Zahlungsausstände bedrängen die Schweizer KMU Zahlungsausstände bedrängen die Schweizer KMU Zur Zeit belaufen sich die noch nicht bezahlten überfälligen Forderungen der schweizerischen Unternehmen nach den Erhebungen von Intrum Justitia auf die astronomische

Mehr

Europäische Kommission GD Wettbewerb Registratur Antitrust Ref.: HT. 1407 1049 Brüssel. Belgien. 25. Juni 2010 495/7 My/br

Europäische Kommission GD Wettbewerb Registratur Antitrust Ref.: HT. 1407 1049 Brüssel. Belgien. 25. Juni 2010 495/7 My/br Geschäft sfüh run g Europäische Kommission GD Wettbewerb Registratur Antitrust Ref.: HT. 1407 1049 Brüssel Belgien Postfach 51 10 40 50946 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 74c 50968 Köln Telefon (0221) 9987-0

Mehr

VERBRAUCHER, DIE IHR FAHRZEUG IM AUSLAND KAUFEN

VERBRAUCHER, DIE IHR FAHRZEUG IM AUSLAND KAUFEN Häufig gestellte Fragen Während des in Artikel 10 der Verordnung 1400/2002 vorgesehenen Übergangszeitraums 1 gingen bei der Kommission zahlreiche Fragen zur Anwendung dieser Verordnung ein. Im Folgenden

Mehr

Modul 5. Marketing und Handel. Schlussprüfung. Projektarbeit. Module 5 bis 9. Modul 4. Module 1 bis 3. Technische Herkunft. Kaufm.

Modul 5. Marketing und Handel. Schlussprüfung. Projektarbeit. Module 5 bis 9. Modul 4. Module 1 bis 3. Technische Herkunft. Kaufm. Modul 5 Marketing und Handel Schlussprüfung Projektarbeit AGVS/UPSA - STARK IN AUTOS. 7009.D / 06/2010 Module 5 bis 9 Modul 4 Module 1 bis 3 Technische Herkunft Kaufm. Herkunft Modul 5 Marketing und Handel

Mehr

19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche. Thema: Wiederaufbereitung von Elektronikschrott

19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche. Thema: Wiederaufbereitung von Elektronikschrott 19. Internationale Ostbrandenburger Verkehrsgespräche Thema: Wiederaufbereitung von Elektronikschrott Zur Rechtsauffassung die Entwicklung der Rahmenbedingungen Vortrag von Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst,

Mehr

Atelier de la Concurrence

Atelier de la Concurrence Atelier de la Concurrence Tagungsbericht von Sarah Umbricht (wissenschaftliche Mitarbeiterin) der ZHAW School of Management and Law Automobil-Vertrieb: Ein Netz von Abhängigkeiten "PKW-VERTRIEB: WHO S

Mehr

Informationsblatt 5: Flankierende Massnahmen im Arbeitsmarkt

Informationsblatt 5: Flankierende Massnahmen im Arbeitsmarkt zuwanderung Informationsblatt 5: Flankierende Massnahmen im Arbeitsmarkt Die flankierenden Massnahmen wurden eingeführt, um die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen und Missbräuche

Mehr

Stellungnahme. zum Vorschlag der EU-Kommision zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

Stellungnahme. zum Vorschlag der EU-Kommision zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommision zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Hier: Medizin- und Zahnmedizinstudium Berlin, 28. Juni 2012 Ansprechpartner

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 15.6.2010 KOM(2010)280 endgültig 2010/0168 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS S RATES über die verbindliche Anwendung der Regelung Nr. 100 der UN-Wirtschaftskommission

Mehr

Starker Franken, Online-Handel, politischer Druck - Wie weiter im Vertrieb?

Starker Franken, Online-Handel, politischer Druck - Wie weiter im Vertrieb? Client Event 25. Januar 2012 Starker Franken, Online-Handel, politischer Druck - Wie weiter im Vertrieb? Herausforderungen an den Vertrieb Themen des Kartellrechts Aktuelle Best Practice Preisbindung zweiter

Mehr

RA Dr. Michael Karger Wendler Tremml Rechtsanwälte Martiusstr. 5, 80802 München Tel. 089 / 388 99 130 MKarger@law-wt.de

