Überblick über den Gang des Asylverfahrens

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Überblick über den Gang des Asylverfahrens"

Transkript

1 Überblick über den Gang des Asylverfahrens 6. Dezember 2016 Vorlesungseinheit im Rahmen der Ausbildung der Refugee Law Clinic, Humboldt Universität zu Berlin Dozentin Pauline Endres de Oliveira (Rechtsanwältin)

2 Überblick I. Schaubild: Rechtlicher Kontext II. Schaubild: Der Gang des Verfahrens III. Schaubild: Das Unterbringungsverfahren IV. Ist Deutschland zuständig? Das Dublin- Verfahren V. Deutschland ist zuständig: Die Anhörung zu den Fluchtgründen VI. Rechte und Pflichten während des Verfahrens VII. Die Entscheidung über den Asylantrag VIII. Quellen- und Materialempfehlung

3 Völkerrecht insb. Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) / Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Europarecht z.b. Dublin- III- Verordnung, Qualifikationsrichtlinie Nationales Recht insb. Artikel 16a Grundgesetz (Verfassungsrecht) + AsylG, AsylbLG, AufenthG (einfaches Recht) à Siehe hierzu auch die Einheit vom

4 Überblick der Rechtsquellen in Deutschland: Grundgesetz (Art. 16a GG) Einfache Gesetze, v.a. Ø AufenthG regelt Aufenthalt von Asylantragstellern, Schutzberechtigten und sonstigen Drittstaatsangehörigen (zuständig: Ausländerbehörde) Ø AsylG regelt Asylverfahren (zuständig: BAMF) Ø AsylbLG regelt Sozialleistungen für Asylsuchende (zuständig: Sozialamt) Rechtsverordnungen Ø AufenthV Ø BeschV Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV) Ø Zum AufenthG Ø Zum AsylVfG à Siehe hierzu auch die Einheit vom

5 Möglich an der Grenze / bei Polizei / ABH... Wenn Einreise erlaubt wurde, haben Behörden Pflicht zur Weiterleitung an Erstaufnahmeeinrichtung zur weiteren Verteilung Verteilung (EASY) Asylgesuch Asylantrag (Aufenthaltsgestattung) Erstaufnahmeeinrichtung (ED- Behandlung) Zuständig: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Dublin- Anhörung Umverteilung in Gemeinschaftsunterkunft Deutschland ist zuständig: Anhörung zu den Fluchtgründen Bei Hinweisen auf Zuständigkeit eines anderen Staates: Dublin- Verfahren! Flüchtlings- eigenschaft (GFK) Inhaltliche Prüfung des Asylantrags Asyl nach Art. 16a GG Subsidiärer Schutz (QRL) Nationale Abschiebungs- verbote Deutschland ist nicht zuständig: Asylantrag wird als unzulässig abgelehnt + Überstellung in zuständigen Staat wird angeordnet (aber: Rechtsschutz möglich!) Bei positiver Entscheidung: Aufenthaltstitel wird von ABH erteilt Bei Ablehnung: Androhung der Abschiebung in das Herkunftsland (aber: Rechtsschutz möglich!)

6 Überblick über das Unterbringungsverfahren In zuständiger EAE: Aufgriff odermeldung als Asylsuchende/r Pflicht zur Weiterleitung an à Asylgesuch Nächstgelegene EAE: Verteilung nach EASY auf zuständiges Bundesland Dokument: ggf. Anlaufbescheinigung Königsteiner Schlüssel Erkennungsdienstliche Behandlung (ggf. auch schon vorher) Erstuntersuchung (Röntgen, Impfen) Ausstellung Ankunftsnachweis wartenauf BAMF- Termin zur Asylantragstellung à à Hier relevant: 13, 14, 14a, 18, 19, 20 und 22 AsylG BAMF (Außenstelle): Formelle Asylantragstellung Ausstellung Aufenthaltsgestattung Asylantrag In der Regel nach bis zu 6 Monaten: Zuweisung in eine GU oder dezentrale Unterbringung (in Landkreisen und Kommunen) à Während dessen: warten auf Dublin- Verfahren à kein oder beendetes Dublin- Verfahren : Termin zuranhörung

7 IV. Ist Deutschland für den Asylantrag zuständig? à Das Dublin- Verfahren

8 Das Dublin- Verfahren Was ist das Dublin- Verfahren? = Verfahren zurbestimmung des Mitgliedstaates, der für die Asylantragsprüfungzuständigist Rechtsgrundlage: Dublin- Verordnung = Europäische Verordnung zur Regelung der Zuständigkeit für Asylanträge (= Anträge auf internationalen Schutz) Ziel: one state only ( no forum shopping ) no refugees in orbit Wer macht mit? Dublin- Staaten = 28 EU- Mitgliedstaaten + Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island à Siehe hierzu auch die Einheit am

9 Das Dublin- Verfahren im deutschen Asylverfahren Asylantrag- stellung oder Aufgriff einer Person ohne Papiere BAMF prüft, ob Deutschland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist Dublin- Verfahren = bei Hinweisen auf Zuständigkeit eines anderen Staates wird dieser angefragt 1. Variante: Erst nach Beendigung des Dublin- Verfahrens und Feststellung der Zuständigkeit erfolgt die Anhörung zuden Fluchtgründen und die inhaltliche Prüfung des Asylantrags (= Übergang ins nationale Asylverfahren) 2. Variante: Bei Feststellung der Unzuständigkeit ergeht in der Regel ein ablehnender Bescheid (= Asylantrag unzulässig ) und eine Überstellung in den zuständigen MS wird eingeleitet à Siehe hierzu auch die Einheit am

10 V. Deutschland ist zuständig: Die Anhörung zu den Fluchtgründen

11 Die Anhörung Herzstück des Asylverfahrens Ist Deutschland für das Asylverfahren zuständig (= Dublin- Verfahren nicht eingeleitet oder beendet), erfolgt die Ladung zur persönlichen Anhörung zum Zwecke der inhaltlichen Antragsprüfung 24 Abs. 1 S. 3 und 25 AsylG Ausnahmen vom Grundsatz der persönlichen Anhörung möglich 24 Abs. 1 S. 4 6, 25 Abs. 5 AsylG

12 Ablauf der Anhörung Begrüßung, Frage nach Befinden und Verständigung mit Dolmetscher Fragen zur Identität, Herkunft, Abstammung. persönliche Verhältnisse Evlt. Fragen zum Reiseweg (Dublin?!) Frage nach den Fluchtgründen (offene Frage!) + zu Hinderungsgründen für eine Rückkehr ins Herkunftsland Abschließende Frage nach Verständigung mit Dolmetscher (Verzicht auf) Rückübersetzung? Unterschrift Wichtig: Detailliertes, schlüssiges u. vollständiges Vortragen aller Fluchtgründe sowie der Umstände, die ein Abschiebungsverbot begründen könnten!

