Fortbildung für f r Vormünder von unbegleiteten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fortbildung für f r Vormünder von unbegleiteten"

Transkript

1 Fortbildung für f r Vormünder von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Heike Winzenried Caritasverband für die Stadt Köln e.v. Fachdienst für Integration und Migration/Integrationsagentur Stolzestr. 1a, Köln Tel. 0221/ heike.winzenried@caritas-koeln.de Evangelische Jugendhilfe Schweicheln,

2 Inhalt 1. Einführung 2. Rechtliche Grundlagen 2.1 Asylverfahren 2.2 Aufenthaltstitel 2.3 Arbeitserlaubnis 2.4 Soziale Leistungen 3. Gesundheitsversorgung 4. Vernetzung und Austausch 5. Adressen

3 1. Einführung Voraussetzung für f r eine (erfolgreiche) Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sprachliche Verständigung (z.b. Dolmetschereinsatz) rechtlich kompetente Beratung (ausländer nder- u. asylrechtl.. Kenntnisse) Zugang zu schulischer und beruflicher Ausbildung Zugang zu medizinischer/psychologischer Behandlung Auseinandersetzung mit Herkunftskultur des Jugendlichen Informationen zur politischer Situation im Herkunftsland des Jugendlichen und seinen Fluchtgründen

4 Herkunftsländer nder und Fluchtgründe Hauptherkunftsländer nder Afghanistan, Irak, Iran, Somalia, weitere afrikanische und asiatische ische Staaten Fluchtgründe - Krieg- und BürgerkriegB - Verfolgung/Diskriminierung wg Zugehörigkeit zu einer religiösen oder ethnischen Minderheit - politische Verfolgung der Eltern oder eigene politische Verfolgung - drohender Militär- und Kriegsdienst - Kinderhandel, Kinderarbeit, Gewalt in der Familie - Familienangehörige im Aufnahmeland u. a.

5 Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach der Ankunft in Deutschland traumatische Erfahrungen im Herkunftsland und/oder auf der Flucht Verlust/Trennung von Familienangehörigen Kulturschock Verpflichtungen gegenüber Familienangehörigen im Herkunftsland Beeinflussung durch Landsleute Mangelhafte Informationen über ausländer nder- und asylrechtliche Verfahren

6 2. Rechtliche Grundlagen Relevante Gesetze für f r UMF UN-Kinderrechtskonvention vom (KRK) Genfer Flüchtlingskonvention Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom EU-Qualifikationsrichtlinie vom Dublin-II Verordnung vom EU-Aufnahmerichtlinie vom EU-Verfahrensrichtlinie vom Grundgesetz, Art. 16a Kinder- und Jugendhilfegesetz Aufenthaltsgesetz (AufenthG( AufenthG) Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) Beschäftigungsverfahrensverordnung (BeschVerV) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG( AsylbLG), SGB II, etc. Unterschiedliche Verordnungen, Erlasse und Dienstanweisungen

7 UN- Kinderrechtskonvention (KRK) en/publikationen,did=3836.html Verabschiedung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes am Ratifizierung der Konvention von Deutschland 1992 unter Vorbehalt (u.a.. ein ausländerrechtlicher Vorbehalt) Rücknahme des Vorbehalts durch die Bundesregierung am Deutsche Rechtslage muss UN-Konvention angepasst werden Änderungsbedarf: u. a. Handlungsfähigkeit von 16- und 17jährigen Jugendlichen in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren Art. 3 Abs. 1 KRK Wohl des Kindes, Kindeswohlvorrang bei Ermessensentscheidungen, Abwägungsentscheidungen

8 2.1 Asylverfahren Asylgründe ( ( 60 Abs. 1 AufenthG) Politische Verfolgung Religiöse Verfolgung Geschlechtsspezifische Verfolgung Abschiebungsverbote ( ( 60 Abs. 2 7 AufenthG) Gefahr der Folter oder der unmenschlichen Behandlung/Bestrafung Gefahr der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe Erhebliche konkrete Gefahr für f r Leib oder Leben oder Freiheit (u.a( u.a.. fehlende medizinische Versorgung im Herkunftsland, keine Sicherung des Existenzminimums im Herkunftsland, drohende Obdachlosigkeit) Gefährdung aufgrund von Krieg- und BürgerkriegB..

9 Ablauf des Asylverfahrens AsylVfG, AufenthG siehe Flyer des Bundesamtes für f r Migration und Flüchtlinge er-ablauf-asylverfahren-dt.pdf;jsessionid=c2cdb7b75dff23e7014aec9679a4b471.2_cid094? bl dt.pdf;jsessionid=c2cdb7b75dff23e7014aec9679a4b471.2_cid094? blob=publicationfileob=publicationfile Meldung als Asylsuchender (Identitätsfeststellung) tsfeststellung) Verteilungsverfahren Meldung in zuständiger Aufnahmeeinrichtung Asylantragsstellung bei einer Außenstelle des Bundesamtes Anhörung (siehe Informationsblatt Anhörung in mehreren Sprachen, ) Bearbeitung des Asylantrags (ca. 3 6 Monate) Bescheid des Bundesamtes

10 Besonderheiten für f r UMF Handlungsfähigkeit Minderjähriger ab dem 16. Lebensjahr ( 12 AsylVfG, 80 AufenthG) Identitätsfeststellung tsfeststellung ab dem 14. Lebensjahr ( ( 16 Abs. 1 AsylVfG) Sonderbeauftragte für f r UMF beim Bundesamt für f r Anhörung und Entscheidung, siehe Dienstanweisung bamf Mai 2010, umf.de/images/da_unbegleitete-minderjaehrige-2010.pdf 2010.pdf) Anhörung beim Bundesamt nach Bestellung eines Vormunds und Teilnahme des Vormunds an der Anhörung (siehe Dienstanweisung bamf) Clearingverfahren in einigen Bundesländern ndern Erlass zur Abschiebehaft, Berichtspflicht über Inhaftierung Minderjähriger Abschiebungshaft vom ) hriger (Vollzug der nrw.de/system/upload/download_1611.pdf Erlass zu räumlichen r Beschränkungen für f r Asylbewerber und Ausreisepflichtige vom (Anspruch auf Erlaubnis, u.a.. zum Besuch einer Bildungseinrichtung und Teilnahme an Klassenfahrten) fluechtlingsrat.de/download/im residenzpflicht.pdf

