AKTUELL INHALT. Barrierefreie Arztpraxen. GOZ 2012: Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "AKTUELL INHALT. Barrierefreie Arztpraxen. GOZ 2012: Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme"

Transkript

1

2 INHALT AKTUELL Editorial Konstituierende Kammerversammlung: Spannende Vorstandswahl IBB-Veranstaltung zum ZahnÄrztetag: Gesundheitsversorgung Neues Patientenrechtegesetz (I): Mehr Rechte für Patienten mehr Pflichten für Ärzte Dr. Siegfried Reinke 60 Jahre ZahnÄrztetag in Neumünster (I): Aus Fehlern lernen Bürgerversicherung würde Arbeitsplätze vernichten Tagung der Vorsitzenden der KZV-Vertreterversammlungen Bundesregierung hält Zuzahlungen für zumutbar Rundschreiben der KZV SH Mitteilungsblatt der ZÄK SH Meldungen & Meinungen Herausgeber: Kassenzahnärztliche Vereinigung und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Redaktion: Zahnärztekammer: Dr. Joachim Hüttmann (verantw.), Dr. Thomas Ruff Kassenzahnärztliche Vereinigung: Dr. Peter Kriett (verantw.), verantwortlich für diese Ausgabe: Dr. Joachim Hüttmann Verlag: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Westring Kiel Tel. 0431/ , Fax 0431/ central@zaek-sh.de Layout, Herstellung: form + text herbert kämper Kiel Titel: ComLog Werbung + PR, Kiel Druck: Schmidt & Klaunig Kiel Namentlich gezeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber oder der Redaktion wieder. Das Zahnärzteblatt Schleswig- Holstein erscheint 12-mal jährlich; darunter eine Doppelausgabe; Auflage 3.650; Preis des Einzelhefts: 4 EUR; der Bezugspreis ist in den Körperschaftsbeiträgen enthalten. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. GOZ 2012: Bundesverfassungsgericht verweigert Stellungnahme Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die von der Zahnärzteschaft eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanhebung des Punktwertes in der aktualisierten GOZ nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2004 bei ähnlichem Sachverhalt wenigstens noch eine Begründung für die Nichtannahme gegeben. Im Kern meinte das Gericht, die Zahnärzteschaft habe die Gestaltungsspielräume der Gebührenordnung bislang nicht ausreichend genutzt, sagte Kammerpräsident Dr. Michael Brandt. Diese Möglichkeiten seien aber inzwischen längst ausgeschöpft. Die Nichtanpassung der Honorare an das betriebswirtschaftlich nachweislich Notwendige sei für die Zahnärzte eine beispiellose Diskriminierung gegenüber anderen freien Berufen wie Architekten und Rechtsanwälten, denen eine solche Anpassung zum Teil bereits mehrfach gewährt wurde. Auch Dr. Roland Kaden, Kammervorstand für Gebührenrecht, hält die Entscheidung des Gerichts für nicht nachvollziehbar: Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte der mit der Novellierung der GOZ 1988 eingeführte Punktwert die wirtschaftliche Entwicklung auffangen. Der Punktwert wurde aber bei der jetzt erstmalig erfolgten Novellierung zum 1. Januar 2012 nicht verändert. 24 Jahre Untätigkeit des Gesetzgebers trotz allgemeinen Anstiegs der Praxisund Lebenshaltungskosten seien eine nicht hinnehmbare Benachteiligung eines freien Berufs. Mit Ablehnung der Verfassungsbeschwerde ist keine Entscheidung in der Sache gefallen. Bei der Klage ging es vor allem um die Frage, ob der Gesetzgeber durch das Negieren der gesetzlich definierten berechtigten Interessen der Zahnärzte die Verfassung verletzt hat. ZÄK-SH Barrierefreie Arztpraxen Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesregierung verpflichtet, gemeinsam mit der Ärzteschaft Maßnahmen zur Erhöhung der Anzahl barrierefreier Arztpraxen zu entwickeln. Zu diesem Zweck waren Vertreter von Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung sowie des GKV-Spitzenverbandes zu Gesprächen im BMG geladen. In dem Gespräch wurden der Sachstand sowie mögliche Aktivitäten erörtert. Das BMG erarbeitet nun ein Dokument, das die laufenden Projekte erfasst und ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung geeigneter Maßnahmen umfassen soll. Von der Zahnärzteschaft wurde in diesem Zusammenhang die notwendige Verbesserung der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen für die in der Praxis stattfindende Behandlung von Menschen mit Behinderungen angesprochen. Auch aus der Sicht des BMG wurde diesbezüglich Handlungsbedarf signalisiert. BZÄK 2 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

3 EDITORIAL Nach der Wahl ist vor der Wahl Kaum ist die neue Legislaturperiode der Zahnärztekammer eingeleitet, stehen uns schon die nächsten Wahlen in Schleswig-Holstein und im Bund bevor. Die Kammerversammlung hat sich eindeutig positioniert und viele junge und vor allem weibliche Delegierte in die Verantwortung gewählt. Erstmals in der über 60-jährigen Geschichte der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein ist eine Frau in den Vorstand der Zahnärztekammer gewählt worden. In den Ausschüssen Prävention und Zahnmedizinische Fachangestellte stellt das weibliche Geschlecht die Mehrheit. Genderdentistry mag zwar en vogue sein, aber wer in Schleswig-Holstein gewählt wird, entscheidet sich nicht daran, ob Mann oder Frau, sondern an der Kompetenz! Kommunalwahl 2013 Kompetenz erwarten wir zu Recht auch von unseren Lokal- und Bundespolitikern, die sich jetzt zur Wahl stellen. Am 26. Mai und 22. September haben wir die Wahl. Mag bei der Kommunalwahl noch das ein oder andere lokale Projekt, wie Biogas- oder Photovoltaikanlage, eine Rolle für die Stimmabgabe spielen, geht es bei der Bundestagswahl um mehr. Eigentlich um alles, denn Gesundheit ist doch das höchste Gut! Folglich hat auch die Gesundheitspolitik in allen Wahlprogrammen der Parteien einen herausragenden Stellenwert. Bundestagswahl 2013 Zwei Systeme stehen dem Wähler für seine Gesundheit zur Auswahl: 1. Das bewährte gegliederte Krankenversicherungssystem. 2. Die Bürgerversicherung mit gutem Klang und unbekannten Auswirkungen. Keine staatliche Einheitsversicherung, sondern den Erhalt des bestehenden Gesundheitssystems will die Regierungskoalition. Im bestehenden Gesundheitssystem profitieren auch die gesetzlich Versicherten von den Errungenschaften des medizinischen Fortschritts. Neue Diagnose- und Therapieverfahren kommen zunächst im privatärztlichen Bereich zur Anwendung. Erst wenn eine Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) nach 139a SGB V positiv ausfällt, kann der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Aufnahme in den Leistungskatalog der GKV beschließen. Innovative Gesundheitsleistungen werden also durch den Privatsektor erst ermöglicht. Die Bürgerversicherung findet sich in den Parteiprogrammen der Oppositionsparteien auf Bundesebene. Hier soll unter Einbeziehung aller Berufsgruppen der Weg in die, von der Regierungskoalition befürchteten, Einheitsversicherung geebnet werden. Wissenschaftler wie Prof. Jonas Schreyögg lehren uns, dass die Bürgerversicherung nicht durchgerechnet ist. Durch die Vermischung dreier Elemente: Einbezug von PKV-Versicherten Beitragserhebung auf Miet-, Zinsund Kapitalerträge Erhöhung oder Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze entziehen sich die Protagonisten einer validen Kosten-/Nutzenrechnung und verschweigen, dass die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze nur 13 % der Versicherten trifft, Kinder und nicht berufstätige Familienangehörige in der PKV eigene Beiträge zahlen, es zum massiven Abbau von Arbeitsplätzen in der PKV kommt. Schreyögg hält Beitragssatzsenkungen durch Einbezug PKV-Versicherter für unwahrscheinlich und zieht als Wissenschaftler das Fazit: Die Einführung der Bürgerversicherung wäre ein politisches Abenteuer mit unklarem Ausgang. Entscheidet Kompetenz bei Wahlen? Bürger zweifeln an der Kompetenz ihrer Politiker titelte der Stern nach einer Forsa-Umfrage im Jahr 2012: Auf die Frage, ob die meisten Politiker ihre Arbeit engagiert und sachgerecht verrichten, antworteten 66 Prozent der Befragten mit,nein. Anders bei uns: Die gewählten Delegierten sind stark engagiert. Kompetenz entscheidet also bei Wahlen, zumindest in unserer Profession! Einen herzlichen Dank an alle Delegierten, die sich bereits in jungen Jahren für den Berufsstand engagieren. Dass sie mit überzeugenden Voten gleich in Ämter gewählt worden sind, freut mich sehr. Dr. Michael Brandt Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

4 ZAHNÄRZTEKAMMER Konstituierende Kammerversammlung Spannende Vorstandswahl Schleswig-Holsteins Zahnärzte haben einen neuen Präsidenten: Die Zahnärztekammer (ZÄK SH) wählte den 55-jährigen Kieler Dr. Michael Brandt am 20. April in Kiel mit deutlicher Mehrheit für fünf Jahre an die Spitze des jetzt siebenköpfigen Vorstands. Ex-Präsident Dr. K. Ulrich Rubehn und sein bisheriger Vize traten zum zweiten Mal gegeneinander an. Spannung liegt in der Luft bei dieser ersten Sitzung der neuen Kammerversammlung. 52 der 53 Delegierten sind da. Dass die beiden Kandidaten Nerven wie Drahtseile haben müssen, ist mutmaßlich auch den 15 erstmals Gewählten klar. Im Vorfeld gab es Telefonate, fieberhafte s. Der Höhepunkt eines aufreibenden Kurzwahlkampfs steht bevor. Rubehn oder Brandt? Vor vier Jahren stellte sich die Frage schon einmal. Mit vier Stimmen Vorsprung zog der heute 64-jährige Zahnarzt Rubehn aus Elmshorn 2009 vorbei am amtierenden Vizepräsidenten Brandt. Loyale Zusammenarbeit, konstruktives Miteinander, Realitätssinn bescherte dem sechsköpfigen Vorstand Erfolg. Rubehn konnte als Vorsitzender des GOZ-Ausschusses der Bundeszahnärztekammer mit dem unter seiner Ägide erstellten GOZ-Kommentar punkten. Dafür bekommt er heute nochmals Lob. Darauf wird er seine Rede zuspitzen. Dass er als Erster ans Pult tritt, ist nicht seine Priorität. Ob Brandt mit ihm bei einer Wiederwahl erneut als Vize zusammenarbeiten könne, will er vorab wissen. Ich selbst kann es mir gut vorstellen. Meine Rede hängt von dieser Antwort ab, betont er. Das Plenum aber entscheidet, dass sich die Redner in der Reihenfolge der Vorschläge präsentieren sollen. Die gestellte Frage ist also weiter offen. Ich nehme die Herausforderung ernst. Es tut weh, wenn man die Säge von seinem Vize ans Bein gesetzt bekommt, räumt Rubehn ein. Dann zieht er Erfolgsbilanz: Ein Kostenmanagement, das den Kammerbeitrag auch nach 20 Jahren weiterhin stabil gehalten hat, herausragendes Standing der schleswig-holsteinischen Kammer bei Ärzten, anderen Heilberufen, Institutionen, der BZÄK, allen Landtagsfraktionen, im zuständigen Ministerium. Daran knüpfe er an. Für ihn persönlich stehe die GOZ-Arbeit in Berlin obenan, die ich zu Ende führen will. Das sei Dank seiner Erfahrung und seines Netzwerks möglich - aber nur in der Rol- 4 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

5 ZAHNÄRZTEKAMMER Fotos: Jörg Wohlfromm Ehemaliger Amtsinhaber Dr. K. Ulrich Rubehn und Herausforderer Dr. Michael Brandt. Gert Meyer-Truelsen leitete die Versammlung als ältestes Mitglied der Kammerversammlung bis zur Bildung des Wahlausschusses. le des Kammerpräsidenten. Ich kann auch den Kostenträgern auf Augenhöhe Paroli bieten. Wir brauchen solche Außenwirkung, wirbt er. Als Impulse für die künftige Kammerarbeit sieht er die breitere Unterstützung für junge Zahnärzte durch Fortbildung, die Stärkung des Generalisten, den Erhalt des Freien Berufs, die Ermutigung zur selbstständigen Berufsausübung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Effektive Öffentlichkeitsarbeit sei wichtig, doch eine Facebook-Seite gibt es mit mir nicht. Als Brandt vom bisherigen Vorstand Praxisführung, Dr. Kai Voss, vorgeschlagen ans Mikrofon tritt, könnte man eine Stecknadel fallen hören. Das ist die spannendste Versammlung, die Sie in den kommenden fünf Jahren erleben, wendet er sich an die Neuen. Schleswig-Holsteins Zahnärzte brauchen eine Alternative, die Kammer braucht Verjüngung. Dafür stehe ich. Dieser Meinung ist die Mehrheit im Vorstand. Er steuert auf den wunden Punkt zu. Ich bin sehr enttäuscht, gibt er zu. Bei der Wahl 2009 habe Rubehn erklärt, für eine Legislaturperiode anzutreten. Loyal habe man danach zusammengearbeitet. Verantwortung rechtzeitig auf jüngere Schultern zu übertragen, auf jemanden, der schon eingearbeitet ist, der auf bewährte Vorstandsmitglieder setzen und auch Neue fit machen will, wäre das Erfolgsmodell gewesen. Mein Wunsch hat sich nicht erfüllt. Die letzten Wochen seien nicht leicht gewesen für ihn als Teamspieler. Brandt verweist auf Netzwerke in Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, die auch er in 16-jähriger Vorstandsarbeit geknüpft habe. Der Informationsfluss wird mit mir besser sein, verspricht er. Wir werden mit weniger Vorstandssitzungen effektiver arbeiten. Ich will neue Medien besser nutzen. Kai Voss, den ich als Vizepräsidenten und Vorstand Praxisführung vorschlage, wird das vorbereiten. Ein Vorteil ist, dass ich als Kieler immer greifbar bin für die Kammer. Als Schwerpunkt hebt er die Freiberuflichkeit heraus. Ich will auch der Feminisierung Rechnung tragen. Zahnärztinnen müssen sich problemlos selbstständig machen können. Der Vorstand muss um ein siebtes Ressort für Prävention, besetzt mit Dr. Martina Walther aus Lübeck, ergänzt werden, um für die Zukunft gewappnet zu sein. Aufgefangen würden die Mehrkosten durch weniger Sitzungen und die Einsparung der Direktorenstelle im Heinrich-Hammer- Institut. Den Fortbildungsbereich solle Dr. Andreas Sporbeck aus Norderstedt übernehmen, Dr. Gunnar Schoepke aus Kiel das Praxispersonal- Ressort. Dr. Joachim Hüttmann aus Bad Segeberg, der mit Blick auf die KZV ggf. nicht für die gesamte Legis- Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