RA Dr. Michael Karger Wendler Tremml Rechtsanwälte Martiusstr. 5, 80802 München Tel. 089 / 388 99 130 MKarger@law-wt.de Neue Wettbewerbsregeln der EU Gruppenfreistellungsverordnung für Vertikale Vereinbarungen RA Dr. Michael Karger Wendler Tremml Rechtsanwälte Martiusstr. 5, 80802 München Tel. 089 / 388 99 130 MKarger@law-wt.de

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt 1 von 7 Vorblatt Ziel(e) - Gewährleistung der zukünftigen Erstellung von Indizes der Preisentwicklung von Importen - Anpassung der VO an die geltenden innerstaatlichen und europäischen Rechtsvorschriften

Mehr

Mitteilung der Kommission zu Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Mitteilung der Kommission zu Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen MEMO/06/151 Brüssel, den 4. April 2006 Mitteilung der Kommission zu Leitlinien für die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen Zweck der Richtlinie über die Entsendung

Mehr

Informationen für Eurodiaconia-Mitglieder: Sozialdienstleistungen und staatliche Beihilfen

Informationen für Eurodiaconia-Mitglieder: Sozialdienstleistungen und staatliche Beihilfen 06-08 Informationen für Eurodiaconia-Mitglieder: Sozialdienstleistungen und staatliche Beihilfen I. Einführung und Überblick Als staatliche Beihilfe gilt jede Art von Förderung durch die Regierung, die

Mehr

Maßgeschneidert und aus einer Hand

Maßgeschneidert und aus einer Hand ecommerce: Maßgeschneidert und aus einer Hand Beschaffung Lagerung Distribution Fulfillment Werbemittel- Outsourcing. In Vertriebs- und Marketingabteilungen wird es immer wichtiger, Ressourcen so knapp

Mehr

Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen aufgrund des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen aufgrund des Versicherungsaufsichtsgesetzes Bearbeitungsstand: 23.09.2015 12:29 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen aufgrund des Versicherungsaufsichtsgesetzes A. Problem und Ziel Zum

Mehr

Fachverband Hotellerie. Neue EU-Verordnung über Interbankenentgelte

Fachverband Hotellerie. Neue EU-Verordnung über Interbankenentgelte Fachverband Hotellerie Neue EU-Verordnung über Interbankenentgelte Information, aktualisierte Fassung vom 3.2.2015 EU-Verordnung bringt Deckelung der Interbankenentgelte Die Europäische Kommission hat

Mehr

buildup Die beste Lösung findet nur, wer alle Optionen kennt.

buildup Die beste Lösung findet nur, wer alle Optionen kennt. buildup Die beste Lösung findet nur, wer alle Optionen kennt. www.buildup.ch buildup ist die unabhängige, zentrale Plattform für alle Akteure der Schweizer Bauwirtschaft. Netzwerk Visionäre treffen auf

Mehr

Insolvenz: Vergleich Kündigung der Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen

Insolvenz: Vergleich Kündigung der Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen Insolvenz: Vergleich Kündigung der Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen Insolvenz: Vergleich Kündigung der Arbeitnehmer aus wirtschaftlichen Gründen Siehe nachstehende Vergleichstabelle Ansprechpartn

Mehr

6WDWHPHQW 3URIHVVRU'U-RFKHQ7DXSLW],QVWLWXWI U'HXWVFKHV(XURSlLVFKHVXQG,QWHUQDWLRQDOHV 0HGL]LQUHFKW*HVXQGKHLWVUHFKWXQG%LRHWKLN 8QLYHUVLWlWHQ+HLGHOEHUJXQG0DQQKHLP 6FKORVV 0DQQKHLP )D[ (0DLOWDXSLW]#MXUDXQLPDQQKHLPGH

Mehr

Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Normung, KOM (2011) 315 endgültig

Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur europäischen Normung, KOM (2011) 315 endgültig Frau/Herrn MdEP Europäisches Parlament Rue Wiertz 1047 BRÜSSEL BELGIEN E-Mail:.. Abt. Berufsrecht Unser Zeichen: Hu/Di Tel.: +49 30 240087-17 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: europa@bstbk.de 3. Februar 2012

Mehr

Diktatur der Handelskartelle

Diktatur der Handelskartelle Diktatur der Handelskartelle Österreich Fritz Amann Bundesobmann Matthias Krenn WKO-Vizepräsident Wirtschaft stärken mit den richtigen Maßnahmen Der Verdrängungskampf in der heimischen Handelsbranche ist

