Das Gymnasium Norf auf dem Weg zur Inklusion

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1 Gymnasium Norf STAND MAI 2017 Das Gymnasium Norf auf dem Weg zur Inklusion Konzept zum Gemeinsamen Lernen Gymnasium Norf STAND MAI 2017

2 Überblick 1. Überblick: Gemeinsames Lernen am GY Norf S. 2/3 2. Rahmenbedingungen S Teamteaching S Die Teamstunden S Förderplanarbeit S. 8/9 6. Leistungsbewertung/ Zeugnisprozess S Lebenspraktisches Projekt/Arbeitslehre S Lesemütter S Kooperation mit Schulbegleitung S Umgang mit rechtlichen Verfahren (gem. AO-SF) S. 14/15 Anhang I Anregungen zum Teamteaching S. 15/16 II Formular zur Wochenplanarbeit S. 17 III Exemplarischer Förderplan S. 18/19 IV Hinweise zum AO-SF-Antrag S. 21 1

3 1. Überblick: Gemeinsames Lernen am GY Norf Die Konzeptarbeit für das Gemeinsame Lernen am Gymnasium Norf findet im Rahmen der Fachkonferenz Inklusion statt. Alle Sitzungsprotokolle, Materialien und Beschlüsse sind im Moodle-Ordner Inklusion für das Kollegium einsehbar. Die Arbeit der Fachschaft Inklusion wird durch die Beauftragte für das Gemeinsame Lernen in enger Absprache mit den Sonderpädagogen geleitet. Transparenz bezüglich der Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen soll weiterhin durch Lehrerkonferenzen, Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen geschaffen werden. Die Unterrichtenden im Gemeinsamen Lernen sind offen für Hospitationen von Kolleginnen und Kollegen. Ein Hospitationswunsch wird direkt an die Unterrichtenden gerichtet. Eine Vertretung des eigenen Unterrichts für eine Hospitation im GL kann bei der SL beantragt werden. Für Eltern zukünftiger Schülerinnen und Schüler der kommenden Klassen 5 gibt es noch vor dem Kennenlerntag eine Info-Veranstaltung zum Gemeinsamen lernen. Bei der Klassenbildung werden im Moment noch Förderschüler Lernen in spezifischen Klassen gebündelt, um die sonderpädagogischen Ressourcen optimal zu nutzen. Zielgleich zu unterrichtende Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen nicht diesen ausgewiesenen Inklusionsklassen zugewiesen werden. Ihre Zuweisung sollte aber eingehend, auch unter Anhörung der Eltern, geprüft werden. Die Klassengröße in Klassen des Gemeinsamen Lernens so weit wie möglich reduziert (Obergrenze: 25 Schülerinnen und Schüler). In der GL-Klasse sollen die Mitschüler der Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf ausnahmslos eine uneingeschränkte gymnasiale Empfehlung haben (ohne erkennbare Risikofaktoren). Die Versetzung von Schülerinnen und Schülern in eine Klasse des Gemeinsamen Lernens aus pädagogischen Gründen oder als Ordnungsmaßnahme soll nicht ohne Absprache mit der Beauftragten GL, mit der Sonderpädagogin und dem zuständigen Kernteam erfolgen. Unsere Profilklassen sind nicht grundsätzlich exklusiv. Auch hier ist eine Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf denkbar. Zur Förderung der multiprofessionellen Teamarbeit plant das Stundenplanteam für die Klassen- und Hauptfachlehrer sowie die Sonderpädagogin eine gemeinsame Teamstunde pro Woche ein. Das Kernteam koordiniert zur Evaluation der Förderpläne zusätzlich zu den Zeugniskonferenzen pro Halbjahr eine große Teamsitzung mit allen unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen etwa zum Quartalsende über das Stundenplanteam. 2

4 Die kooperative Förderplanarbeit findet in den Teamstunden statt und basiert auf der Beobachtungsdiagnostik aller Unterrichtenden. Federführung hat die Lehrkraft für Sonderpädagogik. Die Förderpläne werden gemeinsam evaluiert und weiterentwickelt. Das Teamteaching wird am Gymnasium als angestrebte Unterrichtsform gesehen. Der Unterricht des Gemeinsamen Lernens wird im Falle einer Doppelbesetzung nach Möglichkeit weitreichend gemeinsam geplant und durchgeführt. Dabei sind beide Lehrkräfte gleichwertig in das Unterrichtsgeschehen eingebunden. Die Schulleitung bemüht sich um Kontinuität bzgl. der personellen Unterstützung (Doppelbesetzung). Es ist im Einzelfall mit der Fachlehrkraft zu prüfen, ob die Doppelbesetzung notwendig ist. Zu Beginn eines jeden Schuljahres findet ein schulinterne Fortbildungsmaßnahme zur Teamarbeit im Gemeinsamen lernen statt zu der alle im GL Unterrichtenden eingeladen werden. Der Englischunterricht in den Klassen des Gemeinsamen Lernens sollte nach Möglichkeit auch jahrgangsübergreifend geblockt werden, damit die sonderpädagogische Versorgung während der Englischstunden gesichert ist. Ein gemeinsamer Einstieg in den Englischunterricht ist in allen Klassen gewünscht. Es wird im Einzelfall geprüft, ob phasenweise andere Förderbedarfe Vorrang haben. Ein lebenspraktisches Projekt zur Stärkung der Alltagskompetenz startet für zieldifferent unterrichtete SuS mit Einführung der zweiten Fremdsprache in Klasse 6 (siehe Kapitel 6). 3

