Regierungsrat des Kantons Schwyz

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1 Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 852/2015 Schwyz, 8. September 2015 / ju Kahlschlag, blockieren, kassieren Beantwortung Interpellation I 2/15 1. Wortlaut der Interpellation Am 11. Februar 2015 hat Kantonsrat Christian Kündig folgende Interpellation eingereicht: Kürzlich mussten wir sehr schmerzlich zur Kenntnis nehmen, dass von Bundesseite her bei der RUAG die letzten Arbeitsstellen im inneren Kantonsteil verloren gehen werden. Dies ist aber nur der Schlusspunkt in einer Kette von Entscheiden in Bundesbern, wo der Kanton Schwyz als Verlierer dasteht, sogar in der wirtschaftlichen Entwicklung behindert wird und der Bund via seinen Betrieben RUAG, Armasuisse und SBB sich am Schwyzer Boden bereichern will. Boden, welcher ursprünglich zur Erfüllung von Bundesaufgaben wie Zeughäuser, Bahnlinien und Werkstätten und damit zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu sehr günstigen Konditionen abgegeben wurde. Nach diesem arbeitsplatzmässigen Kahlschlag will nun der Bund zu alledem aus diesen Grundstücken der öffentlichen Nutzung in spekulativer Art abkassieren, anstatt diese dem Kanton Schwyz zu fairen Konditionen zurückzugeben, damit dieser diese Liegenschaften zur gezielten Ansiedlung von Firmen und damit zur Wirtschaftsförderung möglichst schnell umzonen und abgeben kann. Mit der Schliessung des RUAG-Betriebs in Brunnen hat der Bund innert rund zehn Jahren mehrere Hundert Arbeitsplätze in der näheren Umgebung abgebaut: Eidgenössisches Zeughaus Seewen, erster massiver Abbau bei der RUAG Brunnen, Autobahn-Werkhof Ingenbohl und nun die letzten 110 Arbeitsplätze der RUAG in Brunnen. Zudem ist der Entscheid Arbeitsplätze im Raum Zürich zu zentralisieren staatspolitisch nicht nachvollziehbar, da damit der Pendler- und Freizeitverkehr weiter erhöht wird, die ländlichen Gebiete entvölkert werden und zudem das Lohnniveau und die Betriebskosten höher liegen dürften. Die ganze Entwicklung und Umzonung der strategischen Urmibergachse wird durch die SBB unnötig erschwert und damit verzögert. Die SBB beharren wenig kooperativ auf einer grossdimensionierten und teuren Freiverladlösung im Raum Brunnen Seewen und blockieren damit diese wichtige, regionale Entwicklung. Das grosse Zeughausareal in Seewen steht seit über zehn Jahren leer. Bis auf zwei Gewerbeausstellungen war quasi Eiszeit. Die Schweizer Armee will offensichtlich zuerst die Umzonung von

2 der öffentliche Zone in eine Gewerbe- oder gemischte Zone durchführen und damit grosse Kasse machen kann, notabene ohne dabei Grundstückgewinnsteuern zu bezahlen. Zudem haben die Gemeinde und der Kanton die Erschliessungskosten (neue Muotabrücke) zu tragen. Gerade die Schweizer Armee hat Schwyz verschiedentlich die Ansiedlung von Arbeitsplätzen in Aussicht gestellt. Für das ebenfalls in Seewen liegende "MilSich"-Areal wurde die Umnutzung in ein Ausbildungszentrums für militärische Sicherheit in Aussicht gestellt. Inzwischen ist man von diesen Plänen offensichtlich abgekommen und hat Pläne für ein Bundes-Asyl-Ausschaffungszentrum geschmiedet. Der von der Gemeinde Schwyz als Durchdienerstandort ganzjährig gemietete Chüechlibunker ist ebenfalls nicht gesichert. Ende 2017 läuft der Mietvertrag aus und es gibt bis heute absolut keine Zusicherung von der Armee, dass dieser Standort weitergeführt wird. Die Soldaten ermöglichen nicht zuletzt dem Gastgewerbe interessante Zusatzerträge. Zusammengefasst kann festgehalten werden, Bundesbern verlangt viel von Schwyz und belastet Schwyz dazu noch erheblich. Die Lasten mit dem massiv ansteigenden Durchgangsverkehr auf der Schiene und Strasse dürfen wir haben, zahlen dürfen wir auch noch, und der für unsere Pendlerströme so wichtige Regionalverkehr ist nicht wirklich gesichert. Fragen: Was hat der Regierungsrat