Situation und Handlungsbedarf bezüglich invasiver Neophyten im Kanton Zürich

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1 Situation und Handlungsbedarf bezüglich invasiver Neophyten im Kanton Zürich Autoren: Günther Gelpke, Biologe dipl. phil. II, Raumplaner NDS/ETH, Dübendorf Dr. Ewald Weber, Biologe, Geobotanisches Institut ETH, Zürich Im Auftrag der Sektion Biosicherheit (SBS), Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Baudirektion Kanton Zürich Dezember 2005

2 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung 4 2. Einleitung Ausgangslage Zielsetzung Begriffserklärungen Statistische Angaben zum Untersuchungsgebiet Untersuchte Arten Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia) Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) Japanknöterich (Reynoutria japonica) Spätblühende und Kanadische Goldrute (Solidago serotina und S. canadensis) Ackerkratzdistel (Cirsium arvense) Übersicht Literatur Ausbreitungsdynamik Berechnungsgrundlagen Berechnung der Bestandesgrössen Bestandesdynamik Aktueller Stand und Prognosen Ambrosia Riesenbärenklau Drüsiges Springkraut Japanknöterich Goldruten Ackerkratzdistel Zusammenfassung Bestandessituation und Ausbreitungsdynamik Schadensausmass Betroffene Schutzgüter Verursachte Kosten Ambrosia Riesenbärenklau Drüsiges Springkraut Japanknöterich Goldruten Ackerkratzdistel 30 Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 2

3 5. Kosten der Bekämpfung/Kontrolle Voraussetzungen für ein erfolgreiches Problempflanzenmanagement Berechnungsgrundlagen Bekämpfungskosten Ermittelte Kosten Ambrosia Riesenbärenklau Drüsiges Springkraut Japanknöterich Goldruten Ackerkratzdistel Kostenentwicklung bei Aufschiebung effektiver Massnahmen Kostenträger Weitere Problempflanzen Handlungsbedarf und weiteres Vorgehen Plattform Invasive Neophyten Massnahmenplan invasive Neophyten Regelung der Zuständigkeiten Umsetzung von Massnahmen Anhang A1. Schutzgüter und Indikatoren A2 A7 Betroffene Schutzgüter und Indikatoren sowie die möglichen Auswirkungen bei unterschiedlich häufigem Auftreten der untersuchten Arten A2 Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia) A3 Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) A4 Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) A5 Japanknöterich (Reynoutria japonica) und weitere asiatische Knötericharten A6 Spätblühende und kanadische Goldrute (Solidago serotina und S. canadensis) A7 Ackerkratzdistel (Cirsium arvense) A8 Problempflanzenkonzept Literaturverzeichnis 70 Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 3

4 1. Zusammenfassung Das Schadenspotential der fünf untersuchten Neophytenarten (Ambrosia, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Japanknöterich und Goldruten) im Kanton Zürich ist beträchtlich und betrifft verschiedenste Schutzgüter. Ohne gezielte Massnahmen, um die Bestände auf dem jetzigen Niveau halten zu können, werden künftig hohe bis sehr hohe Kosten im Unterhalt und Gesundheitsbereich anfallen. Jährliche Kosten im zwei- allenfalls sogar dreistelligen Millionenbereich sind möglich. Die Kontrolle der Arten bedingt bereits heute einen verhältnismässig hohen Mitteleinsatz. Bei längerem Zuwarten werden die Kontrollkosten schnell ansteigen und sich in der Grössenordnung alle zehn Jahre verdoppeln. Der Riesenbärenklau zeigt das vielfältigste Schadensbild wegen des hohen Ausbreitungspotentials, den gesundheitlichen und gleichzeitig umweltrelevanten Schäden. Zudem ist die Art sehr aufwändig in der Bekämpfung. Durch Ambrosia ist der Mensch am direktesten betroffen und eine Ausbreitung der Pflanze lässt die höchsten Kostenfolgen erwarten. Der Japanknöterich ist aufgrund der heutigen Gesetzgebung nicht kontrollierbar und am problematischsten für Infrastrukturen, insbesondere im Hochwasserschutz. Goldruten sind am problematischsten für den Naturschutz und aufgrund der weiten Verbreitung am aufwändigsten unter Kontrolle zu bringen. Das Drüsige Springkraut schliesslich ist bezüglich Ausbreitungspotential am stärksten eingeschränkt, an den ihr zusagenden, ohnehin bereits stark gefährdeten Standorten aber problematisch für den Naturschutz. Die Art liesse sich heute gebietsweise verhältnismässig einfach kontrollieren. Nebst den untersuchten sind etliche weitere Arten der Schwarzen Liste und der Watchlist im Kanton Zürich vorkommend und in Ausbreitung begriffen. Als einheimische Art nimmt die Ackerkratzdistel eine Sonderstellung ein. Ihre schnelle Ausbreitung infolge Bewirtschaftungsänderungen verursacht in zunehmendem Masse wirtschaftliche Kosten in der Landwirtschaft. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 4

5 2. Einleitung Der vorliegende Bericht entstand im Auftrag der Sektion Biosicherheit (SBS), Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL), Baudirektion des Kantons Zürich. Er beleuchtet die Situation und den Handlungsbedarf im Bereich invasiver Neophyten. 2.1 Ausgangslage Invasive Neophyten sind gebietsfremde, nach dem Jahr 1500 eingeführte Pflanzen, die auswilderten und mittlerweile etabliert sind. Sie breiten sich effizient aus, sind nur sehr schwer unter Kontrolle zu bringen oder zu bekämpfen und verursachen in zunehmendem Masse naturschützerische, gesundheitliche und/oder wirtschaftliche Schäden. Mit der Unterzeichnung der Biodiversitätskonvention (Präambel, Artikel 8 h) ist die Schweiz international verpflichtet, «soweit möglich und sofern angebracht, die Einbringung nichtheimischer Arten, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Arten gefährden, zu verhindern, diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen». Mit der in Vernehmlassung befindlichen Änderung der Freisetzungsverordnung sollen künftig auch invasive Arten dieser unterstellt werden. Die Schwarze Liste der invasiven Neophyten der Schweiz (CPS-SKEW 2004) führt die problematischsten Arten auf, deren weitere Ausbreitung verhindert werden muss. Die Mehrzahl dieser Arten kommt bereits im Kanton Zürich vor. Einige davon sind bereits weit verbreitet und in rascher Ausbreitung begriffen. Die aufgeführten Arten gefährden die unterschiedlichsten Schutzgüter. Betroffen sind der Gesundheitsschutz (Allergie, Asthma, Hautverätzungen), der Artenschutz (Verdrängung von Arten), der Schutz der Biodiversität (Biotopschutz bzw. Naturschutzgebiete), der Bautenschutz (Zerstörung von Bauwerken, insbesondere im Wasserbau und bei Böschungen sowie Grundmauern) und der Schutz der landwirtschaftlichen Produktion (Verunreinigung der Ernte, Ertragsverluste). Zudem werden diese Pflanzen an vielen Orten von der Bevölkerung als Bedrohung oder Beeinträchtigung ihres Naturerlebens wahrgenommen. Trotz der Problematik ist der Kenntnisstand bezüglich Vorkommen der Arten, der Dynamik ihrer Ausbreitung sowie der durch sie verursachten Probleme äusserst lückenhaft. Die Arten werden, insbesondere bei Unterhaltsbetrieben, zwar zunehmend als Problem wahrgenommen. Erhebungen über Schäden, Mehraufwand und damit verbunden Kosten werden jedoch kaum gemacht. Verlässliche Angaben sind so gut wie keine zu erhalten. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 5

6 2.2 Zielsetzung Der Bericht soll einen Überblick über die bestehende Situation im Kanton Zürich verschaffen und eine Einschätzung vornehmen, welchen Verlauf die Invasionen nehmen und welche Probleme, beziehungsweise Kosten sie verursachen werden. Im Rahmen des Auftrages waren keine gross angelegten Untersuchungen oder Befragungen möglich. Aufgrund von Literaturauswertung, Erhebungen aus dem Ausland, punktuellen Befragungen und eigener Erfahrungen wird versucht, eine realistische Einschätzung der aktuellen Situation und künftiger Entwicklung zu geben. Gegenstand des Berichtes sind die fünf am häufigsten als problematisch eingestuften Neophytenarten oder -artengruppen: Ambrosia, Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Japanknöterich und verwandte asiatische Knötericharten sowie zwei nordamerikanische Goldrutenarten. Als sechste Art in die Untersuchung einbezogen wird die einheimische Ackerkratzdistel, soweit dies aufgrund der Datenlage und der anders gelagerten Problematik möglich ist. 2.3 Begriffserklärungen In Floren und anderen Arbeiten über das Vorkommen verschiedener Pflanzenarten werden verschiedene Begriffe gebraucht, die hier kurz erläutert werden sollen. In der Pflanzenverbreitung sind dabei zwei Aspekte wichtig: das Areal einer Art, auch Verbreitungsgebiet genannt (z.b. in ganz Europa vorkommend, oder nur an wenigen Stellen in der Schweiz) und die lokale Häufigkeit der Art (z.b. dichte und grosse Bestände bildend, oder nur wenige Einzelpflanzen). Die folgenden Definitionen gelten für den ganzen Bericht. Begriff adventiv Bestand eingebürgert häufig Definition Eine eingeschleppte und oft nur vorübergehend angesiedelte nicht-einheimische Art. Die Art ist nur in Form gelegentlich auftretender Individuen vertreten, die keinen sich regelmässig fortpflanzenden Bestand bilden. Das Vorkommen der Art hängt von einer ständigen Einbringung von Samen ab. Die Fläche, die von einer Pflanzenart an einem Standort eingenommen wird. Ein Bestand kann z.b. ein zusammenhängender Buchenwald sein, oder eine kleine Gruppe von Einzelpflanzen. Stellenweise wird unter Bestand auch der Gesamtbestand einer Art im Kanton verstanden, was jeweils aus dem Zusammenhang ersichtlich ist. Eine nicht-einheimische Art, die sich in der Vegetation auf Dauer eingenischt (ökologisch eingefügt) hat und damit zu einem Element der wildwachsenden Flora geworden ist. Eine Art, die sowohl ein grosses Areal besitzt als auch lokal zahlreich vertreten ist, d.h. viele und grössere Bestände bildet. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 6

