ÄNDERUNG BAUZONEN- UND KULTURLANDPLAN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ÄNDERUNG BAUZONEN- UND KULTURLANDPLAN"

Transkript

1 GEMEINDE NIEDERLENZ KANTON AARGAU ÄNDERUNG BAUZONEN- UND KULTURLANDPLAN TEILÄNDERUNG KIESABBAUZONE Aarau, den 27. April 2017 AG CSD INGENIEURE AG Schachenallee 29A CH-5000 Aarau t f e aarau@csd.ch

2

3 INHALTSVERZEICHNIS 1. PLANUNGSGEGENSTAND UND ZIELE Planungsgegenstand Ziel 1 2. AUSGANGSLAGE UND RAHMENBEDINGUNGEN Ausgangslage Grundlagen Planung auf Bundesebene Kantonale Planung Kantonaler Richtplan Kantonale Nutzungspläne Regionale Planung Kommunale Entwicklungsziele 5 3. ZENTRALE SACHTHEMEN 6 4. ERLÄUTERUNGEN ZU PLANUNGSINHALT, INTERESSENABWÄGUNG UND PLANBESTÄNDIGKEIT Planungsinhalt Interessenabwägung Planbeständigkeit 7 5. PLANUNGSABLAUF UND BETEILIGTE Bisherige Planungsschritte Weitere Planungsschritte Beteiligte 8 BEILAGEN Dossier UVB der CSD Ingenieure AG vom AG April 2017 Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV -

4 AG April 2017 Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV -

5 1. Planungsgegenstand und Ziele 1.1 Planungsgegenstand Die Ortsbürgergemeinde und die zuständigen Organe des Kieswerkes beabsichtigen, das Abbaugebiet Neumatte nach dem Kiesabbau um das Gebiet Herrengasse zu erweitern (siehe Abbildung auf Seite 3), denn voraussichtlich bis Mitte 2020 werden die Kiesreserven im Gebiet Neumatte abgebaut sein. Der Abbau- und Auffüllbetrieb in der vorgesehenen Erweiterung dauert ca. von 2020 bis ins Jahr Die Festsetzung der Fläche für die geplante Erweiterung als kurz- und mittelfristiges Abbaugebiet im kantonalen Richtplan (Herrengasse) ist bereits erfolgt, damit ist auch die raumplanerische Voraussetzung für ein Nutzungsplanverfahren gegeben. Die Vorlage bedingt einer Teilrevision der allgemeinen Nutzungsplanung der Gemeinde Niederlenz. Die einzelnen Planungsinstrumente werden nur in einem ausgewählten Teilbereich angepasst, während die gesamten übrigen Festlegungen in Kraft bleiben. Formell handelt es sich somit um eine Teilrevision zugunsten des geplanten Materialabbaus, indem temporär eine Kiesabbauzone ausgeschieden werden soll, welche nach Abschluss der Rekultivierung wieder in die Landwirtschaftszone zurückzuführen ist. Folgende Bestandteile sind von der Teilrevision betroffen: Änderungsplan 1:2'500 Bauzonen- und Kulturlandplan vom 01. Februar 2013 Die Bau-und Nutzungsordnung bleibt unverändert. Kiesabbaustellen unterstehen gemäss Art. 9 des Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG) sowie Ziffer 80.3 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) der UVP-Pflicht, wenn das Gesamtvolumen m 3 übersteigt. Änderungen bestehender UVP-pflichtiger Anlagen unterliegen ebenfalls der UVP-Pflicht, wenn es sich um wesentliche Änderungen im Sinne der UVPV handelt und über die Änderungen im gleichen Verfahren entschieden wird, wie bei einem Neubau der Anlage (Art. 2 Abs.1 UVPV). Gemäss Bericht zur UVB-Voruntersuchung der CSD Ingenieure AG vom (siehe Beilage) beträgt das gesamte Abbauvolumen etwa m3. Damit ist das geplante Vorhaben UVP-pflichtig. Für die Erweiterung der Kiesabbauzone Neumatte ist daher ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) verfasst worden. Dieser ist mit den Änderungen der allgemeinen Nutzungsplanung zu beurteilen und öffentlich aufzulegen. Der vorliegende Planungsbericht ist gemäss Art. 47 der Eidg. Raumplanungsverordnung (RPV) ebenfalls Bestandteil der Vorlage, er dient jedoch der Erläuterung des Vorhabens und ist daher nicht beschlussoder genehmigungspflichtig. 1.2 Ziel Mit der Erweiterung kann das Kies- und Sandwerk als wichtiges Standbein der Ortsbürgergemeinde und somit der Gemeinde Niederlenz weiterhin am heutigen Standort erhalten werden und auch zukünftig einen Beitrag für die Rohstoffversorgung leisten. Der Bedarf an Rohstoffen und Auffüllvolumen für unverschmutztes Aushub- und Ausbruchmaterial ist im UVB ausgewiesen. Mit der Anpassung der Nutzungsplanung werden die nötigen raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen. AG April 2017 Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV - 1

6 2. Ausgangslage und Rahmenbedingungen 2.1 Ausgangslage Die bestehende Kiesabbauzone umfasst den Betriebsstandort des Kies- und Sandwerks nordwestlich vom Dorf Niederlenz, sowie die derzeit betriebenen Kiesabbaugebiete Neumatte (in Auffüllung) und Neumatte Parzelle 1045 (im Abbau). Die Kiesreserven werden voraussichtlich im Jahr 2020 abgebaut sein. Die verkehrstechnische Lage ist günstig und die geologische Beschaffenheit bietet gute Bedingungen für einen nachhaltigen und umweltverträglichen Kiesabbau. Das Erweiterungsgebiet liegt am Rande eines Grundwasservorkommens in der Talsohle. Die geplante Kiesabbaustelle Herrengasse schafft ein Abbauvolumen von rund 700'000 m 3. Der Abbau erstreckt sich voraussichtlich über sieben Jahre ( ). Weitere Angaben zum Kiesabbaubetrieb und zur anschliessenden Wiederauffüllung und Rekultivierung sind dem beigelegten Umweltverträglichkeitsbericht zu entnehmen. Um eine lückenlose Versorgung mit Rohstoffen für die Bauindustrie sowie Auffüllvolumen sicherzustellen, ist eine Erweiterung der bestehenden Kiesabbauzone zum aktuellen Zeitpunkt einzuleiten. Dies, weil das geplante Vorhaben nach Ausscheidung der Kiesabbauzone auch noch einer Bau- und Abbaubewilligung sowie einer Freigabe der ersten Abbauetappe durch die zuständige Fachstelle des Kantons Aargau (Abteilung für Umwelt) bedarf und somit genügend Zeit für das Einholen dieser Bewilligungen mit den entsprechenden Verfahren (kantonale Prüfungen, öffentliche Mitwirkung, usw.) einzuplanen ist.. Die vorgesehene Erweiterung schliesst westlich an das bestehende Kiesabbaugebiet an (siehe Abbildung auf Seite 3). Gemäss Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Niederlenz vom befindet sich die beantragte Erweiterungsfläche ausschliesslich in der Landwirtschaftszone. 2 AG April 2017 Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV -

7 Wildegg Zufahrt Kieswerkareal Kies- und Sandwerk Bestehende Kiesabbauzone Beantragte Kiesabbauzone Abbaugebiet Neumatte Abbaugebiet Neumatte 1045 Herrengasse Niederlenz Orientierung Orthofoto 2016, Aargauisches Geographisches Informationssystem AGIS AG April 2017 Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV - 3