11 Entscheidungsmöglichkeiten glichkeiten im Asylverfahren 1. Anerkennung als Asylberechtigter (Art. 16 a Abs. 1 GG) - Aufenthaltserlaubnis 25 Abs. 1 AufenthG 2. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ( ( 60 Abs. 1 AufenthG) - Aufenthaltserlaubnis 25 Abs. 2 AufenthG 3. Feststellung eines Abschiebungsverbots ( ( 60 Abs. 2-7 AufenthG) Aufenthaltserlaubnis 25 Abs. 3 AufenthG 4. Einfach unbegründete ndete Ablehnung Abschiebungsandrohung, Frist für f r freiwillige Ausreise: 4 Wochen, Klagefrist 2 Wochen 5. offensichtlich unbegründete ndete Ablehnung Abschiebungsandrohung, Ausreisefrist 4 Wochen, Klagefrist 1 Woche, Klage hat keine aufschiebende Wirkung, Eilantrag nach 80 V Vw GO

12 Anwaltliche Vertretung in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren im Asylverfahren ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich Im Asylklageverfahren und in Eilverfahren ist eine anwaltliche Vertretung V ratsam Für r einen Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen die Ablehnung der Asylklage ist ein Rechtanwalt vorgeschrieben Beratungshilfe für f r anwaltliche Vertretung im Asylverfahren beim Bundesamt und Vertretung gegenüber der Ausländerbeh nderbehörderde Prozesskostenhilfe für f r gerichtliche Verfahren (Asylklageverfahren, ausländerrechtl nderrechtl.. Gerichtsverfahren) Fachkundiger Anwalt als Ergänzungspfleger ( ( 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB Verhinderung des Vormunds und Bestehen eines FürsorgebedF rsorgebedürfnisses), rfnisses), muss durch den Vormund beim Familiengericht beantragt werden (für r den Jugendlichen und den Vormund entstehen keine Kosten)

13 Asylfolgeverfahren Bei Änderung der Verhältnisse im Herkunftsland Neue Beweise für f r Verfolgung liegen vor Änderung der persönlichen Situation (z.b. Erkrankung) 3- Monatsfrist (nach Änderung der Verhältnisse) Wiederaufgreifensantrag - Beschränkung auf Abschiebungsverbote (z.b. bei Erkrankungen) Das Asylfolgeverfahren unterscheidet sich vom Asylerstverfahren (kürzere Klagefristen, Klage hat keine aufschiebende Wirkung)

14 Widerrufsverfahren Gründe: Änderung der (politischen) Verhältnisse im Herkunftsland Anhörungsschreiben zum beabsichtigten Widerrufsverfahren Klagemöglichkeiten glichkeiten gegen den Widerruf der Asylanerkennung Kann bei negativem Ausgang des Verfahrens u.u.. zum Verlust des Aufenthaltstitels führenf

15 Asylverfahren oder Antrag auf Aufenthaltstitel für f r UMF? Chancen/Risiken eines Asylverfahrens Anerkennung im Asylverfahren sichert dauerhaften Aufenthaltstitel (nach 3 Jahren unbefristeter Aufenthalt, aber Widerruf möglich) m Chancen der Asylanerkennung von UMF sind in den letzten Jahren deutlich d gestiegen (vgl. aber: offensichtlich unbegründete ndete Ablehnung stellt Hürde H für f r die Erteilung von Aufenthaltstiteln nach dem Aufenthaltsgesetz dar ( ( 25 Abs. 5 AufenthG, 18a AufenthG) Beitraege_AM_2011/AM Berthold Espenhorst.pdfBerthold Espenhorst.pdf ) Antrag auf Aufenthaltstitel Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 AufenthG ist mit Beschränkungen (z.b. beim Zugang zum Arbeitsmarkt) verbunden Wenn die Wahrscheinlichkeit einer offensichtlich unbegründeten ndeten Ablehnung im Asylverfahren groß ist, da keine asylrelevanten Gründen vorliegen (siehe Punkt 2.1.) Wichtig: Asylverfahren (insbesondere die Anhörung) muss mit dem Jugendlichen gut vorbereitet werden, damit Chancen auf Anerkennung bestehen!

16 2.2 Aufenthaltstitel Im Aufenthaltsgesetz gibt es vier unterschiedliche Aufenthaltstitel: tel: - Visums ( 6 AufenthG) - Aufenthaltserlaubnis ( 7 AufenthG, 16ff.) - Niederlassungserlaubnis ( 9 AufenthG) - Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ( 9a AufenthG) Während des Asylverfahrens erhalten Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung estattung ( 55 AsylVfG) in der Regel für f r 6 Monate. Nach abgelehntem Asylverfahren wird eine Duldung (Aussetzung der Abschiebung 60a AufenthG) ) erteilt, wenn die Abschiebung nicht bzw. noch nicht möglich m ist (z.b. bei Passlosigkeit oder Reiseunfähigkeit) Aufenthaltsgestattung und Duldung sind keine Aufenthaltstitel! Eine Fiktionsbescheinigung wird erteilt, wenn ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthalts- titels gestellt wurde, die Ausländerbeh nderbehörde rde aber noch nicht über diesen Antrag ent- schieden hat. ( 81 Abs. 5 AufenthG)