7 Begriff Standort verbreitet vereinzelt verwildert Definition Der Wuchsort, an dem eine bestimmte Pflanzenart angetroffen wird. Ein Standort kann z.b. ein Waldrand, eine Wiese, ein Bahndamm, oder eine Industriebrache sein. Der in der Botanik geläufige Begriff bezieht sich einerseits auf die geographische Verbreitung, ist andererseits aber auch eine Angabe zur Häufigkeit einer Art. Als «verbreitet» wird eine Art bezeichnet, die zwar ein grosses Areal hat, aber deren Bestände in der Regel klein sind, das heisst Bestände der Art werden im gesamten Verbreitungsgebiet angetroffen, die Art kommt aber nicht massenhaft vor. Die Art ist nie häufig anzutreffen, es sind immer nur einzelne Pflanzen an einem Standort, und die Art ist nur an wenigen Standorten anzutreffen. Eine nicht-einheimische Art, die spontan in der wildwachsenden Flora vorkommt, aber meist auf Standorte in der Nähe von Siedlungen beschränkt ist. Tabelle 1. Definitionen 2.4 Statistische Angaben zum Untersuchungsgebiet Der Kanton Zürich liegt in der Nordostschweiz. Die nördliche Grenze zu Deutschland und zum Kanton Schaffhausen bildet über weite Strecken der Rhein. Der Kanton Zürich ist in 171 Gemeinden gegliedert.und mit 1,25 Millionen Einwohnern der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz. Seine Fläche beträgt 1730 km 2. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 7

8 2.5 Untersuchte Arten Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia) Abbildung 1. Ambrosia Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzianum) Synonyme deutsch: Aufrechtes Traubenkraut, Beifussambrosie Synonyme wissenschaftlich: Ambrosia elatior Einjähriges Kraut, 20 90cm hoch, mit auffallend fiederschnittigen (zerteilten) Blättern, mit zahlreichen kleinen grüngelblichen Blütenköpfchen, die der Blütenstandsachse entlang angeordnet sind. Blütenstand 10 20cm hoch. Früchte 4 5mm lang, behaart. Blütezeit: August Oktober. Vorkommen: Äcker, Wegränder, Schuttplätze, Gärten. Die Art ist auf der Schwarzen Liste der Schweizerischen Kommission zur Erhaltung der Wildpflanzen (SKEW) aufgeführt und wurde im Entwurf der revidierten Freisetzungsverordnung in die Liste der verbotenen Arten aufgenommen. Synonyme deutsch: Riesenkerbel, Herkulesstaude Staude, bis 3m hoch, Stängel am Grunde bis 10cm dick, Blätter tief 3- oder 5-teilig, bis 1m lang. Blütenstände bilden Dolden bis 50cm Durchmesser, mit Strahlen. Blüten weiss oder gelbgrün, 5 10mm Durchmesser. Früchte oval und flach, 10 14mm lang, borstig behaart. Blütezeit: Juli September. Vorkommen: Parkanlagen, Schuttplätze, Gebüsche, Waldränder. Die Art ist auf der Schwarzen Liste der Schweizerischen Kommission zur Erhaltung der Wildpflanzen (SKEW) aufgeführt und wurde im Entwurf der revidierten Freisetzungsverordnung in die Liste der verbotenen Arten aufgenommen. Abbildung 2. Riesenbärenklau Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 8

9 2.5.3 Drüsiges Springkraut (Impatiens glandulifera) Synonyme deutsch: Indisches Springkraut Einjähriges Kraut, bis 2m hoch, Stängel meist unverzweigt, kahl. Blätter gestielt, schmal-lanzettlich, 10 25cm lang, meist scharf gezähnt, am Blattstiel mit gestielten rötlichen Drüsen. Blüten 2.5 4cm lang, lebhaft rosa oder weisslich. Früchte 3 5cm lang, keulenförmig, mit schwarzen Samen von ca. 3mm Durchmesser. Blütezeit: Juli September. Vorkommen: Bachufer, Auenwälder, feuchte Stellen. Die Art ist auf der Schwarzen Liste der Schweizerischen Kommission zur Erhaltung der Wildpflanzen (SKEW). Abbildung 3. Drüsiges Springkraut Japanknöterich (Reynoutria japonica) Synonyme deutsch: Japanischer Staudenknöterich Synonyme wissenschaftlich: Fallopia japonica, Polygonum cuspidatum Abbildung 4. Japanknöterich Staude bis 3m hoch, nicht verholzend, mit verzweigten Stängeln bis über 2cm dick, oft dunkelrot angelaufen. Blätter breit-eiförmig, 7 14cm lang. Blütenstand verzweigt, mit zahl- Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 9

10 reichen hell-gelbgrün bis weissen Blüten von ca. 5mm Durchmesser. Frucht ca. 4mm lang, dreikantig. Blütezeit: Juli September. Vorkommen: Schuttplätze, Ufer, Waldränder, Gärten. Die Art ist auf der Schwarzen Liste der Schweizerischen Kommission zur Erhaltung der Wildpflanzen (SKEW) aufgeführt und wurde im Entwurf der revidierten Freisetzungsverordnung in die Liste der verbotenen Arten aufgenommen. Nebst dem Japanknöterich kommen im Kanton Zürich der noch grössere Sachalinknöterich (Reynoutria sachalinensis), ein Bastard zwischen den beiden Arten (Reynoutria x bohemica) sowie der etwas kleinere Himalayaknöterich (Polygonum polystachyum) vor. Alle drei Arten sind wesentlich seltener, bezüglich Lebensform, Biologie, Standort und Problematik aber mit dem Japanknöterich vergleichbar. R. x bohemica gilt sogar als aggressiver als der Japanknöterich. Das im folgenden für den Japanknöterich Gesagte, trifft im Wesentlichen auch auf diese Arten zu. Alle drei Arten sind ebenfalls in der Schwarzen Liste der SKEW verzeichnet, der Sachalinknöterich wurde zudem im Entwurf der revidierten Freisetzungsverordnung in die Liste der verbotenen Arten aufgenommen Spätblühende und Kanadische Goldrute (Solidago serotina und S. canadensis) Synonyme wissenschaftlich: S. gigantea (=S. serotina) Stauden, cm hoch, nur im Blütenstand verzweigt, Stängel grün bis rötlich angelaufen (besonders Spätblühende G.). Blätter lanzettlich, wenig bis stark gezähnt, 5 10mal länger als breit, unterseits kahl (S. Spätblühende G bis dicht behaart (Kanadische G.). Blütenstand gross, mit zahlreichen gelben Blütenköpfchen von 3 5mm Durchmesser. Früchte 0.5 1mm lang. Blütezeit: Juli Oktober. Vorkommen: Waldlichtungen, Ufergebüsch, Schuttplätze, Ödland. Beide Arten sind auf der Schwarzen Liste der Schweizerischen Kommission zur Erhaltung der Wildpflanzen (SKEW). Abbildung 5. Kanadische Goldrute Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 10

11 2.5.6 Ackerkratzdistel (Cirsium arvense) Staude, cm hoch, Stängel ohne herablaufende Blattränder und nicht stachelig. Blätter ungeteilt, buchtig gezähnt oder fiederteilig, mit feinstacheligen Abschnitten. Blattoberseite ohne Stacheln. Blütenköpfe in lockerem Blütenstand, Hülle der Blütenköpfe 1 2cm lang. Blüten violett. Blütezeit: Juli September. Vorkommen: Wegränder, Äcker, Ödland. Die Art ist in der Schweiz einheimisch. Abbildung 6. Ackerkratzdistel 2.6 Übersicht Literatur Für einen Überblick zur Problematik invasiver Neophyten eignen sich Böcker et al. (1995), Cronk & Fuller (2001), Essl & Rabitsch (2002), Hartmann et al. (1995), Kowarik (2003), Luken & Thieret (1997), sowie die Internetseite der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung der Wildpflanzen (CPS-SKEW 2005). Für Fachliteratur zu den verschiedenen Arten wird auf Tabelle 2 verwiesen. Die Nummern entsprechen den Nummern im Literaturverzeichnis. Art Ausbreitung Auswirkungen Bekämpfung Biologie Ambrosia Ambrosia artemisiifolia 22, 29, 31, 60, 61 5, 59, 60, , 61 Riesenbärenklau Heracleum mantegaz. 10, 13, 33, 46, 50, 53, 54, 70 33, 38, 45, 66 4, 13, 14, 23, 33, 45, 57, 70 10, 14, 33, 46, 47, 51, 55, 63, 66 Drüsiges Springkraut Impatiens glandulifera 8, 26, 33, 41, 49, 52 8, 33 10, 33 8, 10, 33, 39 Staudenknöterich Reynoutria spec. 2, 9, 15, 16 15, 16 7, 9, 11, 15, 16, 17, 21, 35, 62 1, 2, 9, 15 Kanadische Goldrute Solidago canadensis 32, 33, 65, 67 33, 65 10, 33 10, 18, 33, 65, 68 Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 11

12 Art Ausbreitung Auswirkungen Bekämpfung Biologie Spätblüh. Goldrute Solidago gigantea 32, 33, 65, 67 33, 65 10, 33 10, 33, 65, 69 Ackerkratzdistel Cirsium arvense , 6, 24, 28, 37, 64, 71 25, 36, 44 Tabelle 2. Fachspezifische Literatur zu den untersuchten Arten. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 12

13 3. Ausbreitungsdynamik Problematische Neophyten zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: rasches Wachstum, dichte Bestände bildend, leicht sich vermehrend, sehr konkurrenzstark im Vergleich zu einheimischen Arten, schwer bekämpfbar, und rasch sich ausbreitend. Die Ausbreitung folgt einer logistischen Wachstumskurve (Abbildung 7): Nach der Einführung ist ein Neophyt zunächst selten, d.h. es sind nur wenige Standorte besiedelt und an den Standorten wachsen nur wenige Pflanzen. Die stetige Besiedelung neuer Standorte führt aber im Laufe der Zeit zu einer immer rascheren Ausbreitung, die Anzahl besiedelter Standorte oder die Grösse der besiedelten Fläche nimmt dabei exponentiell zu. Die Ausbreitungsgeschwindigkeit nimmt schliesslich erst wieder ab, wenn die Art alle potentiell besiedelbaren Standorte einer Region oder eines Landes kolonisiert hat. Abbildung 7. Aktuelle Position der fünf Zielarten auf der Wachstumskurve (A: lineare Phase, B:exponentielle Phase, C: stabile Phase). Die fünf untersuchten Neophyten nehmen eine unterschiedliche Stellung ein auf der Wachstumskurve (Abbildung 7), eine Folge des Ausbreitungspotentiales der Art und der momentanen Verbreitung. Zu beachten ist, dass alle fünf Arten sich zu Beginn oder in der Phase der exponentiellen Zunahme befinden. Dies bedeutet, dass noch weitaus mehr Standorte potentiell von den Arten besiedelt und die Arten noch viel häufiger werden können, als dies momentan der Fall ist. Die Unterschiede in der Position auf der Wachstumskurve ergeben sich aus der unterschiedlichen Biologie der Arten und den Daten des Erstauftretens jeder Art in der Schweiz (Tabelle 3). So sind die Goldruten weitaus länger im Kanton Zürich anwesend als beispielsweise Ambrosia und Riesenbärenklau. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 13

