JA zum Raumplanungsgesetz am 3. März 2013 Mediendossier Kanton Zürich

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1 Zürich, 5. Februar 2013 JA zum Raumplanungsgesetz am 3. März 2013 Mediendossier Kanton Zürich Inhalt: Verein JA zum Schutz unserer Zürcher Landschaften Eine breite Zürcher Allianz für eine gute Raumplanung Regierungspräsident Markus Kägi, Baudirektor Eidgenössisches Raumplanungsgesetz: Sinnvolle Teilrevision, auf die der Kanton Zürich bestens vorbereitet ist Nationalrat Ruedi Noser Die neue Mehrwertabgabe: Mehr Mittel für eine gute Raumplanung Felicitas Huggenberger, Geschäftsführerin Mieterinnen- und Mieterverband Zürich Mieterinnen und Mieter profitieren vom neuen Raumplanungsgesetz Weitere Informationen siehe Auskunft: Andreas Hasler, Geschäftsleiter Pro Natura Zürich, / Thomas Kuske, Geschäftsführer ZVS/BirdLife Zürich, / !

2 Eine breite Zürcher Allianz für eine gute Raumplanung Obwohl es sich um eine nationale Vorlage handelt, ist das revidierte Raumplanungsgesetz vielen kantonalen Organisationen und Parteien so wichtig, dass sie JA dazu sagen. Besonders bemerkenswert ist, dass sich nicht weniger als 8 Zürcher Parteien aller politischer Richtungen befürwortend zum RPG äussern. Die Organisationen und Parteien vertreten ausserhalb des Raumplanungsthemas oft ganz unterschiedliche Anliegen und Positionen. Das zeigt, dass die Forderung nach einer präziseren Raumplanung ein wichtiges und sehr breites Anliegen ist. Kantonale Parteien AL BDP CVP EVP FDP Grüne Grünliberale SP Wenn einer über Nacht zum Millionär wird, weil sein Land eingezont wurde, so soll er einen kleinen Teil des Gewinns der Allgemeinheit abliefern. Das RPG bringt eine solche Mehrwertabgabe. Mit dem Raumplanungsgesetz setzen wir auf eine kluge Entwicklung am richtigen Ort. Dies ist für unsere Wirtschaft und Bevölkerung ein Muss: ein JA zur Zukunftsplanung. Wir müssen mit der künftigen Zonierung unseres Landes vorsichtiger werden und haushälterischer mit dem Boden umgehen. Wir sagen JA zu intaktem Boden. Endlich die nötigen Instrumente für eine griffige Raumplanung! Damit leistet das Raumplanungsgesetz einen wichtigen Beitrag zur Standortqualität unseres Landes. Der Parteivorstand hat den Zürcher Delegierten für die DV der FDP Schweiz mehrheitlich ein Ja zum RPG empfohlen. Die Partei hat aber keine kantonale Parole, zur Vorlage gefasst. Die Zersiedelung zerstört den Lebensraum der Landwirtschaft und der Natur. Das Ja zum neuen RPG verhindert den Siedlungsbrei vom Bodensee bis zum Lac Léman. Das neue RPG bringt mit der Mehrwertabschöpfung ein ökonomisches Instrument, das einen ökologischen Gewinn bringen kann, nämlich die Eindämmung des Bodenverbrauchs. Das revidierte Raumplanungsgesetz fördert die nachhaltige Raumentwicklung. Das kommt allen statt wenigen zu Gute. Ein Ja ist deshalb dringend notwendig. 2