17 Aufenthalt aus völkerrechtlichen, v humanitären oder politischen Gründen nden (Aufenthaltsgesetz Abschnitt 5) Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 1 AufenthG (für r Asylberechtigte nach Art. 16a GG) zunächst für f r 3 Jahre, dann unbefristet (NLE 26 Abs. 3 AufenthG) Arbeitserlaubnis für f r unselbständige ndige und selbständige Tätigkeit, T keine Wohnsitzauflage, erleichterter Familiennachzug, Anspruch auf a und Verpflichtung zum Integrationskurs, Reisepass GFK Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 2 AufenthG (Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention) zunächst für f r 3 Jahre, dann unbefristet (NLE 26 Abs. 3 AufenthG) Arbeitserlaubnis für f r unselbständige ndige und selbständige Tätigkeit, T keine Wohnsitzauflage, erleichterter Familiennachzug, Anspruch auf a und Verpflichtung zum Integrationskurs, Reisepass GFK

18 Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungsverbot nach 60 Abs. 2 5 und 7 AufenthG) jeweils für f r 1 Jahr (eingeschränkter nkter Arbeitsmarktzugang und AsylbLG), eingeschränkter nkter Familiennachzug, kein Anspruch und keine Verpflichtung zum Integrationskurs durch die Ausländer nder- behörde rde,, Reisepass des Herkunftslandes bzw. Ausweisersatz/ Reisedokument. Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 4 AufenthG aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen oder erheblichem öffentlichen Interesse, z.b. zum Abschluss des Schuljahres (wird selten erteilt!)

19 Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 4a AufenthG für r Opfer von Straftaten, wenn vorübergehende Anwesenheit für f Strafverfahren erforderlich ist und Bereitschaft zur Zeugenaussage besteht. Neu: Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 4b AufenthG vorübergehender Aufenthalt für f r aussagebereite Opfer von strafrechtlich relevanter illegaler Beschäftigung (Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften, am vom Bundestag beschlossen)

20 Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 5 AufenthG einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann ( )( ) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit s 18 Monaten ausgesetzt ist. Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. Ein Verschulden des Ausländers liegt insbesondere vor, wenn er falsche Angaben macht oder über seine Identität t oder Staatsangehörigkeit täuscht t oder zumutbare Anorderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse sse nicht erfüllt llt ( 25 Abs. 5 AufenthG) - u. U. Alternative zum Asylverfahren! Neu: Aufenthaltserlaubnis nach 25 a AufenthG Aufenthaltserlaubnis für f gut integrierte Jugendliche (Einreise vor dem 14. Lebensjahr, 6 Jahre Aufenthalt, Antragsstellung vor 21. Lebensjahr, Schulbesuch oder Schulabschluss in Deutschland)

21 Aufenthaltserlaubnis nach 23 a AufenthG Aufenthaltserlaubnis auf Empfehlung der HärtefallkommissionH Hierfür r ist ein Antrag an die Geschäftsstelle der Härtefallkommission H des Landes NRW zu stellen. (weitere Informationen siehe, ) Aufenthalt zum Zwecke der Beschäftigung (AufenthG( Abschnitt 3) Für r geduldete Personen ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis s zum Zweck der Beschäftigung lediglich nach dem 18a AufenthG möglich. Aufenthaltserlaubnis für f r qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung ( 18a AufenthG) Voraussetzungen: - abgeschlossene qualifizierte Berufsausbildung in staatlich anerkanntem anntem Ausbildungsberuf oder abgeschlossenes Hochschulstudium oder - ausländischer Hochschulabschluss und seit 2 Jahren Ausübung einer dem Abschluss angemessenen Tätigkeit T oder - Ausübung einer Tätigkeit T als Fachkraft seit 3 Jahren, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt und Sicherung des Lebensunterhalts (außerdem Nachweis ausreichenden Wohnraums, ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und keine Straftaten).

22 2.3 Arbeitserlaubnis für r Asylbewerber und geduldete Ausländer (Beschäftigungsverfahrensverordnung und Asylverfahrensgesetz) Arbeits- und Ausbildungsverbot (aber Schulpflicht) während w des Asylverfahrens für f r die Dauer von einem Jahr ( ( 61 Abs. 2 AsylVfG) Für r eine Ausbildung ist ebenfalls eine Arbeitserlaubnis erforderlich. Für F r Praktika im Rahmen einer schulischen Ausbildung wird keine Arbeitserlaubnis benötigt. Nach einem Jahr Aufenthalt kann Arbeitserlaubnis an Asylbewerber oder geduldete Ausländer erteilt werden (Nachrangigkeitsprinzip), mit Aufenthaltsgestattung ng gilt 61 Abs. 2 AsylVfG,, für f Geduldete 10 Abs. 1 BeschVerfV Für r Geduldete nach einem Jahr Aufenthalt Arbeitserlaubnis für f r staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf ( ( 10 Abs. 2 BeschVerfV) (gilt nicht für f r Asylbewerber!) Für r Geduldete nach vier Jahren Aufenthalt: allgemeine Arbeitserlaubnis bnis Keine Arbeitserlaubnis für f r Geduldete, wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden können. k (z.b. bei Täuschung T über Identität) t)

23 für r Flüchtlinge mit humanitären Aufenthaltsstiteln ( 23a, 25 Abs. 3 5) Ausbildung und Beschäftigung von im Jugendalter eingereisten Ausländern 3a BeschVerfV bei Einreise vor dem 18. Lebensjahr und Schulabschluss oder Berufsvorbereitung in Deutschland kann eine Beschäftigung oder Ausbildung ohne Zustimmung ausgeübt werden Beschäftigung bei Vorbeschäftigungszeiten oder längerfristigem l Voraufenthalt ( ( 9 BeschVerfV) Erteilung der Zustimmung zur Beschäftigung ohne Prüfung bei 3 Jahre ununterbrochenem Aufenthalt (erlaubt, geduldet, gestattet) oder 2 Jahre Vorbeschäftigung