14 Art Ursprung Schweiz Kanton Zürich Ambrosia Nordamerika Riesenbärenklau Kaukasus Drüsiges Springkraut Himalaya 1904 Anfang 20. Jhdt. Japanknöterich Ostasien Ende 19./ Anfang 20. Jhdt. Ende 19./ Anfang 20. Jhdt. Kanad. Goldrute Nordamerika Spätblühende Goldrute Nordamerika Ackerkratzdistel einheimisch Tabelle 3. Ursprung und erste spontane Vorkommen der untersuchten Arten. Nach Hegi (1964) und Voser- Huber (1983). 3.1 Berechnungsgrundlagen Berechnung der Bestandesgrössen Die Berechnung der Bestandesgrössen basiert auf der Kartierung der Zürcher Gemeinde Illnau-Effretikon im Jahr Aufgrund ihrer Besiedelungsstruktur, ihrem Anteil an ländlichen, aber auch städtischen Gebieten, Haupt- und Nebenverkehrsachsen dürfte die Gemeinde für den Kanton repräsentativ sein. Die Kartierung erfolgte nahezu flächendeckend. Nicht kartiert wurden einzig Privatgärten und Bestände im Waldesinnern, jedoch Waldränder und Waldwege. Dadurch, dass Privatgärten nicht kartiert wurden, wurde sicher eine grössere Anzahl Bestände nicht erfasst, flächenmässig dürfte dies allerdings keinen allzu grossen Einfluss haben, da Bestände in Gärten zwar zahlreich aber meist nur klein sind. Flächenmässig eher ins Gewicht fallen dürften Bestände in erster Linie Bestände von Goldruten im Waldesinnern auf Schlag- und Sturmflächen, die bei der Berechnung der Bestandesgrössen nicht berücksichtigt wurden. Erfasst wurden die betroffene Fläche, sowie der Deckungsgrad der Arten in 10%-Abstufungen innerhalb dieser Fläche. Zur Ermittelung der effektiven Fläche, welche die Pflanze an dem entsprechenden Standort einnahm, wurde die Fläche mit dem Deckungsgrad multipliziert. Die für die Gemeinde ermittelten Bestände wurden sodann auf die Fläche des Kantons Zürich umgerechnet Bestandesdynamik Der exponentielle Verlauf von Pflanzeninvasionen ist durch verschiedene Untersuchungen belegt (Kowarik 2003). Ausgehend von den ermittelten Bestandesgrössen wurden daher Modelle mit einer Verdoppelung der Bestandesgrössen alle 5, 10, 15 und 20 Jahre berechnet. Eine Verdoppelung alle zehn Jahre erwies sich hierbei als am plausibelsten für Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 14

15 die Arten Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut, Japanknöterich sowie die Goldruten und stimmte am besten mit Angaben aus Floren zu Häufigkeit und Erstauftreten der Arten überein. Der Wert liegt auch im Bereich von Angaben aus dem Ausland, wobei lokal auch wesentlich höhere Vermehrungsraten möglich sind. Keine Berechnungen konnten für Ambrosia und Ackerkratzdistel gemacht werden, da zu diesen Arten keine verlässlichen Daten zur Bestandesgrösse vorliegen. 3.2 Aktueller Stand und Prognosen Alle fünf Neophyten kommen bereits im Kanton Zürich vor und sind verbreitet bis weit verbreitet, wenn auch sehr unterschiedlich häufig. Weitaus am häufigsten sind die beiden Goldrutenarten, erst sehr vereinzelt anzutreffen ist Ambrosia. Ambrosia Drüsiges Springkraut Riesenbärenklau Japanknöterich Goldruten geographische Verbreitung/ Häufigkeit verbreitet/erst sehr vereinzelt auftretend weit verbreitet/ verbreitet weit verbreitet/ regional sehr unterschiedlich: verbreitet bis häufig weit verbreitet/ verbreitet sehr weit verbreitet/häufig bis sehr häufig In exponentieller Ausbreitung Anzahl mittlere bis grössere Bestände (> 1a) Grösse Gesamtbestand* (ha) unklar ja ja ja ja < >> 1000 < Tabelle 4. Einschätzung von Verbreitung und Häufigkeit der untersuchten Neophyten im Kanton Zürich * Unter Gesamtbestand ist die Fläche zu verstehen, welche die Art als Reinbestand einnehmen würde. Die tatsächlich besiedelten Flächen sind wesentlich grösser. Aufgrund unterschiedlicher Deckungsgrade hätten diese Angaben aber wenig Aussagekraft. 3.3 Ambrosia Ambrosia kommt seit Beginn des 20 Jahrhunderts im Kanton Zürich vor, wenn bisher auch sehr unbeständig. In jüngster Zeit mehren sich aber die Hinweise, dass die Art in Ausbreitung begriffen ist. Die Art ist im ganzen Kanton verbreitet, tritt aber erst sehr vereinzelt auf. Flächenmässig fällt sie noch nicht ins Gewicht. Der Gesamtbestand im Kanton dürfte lediglich wenige Aren umfassen. Bisher sind zwei Bestände bekannt mit 100 und mehr Pflanzen. Bei den Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 15

16 übrigen Fundorten handelt es sich um einzelne oder wenige Pflanzen. Es wird vermutet, dass die Art bereits in jeder Zürcher Gemeinde vorkommt. Aufgrund mangelnder Daten und Erfahrungen können keine Aussagen zur Ausbreitungsdynamik von Ambrosia gemacht werden. Die Entwicklungen im Südtessin und im Kanton Genf lassen aber vermuten, dass sich die Art zumindest bei zusagenden klimatischen Bedingungen sehr schnell ausbreiten könnte. Inwiefern die Wärmebedürftigkeit von Ambrosia die Ausbreitungsgeschwindigkeit und Fläche limitiert, wird sich noch weisen. Zumindest in wärmeren Lagen des Kantons besitzt die Art jedoch mit Sicherheit ein grosses Ausbreitungspotential. Worst case Ambrosia tritt regelmässig in grossen Beständen im Ackerland auf, ist in öffentlichen Grünanlagen, auf Baumscheiben (nicht versiegelter Bereich um Bäume im Strassenraum) und in Gärten häufig, bildet dichte Bestände entlang von Bahndämmen, Weg- und Ackerrändern sowie Strassenböschungen, kommt häufig in Kiesgruben, in ökologischen Ausgleichsflächen, allenfalls auch in trockenen Extensivwiesen vor. Die Bestände sind nicht kontrollierbar. 3.4 Riesenbärenklau Der Riesenbärenklau kommt ebenfalls seit Anfang des 20. Jahrhunderts im Kanton spontan vor. Die Art ist im Kanton verbreitet, aber noch nicht häufig, breitet sich aber in den letzten Jahren rasch entlang von Fliessgewässern und Verkehrswegen (Strassen und Bahn), stellenweise auch im Wald aus. Bestände über einer Are sind noch verhältnismässig selten anzutreffen, ihre Zahl wird auf 10 bis 100, der Gesamtbestand auf 14 ha geschätzt. Die Art hat ein sehr grosses Ausbreitungspotential und wird sich in den kommenden Jahren rasch ausbreiten. Ausgehend von einer Verdoppelung der Bestände alle zehn Jahre ist von folgenden Bestandesgrössen auszugehen: Tabelle 5. Berechnete Bestandesentwicklung des Riesenbärenklaus zwischen 1900 und 2025 Worst case Heracleum breitet sich rasch aus entlang von Gewässern, Bahndämmen und Strassen, ist häufig entlang von Gewässerufern, in öffentlichen Parkanlagen, auf Siedlungs- und Industriebrachen, in extensiv genutzten Wiesen, Feuchtgebieten, entlang von Waldrändern, Waldwegen, in Lichtungen und lichten Wäldern, insbesondere aber auch in Weiden mitt- Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 16

17 lerer bis höherer Lagen. Die Art bildet ausgedehnte, dichte Bestände und ist nicht mehr kontrollierbar. 3.5 Drüsiges Springkraut Zeitangaben zum ersten spontanen Auftreten des Drüsigen Springkrautes im Kanton Zürich liegen keine vor. Erste ausgewilderte Bestände dürften ebenfalls zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgetreten sein. Die Art ist im Kanton weit verbreitet, aber sehr unterschiedlich häufig. In einzelnen Gemeinden und Regionen kommt die Art erst vereinzelt und in wenigen kleinen Beständen vor, in anderen Regionen tritt die Art insbesondere entlang von Fliessgewässern bereits massenhaft und in zum Teil sehr grossen Beständen auf. Die Zahl der Bestände mit einer Grösse über einer Are dürfte zwischen 100 und 1000 liegen. Der Gesamtbestand im Kanton wird auf 44 ha geschätzt. Von allen fünf Neophyten ist das Drüsige Springkraut bezüglich seines ökologischen Lebensraumspektrums am stärksten eingeschränkt, weil die Vorkommen sich weitgehend auf Gewässerufer, nasse bis mittlere Waldstandorte und Feuchtgebiete beschränken. Einzelne Gewässersysteme sind bereits stark befallen, während die Art an anderen Gewässern erst vereinzelt anzutreffen ist. Gesamthaft gesehen hat die Art noch ein grosses Ausbreitungspotential im Kanton Zürich Tabelle 6. Berechnete Bestandesentwicklung des Riesenbärenklaus zwischen 1900 und 2025 Worst case Das Drüsige Springkraut ist von Waldschlagflächen nicht mehr wegzudenken, tritt entlang allen Fliessgewässern und in Feuchtgebieten massenhaft auf, bildet dichte Bestände und ist nicht mehr kontrollierbar. 3.6 Japanknöterich Ab wann erste ausgewilderte Pflanzen des Japanknöterichs im Kanton auftraten ist ungewiss, zu vermuten ist wiederum die Zeit um die vorletzte Jahrhundertwende. Die Art ist im ganzen Kanton verbreitet und tritt regelmässig, aber noch nicht häufig auf und breitet sich in jüngerer Zeit in zunehmendem Massen entlang von Gewässern, Verkehrswegen (Bahn und Strassen), im Siedlungsgebiet, wie auch in der Landschaft aus. Die Bestände über einer Are werden im Kanton auf 100 bis 1000 geschätzt, der Gesamtbestand auf 20 ha. Die Art hat ein grosses Ausbreitungspotential und wird sich in den kommenden Jahren rasch ausbreiten. Ausgehend von einer Verdoppelung der Bestände alle 10 Jahre ist von folgenden Populationsgrössen auszugehen: Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 17