5 2. Rahmenbedingungen Unterstützungsstrukturen Die Lehrkraft für Sonderpädagogik sowie die Leitung der Arbeitsgruppe Inklusion sind jederzeit ansprechbar und stehen für kollegiale Beratung zur Verfügung. Sie vermitteln auch externe Unterstützer und Partner oder kontaktieren diese selbst (externe Fortbildung, Schulpsychologischer Dienst, Therapeuten, Inklusionskoordinatoren, Träger für Schulbegleitung, Amt für Soziale Sicherung, Jugendamt ). Weiterhin bieten Frau Steinert und Frau Schickhaus auch Unterstützung in der Elternberatung oder bei der Einleitung von AO-SF-Verfahren (Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs) an. Ein schulinterner Fortbildungsprozess zum Thema Inklusion begleitet das Kollegium seit Beginn der Konzeptarbeit (2013). Insbesondere durch die ständige Begleitung durch Moderatoren des Kompetenzteams für den Rhein-Kreis Neuss soll der Prozesscharakter gesichert werden. Der Fortbildungsbedarf wird regelmäßig erhoben und die Wirkung der Veranstaltungen evaluiert. In den Fachkonferenzen soll es einen TOP Gemeinsames Lernen geben. In diesem Rahmen sollen gelungene Praxisbeispiele in der Fachschaft bekannt werden. Die Konzeptarbeit zum gemeinsamen Lernen profitiert von Netzwerkarbeit. Intern sollen vorhandene Strukturen zur Individuellen Förderung und Unterstützung genutzt werden (Beratungskonzept, Lerncoaching, Kollegiale Fallberatung ). Auch durch regionale und überregionale Netzwerkarbeit wird eine stetige Weiterentwicklung erreicht (Netzwerk Inklusion an Gymnasien, Kompetenzteam f.d. Rhein-Kreis Neuss, Partnerschulen, regionales Lerncoaching- Netzwerk, Projekt Lernpotenziale, Kompetenzteam f.d. Rhein-Kreis Neuss ). Ressourcenplanung Die Belastung durch den erhöhten Aufwand für Differenzierung und Teamabsprachen der unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen in der Klasse des Gemeinsamen Lernens wird über das schulinterne Bandbreitenmodell vom gesamten Kollegium getragen. Das Unterrichten in der Inklusionsklasse wird mit 10 Punkten angerechnet (5 P. im Team). Für die Klassenleitungsfunktion werden 20 Punkte zusätzlich berechnet. Für jedes weitere Fach, das unterrichtet wird, werden 5 Punkte berechnet. Bei einem Einsatz in mehreren Klassen des Gemeinsamen Lernens summieren sich die Punkte. Die Teamstunde wird allen Klassen- und Hauptfachlehrern als eine Bereitschaftsstunde angerechnet. Die Lehrkraft für Sonderpädagogik hat keine Aufsichten und keine Bereitschaftsstunden. 1,5 Stunden ihres Kontingents werden für Beratung angerechnet. Eine dieser Beratungsstunden wird 4

6 im Stundenplan der sonderpädagogischen Fachkraft ausgewiesen. Lehrkräfte können für eine Beratung in dieser Zeit eine Ausplanung beantragen. 3. Teamteaching Am Gymnasium Norf wird auch über die Doppelbesetzung mit der Lehrkraft für Sonderpädagogik hinaus versucht, Ressourcen im Gemeinsamen Lernen zu bündeln. Es organisieren somit vielfach auch zwei Regelschullehrkräfte den Unterricht gemeinsam. Weiterhin werden Kräfte als Unterstützer eingesetzt, die ihr freiwilliges soziales Jahr bei uns absolvieren. Wir weisen unsere Abiturienten aktiv auf diese Möglichkeit hin. Im Teamteaching ist es unser Leitmotiv, dass beide Lehrkräfte sich für alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich fühlen und diese aktiv gemeinsam unterrichten. Der Unterricht sollte möglichst im gleichen Raum und am gleichen Lerngegenstand stattfinden. Die didaktischmethodische Entscheidung über phasenweise äußere Differenzierung (Nutzung des Differenzierungsraumes o.a.) und über den Grad und die Gestaltung der inneren Differenzierung obliegt den im Team unterrichtenden Lehrkräften gemeinsam und sollte mit Blick auf die o.g. Regel für jede Unterrichtsstunde von beiden Unterrichtenden neu getroffen werden. Der Unterricht des Gemeinsamen Lernens sollte bei Doppelbesetzung möglichst weitreichend gemeinsam geplant und durchgeführt werden. Ziel ist es dabei, dass beide Lehrkräfte in das Unterrichtsgeschehen eingebunden sind. Anregungen zu konkreten Möglichkeiten der Umsetzung können dem Anhang I entnommen werden. Auch die Gestaltung von Klassenarbeiten, Tests, Hausaufgaben sowie die Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse sollte im Team vorgenommen werden, wobei die Fachlehrkraft gegenüber einer fachfremd unterrichtenden Lehrkraft hierbei die Hauptverantwortung trägt. Wichtig ist uns, dass die doppelt besetzte Lehrkraft zur individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler und zur Entlastung der Fachlehrkraft aktiv beiträgt, indem sie bei der Unterrichtsplanung und -durchführung unterstützt und Materialien zur Differenzierung einbringt. Hierfür ist eine längerfristige und frühzeitige gemeinsame Planung von Unterrichtsreihen hilfreich. Beide Lehrkräfte können dazu die Beratung durch die Lehrkraft für Sonderpädagogik in Anspruch nehmen. Am Gymnasium Norf wird ein Materialpool bereitgestellt, der im Differenzierungsraum und künftig auch im Lehrerzimmer zur Verfügung stehen wird. Zusätzlich ist im moodle-lehrerbereich ein Kurs Materialien für zieldifferenten Unterricht eingerichtet worden, der gemeinsam gefüllt werden soll. 5

