Weiterbildungskonzept Für Assistenzärzte Radiologie

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1 Weiterbildungskonzept Für Assistenzärzte Radiologie J. Hodler/Th. Frauenfelder/M. Patak Zürich,

2 Weiterbildungskonzept, Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologien (DIR) Ziel der Weiterbildung am DIR Das DIR will seine Assistenzärzte mit der fünfjährigen Weiterbildungszeit zum FMH-Titel und zur Oberarzt- Befähigung führen. Die Weiterbildung wird an die mittelfristigen Karrierewünsche der Assistenzärzte im Hinblick auf die akademische oder klinische Ausrichtung angepasst. Grundlagen Mitgeltende Unterlagen: Weiterbildungsordnung der FMH, Weiterbildungsprogramm der SGR- SSR, Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich. Seit sind das klinisches Jahr und die obligatorische Rotation in ein auswärtiges Spital weggefallen. Die Weiterbildungsdauer beträgt 5 Jahre. Bewerbungen werden ab Staatsexamen akzeptiert. Bevorzugt werden Kandidaten, die sich im Rahmen eines Unterassistenteneinsatzes, einer Dissertation oder einer Masterarbeit bereits bewährt haben. Bemerkung zu klinischer Vorbildung: Ein klinisches Jahr ist nach Weiterbildungsordnung nicht mehr erforderlich und wird nicht verlangt. Dies kann sich positiv bezüglich Umgang mit Patienten und Zuweisern auswirken und kann und für gewisse Spezialweiterbildungen wie in Interventioneller Radiologie hilfreich sein. Der praktische Einsatz ist modalitätenbezogen, mit Ausnahme der Spezialweiterbildungen in Neuroradiologie, pädiatrischer Radiologie und orthopädischer Radiologie. Fächer mit eigenem FMH-Schwerpunkt (Neuroradiologie, pädiatrische Radiologie) können bis zu 1 Jahr an die Weiterbildungsdauer von 5 Jahren angerechnet werden. Wissenschaftszeiten sind anrechenbar an die 5-jährige Weiterbildung. Facharztprüfungen 1. Teilprüfung in der Regel nach Abschluss des ersten Weiterbildungsjahres. 2. Teilprüfung in der Regel im 5. Weiterbildungsjahr.

3 Weiterbildungsort Die gesamte Weiterbildung wird bevorzugt innerhalb des universitären Systems Zürich angeboten. Rotation ausserhalb der universitären Institutionen werden vor allem unterstützt bei 1) persönlichem Interesse des/der Assistenzarztes/In, 2) geplante berufliche Position an einer nichtuniversitären Institution, 3) betriebliche Gründe (z.b. fehlende Plätze für die Spezialweiterbildungen). Verantwortlichkeiten, Information Die oberste Verantwortung für das Weiterbildungsprogramm liegt beim Direktor des DIR. Er ist für den Anstellungsentscheid und die Karriereplanung der Assistenzärzte verantwortlich. Der für ärztliches Personal zuständige Leitende Arzt trifft die Vorauswahl der Assistenzärzte, bestimmt den optimalen Eintrittszeitpunkt, führt die Einsatzplanung durch und ist für die Mitarbeiterbeurteilungen zuständig. Ein Residency Program Director (Kaderarzt) koordiniert die Weiterbildung, überwacht die Einhaltung externer Vorgaben, beantragt beim Direktor des DIR Änderungen des Weiterbildungsprogramms und ist erster Ansprechpartner für Assistenzärzte in Bezug auf Weiterbildungsprobleme. Er arbeitet eng mit dem personalverantwortlichen Leitenden Arzt zusammen. Er trägt die Verantwortung für den Einführungsordner. Die Anstellungsadministration wird von der Direktionsassistentin geführt. Der Assistenzarztvertreter wird durch die Assistenzärzte bestimmt. Er kann sich jederzeit direkt an den Direktor DIR wenden. Wichtige Informationsquellen für die Assistenzärzte sind das Intranet, der Morgenrapport sowie die Protokolle der wöchentlichen Oberarztrapporte, die allen Assistenzärzten zugestellt werden. Zweimal jährlich findet eine Besprechung des Direktors mit allen Assistenzärzten statt. Ein individuelles Karrieregespräch Direktor, personalverantwortlicher Leitender Arzt und Assistenzarzt findet einmal jährlich statt. Weiterbildungsprogramm Einführung Im ersten Weiterbildungsjahr wird dem/der Assistenzarzt/In ein Mentor (älterer Assistenzarzt oder