13 Rechte während der Anhörung Recht auf Teilnahme/Begleitung geregelt in 25 Abs. 6 AsylG à Siehe hier die nächsten Folien sowie die Hinweise der RLC Berlin Okt. 2016! Recht auf Information Recht auf Vertraulichkeit der Anhörung Recht auf eine/n Dolmetscher/in, 17 AsylG Recht auf Rückübersetzung der Niederschrift (Protokoll) der Anhörung Recht Niederschrift nicht zu unterzeichnen

14 Anwesenheitsrechte während der Anhörung Die Anhörung ist nicht öffentlich ( 25 Abs. 6 S. 1 AsylG) Es gibt jedoch Anwesenheitsrechte. Dabei ist zwischen Vertretern bestimmter Behörden und Organisationen, Verfahrensbevollmächtigten, Beiständen und sog. anderen Personen zu unterscheidenà das steht nicht direkt in 25 Abs. 6 AsylG! Gem. 25 Abs. 6 S. 2 AsylG können an der Anhörung Vertreter von Bund oder Ländern sowie von UNHCR teilnehmen. Andere Personen müssen angemeldet und ihre Anwesenheit gesondert erlaubt werden (vgl. 25 Abs. 6 S. 3 AsylG). Mindestvoraussetzung ist hier, dass die asylsuchende Person der Anwesenheit zustimmt und die jeweilige Begleitperson sich ausweist. Zu diesem Personenkreis zählen insb. Gäste, wie zb Pressevertreter.

15 Anwesenheitsrechte während der Anhörung Verfahrensbevollmächtigte wie Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen oder auch Vormünder bzw. Ergänzungspfleger sind nach allgemeinem Verfahrensrecht zuzulassen Beistände, also Vertrauenspersonen sind nach allgemeinem Verfahrensrecht ebenso zuzulassen (vgl. 14 Abs. 4 VwVfG), Das BAMF verlang hier, dass die Asylsuchenden eine entsprechende Erklärung zu Protokoll geben und die Beistandsperson sich ausweist (siehe DA Asyl) vorherige Anmeldung zwar nicht erforderlich, aber doch ratsam, um Komplikationen zu vermeiden! Nach 14 Abs. 5 VwVfG ist eine Zurückweisung nur zulässig, sofern ein Beistand entgegen 3 des RDG Rechtsdienstleistungen erbringt

16 Anwesenheitsrechte in der Anhörung Ehrenamtliche Verfahrensbegleiter = Beistände? Strittig! (+) sofern die Betroffenen sie als Vertrauenspersonen deklarieren So u.a. Flüchtlingsrat Nds am Mitteilung des BMI vom gegenüber Volker Beck MdB, wonach Ehrenamtliche und Sozialarbeiter andere Personen isv 25 Abs. 6 S. 3 AsylG sind aber bei Ausübung eines fehlerfreien Ermessens müsste die Anwesenheit der jeweiligen Person in der Regel erlaubt werden

17 Nachträgliches Vorbringen? kann der Glaubhaftigkeit schaden BAMF muss Informationen bei zeitlicher Verzögerung nicht berücksichtigen! Vor Entscheidung des BAMF alle Informationen unverzüglich mitteilen Hinderungsgründe mitteilen

18 VI. Rechte und Pflichten während des Verfahrens

19 Überblick: Rechte während des Asylverfahrens Aufenthalt Dokument ab Antragstellung Aufenthalts- gestattung à 55 AsylG Davor: Ankunftsnachweis (BÜMA) Räumliche Beschränkung, 56 Abs. 2 AsylG (während des Aufenthalts in einer Erstaufnahme- einrichtung, idr bis zu 6 Monate) Unterbringung EASY = Erstverteilung von Asylbegehrenden auf die Länder EAE: bis zu 6 Monate, 47 AsylG (für Asylsuchende aus sog. sicheren HKS für die gesamte Dauer ihres Verfahrens, 47 Abs. 1 a AsylG) Gemeinschafts- unterkunft, 53 AsylG Leistungen nach AsylbLG à Grundbedarf + Persönlicher Bedarf (Aus- )Bildung: à Recht auf auf Schulbildung à Ausbildung nach 3 Monaten möglich à Studium grds. möglich à Integrationskurs bei guter Bleibeperspektive, 44 AufenthG Erwerbstätigkeit à Bis zu 6 Monate Wartepflicht (während des Aufenthalts in einer EAE) à Ab 3. Monat Erlaubnis möglich à Danach Vorrangprüfung bis zum 15. Monat à Asylsuchende aus sicheren HKS dürfen grds. nicht arbeiten Medizinische Versorgung: Grundsätzlich nur für akute Erkrankungen + nur auf Antrag Familiennachzug (+/- ) Deutschland (+/- ) EU- Ausland (- ) Ausland Danach weiterhin Wohnsitzauflage

20 Erwerbstätigkeit à 61 AsylG Grds.: Arbeitsverbot für die Dauer der Verpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen (bis zu 6 Monate) Nach 3 Monaten Erlaubnis möglich (sofern keine Unterbringung in EAE), vgl. 61 Abs. 2 AsylG à Siehe hierzu auch die Einheit vom

21 Erwerbstätigkeit ABH muss Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen à 32 Abs. 1 S. 2 BeschV ivm 39 Abs. 2 AufenthG BA führt Vorrangprüfung durch ( 32 Abs. 5 BeschV): 1. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt 2. Gibt es bevorrechtigte ArbeitnehmerInnen? 3. konkrete Arbeitsbedingungen à Ausnahmen von der Zustimmungspflicht für Hochqualifizierte oder Mangelberufe à Die Zustimmungspflicht entfällt nach 48 Monaten, wobei nach 15 Monaten des gestatteten Aufenthaltes die ersten beiden Kriterien der Vorrangprüfung entfallen! à Siehe hierzu auch die Einheit vom

22 Schul- und Ausbildung / Studium Schulbesuch: Grds.: Recht auf Schulbildung für alle Kinder in Deutschland à Aber: Bundesländer regeln Details; besondere Hürde: Mangel an Lehrkräften / Kapazitäten für SchülerInnen ohne Deutschkenntnisse + bürokratische Vorschriften Ausbildung: Nach 3 Monaten: Recht auf betriebliche Ausbildung à Wird der Asylantrag während der Ausbildung abgelehnt, wird eine Duldung erteilt (und jährlich bis zum Ausbildungsabschluss verlängert) Studium: Einschreibung an der Hochschule grds. möglich à Problem: formale Hürden à Siehe hierzu auch die Einheit vom !