7 4. Die Teamstunden Zur Teamarbeit plant das Stundenplanteam für die Klassen- und Hauptfachlehrer sowie die Sonderpädagogin eine gemeinsame Teamstunde pro Woche ein. Das Team kann das Stundenplanteam (frühestmöglich) um die Koordinierung weiterer Teamstunden (auch außer der Reihe) bitten. Die Leitung des Teams übernimmt zu Beginn des Schul(halb-)jahres die Information des Stundenplanteams und der Beauftragten für das Gemeinsame Lernen über Ort und Teilnehmer der Teamsitzungen. Teilnehmer und Leitung Teilnehmer der Teamstunden sind die Lehrkraft für Sonderpädagogik und die Klassenlehrkräfte sowie alle Lehrkräfte, die in der GL-Klasse 4 Stunden oder mehr (auch als Doppelbesetzung) unterrichten. Die Sozialpädagogin der Ganztagsbetreuung nimmt einmal monatlich an der Teamsitzung teil, wenn Schülerinnen oder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Ganztag betreut werden. Ist eine Schulbegleitung für eine Schülerinnen oder einen Schüler eingesetzt, so kann diese jederzeit teilnehmen bzw. von der Leitung der Teamsitzung um Teilnahme gebeten werden. Die Leitung der Teamsitzungen übernimmt die Lehrkraft für Sonderpädagogik zusammen mit einer Klassenlehrkraft, sodass die Sitzung auch bei Abwesenheit einer der beiden Kräfte trotzdem strukturiert stattfinden kann. Zu den Inhalten Die Inhalte der Teamsitzungen werden von der Teamleitung vorgeplant und während der Sitzung durch die Teilnehmenden ergänzt. Die Inhalte werden durch die Leitung stetig dokumentiert und bilden die Grundlage für die Erstellung der Förderpläne und die Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten bei der Erstellung der zieldifferenten Textzeugnisse. Zur Lernprozessplanung kann ein Wochenplan (siehe Anhang II) eingesetzt werden. Zur Förderplanarbeit nutzen wir unser Förderplanmuster (siehe Anhang III). Mögliche Themen und Leitfragen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 6

8 Mögliche Themen Lernprozessplanung Förderplanung Elternarbeit Hausaufgaben/ Ganztag Interne und externe Unterstützung/ Schulbegleitung Leitfragen Wo steht der S.* im Lernprozess? Welche fachlichen Ziele sollen (in Anlehnung an die Unterrichtsinhalte der Klasse) als nächstes erreicht werden? Welche Materialien können dazu eingesetzt werden? Wer erstellt/ organisiert diese Materialien? Siehe auch Wochenplan im Anhang II Was wird bezüglich des Arbeits- und Sozialverhaltens beobachtet? Welche überfachlichen Ziele sollen von dem S* als nächstes erreicht werden? Welchen Nachteilsausgleich benötigt ein S.*? Welche Maßnahmen sind dazu geeignet? Wie wurden bereits festgelegte Maßnahmen umgesetzt? Sind die festgelegten Maßnahmen geeignet? Welche Ziele wurden ggf. schon erreicht/ erweisen sich aktuell als gar nicht erreichbar? Welches Feedback geben Eltern von S.* in Gesprächen oder schriftlich? Wie ist die Situation zu Hause? Erfährt der S. zu Hause Unterstützung beim Lernen? Gibt es eine gute Kooperation zwischen Elternhaus und Schule? Gibt es Beratungsanlässe? Wer soll ein möglicherweise notwendiges Elterngespräch führen? Werden die Hausaufgaben ordnungsgemäß erledigt? Sind alle notwendigen Materialien in der Regel vorhanden? Wie verhält sich der S* im flexiblen Ganztag, insbesondere während der Lernzeit? Inwieweit gelingt schon selbstständiges Arbeiten? Sind geeignete Aufgaben die Regel? Welche Probleme offenbart der S. in Gesprächen? Wie verhält sich der S. im Spiel mit anderen Kindern? Welche sozialen Ziele sollten erreicht werden? Welche Beobachtungen hat die Schulbegleitung gemacht? Welche Vorschläge möchte die Schulbegleitung zur Optimierung des Lernprozesses/ der Förderplanarbeit einbringen? Welche externen Unterstützer (Therapeuten, Jugendamt, Ärzte, Kinderschutzambulanz, Autismusberatung, Jugendberatungsstelle, 7