18 Tabelle 7. Berechnete Bestandesentwicklung des Japanknöterichs zwischen 1900 und 2025 Worst case Der Japanknöterich und verwandte Arten bildet dichte Bestände entlang aller Fliessgewässer, Strassen und Bahnanlagen, ist häufig an Waldrändern, entlang von Waldwegen und in Schlagflächen sowie auf Siedlungs- und Industriebrachen. Sie besiedelt zudem Weiden bis in mittlere Lagen. Die Art ist nicht mehr kontrollierbar. 3.7 Goldruten Erste Auswilderungen von Goldruten gehen auf die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Die Arten sind überall verbreitet und häufig bis sehr häufig. Je nach Standort und klimatischen Bedingungen überwiegt dabei die eine oder andere Art, wobei die Spätblühende Goldrute die deutlich häufigere Art ist. Die Arten breiten sich weiterhin schnell entlang von Verkehrswegen (Bahn und Strassen) aus, in jüngerer Zeit insbesondere auch in Ackerbrachen und im Wald. Im Kanton dürfte es weit mehr als 1000 Bestände von einer Are Grösse und mehr haben. Der gesamte Bestand im Kanton wird auf 300 ha geschätzt. Die Art hat immer noch ein grosses Ausbreitungspotential und wird sich in den kommenden Jahren weiterhin rasch ausbreiten. Ausgehend von einer Verdoppelung der Bestände alle zehn Jahre ist von folgenden Populationsgrössen auszugehen: Tabelle 8. Berechnete Bestandesentwicklung der Goldruten zwischen 1900 und 2025 Worst case Goldruten besiedeln sämtliche unbestockten Grünflächen bis in mittlere Lagen, die weniger als zweimal gemäht werden. Sie sind an sämtlichen Bahndämmen und Strassenböschungen in Reinbeständen vorhanden, bilden dichte Bestände auf jeglichen lichten Waldflächen, an Waldrändern und entlang von Waldwegen, auf Siedlungs- und Industriebrachen, kommen entlang aller Fliessgewässer vor und nehmen auf ökologischen Ausgleichsflächen überhand. Die Arten sind nicht mehr kontrollierbar. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 18

19 3.8 Ackerkratzdistel Zu der Bestandesgrösse und -dynamik der Ackerkratzdistel liegen keine Angaben vor. Wie die Goldrute ist die Art im Kanton sehr weit verbreitet und häufig bis sehr häufig und aufgrund von Umstellungen in der Landwirtschaft und im Grünflächenunterhalt auf extensiv genutzten Flächen in Ausbreitung begriffen. Ob letztere ebenfalls einem exponentiellen Verlauf folgt, ist ungewiss. Das Ausmass des aktuellen Gesamtbestandes ist nicht bekannt. Ein Modell der Bestandesentwicklung wurde daher nicht gerechnet. Worst case Die Art besiedelt die meisten Äcker und unbestockte Grünflächen mittlerer Standorte, die weniger als zweimal gemäht werden, darunter insbesondere auch Weiden. Sie ist häufig bis sehr häufig an Bahndämmen und Strassenböschungen, in lichten Waldflächen, an Waldrändern und Waldwegen, auf Siedlungs- und Industriebrachen und nimmt auf ökologischen Ausgleichsflächen überhand. Die Art ist kaum mehr kontrollierbar. 3.9 Zusammenfassung Bestandessituation und Ausbreitungsdynamik Die Abschätzung der Bestandesgrössen zeigt, dass die beiden Goldrutenarten mit Abstand die häufigsten invasiven Neophyten sind und mal mehr Fläche einnehmen wie die anderen Arten. Springkraut, Japanknöterich und Riesenbärenklau besiedeln noch vergleichsweise kleine Flächen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Arten in praktisch allen Zürcher Gemeinden bereits vertreten sind. Die durch die fünf Neophyten besiedelte Fläche wird auf rund 380 ha geschätzt. Dies entspricht 0.22% der Kantonsfläche oder der Fläche einer kleinen Zürcher Gemeinde (Wettswil: 377 ha, Humlikon: 370 ha, Seegräben: 375 ha). Auch die Häufigkeit von Ambrosia dürfte rasch zunehmen. Die Tatsache, dass sie im ganzen Kanton Zürich bereits vorhanden ist, lässt vermuten, dass sie sich bald einmal an sehr vielen besiedelbaren Standorten etabliert hat. Eine Analyse der potentiellen Lebensräume ergibt, dass sämtliche Arten noch ein grosses Ausbreitungspotential besitzen und erst zu Beginn der exponentiellen Phase stehen. Am stärksten eingeschränkt bezüglich seines ökologischen Lebensraumspektrums ist das Drüsige Springkraut. Alle fünf Neophyten sind in Gärten anzutreffen, Ambrosia wird dort über Vogelfutter ausgebracht, die anderen Arten werden als Zierpflanzen gehalten. Die Kultivierung der Arten trägt zur raschen Ausbreitung bei. Die Ackerkratzdistel tritt nur gelegentlich als Unkraut in Gärten auf. Die errechnete Bestandesentwicklung der Arten zwischen 1960 und 2025 ist aus Abbildung 8 ersichtlich. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 19

20 1400 Solidago Impatiens Reynoutria Heracleum Jahr Abbildung 8. Entwicklung der besiedelten Fläche von vier Zielarten im Kanton Zürich, ausgehend vom Bestand im Jahre 2005 und von einer Verdoppelungsrate alle 10 Jahre. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 20

21 4. Schadensausmass Alle untersuchten Arten zählen weltweit zu den gefährlichen Schadorganismen, die das Potential haben, hohe Schäden, resp. Kosten zu verursachen. Bis auf die Ackerkratzdistel handelt es sich um invasive Neophyten, also um Pflanzen, die hier nicht heimisch sind, (verhältnismässig) neu auftreten, sich stark ausbreiten und die ursprüngliche Flora konkurrenzieren. Die einheimische Ackerkratzdistel ist seit je ein gefürchtetes Ackerunkraut, das von früheren Generationen konsequent bekämpft wurde. Sie verhält sich hier zwar nicht wie eine invasive Art, breitet sich in jüngerer Zeit aber gleichwohl aus. Nicht einheimisch in der neuen Welt zählt sie dort zu den invasiven Neophyten und bereitet mittlerweile erhebliche Probleme. Die Art und das Ausmass der Schäden sind aber von Art zu Art verschieden. 4.1 Betroffene Schutzgüter Im Folgenden werden die Auswirkungen der Arten anhand einer Anzahl definierter Indikatoren von Schutzgütern untersucht. Die Liste der untersuchten Schutzgüter resp. der Indikatoren findet sich im Anhang. Die untersuchten Arten betreffen Schutzgüter in unterschiedlichem Ausmass und unterschiedlicher Zahl. Bei geringem Auftreten verursachen die Arten nur sehr vereinzelt Schäden, meist mit geringen finanziellen Folgen. Mit zunehmender Verbreitung steigen aber sowohl die Zahl der betroffenen Schutzgüter wie auch die Kostenfolgen stark an. Bei häufigem Auftreten können Gesundheit und Umwelt erheblich betroffen und das Ausmass der Schäden volkswirtschaftlich bedeutend sein. Obwohl die verursachten Schäden momentan noch gering ausfallen, würde die Bekämpfung, resp. Kontrolle der Arten bereits bei den heutigen Bestandesgrössen hohe Kosten verursachen, die mit zunehmender Ausbreitung schnell ansteigen. Gemeinsam ist den fünf invasiven Arten, dass sie bei starkem Auftreten die Artenvielfalt reduzieren und somit das Schutzgut Umwelt zum Teil erheblich betreffen, wobei die Auswirkungen von Ambrosia diesbezüglich noch weiter abzuklären sind. Goldruten und Drüsiges Springkraut haben vorwiegend Auswirkungen auf Lebensraum und Biodiversität, wobei insbesondere die Goldruten bereits heute hohe Bekämpfungskosten im Naturschutz verursachen. Ambrosia und Riesenbärenklau haben zusätzlich Auswirkungen auf die Gesundheit und können bei starker Ausbreitung etliche bis zahlreiche Schwerkranke/-verletzte und noch weit mehr Leichtkranke/-verletzte zur Folge haben sowie das Wohlbefinden und die Bewegungsfreiheit der Betroffenen einschränken. Bei starkem Befall sind Ertragsausfälle resp. Mehraufwändungen in Land- und Forstwirtschaft zu erwarten und selbst ein Imageverlust und Einbussen im Sommertourismus sind nicht auszuschliessen. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 21