24 2.4 Soziale Leistungen für f r Geduldete und Flüchtlinge mit humanitären Aufenthaltstiteln ( ( 25 Abs. 3-5 und 23a AufenthG) Asylbewerberleistungsgesetz - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nur wenn keine Jugendhilfeleistungen gewährt werden. - 6 AsylbLG Sonstige Leistungen insbesondere für f r Kinder und zur Gesundheitsversorgung. - Anspruch auf Leistungen analog SGB XII nach einem vierjährigen Bezug von Grundleistungen nach dem AsylbLG ( 2 AsylbLG) aber: Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis nach 25 Abs. 3 AufenthG haben Anspruch auf SGB II Leistungen! Kindergeld mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung für f r Angehörige bestimmter Herkunftsländer nder wie Türkei, T Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Marokko, Tunesien, Algerien (unter bestimmten Voraussetzungen) Mit Aufenthaltserlaubnisse nach 23 a, 24, 25 Abs. 3, 4 und 5 AufenthG bei 3jährigem Aufenthalt und Erwerbstätigkeit tigkeit (Ausbildungsvergütung und geringfügige gige Beschäftigung) siehe Flyer der GGUA terngeld/ggua_kindergeld.pdf Ausbildungsförderung und BAföG G ( ( 8 ) Anspruch auf BAföG G für f r Personen mit Aufenthaltserlaubnissen nach 25 Abs. 3, 4 und 5 AufenthG und für f Geduldete nach 4 Jahren Aufenthalt.

25 3. Gesundheitsversorgung Ärztliche Atteste in asyl- u. ausländerrechtl nderrechtl.. Verfahren Ärztliche Attest zur Vorlage in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren sollten unbedingt folgende Punkte beinhalten: Diagnose, Behandlungsbedarf, bisherige Behandlung, benötigte Medikamente, evtl. Kosten der Medikamente, benötigte fachärztliche Behandlung, Folgen/ Gefährdung bei Abbruch der Behandlung. Es sind keine Angaben zu Fragen der Behandlungsmöglichkeit glichkeit im Herkunftsland erforderlich (Prüfung liegt beim Bundesamt bzw. Gericht) Psychosoziale Zentren für f r Flüchtlinge NRW Psychosoziales Zentrum für f r Flüchtlinge DüsseldorfD Therapiezentrum für f r Folteropfer des Caritasverbandes für f r die Stadt Köln K e.v. koeln.de/koeln_cv/zuwanderer_fluechtlinge/therapiezentrum_folteropfer/index.html opfer/index.html

26 4. Vernetzung und Austausch mit Flüchtlings chtlings- und Migrationsberatungsstellen mit Flüchtlingsr chtlingsräten ten (Flüchtlingsrat NRW) mit Migrantenorganisationen aus den Herkunftsländern ndern der UMF Aufbau eines Dolmetscherpools mit Erziehungsberatungsstellen und psychosozialen Zentren für f Flüchtlinge

27 5. Adressen Beratungsstellen/Flüchtlingsorganisationen Flüchtlingsrat NRW, nrw.de/ Bundesverband UMF e.v. München, umf.de/ Behördenunanabh rdenunanabhängigengige Beratungsstellen und Initiativen für f r Flüchtlinge in NRW nrw.de/system/upload/download_2312.pdf

28 Informationen zu rechtlichen Fragen Informationsverbund Asyl & Migration GGUA (Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung tzung Asylsuchender e.v.), Flüchtlingsrat NRW e.v. nrw.de/ (u.a.. regelmäß äßiges Schnellinfo) Förderverein Kölner K Flüchtlingsrat e.v. (u.a.. regelmäß äßig Flüchtlingspolitische Nachrichten) Pro Asyl, Bundesamt für f r Migration und Flüchtlinge,

29 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit!

Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis

Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis Sozialrechtliche Bedingungen für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis SGBII SGBII UNBE BE 9 19 Hochqualifizierte 23 II Jüdische Kontingentflüchtlinge 26 III Statusflüchtlinge 26 IV Nach 7 Jahren aus humanitären

Mehr

1. Marler Flüchtlingsgipfel. am Donnerstag, 26. März 2015 in der insel-vhs

1. Marler Flüchtlingsgipfel. am Donnerstag, 26. März 2015 in der insel-vhs am Donnerstag, in der insel-vhs Inhalt I. Daten und Fakten zur Flüchtlingssituation II. Beispiele: Verschiedene Angebote für Flüchtlinge III. Austausch in Arbeitsgruppen Betreuung und Begleitung im Alltag

Mehr

I. UN-Kinderrechts- konvention

I. UN-Kinderrechts- konvention I. UN-Kinderrechts- konvention I. UN-Kinderrechtskonvention Kinderrechte ergeben sich aus der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, in Deutschland 1992 in Kraft getreten in Deutschland: zunächst nur unter

Mehr

Flüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit

Flüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit Flüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit Fachtag, 21.01.2016 Ellahe Amir-Haeri bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge Kurzüberblick Schule Wer darf arbeiten / eine

Mehr

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten

Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Vorbemerkung Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu syrischen Staatsangehörigen, die sich bereits zum 1. Februar 2013

Mehr

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis?

Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Gefördert durch: Vorwort Diesen Flyer finden Sie in mehrere Sprachen übersetzt unter www.landinsicht-sh.de/zugangzumarbeitsmarkt.html

Mehr

Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz

Übergangsregelungen vom Ausländergesetz zum Aufenthaltsgesetz Kreisverband Aurich e.v. Bernd Tobiassen Projekt Förderung der beruflichen Eingliederungschancen von MigrantInnen im ländlichen Raum Große Mühlenwallstr. 32, 26603 Aurich Tel. 04941/604888 Fax 04941/604889

Mehr

Anspruch auf Kindergeld besitzen:

Anspruch auf Kindergeld besitzen: Anspruch auf Kindergeld besitzen: (1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz (2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis ( 62 II Ziffer

Mehr

Bundesministerium des Innern

Bundesministerium des Innern Bundesministerium des Innern Pressemitteilung Berlin, 15. Mai 2014 11.503 Asylanträge im April 2014 Im April 2014 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 11.503 Asylanträge gestellt,

Mehr

Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine. Informationen für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung. Die Voraussetzungen und das Verfahren

Arbeitserlaubnis? Wie bekomme ich eine. Informationen für Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung und Duldung. Die Voraussetzungen und das Verfahren netzwerkbleiberecht stuttgart www.bleibinbw.de tübingen pforzheim Ein Projekt zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen

Mehr

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen

Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss

Mehr

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: Potentiale aufzeigen und nutzen

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: Potentiale aufzeigen und nutzen Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: Potentiale aufzeigen und nutzen Cristina Faraco Blanco & Doritt Komitowski Workshop 4 Arbeitskonferenz zu Beratung, Qualifizierung und berufsbezogenem Deutsch

Mehr

Glossar. Aufenthaltserlaubnis:

Glossar. Aufenthaltserlaubnis: Glossar Aufenthaltserlaubnis: Für den Aufenthalt in Deutschland brauchen Ausländer grundsätzlich eine Erlaubnis. Diese Aufenthaltserlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.