23 Medizinische Versorgung à 4 AsylbLG Beschränkung der Gesundheitsversorgung auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände Nicht abgedeckt: Bedarfe von chronisch Kranken, Gehhilfen, Brillen oder zahnärztliche Leistungen Jeder Arztbesuch muss vorab beantragt werden (Ausnahme: In einigen Bundesländern (z.b. Bremen und Hamburg), dort kein Antragserfordernis + Abrechnung über Chipkarte möglich)

24 Familienzusammenführung (+) Familienzusammenführung zu Familienmitgliedern in Deutschland bei unbegleiteten Minderjährigen (UM) sowie bei Kernfamilie (= Eheatten sowie minderjährige Kinder und ihre Eltern) (+) Familienzusammenführung zu Familienmitgliedern in der EU i.r.d. Dublin- Verfahrens bei UM sowie bei Kernfamilie (- ) sonstige Familienzusammenführung während des laufenden Asylverfahrens (z.b. Nachzug der Eltern aus dem Herkunftsland) Nach positivem Abschluss des Asylverfahrens und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis richtet sich die Familienzusammenführung nach den 27 ff. AufenthG (Elternnachzug und Kindernachzug i.d.r. nur bis zum 18. Lebensjahr möglich) à Siehe hierzu auch die Einheit vom

25 Pflichten im Asylverfahren Pflichten der Behörde Informationspflicht: Unterrichtung über Ablauf des Verfahrens sowie Rechte und Pflichten als Asylantragsteller/in Amtsermittlungsgrundsatz: Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen und Beweiserhebung Pflicht zur persönlichen Anhörung und Aufklärung von Widersprüchen Pflichten der Antragstellenden Pflicht persönlich zur Anhörung erscheinen (sonst wird nach Aktenlage entschieden) Substantiierung des Antrags durch persönliche Angaben zu den Fluchtgründen Angabe aller Umstände, die einer Abschiebung entgegenstehen

26 VII. Die Entscheidung über den Asylantrag

27 Die Entscheidung über den Asylantrag Negativ Formelle Ablehnungals Unzulässig, 29 AsylG à z.b. bei Dublin! Inhaltliche Ablehnungals Einfach unbegründet Offensichtlich unbegründet, 29a und 30 AsylG à i.d.r. bei Personen aus sicheren Herkunftsstaaten Positiv 1. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, 3 ff. AsylG 2. Anerkennung nach Art. 16a GG 3. Zuerkennung von subsidiärem Schutz, 4 AsylG 4. Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten, 60 Abs. 5 und 7 AufenthG à Siehe hierzu die Einheit am

28 Informationsverbund Asyl und Migration: Ø Basisinformationen Nr. 1 und 2 Ø InformationenzurAnhörung im Asylverfahren VIII. Quellen- und Materialempfehlung Refugee Law Clinic Berlin: Ø Hinweise für die Beratung zurneuregelung des 33 AsylG Ø Die Anhörung im Asylverfahren - Checkliste für Beratende DAV: Mehrsprachige Hinweise zumasylverfahren à alle Dokumente abrufbar unter Frederik von Harbou, Der Zugang Asylsuchender und Geduldeter zuerwerbstätigkeit und Bildung, in: NVwZ 2016, S Frederik von Harbou, Einschluss und Ausschluss - Das neue Beschäftigungsrecht für Asylsuchende und Geduldete, in: Asylmagazin 1-2/2016, S ZurVorbereitung auf nächstedie Sitzung (ACHTUNG: BEGINN UM 18:00 s.t.!) Informationsverbund Asyl und Migration, Basisinformationen Nr. 2 zum Dublin- Verfahren, abufbarunter

29 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

Stationen und Begriffe des Asylverfahrens Materialmappe. Mittwoch, 26.11.2014, Nachmittagsgruppe

Stationen und Begriffe des Asylverfahrens Materialmappe. Mittwoch, 26.11.2014, Nachmittagsgruppe FOCUS RECHT II Stationen und Begriffe des Asylverfahrens Materialmappe Mittwoch, 26.11.2014, Nachmittagsgruppe Referent: Timo Scherenberg, Hessischer Flüchtlingsrat (www.fr-hessen.de) FLÜCHTLINGSBEGLEITER/IN

Mehr

1. Marler Flüchtlingsgipfel. am Donnerstag, 26. März 2015 in der insel-vhs

1. Marler Flüchtlingsgipfel. am Donnerstag, 26. März 2015 in der insel-vhs am Donnerstag, in der insel-vhs Inhalt I. Daten und Fakten zur Flüchtlingssituation II. Beispiele: Verschiedene Angebote für Flüchtlinge III. Austausch in Arbeitsgruppen Betreuung und Begleitung im Alltag

Mehr

Glossar. Aufenthaltserlaubnis:

Glossar. Aufenthaltserlaubnis: Glossar Aufenthaltserlaubnis: Für den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Vorwort.................................................. Abkürzungsverzeichnis....................................... V XVII A. Allgemeiner Überblick................................... 1 1 Migration Zahlen

Mehr

Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen

Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus

Mehr

Ablauf des deutschen Asylverfahrens

Ablauf des deutschen Asylverfahrens 1 Ablauf des deutschen Asylverfahrens Asylantragstellung - Entscheidung - Folgen der Entscheidung Erstverteilung und Unterbringung 3 In Deutschland kann ein Asylantrag nur beim Bundesamt für Migration

Mehr

Fortbildung Bleiberecht und Alternativen

Fortbildung Bleiberecht und Alternativen Fortbildung Bleiberecht und Alternativen Referent: Claudius Brenneisen Netzwerk Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Holstein Aufenthaltszwecke 16 + 17 Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch,

Mehr

Das Asylverfahren in Deutschland

Das Asylverfahren in Deutschland Basisinformationen für die Beratungspraxis Nr. 1 Das Asylverfahren in Deutschland Ablauf des Verfahrens, Fallbeispiele, weiterführende Informationen DIE BASISINFORMATIONEN 1 Meldung als Asylsuchender und

Mehr

Vorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz-rechtsreferat

Vorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz-rechtsreferat Vorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz- 1.10.2015 1 Drittstaatsangehörige Wann dürfen Drittstaatsangehörige

Mehr

Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen

Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen - Der Weg von der Ankunft bis zum Eintritt in den Arbeitsmarkt - Nachfolgend ist der Weg eines Flüchtlings von der Ankunft bis zum Eintritt in den Arbeitsmarkt

Mehr

Flüchtlingsrecht 2015

Flüchtlingsrecht 2015 Flüchtlingsrecht 2015 Neue Gesetze seit 01.11.2015 beachten! 1. Asylgesetz 2. Unbegleitete Minderjährige mit Einführung von 42 a bis 42e SGB VIII u.a. Prof. Dr. Christof Stock Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A BESCHLUSS

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A BESCHLUSS 22/11/20*0 11:53 -t-4sbs13ö78521 VG FRANKFURT MAIN VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A MAIN BESCHLUSS In dem Verwaltungsstreitverfahren 1. der Frau 2. der 3.

