JA zur HEV-Doppelinitiative am 30. November 2014

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1 1 JA zur HEV-Doppelinitiative am 30. November 2014

2 Wo steht der Kanton Schwyz mit seinen Liegenschaftswerten? 2 Kanton Repartitionsfaktor Prozente EFH CHF STWE CHF MFH CHF SZ Schätzwert Umrechnung auf BL SO VS ZG / AI / FR BS LU / NW NE / SG / SZ / VD TG / AR ) Auszug aus der aktuellen Repartitionstabelle der staatlichen Steuerkonferenz.

3 Andere Vergleichsansätze 3 Kanton Schwyz Aktuelle Landwerteskala für Wohnbauten gemäss aktueller Richtwerttabelle 2011 Fr. / m2 Schwyz 600 bis 3000 Küssnacht 700 bis 3200 Einsiedeln 500 bis 2800 Lachen 850 bis 2500 Wollerau 900 bis 4000 Pfäffikon SZ 800 bis 4000 Kanton Zürich Aktuell geltende Landwerteskala für Wohnbauten der betr. Gemeinden Fr. / m2 Seegemeinden Richterswil 610 bis 1030 Wädenswil 660 bis 1110 Stäfa 790 bis 1300 Horgen 670 bis 1200 «Zürcher Goldküste» Küsnacht 980 bis 1800 Herrliberg 1020 bis 1780 Zumikon 910 bis 1840 Kanton Obwalden Gemäss künftiger Schätzungsgesetzgebung: 8 Landwertezonen pro Gemeinde zwischen Fr. 100 und max. Fr. 800 pro m2

4 Wie sind diese hohe Schwyzer Werte entstanden? 4 1. Stufe Prozentual abgestufte Anpassung der «Liegenschafts- Vermögenswerte 1985» um 80%, 40 %, 20% durch «Not»-Verordnung vom 29. Juni Stufe Generelle Neuschätzung vor Ort von rund nichtlandwirtschaftlichen Objekten mit neuem Stichtag per 31. Dezember 2004 Auswirkungen gemäss Abschlussbericht der Steuerverwaltung Vermögensteuerwerte alt 22.3 Mia. auf neu 40.9 Mia. = Mia. Zuwachs oder +83% Eigenmietwerte: alt Mio. auf neu Mio. = Mio. Zuwachs oder +23% Folgen für Hauseigentümer und für den NFA gravierend!

5 Was ist zwischenzeitlich passiert? (gemäss Kommissions-Unterlagen vom Mai 2014) 5 Altschätzungen mit Wertstichtag % aller heutigen Schätzungen Erste Neuschätzung mit Wertstichtag für neue oder total sanierte Objekte 8% Erhöhung im Vergleich zu Altschätzungen Zweite Neuschätzung mit Wertstichtag für neue oder total sanierte Objekte 5% Erhöhung im Vergleich zu Altschätzungen Vorgesehene Schätzungsanpassung / Neuschätzung 2016/17 mit Wertstichtag /15 für alle Objekte Systembedingte Anpassungen auf Altschätzungen VStW + ca. 16% EW + ca. 5% VStW + ca. 21% EW + ca. 8% VStW + 30 bis 40% EW + 10% 10 Jahre VStW = Vermögenssteuerwert EW = Eigenmietwert

6 Was will die HEV-Doppelinitiative erreichen? 6 Ziel Brechen der Schätzungsdynamik Systembedingtes, ständiges Anpassen der Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte durch Erhöhung der Schätzungsfaktoren soll unterbunden werden, wozu eine Systemänderung erforderlich ist. Mittel Aufgabe der individuellen Schätzung / Ersatz durch schematische-formelmässige Bewertung (Beispiel OW) Nach minimalen zulässigen Bewertungsansätze (Absicherung für möglichst tiefe Werte) Vorgehen Zunächst Verankerung des Grundsatzes im Steuergesetz (2014) doppelstufig Detailregelung in der Schätzungsgesetzgebung (bis spätestens Ende 2017)

7 Direkte Auswirkungen der behördlichen Schätzungsanpassung für steuerpflichtige Hauseigentümer ab 2016/17 7 (ohne Berücksichtigung event. Erhöhung der Bezirks- und/oder Gemeindesteuer) Eigenmietwert Vermögenssteuerwert Erhöhung des Kantonssteuerfusses + 35 Prozent Erhöhung des Kantonssteuerfusses + 35 Prozent Erhöhung des Kantonstarifes für Besserverdiener Erhöhung des Vermögenssteuersatzes + 20 Prozent Erhöhung der Eigenmietwerte + ca. 10 Prozent Erhöhung der Vermögenssteuerwerte + ca Prozent