Mehr

Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer.

Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer. www.iq-niedersachsen.de - Projekt AQ - Claudius Voigt Südstr. 46, 48153 Münster. Fon: 0251 14486-26. Mail: voigt@ggua.de. Web: www.ggua.de. Stand: August 2015 Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit

Mehr

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen

Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium

Mehr

Aufnahmeanordnung des BMI für Schutzbedürftige aus Syrien vom 30. Mai 2013. Kein Resettlement! Ein Hilfesparprogramm der Bundesregierung

Aufnahmeanordnung des BMI für Schutzbedürftige aus Syrien vom 30. Mai 2013. Kein Resettlement! Ein Hilfesparprogramm der Bundesregierung Aufnahmeanordnung des BMI für Schutzbedürftige aus Syrien vom 30. Mai 2013 Kein Resettlement! Ein Hilfesparprogramm der Bundesregierung Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Südstr. 46 48153 Münster 0251-14486

Mehr

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin

Mehr

Refugees in orbit. Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten

Refugees in orbit. Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten Refugees in orbit Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten Definition Drittstaatsangehörige, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU internationalen Schutz erhalten haben Internationaler Schutz

Mehr

Flüchtlinge und ihr möglicher "Aufenthaltsstatus"

Flüchtlinge und ihr möglicher Aufenthaltsstatus Flüchtlinge und ihr möglicher "Aufenthaltsstatus" Asylsuchende / Asylbewerber... sind Menschen, die durch verschiedene Länder oder auf dem Luftweg nach Deutschland geflohen sind und hier einen Antrag auf

Mehr

Rechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen

Rechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen Rechtlichen Situation von Flüchtlingsfrauen und Migrantinnen Runder Tisch gegen häusliche Gewalt im Rhein-Sieg-Kreis 03.11.2015 Rechtsanwältin Martina Lörsch info@martina-loersch.de Agenda Rechtliche Möglichkeit

Mehr

Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11. Die Blaue Karte EU. Stand der Präsentation: 1. Januar 2014

Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11. Die Blaue Karte EU. Stand der Präsentation: 1. Januar 2014 Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11 Die Stand der Präsentation: 1. Januar 2014 Die Teil 1: Gesetz zur Einführung der Blauen Karte Teil 2: Teil 3: Prozess zur Erteilung der Blauen Karte Teil 4: Weitere

Mehr

Ausgabe: Juni 2015. Tabellen Diagramme Erläuterungen. www.bamf.de

Ausgabe: Juni 2015. Tabellen Diagramme Erläuterungen. www.bamf.de Aktuelle Zahlen zu Asyl Ausgabe: i Tabellen Diagramme Erläuterungen www.bamf.de Inhalt Aktuelle Zahlen zu Asyl 1. Asylzugangszahlen Entwicklung der jährlichen Asylantragszahlen seit 1953 Entwicklung der

Mehr

Das Asylverfahren in Deutschland

Das Asylverfahren in Deutschland Basisinformationen für die Beratungspraxis Nr. 1 Das Asylverfahren in Deutschland Ablauf des Verfahrens, Fallbeispiele, weiterführende Informationen DIE BASISINFORMATIONEN 1 Meldung als Asylsuchender und

Mehr

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i.s.d. Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.

Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher i.s.d. Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Ausländerbehörde Im Bereich der Ausländerbehörde werden die Einreise, der Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von ausländischen Staatsangehörigen im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit

Mehr

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein

Mehr

Agentur für Arbeit Hagen, 07.12.2015. Angebote der Agentur für Arbeit für Asylbewerber und Flüchtlinge

Agentur für Arbeit Hagen, 07.12.2015. Angebote der Agentur für Arbeit für Asylbewerber und Flüchtlinge Agentur für Arbeit Hagen, 07.12.2015 Angebote der Agentur für Arbeit für Asylbewerber und Flüchtlinge Gesetzliche Grundlagen Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Beschäftigungsverordnung

Mehr

Blaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie

Blaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie Blaue Karte EU und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie Übersicht Blaue Karte EU Neuregelungen für Studierende Neuregelungen für Absolventen deutscher Hochschulen Neuregelung für

Mehr

Mitteilung zur Kenntnisnahme

Mitteilung zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1

Mehr

Migration, Zwangsmigration, Flüchtlinge und Asylgewährung. Aktuelle Aspekte der Problematik

Migration, Zwangsmigration, Flüchtlinge und Asylgewährung. Aktuelle Aspekte der Problematik Prof. Dr. Volker Schmidtchen Migration, Zwangsmigration, Flüchtlinge und Asylgewährung. Aktuelle Aspekte der Problematik Ein Überblick unter Berücksichtigung jüngster Entwicklungen im Jahr 2015 auf Basis

Mehr

Selbstständigkeit und Existenzgründung für drittstaatsangehörige Personen

Selbstständigkeit und Existenzgründung für drittstaatsangehörige Personen Selbstständigkeit und Existenzgründung für drittstaatsangehörige Personen 21 AufenthG Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung

Mehr

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung, Arbeit Ines Rosowski Bereichsleiterin Mitte/ Harburg/ Bergedorf der Agentur für Arbeit Hamburg Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Das kleine 3 x 3: Wege für Flüchtlinge in Praktikum, Ausbildung,