6 ZAHNÄRZTEKAMMER Konstituierende Kammerversammlung laturperiode für die Kammer zur Verfügung stehe, solle weiter die Öffentlichkeitsarbeit führen, Dr. Roland Kaden aus Heide das GOZ-Ressort. Und ein Ex-Präsident kann auch noch dreieinhalb Jahre im GOZ-Ausschuss der BZÄK wirken, widerspricht Brandt Rubehns Argumentation. Die Entscheidung ist gefallen: Past-Präsident Dr. K. Ulrich Rubehn gratuliert seinem Nachfolger. Während der Aussprache weht der Wind schärfer. Mehrere Redner äußern Enttäuschung über Rubehns Wende bei der Kandidatur. Der Antrag auf Ende der Debatte verhindert, dass die Formulierungen spitzer werden. Die auch von Hüttmann gestellte Frage, ob er sich nochmals auf ein Vize-Amt einlassen könne, beantwortet Brandt im Schlusswort: Ich stehe als Vizepräsident unter Uli Rubehn nicht zur Verfügung. Ich setze ganz Von der Kammerversammlung beschlossene Besetzung der Ausschüsse: Satzungsausschuss Tollhagen, Dr. Nils-Christian Kiel Snoyek, Eike Neumünster Brüller, Dr. Dierk Burg/Fehmarn Schiffer, Dr. Andreas Lübeck Haushaltshausschuss Rafail, Dr. Silvia Kiel Mahlke, Thorsten Hohn Großmann, Frank Bad Segeberg Rechnungsprüfungsausschuss Männel, Dr. Stefan Kiel Mohr, Dr. Henning Barmstedt Dreesen, Dr. Jens Lübeck Ausschuss Fort- und Weiterbildung Buechler, Dr. Michael Eckernförde Pohle, Dr. Lars Altenholz Stange, Dr. Claudia Tornesch Wolf, Dr. Bodo Kiel Ausschuss für Prävention Cleve, Dr. Hans-Hartwig Daum, Dr. Sabine Feddersen, Dr. Anna Katharina Kammer, Dr. Susanne Ausschuss Bad Oldesloe Tüttendorf Plön Schwarzenbek Zahnmedizinische Fachangestellte Strachanowski, Isabel Stange, Dr. Claudia Feddersen, Dr. Anna Katharina Ahrensburg Tornesch Plön Weis, Christian Rendsburg Sozialausschuss Werner-Huhmann, Dr. Kirsten Elmshorn Grobleben, Dr. Achim Rafail, Dr. Silvia Rabenkirch-Faulück Kiel Schlichtungsausschuss 7 Heilberufekammergesetz (Patientenschlichtung) Petersen, Dr. Jens-Uwe (Jurist) Kiel Nahmmacher-Pohle, Dr. Kathrin (Stellvertr., Juristin) Kiel Hansen, Dr. Arne Meldorf Einfeldt, Kay Flensburg Rafail, Dr. Silvia Kiel Werner-Huhmann, Dr. Kirsten Elmshorn Schiffer, Dr. Andreas Lübeck Snoyek, Eike Neumünster Kriens, Dr. Thomas Norderstedt Bartsch, Dr. Dr. Mirko S. Eckernförde Tollhagen, Dr. Nils-Christian Kiel Levering, Dr. Peer Bad Schwartau Prüfungsausschuss Kieferorthopädie 11 Weiterbildungsordnung Fischer-Brandies, Prof. Dr. Helge Kiel Kahl-Nieke, Prof. Dr. Bärbel (Stv.) Hamburg 6 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

7 ZAHNÄRZTEKAMMER Forderte eine Aussprache über die Kandidaten: Dr. Joachim Hüttmann Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Ruff (rechts) gratuliert dem neuen Vizepräsidenten Dr. Kai Voss Borchers, Dr. Nils Rendsburg Sommer, Dr. Thorsten (Stv.) Norderstedt Schiffer, Dr. Andreas Lübeck Tollhagen, Dr. Nils-Christian (Stv.) Kiel Prüfungsausschuss Oralchirurgie 11 Weiterbildungsordnung Wiltfang, Prof. Dr. Jörg Kiel Gaßling, Dr. Dr. Volker (Stv.) Kiel Bartsch, Dr. Dr. Mirko S. Eckernförde Holthaus, Dr. Volker (Stv.) Bad Segeberg Einfalt, Bernd Kiel Kleinsteuber, Dr. Christoph (Stv.) Lübeck GOZ-Ausschuss Sommer, Dr. Thorsten Wolf, Dr. Bodo Levering, Dr. Peer Norderstedt Kiel Bad Schwartau Versorgungswerk: Aufsichtsausschuss Ahrens, Marcus Ammersbek Christensen, Dr. Kay Lauenburg Männel, Dr. Stefan Kiel Der Wahlausschuss hatte alle Hände voll zu tun: (v. l. n. r.) Christopher Kamps, Justitiar, Dr. Kirsten Werner-Huhmann, Dr. Uwe Engelsmann Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

8 ZAHNÄRZTEKAMMER Konstituierende Kammerversammlung auf meine Bewerbung hier als Präsident dieser Zahnärztekammer. Rubehn behält die Nerven, drückt Bedauern aus. Es ist falsch, wenn die Versammlung nur auf ein Pferd setzt, mahnt er. Danach wird geheim und in der Kabine gewählt. Das Ergebnis ist deutlich: 34 Delegierte haben sich für Brandt entschieden, 18 für Rubehn. Stehende Ovationen signalisieren dem neuen Präsidenten Rückhalt. Warb für den Wechsel: Bernd Einfalt Rubehn gratuliert als Erster und ist wie im Privatleben Sportsmann. Michael, ich wünsche Dir im Sinne dieser Kammer eine glückliche Hand. Ich gönne Dir das gute Ergebnis, sagt er. Die Jagd ist beendet, das Wild lebt, also war s eine gute Jagd. Ich habe das Amt gern ausgeübt und verstehe das Wahlergebnis nicht als Misstrauen, sondern als Votum für Verjüngung. Letzte Feinabstimmung vor der Versammlung: Wie lange wird s wohl dauern? Brandt kann sich nach dem emotionalen Endspurt nur kurz sammeln. Nahtlos geht es in die Wahl der Vorstandsmitglieder. Voss erhält als Vize 46 Stimmen, Kaden 50, Schoepke 45, Sporbeck 45. Dann erneut Diskussion: Nicht alle begrüßen das Abstimmverfahren beim sechsten Vorstandssitz. Das Plenum soll für Hüttmann (Öffentlichkeitsarbeit) oder Walther (Prävention) votieren. Danach soll im siebten Schritt das unbesetzte Amt vergeben werden. Voss stellt klar, man sei damit angetreten, dass wir sieben Vorstandsämter haben. Die erste Entscheidung fällt mit 31 Stimmen für Walther. Dann wird Hüttmann mit 28 Ja-Stimmen gewählt. Vor den Delegierten liegen jetzt noch Stunden mit Wahlvorschlägen, Wahl- 8 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

9 ZAHNÄRZTEKAMMER Der neugewählte Vorstand der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein: Dr. Michael Brandt, Kiel Präsident Dr. Kai Voss, Kirchbarkau Vizepräsident, Vorstand Praxisführung Dr. Roland Kaden, Heide Vorstand Gebührenrecht Dr. Gunnar Schoepke, Kiel Vorstand Praxispersonal Dr. Andreas Sporbeck, Norderstedt Vorstand Fortbildung Dr. Martina Walther, Lübeck Vorstand Prävention Besprechung der Lübecker Delegierten Dr. Mareike Ott-Brenker, Dr. Jörg-Peter Rosemann und Dr. Jens Dreesen (re.) Dr. Joachim Hüttmann, Bad Segeberg Vorstand Öffentlichkeitsarbeit gängen, Diskussionen. Der Wahlausschuss, bestehend aus Justitiar Christopher Kamps als Vorsitzendem sowie Dr. Kirsten Werner-Huhmann und Dr. Uwe Engelsmann, arbeitet unter Hochdruck. Nicht nur für sie, die Delegierten, geht um Uhr ein Tag zu Ende, der in Erinnerung bleiben wird. Auch das Team der Verwaltung, Chefsekretärin Mareile Klieme sowie Silke Schenk, und Kammergeschäftsführer Dr. Thomas Ruff spüren nach über acht Stunden höchster Konzentration, was sie geleistet haben. CORNELIA MÜLLER Ehrenpräsident Dr. Horst Bremer (Mitte) liegt die Zahnärztekammer, der er 16 Jahre als Präsident vorstand, immer noch sehr am Herzen. Umso mehr bedauerte er es, dass er auf der Konstituierenden Kammerversammlung und der Sylter Woche in diesem Jahr nicht dabei sein konnte. Für die per Telegramm übermittelten Glückwünsche zur ihrer Wahl bedankten sich Kammerpräsident Dr. Michael Brandt (links) und Vizepräsident Dr. Kai Voss (rechts) und informierten ihn über die Ergebnisse der Kammerversammlung. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

10 ZAHNÄRZTEKAMMER IBB-Veranstaltung zum ZahnÄrztetag Gesundheitsversorgung 2014: Optionen, Chancen, Ge hatte die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein den Informationsabend im Rahmen der Initiative Berufspolitische Bildung vor dem Schleswig-Holsteinischen ZahnÄrztetag in Neumünster überschrieben. Ziel war, die gesundheitsökonomische Perspektive vor der Bundestagswahl zu beleuchten und anhand praktischer Erfahrungen auszuloten. Gastreferent Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Direktor des Hamburg Center of Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg und des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf, lieferte den Hintergrund dafür mit seinem Referat. Bürgerversicherung, Vereinheitlichung des Honorierungssystems gewissermaßen die BEMA-tisierung, Korruption im Gesundheitswesen, der nicht mehr funktionierende Generationenvertrag: Es gibt viele gesundheitspolitische Baustellen, die uns umtreiben, leitete Kammerpräsident Dr. K. Ulrich Rubehn den Abend ein. Wir sind gespannt auf Ihren Ausblick auf die Konsequenzen, sollte die Politik die Bürgerversicherung durchsetzen. unzureichende Qualitätstransparenz gehörten dagegen zu den Hauptursachen der scheinbaren Misere, betonte er. Scheinbar insofern, als dass das deutsche Gesundheitssystem tatsächlich besser funktioniert und gerechter ist, als gesagt wird. Die Priorität gehört nach seiner Auffassung einer Weiterentwicklung des Nebeneinanders von gesetzlicher und privater Krankenkenversicherung, die einer regelmäßigen Evaluation unterzogen ist. Die Zwei-Klassen-Medizin, mit der für die Bürgerversicherung argumentiert wird, ist aus der Luft gegriffen. Es gibt sie gar nicht, demontierte er die These, Privatversicherte seien besser abgesichert. Viele Betroffene wissen gar nicht, dass sie teils deutlich unterversichert sind oder in einigen Bereichen weniger Leistungen erhalten als in der GKV. Die Versicherungspflicht für alle Selbstständigen macht keinen Sinn, wenn es keine Mindeststandards im Basistarif gibt. Kürzere Wartezeiten auf eine Behandlung als angeblicher Leistungsvorteil wenn sie überhaupt zum Tragen kämen fielen erst ab einer Differenz von 30 Tagen ins Gewicht. Doch das kommt so gut wie nicht vor. Bei übereinstimmender Überzeugung, dass Versicherten der GKV mehr Eigenverantwortung und Selbstbehalt zugemutet werden muss, hatten die Fragesteller doch an einigen Stellen zu schlucken. Für uns sind neue Argumente dabei, stellte Kammervizepräsident Dr. Michael Brandt, fest. Rubehn wollte wissen, ob eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze aus Sicht eines Ökonomen verfassungswidrig sei, denn dann würden ja einige für die gleiche Leistung über- Vor den 25 Teilnehmern darunter viele neu gewählte Kammerdelegierte durchforstete Gesundheitsökonom Schreyögg das Dickicht der Probleme gründlich und im Sauseschritt. Dass der demografische Wandel der Kostentreiber ist, widerlegte er. Die hohe Zahl ineffektiver Arztbesuche, Fehlanreize für Behandler und Kliniken, proportional viel bezahlen. Tendenziell nein, meinte Schreyögg. Ich bin überzeugt davon, dass man an dieser Schraube drehen wird. Doch ich bezweifle, dass es zu einer Aufhebung kommt. Der KZV-Vorstandsvorsitzende Dr. Peter Kriett wollte Zahnärzte stärker ins Licht gerückt sehen mit der Frage: 10 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

11 ZAHNÄRZTEKAMMER fahren Halten Sie Einzel- und Selektivverträge für sinnvoll, würde das die Effizienz erhöhen? Schreyögg sagte auch hier: Nein. Er bezweifele, dass kleinere Praxen die Qualität allein sichern könnten. KV und KZV haben eine wichtige Stabilisierungsfunktion. Wenn alle Krankenkassen mit den Zahnärzten Schleswig-Holsteins Einzelverträge abschließen sollten, hätten wir einen Vertragsaufwand, der jeder Effizienz widerspricht. Eine vollständige Abschaffung des kollektiven Systems bringt keine Vorteile. Dr. Michael Brandt (li., ehemaliger Vizepräsident) und Dr. K. Ulrich Rubehn (re., Past-Präsident) mit dem Referenten Prof. Dr. Jonas Schreyögg Dr. Stefan Männel merkte mit Blick auf versorgt wird. Das würden aus meiner mehr Qualitätsstandards als ökonomisches Steuerungselement an: Me- Dr. Christoph Kleinsteuber wollte wis- Sicht viele Zahnärzte begrüßen. diziner sollen für den Patienten da sen, ob das Zusammenfassen der gesetzlich Versicherten in einer einzigen sein. Eine rein ökonomische Betrachtung weist in die falsche Richtung. GKV ökonomischer als die gegenwärtige Zersplitterung sei. Es gibt keine Der Mangel an Ärzten in der Fläche sei doch bereits eine der Folgen. Zahlen, aus denen wir lernen könnten, räumte der Referent ein. Eine Der Wissenschaftler widersprach. Das sehe ich nicht so pessimis- starker Kassen werde deren Markt- verstärkte Konsolidierung ohnehin tisch. Das Umfeld für Ärzte ist in macht noch erhöhen, was kritisch zu Deutschland sehr gut. Von der Qualitätssicherung profitieren auch die Me- nicht, dass es über die größeren Kassen betrachten sei. Optimal ist es aber diziner. Qualitätsorientierte Vergütung hinaus noch so viele kleine BKK gibt. hat den positiven Effekt, dass es mehr Zum Abschluss von Isabel Strachanowksi gefragt nach dem im Geld gibt, wenn der Patient sehr gut internationalen Vergleich besten Gesundheitssystem, schloss Schreyögg: Das französische System hat gewisse Vorteile. Und in den USA mögen sich ganz reiche Patienten besonders gut versorgt fühlen. Unter dem Aspekt der Effizienz und aus der Position der Patienten aber ist das deutsche System mit GKV und PKV an der Spitze. Außerdem ist der Entscheidungsspielraum, den die Leistungserbringer in Deutschland haben, einzigartig. Aber wir könnten noch effektiver sein mit mehr Selbstverantwortung. Das müssen wir auch angesichts der finanziellen Herausforderungen. CORNELIA MÜLLER Lesen Sie auch den Gastkommentar von Prof. Schreyögg auf Seite 31. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

12 ZAHNÄRZTEKAMMER Das neue Patientenrechtegesetz Mehr Rechte für Patienten mehr Pflichten für Ärzte Am 26. Februar 2013 ist das in der Öffentlichkeit viel diskutierte sog. Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Anliegen des Gesetzgebers war es, die bislang in verschiedenen Gesetzen zu findenden sowie durch Rechtsprechung entwickelten Patientenrechte zu bündeln und auf eine klare, rechtssichere gesetzliche Grundlage zu stellen. Zudem sollen mit diesem Gesetz die Rechte des Patienten gestärkt werden, der als mündige Person den Ärzten und Zahnärzten informiert und aufgeklärt auf Augenhöhe gegenübertreten soll. Patientenrechte waren auch schon vor dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im deutschen Recht verankert. Da sie aber auf unterschiedliche Gesetze verteilt waren und zusätzlich durch die Rechtsprechung entwickelt und ausdifferenziert wurden, waren die unterschiedlichen Rechtsansprüche des Patienten für den juristischen Laien schwer zu überblicken. Damit soll nun Schluss sein. Die Patientenrechte finden sich nunmehr zusammengefasst in den 630a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Im Einzelnen: I. Behandlungsvertrag ( 630a und b BGB) Wichtiger Bestandteil des Patientenrechtegesetzes ist die Normierung des Behandlungsvertrages als eine neue besondere Form des Dienstvertrages. Der Gesetzgeber ist damit der Rechtsprechung gefolgt, die den Behandlungsvertrag bereits in der Vergangenheit ebenfalls als Dienstvertrag qualifiziert hatte. Der Behandlungsvertrag wird nunmehr definiert als eine Zusage einer medizinischen Behandlung eines Patienten durch den Behandelnden gegen Vergütung, soweit nicht ein Dritter wie die gesetzliche Krankenversicherung zur Zahlung verpflichtet ist. In Abgrenzung zum sog. Werkvertrag, der beispielsweise für zahntechnische Leistungen im Innenverhältnis zwischen Zahnarzt und Zahntechniker gilt, schuldet der Zahnarzt bei einem Dienstvertrag keinen Behandlungserfolg, sondern er wird lediglich zur fachgerechten Vornahme der Behandlung verpflichtet. Begründet wird dies damit, dass ein Erfolg der Behandlung am lebenden Organismus wegen der Komplexität der Vorgänge im menschlichen Körper, die durch den Menschen kaum zu beherrschen ist, im Allgemeinen nicht garantiert werden kann. Fachgerecht bedeutet, dass die Behandlung nach den allgemein fachlichen Standards zu erfolgen hat. Hierfür maßgeblich sind regelmäßig Leitlinien, die von wissenschaftlichen Fachgesellschaften vorgegeben werden. Darüber hinaus ist für besondere Fachbereiche der sogenannte Fachzahnarztstandard zu beachten, der für das jeweilige Fachgebiet zum Zeitpunkt der Behandlung maßgeblich ist. Schließlich muss sich der Zahnarzt regelmäßig fortbilden und die einschlägigen Fachzeitschriften seines Fachgebietes lesen. II. Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten ( 630c BGB) In 630c BGB hat der Gesetzgeber zunächst die Selbstverständlichkeit festgeschrieben, dass Zahnarzt und Patient zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken sollen. Ausfluss hiervon ist eine gegenseitige Informationspflicht von Zahnarzt und Patient. So hat der Patient dem Zahnarzt für die Behandlung bedeutsame Umstände mitzuteilen und ihm auf diese Weise ein Bild von seiner Person bzw. seiner körperlichen, geistigen und seelischen Verfassung zu vermitteln. Sollte der Patient hiergegen verstoßen, kann ihn im Schadensfall unter Umständen ein Mitverschulden treffen. 1. Informationen zur Behandlung Der Zahnarzt wiederum hat dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn und im weiteren Verlauf der Behandlung sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern. Dies gilt insbesondere für die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen und entspricht der bereits von der Rechtsprechung entwickelten sog. thera- 12 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

13 ZAHNÄRZTEKAMMER peutischen Aufklärung bzw. Sicherungsaufklärung. 2. Information über Behandlungsfehler Erkennt der Zahnarzt zudem eigene oder fremde Behandlungsfehler, hat dieser den Patienten hierüber zu unterrichten, wenn der Patient ihn hiernach fragt oder wenn dies zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren erforderlich ist (z. B. Via falsa bei einer Wurzelkanalbehandlung oder Endo-Füllungsmaterial in der Kieferhöhle). In diesem Zusammenhang ist zweierlei zu beachten: Zum einen: Die Informationspflicht kann nur soweit reichen wie die eigenen Kenntnisse des Zahnarztes; eine darüber hinausgehende Recherchepflicht des Zahnarztes besteht nicht. Zum anderen: Der Gesetzgeber hat zwar festgelegt, dass die Information des Zahnarztes über einen eigenen Behandlungsfehler nur mit dessen Zustimmung gegen ihn in einem Strafoder Bußgeldverfahren verwendet werden darf. Er hat allerdings offengelassen, wie diese Information in einem etwaigen Schadenersatz- und/ oder Schmerzensgeldprozess zu bewerten ist. 3. Information über Kosten Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass der Zahnarzt den Patienten über die Kosten einer Behandlung zu informieren hat, wenn er weiß oder sich aus den Umständen hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Behandlungskosten durch einen Dritten, also in der Regel den Krankenversicherer, nicht vollständig übernommen werden. In diesem Fall muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Behandlungskosten in Text- Foto: prodente e.v. form unterrichten. Es ist also nicht mehr ausreichend, den Patienten mündlich über privat zu tragende Kosten zu unterrichten. Hierbei ist grundsätzlich zwischen gesetzlich und privat krankenversicherten Patienten zu unterscheiden. Bei gesetzlich Krankenversicherten ist davon auszugehen, dass dem Vertragszahnarzt bekannt ist, welche Leistungen zum BEMA-Katalog gehören und damit erstattungsfähig sind, da dieser auch die Abrechnung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung vorzunehmen hat. Ist eine Behandlung geplant, die nicht dem BEMA unterfällt oder im Rahmen des Festzuschussoder Mehrkostensystems private Zuzahlungen erforderlich macht, hat der Zahnarzt ungeachtet von mit dem Patienten zu schließenden Mehrkostenoder Vergütungsvereinbarungen zusätzlich den Patienten wie beschrieben vorher schriftlich zu informieren. Anders stellt sich die Situation bei privat krankenversicherten Patienten dar. Hier liegt es grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Patienten, Kenntnisse über Inhalt und Umfang des mit der Krankenversicherung geschlossenen Versicherungsvertrages zu haben. Aber auch hier kann eine wirtschaftliche Informationspflicht des Zahnarztes bestehen, wenn der Zahnarzt auch im Verhältnis zu einem Privatpatienten einen Informationsvorsprung hat. Dies ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, die wegen fehlender medizinischer Notwendigkeit offensichtlich nicht von den privaten Krankenversicherungen als erstattungsfähig anerkannt werden. 4. Ausnahmen von der Informationspflicht Die aufgeführten Informationspflichten des Behandelnden bestehen jedoch ausnahmsweise dann nicht, wenn die Behandlung unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Information ausdrücklich verzichtet hat. III. Einwilligung ( 630d BGB) Vor der Durchführung einer medizinischen Maßnahme hat der Zahnarzt die Einwilligung des Patienten einzuholen, die jedoch nur dann wirksam ist, wenn der Patient zuvor gemäß der nachstehend erläuterten Regelung des 630e BGB aufgeklärt worden ist. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

14 ZAHNÄRZTEKAMMER Das neue Patientenrechtegesetz 1. Einwilligungsfähigkeit Für die Einwilligungsfähigkeit maßgeblich ist die natürliche Willensfähigkeit des Patienten. Grundsätzlich wird ein Volljähriger als einwilligungsfähig anzusehen sein. Bei Minderjährigen kommt es auf den Einzelfall an. Hier kann die Einwilligung der Eltern als gesetzliche Vertreter, des Minderjährigen allein oder auch des Minderjährigen und seiner Eltern einzuholen sein. 2. Ausnahme von der Einwilligung Kann eine Einwilligung für eine unaufschiebbare Maßnahme nicht rechtzeitig eingeholt werden, darf diese durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. 3. Widerruf der Einwilligung Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten ist es diesem schließlich möglich, die Einwilligung jederzeit und ohne Angaben von Gründen formlos zu widerrufen. IV. Aufklärungspflichten ( 630e BGB) Über die allgemeinen Informationspflichten des 630c BGB hinaus treffen den Zahnarzt auch die auf die konkrete Behandlung bezogenen Aufklärungspflichten, was insoweit der bisherigen sog. Eingriffs- und Risikoaufklärung (Selbstbestimmungsaufklärung) entspricht. Diese ist notwendige Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung des Patienten in die Behandlungsmaßnahme. 1. Inhalt der Aufklärung Hierzu ist es erforderlich, dass der Zahnarzt den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentliche Umstände aufklärt. Beispielhaft nennt das Gesetz hier Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussicht. Was die Risiken einer Maßnahme anbelangt, sollte hier im Zweifel auch über seltene Risiken aufgeklärt werden. Außerdem ist der Patient auch auf etwaige alternative Behandlungsmethoden hinzuweisen. 2. Art der Aufklärung Die Aufklärung hat mündlich, rechtzeitig und verständlich zu erfolgen und ist von dem Zahnarzt oder einer Person durchzuführen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt. Da das Gesetz keine ausdrückliche Regelung zur Zulässigkeit der Aufklärung durch nichtzahnärztliche Mitarbeiter bei delegierbaren Leistungen enthält, ist zu empfehlen, dass die Aufklärung auch in diesem Bereich allein durch den Zahnarzt selbst durchgeführt wird. a) mündliche Aufklärung Was den Grundsatz der Mündlichkeit anbelangt, ist zu beachten, dass dem Patienten die Möglichkeit eröffnet werden soll, in einem persönlichen Gespräch mit dem Zahnarzt auch Rückfragen zu stellen. Lediglich ergänzend kann daher auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält. Unterzeichnet der Patient Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung stehen, so sind ihm hiervon Abschriften auszuhändigen. b) rechtzeitige Aufklärung Im Hinblick auf die Rechtzeitigkeit der Aufklärung ist zu beachten, dass sich bestimmte Fristen für die Zeit zwischen der Aufklärung und der Einwilligung nicht pauschal festlegen lassen. Die Aufklärung muss auf jeden Fall so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient eingehend das Für und Wider einer Maßnahme abwägen und damit seine Entscheidungsfreiheit und sein Selbstbestimmungsrecht wahren kann. Bei operativen Eingriffen wird regelmäßig eine Aufklärung am Vortag des Eingriffs ausreichend sein. Bei eilbedürftigen Eingriffen kann die Bedenkzeit im Einzelfall auch verkürzt sein, um einen Eingriff noch am gleichen Tag zuzulassen. c) verständliche Aufklärung Was die Verständlichkeit der Aufklärung anbelangt, sollte die Aufklärung schonend und in einer dem körperlichen, geistigen und seelischen Zustand des jeweiligen Patienten entsprechenden Art und Weise erfolgen. Fachbegriffe sollten möglichst vermieden oder genau erklärt werden. Bei Patienten, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, ist gegebenenfalls ein Dolmetscher auf Kosten des Patienten hinzuzuziehen. 3. Ausnahmen von der Aufklärung Eine Aufklärung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist oder der Patient auf die Aufklärung ausdrücklich verzichtet hat. 4. Einwilligungsunfähige Patienten Schließlich muss im Falle eines einwilligungsunfähigen Patienten nicht nur der zur Einwilligung Berechtigte, sondern auch der einwilligungsunfähige Patient, seinem Verständnis entsprechend, aufgeklärt werden. CHRISTOPHER KAMPS Justitiar Der Beitrag wird in der Juni-Ausgabe des Zahnärzteblattes fortgesetzt. 14 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

15 ZAHNÄRZTEKAMMER Dr. Siegfried Reinke 60 Jahre Kollege Dr. Siegfried Reinke wurde im Mai 1953 in Lübeck geboren. Lübecks sieben Türme sollen uns durch seine Vita leiten: Der 1. Turm steht für Reinkes glückliche Kindheit. Zusammen mit vielen Freunden entwickelte er seine Liebe zur Natur. So wurde der Grundstein gelegt für ein soziales Miteinander und seine umsichtige, vermittelnde und gemeinschaftliche Art. Der 2. Turm steht für die Schulzeit, die in der Volksschule beginnt und 1974 mit dem Abitur im altsprachlichen Zweig des Katharineums zu Lübeck abschließt. Die hier erworbene Eloquenz ist ein weiterer Baustein in Reinkes Leben, hat er doch in Versammlungen stets gute Formulierungen gefunden, die sowohl Inhalte als auch Kontroversen auf den Punkt brachten. Gleiches gilt für seine Schriftwechsel für den Verein Lübecker Zahnärzte und seine vermittelnde Art in der Patientenberatung bei der Verbraucherzentrale. Der 3. Turm steht für die berufliche Ausbildung und Arbeit als Zahntechniker. Mit Blick auf den 4. Turm sehen wir Licht und Schatten: Zwar bekam Kollege Reinke 1981 einen Studienplatz, doch gleich im ersten Semester überschattete ein schwerer Autounfall mit einem Geisterfahrer seine Studentenzeit. Dieser Rückschlag fand sein glückliches Gegengewicht in der Hochzeit mit seiner Frau Rosel 1984 und den Kindern Julia und Christoph. Nach dem Staatsexamen 1987 nutzte Reinke die Assistentenzeit, um sich in ganz Schleswig-Holstein umzusehen. Doch zur Niederlassung zog es ihn im April 1989 nach Lübeck zurück. Der 5. Turm steht auf historischem Boden, denn wir alle haben die Bilder von der Grenzöffnung vor Augen. Nun lag seine Praxis nicht mehr in einer Sackgasse sondern an einer Durchgangsstraße. Reinke hat mehrere Assistenten und Azubis ausgebildet und zudem 1993 seine Promotion in Hamburg bei Prof. Gülzow abgeschlossen. Eine monatelang dauernde Gebäudesanierung nutzte Reinke 2008, um Norwegisch zu lernen und auch in Norwegen tätig zu werden. Der 6. Turm kennzeichnet das ehrenamtliche Engagement des Kollegen Reinke. Früh bestand ein großes, berufspolitisches Interesse, und so hat er sich in die KZV-Vertreterversammlung wählen lassen und war vier Jahre gleichzeitig auch Kammer-Delegierter wurde er als Nachfolger von Dr. Behrens zum Vorsitzenden des Vereins Lübecker Zahnärzte gewählt und bekleidete dieses Amt 18 Jahre. Hier hat er sich besonders für Kollegialität eingesetzt und für die Vertretung der Lübecker Interessen in allen Körperschaften. Er war Sozialrichter in Kiel und ist am Landessozialgericht in Schleswig tätig, arbeitet in mehreren KZV-Ausschüssen mit und hatte sich auch in der Kammer als Ausbildungsberater und im Helferinnenausschuss eingebracht. Mit Blick auf seine Hobbies schließt sich der Kreis unseres Bildes der sieben Türme, auf der Altstadtinsel von einem Ring von Wasser umgeben. Denn am Wasser fühlt er sich wohl. Ob Bootfahrten, Angeln oder einfach nur am Wasser zu spazieren ist sein Metier. Er verreist gern, lieber in den Schnee als in die Hitze des Südens. Entspannung und Ausgleich findet er bei Musik, zupft gern zu Hause die Klampfe und singt dazu und ist zudem im Kiwanisclub Lübeck aktiv. Ich möchte den Kollegen Siegfried Reinke ehren als jemanden, der, auch wenn es schwierig wird, den Ton zu wahren weiß, der Gelassenheit an den Tag legt, wenn es zäh und langwierig wird, und der sein Ziel nicht aus den Augen verliert. Er ist ein Freiberufler mit großem beruflichem, sozialem und familiärem Engagement, ich gratuliere auch im Namen des Vereins Lübecker Zahnärzte zum Geburtstag und wünsche weiterhin Gesundheit, Schaffenskraft und Lebensfreude. DR. MARIANNE STAHL 2. Vorsitzende Verein Lübecker Zahnärzte e.v. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