8 Indirekte Auswirkungen der von Behörden geplanten Schätzungsanpassungen ab 2016/17 (+ 10% EW und + 30 bis 40% VStW) 8 Für Hauseigentümer infolge Vernetzung der Daten Reduktion Prämienverbilligung Reduktion AHV-Ergänzungsleistungen Reduktion Stipendien Erhöhung Perimeterbeiträge für Gewässerschutz / Strassenunterhalt Erhöhung Abwasseranschlussgebühren Erhöhung Notariatsgebühren Negative Auswirkungen bei Einführung einer eidg. Erbschaftsund Schenkungssteuer Für den Staatshaushalt Massive Erhöhung des NFA-Beitrages (zweistelliger Millionen-Betrag) Beibehaltung der Schätzungsbürokratie Keine Reduktion der Personalkosten (Abschaffung / Reduktion Schätzungsamt) Für die Schwyzer Volkswirtschaft Steigende Bodenpreise Erhöhung der Wohnungspreise für Neueigentümer und für Mieter

9 Obwalden macht s möglich (letzte Neuschätzung 1980 bis 1982, rechnerische Revision 1995, geplante Inkraftsetzung der Neuregelung auf 1. Januar 2017) 9 Formelmässige Ermittlung der Vermögenssteuerwerte Landwertanteil nach 8 Zonen pro Gemeinde (Fr bis max. Fr / m2) + Zeitwert der Gebäude exkl. Baunebenkosten und Umgebungskosten + Umbau (zu 25 %) / Anbau/Erweiterung (zu 100 %) = Steuerwert: hievon 65 % = V e r m ö g e n s s t e u e r w e r t 3.8 % vom Vermögenssteuerwert = E i g e n m i e t w e r t Verfahrensökonomische effiziente sowie faire Lösung Ergebnis der formelmässigen Werte Eigenmietwerte nicht über 70 % des Verkehrswertes Vermögenssteuerwerte nicht über 60 % des Verkehrswertes oder des Kaufpreises Neuschätzung generiert keine Mehreinnahmen

10 Warum ist die HEV-Doppelinitiative notwendiger denn je? Weil 10 Schwyz schon heute zu jenen Kantonen gehört, welche die höchsten Liegenschaftswerte veranlagen; die Schätzungsdynamik (ständige Werterhöhungen) ungerecht ist und endlich gebrochen werden muss; die geplante Anhebung des Kantonssteuerfusses alle Hauseigentümer überproportional belasten wird (über Schwyzer Steuerpflichtige mit mehr als Objekten); Schätzungserhöhungen negative Nebenwirkungen haben (wie Reduktion der Prämienverbilligungen und der Ergänzungsleistungen etc.), welche die wirtschaftlich schwächeren Hauseigentümer speziell benachteiligen; Schätzungserhöhungen die Bodenpreise anheizen und damit Wohneigentum und Mieten verteuern; weil Schätzungserhöhungen das Ressourcenpotential anheben und die NFA- Beitragslast des Kantons Schwyz in die Höhe treiben; weil die ständige Bewirtschaftung der Liegenschaftswerte die Schätzungsbürokratie aufbläht und damit die Staatsausgaben erhöht, statt absenkt.

11 Kantonale Volksinitiativen des HEV Kanton Schwyz 11 Kantonale VI für eine breite Streuung und massvolle Besteuerung des Wohneigentums ( Unterschriften) Ergebnis: 30 % Eigenmietwertabzug Kantonale VI für eine massvolle Besteuerung des Eigenmietwertes (7 200 Unterschriften) Ergebnis Volksabstimmung vom : Annahme mit 60:40 %, Neuordnung Schätzungswesen durch den Kantonsrat (anstelle RR) Kantonale Doppelinitiative für faire Liegenschaftssteuern Lancierung: 2012 Abstimmung: 30. Nov Kantonale VI für eine vernünftige Totalrevision des kantonalen Steuergesetzes (3 500 Unterschriften) Ergebnis: Rückzug der vorgeschlagenen Totalrevision und neu eigentümerfreundliche Teilrevision Kantonale VI für die Abschaffung der Handänderungssteuer (3 600 Unterschriften) Ergebnis Volksabstimmung vom : Annahme mit 55 zu 45 %, Abschaffung der Handänderungssteuer per erfolgt

12 Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 12 Die bereits vor 2 Jahren(!) mit über Unterschriften eingereichte HEV- Doppelinitiative verhindert den weiteren Anstieg der Liegenschaftssteuer- und der Eigenmietwerte. Sie bewahrt damit Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer vor erdrückend künftigen Steuerlasten und negativen Nebenwirkungen. Vielen Dank für Ihr JA zur HEV-Doppelinitiative am 30. November 2014!

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