22 Japanknöterich und verwandte asiatische Knötericharten stellen ein Problem vor allem im Gewässerunterhalt, beim Hochwasserschutz sowie im Bereich von Verkehrsinfrastrukturen dar. Aufgrund der heutigen Gesetzeslage können die Arten nicht effektiv kontrolliert und bekämpft werden und befinden sich in rascher Ausbreitung. Mit fortschreitender Verbreitung werden Massnahmen zur Verhinderung einer weiteren Verschleppung unumgänglich sein, was hohe Kosten im Bauwesen nach sich ziehen wird. In seltenen Fällen sind bei Hochwasserereignissen grossflächige Uferanrisse und Dammbrüche mit entsprechend hohen Kostenfolgen und allenfalls auch Verletzten und Todesopfern nicht auszuschliessen Anzahl betroffene Indikatoren vereinzelt verbreitet (nicht häufig) häufig sehr häufig Häufigkeit Goldruten Drüs. Springkraut Riesenbärenklau Japanknöterich Ambrosia Ackerkratzdistel Abbildung 9. Zeigt die Anzahl betroffener Indikatoren der Schutzgüter Mensch (Gesundheit, Bewegungsfreiheit, Eigentum), Tier, Umwelt, und Infrastrukturen/Gesellschaft für jede der fünf untersuchten Neophyten sowie für die Ackerkratzdistel in Abhängigkeit von deren Häufigkeit. Bei allen Arten sind bei vereinzeltem Auftreten nur wenige Indikatoren betroffen. Je häufiger die Arten aber werden, desto vielseitiger sind die durch sie verursachten Schäden. Der Riesenbärenklau zeigt die vielfältigsten Schadensbilder, allenfalls gemeinsam mit Ambrosia, deren Auswirkungen auf die Umwelt noch zu klären sind. Die Ackerkratzdistel betrifft nur wenige Indikatoren. Die Zahl der betroffenen Indikatoren sagt jedoch nichts aus, über das Schadensausmass und die Kostenfolgen. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 22

23 4.2 Verursachte Kosten Konkrete Zahlen zu verursachten Kosten (Bekämpfung, Unterhalt, anderes) liegen so gut wie nicht vor. Auf Ebene Kanton hat die Fachstelle Naturschutz begonnen, den durch Problempflanzen verursachten Aufwand in überkommunalen Naturschutzgebieten überschlagsmässig auszuweisen. Bei sämtlichen anderen angefragten Stellen laufen bisher meist keine speziellen Bekämpfungsmassnahmen. Ein Mehraufwand verursacht durch Problempflanzen wird im Rahmen des allgemeinen Unterhalts geleistet und nicht ausgewiesen. Sehr unterschiedlich ist die Situation bei den Gemeinden. Während viele Gemeinden das Problem noch kaum zur Kenntnis genommen haben und keine Massnahmen treffen, haben andere Gemeinden bereits mit der Schulung ihrer Unterhaltsequipen und einzelne Gemeinden bereits mit einer mehr oder weniger systematischen Bekämpfung begonnen. Angaben zu deren Kosten liegen uns ebenfalls nicht vor. Einen wohl nicht zu unterschätzenden Anteil am getätigten Aufwand leisten heute Freiwillige mit ehrenamtlicher Arbeit, insbesondere in Naturschutzgebieten. Doch auch hierzu liegen keine Zahlen vor. Ihre Arbeit ist in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt. Mangels Daten wurde der Mehraufwand pro Gemeinde geschätzt und auf den Kanton hochgerechnet. Die durch die untersuchten Arten verursachten Kosten lassen sich in folgende Bereiche gliedern: Gesundheitskosten (Ambrosia, Riesenbärenklau) Kosten durch Infrastrukturschäden (Japanknöterich) Ertragsausfälle Landwirtschaft (Ackerkratzdistel) Kosten durch Mehraufwand und Entsorgungskosten im Unterhalt (v.a. Japanknöterich, Riesenbärenklau, Goldruten) Einbussen an Artenvielfalt lassen sich nicht in Zahlen fassen und werden hier nicht als Schäden ausgewiesen. Mehrkosten im Unterhalt und Bekämpfungskosten gehen fliessend ineinander über und lassen sich nicht immer klar voneinander abgrenzen. Mehrkosten entstehen einerseits durch höhere Entsorgungskosten der vermehrt anfallenden Biomasse im Rahmen des üblichen Grünflächenunterhaltes. Andererseits durch häufigere Mahd aus Gründen der Sicherheit (Freihalten von Strassen, Wegen, Geleisekörpern und Bächen, Mahd von Bärenklau im Bereich von Spielplätzen, Wegen u. dgl.) sowie aus ästhetischen Gründen. Hierbei steht nicht die Bekämpfung im Vordergrund und ein Zurückdrängen der Arten wird meist auch nicht erreicht. Die heute anfallenden Kosten sind mehrheitlich als Mehrauf- Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 23

24 wand zu verstehen. Erst in den Naturschutzgebieten ist eine gezielte Bekämpfung von Neophyten, insbesondere der Goldruten, in nennenswertem Umfang eingeleitet worden. Der weitaus grösste Teil der Bestände wird nicht bekämpft. Ausser Ambrosia verursachen die untersuchten Neophyten durch ihr schnelles Aufwachsen und die hohen Produktion an Biomasse bereits heute zusätzliche Kosten im Grünflächenunterhalt. Diese Mehrkosten werden bisher nicht separat ausgewiesen, weshalb genaue Daten nicht erhältlich sind. Konservativ geschätzt werden jährlich Kosten zwischen und 2.2 Mio. Franken vermutet, die durch die untersuchten Neophyten im Unterhalt anfallen. Festzuhalten ist hierbei, dass die Massnahmen punktuell, wenig zielgerichtet und unkoordiniert durchgeführt werden. Sowohl in der Art der Durchführung, wie auch im Umfang reichen sie bei weitem nicht aus, die Bestände zu kontrollieren, an ihrer weiteren Ausbreitung zu hindern oder sie gar zu reduzieren. Aufgrund von entsprechenden Untersuchungen in Deutschland (Schepker & Kowarik 2002) ist auch im Kanton Zürich davon auszugehen, das etwa 75% der Massnahmen ineffektiv oder wenig effektiv sind, das heisst, dass finanzielle Mittel zwischen und 1.65 Mio. Franken jährlich ineffektiv eingesetzt werden. Bei der Ackerkratzdistel ist der Fall etwas anders gelagert, weshalb oben Geschriebenes nur mit Einschränkungen gilt. Zu den Kosten, verursacht durch die Ackerkratzdistel, siehe Abschnitt Ambrosia Problematisch ist Ambrosia in erster Linie durch ihre hoch allergenen Pollen. Zum einen sind diese wesentlich allergener als Gräserpollen, zum anderen blüht die Pflanze August bis Ende September, wenn die bisher üblichen Pollenallergien bereits abgeklungen sind. Eine Ausbreitung von Ambrosia führt daher bei einem hohen Anteil der Bevölkerung zu Atemwegsallergien bis hin zu schwerem Asthma und verlängert die Pollensaison um rund 2 3 Monate. Überdies kann die Pflanze bei Berührung eine Kontaktdermatitis (allergische Hautreaktion), resp. durch Pollenflug eine so genannte «airborne contact dermatitis» auslösen. Ambrosia hat somit das Potential, sehr hohe Kosten im Gesundheitswesen zu verursachen. Aktuell anfallende Gesundheitskosten Ambrosiapollen können in der Deutschschweiz zur Blütezeit in der Luft bereits nachgewiesen werden (Pollenmessungen durch MeteoSchweiz). Nach Aussagen von Fachärzten dürften die aktuellen Gesundheitskosten zur Zeit vermutlich noch vernachlässigbar sein, selbst im Kanton Genf, der bereits einen höheren Ambrosiabefall aufweist. Für die Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 24

25 Schweiz liegen unseres Wissens keine Kostenerhebungen, resp. -schätzungen zur aktuellen Situation vor. Geht man allerdings von einer vergleichbaren Befallssituation in Deutschland aus und rechnet die dort ermittelten Gesundheitskosten (Reinhardt et al. 2003) auf die Einwohnerzahl des Kantons Zürichs um, so ergäben sich bereits heute anfallende Kosten zwischen und 1.17 Mio. Franken jährlich. In Anbetracht der punktuellen und kleinen Vorkommen, die bisher im Kanton gefunden wurden, erscheinen diese Zahlen nicht plausibel. Die Pollenmessungen der MeteoSchweiz lassen jedoch auf einen zusätzlichen Eintrag über weite Distanz schliessen. Bereits heute anfallenden Kosten können somit nicht restlos ausgeschlossen werden. Genauere Untersuchungen hierzu wären wünschenswert. Mögliche anfallende Gesundheitskosten bei starkem Befall Bei einer starken Ausbreitung der Pflanze können die Kosten sprunghaft ansteigen, wie folgende Kostenabschätzungen belegen: Geht man davon aus, dass bei starkem Befall 10% der Bevölkerung allergisch auf Ambrosia reagieren (Gassner 2005), ferner dass 12.5% der Allergiker Asthma entwickeln (gemäss BAG 2005 bis zu 25% möglich) und schliesslich, dass eine Behandlung leicht Erkrankter (87.5% der Allergiker) Kosten von 50 bis 100 Franken verursacht, die Behandlung Schwererkrankter (12.5% der Allergiker) 300 bis 2000 Franken kostet (Angaben Unispital Zürich), so sind für den Kanton Zürich jährlich Kosten von 23,6 Millionen Franken zu erwarten (Untergrenze 9.1 Mio., Obergrenze 38 Mio. Franken). Taramarcaz et al gehen von durchschnittlichen Kosten von 1000 Franken pro Ambrosiaallergiker aus. Bei 10% Allergiker in der Bevölkerung könnten somit sogar Kosten bis zu 112,5 Millionen Franken jährlich anfallen. Schadensfolgen für Umwelt und Eigentum Nebst den hohen Gesundheitskosten wird ein hoher Ambrosiabefall auch zu Mehraufwand in der Landwirtschaft und somit zu Ertragseinbussen führen. Wie weit Ambrosia das Potential hat, einheimische Arten zu verdrängen und somit auch ernsthafte Schäden am Schutzgut Umwelt zu verursachen, ist noch umstritten. Nach Einschätzung von C. Bohren, RAC Changins, sowie eigenen ersten Beobachtungen der Art, ist davon auszugehen. Mehraufwand und Entsorgungskosten Schäden durch Mehraufwand im Unterhalt und Entsorgungskosten fallen durch Ambrosia bisher keine an. Tabelle A2 (im Anhang) gibt aus heutiger Sicht einen Überblick über mögliche Schäden durch die Art bei vereinzeltem bis zu sehr häufigem Vorkommen. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 25