Mehr

L Familiennachzug zu Flüchtlingen

L Familiennachzug zu Flüchtlingen L Familiennachzug zu Flüchtlingen Siehe hierzu auch: Teil O (Allg. AuslR) III) Nr. 6) Die Regelungen über den Familiennachzug hängen vom Status des hier lebenden Ausländers ab. I) Ehegatten und Kinder

Mehr

Stationen und Begriffe des Asylverfahrens Materialmappe. Mittwoch, 26.11.2014, Nachmittagsgruppe

Stationen und Begriffe des Asylverfahrens Materialmappe. Mittwoch, 26.11.2014, Nachmittagsgruppe FOCUS RECHT II Stationen und Begriffe des Asylverfahrens Materialmappe Mittwoch, 26.11.2014, Nachmittagsgruppe Referent: Timo Scherenberg, Hessischer Flüchtlingsrat (www.fr-hessen.de) FLÜCHTLINGSBEGLEITER/IN

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Vorwort.................................................. Abkürzungsverzeichnis....................................... V XVII A. Allgemeiner Überblick................................... 1 1 Migration Zahlen

Mehr

Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen

Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse

Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse Bundesrat Drucksache 716/13 02.10.13 Gesetzesantrag der Freien Hansestadt Bremen Entwurf eines Gesetzes über den Zugang von Ausländerinnen und Ausländern zu den Sprachkursmodulen der Integrationskurse

Mehr

Infoblatt zur Unterstützung von Flüchtlingen in ihrem Asylverfahren

Infoblatt zur Unterstützung von Flüchtlingen in ihrem Asylverfahren Infoblatt zur Unterstützung von Flüchtlingen in ihrem Asylverfahren Präventive Maßnahmen: Gerade in Asylverfahren ist eine fachlich kompetente Begleitung während des gesamten Verfahrens am besten schon

Mehr

Vorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz-rechtsreferat

Vorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz-rechtsreferat Vorsorge gegen den Fachkräftemangel- Arbeitskräfte aus dem Ausland Landeskongress Ost, 1. Oktober 2015 RA Stefan Sudmann, Leiter igz- 1.10.2015 1 Drittstaatsangehörige Wann dürfen Drittstaatsangehörige

Mehr

Wie bekomme ich eine. Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren

Wie bekomme ich eine. Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds. Vorwort Diesen Flyer finden

Mehr

Erkens Gerow Schmitz Zeiss Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

Erkens Gerow Schmitz Zeiss Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Aufenthaltstitel in Deutschland Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt vier verschiedene Aufenthaltstitel vor:

Mehr

Gesundheitsversorgung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität

Gesundheitsversorgung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität Deutsches Rotes Kreuz - Generalsekretariat Gesundheitsversorgung von Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität Gliederung Hintergrundinformationen Menschen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität

Mehr

»Wie bekomme ich eine

»Wie bekomme ich eine »Wie bekomme ich eine Die Voraussetzungen und das Verfahren Vorwort Dies Broschüre finden Sie in mehrere Sprachen übersetzt unter www.azf2.de oder auf der Seite des Flüchtlingsrates Niedersachsen e.v.

Mehr

Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015

Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015 Familienzusammenführung unbegleitete Minderjährige Möglichkeiten und Grenzen ein Überblick sfbb, 30.September 2015 Ulrike Schwarz, Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.v. ein 15jähriger

Mehr

Gebühren nach der AufenthV

Gebühren nach der AufenthV Gebühren nach der AufenthV 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis An Gebühren sind zu erheben 1. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte ( 19 Abs. 1 des 250 Euro, 2.

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/635 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 158 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 5/428 Vaterschaftstests

Mehr

Bundesrat Drucksache 756/13 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 756/13 (Beschluss) Gesetzentwurf des Bundesrates Bundesrat Drucksache 756/13 (Beschluss) 19.12.13 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Integrationskurse für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Ausländerinnen und Ausländer mit

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A BESCHLUSS

VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A BESCHLUSS 22/11/20*0 11:53 -t-4sbs13ö78521 VG FRANKFURT MAIN VERWALTUNGSGERICHT FRANKFURT AM Geschäftsnummer: 2 L 4369/10.F.A 2 L 4373/10.F.A MAIN BESCHLUSS In dem Verwaltungsstreitverfahren 1. der Frau 2. der 3.

Mehr

Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers

Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers Mit diesem Merkblatt will Sie das Bundesverwaltungsamt über die Möglichkeiten der Einreise von Familienangehörigen des Spätaussiedlers informieren.

Mehr

Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14. Modul 55100 FernUniversität Hagen

Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14. Modul 55100 FernUniversität Hagen Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14 Modul 55100 FernUniversität Hagen Vorgehensweise Falllösung 1. Sachverhalt lesen 2. Fallfrage lesen: Anspruch Wer will was von wem woraus? 3. Sachverhalt

Mehr

Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen. im Landkreis Schwäbisch Hall 02.12.15

Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen. im Landkreis Schwäbisch Hall 02.12.15 Informationen zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Schwäbisch Hall 02.12.15 Flüchtlinge in Zahlen in Deutschland (Quelle: BAMF) Gesamtzahl der Asylanträge: 2013: 127.023 2014: 202.834 +59,7

Mehr

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern Migrationsberatung der BA: Zuständigkeit im Bereich SGB III Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern Angebote und Zuständigkeiten der Bundesagentur für Arbeit Themen Aufenthaltsrechtliche

Mehr

Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen

Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen - Der Weg von der Ankunft bis zum Eintritt in den Arbeitsmarkt - Nachfolgend ist der Weg eines Flüchtlings von der Ankunft bis zum Eintritt in den Arbeitsmarkt

Mehr

Titel: (Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise bei Widerruf des Flüchtlingsstatus)

Titel: (Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise bei Widerruf des Flüchtlingsstatus) VG München, Urteil v. 30.06.2011 M 24 K 10.3186 Titel: (Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige Ausreise bei Widerruf des Flüchtlingsstatus) Normenketten: 10 Abs 3 S 1 AufenthG 2004 10 Abs