Mehr

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss

Mehr

Zusammenfassende Informationen: Austausch zu komplexen Fragen der Begleitung von Flüchtlingen

Zusammenfassende Informationen: Austausch zu komplexen Fragen der Begleitung von Flüchtlingen Zusammenfassende Informationen: Austausch zu komplexen Fragen der Begleitung von Flüchtlingen Die Aufnahme und der Status von Flüchtlingen Wer wird als Flüchtling bezeichnet? Flüchtlinge im juristischen

Mehr

Vortrag und Workshop zum Thema Rechtsschutz im Asylrecht

Vortrag und Workshop zum Thema Rechtsschutz im Asylrecht Thomas Stöckl Asylverfahrensberater bei Amnesty International Rechtsreferendar am Landgericht Leipzig Vortrag und Workshop zum Thema Rechtsschutz im Asylrecht Leipzig, den 14.04.2016 Struktur I. Kurzübersicht:

Mehr

I. UN-Kinderrechts- konvention

I. UN-Kinderrechts- konvention I. UN-Kinderrechts- konvention I. UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechte ergeben sich aus der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, in Deutschland 1992 in Kraft getreten in Deutschland: zunächst nur unter

Mehr

Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer.

Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer. www.iq-niedersachsen.de - Projekt AQ - Claudius Voigt Südstr. 46, 48153 Münster. Fon: 0251 14486-26. Mail: voigt@ggua.de. Web: www.ggua.de. Stand: August 2015 Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit

Mehr

Die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag und ihre aufenthaltsrechtlichen Folgen

Die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag und ihre aufenthaltsrechtlichen Folgen Die Entscheidung des BAMF über den Asylantrag und ihre aufenthaltsrechtlichen Folgen Der Abschluss des Asylverfahrens ergeht durch Verwaltungsakt Feststellender Status-Verwaltungsakt (Status = Bündel einzelner

Mehr

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern Migrationsberatung der BA: Zuständigkeit im Bereich SGB III Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern Angebote und Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit Themen Aufenthaltsrechtliche

Mehr

Ausgabe: Juni 2015. Tabellen Diagramme Erläuterungen. www.bamf.de

Ausgabe: Juni 2015. Tabellen Diagramme Erläuterungen. www.bamf.de Aktuelle Zahlen zu Asyl Ausgabe: i Tabellen Diagramme Erläuterungen www.bamf.de Inhalt Aktuelle Zahlen zu Asyl 1. Asylzugangszahlen Entwicklung der jährlichen Asylantragszahlen seit 1953 Entwicklung der

Mehr

Fakten zur Asylpolitik

Fakten zur Asylpolitik Fakten zur Asylpolitik 04.11.2015, aktualisierte Fassung 1. Asyl in Deutschland: Strukturdaten Anzahl Asylanträge 1992 2015, Herkunftsländer der Asylbewerber 2015 500.000 450.000 438.191 800.000 400.000

Mehr

VL 2: Grundzüge des Verwaltungsrechts

VL 2: Grundzüge des Verwaltungsrechts WS 2015/16: Vorlesung Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem VL 2: Grundzüge des Verwaltungsrechts Grundbegriffe, Verwaltungsverfahren, Zuständigkeiten, Rechtsweg 27.10.2015 Dr. Johannes

Mehr

Tutorium zur Vorlesung Asyl- und Aufenthaltsrecht. Herzlich Willkommen! Termin 2. Refugee Law Clinic Leipzig e.v.

Tutorium zur Vorlesung Asyl- und Aufenthaltsrecht. Herzlich Willkommen! Termin 2. Refugee Law Clinic Leipzig e.v. Tutorium zur Vorlesung Asyl- und Aufenthaltsrecht Termin 2 Herzlich Willkommen! Refugee Law Clinic Leipzig e.v. SoSe 2015 Ablauf Termin 2: Überblick Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Verwaltungsakte allgemein

Mehr

Rechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen

Rechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen Rechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen Runder Tisch gegen häusliche Gewalt im Rhein-Sieg-Kreis 03.11.2015 Rechtsanwältin Martina Lörsch info@martina-loersch.de Agenda Rechtliche Möglichkeit

Mehr

Aufnahme von Flüchtlingen Bericht und Ausblick zur Flüchtlingsintegration

Aufnahme von Flüchtlingen Bericht und Ausblick zur Flüchtlingsintegration Aufnahme von Flüchtlingen Bericht und Ausblick zur Flüchtlingsintegration Informationsveranstaltung der Samtgemeinde Jesteburg am 24.06.2015 Landkreis Harburg Abteilung Soziale Leistungen /Jobcenter Landkreis

Mehr

Diese Broschüre kann keine persönliche Beratung ersetzen, daher liegt unser Schwerpunkt darauf, darzustellen, wer Sie beraten kann.

Diese Broschüre kann keine persönliche Beratung ersetzen, daher liegt unser Schwerpunkt darauf, darzustellen, wer Sie beraten kann. ERSTINFOS Überreicht durch: Herzlich Willkommen! Die vorliegende Broschüre richtet sich speziell an Asylsuchende, die ganz neu in Deutschland sind. Zunächst werden erste Schritte im Asylverfahren aufgezeigt

Mehr

L Familiennachzug zu Flüchtlingen

L Familiennachzug zu Flüchtlingen L Familiennachzug zu Flüchtlingen Siehe hierzu auch: Teil O (Allg. AuslR) III) Nr. 6) Die Regelungen über den Familiennachzug hängen vom Status des hier lebenden Ausländers ab. I) Ehegatten und Kinder

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl

Häufig gestellte Fragen zum Thema Asyl 1. Warum fliehen Menschen aus ihrer Heimat? Die Gründe, aus denen Menschen gezwungen sind zu fliehen, sind vielfältig: Verfolgung, Folter, Vergewaltigung, Krieg und Bürgerkrieg, drohende Todesstrafe, Zerstörung