Mehr

Aufhebung der Kursuntergrenze zum Euro Folgen für den Thurgau

Aufhebung der Kursuntergrenze zum Euro Folgen für den Thurgau Mittwoch, 11. Februar 2015 Aufhebung der Kursuntergrenze zum Euro Folgen für den Thurgau Christian Neuweiler, Präsident IHK Thurgau Kurzer Rückblick 2010 Euro notiert knapp unter Marke von 1.50 2011 6.9.2011

Mehr

Standard-Brief zum Thema Leasing

Standard-Brief zum Thema Leasing Dezember 2002 ACHTUNG: Seit dem 1.1.2003 gilt für neu abgeschlossene Leasingverträge das Konsumkredit-Gesetz. Leasingverträge, die nach dem 1. Januar 2003 abgeschlossen werden, können nicht mehr nach Mietrecht

Mehr

ENUM goes commercial. Dr. Georg Serentschy. Startschuss für den kommerziellen Einsatz von ENUM in Österreich mit dem Vertrag der RTR-GmbH mit enum.

ENUM goes commercial. Dr. Georg Serentschy. Startschuss für den kommerziellen Einsatz von ENUM in Österreich mit dem Vertrag der RTR-GmbH mit enum. ENUM goes commercial Startschuss für den kommerziellen Einsatz von ENUM in Österreich mit dem Vertrag der RTR-GmbH mit enum.at Dr. Georg Serentschy Geschäftsführer Fachbereich Telekommunikation 24.08.2004

Mehr

Risikomanagement-System (RMS) Effizientes Risikomanagement-Tool für Treuhänder

Risikomanagement-System (RMS) Effizientes Risikomanagement-Tool für Treuhänder espbusiness Risikomanagement-System (RMS) Effizientes Risikomanagement-Tool für Treuhänder Version 2010-01 / esp business ag Risikomanagement - worum geht es und wer ist davon betroffen? Per 1.1.2008 sind

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Garage und Umwelt: Künftige Rollenbilder des Garagisten

Garage und Umwelt: Künftige Rollenbilder des Garagisten Garage und Umwelt: Künftige Rollenbilder des Garagisten 1 Garage und Umwelt: Künftige Rollenbilder des Garagisten Peter de Haan, Joëlle Zimmerli Ernst Basler+Partner, Zollikon/Zürich/Potsdam AGVS-Jahrestagung

Mehr

Was Schweizerinnen und Schweizer über die Banken denken

Was Schweizerinnen und Schweizer über die Banken denken November 2015 Was Schweizerinnen und Schweizer über die Banken denken Erkenntnisse aus der Meinungsforschung der Schweizerischen Bankiervereinigung SBVg Einleitung Welche Vorteile bringen der Bankenplatz

Mehr

Verband für Sport Freizeit Verkehr REGLEMENTE

Verband für Sport Freizeit Verkehr REGLEMENTE Verband für Sport Freizeit Verkehr REGLEMENTE Zentralsekretariat, Postfach 1150, CH-3000 Bern 23 Tel. 031 352 83 95, E-Mail: info@a-t-b.ch, http://www.a-t-b.ch ATB - Reglemente I N H A L T S V E R Z E

Mehr

Absenzen managen und Gesundheit fördern im Betrieb

Absenzen managen und Gesundheit fördern im Betrieb Absenzen managen und Gesundheit fördern im Betrieb Nicolas Burger Institut für Arbeitsmedizin nicolas.burger@arbeitsmedizin.ch Sabine Deringer Fachhochschule Nordwestschweiz sabine.deringer@fhnw.ch Weshalb

Mehr

Compliance-Leitlinie

Compliance-Leitlinie Compliance-Leitlinie Verhaltenshinweise und -anweisungen des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.v. (BRV), Bonn Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.v. (BRV) Franz-Lohe-Straße

Mehr

Von der Homepage zum Internet Geschäftsmodell - Erfolgsfaktoren im e-commerce -

Von der Homepage zum Internet Geschäftsmodell - Erfolgsfaktoren im e-commerce - Von der Homepage zum Internet Geschäftsmodell - Erfolgsfaktoren im e-commerce - von Prof. Dr. Willi Diez 7. Convent der Automobilia am 06. April 2000 in Inhalt 1. Stufen der Internet-Exzellenz 2. Wo stehen