unternommen und was ist er gewillt zu unternehmen, damit diese arbeitsplatzmässigen, preistreiberischen und blockierenden Fehlentwicklungen gestoppt und korrigiert werden? Ist der Regierungsrat gewillt, mit dem Bundesrat eine Gesamtstrategie zu entwickeln und auszuhandeln? Wie geht es mit dem Durchdienerstandort Chuechlibunker und dem MilSich-Areal in Seewen weiter? Würde der Regierungsrat die Übernahme des Zeughausareals in Seewen im Sinne der aktiven Wirtschaftsförderung in Betracht ziehen, falls dies zu günstigen Vorzugskonditionen (öffentliche Zone) möglich wäre, und zu diesem Zweck mit dem Bund in Übernahmeverhandlungen treten? 2. Antwort des Regierungsrates 2.1 Ausgangslage Bei den im Vorstoss angesprochenen Liegenschaften bestehen unterschiedliche Eigentumsverhältnisse. Zudem sind die jeweiligen Verhandlungen resp. Umnutzungen unterschiedlich weit fortgeschritten. Die nachfolgende Auflistung gibt hierzu einen Überblick RUAG Bezüglich der Schliessung des RUAG-Standortes in Brunnen steht der Regierungsrat zusammen mit dem Gemeinderat Ingenbohl in Verhandlungen mit der Geschäftsleitung sowie dem Verwaltungsrat der RUAG, um diesen Entscheid abzuwenden. Hierzu haben auch Gespräche mit dem Vorsteher des eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport stattgefunden und Nationalrat Andy Tschümperlin und Ständerat Alex Kuprecht haben entsprechende parlamentarische Vorstösse eingereicht. Ursprünglich war geplant, dass die RUAG ihren Standort von der Gersauerstrasse in Brunnen in den Hertipark im Entwicklungsgebiet Brunnen Nord verlagert und der bisherige Standort umgezont würde. Mit dem Schliessungsentscheid der RUAG ist diese Umzonung in Frage gestellt

3 2.1.2 Werkhof A4 Ingenbohl Seit 2008 ist ausschliesslich der Bund zuständig für den Nationalstrassenunterhalt. Seither vergibt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Leistungsaufträge an elf sogenannte Gebietseinheiten. Der Kanton Uri ist Empfänger des Leistungsauftrages für die Autobahnabschnitte von Airolo bis Beckenried (A2) sowie von Flüelen bis Küssnacht (A4). Von diesem Wechsel waren sechs Mitarbeiter des damaligen Nationalstrassenunterhalts des Kantons Schwyz betroffen, welche indes am neuen Standort in Flüelen weiterbeschäftigt wurden konnte der Kanton den Werkhof an der Gätzlistrasse in Ingenbohl vom Bund für 4.07 Mio. Franken erwerben (Volksabstimmung vom 17. Juni 2012). Er umfasst eine Gesamtfläche von Quadratmetern. Im Werkhof sind heute verschiedene Einrichtungen der kantonalen Verwaltung untergebracht: Die Abteilung Betrieb des Tiefbauamtes, ein Büro der Seepolizei, Werkstätten für den Unterhalt der Fahrzeuge von Strassenunterhalt und Kantonspolizei, das Eichamt sowie die Salzlagerhalle. Bedingt durch die strategische Bedeutung der Axenstrasse unterhält der Bund in Ingenbohl weiterhin einen Nebenstützpunkt Eidgenössisches Zeughaus Seewen und Brunnen Nord Die Urmibergachse und das Zeughausareal Seewen stellen im Rahmen des kantonalen Richtplans Rigi-Mythen zentrale Elemente für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinden Schwyz und Ingenbohl dar. Die kantonalen Nutzungspläne Seewen-Schwyz und Brunnen-Nord wurden 2013 separat aufgelegt, um die Entwicklung der beiden Gebiete unabhängig voneinander vorantreiben zu können. Die Einspracheverhandlungen zum Teil Brunnen-Nord wurden mittlerweile abgeschlossen und der Nutzungsplan im Hinblick auf eine zweite öffentliche Auflage überarbeitet. Einer der zwölf Einsprecher erhob jedoch gegen die geplanten Änderungen Beschwerde beim Regierungsrat. Das Volkswirtschaftsdepartement hat nun beim Rechts- und Beschwerdedienst ein Sistierungsbegehren gestellt, bis eine der Parteien um Fortsetzung des Verfahrens ersucht. Ziel der Sistierung ist, zusammen mit der Gemeinde Ingenbohl und der Beschwerdeführerin eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sobald