Mehr

. Datum: 30.01.2001. Syrien. Quelle: AA

. Datum: 30.01.2001. Syrien. Quelle: AA . Datum: 30.01.2001 Syrien Quelle: AA Adressat: VG Freiburg Urkunde über die Ableistung des Wehrdienstes Wehrpflichtige beim Geheimdienst Organisationsstruktur der Shuraya-Partei Verfolgungswahrscheinlichkeit

Mehr

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter

Mehr

Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnis für Drittstaater

Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnis für Drittstaater Beschäftigungs- und Ausbildungserlaubnis für Drittstaater Georg Classen 1. Die Erwerbserlaubnis Seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erteilt die Ausländerbehörde die Erwerbserlaubnis ( one stop

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1358 21. Wahlperiode 25.08.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 19.08.15 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge als Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter

Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge als Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter Arbeitsmarktzugang und -förderung für Flüchtlinge als Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und JobCenter Ingolstadt 29.04.2013 Sabine Reiter Laufbahnberatung Westbayern Projekt BAVF Tür an Tür Integrationsprojekte

Mehr

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3. Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie

Mehr

Fortbildung Bleiberecht und Alternativen

Fortbildung Bleiberecht und Alternativen Fortbildung Bleiberecht und Alternativen Referent: Claudius Brenneisen Netzwerk Land in Sicht! Arbeit für Flüchtlinge in Holstein Aufenthaltszwecke 16 + 17 Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch,

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012

Sozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012 1. Die in 5 Abs. 11 SGB 5 genannten Nicht-EU-Ausländer unterfallen dann nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wenn nach ihrem Aufenthaltstitel

Mehr

PROBLEME UND DEFIZITE IN DER GESUNDHEITLICHEN VERSORGUNG BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIGER FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND

PROBLEME UND DEFIZITE IN DER GESUNDHEITLICHEN VERSORGUNG BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIGER FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND PROBLEME UND DEFIZITE IN DER GESUNDHEITLICHEN VERSORGUNG BESONDERS SCHUTZBEDÜRFTIGER FLÜCHTLINGE IN DEUTSCHLAND Barbara Wolff, Vorstand BAfF Fachgespräch 10./11.06.2010 in Berlin 1 Ca. 400 000 Flüchtlinge

Mehr

VERWALTUNGSGERICHT TRIER

VERWALTUNGSGERICHT TRIER 5 L 1108/03.TR VERWALTUNGSGERICHT TRIER BESCHLUSS In dem Verwaltungsrechtsstreit wegen Ausländerrechts (Marokko) hier: Antrag nach 80 Abs. 5 VwGO hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier aufgrund

Mehr

Die Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer" ist in folgende Abschnitte gegliedert:

Die Seite Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer ist in folgende Abschnitte gegliedert: Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74926 RECHTSINFORMATION Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer Die Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer"

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die 30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch

Mehr

SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT. Anna Toth, Rechtsanwältin, Kanzlei Wächtler&Kollegen

SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT. Anna Toth, Rechtsanwältin, Kanzlei Wächtler&Kollegen 1 SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT 2 Teil I: Teil II: Negativer Bescheid - Was nun? Familiennachzug 3 TEIL I: NEGATIVER BESCHEID - WAS NUN? 4 ÜBERSICHT Entscheidung Anerkennung Tei l anerkennung Ablehnung Aufenthaltserlaubnis

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte

Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Europa wächst immer mehr zusammen, frühere Grenzen spielen fast keine Rolle mehr. Damit verbunden sind

Mehr

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser

Mehr

Einladung zum Zweck des Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland

Einladung zum Zweck des Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland Einladung zum Zweck des Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland Die Verpflichtungserklärung nach 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist vom Gastgeber persönlich beim Ausländeramt auszufüllen. Die Unterschrift

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Early Intervention. Jeder Mensch hat ein Potenzial Arbeitsmarktintegration für Asylbewerber

Early Intervention. Jeder Mensch hat ein Potenzial Arbeitsmarktintegration für Asylbewerber 12.11.2015 Agentur für Arbeit Freiburg Early Intervention Jeder Mensch hat ein Potenzial Veronika Weis Teamleiterin Arbeitsvermittlung Projektbetreuung Early Intervention 1. Historie / Eckdaten (Projektbeginn

Mehr

Die Situation der Flüchtlinge verbessern I München setzt sich für Änderungen zur Erleichterung der Arbeitsaufnahme ein

Die Situation der Flüchtlinge verbessern I München setzt sich für Änderungen zur Erleichterung der Arbeitsaufnahme ein Telefon: 0 233-23000 Telefax: 0 233-989 23000 Seite 1 von 5 Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung II Einwohnerwesen KVR-II/L Die Situation der Flüchtlinge verbessern I München setzt sich für Änderungen

Mehr

Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen

Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen Gefördert durch Mittel von: IMPRESSUM Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen Herausgeber Flüchtlingsrat Niedersachsen

Mehr

Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABHlAV zur Abgabe der Verpflichtungserklärung

Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABHlAV zur Abgabe der Verpflichtungserklärung Ausländerbehörde: Stadt lserlohn - der Bürsermeister - Bereich lntesration und Aufenthalt- Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABHlAV zur Abgabe der Verpflichtungserklärung vom: Nr.: "Ich bestätigte,

Mehr

Arbeitshilfe. Krankenversicherung für Ausländer

Arbeitshilfe. Krankenversicherung für Ausländer Projekt Q GGUA Flüchtlingshilfe Südstr. 46 48153 Münster Volker Maria Hügel Claudius Voigt Fon: 0251-14486 -21 o. -26 Mail: vmh@ggua.de voigt@ggua.de Arbeitshilfe Krankenversicherung für Ausländer März

Mehr

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH

Factsheet. Aufenthaltskategorien in der CH Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen

Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen IMPRESSUM: Herausgeber Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V. Redaktion Claudius Voigt 3. Auflage 2012 Alle Rechte vorbehalten Gefördert durch

Mehr

Arbeitsmarktzulassung

Arbeitsmarktzulassung Stand: 01.01.2014 Arbeitsmarktzulassung Information zum Arbeitsgenehmigungsverfahren-EU für kroatische Staatsangehörige 1 Die nachfolgenden Informationen beschreiben die wesentlichen Voraussetzungen zur

Mehr

Schlagwortverzeichnis / Begriffserklärung zum Thema Migration

Schlagwortverzeichnis / Begriffserklärung zum Thema Migration A Abschiebestaat Abschiebung Abschiebungsanordnung Abschiebungshaft Abschiebungshindernis Arbeitserlaubnis Arbeitsmigration Der Staat, in die der Ausländer abgeschoben werden soll bezeichnet man als Abschiebestaat.