8 2.2 Grundlagen Für das geplante Vorhaben wurden die Rechtsgrundlagen von Bund und Kanton berücksichtigt. Eine umfassende Auflistung kann dem beiliegenden UVB entnommen werden. An dieser Stelle sind nur die Planungsinstrumente aufgeführt, welche mit dem Vorhaben in direktem (räumlichen) Bezug stehen. Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Niederlenz, Beschluss der Gemeindeversammlung vom 1. Februar 2013 Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Niederlenz, Beschluss der Gemeindeversammlung vom 01. März 2013 Kantonaler Richtplan vom , inkl. Richtplantext Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP) Regionalplanungsverband Lenzburg und Umgebung, creato Planung auf Bundesebene Die Einhaltung der Bundesgesetze, insbesondere des Raumplanungsgesetzes, ist durch die Berücksichtigung der entsprechenden Grundsätze in der kantonalen Gesetzgebung gewährleistet. Die Berücksichtigung der massgeblichen Umweltschutzgesetzgebung für derartige Zonen bzw. Anlagen sind im Umweltverträglichkeitsbericht (UVB, siehe Beilage) behandelt. Durch das Vorhaben sind Fruchtfolgeflächen (FFF) betroffen. Der Umgang mit FFF ist im Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes (Februar 1992) geregelt, wobei die Umsetzung den Kantonen übertragen ist. Die konkreten Auswirkungen sind daher im folgenden Kapitel beschrieben. Weitere Konflikte mit Sachplänen oder konkreten Projekten des Bundes sind nicht vorhanden. 2.4 Kantonale Planung Kantonaler Richtplan Die Übereinstimmung mit den Richtplanvorgaben ist in folgenden Punkten zu überprüfen: Materialabbaugebiete: Die Bedingungen für das Festlegen einer Materialabbauzone gemäss Richtplankapitel V 2.1, Beschluss 3.1 sind im vorliegenden Fall gegeben: Das Gebiet Herrengasse ist im kantonalen Richtplan als Materialabbaugebiet von kantonaler Bedeutung festgesetzt, der Rohstoffbedarf ist nachgewiesen (siehe UVB, Bedarfsnachweis), die abbaubare Kiesmächtigkeit beträgt mit rund 30 m deutlich mehr als 6 m und der Abbau erfolgt weiterhin nur an einer Stelle innerhalb der betroffenen Geländekammer. Die parzellenscharfe Abgrenzung des Perimeters erfolgt im Rahmen der Nutzungsplanung (Richtplankapitel V 2.1). Online Karte Materialabbau Richtplan, Aargauisches Geographisches Informationssystem AGIS, Zeitstand: AG April 2017 Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV -

9 Fruchtfolgeflächen: Die geplante Kiesabbauzone Herrengasse tangiert Landwirtschaftsflächen, die als Fruchtfolgeflächen (FFF) bezeichnet sind. Gemäss Richtplanbeschluss L 1.1 ist der kantonale Richtplan zu überprüfen und allenfalls anzupassen, wenn eine Planung oder ein Vorhaben die FFF um mehr als 3 ha dauernd reduziert. Dies trifft für die Erweiterung der Kiesabbauzone im Gebiet Herrengasse (Anteil FFF: 3.4 ha) nicht zu: Es handelt sich zwar um eine längerfristige, aber nicht dauernde Reduktion der Fruchtfolgeflächen. Nach der Auffüllung und Rekultivierung wird dieses Areal wieder in die Landwirtschaftszone rückgeführt und der landwirtschaftlichen Nutzung als Fruchtfolgeflächen der ersten Güteklasse (FFF1) zur Verfügung stehen. Eine Richtplananpassung ist somit nicht erforderlich. Im geplanten Vorhaben soll ein Teil des gesetzlich vorgegebenen, ökologischen Ausgleichs (15 % in Anlehnung an 40a des kantonalen Planungs- und Baugesetzes) während der Betriebsphase geleistet werden. Die restliche Fläche (8 % des Projektperimeters) soll ausserhalb von Fruchtfolgeflächen geleistet werden. So wird sichergestellt, dass mit dem geplanten Vorhaben längerfristig keine FFF verloren gehen. Die Vorlage betrifft keine weiteren Richtplaninhalte. Die im Richtplan als Zwischenergebnis ausgeschiedene SBB-Neubaustrecke Chestenberg liegt ausserhalb des hier vorgestellten Vorhabens Kantonale Nutzungspläne Es sind keine kantonalen Nutzungspläne, -zonen oder Schutzgebiete von der Vorlage betroffen. 2.5 Regionale Planung Für den Perimeter des Regionalverbandes Lenzburg-Seetal besteht ein Landschaftsentwicklungsprogramm (LEP). Dieses legt über die Gemeindegrenzen hinweg die wichtigsten Ziele und Elemente zur Aufwertung und Vernetzung im Bereich Natur und Landschaft fest. Es bildet damit eine wesentliche Grundlage für alle weiter führenden Planungsüberlegungen zu den lokalen und regionalen Naturräumen. Die geplante Erweiterung der Kiesabbauzone steht nicht im Wiederspruch zu den Entwicklungszielen im LEP. Durch das Anlegen der ökologischen Ausgleichsflächen während der Betriebsphase wie im Endzustand, wird die Vernetzung von Amphibien verbessert. Somit leistet das Vorhaben längerfristig einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele des LEP. 2.6 Kommunale Entwicklungsziele Es besteht kein Zusammenhang zu weiteren kommunalen Planungen. Das Vorhaben wirkt sich nicht auf die Kapazität von Bauzonen aus. AG April 2017 Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV - 5