Mehr

Atelier de la Concurrence Tagungsbericht

Atelier de la Concurrence Tagungsbericht Atelier de la Concurrence Tagungsbericht von Michael Schüepp, BSc in Business Law (ZFH) Intensivierter Wettbewerb in der Automobilbranche: GEWINNER UND VERLIERER Aus dem Inhalt: Der Schweizer Pkw-Markt

Mehr

als attraktive Integrationsoption

als attraktive Integrationsoption P. Moser: Zollunion und andere Varianten Zollunion und andere Varianten Zollunion als attraktive Integrationsoption Prof. Dr. Peter Moser, Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) CH-7000 Chur Die schweizerische

Mehr

Richtlinie für Pflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren und der Belastung von Kosten sowie deren Verwendung (Transparenzrichtlinie)

Richtlinie für Pflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren und der Belastung von Kosten sowie deren Verwendung (Transparenzrichtlinie) Richtlinie Richtlinie für Pflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren und der Belastung von Kosten sowie deren Verwendung (Transparenzrichtlinie) 22. Mai 2014 I Zielsetzungen und Geltungsbereich

Mehr

Eckpunkte künftiger Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik- Altgeräten in Deutschland

Eckpunkte künftiger Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik- Altgeräten in Deutschland BMU April 2003 Eckpunkte künftiger Rechtsvorschriften zu Elektro- und Elektronik- Altgeräten in Deutschland 1. Vorgaben und Randbedingungen 1.1 Richtlinien 2002/95/EG und 2002/96/EG Die EG-Richtlinien

Mehr

Antworten der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Grüne, FDP, Linkspartei.PDS

Antworten der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Grüne, FDP, Linkspartei.PDS Antworten der Parteien SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Grüne, FDP, Linkspartei.PDS zu den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2005 Gestärkte Verbraucher, starke Wirtschaft Bewegung für unser Land Plädoyer für

Mehr

IHRE FREIHEIT IST UNSER ELEMENT. IHR ERFOLG IST UNSERE PASSION.

IHRE FREIHEIT IST UNSER ELEMENT. IHR ERFOLG IST UNSERE PASSION. IHRE FREIHEIT IST UNSER ELEMENT. IHR ERFOLG IST UNSERE PASSION. IHRE VORTEILE: Intelligente Software und individuelle Lösungen für Ihre Entscheidungsfreiheit Fundierte Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung

Mehr

AKA Arbeitskreis der Banken und Leasinggesellschaften der Automobilwirtschaft

AKA Arbeitskreis der Banken und Leasinggesellschaften der Automobilwirtschaft AKA Arbeitskreis der Banken und Leasinggesellschaften der Automobilwirtschaft Automobilbanken 2016 Absatzförderung Sorgenfreie Mobilität Kundenloyalität Potenziale 02 Automobilbanken 2016 Die Banken der

Mehr

Staatliche Beihilfe N 81/2008 Österreich Bürgschaftsregelung für Kleinunternehmen in Oberösterreich

Staatliche Beihilfe N 81/2008 Österreich Bürgschaftsregelung für Kleinunternehmen in Oberösterreich EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 02.VII.2008 K(2008)3396 Betr.: Staatliche Beihilfe N 81/2008 Österreich Bürgschaftsregelung für Kleinunternehmen in Oberösterreich Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Mehr

FRAGE 95. Der Gebrauch von Marken Dritter ohne Verwechslungsgefahr

FRAGE 95. Der Gebrauch von Marken Dritter ohne Verwechslungsgefahr FRAGE 95 Der Gebrauch von Marken Dritter ohne Verwechslungsgefahr Jahrbuch 1989/II, Seiten 347-351 Geschäftsführender Ausschuss von Amsterdam, 4. - 10. Juni 1989 Q95 FRAGE Q95 Der Gebrauch von Marken Dritter

Mehr

1. Soll das Haftpflichtversicherungsobligatorium für Fahrräder abgeschafft werden? X Nein

1. Soll das Haftpflichtversicherungsobligatorium für Fahrräder abgeschafft werden? X Nein Fragenkatalog - Abschaffung der Fahrradnummer 1. Soll das Haftpflichtversicherungsobligatorium für Fahrräder abgeschafft werden? Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz lehnt die Abschaffung der Velovignette

Mehr

Hypotheken. Richtlinien für die Gewährung von grundpfandgesicherten Darlehen. Gültig ab 1. Juli 2015

Hypotheken. Richtlinien für die Gewährung von grundpfandgesicherten Darlehen. Gültig ab 1. Juli 2015 Hypotheken Richtlinien für die Gewährung von grundpfandgesicherten Darlehen Gültig ab 1. Juli 2015 Vorsorgestiftung VSAO Kollerweg 32 Postfach 389 CH-3006 Bern Telefon-Nr.: +41 31 350 46 00 Fax-Nr.: +41

Mehr

Banken der Automobilhersteller: Mehr Kunden denn je setzen auf Autofinanzierung

Banken der Automobilhersteller: Mehr Kunden denn je setzen auf Autofinanzierung Pressemitteilung Banken der Automobilhersteller: Mehr Kunden denn je setzen auf Autofinanzierung! Vertragsvolumen 2013 auf über 90 Milliarden Euro ausgebaut! Neugeschäft bleibt trotz angespannten Marktumfelds

Mehr

Rede Dr. Norbert Reithofer Vorsitzender des Vorstands der BMW AG Telefonkonferenz Zwischenbericht zum 30. September 2014 4. November 2014, 10:00 Uhr

Rede Dr. Norbert Reithofer Vorsitzender des Vorstands der BMW AG Telefonkonferenz Zwischenbericht zum 30. September 2014 4. November 2014, 10:00 Uhr 4. November 2014 - Es gilt das gesprochene Wort - Rede Dr. Norbert Reithofer Vorsitzender des Vorstands der BMW AG 4. November 2014, 10:00 Uhr Guten Morgen, meine Damen und Herren! Auf fünf Punkte gehe

Mehr

Informations- und Merkblatt

Informations- und Merkblatt Informations- und Merkblatt Dekotierung der Inhaberaktien der, St.Gallen A. Ausgangslage Am 26. Juni 2012 hat die Generalversammlung der, St.Gallen ( Gesellschaft oder MSA ), den Verwaltungsrat der Gesellschaft

Mehr

Einflussfaktoren auf die Akzeptanz von Hybridautos

Einflussfaktoren auf die Akzeptanz von Hybridautos Einflussfaktoren auf die Akzeptanz von Hybridautos Der Klimawandel rückt immer mehr in den Mittelpunkt der medialen Berichterstattung und ist ein zentrales Thema unserer Zeit. Österreich hat sich in Kyoto

Mehr

SWICO IG CE Mittagesevent 13. Juni 2014. Der selektive Vertrieb ein Auslaufmodell?

SWICO IG CE Mittagesevent 13. Juni 2014. Der selektive Vertrieb ein Auslaufmodell? SWICO IG CE Mittagesevent 13. Juni 2014 Der selektive Vertrieb ein Auslaufmodell? ZURICH GENEVA ZUG LAUSANNE LONDON MADRID Themen Vertriebstypen (rechtlich/tatsächlich) Grundlagen des selektiven Vertriebs

Mehr

Breakfast Meeting Weiterentwicklung der europäischen CSR-Politik

Breakfast Meeting Weiterentwicklung der europäischen CSR-Politik Breakfast Meeting Weiterentwicklung der europäischen CSR-Politik Mittwoch, 22.04.2015 um 9:15 Uhr Vertretung des Freistaats Bayern bei der Europäischen Union, Konferenzraum Rue Wiertz 77, 1000 Brüssel

Mehr

Modul 7. Recht und Versicherungen. (entspricht Modul 6 Automobil-Verkaufsberater) Schlussprüfung. Projektarbeit. Module 5 bis 9.

Modul 7. Recht und Versicherungen. (entspricht Modul 6 Automobil-Verkaufsberater) Schlussprüfung. Projektarbeit. Module 5 bis 9. Modul 7 Recht und Versicherungen (entspricht Modul 6 Automobil-Verkaufsberater) Schlussprüfung Projektarbeit AGVS/UPSA - STARK IN AUTOS. 7011.D / 06/2010 Module 5 bis 9 Modul 4 Module 1 bis 3 Technische

Mehr

TECHNOLOGIE. SERVICES. BÜROEINRICHTUNG. BÜROBEDARF. LOGISTIK. Die Müller & Höhler GmbH & Co. KG stellt sich vor:

TECHNOLOGIE. SERVICES. BÜROEINRICHTUNG. BÜROBEDARF. LOGISTIK. Die Müller & Höhler GmbH & Co. KG stellt sich vor: TECHNOLOGIE. SERVICES. BÜROEINRICHTUNG. BÜROBEDARF. LOGISTIK Die Müller & Höhler GmbH & Co. KG stellt sich vor: Credo Ein optimal ausgestattetes Büro ermöglicht effektives, effizientes und zufriedenes