diese gefunden ist, könnte die Nutzungsplanänderung ein zweites Mal öffentlich aufgelegt werden. Demgegenüber verzögert sich die Erschliessungsplanung für das Zeughausareal in Seewen. Heute ist das Zeughausareal für eine intensivere, wertschöpfungsstarke Nutzung nicht genügend erschlossen. Mit der von der Gemeinde Schwyz geplanten Muotabrücke West verändert sich die Ausgangslage. Die neue Brücke soll in der Gesamtplanung berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund haben die Hauptakteure Ende 2014 entschieden, die zweite öffentliche Auflage des kantonalen Nutzungsplaes für das Zeughausareal in Seewen zu verschieben und die weiteren Gespräche mit den Einsprechern auszusetzen. Nach wie vor befindet sich Zeughausareal im Eigentum der Armasuisse. Die Armasuisse befindet über Zwischennutzungen und stellte ihre Immobilien auf Anfrage auch zur Verfügung. Das Zeughausareal befindet sich in einer öffentlichen Zone und die Rechtsprechung für private Nutzungen in diesen Zonen ist restriktiv. Damit verbunden stellen sich Fragen, wie die notwendige Erschliessung und die Anforderungen an geltende Vorschriften (z.b. Brandschutz) sichergestellt werden können MilSich-Areal in Seewen und Chüechlibunker in Schwyz Das MilSich-Areal befindet sich ebenfalls in der öffentlichen Zone und gehört dem Eidgenössichen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Aktuell wird es als Abstellplatz für Fahrzeuge sowie zu Ausbildungszwecken der Armee genutzt. Ob das Areal gänzlich frei gestellt wird und in den Dispositionsbestand übergeht, hängt unter anderem von der zukünf

4 tigen Nutzung des Chüechlibunkers in Schwyz ab. Dieser Truppenstandort für Durchdiener ist auf ein ergänzendes Areal wie das MilSich-Gelände angewiesen. Die entsprechende vertragliche Regelung zwischen der Armee und der Gemeinde Schwyz zur zukünftigen Nutzung des Chüechlibunkers ist derzeit in Erarbeitung. Für einen Teil des Geländes im Wintersried bekundet im Übrigen auch der Kanton selber ein Interesse, böte dieser doch eine gute Ergänzung zur in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Übungsanlage für Feuerwehr und Zivilschutz. Auf dieser wurden denn auch geplante Investitionen zurückgestellt, bis über die weiteren Verwendungsmöglichkeiten der militärischen Infrastrukturen auf dem Wintersried Klarheit herrscht. Der Bund resp. das Staatssekretariat für Migration (SEM) bekundet Interesse, einen Teil des Mil- Sich-Areals als Ausreisezentrum zu nutzen. Derzeit führt das SEM eine Evaluation verschiedener Standorte in der Zentralschweiz durch. Entscheide sind noch keine gefallen. Der Regierungsrat beurteilt den Standort als ungeeignet und hat dem Bundesrat sowie dem SEM seine ablehnende Haltung schriftlich mitgeteilt. Das Areal liegt inmitten eines wirtschaftlichen Schwerpunktgebiets, das für die wirtschaftliche Entwicklung des inneren Kantonsteils zentral ist. Zudem lässt die derzeitige Erschliessung keine intensivere verkehrliche Nutzung zu. Das SEM argumentiert demgegenüber mit rund 50 Arbeitsplätzen, welche ein solches Zentrum bringt, sowie den Kompensationen bei den Asylzuweisungen, welche die Gemeinden und den Kanton entlasten würden. Der Mietvertrag zwischen der Gemeinde Schwyz und dem VBS für die militärische Nutzung der Gemeindebaute Chüechlibunker in Schwyz läuft per Ende 2017 aus. Trotz verschiedener Bemühungen und Gesprächen verfügt die Gemeinde Schwyz aktuell noch über keine verbindliche Zusage, ob der Mietvertrag verlängert bzw. die vereinbarte Option für eine Verlängerung um weitere fünf Jahre genutzt wird. Neben anderen Faktoren dafür entscheidend ist auch die Verfügbarkeit des MilSich-Areals in Seewen. Dieses dient den in Schwyz stationierten Durchdienertruppen jetzt als Reserveraum für die Parkierung militärischer und privater Fahrzeuge und zusammen mit Teilen des brach liegenden Zeughausareals