10 3. Zentrale Sachthemen Die Vorlage erfordert einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB). In diesem Bericht sind die zentralen Sachthemen ausführlich erläutert. Dieser Bericht ist zusammen mit der Änderung der Nutzungsplanung öffentlich aufzulegen. Im vorliegenden Planungsbericht wird deshalb darauf verzichtet, die gleichen Themen nochmals zu erläutern. Die nachfolgende Tabelle schafft eine Übersicht über die wesentlichen Kapitel, Stichworte und Seitenzahlen des UVB der CSD Ingenieure AG, Aarau, vom 27. April 2017 Kapitel Inhalt / Stichworte 1. Einleitung Allgemeine Informationen zum bisherigen Betrieb und zum geplanten Abbauvorhaben, Grundlagen 4. Vorhaben Genauer Beschrieb des Vorhabens und Teilaspekten des Betriebs wie Abbau, Erschliessung, Auffüllung, Rekultivierung, Endgestaltung, Ökologischer Ausgleich und mehr. 5. Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt Beschrieb der relevanten Umweltaspekte, namentlich Abwasser und Entwässerung, Boden, Energie, Grundwasser, Jagd/Wildtierökologie, Kulturgüter, Landschaft und Natur, Landwirtschaft, Bau-,Betriebs- und Verkehrslärm, Luft, Betriebsstörungen 4. Erläuterungen zu Planungsinhalt, Interessenabwägung und Planbeständigkeit 4.1 Planungsinhalt Im Bauzonen- und Kulturlandplan wird die bestehende Kiesabbauzone Neumatte um das Gebiet Herrengasse vergrössert. Der beiliegende Änderungsplan zeigt einen Ausschnitt des rechtsgültigen Bauzonenund Kulturlandplan und den Bereich, in dem die Änderung vorgesehen ist. Dem gegenübergestellt ist die geplante Anpassung. Die temporäre Vergrösserung um 3.4 ha erfolgt zu Lasten der Landwirtschaftszone. Es sind keine weiteren Planinhalte von der Teilrevision betroffen, da im Gebiet Neumatte aktuell keine fertig rekultivierten Flächen zur Verfügung stehen, welche in die Landwirtschaftszone zurückgeführt werden können. 4.2 Interessenabwägung Alle raumwirksamen Tätigkeiten sind gemäss der Eidgenössischen Raumplanungsverordnung, Art. 2 und 3, aufeinander abzustimmen und die jeweiligen Interessen gegeneinander abzuwägen. Die Erweiterung der Kiesabbauzone wird mit dem Bedarf nach zusätzlichen Rohstoffen (Kies und Sand) ab Mitte 2020 begründet, welcher im UVB ausgewiesen ist. Zudem besteht auch an der Wiederauffüllung der Grube mit unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial ein kantonales Interesse. Ein Interessenkonflikt besteht darin, dass die Erweiterung der Kiesabbauzone zu Lasten von Landwirtschaftsland erfolgt. Die betroffenen Flächen sind den Fruchtfolgeflächen mit sehr guter oder guter Eignung (FFF1) zugeordnet. Das Abbaugebiet wird aufgefüllt und so rekultiviert, dass die Fläche vollumfänglich wiederum der Landwirtschaft als Fruchtfolgeflächen zur Verfügung steht (siehe UVB Kapitel 5.10, Landwirt- 6 AG April 2017 Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV -

11 schaft). Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Erweiterung einer bestehenden Anlage. Das heisst, dass alle für den Kiesabbau und die Weiterverarbeitung (Kies- und Betonwerk) benötigten Infrastrukturanlagen bereits vorhanden sind. Die Gesamtbelastung für die Umwelt und die Gesellschaft ist somit wesentlich geringer als bei einer neuen Anlage. Der nahegelegenen Einfamilienhauszone E2 wird durch das Errichten von Erdwällen zum Lärm-, Sicht- und Staubschutz in geeigneter Weise Rechnung getragen. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren erachtet der Gemeinderat die Erweiterung der Kiesabbauzone im Gebiet Herrengasse als vertretbar und sinnvoll. 4.3 Planbeständigkeit Der rechtskräftige Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Niederlenz datiert aus dem Jahr Gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) gilt ein Zeitraum von 15 Jahren als angemessener Revisionsrhythmus für dieses Planungsinstrument. Dieser Zeitraum ist noch nicht erreicht. Anlass für eine Planungsänderung sind gemäss Art. 21 RPG in erster Linie erheblich geänderte Verhältnisse. Für die vorgesehene Anpassung liegen folgende, erheblich geänderte Verhältnisse vor: Die Einzonung der Parzelle 1045 in eine Kiesabbauzone erfolgte unter der Annahme der damals üblichen durchschnittlichen jährlichen Kiesabbaumenge von rund m 3. Betriebliche Änderungen wie die verstärkte Zusammenarbeit der beiden Werkstandorte in Niederlenz und Lenzburg, und insbesondere die wesentlich erhöhte Nachfrage nach Rohstoffen, bewirkte eine Erhöhung um das Dreifache, wodurch sich die tatsächliche Betriebsdauer gegenüber der damaligen Projektierung erheblich verkürzte. Die Reserven am Standort werden etwa im Jahr 2020 erschöpft sein, anstatt wie damals vorgesehen im Jahr Dass das nun geplante Vorhaben nach dem Abbau in der Parzelle 1045 folgen würde, war zum damaligen Zeitpunkt bereits bekannt und in der langfristigen Planung vorgesehen. Bis zum Erhalt einer Abbaubewilligung sind weitere Planungsschritte erforderlich. Die Schaffung der entsprechenden raumplanerischen Rahmenbedingungen ist eine Grundvoraussetzung für die weitere Projektierung. Um die nahtlose Versorgung mit Rohstoffen zu gewähren, muss die Erweiterung der Kiesabbauzonezum heutigen Zeitpunkt in die Wege geleitet werden. AG April 2017 Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV - 7

12 5. Planungsablauf und Beteiligte 5.1 Bisherige Planungsschritte Bereits vor der letzten Teilrevision 2011/2012 der allgemeinen Nutzungsplanung wurde die Bevölkerung ein erstes Mal über das Vorhaben orientiert, im Gebiet Herrengasse Kies- und Sand abzubauen. Nach der Vorprüfung durch die Abteilung Raumentwicklung (ARE) und der Abteilung für Umwelt (AfU) des Kantons Aargau wurde das Vorhaben sistiert, da durch eine unerwartete Änderung der Rahmenbedingungen der Abbauvorgang in der Parzelle 1045 vorgezogen werden konnte. Diese Variante wurde aus betrieblichen Gründen klar bevorzugt. Es folgte die Teilrevision 2011/2012 der allgemeinen Nutzungsplanung mit der Erweiterung der dazumal bestehenden Kiesabbauzone um die Parzelle Seitens ARE und AfU wurde festgehalten, dass auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen eine erneute Vorprüfung für die Erweiterung der Kiesabbauzone um das Gebiet Herrengasse durchgeführt werden soll. Anlässlich der Startsitzung zum Vorhaben am 11. November 2016 mit Vertretern der Kieswerkkommission und des Gemeinderates, wurde die vorgesehene Änderung der Nutzungszone beschlossen und die entsprechenden Planungsarbeiten in Auftrag gegeben. 5.2 Weitere Planungsschritte Im Anschluss an die Mitwirkungsauflage und die Vorprüfung durch die Abteilung Raumentwicklung des Kantons Aargau folgt die Bereinigung und öffentliche Auflage (30 Tage, Möglichkeit zu Einsprachen). Es folgt der Beschluss durch die Gemeindeversammlung, woraufhin die Nutzungsplanänderung publiziert wird. Anschliessend wird die Änderung vom Regierungsrat genehmigt. Gegen Beschlüsse kann Beschwerde erhoben werden. Ist der Nutzungsplan rechtskräftig, so wird das Vorhaben im Baubewilligungsverfahren weiter präzisiert, so dass die notwendige Kiesabbaubewilligung ausgestellt werden kann. 5.3 Beteiligte Auftraggeberin und Antragstellerin der Anpassung der Nutzungsplanung ist die Ortsbürgergemeinde vertreten durch den Gemeinderat von Niederlenz. Im Rahmen der Planung des zukünftigen Abbaubetriebs hat sie deshalb die CSD Ingenieure AG beauftragt, den Umweltverträglichkeitsbericht und die vorliegende Teilrevision zu erarbeiten. 8 AG April 2017 Änderung Bauzonen- und Kulturlandplan Planungsbericht nach Art. 47 RPV -

13

Gemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

Gemeinde Habsburg Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Gemeinde Gesamtrevision Siedlung und Kulturland 1 Agenda Vorstellung Grundlagen / Vorarbeiten zur der Planungskommission Verfahren Zeitplan Kreditantrag 2 Vorstellung Stefan Giess, dipl. Ing. FH in Raumplanung