26 4.4 Riesenbärenklau Unter den untersuchten Arten weist der Riesenbärenklau nicht nur das vielfältigste Schadensspektrum auf, gemessen an der besiedelbaren Fläche verfügt er auch über das grösste Ausbreitungspotential. Problematisch ist die Art für Mensch und Umwelt. Aufgrund seiner phototoxischen Eigenschaften verursacht der Riesenbärenklau gesundheitliche Schäden und entsprechende Gesundheitskosten. Hautkontakt mit der Pflanze oder ihrem Saft führt zu einer Lichtsensibilisierung. Wird die betroffene Hautstelle danach dem Sonnenlicht ausgesetzt resultieren zum Teil schwere und schmerzhafte Verbrennungen, die nur langsam abheilen und lebenslänglich Narben oder Pigmentierungen der Haut zurücklassen können. Aktuell anfallende Gesundheitskosten Leichte Fälle können ambulant behandelt werden, schwere Fälle, etwa nachdem mit entblösstem Oberkörper in einem Bestand gearbeitet wurde, führen regelmässig auch zu Spitalaufenthalten. In der Zeitspanne von 1966 bis 1994 war Heracleum nach der Tollkirsche zweithäufigste Ursache für schwere Zwischenfälle mit Pflanzen in der Schweiz (Jaspersen et al. 1996). Neuere Untersuchungen und Erhebungen über Häufigkeit und Kosten von Unfällen mit Riesenbärenklau in der Schweiz liegen unseres Wissens nicht vor. Eine Kostenabschätzung für Deutschland (Reinhardt et al. 2003) geht davon aus, dass 1 5% der Unfälle zur Überweisung an eine Universitätsklinik führen, wobei der Spitalaufenthalt im Durchschnitt sieben Tage dauert. Umgerechnet auf die Einwohnerzahl des Kantons Zürich wäre jährlich von 1 5 schweren und 220 leichteren Unfällen auszugehen, welche Gesundheitskosten zwischen und Franken verursachen. Hierbei ist einzuschränken, dass der Riesenbärenklau in Deutschland, zumindest gebietsweise wesentlich häufiger auftritt. Hingegen dürfte in stärker befallenen Gebieten die Sensibilisierung weiter fortgeschritten sein, was wiederum zu erhöhter Vorsicht im Umgang mit der Pflanze führt. Ebenso sind die den Berechnungen zugrunde liegenden Behandlungskosten in der Schweiz höher zu veranschlagen. Mögliche anfallende Gesundheitskosten bei starkem Befall Mit einer starken Ausbreitung der Art ist mit entsprechend häufigeren Zwischenfällen zu rechnen, insbesondere beim Grünflächenunterhalt (Bahn, Strasse, Gewässer) und in der Forstwirtschaft. Nebst den ansteigenden Gesundheitskosten ist dabei auch vermehrt mit Arbeitsausfällen zu rechnen. Aufgrund der vorliegenden Daten sind hierzu keine Kostenabschätzungen möglich. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 26

27 Schadensfolgen für Umwelt und Eigentum Nebst den gesundheitlichen Aspekten verursacht der Riesenbärenklau Schäden an Eigentum und Umwelt. Durch seine Eigenschaft, dichte, sich schnell ausbreitende Bestände zu bilden, verdrängt er die angestammten Lebensgemeinschaften und kann dadurch die Artenvielfalt erheblich reduzieren. Grosse Bestände können zu Mehraufwendungen und Ertragseinbussen in Land- und Forstwirtschaft führen und verschiedene andere Probleme nach sich ziehen (siehe Tabelle A3 im Anhang). Bei der heutigen Befallssituation dürften solche Schäden jedoch höchstens punktuell auftreten und noch vernachlässigbar klein sein. Mehraufwand und Entsorgungskosten Der Riesenbärenklau wird heute höchstens punktuell bekämpft. Aufgrund zunehmender Sensibilisierung wird, wenn auch in sehr unterschiedlichem Masse, die Art an neuralgischen Stellen da und dort ein- bis mehrmals zurück geschnitten oder Bekämpfungsversuche unternommen. Wir schätzen die dadurch anfallenden Kosten auf 100 bis 1000 Franken pro Gemeinde und Jahr. Dies ergibt auf den Kanton umgerechnet bis Franken pro Jahr. Ferner schätzen wir kantonsweit einen Aufwand von bis Franken für Ausbildung und Information. Gesamthaft entstehen durch die Art somit Kosten im Unterhaltsbereich von bis Franken pro Jahr. Durch den Riesenbärenklau betroffene Schutzgut-Indikatoren und mögliche Auswirkungen bei unterschiedlich häufigem Auftreten der Art sind aus Tabelle A3 (im Anhang) ersichtlich. 4.5 Drüsiges Springkraut Das Drüsige Springkraut betrifft in erster Linie das Schutzgut Umwelt. Durch seine Fähigkeit sich auf geeigneten Standorten schnell auszubreiten und dichte, hoch aufwachsende Bestände zu bilden, verändert es den Aspekt der besiedelten Lebensräume massgeblich und unübersehbar. Wie weit die Art es vermag, die angestammten Lebensgemeinschaften zu verändern und zu verdrängen ist noch nicht restlos geklärt und zum Teil noch umstritten. Die Auswirkungen sind sicherlich geringer als bei Goldruten und Japanknöterich. Ebenso umstritten ist eine mögliche Förderung der Ufererosion durch die Art wie auch eine Verhinderung der Naturverjüngung in der forstlichen Jungwuchspflege. Als problematisch hat sich die Verwendung und Verschiebung von mit Samen durchsetztem Humus erwiesen, etwa Kies- und Humusentnahme im Gewässerbereich im Rahmen des Wasserbaus oder Materialentnahme aus einer befallenen Humusdeponie. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 27

28 Anfallende Kosten Über Schäden und anfallende Kosten durch das Drüsige Springkraut ist nichts bekannt. Die Art wird nur sehr vereinzelt bekämpft und führt höchstens punktuell zu Mehraufwendungen, da sie bisher in der Regel an ihren Standorten geduldet wird. Anders präsentiert sich die Situation im benachbarten Kanton Aargau, wo die Art bei Neugestaltungen von Fliessgewässern und Auen Probleme bereitet und zum Teil bekämpft wird. Allfällige Massnahmen im Rahmen der Thursanierung wurden bereits diskutiert. Möglicherweise dürfte die Bestandeskontrolle der Art in naher Zukunft zumindest gebietsweise höhere Kosten verursachen. Der Aufwand pro Gemeinde für Jäten oder Mähen wird auf 50 bis 200 Franken geschätzt. Rechnet man kantonsweit bis Franken für Ausbildung und Information, so ergeben sich jährliche Kosten im Unterhaltsbereich von bis Franken, die auf das Drüsige Springkraut zurückzuführen sind. Durch das Drüsige Springkraut betroffene Schutzgut-Indikatoren und mögliche Auswirkungen bei unterschiedlich häufigem Auftreten der Art sind aus der Tabelle A4 (im Anhang) ersichtlich. 4.6 Japanknöterich Probleme mit dem Japanknöterich und seinen verwandten Arten sind einerseits auf die enorme Wuchskraft und Regenerationsfähigkeit zurückzuführen, andererseits auf seine Fähigkeit Mauerwerk zu durchwachsen, zu sprengen und die Eigenschaft, an unverbauten Ufern die Erosion zu fördern. Kleinste Pflanzenteile sind in der Lage, neu auszuschlagen, wodurch die Art durch die natürliche Dynamik entlang von Gewässern, oft aber auch durch bauliche Massnahmen im Siedlungsgebiet und die Deponierung von Gartenabfällen in der Landschaft verschleppt wird und sich rasch ausbreitet. Einmal etabliert, ist die Pflanze mit mechanischen Mitteln praktisch nicht mehr zu entfernen und erfordert an neuralgischen Punkten jährlich mehrmaliges Zurückschneiden, um Wege, Strassen, Bahnlinien, Gewässerläufe und Sichtverbindungen freizuhalten. Aktuell anfallende Kosten durch Schäden im Gewässerbereich Schäden an Hochwasserschutzbauten und Uferabbrüche, verursacht durch Japanknöterich, werden bisher nicht erhoben. Bei einzelnen konkreten Schadensfällen ist eine Beteiligung des Knöterichs zu vermuten, aber nicht nachgewiesen. Zahlen liegen somit keine vor. Aktuell anfallende Kosten durch Bekämpfung vor Bauvorhaben Erst in Einzelfällen werden bei Bauvorhaben vorgängig Knöterichbestände bekämpft, um die Verschleppung der Pflanze und spätere Bauschäden zu verhindern, wie dies etwa in stärker befallenen Regionen Englands üblich ist. Zahlen liegen auch hier keine vor. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 28

29 Mehraufwand und Entsorgungskosten Zahlreiche Unterhaltsbetriebe klagen über Probleme mit dem Japanknöterich und den Mehraufwand, den die Pflanze verursacht. Zahlreiche Bestände an neuralgischen Stellen werden mehrmals jährlich geschnitten. Allerdings sind auch hierzu keine Zahlen zu erhalten. Einzelne Gemeinden, Bahnen und Naturschutz führen punktuell Bekämpfungsversuche und -massnahmen durch. Gesamthaft werden zur Zeit pro Gemeinde und Jahr Kosten durch Japanknöterich von 500 bis 5000 Franken geschätzt, zuzüglich bis Franken für Ausbildung und Information. Somit ergeben sich Kosten zwischen und Franken jährlich. Zu erwartende Kosten bei starkem Befall Aufgrund des noch verhältnismässig vereinzelten Vorkommens verursacht der Japanknöterich aktuell nur geringe Schäden. Bei zunehmender Ausbreitung können die Kosten jedoch schnell ansteigen. Für Deutschland wird der Bewuchs durch Japanknöterich an Fliessgewässern bereits auf durchschnittlich 3% der Gewässerstrecke geschätzt (gebietsweise bis zu 100%). Die Pflanze verursacht jährlich Kosten von 7 Mio. für die Reparatur von Uferabbrüchen und weitere 16.7 Mio. für die Ufersicherung, sowie 6.3 Mio. für mehrmalige Mahd. (Reinhardt et al. 2003). Umgerechnet auf die Fläche des Kantons Zürich ergäbe dies jährliche Kosten von rund Franken. Hohe Kosten im Bauwesen verursachen Knöterichbestände auf Industriebrachen und Bauland in Grossbritannien: In stark befallenen Regionen müssen, analog zur Behandlung von Altlasten, mit den Baugesuchen Sanierungskonzepte für Knöterichbestände eingereicht werden. Die Kosten können, wie das Beispiel eines Schulhausbaues in Airdrie, Schottland, zeigt, bis zu 15% der Baukosten betragen (McBeth 2005). Weitere Schadensfolgen Eine Ausbreitung von Reynoutria-Arten betrifft auch die Umwelt in erheblichem Masse. Durch sein schnelles Wachstum und die dichten Bestände verdrängt der Japanknöterich die angestammten Lebensgemeinschaften vollständig und kann selbst mit Gehölzen konkurrenzieren. Dadurch kann er bei starkem Befall die Artenvielfalt erheblich reduzieren. Durch seine Konkurrenzkraft sind bei starker Ausbreitung auch Mehraufwand und Ertragseinbussen in der Forstwirtschaft zu befürchten. Auf Biobetrieben, auf welchen die Art nicht bekämpft werden kann, sowie auf Weiden bis in mittlere Lagen kann die Art auch der Landwirtschaft Probleme bereiten. Als indirekte Ursache führen die Knötericharten zur Ausbringung von umweltgefährdenden Stoffen, zum Teil auch in sensiblen Gebieten. Durch die enorme Wuchskraft der Pflanze überfordert, wird von Privaten und Unterhaltsbetrieben immer wieder zu Herbizi- Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 29

30 den gegriffen. Da die Bekämpfung des Knöterichs auch mit letzteren nicht einfach ist und Kenntnisse erfordert, führen die Herbizideinsätze jedoch meist nicht zum gewünschten Erfolg. Durch asiatische Knötericharten betroffene Schutzgut-Indikatoren und mögliche Auswirkungen bei unterschiedlich häufigem Auftreten der Art sind aus der Tabelle A5 (im Anhang) ersichtlich. 4.7 Goldruten Goldruten bedrohen in erster Linie das Schutzgut Umwelt und das in erheblichem Masse. Durch ihre dichten Bestände verdrängen die Goldruten die angestammten Lebensgemeinschaften vollständig und stellen dadurch eine ernsthafte Bedrohung für die Artenvielfalt dar. Bei weiterhin stark zunehmenden Beständen werden Zielsetzungen des klassischen Naturschutzes, aber auch das Konzept des ökologischen Ausgleichs in Frage gestellt, was einschneidende Auswirkungen auch auf Land- und Forstwirtschaft haben kann. Die durch Goldruten alleine in den überkommunalen Naturschutzgebieten verursachten Kosten werden auf rund ein halbe Million Franken jährlich geschätzt. Tendenz steigend. Nicht eingerechnet die zahlreichen Einsätze Freiwilliger. Auch im übrigen Grünflächenunterhalt dürfte die durch die Goldruten anfallende Biomasse bereits heute Kostenfolgen haben. Die durch Goldruten verursachten Kosten werden pro Gemeinde und Jahr auf 4000 bis 8000 Franken geschätzt. Zusammen mit Ausbildung und Information resultieren im Kanton jährliche Kosten zwischen knapp und 1.4 Mio. Franken. Durch Goldruten betroffene Schutzgut-Indikatoren und mögliche Auswirkungen bei unterschiedlich häufigem Auftreten der Art sind aus der Tabelle A6 (im Anhang) ersichtlich. 4.8 Ackerkratzdistel Als einheimische Art, deren zunehmende Ausbreitung eine Folge sich verändernder Bewirtschaftung in Landwirtschaft und Grünflächenunterhalt ist, unterscheidet sich die Ackerkratzdistel von den zuvor behandelten Neophyten. Die Ackerkratzdistel ist ein schädliches Unkraut in der Land- und Forstwirtschaft und betrifft vor allem das Schutzgut Eigentum. Qualitätsverluste bei Raufutter, Ertragseinbussen und Mehraufwand verursachen den Landwirten zusätzliche Kosten. Die Kosten der Ackerkratzdistelbekämpfung in Landwirtschaft und Grünflächenunterhalt werden auf 5000 bis Franken pro Jahr und Gemeinde geschätzt. Dies ergibt auf Kantonsgebiet Kosten von bis 1.71 Millionen Franken. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 30

31 Als indirekte Folge führt die Ackerkratzdistel zur Freisetzung umweltgefährdender Stoffe. Zu ihrer Bekämpfung werden regelmässig gössere Mengen Herbizide eingesetzt. Durch die Ackerkratzdistel betroffene Schutzgut-Indikatoren und mögliche Auswirkungen bei unterschiedlich häufigem Auftreten der Art sind aus der Tabelle A7 (im Anhang) ersichtlich. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 31

32 5. Kosten der Bekämpfung/Kontrolle Die Höhe der Bekämpfungskosten steht in direktem Zusammenhang mit der Dynamik der Häufigkeit: Zu Beginn der Ausbreitung ist eine vollständige Kontrolle möglich und kosteneffizient. Die Kosten nehmen jedoch schnell zu, je weiter sich eine Art verbreiten kann (Abbildung 10). Zu Beginn der exponentiellen Wachstumsphase B ist eine Elimination der Art meist nicht mehr realistisch. Mit einem entsprechenden Aufwand kann die Art aber reduziert und in der Folge auf tiefem Niveau kontrolliert werden. Wird die Kontrolle in dieser Phase verpasst, steigen die Kosten stetig an und erreichen schliesslich in der stabilen Phase C ein sehr hohes Niveau, ohne dass die Art kontrolliert und die Kosten noch wesentlich gesenkt werden können. Abbildung 10. Kosten der Bekämpfung einer Art zu Beginn ihres Auftretens (A) verglichen mit den Kosten in einer frühen (B) oder späten (C) Phase der exponentiellen Ausbreitung (aus Brinkley & Bomford 2002) Problematisch am Verlauf von Pflanzeninvasionen ist, dass eine Art zu Beginn des Auftretens kaum Probleme oder Schäden verursacht. Ein Handlungsbedarf wird in dieser Phase meist nicht erkannt. Treten erste Schäden und Probleme auf, befindet sich die Art bereits zu Beginn der exponentiellen Phase. Zu diesem Zeitpunkt sind die Bekämpfungskosten bereits wesentlich höher und werden angesichts der noch geringen Schäden als nicht verhältnismässig angesehen. Dadurch setzt eine Bekämpfung in aller Regel erst zu einem Zeitpunkt ein, da sie unumgänglich, gleichzeitig aber aussichtslos wird und nur noch Kosten auf sehr hohem Niveau verursacht. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 32

33 5.1 Voraussetzungen für ein erfolgreiches Problempflanzenmanagement Die in der Folge ermittelten Kosten beruhen auf Hochrechnungen von Angaben zu Bekämpfungskosten aus der Literatur, resp. von bisherigen Erfahrungen aus der Praxis. Die Berechnungen gehen davon aus, dass die Standorte der Arten bekannt sind und ein effektives Management durchgeführt wird, d.h. dass die Ausführenden geschult sind und koordiniert sowie methodisch vorgehen und ein entsprechendes Controlling stattfindet. Ferner wird vorausgesetzt, dass die Arten nicht weiterhin in Gärten gezogen und von da ständig neu auswildern und dass die gesetzlichen Grundlagen für eine effektive Bekämpfung geschaffen werden. Notwendige Vorleistungen, die in den Kostenberechnungen nicht enthalten sind, sind daher breite Öffentlichkeitsarbeit Schulung von Landwirten, Forstdiensten und Unterhaltsbetrieben (Naturschutz, Gewässer, Bahn, Strassen und Gemeinden) Änderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) (vgl ) Erfassung der Bestände Bereitstellung von Controllinginstrumenten 5.2 Berechnungsgrundlagen Bekämpfungskosten Eine vollständige Eliminierung der Arten auf Kantonsgebiet dürfte aussichtslos sein. Im Folgenden werden die Kosten für die flächendeckende Bekämpfung das heisst Reduktion der Bestände um mindestens 95% sowie für die Bestandeskontrolle das heisst Bekämpfung des jährlichen Zuwachses berechnet. Da die Arten in rascher Ausbreitung begriffen sind, ist der Zeitpunkt, ab welchem effektive Massnahmen einsetzen, für die anfallenden Kosten entscheidend. Ausgehend von den errechneten Bestandesgrössen wurden die Kosten für eine Bekämpfung zum jetzigen Zeitpunkt, sowie die jährlich anfallenden Kosten für eine Bestandeskontrolle ab 2005, ab 2010 und ab 2015 berechnet. Aus den Berechnungen geht hervor, dass die Bestandeskontrolle der Goldruten, entsprechend der bereits weit fortgeschrittenen Invasion, den weitaus grössten Kostenanteil ausmachen wird und das sich die Kosten bei einem Zuwarten bis in zehn Jahren verdoppeln, eine hinzukommende Bekämpfung von Ambrosia und weiterer Arten nicht eingerechnet. Die Kosten, um einen Bestand zu bekämpfen, hängen in starkem Masse von der konkreten Situation und der gewählten, resp. möglichen Bekämpfungsmethode ab und Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 33

34 schwanken entsprechend stark. Ob etwa ein Knöterichbestand im Frühsommer mit der Sprühdüse gespritzt oder ob er im Spätsommer erst gemäht wird und die Herbizidapplikation danach per Stängelinjektion erfolgt, ergibt schnell gewaltige Kostenunterschiede pro Flächeneinheit. Ebenso ob 100m 2 Goldruten als geschlossener Bestand maschinell gemäht werden können oder als Einzelpflanzen und kleine Trupps über eine weit grössere Fläche verstreut aufgesucht und von Hand gejätet werden müssen. Erschwerend für genaue Aussagen kommt hinzu, dass die Bekämpfung (bei abnehmender Bestandesgrösse) in der Regel mehrmals und über Jahre hinweg erfolgen muss. Konkrete Zahlen sind in der Literatur entsprechend selten und beziehen sich auf Einzelfälle. Hierbei sind die Erläuterungen oft ungenügend, so dass die Zahlen für eine Kostenschätzung nicht herangezogen werden können. Weder aus der Schweiz noch aus dem Ausland sind uns Beispiele bekannt, bei denen Kosten systematisch erfasst und entsprechend zuverlässige Durchschnittswerte ermittelt wurden. Wo Angaben zum Bekämpfungsaufwand genügend detailliert aus der Literatur vorlagen, wurden diese den Berechnungen zugrunde gelegt. Gerechnet wurde jeweils mit dem tiefsten und dem höchsten gefundenen Wert. Wo keine Angaben vorlagen, wurde eine Firma mit langjähriger Erfahrung in der Bekämpfung invasiver Arten gebeten, eine Schätzung zum durchschnittlichen Zeitaufwand pro Flächeneinheit zu machen. Diese Zahlen wurden einmal mit der hochgerechneten, gewichteten und der hochgerechneten kartierten Fläche (ohne Gewichtung Deckungsgrade) multipliziert. Aufgrund bisheriger Erfahrungen wurde sodann je Art ein Modell für die Bestandesabnahme bei fortschreitender Bekämpfung über mehrere Jahre festgelegt. Direkten Einfluss auf die Bekämpfungskosten hat der Stundenansatz, der an der Bekämpfung beteiligten Personen. Da bei der Bekämpfung oft mit Arbeitslosenprojekten, Zivildienstleistenden und anderen günstigen Arbeitskräften gearbeitet wird, wurde von einem durchschnittlichen Stundenansatz von 50 Franken ausgegangen. Einzig beim Japanknöterich wurde ein Stundenansatz von 70 Franken gerechnet, da die Verwendung von Herbiziden qualifiziertes Personal voraussetzt. Die so ermittelten Zahlen variieren zum Teil stark und müssen künftig sicherlich anhand einer systematischen Kostenerfassung überprüft werden. Die Grössenordnung erscheint jedoch plausibel. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 34