3 Mitglieder des Vereins JA zum Schutz unserer Zürcher Landschaften Pro Natura Zürich WWF Zürich ZVS/BirdLife Zürich VCS Zürich Zürcher Heimatschutz Eine attraktive Landschaft für uns Menschen mit genügend Lebensraum für Tiere und Pflanzen: Damit dies auch in Zukunft Platz hat im Kanton Zürich, braucht es das verbesserte RPG. Unsere Ziel ist, die täglichen Wege zu verkürzen und den Zwang zur Mobilität zu verringern. Wer unterwegs ist, soll sich nicht gefährdet fühlen. Das neue Raumplanungsgesetz kann dazu beitragen. Das revidierte RPG bewahrt die landschaftliche Qualität der Schweiz, schafft Handlungsspielräume für die wirtschaftliche Entwicklung und erhält ausreichend Kulturland. Es verdient ein JA! Weitere kantonale Organisationen Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz Zürich Club der Autofreien Region Zürich Hausverein Zürich Mieterinnen- und Mieterverband Zürich Pro Velo Zürich Raumplanungsgruppe Nordostschweiz Zürcher Bauernverband ZBV Das Raumplanungsgesetz sorgt für verdichtetes Bauen, was weniger Umweltbelastung erzeugt. Und das ist ein wichtiger Beitrag an unsere Gesundheit. Deshalb Ja zum Raumplanungsgesetz. Das RPG kann einen Beitrag zu einer Siedlungsentwicklung leisten, die nicht zu einer Ausdehnung des motorisierten Individualverkehrs führt bzw. diesen im besten Fall zu reduzieren erlaubt. Das neue Raumplanungsgesetz bremst die Zersiedelung und sichert die Attraktivität und die Entwicklungsmöglichkeiten der Schweiz. Deshalb empfehlen wir ein Ja. Die Gesetzesrevision bringt Massnahmen gegen die Baulandhortung, Anreize zur Verdichtung und eine verbindliche Mehrwertabschöpfung. Das bedeutet aus Mietersicht eine Verbesserung. Je näher beieinander wir wohnen und arbeiten, desto eher ist das Velo unser Hauptverkehrsmittel. Das RPG fördert kompakte Siedlungen und ist deshalb zu befürworten. Wir stehen für ein überzeugtes Ja ein, weil das RPG die bessere Nutzung der bestehenden Siedlungsflächen sicherstellt und die Verfügbarkeit des Baulandes fördert und es nicht verteuert. Der ZBV sagt Ja zum Raumplanungsgesetz, äussert sich aber nicht weiter dazu und verweist auf das Engagement des Schweizerischen Bauernverbands in der Ja-Kampagne. 3

4 Auch auf nationaler Ebene ist die Allianz für das Raumplanungsgesetz beeindruckend breit: Bundesrat, National- und Ständerat Kantone: Konferenz der Kantonsregierungen, Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren- Konferenz Städte und Gemeinden: Städteverband, Schweizerische Gemeindeverband (SGV) Parteien: BDP, CVP, CVP-Frauen Schweiz, EVP, FDP-Frauen Schweiz, Grüne, Grünliberale, SP Mieter und Hausbesitzer: Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband, Hausverein, Wohnbaugenossenschaft Schweiz, Wohnen Schweiz Bauernorganisationen: Schweizerischer Bauernverband, Agrarallianz, Bio Suisse, IP Suisse, Kleinbauern-Vereinigung, Uniterre Baubranche, Ingenieure und Planer: sia (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein), Vereinigung für Landesplanung (VLP), Fachverband Schweizer Raumplaner Tourismus: Schweizerischer Tourismusverband Gewerkschaften: Travail.Suisse Heimat-, Natur-, Landschaft-, Umweltschutz: Pro Natura, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz SL, Schweizer Heimatschutz, WWF Schweiz, Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz, Greina-Stiftung, Aqua Viva Rheinaubund, Helvetia Nostra, Greenpeace Schweiz, VCS Verkehrsclub der Schweiz, Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz, Aktionskomitee Galmiz, Mountain Wilderness, Oeku Kirche und Umwelt, Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee, Fach-Frauen Umwelt Diverse: Jagd Schweiz, Schweizerischer Fischerei-Verband, Verband öffentlicher Verkehr 4

5 Regierungspräsident Markus Kägi, Baudirektor Eidgenössisches Raumplanungsgesetz: Sinnvolle Teilrevision, auf die der Kanton Zürich bestens vorbereitet ist Die Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) zielt auf die haushälterische Nutzung des Bodens ab. Im Kanton Zürich hat die Revision kaum Auswirkungen, denn er hat seine raumplanerischen Hausaufgaben gemacht. Die geplante RPG-Revision führt zu einem wirksamen Schutz des Kulturlandes mit Augenmass. Sie schafft Voraussetzungen, damit sich Städte und Dörfer in ihren heutigen Grenzen baulich erneuern und entwickeln können, an Lebensqualität gewinnen und für Gewerbe und Detaillisten interessant bleiben. Die Revision stützt sich dabei auf drei Säulen: Erstens enthält sie inhaltliche Vorgaben für die Richtplanung der Kantone, damit die Siedlungsentwicklung besser gesteuert wird. Zweitens müssen die Bauzonen so festgelegt werden, dass sie den voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre nicht überschreiten. Und drittens sind Massnahmen gegen das spekulative Horten von Bauland vorgesehen. Die Rückzonungen werden in einem umsichtigen Prozess und nur auf lange Sicht (> 20 Jahre) vorgenommen. Überbauungsverpflichtungen für zentral gelegenes Bauland werden lediglich bei überwiegendem öffentlichem Interesse unter voller Entschädigungspflicht verfügt. Diese Baupflichten beschränken sich auf Landbesitzer, die spekulativ Bauland horten. Dagegen trifft es beispielsweise nicht ein Unternehmen, das die Arrondierung zunächst freihalten will. Oder genauso wenig einen Erben, der unbebautes Land erbt und mit der Überbauung zuwarten will. Wirtschaft entwickeln und Landschaften erhalten Die RPG-Revision führt nicht zu Zentralismus und mehr Bürokratie. Zwar hat der Bund neu die Kompetenz, Kantone in ihrer Bauzonenpolitik zu blockieren, wenn sie sich nicht an die nationalen Vorgaben halten. In der Umsetzung der Raumplanungspolitik behalten die Kantone jedoch ihre volle Handlungsfreiheit. Der Kanton Zürich ist auf diese Änderungen mit einer schweizweit vorbildlichen Raumplanung vorbereitet: Sein kantonaler Richtplan ist ein geeignetes, vom Bund anerkanntes Instrument, das die langfristige räumliche Entwicklung steuert, die Siedlungsentwicklung nach innen fördert und wertvolle Landschaftsräume schützt und erhält. Das unterstrich auch eine Studie von Avenir Suisse im Jahr 2010: In der ersten vollständigen Erhebung der kantonalen Instrumente zur Siedlungssteuerung schnitt der Kanton Zürich am besten ab. Auch bei der Abstimmung zum revidierten RPG möchte der Kanton Zürich mit gutem Beispiel voran gehen. Mit einem Ja wird es uns gelingen, die bauliche Entwicklung unseres Landes so zu steuern, dass sich die Wirtschaft dynamisch entwickeln kann und unsere schönen Landschaften als lebenswerte Heimat trotzdem erhalten bleiben. 5

6 Nationalrat Ruedi Noser Die neue Mehrwertabgabe: Mehr Mittel für eine gute Raumplanung Die Mehwertabgabe ist neu für den Kanton Zürich. Sie generiert die Finanzmittel, um eine gute Raumplanung zu betreiben, und ist deshalb ein ausgesprochen sinnvolles Instrument. Wenn eine Nutzungsplan-Revision aus Landwirtschaftsland Bauzonen macht, steigt der Preis des betreffenden Landes über Nacht von 10 Franken je Quadratmeter auf mehrere Hundert bis Tausend Franken. Welche Grundeigentümer zu Bauland kommen und welche nicht, entscheidet die Gemeinde. Gesamtschweizerisch sind es jedes Jahr etwa 2 Milliarden Franken Planungsmehrwert, die so durch Planungsentscheide der Gemeinden, ohne Leistung des Grundeigentümers, entstehen. Das revidierte RPG verpflichtet nun neu alle Kantone, mindestens 20% der Mehrwerte abzuschöpfen, welche durch Einzonungen entstehen. Verschiedene Kantone kennen dieses Instrument bereits, zum Beispiel Thurgau oder Neuenburg, für den Kanton Zürich ist es neu; bisher kannten wir hier ausschliesslich die Grundstückgewinnsteuer. Vergleichen wir also die heutige Regelung damit, was im Kanton Zürich mit diesen beiden Abgaben passiert, wenn das Raumplanungsgesetz am 3. März angenommen wird 1 : Heute bezahlt ein Zürcher Grundeigentümer auf den Gewinn, den er beim Verkauf seines Grundstücks macht, die Grundstückgewinnsteuer. Besonders daran: Je länger er das Grundstück besessen hatte, desto kleiner wird die Steuer; sie beträgt 20-60% des Gewinns. Das abgelieferte Geld geht in die allgemeine Kasse der Gemeinde, die damit Ausgaben irgendwelcher Art bezahlt. Bei Annahme des Gesetzes bezahlt ein Grundeigentümer, dessen Land neu eingezont wurde, eine Abgabe von 20% auf den Planungsgewinn, sobald er sein Land überbaut oder verkauft. Im ersten Fall (Überbauung) bleibt es bei dieser Abgabe, die zweckgebunden für die Entschädigung von Auszonungen oder für den Erhalt des Kulturlandes, der Schonung der Landschaft oder die Steigerung der Siedlungsqualität eingesetzt werden muss. Im zweiten Fall (Verkauf) bezahlt er ebenfalls die 20% Mehrwertabgabe zweckgebunden, wodurch sich sein Gewinn am Verkauf des Grundstücks verkleinert. Dadurch wird entsprechend die Grundstückgewinnsteuer kleiner, die er in die allgemeine Gemeindekasse einzahlen muss. Wesentlicher Unterschied zum heutigen System ist also, dass mit dem neuen Raumplanungsgesetz ein Teil der Abgaben zweckgebunden verwendet werden muss. Dies ist sinnvoll, weil so die öffentliche Hand die Finanzmittel erhält, um Auszonungen zu entschädigen, Kulturland zu erhalten und den Siedlungsraum aufzuwerten. kurz: um eine gute Raumplanung zu betreiben. 1 Diese Bestimmungen zur Mehrwertabgabe entsprechen dem Vorschlag der Bau-, Planungsund Umweltdirektoren-Konferenz, die sich eingehend mit der Thematik befasst haben. 6

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