Mehr

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Rechtliche Rahmenbedingungen

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Rechtliche Rahmenbedingungen Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Rechtliche Rahmenbedingungen IHK Hochrhein-Bodensee Schopfheim, 19. Januar 2016 Referent: RA Bernd Wieland, Fachanwalt für Arbeitsrecht Agenda I. Flüchtlinge

Mehr

Die Anhörung im Asylverfahren

Die Anhörung im Asylverfahren Die Anhörung im Asylverfahren Hinweise für Asylsuchende in Deutschland 2. Auflage 2009 Dieses Merkblatt haben Sie erhalten von: Die Anhörung im Asylverfahren Hinweise für Asylsuchende in Deutschland Mit

Mehr

Die Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer" ist in folgende Abschnitte gegliedert:

Die Seite Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer ist in folgende Abschnitte gegliedert: Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74926 RECHTSINFORMATION Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer Die Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer"

Mehr

Flüchtlinge / Asyl im Amt Hohe Elbgeest 01. Dezember 2014

Flüchtlinge / Asyl im Amt Hohe Elbgeest 01. Dezember 2014 Flüchtlinge / Asyl im Amt Hohe Elbgeest 01. Dezember 2014 Rechtsgrundlagen Asyl Leistungen an Asylbewerber Leistungen des Amtes an Asylbewerber/-berechtigte Ehrenamtliche Unterstützung Arbeitsmaterialien,

Mehr

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit Ines Rosowski Bereichsleiterin Mitte/ Harburg/ Bergedorf der Agentur für Arbeit Hamburg Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung,

Mehr

Asylverfahren in Deutschland

Asylverfahren in Deutschland Schulung Asylverfahren in Deutschland Grundkenntnisse über das Deutsche Asylverfahren 24.05.2011 Referent: Hanif Hidarnejad 09.06.2011 Gliederung 1. Einführung 1.1 Flucht/ Flucht-Ursachen 1.2 Migrationsgruppierungen

Mehr

Willkommen zu. Flüchtlinge unterstützen. Infoabend. Infoabend Flüchtlinge unterstützen Eislingen, 28.07.2015. Eislingen 28.07.2015

Willkommen zu. Flüchtlinge unterstützen. Infoabend. Infoabend Flüchtlinge unterstützen Eislingen, 28.07.2015. Eislingen 28.07.2015 Willkommen zu Infoabend Infoabend Flüchtlinge Flüchtlinge unterstützen unterstützen Eislingen Eislingen 28.07.2015 28.07.2015 Referentin: Referentin: Melanie MelanieSkiba Skiba Flüchtlingsrat FlüchtlingsratBW

Mehr

Notizen zu PPT Dienstabend zum Thema Migration, Flucht und Asylverfahren

Notizen zu PPT Dienstabend zum Thema Migration, Flucht und Asylverfahren Vorabbemerkung Aufgrund des Umfangs der Notizen zu einigen Folien kann die Notiz-Funktion von Powerpoint nicht genutzt werden. ----- Version 1.0 Seite 1 Migration Migration bedeutet, dass Menschen für

Mehr

ERSTINFOS Flüchtlingsrat

ERSTINFOS Flüchtlingsrat ERSTINFOS Flüchtlingsrat Niedersachsen e.v. Herzlich Willkommen! Die vorliegende Broschüre richtet sich speziell an Asylsuchende, die ganz neu in Deutschland sind. Zunächst werden erste Schritte im Asylverfahren

Mehr

schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren

schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren Das Zuwanderungsgesetz 2013 schnell, einfach, übersichtlich Tabellen zu den Aufenthaltspapieren 1 Fachinformationen zum Zuwanderungsgesetz Die verschiedenen Aufenthaltspapiere Die verschiedenen Visa n

Mehr

Aufenthaltsrecht und Selbständigkeit von Personen aus Nicht-EU-Ländern

Aufenthaltsrecht und Selbständigkeit von Personen aus Nicht-EU-Ländern Vor dem Businessplan steht das Aufenthaltsrecht Aufenthaltsrecht und Selbständigkeit von Personen aus Nicht-EU-Ländern Dr. Ralf Sänger feat. Claudius Voigt IQ-Fachstelle Neustadt/W,08.Dezember 2015 Das

Mehr

Arbeitsmarktzugang und - förderung für Asylsuchende und Flüchtlinge

Arbeitsmarktzugang und - förderung für Asylsuchende und Flüchtlinge Arbeitsmarktzugang und - förderung für Asylsuchende und Flüchtlinge Stand 23.01.2015 Westbayerisches Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge (BAVF): Sait DEMIR Handwerkskammer

Mehr

Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnis für Drittstaater

Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnis für Drittstaater Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnis für Drittstaater Georg Classen 1. Die Erwerbserlaubnis Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erteilt die Ausländerbehörde die Erwerbserlaubnis ( one stop

Mehr

Blaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie

Blaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie Blaue Karte EU und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie Übersicht Blaue Karte EU Neuregelungen für Studierende Neuregelungen für Absolventen deutscher Hochschulen Neuregelung für

Mehr

Heribert Kalteier, ehrenamtliche Flüchtlingshilfe MERZIG

Heribert Kalteier, ehrenamtliche Flüchtlingshilfe MERZIG Flüchtlingshilfe MERZIG I. Allgemeines zu Flüchtlingen in Deutschland II. Flucht nach Deutschland III. Antrag und Ablauf des Asylverfahrens IV. Begleitung der Flüchtlinge im Alltag V. Zuerkennung der Aufenthaltserlaubnis

Mehr

Fragen und Antworten zu Asyl und Flüchtlingen in Hessen

Fragen und Antworten zu Asyl und Flüchtlingen in Hessen Fragen und Antworten zu Asyl und Flüchtlingen in Hessen Eine Zusammenstellung für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Ehrenamtliche und Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker von Timm Rancke und

Mehr

Wegweiser für Asylsuchende und Geduldete in Brandenburg

Wegweiser für Asylsuchende und Geduldete in Brandenburg Wegweiser für Asylsuchende und Geduldete in Brandenburg Inhaltsverzeichnis 1 Asylantragstellung, Asylverfahren 5 1.1 Der Beginn des Asylverfahrens 5 1.1.1 Wer kann einen Asylantrag stellen? 5 1.1.2 Wie

Mehr

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge im Main-Kinzig-Kreis. Informationsveranstaltung für Unternehmen und Betriebe im Main-Kinzig-Kreis

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge im Main-Kinzig-Kreis. Informationsveranstaltung für Unternehmen und Betriebe im Main-Kinzig-Kreis Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge im Main-Kinzig-Kreis Informationsveranstaltung für Unternehmen und Betriebe im Main-Kinzig-Kreis Überblick Klärung der Begriffe Zuständigkeiten für Asylbewerber/innen

Mehr

WIE läuft das Verfahren in BW?