16 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Aus Fehlern lernen 20. ZahnÄrztetag in Neumünster Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten. Der Satz, der vom chinesischen Philosophen Konfuzius überliefert ist, darf als universelle Wahrheit gelten. Denn, so konstatierte KZV-Vorstandsvorsitzender Dr. Peter Kriett zu Beginn seiner Rede zur Eröffnung des 20. Schleswig- Holsteinischen ZahnÄrztetages: Misserfolge und Komplikationen aus Fehlern lernen: Dieses Thema ist uralt und brandneu zugleich. Seit Menschengedenken werden Erfahrungen überliefert, die aus überlebten Fehlern und gelebten Misserfolgen und Komplikationen gewonnen wurden. Allerdings war bei geringer Lebenserwartung und ohne Kommunikation über den Wohnort hinaus die Verbreitung von Erkenntnissen über Jahrhunderte eher marginal. Dies änderte sich mit der Entdeckung des Buchdruckes. Erkenntnisse aus Misserfolgen und Komplikationen waren von nun an auch einem Personenkreis zugänglich, der sich persönlich nicht begegnen konnte. Eine Entwicklung von immenser Tragweite: Die ständigen Weiterentwicklungen der Medien machen es möglich, dass heute jeder neueste Erkenntnisse nutzen kann, wenn er es will. Doch ist diese digitale Demokratisierung des Wissens ein Garant für nachhaltigen Fortschritt? Mitnichten, stellte Dr. Kriett fest. Denn leider hat sich in dem übergroßen Informationsangebot auch viel Datenmüll versteckt. Doch wer deckt den Unsinn, das Nutzlose oder die Desinformation auf, wenn zeitintensive kritische Auseinandersetzung durch die tägliche Internetsofortinformation verdrängt wird? Manche meinen sogar, Erfahrungswissen sei durch die Internetdienste entbehrlich geworden, weil das Gewünschte immer und überall zur Verfügung steht. Aber gerade in einer Zeit, in der der kenntnisfreie Sachverstand dank der modernen Medien seine Erfolge feiert, ist die Beständig- Plädierte für eine selbstkritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen: Dr. Peter Kriett keit des Erfahrungswissens notwendiger denn je. einem Ringen um staatliche Qualidiskussion im Gesundheitswesen, die Dr. Kriett plädierte vor den tätsstandards und die Definition staatlicher Eingriffsermächtigung gleicht. rund 800 Zahnärzten für eine selbstkritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und dem aktuel- des Staates, um Fragen zu beantwor- Dr. Kriett: Benötigen wir Eingriffe len Forschungs- und Wissenstand: ten wie: Was können wir in Zukunft Nur das Verstehen um das Warum besser machen? Was ist ein beherrschbares Risiko? Was passiert bei macht selbstständige Entscheidungen erst möglich. Fließbandähnliches Studieren und Entprofessionalisierung willigung? Was sind Dokumenta- unzureichender Aufklärung und Ein- stehen diesem Ziel entgegen. tionsfehler? Wer entscheidet über mangelnde Eignung oder Kompetenz? Wann liegt ein grober Behand- Dass das Motto des 20. ZahnÄrztetages Misserfolge und Komplikationen aus Fehlern lernen tatsächcher Arzt im Saal der Holstenhallen lung- oder Befundfehler vor? Manlich brandaktuell ist, zeigt unter anderem die derzeit laufende Qualitäts- Frage, wie zum Zeichen, dass zu nickte nach der einen oder anderen viel Fotos: Thomas Eisenkrätzer 16 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

17 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Eingriff keine Lösung ist. Unabhängig davon hat das sogenannte Patientenrechtegesetz Fakten geschaffen, die geeignet sind, dass Anwälte Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderungen in die Nähe amerikanischer Größenordnungen treiben, sagte Dr. Kriett, der am Schluss seiner Rede die Messlatte für den Erfolg des Zahn- Ärztetages legte: Uns kann es nicht darum gehen, berechtigte Ansprüche von Patienten abzuwehren, sondern Komplikationen zu vermeiden, die Ansprüche von Patienten auslösen. Wenn der heutige ZahnÄrztetag dazu beiträgt, diese Ziele zu erreichen, bewegen wir uns in die richtige Richtung. Das Motto des 20. ZahnÄrztetages Misserfolge und Komplikationen aus Fehlern lernen stand selbstverständlich auch im Zentrum des Grußwortes von Dr. K. Ulrich Rubehn, zum Zeitpunkt des ZahnÄrztetages noch Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Dabei ging Dr. Rubehn mit dem Gesetzgeber ins Gericht: Der Generalfehler der Politik ist der Eingriff in ein selbstständiges Prof. Dr. Georg Meyer: Form is function Handeln. Wer immer neue Lasten für den Selbstständigen und freiberuflichen Unternehmer einführt, der macht eigentlich Botox-Injektionen in beide Hände. Und das führt zur Lähmung. Wenn die Lasten für die Praxis zu groß werden und der Unternehmer nichts mehr leisten kann, dann wird der Unternehmer irgendwann zum Unterlasser. Damit es nicht dazu kommt und dem Zahnarzt Begriffe wie Gutachter, Schlichtung, Regress oder Gerichtsverfahren erspart bleiben, appellierte Dr. Rubehn an die Gäste: Lernen Sie aus den Fehlern anderer und bedenken Sie immer: Durch Schaden wird man nicht unbedingt klüger, aber leider oft ärmer. Fehler müssen aber nicht immer menschlich sein, in manchen Fällen liegt ein Fehler auch in der Natur. So kann es bei der natürlichen Entwicklung des Kiefergelenks bereits zu Fehlentwicklungen kommen. Die Störungen können schlimme Folgen haben, wenn der Zahnarzt diese nicht richtig behandelt. Wie Störungen beim geometrischen Zusammenspiel der Zähne und der Kiefergelenke er- Dr. K. Ulrich Rubehn: Neue Lasten sind für Praxen wie Botox-Injektionen in beide Hände kannt und solche okklusalen Abweichungen korrigiert werden können darum ging es im ersten Fachvortrag von Prof. Dr. Dr. h. c. Georg Meyer, Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Endodontologie an der Ernst-Moritz-Arndt- Universität Greifswald. Wenn der Biss nicht stimmt, dann liegt oft eine Funktionsstörung vor. Und,Form is function, zitierte Prof. Meyer eines der Prinzipien des US-amerikanischen Architekten Frank Lloyd Wright. Im ungestörten Kausystem griffen Zähne im Schlussbiss zahnradartig ineinander. Störungen der Kaufunktion, die zu einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) führen können, würden daher in erster Linie durch okklusale Abweichungen verursacht. Dabei belege die aktuelle Forschung nachhaltig, dass CMD ein entscheidender Risikofaktor sein kann, für Krankheitssymptome der Pulpa, des Zahnhalteapparates und der Kiefergelenke, aber auch für Tinnitus, Kopfund Gesichtsschmerzen sowie Halswirbelsäulen- und Rückenprobleme. Kenntnisse der Gesetzmäßigkeiten von Form und Funktion natürlicher Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

18 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG 20. ZahnÄrztetag in Neumünster Zähne sind Voraussetzung für die Kauflächengestaltung von Füllungen sowie für das Einschleifen von Inlays, Kronen und Brücken, aber auch für das Verständnis von CMD, erklärte Prof. Meyer. Der Weg zur perfekten Okklusion führe über diagnostisches Einschleifen, die Korrektur von Füllungen oder den Einsatz einer Schienentherapie. Um die natürlichen physiologischen Verhältnisse im neuromuskulären System wieder herzustellen, sei allerdings eines ganz wichtig: Die Restauration muss auf Haardicke genau durchgeführt werden. Nur so können alle exzentrischen Bewegungen störungsfrei verlaufen, plädierte Prof. Meyer an seine Kollegen. Wie aus eigenen Fehlern gelernt werden kann, zeigte im Anschluss Dr. Raphael Borchard, Facharzt für Oralchirurgie aus Münster. Offen und eindrucksvoll schilderte er, aus seiner langjährigen Praxiserfahrung, zahlreiche Komplikationen in der Parodontaltherapie. Die häufigsten Fehlerquellen lägen in der fehlenden oder geringen Operations-Erfahrung und Geballtes Praxiswissen in zwei Vorträgen: Dr. Raphael Borchard den nicht vorhandenen personellen und räumlichen Voraussetzungen für die Vorbehandlung und die Nachsorge. Auf Seiten der Patienten nannte er die schlechte Mundhygiene und eine zu geringe Teilnahme an den Nachsorge-Maßnahmen. Dr. Borchard appellierte an die Teilnehmer des 20. ZahnÄrztetages: Nehmen Sie sich unbedingt Zeit, um die richtigen Konsequenzen ziehen zu können und erstellen Sie ein klares Therapiekonzept für die Parodontalbehandlung. Wie ein solches Konzept aussehen könnte auch dafür brachte er Beispiele. Am Schluss seines Vortrags betonte Dr. Borchard noch einmal die Bedeutung des ganzen Praxisteams bei der Behandlung parodontaler Erkrankungen: Die Motivation der Patienten, zur optimierten Mundhygiene und Ausschaltung von Risikofaktoren wie das Rauchen, trägt erheblich zum Behandlungserfolg bei. Prof. Dr. Bernd Klaiber: An erster Stelle stehen die Fehler des Arztes, dann die Mundhygiene des Patientin und zuletzt die Materialqualität. Nach der Pause, die viele Zahnärzte auch mit einem Besuch der Dentalausstellung verbanden, wandte sich Prof. Dr. Bernd Klaiber dem Thema Höckerfraktur: Inlay, Onlay oder Teilkrone? Indikationen richtig stellen zu. Und auch der Direktor der Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie an der Universität Würzburg ist überzeugt: Aus Fehlern lernt man viel! Und was die Fehlerquellen betrifft, so stellte er eine für manchen im Saal wohl überraschende Rangordnung auf: An erster Stelle stehen die Fehler des behandelnden Arztes, dann die bei der Mundhygie- 18 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

19 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG 20. ZahnÄrztetag in Neumünster Dr. Jens Stoltz: Das Umfeld eines Weisheitszahnes genau zu erkennen ist diffizil. ne des Patienten und zuletzt die bei der Materialqualität. Zu den Ursachen für ein Versagen der Restauration zählten, laut Langzeit-Studien bei Gold-Inlays, bei der Hälfte der Fälle Füllungsverluste und daneben Sekundärkaries, Zahnfrakturen und Zahnrisse sowie Höckerfrakturen. Bei Keramik-Inlays sind die häufigsten Gründe für den Misserfolg Frakturen (50,7 Prozent) und Sekundärkaries (10,1 Prozent). Die Hauptquelle für Sekundärkaries bei Inlays im okklusalen Bereich hängt mit dem Abbrechen des Randes zusammen. Denn wir können es nicht sicher steuern, dass der Rand nicht mechanisch belastet wird, so Prof. Klaiber. Eine Lösung kann für viele Fälle lauten: Man sollte die gesamte Kaufläche des Zahnes einbeziehen, weil dann auch die Biegebeanspruchung entfällt. Eines der Fazits von Prof. Klaiber: Ob eine Teilkrone aus Gold einer adhäsiv befestigten Teilkrone aus Keramik überlegen ist, hängt von mehreren Faktoren ab und ist nur am Einzelfall zu entscheiden. Hinsichtlich der Ästhetik sind Keramikrestaurationen unschlagbar, während Goldteilkronen bei der Langlebigkeit deutlich punkten können. Eine breit angelegte Studie hatte auch Dr. Jens Stoltz mit zum ZahnÄrztetag gebracht, Facharzt für Oralchirurgie aus Neubrandenburg, mit den Schwerpunkten Implantologie, Knochenrekonstruktion und regenerative Therapie. Anhand des Schwierigkeitsindexes nach Pedersen fasste er die Ergebnisse von nahezu Weisheitszahn-Operationen zusammen. Jens-Christian Katzschner: Stunden am Patienten: Da muss die Körperhaltung stimmen Über 80 Prozent der Jugendlichen und Erwachsenen hätten heute mindestens einen retinierten Weisheitszahn. Und die Komplikationen bei der Entfernung können erheblich sein. Bei im Schnitt bis zu sieben Prozent der Entfernungen treten Nervschädigungen auf, erklärte Dr. Stoltz. Radiologisch lässt sich die Schwierigkeit von Weisheitszahnentfernung gut diagnostizieren. Das Umfeld genau zu erkennen, ist dagegen viel diffiziler. Ein Schwierigkeitsindex kann entscheidende Anhaltspunkte für die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entfernung eines Weisheitszahns liefern. Außerdem kann der Patient so bestmöglich beraten werden, mit welchem Aufwand und möglichen Komplikationen er bei der OP zu rechnen hat. Dr. Stoltz hat gemeinsam mit seinem Team einen erweiterten Weisheitszahn-Prognoseindex erstellt, der die vorhandenen um die Aspekte Wurzelmorphologie und die Lage zum Nervenkanal ergänzt. Dieser zeigt insbesondere mögliche intraoperative Komplikationen an, so der Oralchirurg. Wenn die Bewertungszahl hoch Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