Mehr

Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich

Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich Kantonale Volksinitiative zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen im Kanton Zürich Eine regionale landwirtschaftliche Produktion, die die Ernährungssouveränität mit möglichst

Mehr

Beschluss und Genehmigung Bild 19 REP Seetal

Beschluss und Genehmigung Bild 19 REP Seetal REP Seetal Der Regionale Entwicklungsplan Seetal in 19 Bildern. Am 19. August 2008 vom Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt Ergänzung Bild 19 am 21. Mai 2013 vom Vorstand RPVS zu Handen der Delegiertenversammlung

Mehr

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 8. April 2015,

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 8. April 2015, 1 Antrag des Regierungsrates vom 8. April 2015 5180 Beschluss des Kantonsrates über die Teilrevision des kantonalen Richtplans (Kapitel 6, öffentliche Bauten und Anlagen, Gebietsplanung Hochschulgebiet

Mehr

Erschliessungsprogramm

Erschliessungsprogramm Gemeinde Fahrwangen Kanton Aargau Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Erschliessungsprogramm 5600 Lenzburg 6280 Hochdorf 4665 Oftringen 5734 Reinach 5703 Seon 5034 Suhr Sägestrasse 6a Bellevuestr.

Mehr

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp.

Ausserordentliche Versammlung. der Einwohnergemeinde Belp. Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp. Ausserordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp Donnerstag, 11. September 2014, 20 Uhr, Dorfzentrum Belp B o t s c h a f t des Gemeinderats an die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger der

Mehr

Verfahren nach BauG. Dr. iur. Christian Häuptli Rechtsanwalt Raumplaner NDS FH Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht

Verfahren nach BauG. Dr. iur. Christian Häuptli Rechtsanwalt Raumplaner NDS FH Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Verfahren nach BauG Dr. iur. Christian Häuptli Rechtsanwalt Raumplaner NDS FH Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Häuptli van den Bergh Rechtsanwälte Notariat Kasernenstrasse 26 5001 Aarau I. Verfahren

Mehr

Vorschriften (Synopse alt / neu)

Vorschriften (Synopse alt / neu) Kanton Zürich Gemeinde Lindau Teil-Änderung Privater Gestaltungsplan Tierstallungen / Vorschriften (Synopse alt / neu) Vom Grundeigentümer bzw. der Bauherrschaft aufgestellt am 9. Januar 2014 Grundeigentümer

Mehr

Raumentwicklungsrecht und Umwelt - Fall B Herbstsemester 2009

Raumentwicklungsrecht und Umwelt - Fall B Herbstsemester 2009 Raumentwicklungsrecht und Umwelt - Fall B Herbstsemester 2009 Raumentwicklungsrecht Vorname, Name und Umwelt Adresse 851-0707-00 PLZ, Ort Prof. Dr. A. Ruch Matrikel-Nr. E-Mail Fall B: Ortsplanung Inhaltsverzeichnis:

Mehr

SIK Verfahren und Rechtsschutz. Teil I: Grundlagen und nichtstreitiges Verwaltungsverfahren

SIK Verfahren und Rechtsschutz. Teil I: Grundlagen und nichtstreitiges Verwaltungsverfahren SIK Verfahren und Rechtsschutz Prof. Peter Hänni/ Prof. Bernhard Waldmann 1. Lesen Sie zuerst die Fragen aufmerksam durch, bevor Sie zu schreiben beginnen. 2. Achten Sie auf die Zeit (2 Stunden). 3. Es

Mehr

Änderungen des Kulturlandplans im Zuge der Modernen Melioration Sins-Reussegg

Änderungen des Kulturlandplans im Zuge der Modernen Melioration Sins-Reussegg Vertiefungblock Wintersemester 2006/2007 Änderungen des Kulturlandplans im Zuge der Modernen Melioration Sins-Reussegg Autoren: Aynur Demir, Christian Oberli Leitung: Prof.Dr. Willy Schmid und Gustav Nussbaumer,

Mehr

03/16 Planung Galgenbuck, Baden-Dättwil; Phase 2, Erarbeitung eines Entwicklungsrichtplans mit Partizipationsmodell; Planungskreditabrechnung

03/16 Planung Galgenbuck, Baden-Dättwil; Phase 2, Erarbeitung eines Entwicklungsrichtplans mit Partizipationsmodell; Planungskreditabrechnung Baden, 14. Dezember 2015 Der Stadtrat an den Einwohnerrat 03/16 Planung Galgenbuck, Baden-Dättwil; Phase 2, Erarbeitung eines Entwicklungsrichtplans mit Partizipationsmodell; Planungskreditabrechnung Antrag:

Mehr

Ortsplanungsrevision: Erweiterung des Auftrags und Erteilung eines Zusatzkredits von CHF 300'000.-

Ortsplanungsrevision: Erweiterung des Auftrags und Erteilung eines Zusatzkredits von CHF 300'000.- 60 DER GEMEINDERAT VON BINNINGEN AN DEN EINWOHNERRAT Ortsplanungsrevision: Erweiterung des Auftrags und Erteilung eines Zusatzkredits von CHF 300'000.- Kurzinformation: Im April 1999 hat der Einwohnerrat

Mehr

Revision Baulinienplan Ortsteil Glarus. Planungsbericht nach Art. 47 RPV. Gemeinde Glarus

Revision Baulinienplan Ortsteil Glarus. Planungsbericht nach Art. 47 RPV. Gemeinde Glarus Revision Baulinienplan Ortsteil Glarus Planungsbericht nach Art. 47 RPV Gemeinde Glarus Stand Vorprüfung und freiwillige Mitwirkung, 28. April 2015 Bearbeitung Beat Suter Marc Schneiter Jasmin Klein dipl.

Mehr

Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) in der Schweiz

Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) in der Schweiz Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) in der Schweiz Prof. Dr. Daniel Wachter Leiter Sektion Nachhaltige Entwicklung Bundesamt für Raumentwicklung CH-3003 Bern Dritte Fachtagung Bürokratieabbau

Mehr

Anpassungen Kantonaler Richtplan 2004

Anpassungen Kantonaler Richtplan 2004 Bau und Umwelt Kirchstrasse 2 8750 Glarus Anpassungen Kantonaler Richtplan 2004 - Kapitel L1-3 Fruchtfolgeflächen - Kapitel L5-1 Schutz der Gewässer - Kapitel E4-1 Versorgung mit Steinen und Erden Vorlage

Mehr

Von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft. Die Strategie des Bundes

Von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft. Die Strategie des Bundes Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Abfall und Von der Abfall- zur Kreislaufwirtschaft Die Strategie des Bundes Dr. Michel

Mehr

VLP-ASPAN EINFÜHRUNGSKURS. Einführung in die Raumplanung. Basel 19., 26. März und 2. April 2014

VLP-ASPAN EINFÜHRUNGSKURS. Einführung in die Raumplanung. Basel 19., 26. März und 2. April 2014 EINFÜHRUNGSKURS Einführung in die Raumplanung Basel 19., 26. März und 2. April 2014 Kursziele Haben Sie beruflich mit Raumplanungsfragen zu tun, sind aber mit diesem Tätigkeitsgebiet noch wenig vertraut?