9 Fortbildner ) sollten ggf. hinzugezogen werden? Welche Impulse kommen aktiv von Externen? Was bedeuten Sie für unsere Arbeit? Welche Maßnahmen sind ggf. einzuleiten. S = Schülerin oder Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Kooperative Förderplanarbeit in den Teamstunden Die Förderplanarbeit ist Bestandteil der Teamsitzungen und wird hier gemeinsam vorgenommen. Von großer Bedeutung ist die Kommunikation zwischen dem Kernteam und dem restlichen Unterrichtsteam. Die Mitglieder des Kernteams sind sich ihrer Verantwortung zur Informationsweitergabe an das ganze Unterrichtsteam bewusst. Die Kommunikation im ganzen Unterrichtsteam soll auch strukturell verankert werden: Das Kernteam lässt zur Evaluation der Förderpläne zusätzlich zu den Zeugniskonferenzen pro Halbjahr eine große Teamsitzung mit allen unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen (Klassenkonferenz) etwa zum Quartalsende über das Stundenplanteam koordinieren. Die Teamleitung (s.o.) übernimmt die Terminierung dieser großen Teamsitzung frühzeitig und möglichst in Absprache mit den anderen Unterrichtsteams, um Termindoppelungen zu vermeiden. Alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen zeichnen auf dem Deckblatt gegen, dass sie über die Inhalte des Förderplans in Kenntnis gesetzt worden sind. Die festgelegten Termine für die große Teamsitzung werden dem Stundenplanteam und der Beauftragten für das Gemeinsame Lernen mindestens 14 Tage vor der Sitzung mitgeteilt. 5. Förderplanarbeit Die Förderplanarbeit dient der Optimierung der Förderung der SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Lehrkraft für Sonderpädagogik macht in dieser einen Vorschlag für eine Förderplanvorlage (siehe exemplarischer Förderplan im Anhang). Die Inhalte der Förderpläne werden vorab vom Kernfachlehrerteam in der Teamstunde festgelegt. Die Förderplanung findet in den Teamstunden statt (s.o.). Die Federführung der Förderplanarbeit liegt bei der Lehrkraft für Sonderpädagogik. Der Förderplan wird viermal im Schuljahr von der Klassenkonferenz bzw. im Rahmen der großen Teamsitzung abgestimmt. Die Leitung des Teams (s.o.) übernimmt die Information der Stufenleitungen und der Beauftragten für das Gemeinsame Lernen über Ort und Zeitpunkt der Förderplankonferenzen. Die Förderpläne werden mit Eltern und Kindern besprochen und unterschrieben werden. Dabei ist es förderlich, eine Formulierung nach dem SMART-Prinzip anzustreben, sodass eine Zielerreichung für alle Beteiligten überprüfbar ist. Weiterhin ist bezüglich der Inhalte 8

10 ein Einvernehmen herzustellen. Es ist wünschenswert, dass die Förderziele für das Kind motivierend und positiv formuliert werden. An diesem Grobraster orientiert sich die Förderplanung. 1. Hj. Diagnose im 1. Quartal Die Förderpläne werden zum Quartalsende in der Klassenkonferenz besprochen Besprechung mit Eltern und Kind am 1. Elternsprechtag 2. Hj. Klassenkonferenz zum Halbjahresende Evaluation/ Veränderung Die Förderpläne werden vor den Osterferien in der Klassenkonferenz besprochen Besprechung mit Eltern und Kind am 2. Elternsprechtag Der Erreichungsgrad von Förderzielen sollte darüber hinaus regelmäßig innerhalb der Teamstunde vom Kernteam evaluiert und ggf. modifiziert werden. Hierdurch bekommt die Förderplanarbeit einen prozesshaften und flexiblen Charakter. Das Kernteam ist dazu verpflichtet, Änderungen am Förderplan, die zusätzlich zum oben genannten Zeitraster vorgenommen worden sind, allen unterrichtenden Lehrkräften der Förderschüler sowie den Eltern und den Schülern selbst mitzuteilen. An den Elternsprechtagen werden der derzeitige Stand und der Verlauf der Förderplanung mit der Lehrkraft für Sonderpädagogik besprochen. Es ist empfehlenswert, dass Gespräche mit den Schülern und Eltern bezüglich der Förderplanung auch außerhalb der Elternsprechtage stattfinden, um die Transparenz zu sichern und die Effektivität der Förderplanarbeit zu erhöhen. 9

11 In Elterngesprächen, die durch mangelnde Deutschkenntnisse erschwert sind, sollten Vereinbarungen für die weiterführende Kommunikation getroffen werden. Ältere Geschwister, Vertraute, evtl. vorhandene KollegInnen mit entsprechenden Sprachkenntnissen oder vom Schulamt beauftragte Dolmetscher sollen das Sprachverständnis der Eltern sichern. 6. Leistungsbewertung/ Zeugnisprozess Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zieldifferent unterrichtet. Die Leistungskonzepte der schulinternen Curricula erklären, was dies bedeutet: Leistungen der lernbehinderten Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte (vergl. 32 Abs. 1 AO-SF). Die Schulkonferenz des GY Norf hat gemäß 27 (s) AO-SF beschlossen, dass die Bewertung der Förderschüler Lernen zusätzlich zur Bewertung in Textform auch mit Noten möglich ist. Eine Bewertung mit Noten setzt dabei voraus, dass die Leistungen der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Grundschule/ Hauptschule entsprechen. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen. Die Leistungsfeststellung ist gemäß SchG 50 so anzulegen, dass sie den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist dabei besonders darauf zu achten, dass diese Hinweise zum Lernstand und zur Weiterentwicklung verstanden werden. Die Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern sowie das Arbeits-und Sozialverhalten basierend auf den individuellen Förderplänen (siehe 2. Förderplanarbeit). Die Textzeugnisse enthalten in Kurzform die Themenschwerpunkte des Halbjahres und in wenigen Sätzen, welche individuellen Lernfortschritte die Schüler gemacht haben. Dies sollte, soweit möglich, positiv formuliert sein ebenso wie Besonderheiten zum Lern-und Arbeitsverhalten. Die Texte werden im Präsens formuliert, sofern keine ausdrückliche Vorzeitigkeit beschrieben werden soll. Die Federführung der Zeugniserstellung liegt bei der Lehrkraft für Sonderpädagogik Fachkraft. Die vorformulierten Texte der unterrichtenden Lehrer der Förderschüler sollen ihr im 1. Halbjahr bis zu den Winterferien und im 2. Halbjahr bis zu einer Woche vor der Zeugniskonferenz per Mail, in einem Word Dokument zugesandt werden. Diese werden 10