35 5.3 Ermittelte Kosten Ambrosia Mangels Erfahrung in der Bekämpfung sowie mangels Kenntnis der aktuellen Bestandesgrösse wurden keine Kostenberechnungen zu Ambrosia gemacht. Aufgrund der noch sehr kleinen Bestände sind die eigentlichen Bekämpfungskosten momentan als gering zu veranschlagen. Die Schaffung der unter 5.1 aufgeführten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Management übersteigen zum jetzigen Zeitpunkt die reinen Bekämpfungskosten noch bei weitem. Die Aufwendungen für Schulung, Öffentlichkeitsarbeit und das Erfassung von Beständen werden sich in der Grössenordnung der Feuerbrandkampagne bewegen Riesenbärenklau Unterer Wert: (Quelle: Nielsen 2005) Methode: Abstechen des Vegetationskegels Aufwand: 0.73 min/m 2 im ersten Jahr Oberer Wert: (Quelle: Reinhardt et al. 2003) Methode: Mahd (keine Angabe zu Häufigkeit) inkl. Vorbereitung und Abführen des Schnittgutes Aufwand: 20 min/m 2 im ersten Jahr Annahme: erstes und zweites Jahr 100% Arbeitsaufwand, drittes Jahr 75%, viertes bis fünftes Jahr 30% und sechstes bis siebtes Jahr 10% Arbeitsaufwand Die beiden Angaben für den Zeitaufwand pro m 2 liegen sehr weit auseinander. Nielsens Angabe bezieht sich auf die Bekämpfung innerhalb eines einzigen, grossen Bestandes. Der Wert erscheint als sehr tief und ist allenfalls ohne Verschiebungszeiten zwischen den Beständen in einem Boden ohne Steine möglich. Als Durchschnittswert erscheint die Angabe von Reinhardt aufgrund eigener Erfahrungen als realistischer. Die für den Kanton Zürich ermittelten Kosten sind aus Tabelle 9 ersichtlich: Eliminierung (ca. 95%) bei heutigem Bestand von bis 302'342 8'275'050 Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 35

36 Kontrolle bei heutiger Bestandesgrösse Kontrolle bei Bestandesgrösse 2010 Kontrolle bei Bestandesgrösse 2015 von bis von bis von bis 21' '164 30' '505 42'760 1'170'329 Tabelle 9. Bekämpfungskosten sowie die jährlich anfallenden Kosten zur Bestandeskontrolle von Riesenbärenklau in Schweizer Franken Drüsiges Springkraut Methode erstes bis drittes Jahr: 3-maliges Mähen ohne Abführen viertes Jahr 3-maliges Ausjäten inkl. Fahrzeit von Bestand zu Bestand Annahme erstes Jahr 100% Aufwand zweites Jahr 90% drittes Jahr 60% viertes Jahr 50% Aufwand geschätzt durch Unterhaltsfirma: 60 min/10 m 2 innert 4 Jahren. Die für den Kanton Zürich ermittelten Kosten sind aus Tabelle 10 ersichtlich: Eliminierung (ca. 95%) bei heutigem Bestand von 2'183'500 bis 13'812'696 Kontrolle bei heutiger Bestandesgrösse Kontrolle bei Bestandesgrösse 2010 von bis von bis Kontrolle bei Bestandesgrösse 2015 von bis 156' ' '500 1'401' '500 1'983'183 Tabelle 10. Bekämpfungskosten sowie die jährlich anfallenden Kosten zur Bestandeskontrolle des Drüsigen Sprinkrautes in Schweizer Franken Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 36

37 5.3.4 Japanknöterich Mindestwert (Quelle: Thiery 2004): Methode: Sprühen im Frühsommer, inkl. zwei Nachbehandlungen Aufwand: 2 h für 100 m 2, Kosten Herbizide: Fr. Total: Fr./100 m 2 Höchstwert (Quelle: Perrenoud 2005) Methode: Schneiden und Herbizidinjektion in Stängel, zwischen Blockwurf (eine Behandlung) Aufwand: 65.7 h/100m 2 : entspricht Fr./100m 2 ohne Kosten für Herbizide Weitere Angabe: (Quelle: Green 2003, zitiert in Bollens 2005) Fr./100m 2 5-jähriges Spritzprogramm. für Trotz umfangreicher Forschungen sind bis heute keine Methoden bekannt, mit welchen die asiatischen Knötericharten mechanisch oder biologisch nachhaltig bekämpft werden könnten. Die Berechnungen gehen daher von einer Herbizidbekämpfung aus, die heute jedoch bei einem überwiegenden Teil der Bestände aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich ist. Durch die manchenorts angewendeten, aufwändigen mechanischen Methoden (mehrmaliges Jäten oder bis zu 8 Mal Mähen pro Jahr) ist eine effektive Bekämpfung nicht möglich. Mit den damit verbundenen sehr hohen Kosten, wäre lediglich eine Verzögerung der Ausbreitung zu erreichen. Die Massnahmen werden dennoch im Hochwasserschutz angewendet, um einen besseren Erosionsschutz an Dämmen zu erlangen. Noch wesentlich höhere Kosten verursacht das Ausbaggern von Beständen, welches meist im Zusammenhang mit baulichen Massnahmen durchgeführt wird. Beim Aushub des dichten, tief und weit reichenden Ausläufergeflechtes, fallen selbst bei kleineren Beständen hohe Kubatouren an Erdmaterial an, die es danach sicher in einer Deponie zu entsorgen gilt. Da zudem kleinste, verbleibende Stücke des Ausläufersystems wieder austreiben können, ist die Massnahme in vielen Fällen nicht erfolgreich. Die für den Kanton Zürich ermittelten Kosten für eine Herbizidbekämpfung sind aus Tabelle 11 ersichtlich: Eliminierung (ca. 95%) bei heutigem Bestand von bis 317'200 9'200'000 Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 37

38 Kontrolle bei heutiger Bestandesgrösse Kontrolle bei Bestandesgrösse 2010 Kontrolle bei Bestandesgrösse 2015 von bis von bis von bis 22' '571 31' '861 45' '143 Tabelle 11. Bekämpfungskosten sowie die jährlich anfallenden Kosten zur Bestandeskontrolle von Japanknöterich in Schweizer Franken Goldruten Methode: 3 Jahre Schnitt mit Abführen, viertes und fünftes Jahr Jäten und Abführen inkl. Fahrzeit von Bestand zu Bestand Annahme: 3 Jahre 100% Arbeitsaufwand, viertes Jahr (37%) und fünftes Jahr (20%). Aufwand geschätzt durch Unterhaltsfirma : 340 min/10 m 2 innert 5 Jahren. Eliminierung (ca. 95%) bei heutigem Bestand von 85'235'167 bis 253'810'170 Kontrolle bei heutiger Bestandesgrösse Kontrolle bei Bestandesgrösse 2010 Kontrolle bei Bestandesgrösse 2015 von bis von bis von bis 6'117'167 18'215'476 8'650'167 25'758'151 12'234'333 36'430'952 Tabelle 12. Bekämpfungskosten sowie die jährlich anfallenden Kosten zur Bestandeskontrolle von Goldruten in Schweizer Franken Ackerkratzdistel Da keine Angaben zur Bestandesgrösse vorliegen, können keine Kosten zur Bekämpfung resp. Bestandeskontrolle genannt werden. Da es sich bei der Ackerkratzdistel um eine einheimische Art handelt, die wiederum Nahrung und Lebensgrundlage für einheimische Tierarten, etwa den Distelfalter, ist, kann es nicht Ziel sein, die Ackerkratzdistel vollständig oder weit gehend zu eliminieren. Aufgrund der durch die Ackerkratzdistel verursachten Kosten sollte jedoch eine Reduktion der Bestände und die Kontrolle auf einer deutlich tieferen Bestandesgrösse als der heutigen angestrebt werden. Im Landwirtschaftsgebiet wird die Art meist mit Herbiziden bekämpft. In naturnahen Flächen wird eine Reduktion durch mindestens zwei Schnitte pro Jahr oder durch Jäten erzielt. Die Bestände werden dadurch innert weniger Jahre deutlich reduziert, meist aber nicht ganz zum Verschwinden gebracht. Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 38

39 Die Bestandesreduktion und -kontrolle bei der Ackerkratzdistel gestaltet sich also ebenfalls aufwändig und dürften in der Grössenordnung zwischen Springkraut und Goldrute liegen Kostenentwicklung bei Aufschiebung effektiver Massnahmen Entsprechend der raschen Ausbreitung der Arten nehmen auch die Kosten für deren Bestandeskontrolle rasch zu. Werden effektive Massnahmen aufgeschoben, werden 2015 die jährlich wiederkehrenden Kosten allein für die vier Arten Goldrute, Knöterich, Springkraut und Riesenbärenklau zwischen sechs und 20 Millionen Franken höher liegen als heute. Abbildung 11. Entwicklung der jährlich anfallenden Kosten für die Bestandeskontrolle der vier häufigsten invasiven Neophytenarten in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Beginns der Bestandeskontrolle Gelpke & Weber, im Auftrag der Baudirektion Kanton Zürich 39

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