Mehr

Dudenhöffer erwartet mehr Onlinekäufe. Ferdinand Dudenhöffer erwartet vom. Automobilvertrieb im Internet eine weitere

Dudenhöffer erwartet mehr Onlinekäufe. Ferdinand Dudenhöffer erwartet vom. Automobilvertrieb im Internet eine weitere Ferdinand Dudenhöffer erwartet vom Automobilvertrieb im Internet eine weitere Preiserosien. Dudenhöffer erwartet mehr Onlinekäufe Ferdinand Dudenhöffer erwartet vom Automobilvertrieb im Internet eine weitere

Mehr

Zusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket "Intelligente Netze"

Zusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket Intelligente Netze Zusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket "Intelligente Netze" 1 Einleitung Am 09. Februar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Eckpunkte

Mehr

Gute Konjunktur und hohe Auslastung der Geschäftsprozesse gehen 2013 zu Lasten des Business Performance Index mittelständischer Unternehmen

Gute Konjunktur und hohe Auslastung der Geschäftsprozesse gehen 2013 zu Lasten des Business Performance Index mittelständischer Unternehmen PM BPI Mittelstand Gesamtbericht 2013 Gute Konjunktur und hohe Auslastung der Geschäftsprozesse gehen 2013 zu Lasten des Business Performance Index mittelständischer Unternehmen Um langfristig wettbewerbsfähig

Mehr

Bedeutung der Pharmaindustrie für die Schweizer Volkswirtschaft

Bedeutung der Pharmaindustrie für die Schweizer Volkswirtschaft Bedeutung der Pharmaindustrie für die Schweizer Volkswirtschaft Eine Studie von und im Auftrag von Interpharma Michael Grass, Geschäftsleitung Medienkonferenz Bern, 24.11.2015 Studiendesign Michael Grass

Mehr

Modul 8. Marketingpraxis und Automobilmarkt. Automobil-Verkaufsberater mit eidg. Fachausweis. Module 1 bis 8

Modul 8. Marketingpraxis und Automobilmarkt. Automobil-Verkaufsberater mit eidg. Fachausweis. Module 1 bis 8 . Modul 8 Marketingpraxis und Automobilmarkt AGVS/UPSA - STARK IN AUTOS. 7809.D / 11/2005 Automobil-Verkaufsberater mit eidg. Fachausweis Module 1 bis 8 Modul 8 Marketingpraxis und Automobilmarkt 2.1.

Mehr

Schutz. Ihrer Investition. Thermo Scientific Temperatursteuerung Servicelösungen

Schutz. Ihrer Investition. Thermo Scientific Temperatursteuerung Servicelösungen Schutz Ihrer Investition Thermo Scientific Temperatursteuerung Servicelösungen Temperatursteuerungslösungen von Thermo Scientific Dauerhaft leistungsstarke Geräte Nachhaltig planen. Machen Sie sich Gedanken

Mehr

Die EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - Stand der Umsetzung -

Die EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - Stand der Umsetzung - Die EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen - Stand der Umsetzung - Dr. Wolfgang Stinglwagner - Oktober 2008 - Vorgaben aus Brüssel Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen

Mehr

BME-Verhaltensrichtlinie. Code of Conduct. Erläuterungen

BME-Verhaltensrichtlinie. Code of Conduct. Erläuterungen BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct Erläuterungen 2 BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct Erläuterungen BME-Verhaltensrichtlinie (Code of Conduct) Der BME und seine Mitglieder erkennen ihre soziale

Mehr

Qualitätsmanagement und kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Qualitätsmanagement und kontinuierlicher Verbesserungsprozess Reinhard Bechmann Qualitätsmanagement und kontinuierlicher Verbesserungsprozess Betriebs- und Dienstvereinbarungen mit CD-ROM mit CD-ROM Leseprobe Analyse und Handlungsempfehlungen Inhaltsverzeichnis Vorwort...

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2006R2023 DE 17.04.2008 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 2023/2006 DER

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)

Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014) Deutscher Bundestag Drucksache 18/187 18. Wahlperiode 16.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Die Autobranche im strategischen Dilemma?

Die Autobranche im strategischen Dilemma? März 2014 Fachartikel Die Autobranche im strategischen Dilemma? Lockruf des Goldes Das vernetzte Auto ist ein Mosaikstein in der vernetzten Welt doch ein sehr lukrativer. Trotz aller Goldgräberstimmung

Mehr

Die Cloud, die für Ihr Unternehmen geschaffen wurde.

Die Cloud, die für Ihr Unternehmen geschaffen wurde. Die Cloud, die für Ihr Unternehmen geschaffen wurde. Das ist die Microsoft Cloud. Jedes Unternehmen ist einzigartig. Ganz gleich, ob im Gesundheitssektor oder im Einzelhandel, in der Fertigung oder im

Mehr

1947 Paul Wolgensinger beginnt den Handel mit Renault-Neuwagen. Wichtig ist auch der Handel mit Motorrädern und Motorrollern.

1947 Paul Wolgensinger beginnt den Handel mit Renault-Neuwagen. Wichtig ist auch der Handel mit Motorrädern und Motorrollern. 1941 1936 1939 1947 1972 1973 1985 1989 1998 2002 2006 2007 1936 Paul Wolgensinger eröffnet am 1. Mai pünktlich um 7 Uhr morgens seine Garage Wolgensinger in Wil SG. Verkauft und repariert werden gummibereifte

Mehr

Marktliberalisierung durch EU-Kartellrecht am Beispiel Kfz-Vertrieb und Kundendienst

Marktliberalisierung durch EU-Kartellrecht am Beispiel Kfz-Vertrieb und Kundendienst Marktliberalisierung durch EU-Kartellrecht am Beispiel Kfz-Vertrieb und Kundendienst Auswirkungen der EU-GyO 1400/2002 auf Deutschland und Österreich Dr. Gerald Wunderer ff^verlag V-J ÖSTERREICH Wien 2007

Mehr

Revision des Finanzhaushaltgesetzes

Revision des Finanzhaushaltgesetzes Eidgenössische Finanzverwaltung FBR/FB Bundesgasse 3 3003 Bern Bern, 4. August 2008 Revision des Finanzhaushaltgesetzes Stellungnahme von strasseschweiz Sehr geehrte Damen und Herren strasseschweiz (vormals

Mehr

Volkswirtschaftlicher Nutzen von Kindertagesstätten Beispiel der Stadt Zürich

Volkswirtschaftlicher Nutzen von Kindertagesstätten Beispiel der Stadt Zürich TAGUNG Lübeck 7. Oktober 2002 Volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher von Kinderbetreuung Volkswirtschaftlicher von Kindertagesstätten Beispiel der Stadt Zürich Karin Müller Kucera Service de

Mehr

Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro

Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro EUR-Lex - 32001R2560 - DE 1 Verwaltet vom Amt Avis für Veröffentlichungen juridique important 32001R2560 Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über

Mehr

News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 10.01.11 Geldschöpfung Verlag Fuchs AG

News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 10.01.11 Geldschöpfung Verlag Fuchs AG News Aktuelles aus Politik, Wirtschaft und Recht 10.01.11 Geldschöpfung Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken Durch die Gewährung von Krediten schaffen die Geschäftsbanken neues Geld. Der Anteil von

Mehr

CHECKLIST PRAKTIKUMSZEUGNISSE INTERNATIONAL

CHECKLIST PRAKTIKUMSZEUGNISSE INTERNATIONAL Sie haben sich für ein Auslandspraktikum entschieden? Prima! Denn Sie haben bereits verstanden, dass Erfahrungen im Ausland für Ihren beruflichen Werdegang von großem Vorteil sein können und Ihren Lebenslauf

Mehr

Wettbewerbssituation im Schweizer Automobilgewerbe (Berichtsjahre 2008-2011)

Wettbewerbssituation im Schweizer Automobilgewerbe (Berichtsjahre 2008-2011) (Berichtsjahre 2008-2011) Rechtliche und ökonomische Analyse der Kfz-Bekanntmachung (2008-2011) - Voraussichtliche Markt-Auswirkungen bei Wegfall der Kfz-Bekanntmachung sowie bei Übernahme des EU-Wettbewerbsrechts

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Neuausrichtung und Strategie 2025

Neuausrichtung und Strategie 2025 Neuausrichtung und Strategie 2025 So hat sich unsere Situation verändert Marktveränderungen haben tiefe Spuren hinterlassen Strompreis (CHF/MWh) Wechselkurs (CHF/EUR) Umsatz (MCHF) 3000 2500 2000 1500

Mehr