12 dann von ihr in das Zeugnis eingefügt und ggf. überarbeitet. Als Orientierungshilfe ist im Anhang ein exemplarisches Zeugnis hinterlegt. Bei der Zusendung der Zeugnistexte setzen Sie bitte die jeweilige Stufenleitung sowie die Beauftragte des Gemeinsamen Lernens in Kopie. 7. Lebenspraktisches Projekt/ Arbeitslehre Das Projekt findet dreistündig statt, wobei eine Einzelstunde der theoretischen Vertiefung dient und die Doppelstunde genutzt wird, um in der Mensa praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Stunden sind gekoppelt mit dem Regelunterricht der zweiten Fremdsprache. Der Lernbereich umfasst Lerninhalte, die für das Leben der Schülerinnen und Schüler vielfach existenziell wichtig sind wie zum Beispiel der Erwerb praktischer Fertigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln und Haushaltsgeräten, Übernahme von Verantwortung für Küche und Küchengeräte, Akzeptieren vorgegebener oder selbst gefundener Ordnungsrahmen, Beachten der Hygiene und Kochen nach Rezept. Hierbei wird die Festigung und Erweiterung der Lesekompetenz gefördert. Die selbständige Zubereitung von Speisen gibt Anlass zum Lesen, zum Erlernen von fachgerechten Arbeitsweisen im Umgang mit Lebensmitteln und Küchengeräten, zum Wiegen und Messen, zum Planen von Arbeitsschritten oder zeitlichen Verläufen. Der zeitliche Ablauf der Doppelstunde soll es ermöglichen, die Schüler zunächst bei der Zubereitung von belegten Brötchen und Baguettes für den Verkauf helfen und anschließend zum eigenen Verzehr kleine Gerichte herstellen zu lassen. Es ist bereits gelungen, das Selbstwertgefühl der Schüler zu stärken, da sie Verantwortung für die eigene Arbeit übernehmen und eine große Akzeptanz und eine ungemein positive Rückmeldung seitens der beteiligten Erwachsenen erleben. Arbeitslehre Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen benötigen in besonderem Maße lebenspraktische Hilfestellungen, um sich später außerhalb der Schule im Alltag zurechtzufinden. Wie oben beschrieben, konzentriert sich praktischer Unterricht in Klasse 6 auf den Bereich Hauswirtschaft. In Klasse 7 werden gemäß den Richtlinien der Hauptschule die Fächer des Lernbereichs Arbeitslehre eingeführt. Der Lernbereich Arbeitslehre umfasst die Fächer Hauswirtschaft, Technik und Wirtschaft. Diese Fächer werden als Epochenunterricht angeboten. In Klasse 7 beschäftigen sich die Schüler mit aktuellen Bedingungen und Problemfeldern in den Bereichen Konsum, Umwelt und den gesellschaftlichen Einflüssen auf die Rolle von Mann und Frau. Diese Themen sind dem Fach Wirtschaft zuzuordnen. Ab Sommer 2017 wird auch das Fach Technik im Rahmen der 11

13 Tätigkeiten rund um den Schulgarten angeboten werden können (Konzept Schulgarten, folgt A. Röder). Siehe Kap. 11 Ausblick 8. Lesemütter Die Leseentwicklung der Kinder zu beobachten ist eine Aufgabe, die regelmäßig im Unterricht wahrgenommen werden muss. Hier bieten sich offene Unterrichtsformen wie Werkstätten, Wochenpläne, Freiarbeit und Projekte an, in denen differenziertes und individualisiertes Lernen ermöglicht wird. Intensive Leseförderung ist im Rahmen des Klassenunterrichts kaum zu leisten. Mütter von Kindern der GL-Klasse wie auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen aus der Mediothek führen die Leseförderung am Vormittag durch. Sie lesen drei Mal in der Woche jeweils eine Stunde aus ausgewählten Büchern der Bibliothek, die sich im Differenzierungsraum befindet. Zusätzlich werden auch Übungen zum Sprachschatz und zur Rechtschreibung gemacht. Die Erfahrungen zeigen, dass die Schülerinnen und Schüler deutliche Fortschritte machen und sich auf diese zusätzliche Förderung freuen, auch weil sie die Einzelbetreuung genießen. In der Klasse haben sie große Probleme, vorzulesen, da sie sich ihrer Schwächen bewusst sind. 12