20 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG 20. ZahnÄrztetag in Neumünster Prof. Schreyögg: Evolution statt Revolution im Gesundheitswesen So viel vorweg: Die Bürgerversicherung, die SPD, Grüne und Die Linke als großen Wurf einer Gesundheitsreform propagieren und bei einem Regierungswechsel durchsetzen wollen, ist aus wissenschaftlicher Sicht ein politisches Abenteuer mit unklarem Ausgang. Dieses Fazit zog Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics der Universität Hamburg und Inhaber des Lehrstuhls für Gesundheitsmanagement, in seinem Eröffnungsvortrag der Zahnärztekammer zum 20. Schleswig- Holsteinischen Zahnärztetag. Vorab bot er eine griffige Synopse der aktuell diskutierten Probleme im Gesundheitswesen, der Positionen der politischen Parteien, der Szenarien nach der Wahl. Seine Empfehlung kleidete der Gesundheitsökonom interessanterweise in ein Zitat von Ex-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD): Um Großes in der Gesundheitspolitik zu bewegen, sind viele kleine Schritte notwendig. Ein Umkrempeln mit Paukenschlag mache keinen Sinn. Radikale Reformen werden von der Politik nie umgesetzt, nur angekündigt. Das deutsche Gesundheitswesen wird international überall als Vorbild gehandelt und ist eines der besten. Nötig ist aber eine evolutionäre Gestaltung, sagte er. Fünf gesundheitsökonomische Kernfragen sieht Schreyögg derzeit: 1. Der Wiederanstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird dauerhaft durch den Demografie- Effekt erodiert. Folge sind Einnahmeverluste der GKV. 2. Der Anstieg der Gesundheitsausgaben ist im medizinischen Fortschritt und nicht im demografischen Wandel begründet. 3. Verändertes Patientenspektrum (ältere Patienten, Multimorbidität), doch da sind wir auf gutem Weg, denn die Professionen rüsten sich. 4. Ineffiziente Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, zu hohe Anzahl von Arztkontakten insbesondere bei chronischen Krankheiten ( in Deutschland am höchsten ), Fehlanreize im Vergütungssystem, Intransparenz von Qualitätskriterien. 5. Rückgang der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen, Ärztemangel auf dem Land (Alternativen wie Patientenbusse erwägen, von Skandinavien lernen ). Die daraus entstehenden Probleme sind im System GKV/PKV lösbar, betonte er. Der Gesundheitsbereich darf keine Spielwiese für sozialpolitische Umverteilung sein. Die Politik macht auch jetzt wieder den Fehler, die Dinge nicht durchzurechnen. Sonst hätte man die Praxisgebühr gar nicht erst eingeführt. Neuerungen müssen alle drei bis fünf Jahre evaluiert werden. Die Argumente für die Bürgerversicherung sind nach Schreyöggs Ausführungen wissenschaftlich widerlegt. Das Aufgehen der PKV in die GKV würde zu keiner Beitragssenkung führen, im Gegenteil. Das Überführen von GOÄ in EBM ist extrem aufwändig, die PKV werde binnen kurzem leergezogen. Darüber hinaus sei das Problem der Altverträge ungelöst. Und es drohe der Verlust von bis zu Arbeitsplätzen in der PKV. Das kann und wird bis zur Wahl keiner durchrechnen. Hier wird rein ideologisch argumentiert, zeigte er sich überzeugt. Als Forderung an das System GKV/PKV nannte der Forscher zuerst die Stärkung der Eigenverantwortung des Patienten durch Selbstbeteiligung. Nirgendwo ist diese so gering wie in Deutschland, hob er hervor. Weiter seien ein Qualitätswettbewerb der Leistungserbringer und die Transparenz der Kriterien notwendig. KV und KZV bräuchten mehr Gestaltungsspielraum. Die PKV müsse beweglicher werden, um sich nicht selbst durch überhöhte Prämien abzuschaffen. Und der ordnungspolitische Rahmen muss weiterentwickelt werden. Jetzt haben wir die völlige Unübersichtlichkeit in der GKV. Cornelia Müller 20 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

21 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG 20. ZahnÄrztetag in Neumünster ist, heißt das zugleich eine hohe Schwierigkeit bei der Operation. Die häufigste intraoperative Komplikation bei der Studie war die Wurzelfraktur. Und wenn sie älter als 25 Jahre sind, ist mit einer deutlich erhöhten Komplikationsrate zu rechnen, lautet ein Ergebnis der Studie von Dr. Stoltz. Sein Ratschlag an die versammelten Ärzte: Wenn ein hoher Schwierigkeitsgrad angezeigt ist und Sie über keine entsprechend hohe Erfahrung verfügen überweisen Sie den Patienten besser an einen Fachmann. Auch dadurch können Fehler vermieden werden. Was ist der schlimmste Misserfolg? fragte der nächste Referent, Jens-Christian Katzschner, die Gäste des Zahn- Ärztetages kurz vor der Mittagspause und schob die Antwort gleich hinterher: Wenn Sie nicht mehr funktionieren. Und dass dieses bei Zahnärzten und den Praxis-Mitarbeitern durchaus ein Thema ist, belegte er mit Zahlen: Rund 70 Prozent von Ihnen bzw. von Mitarbeitern, die um die 40 Jahre alt sind, hatten bereits einen Bandscheibenvorfall oder andere ernsthafte gesundheitliche Probleme. Und das ist kein Wunder, denn wir geben doch alles für die Patienten: acht Stunden am Tag, fünf Tage die Woche, 35 Jahre lang. Das sind insgesamt Stunden. Bei einer fehlerhaften Körperhaltung ist es da nur eine Frage der Zeit, bis das biologische System versagt. Sehr lebendig und mit plastischen Beispielen verdeutlichte der Zahnarzt aus Hamburg die Haltungsfehler im Praxisalltag und wie dagegen ein gesundes Arbeiten gelingen kann. Gesundes Arbeiten heißt: Fokussierung auf die Patienten unter einem Gesichtspunkt: eine gute Körperhaltung. Gut zu sitzen, gut zu sehen, gut zu arbeiten das ist für mich Ergonomie. Und Prof. Dr. Hans-Jürgen Wenz: Die digitale Abformung liegt im Trend hat aber Vor- und Nachteile. Katzschner gab auch konkrete Tipps Wenz. Der leitende Oberarzt der Klinik für Prothetik an der Christian-Al- zur Fehlerbehebung: Befragen Sie sich und Ihre Situation an dem Patienten. Verdrehen Sie sich nicht nächst über die Vor- und Nachteile eibrechts-universität zu Kiel, sprach zu- selbst lassen Sie die Patienten sich nes Trends: der digitalen Abformung. drehen. Ergonomie ist auch Effizienz. Auf der Habenseite der digitalen Nutzen Sie auch ein ergonomisch geformtes Instrumentarium. Es ist ganz Zeitaufwand durch den Wegfall der Technik stehen der deutlich kürzere einfach: Das, was sie intuitiv finden, Abdrucknahme und die direkte digitale Kommunikation zwischen Zahn- ist das, was ihre Propriorezeptoren Ihnen vorgeben. arztpraxis und Dentallabor. Darüber hinaus dürften sich die meisten Patienten den Würgereiz ersparen. Die Ein physiologisches Verlangen trieb nach diesem Vortrag die Teilnehmer Nachteile der digitalen Abformung des ZahnÄrztetages in die Nachbarhalle, wo das warme Buffet bereits für den Löffel, die laufenden Kosten seien die hohen Anschaffungskosten vorbreitet war. Die bisherigen Vorträge haben mich in meiner Arbeit beche Evidenz. Ohnehin komme dem und die noch fehlende wissenschaftlistätigt. Und auch das ist ja eine Erkenntnis, verriet Dr. Christiane Brerolle zu: Hier sollten die Materialien Gewebemanagement eine Schlüsselme-Runte aus Lübeck beim Mittagessen. Dass sich ein Großteil der anwestimmt sein. Mögliche Inkompatibi- und Techniken aufeinander abgesenden Zahnärzte pünktlich zum folgenden Vortrag wieder im Vortrags- Abformmaterialien müssen beachtet litäten zwischen Adstringenzien und saal einfanden, darf wohl als weiteres werden, erklärte Prof. Wenz. Unterschiedliche Abformtechniken wie Lob für das Programm des 20. ZahnÄrztetages gewertet werden. zum Beispiel die Doppelmisch- oder Korrekturtechnik seien für bestimmte Indikationen zwar vorteil- Fehler bei der Abformung war das Thema von Prof. Dr. Hans-Jürgen haft, von größerer Bedeutung für die Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

22 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG 20. ZahnÄrztetag in Neumünster beit mit Kieferchirurg und Kieferorthopäden, führte Dr. Weigel aus. Man müsse Wissen und Erfahrung bündeln, um so dem Patienten das optimale Therapieergebnis zu ermöglichen. Interdisziplinäre Planung und Durchführung eines patientengerechten Behandlungskonzeptes sind das Ergebnis. Funktion ist nicht alles, aber ohne Funktion ist alles nichts, lautet das Fazit ihres Vortrags. Dr. Dana Weigel: Für optimale ästhetische Resultate braucht es die drei F: Farbe, Form und Funktion Fehlerminimierung sei es allerdings, innerhalb einer Technik Löffelauswahl, Materialien und Durchführung konsequent und korrekt aufeinander abzustimmen. Gerade der korrekten Gestaltung individueller Löffel komme eine entscheidende Bedeutung zu, die auch eine individuelle Kommunikation mit dem Labor erfordert. Die Entscheidung für die richtige Wahl der Technik auf der einen Seite habe mit der Fehlerminimierung auf der anderen Seite zu tun. Prof. Wenz: Wichtig ist nicht, die richtige Technik anzuwenden, sondern die Technik richtig anzuwenden. te in der Schnittmenge von Farbe, Form und Funktion. Im Gegensatz zur kosmetischen Zahnmedizin stehe der optische Eindruck nicht alleine im Vordergrund. Ebenso wichtig sei auch die Funktion für die ästhetische Zahnheilkunde. Dabei sei das Ziel die Perfektion der Natur nachzuahmen und somit die Form der Zähne mit einzubeziehen. Ruhe und Zeit ist bei einer Behandlung sehr wichtig. Wir behandeln so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich, erklärt Dr. Weigel. Und sie versuche immer, unnötige Zweiteilungssysteme zu vermeiden. Vielmehr achte sie gezielt auf einteilige Provisorien, da diese das Gewebe Die Technik richtig anzuwenden, ist für viele Zahnarztpraxen eine große Herausforderung. Trotz vielseitiger Ausbildung kommt es in der Praxis immer noch häufig zu ästhetischen Misserfolgen. Wie diese gezielt vermieden deutlich stützten. Die sensible Zahnästhetik steht im Vordergrund. Es geht nicht mehr nur um den weißen Zahn. Ebenso wichtig ist die rote Ästhetik des Zahnfleisches und damit das und gekonnt korrigiert werden können harmonische Zusammenspiel aus darum ging es im Vortrag von Dr. Dana Weigel, die aus Berlin zum ZahnÄrztetag angereist war. Sie behandelt ihre Patienten nach der sogenannten FFF Methode: die Erreichung optimaler ästhetischer Resulta- Zähnen und Zahnfleisch, erläutert die Spezialistin für ästhetische Zahnmedizin. Schonende Methoden und ein individuelles Behandlungskonzept gehören ebenso zu einer Behandlung dazu wie die Zusammenar- Dass Komplikationen in der Implantatchirurgie funktionelle und besonders ästhetisch verheerende Folgen haben können, belegte auch Dr. Raphael Borchard in seinem zweiten Vortrag Management implantatchirurgischer Komplikationen ebenfalls anhand zahlreicher klinischer Beispiele aus eigener Praxis. Infektionen könnten postoperativ ebenso wie später im Rahmen einer Periimplantitis auftreten und erforderten, genauso wie Frakturen von Implantatteilen und Suprakonstruktionen, eine klare Behandlungsstrategie. Eine sorgfältige Planung sei daher in jedem Fall zu empfehlen. Um Fehler zu vermeiden, riet Dr. Borchard den Zahnärzten: Planen Sie sorgfältig insbesondere bei Implantaten im sichtbaren Bereich. Nutzen Sie Verfahren und Materialien, von denen Sie eine Evidenz haben. Und ganz wichtig ist eine kritische Selbsteinschätzung. Denn problematisch wird es immer dann, wenn sie die Komplikationen nicht bewältigen können. Für die Implantologie gelte der alte Handwerkergrundsatz: Erst grübeln, dann dübeln MICHAEL FISCHER Der Bericht über den 20. Schleswig-Holsteinischen ZahnÄrztetag wird in der Juni-Ausgabe des Zahnärzteblattes fortgesetzt. 22 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

23 Bürgerversicherung würde Arbeitsplätze vernichten KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Die von SPD, Grünen und der Linken im Falle eines Wahlsiegs im September geplante Bürgerversicherung würde mittelfristig Arbeitsplätze in der privaten Versicherungsbranche vernichten. Zu diesem Schluss kommt nach einem Bericht der FAZ eine im Auftrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung durchgeführte Untersuchung. Das sorgt für Aufregung und offenbar ist auch ver.di selbst von den Ergebnissen überrascht: Die Gewerkschaft hat das Gutachten bisher nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Bekannt wurden die Ergebnisse aufgrund des FAZ-Berichts nun trotzdem. Allein der sofortige Stopp des PKV-Neugeschäftes, zitiert die Zeitung den Bericht, würde innerhalb eines Jahres zum sofortigen Verlust von Arbeitsplätzen führen. Zusätzlich würden einige Zehntausend selbständige Versicherungsvermittler ihre Erwerbsmöglichkeit verlieren. Damit, dass private Anbieter mit einer Bürgerversicherung am Markt blieben, rechnet der Autor der Studie, der SPD-nahe Journalist und Gesundheitsfachmann Dr. Robert Paquet, nicht. Paquet leitete u. a. knapp zehn Jahre ( ) als Geschäftsbereichsleiter das Berliner Büro des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen, nachdem er zuvor fünf Jahre Erfahrung als Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Betriebskrankenkassen Niedersachsen gesammelt hatte. Mit Einführung der Bürgerversicherung würde die PKV zum Auslaufmodell, stellt Paquet fest. Insofern seien auch die übrigen an der PKV-Vollversicherung hängenden Arbeitsplätze in den Versicherungsunternehmen gefährdet. Insgesamt sind durch die Bürgerversicherung die Arbeitsplätze von rund Arbeitnehmern in Frage gestellt Beschäftigte für die Abwicklung der staatlichen Beihilfe der privatversicherten Beamten würden laut Paquet durch die Einführung der Bürgerversicherung überflüssig. Folgen hätte der Umbau des Versicherungssystems nach seinen Angaben außerdem für Ärzte und Hunderte Zahnärzte, die ausschließlich Privatversicherte behandeln, ebenso wie für die Mitarbeiter der 15 Verrechnungsstellen, die die Abrechnung der Ärzte mit Privatpatienten abwickeln. Die Zahlen seien nicht nachvollziehbar, kommentierte ver.di. Stephan Schmitz, Sprecher der Dienstleistungsgewerkschaft, verwies nach Angaben der Ärzte Zeitung darauf, dass der Gutachtenauftrag bisher nur unvollständig erfüllt sei. Mögliche Transformationsszenarien zur Bürgerversicherung seien nicht ausreichend berükksichtigt worden. Für die Gewerkschaften seien aber gerade die Übergangszeiträume verschiedener Stellgrößen wie Beitragsbemessungsgrenzen, Wechselfristen, Wechselinteressen der Privatversicherten, Eigentumsrechte der PKV-Vollversicherten und der Beamten sowie das künftige Zusatzversicherungsgeschäft von Interesse gewesen. Auch die Hans-Böckler-Stiftung betont in einer Stellungnahme, dass es sich bei der Untersuchung um ein laufendes Projekt handele bisher ohne belastbare Ergebnisse. Bislang liege lediglich ein Entwurf für eine Expertise vor. Der Entwurf müsse vom Autor noch überarbeitet werden, weil er dem Forschungsauftrag und den Standards der Stiftung in zentralen Punkten nicht genüge. Das liege an der hohen Komplexität des Themas und dem schwierigen Datenzugang. Wie bei jedem anderen Forschungsprojekt auch, werde die Hans-Böckler-Stiftung die Ergebnisse veröffentlichen, wenn die Untersuchung abgeschlossen sei. Da darf man ja schon jetzt gespannt sein. Vielleicht aber passen die Ergebnisse auch einfach nicht in das ideologische Konzept der Gewerkschaften? Immerhin finden die Pläne zum Umbau des Krankenversicherungssystems durchaus die Unterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Allerdings verlangt der DGB in einem Positionspapier vom Juli 2011 eine Beschäftigungsgarantie für die hiervon betroffenen Beschäftigten in einem integrierten Krankenversicherungssystem, sollte sich die Geschäftstätigkeit der privaten Krankenversicherungen durch politische Entscheidungen verändern. Das hält Studienautor Paquet jedoch für utopisch. Angestellte der PKV und Maklerbüros hätten seiner Auffassung nach kaum Aussichten, eine ähnliche Beschäftigung in der eher schlechter zahlenden GKV zu finden. Ersatz-Arbeitsplätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht zu erwarten, weil die Krankenkassen einen allmählichen Zuwachs ohne zusätzliches Personal verkraften würden, schreibt er gemäß FAZ. Be Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