auch zu Ausbildungszwecken. Der Regierungsrat würde es begrüssen und hat sich beim VBS auch entsprechend eingesetzt, dass (auch) in der Gemeinde Schwyz weiterhin Truppen stationiert werden. Die Anzeichen hierfür stehen gut. Bis eine zivile oder anderweitige Nutzung der Areale möglich wird, kann die Armee die Areale als Zwischennutzung weiter gebrauchen. Entfällt die Nutzungsmöglichkeit dieser beiden Areale, erscheint mindestens ein Teil-, wenn nicht gar ein Vollverzicht der Stationierung von Durchdienertruppen in der Gemeindebaute Chüechlibunker in Schwyz als wahrscheinlich. Die Gemeinde Schwyz hat deshalb intern eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um mittel- bis längerfristig bzw. für den Fall eines ersatzlosen Auslaufens des Mietvertrages alternativ eine andere als die gegenwärtige militärische Nutzung der Gemeindebaute Chüechlibunker zu prüfen Verkaufsgrundsätze der Armasuisse Die Armasuisse hat den Auftrag, Immobilien im Dispositionsbestand nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu bewirtschaften. Die Preise für den Verkauf von Immobilien an die öffentliche Hand, die für eine öffentliche Nutzung vorgesehen sind (öffentliche Zone) werden aufgrund von Schatzungen der kantonalen Schätzungskommission festgelegt. In diesem Fall erfolgt keine öffentliche Ausschreibung. Marktfähige Objekte hingegen müssen öffentlich ausgeschrieben und dem Meistbietenden verkauft, vermietet oder im Baurecht abgegeben werden. Nach der öffentlichen Ausschreibung erhalten Kantone und Gemeinden, die ein Angebot eingereicht haben, die Möglichkeit, die Immobilien zum höchsten gebotenen Preis zu erwerben. Dies entspricht einem faktischen Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand in der Reihenfolge Kantone, Gemeinden, Private. Die Armasuisse steht in regelmässigem Austausch mit dem Kanton und der Standortgemeinde Schwyz, um ihre überzähligen Areale, welche sich für eine zivile Nachnutzung eignen, gemein

5 sam zu entwickeln. Sie beabsichtigt damit, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um anschliessend einen Verkauf, eine Vermietung oder eine Abgabe im Baurecht zu ermöglichen. 2.2 Beantwortung der Fragen 1. Was hat der Regierungsrat unternommen und was ist er gewillt zu unternehmen, damit diese arbeitsplatzmässigen, preistreiberischen und blockierenden Fehlentwicklungen gestoppt und korrigiert werden? Der Regierungsrat pflegt einen intensiven Austausch sowohl mit der Armasuisse als auch mit den SBB sowie dem ASTRA. Auch mit der RUAG steht der Regierungsrat seit der beabsichtigten Standortverlegung in Brunnen in Verhandlungen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Regierungsrat den Bund und seine Betriebe als verlässliche Partner wahrnimmt. Die Entscheidungsprozesse dauern erfahrungsgemäss hie und da etwas länger. Aufgrund des Kostendrucks auch auf Seiten des Bundes sind die Verhandlungen in den vergangenen Jahren härter geworden. Auftragsgemäss vertreten die Bundesbetriebe öffentliche und verstärkt auch wirtschaftliche Interessen. Im Rahmen dieser Interessenabwägung können die Kantone ihre Interessen gegenüber dem Bund vertreten. Die Regierungsmitglieder tun dies über die Regierungskonferenzen, die Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen (Zentralschweizer Regierungskonferenz, Metropolitankonferenz Zürich) sowie über die Schwyzer Mitglieder der Bundesversammlungen. Dieses Lobbying gegenüber dem Bund und seinen Betrieben ist in Zukunft noch zu verstärken. Der Regierungsrat erlebt die Bundesbetriebe weder als preistreibend noch als blockierend. Die Bundesbetriebe bewirtschaften ihre strategischen Areale nach betriebswirtschaftlichen Kriterien. Sie gestalten Entwicklungsareale mit und gewähren der öffentlichen Hand Vorkaufsrechte. Dass die Bodenpreise steigen, kann nicht dem Bund angelastet werden. Der Regierungsrat erlebt die