14 9. Kooperation mit Schulbegleitern Es besteht die Möglichkeit, dass Eltern für ihre Kinder und Jugendliche mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten eine Schulbegleitung beim Amt für Jugend und Familie beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schule anhand von dokumentierten Einzelfällen eine Selbst- und Fremdgefährdung des Kindes während des Schulbesuchs nachweist. Es gibt bereits Schulbegleiter, die an unserer Schule erfolgreiche Arbeit leisten bzw. geleistet haben und sich dem Gymnasium Norf verbunden fühlen. Schulbegleiter begleiten Schüler für einen im Rahmen eines Hilfeplangespräches festgelegten Stundenumfang. Am Hilfeplangespräch nehmen Vertreter des Jugendamtes, Eltern, Lehrkräfte, Vertreter der Träger (Arbeitgeber von Schulbegleitern), ggf. Therapeuten, die begleitende Kraft und der/ die Schülerin teil. Die Aufgaben der Schulbegleiter können unterschiedlicher Art sein: Sie sollen Vertraute des Kindes werden, deeskalierend auf das Kind einwirken und seine Konfliktkompetenz verbessern, es in besonderer Weise beaufsichtigen und damit Selbst- und Fremdgefährdung ausschließen, aber auch Arbeitsprozesse strukturieren helfen und bei der Umsetzung von Nachteilsausgleichen assistieren. Die Kooperation mit Schulbegleitern soll am Gymnasium Norf wie folgt gestaltet sein: Im Hilfeplangespräch wird der Unterstützungsrahmen für die Schulbegleitung möglichst festgelegt und durch die Mitarbeiter des Jugendamtes verschriftlicht. Lehrkräfte treffen mit dem Kind, seinen Eltern, ggf. Therapeuten und der Schulbegleitung Zielvereinbarungen. Der Einsatz der Schulbegleitung sollte so strukturiert sein, dass eine Stigmatisierung des Kindes minimiert wird, ohne dass die Ziele der Unterstützungsmaßnahme vernachlässigt werden. Zwischen Lehrkräften und Schulbegleitungen finden regelmäßige Rückkopplungsgespräche bzgl. der Zielerreichungsgrade statt. Schulbegleiter, die in der Erprobungsstufe tätig sind, werden zu den Erprobungsstufenkonferenzen eingeladen, um sich in die Fallbesprechung einbringen zu können. 13

15 Schulbegleiter werden zu Fortbildungsveranstaltungen an der Schule eingeladen. Bitte informieren Sie die Beauftragte für das Gemeinsame Lernen, wenn Schulbegleitung in Ihrer Klasse stattfindet oder beantragt ist. Eine Beratung von Eltern und Lehrkräften bzgl. der Beantragung von Schulbegleitung kann die GL-Beauftragte vornehmen. 10. Umgang mit rechtlichen Verfahren gem. AO-SF Schulinterne Verfahren Im Falle von Antragstellung AO-SF, Aufhebung des Förderbedarfs oder Förderortwechsel sind folgende Funktionsträger in den Entscheidungsprozess eingebunden und an der Durchführung zur Antragstellung beteiligt: Stellvertretende Schulleitung, Koordinator/in GL, Lehrkraft für Sonderpädagogik, die zuständige Stufenkoordination. Die Schulleitung wird über alle Besprechungen informiert und behält sich die letztliche Entscheidung über die Antragstellung auf Sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, über den Antrag auf Förderortwechsel oder über den Antrag auf Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs vor. Eine Elternberatung bzgl. o.g. Verfahren erfolgt erst nach Absprache in diesem Gremium. Vor einer Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens sollen Eltern und Kind gehört werden. Bei vermutetem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist die Lehrkraft für Sonderpädagogik zu informieren. Diese prüft den Fall, hält Rücksprache mit den o.g. Funktionsträgern und stellt ggf. den Antrag bei der Bezirksregierung zur Eröffnung des Verfahrens. Die Lehrkraft für Sonderpädagogik sorgt für die jährliche Überprüfung des festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs und kontrolliert die verpflichtende Zeugnisbemerkung im Falle zielgleicher Beschulung. Die zuständige Stufenleitung sorgt für eine Dokumentation des festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfs In SCHILD. Rechtlicher Rahmen Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule für die Erziehungsberechtigten oder die Schule Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein "Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Entscheidung über den schulischen Förderort" durchzuführen. Grundsätzlich muss der Antrag auf Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung von den Erziehungsberechtigten gestellt werden (vgl. 11 AO-SF). Nur in besonders 14

16 begründeten Ausnahmefällen kann die allgemeine Schule einen Antrag stellen (vgl. 12 Abs. 1 AO- SF). Ein solcher Ausnahmefall kann gemäß 12 Abs. 1 Nr. 2 AO-SF vorliegen, wenn ein vermuteter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt ESE mit einer Selbst- oder Fremdgefährdung einhergeht oder ein Schüler nicht zielgleich unterrichtet werden kann. Nach Abschluss der Klasse 6 ist gemäß 12 Abs. 4 AO-SF ein Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung auf Antrag der Schule nur noch in Ausnahmefällen durchzuführen. Nach dem Ende der Klasse 6 ist ein Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Förderschwerpunkt Lernen allerdings nicht mehr möglich (vgl. 12 Abs. 3 AO-SF). Stichtag für die Abgabe des Antrags zur Sicherung der Sonderpädagogischen Unterstützung im darauffolgenden Schuljahr ist der 15. Februar eines jeden Jahres. Zu Form und Inhalt des Antrags siehe Anhang III. Der Antrag ist an die zuständige Schulaufsichtsbehörde, in unserem Fall an das Dezernat 48 der Bezirksregierung Düsseldorf zu richten. Ansprechpartnerin für Fragen zum AO-SF-Verfahren für Schulen im Rhein-Kreis-Neuss ist in der Bezirksregierung Düsseldorf Frau Martel. Ihre Kontaktdaten: Tel.: , claudia.martel@brd.nrw.de Zu beachten ist abschließend, dass die jeweilige Schule jährlich zu überprüfen hat, ob der festgestellte Unterstützungsbedarf weiterhin besteht. Ist die sonderpädagogische Unterstützung einer Schülerin oder eines Schülers nicht mehr erforderlich, erfolgt nach Rücksprache mit der Schulleitung ein Antrag auf Aufhebung des Unterstützungsbedarfs, der über die besuchte Schule an die Bezirksregierung gestellt wird. Im Laufe der Schulzeit kann auch jederzeit ein Wechsel des Förderortes oder / und des Förderschwerpunktes sowie die Erweiterung des Förderschwerpunktes beantragt werden. Im Falle von anstehenden Veränderungen dieser Art sind die Eltern immer zu hören. Zu beachten sind auch die Hinweise zum AO-SF in Anlage V. Weitere Hinweise zum rechtlichen Rahmen sind im moodle-ordner der AG Inklusion sowie über den Internet-Auftritt der Bezirksregierung Düsseldorf zu erlangen. 11. Ausblick Für das Schuljahr 2017/2018 steht im Kontext Gemeinsames Lernen die Schaffung von Strukturen zur Vorbereitung auf das Berufsleben im Zentrum. Ein vernetztes Unterrichtsprojekt, das die 15

17 Produktion von Nahrungsmitteln im Schulgarten (Wahlpflichtunterricht), die Zubereitung von gesunden Snacks und die Arbeit im Servicebereich der Mensa (Hauswirtschaftslehre), die Durchführung von Holzarbeiten für den Garten (Technik) sowie die notwendigen Kalkulationen und wirtschaftlichen Bezüge (Wirtschaft) befindet sich in der Vorbereitung. Auch Berufspraktika sind für die Klasse 8 in Planung. Anhang I Anregungen zum Teamteaching 16

18 Kompetenzteams NRW Methodische Möglichkeiten zur Gestaltung der Zusammenarbeit im Klassenraum Ausgangslage für das 2-Pädagogen-System in einer integrativen Lerngruppe: Im Hinblick auf die Vielfalt von Anforderungen im gemeinsamen Unterricht, bedingt durch die Verschiedenheit von Schülerinnen und die Unterschiedlichkeit von Pädagoginnen ist es vorteilhaft, folgende unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit zu kennen. 1. Lehrer/in + Beobachter/in In einzelnen Stunden übernimmt eine Lehrperson die Unterrichtsverantwortung, die andere beobachtet. Ziel: Lernbeobachtung und Lernberatung aller SuS systematisieren und intensivieren 2. Lehrer/in + Helfer/in Eine Lehrperson übernimmt die Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt bspw. bei der Visualisierung von Inhalten, ggf. bei der Methodenwahl, der Organisation von Sozialformen, bei Gruppen-/Zeiteinteilungen und bei der Regulation des Verhaltens. 3. Stationsunterricht (Perspektivenwechsel) Die Unterrichtsinhalte werden in 2 Bereiche aufgeteilt. Die SuS-Gruppen wechseln von einer Person zur nächsten (Station 1 2). Alle SuS werden von beiden Lehrkräften unterrichtet. Leistungsschwächere können bspw. bei einer Lehrperson sein. Wiederholungen sind für sie gewährleistet. 4. Parallelunterricht Jede Lehrperson unterrichtet eine Klassenhälfte (selber Lerngegenstand, differenzierte Aufgaben). Eine Lehrkraft übernimmt die Aufbereitung von Aufgaben für SuS mit dem FSP GE. Eine Lehrkraft übernimmt den FsP Lernen. 6. Team Teaching Beide Lehrkräfte führen den Unterricht mit allen SuS gemeinsam durch. Sie übernehmen gemeinsam oder abwechselnd die Führung. ist die anspruchsvollste Art der Zusammenarbeit zwischen Pädagogen im Unterricht und setzt Vertrauen und intuitives Handeln voraus. 5. Niveaudifferenzierter Unterricht Eine Lehrperson unterrichtet die leistungsstarken SuS, die andere die SuS mit Förderbedarf (eine Möglichkeit, um auch leistungsstärkere SuS zu fordern) Manche Schüler sind in ihrem Lernen auf eine Bindung an einzelne Lehrkräfte angewiesen. 17

19 Lütje-Klose / Willenberg (1999): Kooperation fällt nicht vom Himmel. In Wocken: Zeitschrift für Heilpädagogik 3, 2011 Anhang II Formular zur Wochenplanarbeit Wochenplan KW für (Klasse ) KW: Fach Von Mittwoch, dem bis Montag, den Aufgaben Kontrolle und Rückmeldung Eltern (Unterschr.) Lehrkraft (Kürzel) Feedback Lehrkraft fächerübergreifend, ergänzend Mathematik Deutsch Biologie Erdkunde 18