24 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Tagung der Vorsitzenden der KZV-Vertreterversammlun Berlin ist immer eine Reise wert selbst bei frostigen Temperaturen. Immerhin zeigte sich die Hauptstadt am 23. März 2013 ihren Gästen bei strahlendem Sonnenschein. So trafen sich im noch winterlichen Berlin die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen der KZVen der Bundesländer zu ihrer regelmäßigen Sitzung. Der Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin, Dr. Marius Radtke, begrüßte gemeinsam mit seiner Stellvertreterin, Frau Julie Fotiadis- Wentker, die angereisten Gäste im Großen Saal der KZV Berlin. Auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV Berlin, Dr. Karl-Georg Pochhammer, ließ es sich nicht nehmen, die Gäste im Berliner Zahnärztehaus willkommen zu heißen. Jedes halbe Jahr treffen sich die Vorsitzenden oder ihre Stellvertreter, um Informationen und Erfahrungen auszutauschen. Da neben den Mitgliedern der einzelnen Vertreterversammlungen auch der Vorsitzende und sein/e Stellvertreter/in ehrenamtlich tätig sind, dienen diese turnusmäßig stattfindenden Treffen auch der Stärkung des Ehrenamts in der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Wie bei jedem Treffen war auch diesmal die Liste der Themen umfangreich. Einige Ländervertreter berichteten über ihre intensive Zusammenarbeit und informelle Einbeziehung als Vorsitzende der VV in die Vorstandsarbeit. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war der 274 SGB V (dieser befasst sich mit der Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung). Hiernach haben die zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder in einzelnen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Prüfungen durchgeführt. Zu beklagen war leider der teilweise Mehr Minijobber im Gesundheitswesen Die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen mit einem Minijob ist deutlich gestiegen. Das berichtete die Saarbrücker Zeitung unter Berufung auf die Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach habe sich die Zahl der Ärzte mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung zwischen 2000 und 2011 mehr als vervierfacht und belief sich 2011 auf Die Zahl der Krankenschwestern und Hebammen auf Minijob-Basis stieg im gleichen Zeitraum vom auf Die Zahl der geringfügig beschäftigten Arzthelferinnen verdoppelte sich dem Bericht zufolge auf nun Das Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung der BA habe über die Hintergründe dieser Entwicklung bisher noch keine Untersuchung durchgeführt, schreibt die Saarbrücker Zeitung. Denkbar seien aber zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im Zuge der allgemeinen Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt. Bei den Ärzten handele es sich in den meisten Fällen um einen Nebenjob. Vorstellbar sei beispielsweise, dass ein Krankenhausarzt zusätzlich noch in der Unfallaufnahme arbeite. Zudem seien unter den Mini-Jobbern mehr Ärztinnen als Ärzte zu finden, was die Vermutung nahe lege, dass Ärztinnen wegen der Kinderbetreuung weniger arbeiteten. Saarbrücker Zeitung/Red. unsensible Umgang mit vertraulichen Daten. Thema war auch die Zusammenarbeit sowie Konflikte zwischen Gruppierungen innerhalb der einzelnen Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Dabei wurde festgestellt, dass in der weit überwiegenden Zahl der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen die Zusammenarbeit gut funktioniert auch über Verbandsgrenzen hinweg. Die Entschädigungsordnungen (Kilometerpauschale, Entschädigung der Vertreter) waren ebenfalls ein Gegenstand der Diskussion. Über den Stand der Punktwertverhandlungen und die Situation nach dem Reset waren die Berichte sehr heterogen. Während die Verhandlungen in einigen KZV-Bereichen schon abgeschlossen waren, hatten sie in anderen noch nicht begonnen. Somit fiel die Berichterstattung sehr unterschiedlich aus. Zudem bedauerten vereinzelt Teilnehmer, dass einige Vertreter der Krankenkassen oft ohne ausreichende Vollmacht zu den Verhandlungsterminen kämen. Lästige und oft unnötige Verzögerungen sind die Folge und könnten vermieden werden. Informiert wurde ferner über die Broschüre Bürgerversicherung auf dem Prüfstand. Vertreter aus den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich zu einer Arbeitsgruppe (AG KZVen) zusammengeschlossen und gemeinsam diese Broschüre im Vorfeld der Bundestags- 24 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

25 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG gen Die Vorsitzenden der Vertreterversammlungen trafen sich im März in Berlin. wahl entwickelt. Diese Broschüre wird zeitnah an die Kollegen verteilt; andere interessierte Länder sind in der Arbeitsgruppe jederzeit willkommen. Selbstverständlich durfte auch das Ende Februar in Kraft getretene Patientenrechtegesetz an diesem Tag auf der Agenda nicht fehlen. Hier ging es vor allem um den 13a SGB V (Krankenkasse entscheidet über Antrag auf Leistungen nicht) und die unterschiedlichen Fristen. Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen Stellung. Wird ein im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte Franz Knieps zum Vorstand beim BKK Dachverband gewählt vorgesehenes Gutachterverfahren durchgeführt, hat die Krankenkasse ab Antragseingang innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden, der Gutachter nimmt innerhalb von vier Wochen Stellung. Kann die Krankenkasse die Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Der Gesetzgeber unterscheidet hier also zwischen gutachterlichen Stellungnahmen des MDK und den vertraglich vorgesehenen Gutachten im zahnärztlichen Bereich. Welche Konsequenzen diese unterschiedliche Behandlung haben wird, bleibt abzuwarten. Aus einem Bundesland wurde über die Bemühungen der Finanzbehörde berichtet, für überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG s) eine Gewerbesteuer einzuführen. Alle Anwesenden waren sich darüber einig, wie wichtig ein solcher Gedankenaustausch für ein erfolgreiches standespolitisches Wirken ist. Das nächste Treffen ist für den Herbst 2013 in Würzburg bereits notiert. Dann wird die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns die Vorsitzenden der Vertreterversammlung oder ihre Stellvertreter begrüßen. DR. MARIUS RADTKE Nachdem die Betriebskrankenkassen im Januar 2013 eine neue Dachorganisation gegründet hatten, sorgten sie nun mit einer Personalie für Aufsehen. Künftig werden die politischen und fachlichen Interessen von derzeit 85 Betriebskrankenkassen und fünf Landesverbänden vom BKK Dachverband (BKK DV e.v.) mit Sitz in Berlin vertreten. Der alte BKK Bundesverband in Essen wird zum Jahresende 2013 aufgelöst. Und zum 1. Juli tritt Franz Knieps, zwischen 2003 und 2009 Leiter der Abteilung Gesundheitsversorgung, Gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung im Bundesgesundheitsministerium der Ära Ulla Schmidt, als hauptamtlicher Vorstand des neuen BKK Dachverbandes an. Erfahrung mit Krankenkassen jedenfalls hat Knieps: Er war auch bereits beim AOK-Bundesverband tätig als Leiter des Stabsbereichs Politik. Damit, dass er nun erneut die Seiten wechselt, hat er offenbar keine Probleme. Ihn reize die Schnittstelle zwischen Politik, Recht und Verband, wo er mit dem Abschluss von Versorgungsverträgen für die 9,3 Millionen Versicherten gestalten könne, zitiert ihn die FAZ. Be Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai

26 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Bundesregierung hält Zuzahlungen im Gesundheitswesen für zumutbar Das erste Quartal nach Abschaffung der Kassengebühr ist abgeschlossen. Zuzahlungen in anderen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens dagegen bleiben bestehen und das soll nach dem Willen der Bundesregierung auch so bleiben. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage hervor, die die Fraktion Die Linke bereits im Dezember 2012 anlässlich des einstimmigen Beschlusses zur Abschaffung der Kassengebühr im Deutschen Bundestag stellte. Nicht zufrieden mit der damaligen Antwort, hakte die Linke im März noch einmal nach. An der Darstellung der Bundesregierung änderte das allerdings nichts. Auf rund 5,25 Milliarden Euro belief sich nach Angaben der schwarz-gelben Koalition die Gesamtsumme der Zuzahlungen inklusive der Kassengebühr im Jahr Das entspricht 75,42 Euro pro Versichertem. Auf die zahnärztliche Behandlung entfielen davon 5,61 Euro (391 Millionen Euro insgesamt). Die Zuzahlungen seien grundsätzlich als Finanzierungsbeitrag zur Stärkung der Nachhaltigkeit und einer ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen anzusehen. Mit Blick auf die langfristigen Herausforderungen einer durch den demographischen Wandel und veränderte Erwerbsbiographien gekennzeichneten gesellschaftlichen Entwicklung stellen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen nach Ansicht der Bundesregierung einen Stabilisierungsfaktor dar. Sie trügen zudem dazu bei, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und das Bewusstsein für die Kosten der medizinischen Versorgung zu schärfen. Im Finanzierungssystem der GKV werde durch die Beibehaltung von Zuzahlungen sichergestellt, dass die Solidargemeinschaft nicht überfordert werde: Ansonsten müssten zusätzliche Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von jährlich mehr als 3 Mrd. Euro von allen Beitragszahlern aufgebracht werden. Dass Versicherte, die mehr Leistungen in Anspruch nehmen, in zumutbarem Rahmen auch höhere Eigenbeteiligungen leisten müssen, hält die Bundesregierung auch im Hinblick auf die Sicherung eines umfassenden Leistungskatalogs für hinnehmbar. Darüber hinaus seien die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen in der gesetzlichen Krankenversicherung im internationalen Vergleich sehr moderat und sozial verträglich ausgestaltet, so dass niemand aus finanziellen Gründen auf eine notwendige Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen verzichten müsse. Dazu trage auch bei, dass die individuelle Höhe der Zuzahlungen bei chronisch Kranken auf ein und bei allen anderen Versicherten auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt sei. Interessant sind auch die Ausführungen der Bundesregierung zu der Frage, warum denn nun gerade die Kassengebühr und nicht andere Zuzahlungen, etwa für Arzneimittel, Heilund Hilfsmittel oder Krankenhausbehandlungen, abgeschafft wurde: Für die Beibehaltung der Zuzahlungen in anderen Leistungsbereichen spreche nicht nur deren zum Teil nachweisbare Steuerungswirkung, sondern auch die Tatsache, dass sie sich im Gegensatz zur Kassengebühr direkt auf einzelne Leistungen bezögen. Bei der Praxisgebühr habe es sich um eine Zuzahlung gehandelt, die der Versicherte pauschal ohne Bezug zu Menge und Preis der Leistungen leisten musste: Daher wurde sie von den Versicherten nicht als sinnvoll angesehen und hat auch ihren eigentlichen Zweck, die hohe Zahl von Arztbesuchen zu reduzieren, nicht erfüllt. Der mit der Abschaffung der Praxisgebühr reduzierte Zeitaufwand in den Arztpraxen kann nun für eine Verbesserung der Patientenversorgung genutzt werden. Der Bürokratieaufwand in den Praxen bleibt allerdings auch ohne die ungeliebte Gebühr immer noch hoch genug. Be 26 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Mai 2013

Patientenrechtegesetz

Patientenrechtegesetz Patientenrechtegesetz Rechtsanwalt Herbert Wartensleben Anwaltskanzlei Wartensleben Gut Gedau 1 52223 Stolberg Tel: 0 24 02/8 11 22 Fax:0 24 02/8 27 32 www.kanzleiwartensleben.de E-Mail: herbert.wartensleben@t-online.de

Mehr

Das Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz 1 Das Patientenrechtegesetz Neue Regeln Neue Risiken? Arbeitskreis Ärzte und Juristen der AWMF Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke Fachanwalt für Medizinrecht 2 Das Rheinische Grundgesetz Artikel 2 Et kütt

Mehr

Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter

Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter Patientenrechtegesetz Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager 1 Ausgangsthese Es ereignet sich nichts Neues. Es sind immer die selben alten Geschichten, die von immer

Mehr

Patientenaufklärung kompakt und aktuell

Patientenaufklärung kompakt und aktuell 1 Patientenaufklärung kompakt und aktuell Patientenaufklärung: Neue Regeln Neue Risiken? Medizinische Hochschule Hannover 25.09.2012 Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke Fachanwalt für Medizinrecht 2 Rechtsdogmatischer

Mehr

Aufklärungs- und Dokumentationspflicht des Arztes. Teil II: Vorstellung des neuen Patientenrechtegesetzes

Aufklärungs- und Dokumentationspflicht des Arztes. Teil II: Vorstellung des neuen Patientenrechtegesetzes Teil I: Aufklärungs- und Dokumentationspflicht des Arztes Teil II: Vorstellung des neuen Patientenrechtegesetzes Teil I: Aufklärungs- und Dokumentationspflicht des Arztes Referent: Mirko Becker Rechtsanwalt

Mehr

Das Verhältnis Arzt Patient

Das Verhältnis Arzt Patient Das Verhältnis Arzt Patient Die Grundlagen des Behandlungsverhältnisses zwischen Arzt und Patient, insbesondere die sich hieraus ergebenden gegenseitigen Rechte und Pflichten, sollten nicht nur Ihnen als

Mehr

Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag

Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag Patientenrechtegesetz Auswirkungen auf den klinischen Alltag Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1 2 Gesetzgebung ECCLESIA Gruppe Inkrafttreten: 26.02.2013 3 Behandlungsvertrag

Mehr

Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis: Was hilft den Versicherten? RA Wolfgang Schuldzinski Bereichsleiter Verbraucherrecht und Finanzthemen

Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis: Was hilft den Versicherten? RA Wolfgang Schuldzinski Bereichsleiter Verbraucherrecht und Finanzthemen Private Zusatzleistungen in der Arztpraxis: Was hilft den Versicherten? RA Wolfgang Schuldzinski Bereichsleiter Verbraucherrecht und Finanzthemen 1 Unser Leistungsprofil 57 Beratungsstellen in NRW, davon

Mehr

Aufklärung über die Behandlung

Aufklärung über die Behandlung sollte Sie bei geplanten Operationen schon am Tag der Terminvereinbarung aufklären, mindestens aber einen Tag vorher. Sie müssen voll einsichts- und einwilligungsfähig sein. Erfolgt die Aufklärung erst

Mehr

Qualität und Strukturen der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland

Qualität und Strukturen der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 17/9717 17. Wahlperiode 22. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer

Mehr

Frau Borstelmann hat viele Jahre dem Vorstand angehört, eine sicher oft sehr zeitraubende und anstrengende Tätigkeit.

Frau Borstelmann hat viele Jahre dem Vorstand angehört, eine sicher oft sehr zeitraubende und anstrengende Tätigkeit. Institut für Medizinische Soziologie Prof. Dr. Dr. Alf Trojan Zentrum für Psychosoziale Medizin Martinistraße 52 20246 Hamburg Telefon: (040) 7410-4247 trojan@uke.de www.uke.de/institute/medizinsoziologie/

Mehr

Chancen und Grenzen der Kodifizierung des Behandlungsvertrags -

Chancen und Grenzen der Kodifizierung des Behandlungsvertrags - Chancen und Grenzen der Kodifizierung des Behandlungsvertrags - Gesetzlicher Handlungsbedarf? 16. - 17. September 2011, Berlin Agenda 1 Allgemeine Beweislastregel im Arzthaftungsrecht 2 Ausnahmen der allgemeinen

Mehr

Workshop 4: Patientenrechtegesetz 2013

Workshop 4: Patientenrechtegesetz 2013 Workshop 4: Patientenrechtegesetz 2013 15. Wissenschaftliche Tagung des ASBH-Beirats Fulda, 22.-23. November 2013 Christian Au LL.M., Buxtehude Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht / Berufsbetreuer

Mehr

Gutachterordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt. Präambel

Gutachterordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt. Präambel Gutachterordnung der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt Präambel Der gutachterlich tätige Zahnarzt übt ein verantwortungsvolles Amt aus. An ihn werden in vielfacher Hinsicht hohe Anforderungen gestellt. Dem

Mehr

Vorteile. und Fakten. des deutschen Gesundheitssystems.

Vorteile. und Fakten. des deutschen Gesundheitssystems. Vorteile und Fakten des deutschen Gesundheitssystems. Spitzenposition Das Deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten weltweit. 82 Prozent der Deutschen finden ihr Gesundheitssystem gut oder sehr gut

Mehr

Vorteile UND FAKTEN. des deutschen Gesundheitssystems.

Vorteile UND FAKTEN. des deutschen Gesundheitssystems. Vorteile UND FAKTEN des deutschen Gesundheitssystems. SPITZENPOSITION Das Deutsche Gesundheitssystem ist eines der besten weltweit. 82 Prozent der Deutschen finden ihr Gesundheitssystem gut oder sehr gut

Mehr

Das Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz Sozialarbeitertagung 20. Mai 2014 Bad Sassendorf Das Patientenrechtegesetz Was bringt es? Was nutzt es den Patientinnen und Patienten? Judith Storf Patientenberaterin/Patientenvertreterin Bielefeld 1 Gliederung

Mehr

Ambulante gynäkologische Operationen

Ambulante gynäkologische Operationen Altona-neu 28.02.2005 16:21 Uhr Seite 1 Integrierte Versorgung Ambulante gynäkologische Operationen Ihre Partner für Qualität. Altona-neu 28.02.2005 16:21 Uhr Seite 2 DAK: Schrittmacher für innovative

Mehr

ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen.

ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen. ERHEBEN NICHT ERGEBEN! Warum wir weder unseren Beruf noch die Mütter verkaufen. Dafür stehen wir ein Jede Frau hat das Recht auf individuelle Beratung und Aufklärung. Damit sie selbst entscheiden kann,

Mehr

ZAHLEN UND FAKTEN ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER PKV HOLGER, FACHARZT ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER GKV

ZAHLEN UND FAKTEN ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER PKV HOLGER, FACHARZT ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER GKV Die große Mehrheit der Deutschen ist zufrieden mit der medizinischen Versorgung. Das zeigen aktuelle Umfragen. Die Zufriedenheit ist bei den Privatversicherten sogar ein paar Prozentpunkte höher. Aber

Mehr

Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten?

Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten? Tag der Patientensicherheit Niels-Stensen-Kliniken 02.11.2012 Patientenrechtegesetz Mehr Transparenz und Schutz für den Patienten? Johannes Jaklin Fachanwalt für Medizinrecht Ecclesia Gruppe Detmold 1

Mehr

www.pwc.de Healthcare-Barometer März 2015

www.pwc.de Healthcare-Barometer März 2015 www.pwc.de Impressum Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen

Mehr

Aktuelle Entwicklungen beim Basistarif Vertragsverhandlungen der KZBV

Aktuelle Entwicklungen beim Basistarif Vertragsverhandlungen der KZBV Bundesgeschäftsstelle Mallwitzstraße 16 53177 Bonn Damen und Herren Mitglieder des Erweiterten Bundesvorstandes (EV groß # 08/042) Telefon 0049 228-85 57 23 Telefax 0049 228-34 79 67 E-Mail: info@fvdz.de

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Änderungsantrag 1 Zu Artikel 1 Nummer 4 ( 630c Absatz 2 Satz 2) (Informationspflicht des Behandelnden bei Behandlungsfehlern) 630c Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: Sind für den Behandelnden Umstände

Mehr

Individuelle Gesundheitsleistungen. IGeL wissen sollten

Individuelle Gesundheitsleistungen. IGeL wissen sollten Individuelle Gesundheitsleistungen was Sie über IGeL wissen sollten 1 Liebe Patientin, lieber Patient, vielleicht sind Ihnen in einer Arztpraxis schon einmal Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten

Mehr

Neuzuschnitt der Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen aus der Sicht des Juristen. markus.jones@med.uni-heidelberg.de

Neuzuschnitt der Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen aus der Sicht des Juristen. markus.jones@med.uni-heidelberg.de Neuzuschnitt der Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen aus der Sicht des Juristen Markus Jones, Master of Business Law & Taxation Leiter der Rechtsabteilung am Universitätsklinikum Heidelberg Administrative

Mehr

Kerstin Kaiser 30. April 2015 Fraktion DIE LINKE in der Stadtverordnetenversammlung Strausberg. Persönliche Erklärung und Stellungnahme

Kerstin Kaiser 30. April 2015 Fraktion DIE LINKE in der Stadtverordnetenversammlung Strausberg. Persönliche Erklärung und Stellungnahme Kerstin Kaiser 30. April 2015 Fraktion DIE LINKE in der Stadtverordnetenversammlung Strausberg Persönliche Erklärung und Stellungnahme zu Vorwürfen, die in der Debatte zur Vorlage 60/2015 im Vorfeld und

Mehr

MERKBLATT Patientenrechtegesetz

MERKBLATT Patientenrechtegesetz MERKBLATT Patientenrechtegesetz 30.04.2013 Ein Überblick für Psychlgische Psychtherapeuten und Kinder- Jugendlichenpsychtherapeuten RAin Dr. Sylvia Ruge Fachanwältin für Medizinrecht Justiziarin der PTK

Mehr

Delegiertenversammlung

Delegiertenversammlung Delegiertenversammlung Mitglieder - Dr. Wolf-Peter Behnke - Andreas Bösch - Dr. Yvonne Feurig - Dr. Katja Feyer - Dr. Dr. Markus Hampe - Holger Klingebiel - Dr. Wolfgang Menke - Dr. Monika Mirgorod - Dr.

Mehr

Patientenrechte, Dokumentationspflichten

Patientenrechte, Dokumentationspflichten Patientenrechte, Dokumentationspflichten Ekkehart D. Englert Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. Mitglied des Vorstandes,

Mehr

Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung

Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung Musterantrag zur Feststellung der besonderen Schwere und Langfristigkeit einer Behinderung I. Vorbemerkung Bereits seit dem 01.07.2011 haben gesetzlich krankenversicherte Menschen mit schweren und langfristigen

Mehr

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK

Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK Fragen und Antworten zur Begutachtung von Behandlungs-fehlern durch den MDK Was ist ein Behandlungsfehler? Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf eine ärztliche, zahnärztliche und pflegerische Behandlung,

Mehr

Nach Vorwürfen der Bundesebene und in den Medien: Krankenhäuser im Land Bremen weisen Vorwürfe der systematischen Falschabrechnung zurück!

Nach Vorwürfen der Bundesebene und in den Medien: Krankenhäuser im Land Bremen weisen Vorwürfe der systematischen Falschabrechnung zurück! Bremen, den 20.04. 2011 Mitteilung für die Presse Nach Vorwürfen der Bundesebene und in den Medien: Krankenhäuser im Land Bremen weisen Vorwürfe der systematischen Falschabrechnung zurück! In den letzten

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und beschlossen: Dr. Hans-Peter Klenk Gesetzliche Krankenversicherung Mitgliedschaft Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

Mehr

Fakten gegen die Bürgerversicherung.

Fakten gegen die Bürgerversicherung. Fakten gegen die Bürgerversicherung. Deutschland hat das beste Gesundheitssystem der Welt Alle Menschen in Deutschland profitieren von kurzen Wartezeiten, freier Arztwahl und gutem Zugang zum medizinischen

Mehr

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 25. Februar 2013 277 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten Vom 20. Februar 2013 Der Bundestag hat das folgende

Mehr

Das neue Patientenrechtegesetz Perspektive des Zahnarztes

Das neue Patientenrechtegesetz Perspektive des Zahnarztes Das neue Patientenrechtegesetz Perspektive des Zahnarztes Rechtsanwalt Sven Hennings Fachanwalt für Medizinrecht Rechtsanwälte CausaConcilio Das Werk ist urheberrechtlich geschützt und darf weder vollständig

Mehr

Gutachterordnung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein gemäß Beschluss der Kammerversammlung vom 28. März 2015

Gutachterordnung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein gemäß Beschluss der Kammerversammlung vom 28. März 2015 Gutachterordnung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein gemäß Beschluss der Kammerversammlung vom 28. März 2015 1 Anwendungsbereich... 1 2 Bestellung... 1 3 Voraussetzungen... 2 4 Abberufung... 2 5 Gutachterliste...

Mehr

allensbacher berichte

allensbacher berichte allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 2002 / Nr. 18 VORSORGE WIRD IMMER WICHTIGER Die Bevölkerung stellt den Zahnärzten und der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland ein gutes

Mehr

Jubiläumsveranstaltung 10 Jahre Selbsthilfe-Kontaktstelle 14.11.2013 in Duisburg. Gabriele Schippers

Jubiläumsveranstaltung 10 Jahre Selbsthilfe-Kontaktstelle 14.11.2013 in Duisburg. Gabriele Schippers Jubiläumsveranstaltung 10 Jahre Selbsthilfe-Kontaktstelle 14.11.2013 in Duisburg Gabriele Schippers 1 Sehr geehrter Herr Fateh, sehr geehrte Frau Benner, sehr geehrte Mitarbeiterinnen der SHK Duisburg,

Mehr

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015)

Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen ( Amtsblatt der RS, Nr. 40/2015) Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz zum Schutz des Rechts auf einen Gerichtsprozess innerhalb angemessener Frist verabschiedet

Mehr

Die Gesundheitsreform 2007. Ursachen und Auswirkungen für Kassenpatienten und Privatversicherte

Die Gesundheitsreform 2007. Ursachen und Auswirkungen für Kassenpatienten und Privatversicherte bei der Die 2007 Ursachen und Auswirkungen für Kassenpatienten und Privatversicherte Informationsveranstaltung im Hause der Uni Würzburg Ihre Ansprechpartner: Dieter F. Müller Martin Schellert Seite 1

Mehr

Stellungnahme. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21. Mai 2014 in Berlin. 20.

Stellungnahme. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 21. Mai 2014 in Berlin. 20. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) BT-Drs. 18/1307 anlässlich der öffentlichen Anhörung

Mehr

Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V.

Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V. Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V. SATZUNG Satzungsänderung nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15. Juni 2013 beruhend auf der Grundlage der Fortsetzungsgründungsversammlung

Mehr

Erste Bestandsaufnahme nach Einführung des Patientenrechtegesetz

Erste Bestandsaufnahme nach Einführung des Patientenrechtegesetz 1 Aufklärung und Haftung Erste Bestandsaufnahme nach Einführung des Patientenrechtegesetz Risikomanagement Aktueller Stand 2014 Medizinische Hochschule Hannover 25.09.2014 Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke

Mehr

Seite 1 Das trägerübergreifende Persönliche Budget So können Menschen mit Behinderung mehr selber bestimmen

Seite 1 Das trägerübergreifende Persönliche Budget So können Menschen mit Behinderung mehr selber bestimmen Seite 1 Das trägerübergreifende Persönliche Budget So können Menschen mit Behinderung mehr selber bestimmen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 4 6 Vorwort von Olaf Scholz Bundesminister für Arbeit und Soziales

Mehr

Delegation ärztlicher Leistungen: Folgen für die Abrechnung (GOÄ und GKV)

Delegation ärztlicher Leistungen: Folgen für die Abrechnung (GOÄ und GKV) Delegation ärztlicher Leistungen: 10. Deutscher Medizinrechtstag 4. bis 5. September 2009 Christoph von Drachenfels Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Übersicht Grundsatz der Pflicht zur persönlichen

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Qualität und Transparenz aus Patientensicht

Qualität und Transparenz aus Patientensicht Verbraucherzentrale Hamburg e.v. Abteilung Gesundheit und Patientenschutz Kirchenallee 22 20099 Hamburg Tel. (040) 24832-0 Fax -290 info@vzhh.de www.vzhh.de Patientenberatung: Tel. (040) 24832-230 patientenschutz@vzhh.de

Mehr

Redemittel für einen Vortrag (1)

Redemittel für einen Vortrag (1) Redemittel für einen Vortrag (1) Vorstellung eines Referenten Als ersten Referenten darf ich Herrn A begrüßen. der über das/zum Thema X sprechen wird. Unsere nächste Rednerin ist Frau A. Sie wird uns über

Mehr

allensbacher berichte

allensbacher berichte allensbacher berichte Institut für Demoskopie Allensbach 03 / Nr. VORSCHLÄGE ZUR REFORM DES GESUNDHEITSSYSTEMS Die Bevölkerung findet kaum etwas zumutbar Allensbach am Bodensee, Ende August 03 - Die überwältigende

Mehr

Männer als Paten für Kinder

Männer als Paten für Kinder Männer als Paten für Kinder inhaltsverzeichnis 3 4 7 11 16 19 22 23 25 27 29 2 vorwort veit hannemann 01. 3 02. GrUsswort von evelyn selinger und andreas schulz 4 03. 01. Männer Und die übernahme von

Mehr

VFA Reformmonitor 2009

VFA Reformmonitor 2009 VFA Reformmonitor 2009 Meinungsbild der Bürger zur Gesundheitsreform Klaus-Peter Schöppner März 2009 1 Untersuchungsdesign Institut: TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH Erhebungszeitraum: 02.03.

Mehr

1 Antrags- und Genehmigungsverfahren

1 Antrags- und Genehmigungsverfahren Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der kieferorthopädischen Behandlung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, KdöR, Köln und dem GKV-Spitzenverband,

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer

Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer Die Gesundheitsreform 2007 Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten für Kassen und Leistungserbringer 13. Münsterische Sozialrechtstagung 7. Dezember 2007 in Münster Herausgegeben von der Münsterischen Sozialrechtsvereinigung

Mehr

Mit der Befragung möchte die KBV herausfinden, welche Meinung die einzelnen von ihr repräsentierten

Mit der Befragung möchte die KBV herausfinden, welche Meinung die einzelnen von ihr repräsentierten Befragung zum Sicherstellungsauftrag: Ergebnisse und Hintergründe Die überwiegende Mehrheit aller rund 150.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Deutschland möchte, dass der Sicherstellungsauftrag

Mehr

Dietmar Anzer Pflegeversicherung Beiträge. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2008 abschließend beraten und beschlossen:

Dietmar Anzer Pflegeversicherung Beiträge. Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2008 abschließend beraten und beschlossen: Dietmar Anzer Pflegeversicherung Beiträge Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.12.2008 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen

Mehr

Behandlungsfehler. Pressekonferenz der Techniker Krankenkasse am 4. September 2002 in Berlin

Behandlungsfehler. Pressekonferenz der Techniker Krankenkasse am 4. September 2002 in Berlin Behandlungsfehler Was erwarten die Menschen? Was kann man tun? Wo gibt es Hilfe? Was muss sich ändern? Pressekonferenz der Techniker Krankenkasse am 4. September 2002 in Berlin Ausgangslage Valide Zahlen

Mehr

Interessenvertretung der Augenoperateure

Interessenvertretung der Augenoperateure Interessenvertretung der Augenoperateure Augen auf für die Zukunft, die Anforderungen an die Augenchirurgen und uns als ihre Interessenvertreter nehmen in dem sich wandelnden Gesundheitssystem stetig zu.

Mehr

Die Last mit der Beweislast - Patientenrechtegesetz. Problemstellungen vor PatRG. Gesetzgeberische Ziele

Die Last mit der Beweislast - Patientenrechtegesetz. Problemstellungen vor PatRG. Gesetzgeberische Ziele Die Last mit der Beweislast - Patientenrechtegesetz Deutscher Pflegetag Berlin 25. Januar 2014 Rechtsanwalt Stephan Kreuels Münster 2 Problemstellungen vor PatRG Patientenrechte in einer Vielzahl von Vorschriften

Mehr

Satzung. Bundesverband der Fach- und Betriebswirte. in der Immobilienwirtschaft e.v.

Satzung. Bundesverband der Fach- und Betriebswirte. in der Immobilienwirtschaft e.v. Satzung Bundesverband der Fach- und Betriebswirte in der Immobilienwirtschaft e.v. 1 Der Verein trägt den Namen Bundesverband der Fach- und Betriebswirte in der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen

Mehr

Mediationsvereinbarung

Mediationsvereinbarung Mediationsvereinbarung zwischen - im folgenden Konfliktbeteiligte zu 1. genannt - - im folgenden Konfliktbeteiligte zu 2. genannt - Rechtsanwalt und Mediator Thomas Hauswaldt, Rathausstr. 13, 20095 Hamburg,

Mehr

Satzung. Historische Formel Vau Europa e.v. (Änderung 2011, Stand 12.02.2011)

Satzung. Historische Formel Vau Europa e.v. (Änderung 2011, Stand 12.02.2011) Historische Formel Vau Europa e.v. Satzung Historische Formel Vau Europa e.v. (Änderung 2011, Stand 12.02.2011) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Historische Formel Vau Europa e.v..

Mehr

Neu seit 2009 PKV-Basistarif

Neu seit 2009 PKV-Basistarif BMVZ-Jahreskongress 2009 Brennpunkt Privathonorarabrechnung Besonderheiten der GOÄ / IGeL-Abrechnung bei Medizinischen Versorgungszentren und Fachübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften Referent:

Mehr

Konfuzius (551-479 v.chr.), chin. Philosoph

Konfuzius (551-479 v.chr.), chin. Philosoph Wenn die Worte nicht stimmen, dann ist das Gesagte nicht das Gemeinte. Wenn das, was gesagt wird, nicht stimmt, dann stimmen die Werke nicht. Gedeihen die Werke nicht, so verderben Sitten und Künste. Darum

Mehr

W I S O : V e r s i c h e r u n g s b e r a t e r

W I S O : V e r s i c h e r u n g s b e r a t e r Vorwort Die Wahrscheinlichkeit, dass gerade Sie richtig versichert sind, ist relativ gering. Wahrscheinlicher ist dagegen Folgendes: Sie geben zu viel Geld für Versicherungen aus. Denn das ist, so schätzen

Mehr

Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen. (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der

Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen. (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen () im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Techniker Krankenkasse Bramfelder Str. 140, 22305 Hamburg

Mehr

1 Antrags-/ Genehmigungsverfahren

1 Antrags-/ Genehmigungsverfahren Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren sowie das Gutachterwesen bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, KdöR, Köln und dem

Mehr

Wie gründet man einen Verein?

Wie gründet man einen Verein? NOTAR HELMUT HEINRICH Bahnhofstraße 29 91257 Pegnitz Tel. 09241 8467 mail@notar-pegnitz.de Wie gründet man einen Verein? A. Der nicht im Vereinsregister eingetragene Verein I. Drei Engländer ein Club,

Mehr

Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen

Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen Greifswald, 23. Januar 2009 Michael Weller Leiter des Stabsbereiches Politik beim GKV-Spitzenverband Finanzierung und Kostenkontrolle in der

Mehr

Begrüßung Heilbronn 24. September 2009

Begrüßung Heilbronn 24. September 2009 Grußwort Hauptgeschäftsführer Heinrich Metzger Es gilt das gesprochene Wort. Begrüßung Heilbronn 24. September 2009 Meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlich willkommen zu unserer IHK-Bestenehrung.

Mehr

Eine Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Einführung von patientenrelevanten Innovationen in die vertragsärztliche Versorgung

Eine Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Einführung von patientenrelevanten Innovationen in die vertragsärztliche Versorgung Eine Initiative der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Einführung von patientenrelevanten Innovationen in die vertragsärztliche Versorgung Innovationsservice IMPRESSUM Herausgeber: Kassenärztliche

Mehr

S A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 2 - Aufgabe 3 - Mitgliedschaft

S A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 2 - Aufgabe 3 - Mitgliedschaft S A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 1. Der Verband hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. 2. Der Verein führt den Namen "Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V." 3. Der Sitz des

Mehr

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Forschungsprojekt: Qualitätsbedingungen schulischer Inklusion für Kinder und Jugendliche mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Leichte Sprache Autoren: Reinhard Lelgemann Jelena

Mehr

Verein zur Förderung des Neugeborenen- Hörscreenings in Schleswig-Holstein e.v. 1

Verein zur Förderung des Neugeborenen- Hörscreenings in Schleswig-Holstein e.v. 1 Verein zur Förderung des Neugeborenen- Hörscreenings in Schleswig-Holstein e.v. 1 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Neugeborenen-Hörscreenings in Schleswig-Holstein e.v.

Mehr

Mit Druck richtig umgehen

Mit Druck richtig umgehen Haufe TaschenGuide 107 Mit Druck richtig umgehen von Friedel John, Gabriele Peters-Kühlinger 4. Auflage 2015 Haufe-Lexware Freiburg 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 06693 5

Mehr

Fehlen mehrere Zähne nebeneinander, ist eine sogenannte Teilprothese erforderlich. Der Schritt zu herausnehmbarem

Fehlen mehrere Zähne nebeneinander, ist eine sogenannte Teilprothese erforderlich. Der Schritt zu herausnehmbarem Liebe Patientin Lieber Patient Die biomedizinische Forschung hat für die Zahnheilkunde neue Behandlungsmöglichkeiten eröffnet. Ein Teil dieser Entwicklung sind Therapieerfolge durch den Einsatz von Implantaten,

Mehr

Einordnung der Diät- und Ernährungstherapie im deutschen GKV-System Das Dilemma der Finanzierung!

Einordnung der Diät- und Ernährungstherapie im deutschen GKV-System Das Dilemma der Finanzierung! Einordnung der Diät- und Ernährungstherapie im deutschen GKV-System Das Dilemma der Finanzierung! Doris Steinkamp Präsidentin VDD e.v. Diätassistentin, Ernährungsberaterin DGE Fachberaterin für Essstörungen

Mehr

Meine eigene Erkrankung

Meine eigene Erkrankung Meine eigene Erkrankung Um ein Buch über Hoffnung und Wege zum gesunden Leben schreiben zu können, ist es wohl leider unabdingbar gewesen, krank zu werden. Schade, dass man erst sein Leben ändert wenn

Mehr

Fragen und Antworten zu IGeL-Leistungen

Fragen und Antworten zu IGeL-Leistungen Fragen und Antworten zu IGeL-Leistungen 1. Was sind IGeL? Viele Patientinnen und Patienten nennen Individuelle Gesundheitsleistungen kurz IGeL ganz einfach "Selbstzahlerleistungen". Damit meinen sie alle

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 875 17. Wahlperiode 2010-10-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 875 17. Wahlperiode 2010-10-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 875 17. Wahlperiode 2010-10-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Rother (SPD) und Antwort der Landesregierung Minister für Justiz, Gleichstellung und

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Was ist die Pendlerpauschale? Das komplette Material finden Sie hier:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Was ist die Pendlerpauschale? Das komplette Material finden Sie hier: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Was ist die Pendlerpauschale? Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de SCHOOL-SCOUT Die Pendlerpauschale ganz einfach

Mehr

Diese 36 Fragen reichen, um sich zu verlieben

Diese 36 Fragen reichen, um sich zu verlieben Diese 36 Fragen reichen, um sich zu verlieben Wie verliebt er oder sie sich bloß in mich? Während Singles diese Frage wieder und wieder bei gemeinsamen Rotweinabenden zu ergründen versuchen, haben Wissenschaftler

Mehr

Manual für das Praxisteam. 2. Was ist Kostenerstattung überhaupt?

Manual für das Praxisteam. 2. Was ist Kostenerstattung überhaupt? Manual für das Praxisteam Seit dem 1. Januar 2004 besteht für alle Kassenpatienten die Möglichkeit, anstatt des traditionellen Sachleistungssystems die sogenannte Kostenerstattung nach 13 SGB V zu wählen.

Mehr

Dschungel Psychotherapie - Antworten auf die wichtigsten Fragen

Dschungel Psychotherapie - Antworten auf die wichtigsten Fragen Dschungel Psychotherapie - Antworten auf die wichtigsten Fragen von Dr. Christine Amrhein und Fritz Propach In diesem Dossier behandeln wir u.a. folgende Themen: Was ist Psychotherapie? Was ist ein Psychotherapeut?

Mehr

Patientenrechtegesetz

Patientenrechtegesetz Patientenrechtegesetz Eine Vorstellung Deutsche Rentenversicherung Bund am 20.Oktober 2014 in Berlin Simone Kneer Weidenhammer Rechtsanwältin + Fachanwältin f. Medizinrecht, Dresden 23.10.2014 1 PATIENTENRECHTEGESETZ

Mehr

Protokoll. über die ordentliche Mitgliederversammlung der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung vom 23.

Protokoll. über die ordentliche Mitgliederversammlung der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung vom 23. Protokoll über die ordentliche Mitgliederversammlung der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung vom 23. Februar 2007 Ort: Dauer: Anwesend: Haus des Sports, 24114 Kiel 15:30 Uhr bis 17:15

Mehr

Rechtsinformation des Bundesverbandes Gastroenterologie Deutschland e.v.

Rechtsinformation des Bundesverbandes Gastroenterologie Deutschland e.v. Rechtsinformation des Bundesverbandes Gastroenterologie Deutschland e.v. Scheinselbstständigkeit in Gemeinschaftspraxen Das Bundessozialgericht schafft Klarheit (Urteil vom 23.06.2010, B 6 KA 7/09) 1.

Mehr

Berufskrankheiten. Fragen und Antworten

Berufskrankheiten. Fragen und Antworten Berufskrankheiten Fragen und Antworten Die gesetzliche Unfallversicherung setzt sich für ein sicheres und gesundes Arbeiten ein. Leider gelingt es nicht immer, einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 2. Kapitel 14 Absatz 4 Spiegelstrich 2 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 2. Kapitel 14 Absatz 4 Spiegelstrich 2 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 2. Kapitel 14 Absatz 4 Spiegelstrich 2 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Rahmen der Bewertung

Mehr

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?!

VERBANDSINFORMATION. Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! VERBANDSINFORMATION Infoblatt zur Ausfallgebühr ja oder nein Danke?! Immer wieder kommt es vor, dass ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint. Viele Praxisinhaber stellen sich in diesem Fall

Mehr

Fester und stabiler Zahnersatz auf künstlichen Zahnwurzeln. Implantate. Informationen für Patienten

Fester und stabiler Zahnersatz auf künstlichen Zahnwurzeln. Implantate. Informationen für Patienten Fester und stabiler Zahnersatz auf künstlichen Zahnwurzeln Implantate Informationen für Patienten Was sind Implantate? Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Titan, die in den Kieferknochen eingebracht

Mehr

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008

Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Leitfaden Basistarif. Information für den Zahnarzt. Stand: Dezember 2008 Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Information für den Zahnarzt Stand: Dezember 2008 2 Zum Thema Der neue Basistarif tritt zum 1. Januar 2009 in Kraft. Basistarifversicherte bleiben Privatversicherte.

Mehr

Unsere Gruppe beim Aufbauen der Schokoladentafeln und der Schokoriegel

Unsere Gruppe beim Aufbauen der Schokoladentafeln und der Schokoriegel Unser Marktstand Unsere Gruppe hat am Mittwoch, 27.9, in der 2. Aktionswoche der fairen Wochen, den Stand auf den Marktplatz zum Zentrum für Umwelt und Mobilität aufgebaut und dekoriert. Wir dekorierten

Mehr

Beispiel: Darstellung des Ablaufs eines Zivilprozesses

Beispiel: Darstellung des Ablaufs eines Zivilprozesses Weblink zu Beispiel: Darstellung des Ablaufs eines Zivilprozesses Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, viele Mandanten wissen nicht, was in einem zivilen Streitverfahren auf sie zukommt. Im Folgenden

Mehr

Aktuelles zum Schiedsspruch: Wie geht es weiter mit den Hausgeburten?

Aktuelles zum Schiedsspruch: Wie geht es weiter mit den Hausgeburten? Mother Hood Info-Dokumente Aktuelles zum Schiedsspruch: Wie geht es weiter mit den Hausgeburten? Mother Hood e. V. hat dem Gesamtverband der Krankenkassen (GKV-SV) im Dezember 2015 schriftlich Fragen zum

Mehr

Statuten vom 4. Dezember 2014

Statuten vom 4. Dezember 2014 Statuten vom 4. Dezember 2014 Art. 1: Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Unter dem Namen SQMH (Schweizerische Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen) besteht ein Verein von unbestimmter

Mehr