Mehr

Projekt Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland, 2. Generation (RGSK BM II)

Projekt Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland, 2. Generation (RGSK BM II) Traktandum Nr. 8 Gremium Datum Regionalversammlung 26. Juni 2014 Titel Kommissionen Verkehr und Raumplanung: Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK Bern-Mittelland / Agglomerationsprogramm;

Mehr

Planungsberichte nach Art. 47 RPV

Planungsberichte nach Art. 47 RPV !!!!!!!! D K W1 W2 W3 WG2 WG3 G I OEBA F PG US B SPZ WBV Landwirtschaftszonen Rebbauzone SPZ bodenunabh. Landwirtschaft Naturschutzzone NSZ (Feuchtstandort) NSZ im Wald Freizeit, Erholung

Mehr

Abkürzungen und Begriffe Stand August 2010

Abkürzungen und Begriffe Stand August 2010 Amt für Raumentwicklung Graubünden Ufficio cantonale per lo sviluppo del territorio dei Grigioni Uffizi per il svilup del territori dal chantun Grischun Digitale Nutzungsplanung Graubünden Stand August

Mehr

geoforum.bl Systematische Raumbeobachtung im Kanton Basel-Landschaft

geoforum.bl Systematische Raumbeobachtung im Kanton Basel-Landschaft Liestal, 20. Mai 2010 geoforum.bl Systematische Raumbeobachtung im Kanton Basel-Landschaft Rüdiger Hof 1 Systematische Raumbeobachtung BL Gliederung: Fachlicher Hintergrund Raumbeobachtung Indikatorenbasierte

Mehr

Teilrevision des Einführungsgesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (EG Stiftungsaufsicht)

Teilrevision des Einführungsgesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (EG Stiftungsaufsicht) RG 144/2014 Teilrevision des Einführungsgesetzes über die BVG- und Stiftungsaufsicht (EG Stiftungsaufsicht) Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat von Solothurn vom 16. September 2014,

Mehr

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1

Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 1 Einführungsgesetz zum Nationalstrassengesetz (EGzNSG) 44.0 (Vom 8. März 007) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6 des Bundesgesetzes vom 8. März 960 über die Nationalstrassen, nach Einsicht

Mehr

16. Sitzung vom 3. November 2009 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte

16. Sitzung vom 3. November 2009 INHALTSVERZEICHNIS. Geschäfte GEMEINDERAT 16. Sitzung vom 3. November 2009 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Törlibach/Behebung von Ufer-/Rutschschäden/Bauabrechnung/Genehmigung Zügnisbach/Erweiterung Abflussprofil/Bauabrechnung/Genehmigung

Mehr

Gewerbeflächenmanagement im Kanton St.Gallen

Gewerbeflächenmanagement im Kanton St.Gallen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Gewerbeflächenmanagement im 4. Bayrisches Flächensparforum Ueli Strauss-Gallmann Kantonsplaner und Amtsleiter Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Baudepartement

Mehr

Gesetz über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung 1) (Strassengesetz, StrG)

Gesetz über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung 1) (Strassengesetz, StrG) Gesetz über die National- und Kantonsstrassen und ihre Finanzierung (Strassengesetz, StrG) Vom 17. März 1969 (Stand 1. Januar 2008) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf Art. 61 des Bundesgesetzes

Mehr

Gewässerentwicklungskonzept Valposchiavo Projekt Lagobianco

Gewässerentwicklungskonzept Valposchiavo Projekt Lagobianco Gewässerentwicklungskonzept Projekt Lagobianco 1 Inhalt 1. Ausgangslage 2. Projekt 3. Gewässerentwicklungskonzept (GEK) 4. Gesamtüberblick / Resumée 5. Fazit / «lessons learned» Stark verbaute Gewässer

Mehr

Teilrevision Ortsplanung Zug: Projektorganisation und -ablauf

Teilrevision Ortsplanung Zug: Projektorganisation und -ablauf S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 1793 Teilrevision Ortsplanung Zug: Projektorganisation und -ablauf Bericht des Stadtrates vom 6. April 2004 Das Wichtigste im Überblick Die gültige Ortsplanung

Mehr

Standeskommissionsbeschluss betreffend Richtlinien über den Vollzug der Gewässerschutzvorschriften in der Landwirtschaft (StKB GSchL)

Standeskommissionsbeschluss betreffend Richtlinien über den Vollzug der Gewässerschutzvorschriften in der Landwirtschaft (StKB GSchL) Gesetzessammlung Appenzell I. Rh. Januar 007 84. Standeskommissionsbeschluss betreffend Richtlinien über den Vollzug der Gewässerschutzvorschriften in der Landwirtschaft (StKB GSchL) vom 4. November 997

Mehr

Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN

Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Nr 231 REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\231ReglementMehrwertabgaben.docx REGLEMENT ÜBER DIE VERWENDUNG VON MEHRWERTABGABEN Präsidialabteilung Schiessplatzweg

Mehr

Eidgenässisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Eidgenässisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Nachhaltige Schweizerische Eidgenossenschaft Confdration suisse Confederezione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenässisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt fur

Mehr

Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006

Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006 Rechnungs-Gemeindeversammlung 21. Juni 2006 Geschäft 2 Genehmigung von Bauabrechnung 2.2 Ausbau Reservoir Lindeli 1 Bericht und Antrag der Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat

Mehr

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse

Mehr

Feuerwehrreglement. Regionale Feuerwehr Chestenberg

Feuerwehrreglement. Regionale Feuerwehr Chestenberg Feuerwehrreglement Regionale Feuerwehr Chestenberg Feuerwehrreglement Regionale Feuerwehr Chestenberg 2 Die Gemeinderäte Möriken-Wildegg, Niederlenz und Holderbank erlassen gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes

Mehr

Windkraftanlagen E 1.3

Windkraftanlagen E 1.3 Richtplan Kanton Aargau E 1.3 1 Windkraftanlagen E 1.3 Ausgangslage / Gesetzliche Grundlage / Auftrag Das 2007 revidierte Energiegesetz des Bundes (EnG) schreibt vor, die durchschnittliche Jahreserzeugung

Mehr

20. Panel Flughafen Zürich 20. Panel Flughafen Zürich Betriebsreglement 2014 und Anpassung SIL- Objektblatt Objektblatt

20. Panel Flughafen Zürich 20. Panel Flughafen Zürich Betriebsreglement 2014 und Anpassung SIL- Objektblatt Objektblatt 20. Panel Flughafen Zürich 20. Panel Flughafen Zürich Betriebsreglement 2014 und Anpassung SIL- Betriebsreglement 2014 und Anpassung SIL- Objektblatt Objektblatt 28. Oktober 2014 28. Oktober 2014 Begrüssung

Mehr

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. 6. Oktober 2014 PFLICHTENHEFT EREIGNISDOKUMENTATION HOCHWASSER. 1. Einleitung

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT. 6. Oktober 2014 PFLICHTENHEFT EREIGNISDOKUMENTATION HOCHWASSER. 1. Einleitung DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Landschaft und Gewässer Wasserbau 6. Oktober 2014 PFLICHTENHEFT EREIGNISDOKUMENTATION HOCHWASSER 1. Einleitung Eine ausführliche Ereignisdokumentation wird

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE NUNNINGEN REGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN

EINWOHNERGEMEINDE NUNNINGEN REGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN EINWOHNERGEMEINDE NUNNINGEN REGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN Inhaltsverzeichnis Seite Finanzierung der Abwasserbeseitigung Kostendeckende, verursacherorientierte Gebühren Rechnungsführung Grundeigentümerbeiträge