Mehr

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind UNIONSRECHTLICHES AUFENTHALTSRECHT VON EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN SOWIE VON FAMILIENANGEHÖRIGEN VON UNIONSRECHTLICH AUFENTHALTSBERECHTIGTEN EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN, DIE DRITTSTAATSANGEHÖRIGE SIND Aufgrund

Mehr

Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht Rechtsanwältin Kerstin Müller

Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht Rechtsanwältin Kerstin Müller Frühjahrstagung der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht 20.05.2016 Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, 42 AsylG keine erneute Entscheidung der Ausländerbehörde

Mehr

Gesetzliche Veränderungen durch das 'Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Stand 19.11.2015)

Gesetzliche Veränderungen durch das 'Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Stand 19.11.2015) Gesetzliche Veränderungen durch das 'Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (Stand 19.11.2015) Alle Angaben beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Stellungnahme von Claudius Voigt vor dem Innenausschuss

Mehr

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema

13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte

Mehr

Der Paritätische Gesamtverband 15. Dezember 2015. Flüchtlinge bei uns - Möglichkeiten der Integration in den Ausbildungsmarkt

Der Paritätische Gesamtverband 15. Dezember 2015. Flüchtlinge bei uns - Möglichkeiten der Integration in den Ausbildungsmarkt Der Paritätische Gesamtverband 15. Dezember 2015 Flüchtlinge bei uns - Möglichkeiten der Integration in den Ausbildungsmarkt Der gestiegene Zuzug von Schutzsuchenden stellt Gesellschaft und Verwaltung

Mehr

Runder Tisch Asylsuchende und Flüchtlinge. TOP 5: Arbeit und Ausbildung

Runder Tisch Asylsuchende und Flüchtlinge. TOP 5: Arbeit und Ausbildung Runder Tisch Asylsuchende und Flüchtlinge TOP 5: Arbeit und Ausbildung Gesellschaftliche und politische Diskussion Neugestaltung der Aufnahmebedingungen und staatlicher Unterstützungsleistungen (Stichworte:

Mehr

Bewerbungsbogen. Mitarbeiter/in Informationstechnik. im Bundesamt für Verfassungsschutz am Dienstort Berlin

Bewerbungsbogen. Mitarbeiter/in Informationstechnik. im Bundesamt für Verfassungsschutz am Dienstort Berlin 1 / 11 Bewerbungsbogen Mitarbeiter/in Informationstechnik im Bundesamt für Verfassungsschutz am Dienstort Berlin Kennziffer: BfV-IT-18-2015 Behörde: BfV Ausschreibungsende: 30.11.2015 23:59:59 Onlinebewerbung:

Mehr

Vortrag im Rahmen einer Fortbildung im Bereich Aufenthaltsrecht und Hochschulen bei der Universität Ulm, 25. Mai 2011

Vortrag im Rahmen einer Fortbildung im Bereich Aufenthaltsrecht und Hochschulen bei der Universität Ulm, 25. Mai 2011 Vortrag im Rahmen einer Fortbildung im Bereich Aufenthaltsrecht und Hochschulen bei der Universität Ulm, 25. Mai 2011 Tamás Szeidl, Referat 22FIII im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge www.bamf.bund.de

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

»Schattenbericht«Kindersoldaten 2011

»Schattenbericht«Kindersoldaten 2011 »Schattenbericht«Kindersoldaten 2011 Pressekonferenz am 11. Februar 2011 Statement Barbara Dünnweller Referentin für Kinderrechte Kindernothilfe e.v. Statement zum Thema Flüchtlingskinder Ehemaligen Kindersoldaten

Mehr

Anlage 2 : Zahlen und Fakten. Europa

Anlage 2 : Zahlen und Fakten. Europa Anlage 2 : Zahlen und Fakten Europa Seit Jahresbeginn sind mehr als 340.000 Flüchtlinge angekommen Bevorzugte Einreiseländer: Griechenland, Türkei, Ungarn, Österreich, Mazedonien, Serbien, Bulgarien Deutschland

Mehr

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v.

Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v., Postf. 16 04, 49006 Osnabrück Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.v. Projekt ProFiL Für Chancengleichheit und Partizipation Zugang zu Bildung für junge

Mehr

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Rechtliche Rahmenbedingungen

Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Rechtliche Rahmenbedingungen Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt Rechtliche Rahmenbedingungen IHK Hochrhein-Bodensee Schopfheim, 19. Januar 2016 Referent: RA Bernd Wieland, Fachanwalt für Arbeitsrecht Agenda I. Flüchtlinge

Mehr

Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes

Informationsveranstaltung. Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Informationsveranstaltung Personal in Kindertagesstätten Gruppengrößen; Ausnahmegenehmigungen Übergang Krippe Regelgruppe Verschiedenes Personal in Kindertagesstätten 15 KiTaG, 2 KiTaVO Pädagogisch ausgebildetete

Mehr

1) Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet seit 8 Jahren ( 10 Abs. 1 Satz 1)

1) Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet seit 8 Jahren ( 10 Abs. 1 Satz 1) Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung nach 10 ff des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) (Anspruchseinbürgerung) 1) Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im

Mehr