20 Dieser Wochenplan steht auch im moodle-kurs Materialien zum zieldifferenten Unterricht zur Verfügung. 19

21 Anhang III Exemplarischer Förderplan Name: XY Geburtsdatum: XY Klasse: XY Schuljahr: 2015/16 Förderzeitraum: 09/ /2016 Sonderpädagogin: Antje Steinert Entwicklungsbereiche Wahrnehmung Motorik Sprache/ Schriftsprache Kognition Sozialverhalten/ Emotionalität Lern- und Arbeitsverhalten X X Entwicklungsbereich mit Förderbedarf Lern-und Arbeitsverhalten Arbeitshaltung Ausgangslage Förderziel Maßnahme XY schafft es nicht, ihr Arbeitsmaterial pünktlich zu Unterrichtsbeginn auf dem Tisch liegen zu haben. Außerdem gelingt es XY noch nicht, über einen längeren Zeitraum an einer Aufgabenstellung selbstständig zu arbeiten. XY muss immer wieder zur Weiterarbeit ermuntert werden. Wenn sie sich unbeobachtet fühlt, stört sie andere Schüler. XY bekommt von Unterrichtsgesprächen wenig mit, da sie leicht ablenkbar ist und sich XY hat ihr Arbeitsmaterial vollständig bereit liegen. Sie erarbeitet mindestens 15 Minuten selbstständig ihre Aufgaben. Sie hört in Arbeitsphasen mindestens 10 Minuten aufmerksam zu. XY benutzt ein Hausaufgabenheft mit Verstärkerplan. 20

22 oft anderen Dingen zuwendet. Sprache/Schriftsprache Lesen und Verstehen von Texten XY liest einfache unbekannte Texte stockend. Auf Verständnisfragen kann sie nur mit intensiver Hilfe antworten. XY erweitert seine Lesefähigkeit, sodass sinnerfassendes Lesen auf Satzebene durch die Beantwortung von gezielten Fragen überprüfbar ist. XY erhält wöchentlich Sprachförderung in einer Kleingruppe, bzw. Einzelförderung durch eine Lesemutter. Sie muss einmal in der Woche etwas vorbereiten, was sie der Klasse vorliest wie z.b. einen Witz. Die Bewertung erfolgt über den Verstärkerplan. Sonstige Bestandteile des Elterngesprächs Hinweis auf die Notwendig der täglichen Kontrolle ihres Arbeitsmaterials und des Mitteilungsheftes. Kenntnisnahme :.. Schüler/in... Eltern...Lehrer/in....Datum 21

23 Anhang IV Hinweise zum AOSF-Antrag Der Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Neben dem obligatorischen Formblatt (Mantelbogen), muss der AO-SF-Antrag zwingend einen umfangreichen Bericht zur Antragstellung auf Eröffnung des Verfahrens enthalten: Die allgemeine Schule erstellt zwingend einen Bericht, aus dem schlüssig hervorgeht, dass vermutlich sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vorliegt und dass sie alle ihre Fördermöglichkeiten ausgeschöpft hat. Nur im Falle einer plausiblen und nachvollziehbaren Darstellung kann die Schulaufsicht das Verfahren eröffnen. Der Bericht hat folgende Informationen und Personaldaten darzulegen: 1) Bisheriger schulischer Bildungsweg, vorschulische Förderung Rücksprache mit der zuständigen vorschulischen Einrichtung Bericht der Eltern Darstellung bereits erfolgter Unterstützungsmaßnahmen. 2) Darstellung der Lernentwicklung und des Leistungsstandes Vorhandene Kenntnisse/fehlende Kenntnisse Leistungsstand in den Unterrichtsfächern gemessen an den Richtlinien und Lehrplänen Beurteilungen in Zeugnissen Bei Schulanfängern: Aussagen über Fähigkeiten/Fertigkeiten in verschiedenen Alltagssituationen Vorhandene basale Grundkenntnisse und -fertigkeiten Leistungseinschätzungen aus der Schuleingangsdiagnostik 3) Arbeits- und Sozialverhalten Leistungsbereitschaft Selbstständigkeit Konzentration/Belastbarkeit Fein- und Grobmotorik Gedächtnisleistung Motivation/Lernbereitschaft Ausbildung von Lernstrategien Gruppenverhalten Konfliktverhalten Regelbewusstsein/Bereitschaft zur Einhaltung von Regeln Bisherige Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen 4) Wesentliche Inhalte des Gespräches mit den Eltern Art und Umfang der Kontakte mit den Eltern Aufklärung über den Ablauf des Verfahrens zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung 5) Begründung für einen vermuteten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Die ermittelten Daten und Informationen sind in einem gegliederten Text zusammenzustellen. Den Schulleitungen der allgemeinen Schulen und der Förderschulen obliegt eine hohe Verantwortung. Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie nicht nur die Kenntnisnahme sondern auch die formale und inhaltliche Qualität. Zu beachten sind insbesondere: Enge Anlehnung der Formulierungen an die Diktion der AO-SF Sachlichkeit und Distanz Fachlichkeit und Neutralität Wertschätzend und respektvoll formulierte Texte als tragfähige Kommunikationsgrundlage 22

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