Mehr

Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit

Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit Gemeinde Grosser Gemeinderat Sitzung vom 27. Juni 2012 / Geschäft Nr. 4 Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit 1. Ausgangslage Zwischen der Gemeinde Zollikofen

Mehr

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz)

Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Anhang Fassung gemäss erster Lesung im Kantonsrat vom 4. März 003 Gesetz über die Förderung des Tourismus (Tourismusgesetz) Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh. beschliesst: I. Das Gesetz

Mehr

Teilrevision der Verbandsstatuten

Teilrevision der Verbandsstatuten Primarschule Heilpädagogische Schule Bezirk Bülach Teilrevision der Verbandsstatuten Antrag und Weisung an den Gemeinderat Bülach, 18. März 2014 Antrag Der Gemeinderat wird beantragt, er wolle beschliessen:

Mehr

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement

GEMEINDE HORNUSSEN. Strassenreglement GEMEINDE HORNUSSEN Strassenreglement INHALTSVERZEICHNIS 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 1 1 Zweck 1 2 1 Allgemeines 1 3 1 Geltungsbereich 1 4 1 Übergeordnetes Recht 1 2 STRASSENEINTEILUNG 1 5 1 Strassenrichtplan

Mehr

Strategie Wasserkraft und Matrix Interessenabwägung von Schutz und Nutzen

Strategie Wasserkraft und Matrix Interessenabwägung von Schutz und Nutzen Baudepartement Strategie Wasserkraft und Matrix Interessenabwägung von Schutz und Nutzen Gesetzliche Rahmenbedingungen und Grundlagen Fachtagung/GV ISKB/ADUR,, Stellv. Sektionsleiter, AFU, Energie und

Mehr

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates vom 18. August

nach Einsichtnahme in einen Antrag des Regierungsrates vom 18. August 891 Antrag des Regierungsrates vom 18. August 2004 4198 Beschluss des Kantonsrates über die Übertragung der Schulliegenschaften Anton-Graff-Haus und Eduard-Steiner-Strasse, Winterthur, in das Verwaltungsvermögen

Mehr

Übertritt der städtischen Lehrpersonen in die Pensionskasse der Stadt Zug: Schlussabrechnung; Genehmigung

Übertritt der städtischen Lehrpersonen in die Pensionskasse der Stadt Zug: Schlussabrechnung; Genehmigung S t a d t r a t Grosser Gemeinderat, Vorlage Nr. 2031.4 Übertritt der städtischen Lehrpersonen in die Pensionskasse der Stadt Zug: Schlussabrechnung; Genehmigung Bericht und Antrag des Stadtrats vom 12.

Mehr

Regionaler Massnahmenpool für ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen: Vorgehensvorschlag und Programm für die Startphase

Regionaler Massnahmenpool für ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen: Vorgehensvorschlag und Programm für die Startphase 1 seeland.biel/bienne Regionaler Massnahmenpool für ökologische Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen: Vorgehensvorschlag und Programm für die Von der Begleitgruppe am 18. März 2015 und vom Leitungsgremium

Mehr

Feuerwehrreglement: vom 12. Dezember 2007

Feuerwehrreglement: vom 12. Dezember 2007 Feuerwehrreglement vom 12. Dezember 2007 Die Gemeinderäte von Lenzburg, Ammerswil und Staufen erlassen, gestützt auf 13 des Feuerwehrgesetzes vom 23. März 1971, Fassung vom 5. März 1996, die Verordnung

Mehr

11. Sitzung vom 18. Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS

11. Sitzung vom 18. Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS GEMEINDERAT 11. Sitzung vom 18. Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Vernetzungsprojekt Phase 2/Überarbeitung und Übernahme in Amtl. Vermessung Entwurf Vereinb. zur Zusammenarbeit zw. Gemeinden/Kt.

Mehr

Umzonung Teilbereich "Eltschbühl" in Grafenort

Umzonung Teilbereich Eltschbühl in Grafenort E I N W O H N E R G E M E I N D E Dorfstrasse 1 Postfach 158 6391 Engelberg www.gde-engelberg.ch Gemeinde-Info vom 30. Mai 2013 Nr. 22 Infolge einer Grossveranstaltung, verbunden mit einer teilweisen Sperrung

Mehr

Autobahnzubringer Obfelden/Ottenbach

Autobahnzubringer Obfelden/Ottenbach Kanton Zürich Baudirektion Informationsveranstaltung vom Dienstag, 21. Oktober 2014 1 Thomas Maag stv. Leiter Kommunikation Baudirektion Kanton Zürich 2 Was wir für Sie vorbereitet haben Einführung durch

Mehr

Gemeinde Zuzgen STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Zuzgen STRASSENREGLEMENT Gemeinde Zuzgen STRASSENREGLEMENT - - Inhaltsverzeichnis Seite A. Allgemeine Bestimmungen 3 Zweck, Geltungsbereich 3 Öffentliche Strassen und Wege und Privatstrassen, Definition 3 3 Erstellung, Anforderungen

Mehr

Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Firma Möbel Pfister AG im Gebiet GrÜssen.

Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Firma Möbel Pfister AG im Gebiet GrÜssen. Gemeinde protteln Antrag des an den G e m ein der a t e s Ein W 0 h n e r rat Pratteln, 26. Juli 2005 Vorfinanzierung von Erschliessungskosten durch die Firma Möbel Pfister AG im Gebiet GrÜssen. 1. Grundlagen

Mehr

Schulung Naturgefahren im Kanton Thurgau

Schulung Naturgefahren im Kanton Thurgau Schulung Naturgefahren im Kanton Thurgau Modul 3 - Umsetzung M. Zahnd / N. Steingruber, Seite 1 Inhalt Einleitung Integrales Risikomanagement Kantonsaufgaben Gemeindeaufgaben Eigentümer, Bauherrschaft

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Umweltschutzreglement

Einwohnergemeinde Zuchwil. Umweltschutzreglement Einwohnergemeinde Zuchwil Umweltschutzreglement Beschluss der Gemeindeversammlung vom 17. Dezember 1990 Seite 2 von 6 Die Einwohnergemeinde Zuchwil gestützt auf 56 Absatz 1 litera a und 113 des Gemeindegesetzes

Mehr

M A R T I R E C H T S A N W Ä L T E

M A R T I R E C H T S A N W Ä L T E M A R T I R E C H T S A N W Ä L T E eingetragen im Anwaltsregister des Kantons Glarus Mitglieder des Schweiz. Anwaltsverbandes Telefon 055 640 39 39 Telefax 055 640 40 03 e-mail: info@marti-rechtsanwaelte.ch

Mehr

Vorschriften, Bewilligungsverfahren,

Vorschriften, Bewilligungsverfahren, Solaranlagen Vorschriften, Bewilligungsverfahren, Brandschutz EnergiePraxis-Seminar 2015-1 Cyrill Studer Korevaar Rotkreuz, 2. Juni 2015 Potential Solarenergie Kanton Luzern 1 Halbierung Verbrauch = Verdoppelung

Mehr

Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung

Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung GEMEINDE GOSSAU ZH Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung (GebVO) Genehmigt vom Gemeinderat am 5. November 05 INHALTSVERZEICHNIS Seite Art. Grundsatz 3 Art. Umfang der öffentlichen

Mehr

Ergänzungsbotschaft des Regierungsrates des Kantons Luzern B 53. zu B 171 vom 19. Februar 1991 über den Ausbau der K 10 in Escholzmatt