4 junger Oberarzt) zugeteilt. Zu Beginn der Weiterbildung wird die geforderte praktische Strahlenschutzausbildung durch entsprechend qualifizierte MTRA durchgeführt. Dazu kommt das Einführungsprogramm des USZ (insbesondere KISIM-Benutzungskurs) Einsatzplanung innerhalb des DIR Jeder Assistenzarzt arbeitet ca. 60% seiner Arbeitszeit im Kernbereich (CT, konventionelle Radiologie, Ultraschall, Notfall). Faustregel: Im ersten Weiterbildungsjahr werden 100% im Kernbereich (US, CT, Befundraum und Notfall) verbracht, in den Jahren 2-5 ca. 50%. Die ab laufenden viermonatigen PET/CT-Rotationen werden an die Tätigkeiten im Kernbereich angerechnet. Wissenschaftsjahre werden in diese Rechnung nicht einbezogen (d.h. weder als Rotation, noch als Tätigkeit im Kernbereich angerechnet, was aber die Anrechenbarkeit für den FMH-Titel nicht beeinträchtigt). In den Jahren 2-5 erfolgt der Einsatz im gesamten Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie. Nebst den unten erwähnte klassischen Rotationen erfolgen Einsätze in der Mammographie, MR-Bildgebung und Interventioneller Radiologie (2-Monatsrotation.) Einsatzplanung ausserhalb des DIR Für Rotationen ausserhalb des DIR bestehen insbesondere Vereinbarungen mit der Neuroradiologie USZ (6 Monate, 2 Assistenzärzte), der Nuklearmedizin USZ (PET/CT, 4 Monate (wird als Tätigkeit im Kernbereich angerechnet), weitere Rotationen nach Absprache, z.b. kardiale Bildgebung), dem Universitätskinderspital (6 Monate, 2 Assistenzärzte) und der Uniklinik Balgrist (4 Monate, 1 Assistenzarzt), sowie Fellowships von in der Regel 1 Jahr nach spezieller Abmachung. In der Regel werden zwei der klassischen drei Rotationen in den Weiterbildungsjahren 2-5 absolviert: Pädiatrische Radiologie, Neuroradiologie und Uniklinik Balgrist. Die Kapazität ist v.a. am Balgrist knapp. Wer nicht dorthin rotieren kann, wird bei der MR-Einteilung bevorzugt. Lücken werden über Auswärtsrotationen an nicht-universitäre Kliniken kompensiert, wie z.b. ans KSSG oder ans Stadtspital Waid

5 Untersuchungszahlen Untersuchungszahlen werden anhand des RIS (Radiologie-Informationssystem) nachgewiesen. Bei der Einsatzplanung wird auf die gemäss WBP Radiologie erforderlichen Untersuchungszahlen Rücksicht genommen. Wissenschaftsjahr Ein Wissenschaftsjahr wird in der Regel zu Beginn der Weiterbildung oder dann wieder ab 2. Weiterbildungsjahr in Betracht gezogen. Wissenschaftsjahre werden Ärzten mit entsprechenden Interessen und Fähigkeiten angeboten. Klinisches Jahr Siehe dazu auch einleitende Bemerkungen. Ein klinisches Jahr wird nicht gefordert. Das Abwägen der Vorteile (z.b. Vorbereitung auf Interventionelle Radiologie oder andere Spezialgebiete, Kennenlernen der Kunden -Perspektive) und Nachteile (Verlängerung der Weiterbildungszeit) erfolgt gemeinsam mit dem Bewerber. Fellowships Fellowships werden in der Regel kompetitiv vergeben (z.b. Balgrist, Neuroradiologie USZ). Derzeit wird am DIR ein Fellowship Interventionelle Radiologie angeboten. Die Neuroradiologie und die pädiatrische Radiologie bieten eine Weiterbildung im Rahmen der entsprechenden Schwerpunktprogramme an. An der Uniklinik Balgrist wird ein einjähriges muskuloskelettales Fellowship angeboten. Absehbare Fellowships werden mit den Rotationen während der normalen Weiterbildungszeit koordiniert. Weiterbildungsveranstaltungen Morgenteaching (fallbasiert) Zeitpunkt: Montag bis Freitag, h Dieses Teaching wird während etwa 40 Wochen pro Jahr angeboten (Pausen im Sommer sowie