Bundesbetriebe grossmehrheitlich als konstruktive Verhandlungspartner, die ihre auftragsgemässen Interessen zwar mit Nachdruck vertreten, aber gleichzeitig auch gewillt sind, zusammen mit Kanton und Gemeinde zukunftsweisende Arealentwicklungen zu realisieren. Blockierend wirken sich eher die raumplanungsrechtlichen Planungsinstrumente mit ihren Rechtsmitteln aus. Im Rahmen der kantonalen Nutzungsplanung Urmiberg versucht der Regierungsrat, mit intensiven Einspracheverhandlungen und Vereinbarungen langwierige Rechtsstreitigkeiten abzuwenden. In der Tat hat sich der Bund in den vergangenen Jahren in verschiedenen Bereichen aus dem Kanton Schwyz zurückgezogen. Damit einher ging ein erheblicher Verlust an Arbeitsplätzen. Demgegenüber ist anzufügen, dass andere Bundesbetriebe wie die Postfinance mit ihrem Regionalstandort Altendorf auch Stellen geschaffen haben. 2. Ist der Regierungsrat gewillt, mit dem Bundesrat eine Gesamtstrategie zu entwickeln und auszuhandeln? Die vorgeschlagene Gesamtstrategie erachtet der Regierungsrat nicht als zielführend. Viele Bundesbetriebe unterstehen nicht der direkten Entscheidkompetenz des Bundesrats, sondern verfügen über eine erhebliche Autonomie. Hinzu kommt die Tatsache, dass je nach Projekt eine Vielzahl von Verhandlungspartnern einzubeziehen sind. Mit dem vorgeschlagenen projektübergreifenden Ansatz würde sich die Planung als zu komplex erweisen. Praktikabler ist eine projektspezifische Zusammensetzung der Verhandlungspartner sowie ein regelmässig wiederkehrender Austausch mit den verschiedenen Bundesbetrieben, an denen sämtliche laufenden Projekte abgegli

6 chen und koordiniert werden. Stellt es sich als erforderlich heraus, gelangt der Regierungsrat auch direkt an die jeweiligen Direktionen der Bundesbetriebe, aber auch an den Bundesrat. 3. Wie geht es mit dem Durchdienerstandort Chuechlibunker und dem MilSich-Areal in Seewen weiter? Siehe Ziffer Würde der Regierungsrat die Übernahme des Zeughausareals in Seewen im Sinne der aktiven Wirtschaftsförderung in Betracht ziehen, falls dies zu günstigen Vorzugskonditionen (öffentliche Zone) möglich wäre, und zu diesem Zweck mit dem Bund in Übernahmeverhandlungen treten? Wie unter Ziffer ausgeführt, lassen die Verkaufsgrundsätze der Armasuisse solch ein Vorgehen nicht zu. Der Kanton könnte das Zeughausareal, das sich in derzeit in der öffentlichen Zone befindet, ausschliesslich zur öffentlichen Nutzung erwerben. Hierfür besteht kein Bedarf. Marktfähige Objekte, sprich wirtschaftlich nutzbare Liegenschaften, werden durch die Armasuisse zusammen mit dem Kanton und der Standortgemeinde entwickelt. Sobald die planungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere die Umzonung gegeben sind, strebt die Armasuisse eine Abgabe im Baurecht an den Meistbietenden an. Dies mit einem Vorkaufsrecht für die öffentliche Hand. Ein Kauf des Zeughausareals durch den Kanton zum Zweck der Wirtschaftsförderung ist nicht möglich. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass zwischen der Verlegung der RUAG sowie der Umzonung des Zeughaus- und des MilSich-Areals kein Zusammenhang besteht. Die Gründe für die Verlegung resp. die Verzögerung bei der Realisierung sind unterschiedlich. Bei der Realisierung von Umzonungs- und Bauprojekten stellt die mangelnde Erschliessung oft die grösste Herausforderung dar. Beschluss des Regierungsrates 1. Der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes wird beauftragt, die Antwort im Kantonsrat zu vertreten. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantonsrates. 3. Zustellung elektronisch: Mitglieder des Regierungsrates; Staatsschreiber; Sekretariat des Kantonsrates; Volkswirtschaftsdepartement; Amt für Raumentwicklung; Amt für Wirtschaft. Im Namen des Regierungsrates: Dr. Mathias E. Brun, Staatsschreiber - 6 -

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