Ergänzungsbotschaft des Regierungsrates des Kantons Luzern B 53. zu B 171 vom 19. Februar 1991 über den Ausbau der K 10 in Escholzmatt Ergänzungsbotschaft des Regierungsrates des Kantons Luzern B 53 zu B 171 vom 19. Februar 1991 über den Ausbau der K 10 in Escholzmatt 18. April 2000 Übersicht Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat

Mehr

Entwicklungsrichtplan Oederlin-Areal

Entwicklungsrichtplan Oederlin-Areal Entwicklungsrichtplan Oederlin-Areal zur betrieblichen und baulichen Entwicklung des Oederlin-Areals in Rieden bei Baden Bestimmungen und Pläne Stand: 30. 06. 2009 Oederlin AG Dr. Thomas Schmid Landstrasse

Mehr

Aushubdeponien Kiesabbaugebiete Bahntransport

Aushubdeponien Kiesabbaugebiete Bahntransport Kanton Zürich Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Aushubdeponien Kiesabbaugebiete Bahntransport September 2015 2/15 Inhalt 1. Einleitung 3 1.1. Gesteinskörnung und Aushub verursachen

Mehr

Arboner Volksinitiative Keine Betonwüste auf dem Seeparkareal! vom 21. März 2014 Bericht und Antrag

Arboner Volksinitiative Keine Betonwüste auf dem Seeparkareal! vom 21. März 2014 Bericht und Antrag Stadtrat An das Stadtparlament Arboner Volksinitiative Keine Betonwüste auf dem Seeparkareal! vom 21. März 2014 Bericht und Antrag Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Kantonales Landwirtschaftsgesetz)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Kantonales Landwirtschaftsgesetz) Fassung zur Vernehmlassung, 14. November 2006 821.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Kantonales Landwirtschaftsgesetz) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf

Mehr

Am 13. September 2007 reichte ein Initiativkomitee die Aargauische

Am 13. September 2007 reichte ein Initiativkomitee die Aargauische Aargauische Volksinitiative «Für eine Energiepolitik mit Weitsicht» Vom 13. September 2007 8 Sehr geehrte Damen und Herren Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 6.

Mehr

Ansatz zur aktiven Erkundung und Erstellung von problemorientieren Flächenübersichten für eine Siedlungsentwicklung nach innen

Ansatz zur aktiven Erkundung und Erstellung von problemorientieren Flächenübersichten für eine Siedlungsentwicklung nach innen Raum + Ansatz zur aktiven Erkundung und Erstellung von problemorientieren Flächenübersichten für eine Siedlungsentwicklung nach innen Dr. Reto Nebel, ETH Zürich 6. Dresdner Flächennutzungssymposium, 11./12.

Mehr

Naturschutzprogramm Wald; Zwischenbericht 2013; Antrag für den Grosskredit vierte Etappe (2014 2019)

Naturschutzprogramm Wald; Zwischenbericht 2013; Antrag für den Grosskredit vierte Etappe (2014 2019) Anhörungsbericht vom 15. August 2012 Naturschutzprogramm Wald; Zwischenbericht 2013; Antrag für den Grosskredit vierte Etappe (2014 2019) 1. Zusammenfassung Der im Jahr 2007 vom Grossen Rat bewilligte

Mehr

Gemeinde Gansingen. Strassenreglement

Gemeinde Gansingen. Strassenreglement Gemeinde Gansingen Strassenreglement Gültig ab 1. Oktober 2009 Seite Inhaltsverzeichnis 54 A Allgemeine Bestimmungen 1 Zweck, Geltungsbereich 55 2 Öffentliche Strassen und Wege, Privatstrassen und Wege,

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1174.2 (Laufnummer 11481)

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1174.2 (Laufnummer 11481) KANTON ZUG VORLAGE NR. 1174.2 (Laufnummer 11481) INTERPELLATION DER CVP-FRAKTION BETREFFEND UMSETZUNG DES TEILRICHTPLANES VERKEHR (KANTONSSTRASSEN DER 1. PRIORITÄT) (VORLAGE NR. 1174.1-11296) ANTWORT DES

Mehr

Prämienverbilligung 2016 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt

Prämienverbilligung 2016 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt Basel, im September 2015 Prämienverbilligung 2016 Teilrevision der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt 1. Ziel der Prämienverbilligung Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen

Mehr

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz)

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) SRL Nr. 867 Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) vom 13. September 2010* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

! VerfUgung. Revision kommunale Richt- und Nutzungsplanung - Genehmigung EINGA NG

! VerfUgung. Revision kommunale Richt- und Nutzungsplanung - Genehmigung EINGA NG ! VerfUgung Baudirektlon Kanton Zürlch Amt f0r Raumentwicklung Abteilung Raumplanung Referenz-Nr.: ARE'l 5-1 979 EINGA NG 2 2. Dez. Nr. 19791 '15 vom 17. Dezember Kontakt Thomas Gasser, Gebietsbetreuer

Mehr

Reglement Anstellungsbedingungen Gemeindeammann und Gemeinderäte v. 28.06.2001

Reglement Anstellungsbedingungen Gemeindeammann und Gemeinderäte v. 28.06.2001 Gemeinde Obersiggenthal Reglement über Anstellungsbedingungen des Gemeindeammanns und Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates Gültig ab 01. Januar 2002 Inhaltsverzeichnis A. Tätigkeit 1 Amt 2 Nebentätigkeiten

Mehr

Luftverkehr / Flugplätze M 7.1

Luftverkehr / Flugplätze M 7.1 Richtplan Kanton Aargau M 7.1 1 Luftverkehr / Flugplätze M 7.1 Ausgangslage / Gesetzliche Grundlage / Auftrag Die Gesetzgebung über die Luftfahrt ist Sache des Bundes. Der Bundesrat hat im Rahmen der Zuständigkeit

Mehr

Ergebnisse der Datenauswertung 2014

Ergebnisse der Datenauswertung 2014 Aushubverwertung im Kanton Aargau 613 Ergebnisse der Datenauswertung 214 Horw, 25. Juni 215 Auftraggeber Arbeitsgruppe Beauftragte Auftraggeber Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Umwelt

Mehr

Entscheid und Kredit für den Skatepark am Standort Seeparksaal Variante 2 nur Streetpark / Schätzung Total Einmalkosten Fr. 375'000.

Entscheid und Kredit für den Skatepark am Standort Seeparksaal Variante 2 nur Streetpark / Schätzung Total Einmalkosten Fr. 375'000. Stadtrat Botschaft an das Parlament Entscheid und Kredit für den Skatepark am Standort Seeparksaal Variante 2 nur Streetpark / Schätzung Total Einmalkosten Fr. 375'000.-- Sehr geehrte Frau Präsidentin

Mehr

Einwohnergemeinde Ostermundigen. Änderung Baureglement MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG

Einwohnergemeinde Ostermundigen. Änderung Baureglement MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG MITWIRKUNG_VORPRÜFUNG Einwohnergemeinde Ostermundigen Die (BauR) besteht aus: Ergänzung mit Art. 11a Anpassung im Art. 42 Ziffer 5 weitere Unterlagen: Erläuterungsbericht 12. Januar 2016 ecoptima Spitalgasse

Mehr

Teilrevision des Gesetzes und der Verordnung über die Urner Kantonalbank

Teilrevision des Gesetzes und der Verordnung über die Urner Kantonalbank Finanzdirektion Uri Direktionssekretariat Klausenstrasse 2 6460 Altdorf Erstfeld, den 16. Februar 2014 Betrifft: Teilrevision des Gesetzes und der Verordnung über die Urner Kantonalbank Sehr geehrter Herr

Mehr

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat 2. Februar 205 zur Änderung der Geschäftsordnung des Landrats (GO); Anpassungen betreffend Kantonalbankkommission A. Ausgangslage Am 8. Juni 204 hat der

Mehr

Synopse. Teilrevision Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Der Kantonsrat von Appenzell Auserrhoden,

Synopse. Teilrevision Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Der Kantonsrat von Appenzell Auserrhoden, Synopse Teilrevision Gesetz über die Wirtschaftsförderung Gesetz über die Wirtschaftsförderung Der Kantonsrat von Appenzell Auserrhoden, gestützt auf Art. 4 der Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. vom

Mehr

Die Bedeutung der Landesplanung für die Rohstoffsicherung. Dr. Stephanie Gillhuber Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e.v.