6 während grosser Kongresse und während Festtagen). Dabei wird jährlich das gesamte Gebiet der Radiologie abgedeckt, inklusive der verschiedenen Organgebiete, aber auch weiteren Themen gemäss Gegenstandskatalog SGR-SSR ( Journal Club Ziel sind die kritische Beurteilung von Publikationen sowie das Üben einer Kurzpräsentation. Der Journal Club findet jeden Mittwoch von h statt (während den Teachingpausen von h). Ein Kaderarzt beauftragt einen Assistenzarzt einen Artikel vorzubereiten, der diesen mittels einer Powerpoint-Präsentation vorstellt. M&M und CIRS M&M-Konferenzen und CIRS-Besprechungen werden am ersten Mittwoch des Monats anstelle des Journal Clubs durchgeführt. Hier werden Fehldiagnosen, mögliche Fehldiagnosen, radiologie-bezogene Nebenwirkungen, Probleme bei Abläufen besprochen. Die Fälle werden durch einen Kaderarzt präsentiert. Diese Veranstaltung zielt aufs Lernen aus Fehlern und auf das Finden von Problemlösungen. Weitere Veranstaltungen DIR, z.b. Gastreferenten, Fortbildungskurse Das DIR lädt auswärtige Gastreferenten in lockerer Folge ein, hauptsächlich mit wissenschaftlichem Hintergrund, zur Kontaktpflege mit anderen akademischen Institutionen, zum Einbringen von neuem Wissen und auch mit der Absicht des Benchmarkings. An den Fortbildungskursen des DIR (z.b. Abdomen-MR-Kurs, CT-Kurs, MR-Arthrographiekurs) können Assistenzärzte teilnehmen, sofern sie nicht zahlende Kursteilnehmer konkurrenzieren (betrifft insbesondere interaktive Teachings). Vorbereitungskurs 1. Teilprüfung Das DIR führt jährlich einen Vorbereitungskurs für die erste Teilprüfung Radiologie durch. Der Kurs findet 15mal, jeweils am Dienstag von 18:30 bis 20:30 Uhr am USZ statt. Dieser Kurs steht auch Auswärtigen offen.

7 Es wird eine Kursgebühr erhoben, die für USZ-Mitarbeiter reduziert werden kann. An diesem Kurs werden die meisten Fächer gemäss Gegenstandskatalog der ersten Teilprüfung ( durch Experten instruiert. Neuroradiologie-Weiterbildungsveranstaltung (Mittwochabend) Die Neuroradiologie deckt die relevanten Gebiete im Rahmen einer Mittwochabend Veranstaltung (17.30) ab, deren Besuch den Assistenzärzten nahe gelegt wird. SGR-SSR-Kongress Dies ist der wichtigste auswärtige Kongress für Assistenzärzte. Er ist eine gute Start-Plattform für erste wissenschaftliche Präsentationen und dient als Kontaktplattform, ist aber auch wichtig als Plattform für das DIR. Das DIR ermöglicht einem grossen Teil der Assistenzärzte die Teilnahme. Diese Veranstaltung wird von Chefärzten aus der Region Zürich/Aargau/Ostschweiz/Nordwestschweiz 2x im Jahr an einem Donnerstag Nachmittag durchgeführt und deckt jeweils zwei praktisch relevante Themen ab. Das DIR ermöglicht einem grossen Teil der Assistenzärzte die Teilnahme. IDKD (eher für klinisch orientierte Ärzte) Der IDKD findet jährlich im Frühjahr in Davos und im Herbst in Griechenland statt. Er besteht weitgehend aus interaktiven Teachings und ist insbesondere für die Vorbereitung von Prüfungskandidaten der zweiten Teilprüfung geeignet. Da er einen reinen Weiter- und Fortbildungscharakter hat, wird er überwiegend denjenigen Assistenzärzten angeboten, die eher nicht an die wissenschaftlich-orientierten Kongresse reisen. Pro Jahr können in der Regel 6-8 Assistenzärzte nach Davos reisen (je eine halbe Kursdauer). Dazu kommen gezielte Teilnahmen an den Satellitenkursen (Wochenende vor IDKD) und allenfalls in Griechenland.

8 ECR (eher für wissenschaftlich orientierte Ärzte) Der ECR ist der Hauptkongress zur Profilierung von Assistenzärzten und Institut in Europa. Assistenzärzte werden dann an den ECR geschickt, wenn sie eine Präsentation (keine Poster!) halten. Die Einsendung von Abstracts wird mit dem für die Wissenschaft verantwortlichen Leitenden Arzt abgesprochen. Europäische Spezialistengesellschaften, abhängig von wissenschaftlicher Aktivität Die Kongresse von Spezialgesellschaften wie ESSR, ESUR, ESTI, CIRSE,. kommen am ehesten für Assistenzärzte mit konsistenter wissenschaftlicher Aktivität auf einem passenden Teilgebiet der Radiologie in Frage. Teilnahmegründe sind akzeptierte Vorträge und gezielte Weiterbildung im Interesse des DIR nach Rücksprache mit dem für die Wissenschaft verantwortlichen Leitenden Arzt. Weiterbildungsinfrastruktur Internetzugang mit Zugang zur Elektronischen Hauptbibliothek der UZH. Intranet DIR mit zahlreichen organisatorischen und fachlichen Unterlagen. Elektronische Buchsammlung. Bibliothek AUFN C23. Während der Bestand an Büchern weiterhin gepflegt wird, werden Papierkopien von wissenschaftlichen Zeitschriften abgebaut. Benachbarte Ressourcen von UZH und ETHZ. Assistenzarztbüros mit Computerzugang. Vier DIR-eigene Kursräume, mit Beamer ausgerüstete Bibliothek, sowie Zugang zur Hörsaalinfrastruktur des USZ. Zugang zu Stat-Dx und elektronischem Radio-Anatomie Atlas Imaios. Rapporte Die Teilnahme der Assistenzärzte an Klinikrapporten als Teilnehmer sind erwünscht, sofern es die

9 Arbeitszeitregelungen und die klinische Tätigkeit zulassen. Sobald die Assistenzärzte genügenden fachlichen Hintergrund besitzen (in der Regel etwa ab zweiten Weiterbildungsjahr) können Sie für das Halten geeigneter Rapporte eingesetzt werden. Dienste Die regelmässige Teilnahme am Bereitschaftsdienst ist integraler Bestandteil der Weiterbildung. Die Einteilung erfolgt entsprechend der Weiterbildungsstufe. Assistenten sollen Rotationen in Sonographie, konventioneller Radiologie und Computertomographie durchlaufen haben. Initial folgt der Einsatz vor allem im Spätdienst und unter der Woche, so dass eine engere Betreuung durch überlappende Dienste und den diensthabenden Oberarzt sichergestellt ist. Assistenten in externen Rotationen leisten Dienste im auswärtigen Institut. Assistenten leisten in der wissenschaftlichen Rotation einen adäquaten Dienstanteil. Wissenschaftliche Tätigkeit Grundsatz: Akademische Aktivitäten sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung für das Absolvieren der Weiterbildung am DIR oder für die Beförderung zum Oberarzt. Unterstützung anderer: Wissenschaftliche Tätigkeit gehört zur Betriebskultur des DIR. Die Unterstützung anderer (z.b. Patienteninformation, Evaluation von Bilddaten) wird von allen DIR- Ärzten erwartet. Wesentliche Aktivitäten drücken sich nach den üblichen Regeln auch in Ko- Autorschaften aus. Dissertation: Diese soll spätestens im 2. Weiterbildungsjahr abgeschlossen werden. Das Absolvieren von Fellowships mit wissenschaftlichen Anteil in der Schweiz (z.b. Balgrist, Neuroradiologie, Kinderradiologie, Interventionelle Radiologie) wird begrüsst, insbesondere für diejenigen Ärzte, für die ein Auslandaufenthalt nicht in Frage kommt. Wissenschaftsplanung: Das DIR unterstützt die Assistenzärzte bei der Planung ihrer langfristigen wissenschaftlichen Aktivitäten. Wissenschaftliche Auslandaufenthalte sind hilfreich, aber nicht Bedingung, für die akademische Karriereplanung. Sie dauern in der Regel 1-2 Jahre und erfolgen bevorzugt nach Abschluss der Weiterbildung. Das DIR berät die Kandidaten bei der Auswahl des Arbeitsortes, des Wissenschaftsplans und der Finanzierung. Das Habilitationsverfahren wird typischerweise nach der Rückkehr von einem Auslandaufenthalt

10 oder nach Abschluss einer Fellowship eingeleitet. Es gelten die Vorschriften der Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich. Dort sind ausdrücklich nicht nur die Anzahl Originalarbeiten erwähnt, sondern auch die Aspekte akademische Selbständigkeit, Innovation, Lehrtätigkeit und klinische Tätigkeit. Das DIR unterstützt die Kandidaten beim Erfüllen der Vorschriften, wie z.b. Nachweis von Lehrtätigkeit. Für die Habilitation wird adäquate Eigenleistung erwartet. Karriereplanung Assistenzärzte/Innen werden zuerst für 1 Jahr angestellt und unterliegen der USZ-üblichen Probezeit. Vor Ablauf der Probezeit (für Personelles zuständiger Leitender Arzt) und etwa nach einem halben Jahr (LA und Direktor DIR) finde ein Standortgespräch statt. Bei positiver Mitarbeiterbeurteilung fällt die Anstellungsbefristung ab dem 2. Weiterbildungsjahr weg. Die Institutsführung führt mit den Assistenzärzten/Innen mindestens jährlich Standortbestimmungen durch. Dieses beinhaltet eine mittelfristige Karriereplanung und erfolgt in der Regel im Rahmen einer MBU. Das DIR befördert Absolventen des Weiterbildungsprogramms rasch zum Oberarzt, falls Sie 1) die Erfüllung FMH-Bedingungen schriftlich bestätigt bekommen, 2) glaubwürdig als Oberarzt auftreten können* und 3) sichtbar Verantwortung für Patienten, Mitarbeiter und/oder Betrieb übernehmen. * in der Regel maximal 6 Monate zwischen Vorlage der FMH-Bestätigung und der Beförderung. Quereinsteiger Es ist möglich, aus einem anderen Weiterbildungsprogramm in dasjenige des DIR zu wechseln. Voraussetzung ist in der Regel akademisches Interesse. Die Karriereplanung von Quereinsteigern wird gemeinsam mit dem Leiter der ersten Weiterbildungsstätte durchgeführt. Die später Einsteigenden tragen den gleichen Anteil an Grunddienstleistung (60% Tätigkeit in Kernzone) wie die DIR-Assistenten.

11 Schlussbestimmungen Dieses Konzept wird periodisch aktualisiert. In der Regel erfolgt die Aktualisierung 1mal im Jahr, und bei Veränderungen relevanter Vorschriften. Zürich, Prof. J. Hodler

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