WIE läuft das Verfahren in BW? Flüchtlingsaufnahme WIE läuft das Verfahren in BW? Landeserstaufnahme- Einrichtung LEA Karlsruhe LEA Mannheim LEA Meßstetten LEA Ellwangen LEA Schwäbisch Hall geplant LEA Freiburg geplant BEA Mannheim

Mehr

Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11. Die Blaue Karte EU. Stand der Präsentation: 1. Januar 2014

Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11. Die Blaue Karte EU. Stand der Präsentation: 1. Januar 2014 Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11 Die Stand der Präsentation: 1. Januar 2014 Die Teil 1: Gesetz zur Einführung der Blauen Karte Teil 2: Teil 3: Prozess zur Erteilung der Blauen Karte Teil 4: Weitere

Mehr

Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge als Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter

Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge als Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge als Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter Ingolstadt 29.04.2013 Sabine Reiter Laufbahnberatung Westbayern Projekt BAVF Tür an Tür Integrationsprojekte

Mehr

Flüchtlinge und Asylsuchende

Flüchtlinge und Asylsuchende Flüchtlinge und Asylsuchende Integration in Ausbildung und Arbeit 17.06.2015, Flüchtlingshilfe Harvestehude Flüchtlinge ein Begriff, viele Unterschiede Flüchtlinge im weiteren Sinne sind Personen mit ungesichertem

Mehr

Gesetzliche Veränderungen durch das 'Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Stand 19.11.2015)

Gesetzliche Veränderungen durch das 'Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Stand 19.11.2015) Gesetzliche Veränderungen durch das 'Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Stand 19.11.2015) Alle Angaben beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Stellungnahme von Claudius Voigt vor dem Innenausschuss

Mehr

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins Berlin, im August 2010 Stellungnahme Nr. 47/10 Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch den Ausschuss Ausländer- und Asylrecht Anregung zur Änderung der Vorschriften zu den Rechtsmittelfristen im

Mehr

Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine. Informationen für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung. Die Voraussetzungen und das Verfahren

Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine. Informationen für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung. Die Voraussetzungen und das Verfahren netzwerkbleiberecht stuttgart www.bleibinbw.de tübingen pforzheim Ein Projekt zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen

Mehr

Aktuelle Informationen zur Flüchtlingshilfe in Rostock (Stand: 16. November 2015)

Aktuelle Informationen zur Flüchtlingshilfe in Rostock (Stand: 16. November 2015) Aktuelle Informationen zur Flüchtlingshilfe in Rostock (Stand: 16. November 2015) Seit Anfang September 2015 ist für Flüchtlinge die Einreise nach Deutschland oft auch ohne Formalitäten möglich. Während

Mehr

ZUGANG ZU ARBEIT & AUSBILDUNG FÜR GEFLÜCHTETE

ZUGANG ZU ARBEIT & AUSBILDUNG FÜR GEFLÜCHTETE ZUGANG ZU ARBEIT & AUSBILDUNG FÜR GEFLÜCHTETE Ein Workshop für Freiwillige in Kooperation mit Open Arms ggmbh am 10. November 2015, HIT-Technopark, HH-Harburg 1 FLÜCHTLINGSGRUPPEN Status Hintergrund Aufenthaltspapier

Mehr

Ein Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung FLÜCHTLINGE. Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter

Ein Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung FLÜCHTLINGE. Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter Ein Leitfaden zu Arbeitsmarktzugang und -förderung FLÜCHTLINGE Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter VORWORT im Rahmen der geplanten ESF-Integrationsrichtlinie Bund umgesetzt werden.

Mehr

Diese Broschüre kann keine persönliche Beratung ersetzen, daher liegt unser Schwerpunkt darauf, darzustellen, wer Sie zu welchem Thema beraten kann.

Diese Broschüre kann keine persönliche Beratung ersetzen, daher liegt unser Schwerpunkt darauf, darzustellen, wer Sie zu welchem Thema beraten kann. Erstinfos Überreicht durch: Herzlich Willkommen! Die vorliegende Broschüre richtet sich speziell an Asylsuchende, die ganz neu in Deutschland sind. Zunächst werden erste Schritte im Asylverfahren aufgezeigt

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART. Im Namen des Volkes Urteil

VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART. Im Namen des Volkes Urteil A 5 K 4441/07 VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART Im Namen des Volkes Urteil In der Verwaltungsrechtssache prozessbevollmächtigt: Rechtsanwältinnen - Kläger - gegen Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch

Mehr

Fortbildung für f r Vormünder von unbegleiteten

Fortbildung für f r Vormünder von unbegleiteten Fortbildung für f r Vormünder von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Heike Winzenried Caritasverband für die Stadt Köln e.v. Fachdienst für Integration und Migration/Integrationsagentur Stolzestr.

Mehr

ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON ASYLBEWERBERN MIT AUFENTHALTSGESTATTUNG

ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON ASYLBEWERBERN MIT AUFENTHALTSGESTATTUNG ZUGANG ZUM ARBEITSMARKT VON ASYLBEWERBERN MIT AUFENTHALTSGESTATTUNG Beschäftigung mit Vorrangprüfung (Vorrangprüfung entfällt nach 15 Monaten legalen Aufenthalts in Deutschland) Reguläre Beschäftigung

Mehr

UMF im Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und jugendhilferechtlicher Umsorgung in Bayern, Deutschland und Europa

UMF im Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und jugendhilferechtlicher Umsorgung in Bayern, Deutschland und Europa UMF im Spannungsfeld zwischen Gefahrenabwehr und jugendhilferechtlicher Umsorgung in Bayern, Deutschland und Europa Rosenheim, den 23.10.2014 Dominik Bender, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main [Fotostory

Mehr

Die rechtliche Situation von Flüchtlingen und aktuelle Entwicklungen im Asylrecht

Die rechtliche Situation von Flüchtlingen und aktuelle Entwicklungen im Asylrecht RA Jens Dieckmann BECHER & DIECKMANN Rechtsanwälte Rathausgasse 11a, 53111 Bonn Telefon-Nr: 0228/963-7978 Telefax-Nr: 0228/963-7979 becher-dieckmann@gmx.de www.becher-dieckmann-rechtsanwaelte.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Mitglied des Bayerischen Landtags Frau Brigitte Meyer Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit. - per E-Mail -

Mitglied des Bayerischen Landtags Frau Brigitte Meyer Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit. - per E-Mail - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg Mitglied des Bayerischen Landtags Frau Brigitte Meyer Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Familie und Arbeit - per E-Mail - Anhörung zum Thema

Mehr

1 Der Beginn des Asylverfahrens

1 Der Beginn des Asylverfahrens 1 Der Beginn des Asylverfahrens 1.1 Wer kann einen Asylantrag stellen? Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss,

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 158 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/428 Vaterschaftstests

Mehr

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

Mehr

Wirken in letzter Not Wie weiter, wenn der Asylantrag abgelehnt ist?

Wirken in letzter Not Wie weiter, wenn der Asylantrag abgelehnt ist? Wirken in letzter Not Wie weiter, wenn der Asylantrag abgelehnt ist? 1. Formen der Ablehnung des Asylantrages und Interventionsmöglichkeiten 2. Verfahren bei Gericht: Klage, Eilantrag, Verfassungsbeschwerde

Mehr

1 Der Beginn des Asylverfahrens

1 Der Beginn des Asylverfahrens 1 Der Beginn des Asylverfahrens 1.1 Wer kann einen Asylantrag stellen? Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss,

Mehr

Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis

Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis SGBII SGBII UNBE BE 9 19 Hochqualifizierte 23 II Jüdische Kontingentflüchtlinge 26 III Statusflüchtlinge 26 IV Nach 7 Jahren aus humanitären

Mehr

UMF: Einführung ins Asyl- und Aufenthaltsrecht Dominik Bender, Rechtsanwalt in Frankfurt Hoffmanns Höfe, 21.01.2015

UMF: Einführung ins Asyl- und Aufenthaltsrecht Dominik Bender, Rechtsanwalt in Frankfurt Hoffmanns Höfe, 21.01.2015 UMF: Einführung ins Asyl- und Aufenthaltsrecht Dominik Bender, Rechtsanwalt in Frankfurt Hoffmanns Höfe, 21.01.2015 (unter Zugrundelegung eines Skriptes aus einer derzeit stattfindenden Fortbildungsreihe

Mehr

20.01.2014. Informationen zu rechtlichen Aspekten des Aufenthaltes und der Arbeitsaufnahme internationaler Absolventen und Absolventinnen

20.01.2014. Informationen zu rechtlichen Aspekten des Aufenthaltes und der Arbeitsaufnahme internationaler Absolventen und Absolventinnen 20.01.2014 Informationen zu rechtlichen Aspekten des Aufenthaltes und der Arbeitsaufnahme internationaler Absolventen und Absolventinnen 1 Aufenthalt Rahmenbedingungen des Ausländerrechts Studierende aus

Mehr

Runder Tisch Asylsuchende und Flüchtlinge. TOP 5: Arbeit und Ausbildung

Runder Tisch Asylsuchende und Flüchtlinge. TOP 5: Arbeit und Ausbildung Runder Tisch Asylsuchende und Flüchtlinge TOP 5: Arbeit und Ausbildung Gesellschaftliche und politische Diskussion Neugestaltung der Aufnahmebedingungen und staatlicher Unterstützungsleistungen (Stichworte:

Mehr

Inhalt. Kapitel III Allgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel... 39

Inhalt. Kapitel III Allgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel... 39 Abkürzungsverzeichnis... 11 Vorwort... 13 Kapitel I Einleitung... 15 Kapitel II Einreise und kurzfristiger Aufenthalt... 19 1. Allgemeines... 19 2. Pass- und Sichtvermerkspflicht... 22 3. Verweigerung

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen und Folgen des Arbeitsmarktzugangs von Ausländerinnen und Ausländern mit ungesichertem Aufenthaltsstatus

Rechtliche Rahmenbedingungen und Folgen des Arbeitsmarktzugangs von Ausländerinnen und Ausländern mit ungesichertem Aufenthaltsstatus Rechtliche Rahmenbedingungen und Folgen des Arbeitsmarktzugangs von Ausländerinnen und Ausländern mit ungesichertem Aufenthaltsstatus Projekt Netzwerk Integration Dr. Barbara Weiser Stand: 11.05.2009 Die

Mehr

MIGRATION und FLUCHT. A: Migration (von lat. migratio = Wanderung bzw. von migrare = wandern)

MIGRATION und FLUCHT. A: Migration (von lat. migratio = Wanderung bzw. von migrare = wandern) MIGRATION und FLUCHT A: Migration (von lat. migratio = Wanderung bzw. von migrare = wandern) Migranten sind Menschen, die einzeln oder in Gruppen ihre bisherigen Wohnorte verlassen, um sich an anderen

Mehr

Überblick aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Roma in Deutschland

Überblick aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Roma in Deutschland Überblick aufenthalts- und sozialrechtliche Situation von Roma in Deutschland Sebastian Ludwig Flüchtlings- und Asylpolitik Diakonie Deutschland Evangelischer Bundesverband, Berlin Fachtagung Junge Roma

Mehr

Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen

Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen IMPRESSUM: Herausgeber Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. Redaktion Claudius Voigt 3. Auflage 2012 Alle Rechte vorbehalten Gefördert durch

Mehr

Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten

Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten Vergleichende Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel im deutschen Aufenthaltsgesetz Übersicht über die verschiedenen

Mehr

Bundesrat Drucksache 756/13 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 756/13 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates Bundesrat Drucksache 756/13 (Beschluss) 19.12.13 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit

Mehr

Aktuelle und geplante Gesetzesänderungen im Aufenthaltsrecht

Aktuelle und geplante Gesetzesänderungen im Aufenthaltsrecht Ausländische Forscherinnen und Forscher für Deutschland gewinnen! Aktuelle und geplante Gesetzesänderungen im Aufenthaltsrecht Entwicklung der Rechtslage für Forscher und Studierende Aktuelle Rechtslage

Mehr

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge im Main-Kinzig-Kreis. Informationsveranstaltung für Unternehmen und Betriebe im Main-Kinzig-Kreis

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge im Main-Kinzig-Kreis. Informationsveranstaltung für Unternehmen und Betriebe im Main-Kinzig-Kreis Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge im Main-Kinzig-Kreis Informationsveranstaltung für Unternehmen und Betriebe im Main-Kinzig-Kreis Überblick Asylverfahren und Arbeitsmarktzugang Informationen zu Praktika,

Mehr

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Gefördert durch: Vorwort Diesen Flyer finden Sie in mehrere Sprachen übersetzt unter www.landinsicht-sh.de/zugangzumarbeitsmarkt.html

Mehr

Umgang des Rechtsstaates mit Ausschaffungshaft Nationale und internationale Fragestellungen: Ausschaffungshaft und das Dublin-System

Umgang des Rechtsstaates mit Ausschaffungshaft Nationale und internationale Fragestellungen: Ausschaffungshaft und das Dublin-System Umgang des Rechtsstaates mit Ausschaffungshaft Nationale und internationale Fragestellungen: Ausschaffungshaft und das Dublin-System Bern, 4. April 2014 Dr. iur. Anne Kühler, LL.M., Universität Zürich

Mehr

Kompaktwissen für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe. Antworten auf die häufigsten Fragen

Kompaktwissen für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe. Antworten auf die häufigsten Fragen Kompaktwissen für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe Antworten auf die häufigsten Fragen Bildnachweise: Titelbild: Coloures-pic * Fotolia.com Kompaktwissen für die Ehren amtlichen in der Flüchtlingshilfe.

Mehr

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium

Mehr

Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen. im Landkreis Schwäbisch Hall 02.12.15

Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen. im Landkreis Schwäbisch Hall 02.12.15 Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Schwäbisch Hall 02.12.15 Flüchtlinge in Zahlen in Deutschland (Quelle: BAMF) Gesamtzahl der Asylanträge: 2013: 127.023 2014: 202.834 +59,7

Mehr

Impressum. Vorwort. Rustem H. Ablosch (arabisch) Dieser Ratgeber wurde mit finanzieller Unterstützung der EQUAL-Gemeinschaftsinitiative

Impressum. Vorwort. Rustem H. Ablosch (arabisch) Dieser Ratgeber wurde mit finanzieller Unterstützung der EQUAL-Gemeinschaftsinitiative 2 Impressum Dieser Ratgeber für Flüchtlinge in Thüringen wird zur Zeit in arabischer, deutscher, englischer, und russischer Sprache erstellt. Er ist kostenlos. Interessierte können ihn als Broschüre oder

Mehr

Potenziale nutzen geflüchtete Menschen beschäftigen. Informationen für Arbeitgeber

Potenziale nutzen geflüchtete Menschen beschäftigen. Informationen für Arbeitgeber Potenziale nutzen geflüchtete Menschen beschäftigen Informationen für Arbeitgeber Potenziale nutzen geflüchtete Menschen beschäftigen Warum lohnt es sich für Betriebe, geflüchtete Menschen zu beschäftigen?

Mehr

Handlungsempfehlungen 1 zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Handlungsempfehlungen 1 zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Handlungsempfehlungen 1 zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe 2. Hintergrund 3. Ausländerrechtliche Beschränkungen 4. Rechtliche Grundlagen 5. Aufnahmeverfahren

Mehr

1. EU-Bürger Freizügigkeit der EU-Bürger ( 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Freizügigkeitsgesetz/EU)

1. EU-Bürger Freizügigkeit der EU-Bürger ( 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Freizügigkeitsgesetz/EU) Aufenthaltsrecht 1. EU-Bürger 2. Nicht-EU-Bürger 3. Besondere Aufenthaltsrechte 4. Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft 1. EU-Bürger Freizügigkeit der EU-Bürger ( 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG),

Mehr

FLÜCHTLINGSRAT BERLIN e.v.

FLÜCHTLINGSRAT BERLIN e.v. FLÜCHTLINGSRAT BERLIN e.v. Menschenrechte kennen keine Grenzen Flüchtlingsrat Berlin e.v. Georgenkirchstr. 69-70 10249 Berlin An die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages nur per E-Mail:

Mehr

Roma und europäische Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer: Rechtsgrundlagen zum Aufenthalt und Kontaktstellen - Stand Mai 2010

Roma und europäische Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer: Rechtsgrundlagen zum Aufenthalt und Kontaktstellen - Stand Mai 2010 Anmerkungen zum Merkblatt des Berliner Integrationsbeauftragten Roma und europäische Wanderarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer: Rechtsgrundlagen zum Aufenthalt und Kontaktstellen - Stand Mai 2010 Im Merkblatt

Mehr

»Wie bekomme ich eine

»Wie bekomme ich eine »Wie bekomme ich eine Die Voraussetzungen und das Verfahren Vorwort Dies Broschüre finden Sie in mehrere Sprachen übersetzt unter www.azf2.de oder auf der Seite des Flüchtlingsrates Niedersachsen e.v.

Mehr

Arbeit und Ausbildung für Ausländer im Allgemeinen und Asylbewerber im Besonderen

Arbeit und Ausbildung für Ausländer im Allgemeinen und Asylbewerber im Besonderen 25. Januar 2016 Dagmar Froelich, Vorsitzende der Geschäftsführung der AA Stade Arbeit und Ausbildung für Ausländer im Allgemeinen und Asylbewerber im Besonderen Agenda Warum lohnt es sich für Betriebe,

Mehr

I. Einführende Begriffserklärung

I. Einführende Begriffserklärung I. Einführende Begriffserklärung 1.Ausländer: Wer ist in Deutschland überhaupt Ausländer? - Ausländer durch 2 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bestimmt - Nach dieser Definition jeder, der nicht Deutscher

Mehr

Fachkräftegewinnung für Deutschland Überblick der Regelungen im Aufenthaltsgesetz und in der Beschäftigungsverordnung

Fachkräftegewinnung für Deutschland Überblick der Regelungen im Aufenthaltsgesetz und in der Beschäftigungsverordnung Jutta Feiler, Bereichsleiterin Arbeitsmarktzulassung Fachkräftegewinnung für Deutschland Überblick der Regelungen im Aufenthaltsgesetz und in der Beschäftigungsverordnung 1. Grundsätzliches Staatsangehörige

Mehr

Ausländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer

Ausländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer Ausländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer I. Allgemeines Im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz

Mehr

Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz

Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz Kreisverband Aurich e.v. Bernd Tobiassen Projekt Förderung der beruflichen Eingliederungschancen von MigrantInnen im ländlichen Raum Große Mühlenwallstr. 32, 26603 Aurich Tel. 04941/604888 Fax 04941/604889

Mehr

Internationale Ärzte für deutsche Krankenhäuser: eine Antwort auf den Ärztemangel

Internationale Ärzte für deutsche Krankenhäuser: eine Antwort auf den Ärztemangel Fachtagung, Köln den 29.10.2015 Internationale Ärzte für deutsche Krankenhäuser: eine Antwort auf den Ärztemangel Rechtliche Grundlagen des Aufenthaltsrechts internationaler Ärzte Übersicht Aufenthaltstitel

Mehr