Die Bedeutung der Landesplanung für die Rohstoffsicherung. Dr. Stephanie Gillhuber Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e.v. Die Bedeutung der Landesplanung für die Rohstoffsicherung Dr. Stephanie Gillhuber Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e.v. Rohstoffförderung (Bayern) K:\sk\5 ÖFFENTLICHKEITSARBEIT - WERBUNG\Fotos\Schemas\CMYK_Rohstoffschlange.jpg

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN G E M E I N D E Münster-Geschinen REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN Die Urversammlung von Münster- Geschinen Eingesehen das Gesetz vom 2. Oktober 1991

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen Entwurf RPD vom 07.01.014 73 Flurreglement vom... Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf 7 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 4. Dezember 1994, der Verordnung

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 78/2015

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 78/2015 Fachbereich : FB. 3 Aktenzeichen : remer Datum : 23.07.2015 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 78/2015 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff: Wiederherstellung

Mehr

Gemeindeführungsstab Reglement

Gemeindeführungsstab Reglement Gemeindeführungsstab Reglement Gemeinde Visperterminen, CH-3932 Visperterminen Tel. +41(0)27 946 20 76, Fax +41(0)27 946 54 01, gemeinde@visperterminen.ch, www.heidadorf.ch Die Urversammlung von der Munizipalgemeinde

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN & GEBÜHRENORDNUNG. Einwohnergemeinde Schnottwil

REGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN & GEBÜHRENORDNUNG. Einwohnergemeinde Schnottwil REGLEMENT ÜBER DIE ABWASSERGEBÜHREN & GEBÜHRENORDNUNG Einwohnergemeinde Schnottwil OKTOBER 00 ABKÜRZUNGEN: AfU ARA GEP GSchG Amt für Umwelt Abwasserreinigungsanlage Genereller Entwässerungsplan Bundesgesetz

Mehr

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Synopse Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen

Mehr

Basel (CH) A first law for all gardens

Basel (CH) A first law for all gardens Basel (CH) A first law for all gardens After a long and sometimes hateful fight for a referendum the electors of the canton of Basel-town accepted on 15th May 2011 the counterproposal with 55% which was

Mehr

Versicherungsmanagement des Kantons Bern - Konzept zur Bildung eines Schadenpools

Versicherungsmanagement des Kantons Bern - Konzept zur Bildung eines Schadenpools Vortrag der Finanzdirektion an den Regierungsrat betreffend Versicherungsmanagement des Kantons Bern - Konzept zur Bildung eines Schadenpools 1. Ausgangslage Mit der Risiko- und Versicherungsrichtlinie

Mehr

Die Gemeinde Wallisellen richtet die Ergänzungsleistungen und Beihilfen nach Massgabe über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen

Die Gemeinde Wallisellen richtet die Ergänzungsleistungen und Beihilfen nach Massgabe über die Zusatzleistungen zur eidgenössischen s. POLITISCHE GEMEINDE WALLISELLEN Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen, des kantonalen Gesetzes über die Beihilfen sowie über die Gewährung von Gemeindezulagen

Mehr

Gemeindeversammlung Montag, 9. Dezember 2013 20.00 Uhr, Heslihalle

Gemeindeversammlung Montag, 9. Dezember 2013 20.00 Uhr, Heslihalle Gemeindeversammlung Montag, 9. Dezember 2013 20.00 Uhr, Heslihalle Traktanden der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2013 Politische Gemeinde 1 Genehmigung des Voranschlags und Festsetzung des Steuerfusses

Mehr

Gemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT

Gemeinde Leibstadt STRASSENREGLEMENT STRASSENREGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Zweck Allgemeines 3 Geltungsbereich 4 Übergeordnetes Recht STRASSENEINTEILUNG 5 Strassenrichtplan. Einteilung nach Benützung 6 Kantons- und

Mehr

Parlamentssitzung 17. August 2009 Traktandum 6

Parlamentssitzung 17. August 2009 Traktandum 6 Parlamentssitzung 17. August 2009 Traktandum 6 Ried, Niederwangen: Planungsinstrumente Kredit; Direktion Planung und Verkehr Bericht des Gemeinderates an das Parlament 1. Ausgangslage Beim Ried geht es

Mehr

Regionale Gewerbezone Schams

Regionale Gewerbezone Schams Regionale Gewerbezone Schams Projektorganisation Strategische Steuergruppe: Fritz Bräsecke, Gemeindepräsident Ferrera Andrea Clopath, Gemeindepräsident Zillis-Reischen Silvio Clopath, Gemeindepräsident

Mehr

Abwasserreglement. Anhang: Gebührenordnung. Ingress

Abwasserreglement. Anhang: Gebührenordnung. Ingress Abwasserreglement Anhang: Gebührenordnung Ingress Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Rickenbach beschliesst das Reglement gestützt auf 7 Absatz Ziffer des Gemeindegesetzes vom 8. Mai 970. Alle

Mehr

5109 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG)

5109 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) 1 Antrag des Regierungsrates vom 9. Juli 2014 5109 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung (CRG) (Änderung vom............; Beitragsschlüssel Sportfonds und Lotteriefonds) Der Kantonsrat, nach Einsichtnahme

Mehr

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen 45.00 Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen vom. Februar 968 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Allgemeines Art. ) Schützenswerte Landschaften,

Mehr

Gemeinde Leuk. Reglement über die Wohnbauförderung

Gemeinde Leuk. Reglement über die Wohnbauförderung Reglement über die Wohnbauförderung Homologation durch den Staatsrat des Kantons Wallis am 05. November 2008 Reglement über die Wohnbauförderung Seite 2 Reglement über die Wohnbauförderung Seite 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Schützenswerte Kulturobjekte Datenmigration

Schützenswerte Kulturobjekte Datenmigration Kanton Graubünden Gemeinde St. Moritz Teilrevision Genereller Gestaltungsplan 1:2'500, Bereich Siedlung Schützenswerte Kulturobjekte Datenmigration Planungs- und Mitwirkungsbericht Vom Gemeindevorstand

Mehr

Gemeinde Obersiggenthal

Gemeinde Obersiggenthal Gemeinde Obersiggenthal Gemeinderat Nussbaumen, 12. November 2007 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat GK 2007 / 90 GK 2005/156 GK 2004/133 Lärmschutzwand 10 entlang der Bahnlinie Baden - Brugg; Zusatzkredit

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr