Qualitätshandbuch Bereich: SH E

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1 1. Einleitung Vorliegende Grundlage zur Mitarbeiterschulung zum Thema Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden wurde ausschließlich an die gleichnamige Veröffentlichung des Deutschen Netzwerks in der Pflege, Fachhochschule Osnabrück, vom März 2008 angelehnt und auf Grundlage der 1. Aktualisierung vom September überabeitet. Er richtet sich an Pflegefachkräfte 2 in Einrichtungen der ambulanten Pflege, der stationären Altenhilfe und im Krankenhaus. Der Expertenstandard zeigt auf, dass die Pflege und Behandlung von chronischen Wunden besondere Anforderungen an die Pflegefachkräfte stellt und die allgemein - pflegerische Fachkompetenz nicht in jedem Fall zur allen notwendigen Aufgaben befähigt. Im Strukturkriterium 1b machen die Experten deutlich, dass die hierfür nötige Fachkenntnis auch nicht durch eine Kooperation mit einem Sanitätshaus oder einem Homcare-Unternehmen kompensiert werden kann. Hintergrund für diese Argumentation liegt besonders darin, dass die Beratung von Homecare-Unternehmen primär der Produktberatung dient und nicht der Zielsetzung des entspricht (siehe nächster Absatz). Die aktualisierte Fassung des zeigt im Groben wenige Neuerungen, allerdings wird erhärtet, dass nicht der somatische Blick auf eine Wunde im Mittelpunkt stehen sollte. Der Fokus pflegerischen Handelns liegt vielmehr auf den Betroffenen und ihren Angehörigen mit ihrem individuellen Krankheitsverständnis. Ein Beispiel im Vorwort des aktualisierten Standards zeigt dies auf 3. Die Frage, wie eine dort beschriebene, personenzentrierte Begleitung und Versorgung im Alltag umgesetzt werden könne, wurde wie folgt beantwortet: Es ist eine Frage der pflegerischen Haltung. Chronische Wunden heilen eben nicht primär durch den richtigen Wundverband, sondern durch Betroffene, die sich, gemeinsam mit dem betreuenden Team, für eine bestimmte Therapie entscheiden und sich damit aktiv einverstanden erklären. Wichtig für eine solch verstehende Haltung ist, dass Betroffene und Angehörige ihre Vorstellungen äußern können, ohne, dass sie bewertet werden. Begriffe wie der Patient ist anzuhalten, entsprechende Patientenführung, uneinsichtiger Patient oder gar noncompliant Patient zeugen nicht von einer entsprechenden pflegerischen Haltung. 1 Der benannte Expertenstandard ist bei der PDL einzusehen. 2 Zur sprachlichen Vereinfachung und damit zur verbesserten Lesbarkeit wird im Text lediglich eine Geschlechtsform verwendet. Das jeweils andere Geschlecht ist ausdrücklich mit gemeint. Im Standard werden unter dem Begriff Pflegefachkraft die Mitglieder der verschiedenen Pflegeberufe (Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger) angesprochen. Angesprochen werden darüber hinaus auch diejenigen Pflegefachkräfte im Pflegedienst, die über eine Hochschulqualifikation in einem pflegebezogenen Studiengang verfügen. 3 vgl. Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, 1. Aktualisierung 2015, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Osnabrück, September 2015, Seite 3, 2. Absatz erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 1 von 24

2 Nach Expertenmeinung ziehen sich Betroffene zurück und setzen Therapien, mit der Folge einer Über- oder Fehlversorgung, nicht um. Grundsätzlich wird die Wundversorgung als mulitprofessionelle Aufgabe angesehen. Der Expertenstandard beschreibt allerdings nur den pflegerischen Beitrag bei der Behandlung. Chronische Wunden haben Einfluss auf das Alltagsleben der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Neben körperlichen Beeinträchtigungen (z.b. Schmerzen) sind auch Einschränkungen in der Selbstständigkeit oder des sozialen Lebens verbunden. Hauptsächliche Gründe hierfür sind u.a. mangelnde Bewegungsfähigkeit und Belastungen, die durch z.b. Wundgeruch oder exsudat hervorgerufen werden. Aufgabe der Pflege ist die Förderung und Erhaltung des Selbstmanagements und des Wohlbefindens der Betroffenen. Laut Expertenstandard sollen betroffenen Menschen soweit als möglich Maßnahmen zur Heilung der Wunde, zur Symptom- und Beschwerdekontrolle und zur Rezidivprophylaxe erlernen und das Erlernte in ihren Alltag integrieren und nachhaltig umsetzen. Der Expertenarbeitsgruppe ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass bei den Betroffenen nicht immer die Wunden oder deren Heilung im Vordergrund stehen, da abhängig von der individuellen Lebenssituation die Erreichung der bestmöglichen Lebensqualität in den Mittelpunkt rückt und daher je nach vorliegenden Pflegezielen Prioritäten gesetzt werden müssen. Wundheilung und Rezidivprophylaxe sind nur in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen, deren Angehörigen und den beteiligten Berufsgruppen zu erreichen. Eine Versorgung nach dem Muster der Akutversorgung ist nicht angebracht. 2. Definition Wunden werden als chronisch bezeichnet, wenn diese innerhalb von vier bis zwölf Wochen nach Wundentstehung (hierbei spielen Wundart und Einflussfaktoren eine wichtige Rolle) unter fachgerechter Therapie keine Heilungstendenzen zeigen. Der Expertenstandard behandelt konkret und praktikabel die Versorgung von Menschen mit Dekubitus 4, Diabetisches Fußulcus und gefäßbedingtem Ulcus cruris für alle Bereiche der pflegerischen Versorgung. 4 Hierzu ist auch die MitarbeiterschulungVerfahrensanleitung zum Expertenstandard Dekubitusprophylaxe E 3.1 zu beachten. erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 2 von 24

3 3. Ziele des Pflege von Menschen mit chronischen Wunden Leitsatz: Nur, wenn das Selbstmanagement nicht oder nur bedingt möglich ist, übernehmen Pflegefachkräfte dauerhaft die Durchführung der Wundversorgung. weitere Ziele: Patienten erfahren eine höhere Lebensqualität Pflegefachkräfte befinden sich auf dem aktuellen Stand des Wissens ursächliche Risiken, Wunden beinflussende Faktoren und Gefahren sind erkannt und nach Möglichkeit miniert während der Behandlung Pflege von chronischen Wunden wird auch die Grunderkrankung behandelt adäquate Ernährungssituation (Flüssigkeit, Kohlenhydrate, Eiweiß, Vitamine, Spurenelemente wie Zink und Eisen) Bewegungs- bzw. Druckverteilung sind sichergestellt das Selbstbestimmungsrecht von Patienten ist geachtet und unterstützt eine umfassende Information und Beratung von Patienten und deren Angehörige sind sichergestellt eine fachübergreifende, multiprofessionelle Arbeitsweise ist sichergestellt 5 4. Voraussetzungen zur gesicherten Umsetzung Vor dem Hintergrund von Einschränkungen, mit denen Menschen mit chronischen Wunden leben müssen ist eine von Beginn an gute Kommunikation unabdingbar. Qualitative Studien zeigen, dass sich Menschen mit chronischen Wunden in erster Linie als Wunde und nicht als Mensch behandelt fühlen. Um den ausgewählten spezifischen Anforderungen des entsprechen zu können, müssen pflegerische Fachexperten über Qualifikationen verfügen, die der komplexen Problemsituation Betroffener gerecht werden. Der Standard orientiert sich an der Logik professionellen Handelns, schreibt aber nicht vor wie und unter welchen einrichtungsspezifischen Bedingungen er umgesetzt werden soll. Daher kommt dem Management die Aufgabe zu, für eindeutige und effektive Verfahrensregelungen Sorge zu tragen. Stichwort: Ausbildung einer Wundexpertin. Es liegt eine dem Standard entsprechende Wunddokumentation vor 5 Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es für eine multiprofessionelle Arbeitsweise nicht genügt lediglich auf eine externe Wundexpertin zurückgreifen zu können, sondern, dass auch hier vonseiten behandelnder Haus- oder Fachärzte und Kostenträgern diese Anforderung ernst genommen werden muss, sollen positive Behandlungserfolge erzielt werden. erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 3 von 24

4 Von Seiten der Einrichtung wird eine gute, fachübergreifende Kommunikation gefördert. Dies betrifft insbesondere o Betroffene und ihre Angehörigen o Haus- oder Fachärzte o pflegerische Fachexperten o Kostenträger (Schwerpunkt im Pflegedienst) Eine Heilung der Wunden und eine Rezidivprophylaxe kann nur erreicht werden, wenn auch die Grunderkrankung behandelt wird 5. Expertenstandard im Wortlaut 6 Zielsetzung: Jeder PatientBewohner mit einer chronischen Wunde vom Typ Dekubitus, Ulcus cruris venosum arteriosum mixtum oder Diabetischem Fußulcus erhält eine pflegerische Versorgung, die das individuelle Krankheitsverständnis berücksichtigt, die Lebensqualität fördert, die Wundheilung unterstützt und die Rezidivbildung von Wunden vermeidet. Begründung: Chronische Wunden sind häufig Symptome einer chronischen Krankheit, die maßgeblich den Alltag der betroffenen Person beeinflusst. Sie führen, insbesondere durch Schmerzen, Einschränkungen der Mobilität, Wundexsudat und -geruch, zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Durch Anleitung und Beratung der PatientenBewohner und ihrer Angehörigen zu alltagsorientierten Maßnahmen im Umgang mit der Wunde und den wundund therapiebedingten Auswirkungen können die Fähigkeiten zum gesundheitsbezogenen Selbstmanagement so verbessert werden, dass sich positive Effekte für Wundheilung und Lebensqualität ergeben. Des Weiteren verbessern sachgerechte Beurteilung und phasengerechte Versorgung der Wunde sowie regelmäßige Dokumentation des Verlaufs unter Berücksichtigung der Sichtweise der PatientenBewohner auf ihr Kranksein die Heilungschancen. Die Pflegefachkraft S1a - verfügt über aktuelles Wissen und kommunikative Kompetenz, Menschen mit einer chronischen Wunde zu identifizieren und deren Einschränkungen, Krankheitsverständnis und gesundheitsbezogene Selbstmanagementfähigkeiten sensibel und verstehend zu erkunden. Die Einrichtung S1b - verfügt über eine inter- und intraprofessionell geltende Verfahrensregelung zur Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden. Sie stellt sicher, dass ein pflegerischer Fachexperte zur Verfügung steht und hält erforderliche Materialien für Assessment und Dokumentation bereit. erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Struktur Prozess Ergebnis Die Pflegefachkraft P1a - erfasst im Rahmen der pflegerischen Anamnese bei allen PatientenBewohnern mit Punkten: einer chronischen Wunde das Krankheitsverständnis, wundund therapiebedingte Einschränkungen sowie Möglichkeiten des gesundheitsbezogenen Selbstmanagements. Freigegeben am von: P1b - holt eine medizinische Diagnose ein. Für das wundspezifische Assessment zieht sie, insbesondere zur Ersteinschätzung und Dokumentation der Wunde, einen pflegerischen Fachexperten hinzu und bindet diesen nach Bedarf in die weitere Versorgung ein. Letzte Revisionen am freigegeben von: E1 - Die Dokumentation enthält differenzierte Aussagen zu den Mobilitäts- und andere Einschränkungen, Schmerzen, Wundgeruch, Exsudat, Ernährungsstatus, psychische Verfassung; individuelles Krankheitsverständnis, Körperbildstörungen, Ängste; Wissen der PatientinBewohnerin und ihrer Angehörigen über Ursachen und Heilung der Wunde sowie gesundheitsbezogene Selbstmanagementkompetenzen; Spezifische medizinische Wunddiagnose, Rezidivzahl, Wunddauer, -lokalisation, - größe, -rand, -umgebung, - grund und Entzündungszeichen. 6 Quelle: Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Osnabrück, März 2008, Seite 15 Seite 4 von 24

5 Struktur Prozess Ergebnis Die Pflegefachkraft P2 - plant gemeinsam mit dem PatientenBewohner und seinen Angehörigen unter Einbeziehung der beteiligten Maßnahmen zu folgenden Bereichen: wund- und therapiebedingte Beeinträchtigungen, wundspezifische Erfordernisse, Grunderkrankung und Rezidivprophylaxe, Vermeidung weiterer Schäden, Umsetzen medizinischer Verordnungen. Die Pflegefachkraft S2 - verfügt über aktuelles Wissen zur Behandlung wundbedingter Einschränkungen, zu krankheitsspezifischen Maßnahmen je nach Wundart (z.b. Bewegungsförderung, Druckverteilung oder Kompression), zur Wundversorgung, zur Grunderkrankung und zur Rezidiv- und Infektionsprophylaxe sowie zum Hautschutz und zur Hautpflege Die Pflegefachkraft S3a - verfügt über Steuerungsund Umsetzungskompetenzen bezogen auf die Pflege von Menschen mit chronischen Wunden. Die Einrichtung S3b - stellt sicher, dass verordnete Hilfs- und Verbandmittel unverzüglich bereitgestellt werden und Materialien für einen hygienischen Verbandwechsel zur Verfügung stehen. Sie sorgt für eine den komplexen Anforderungen angemessene Personalplanung. Die Pflegefachkraft S4a - verfügt über aktuelles Wissen und Kompetenz zu Beratung, Schulung und Anleitung zum gesundheitsbezogenen Selbstmanagement. Die Einrichtung S4b - stellt zielgruppenspezifische Materialien für Information, Beratung, Schulung und Anleitung zur Verfügung. Die Pflegefachkraft S5 - verfügt über die Kompetenz, den Heilungsverlauf der Wunde und die Wirksamkeit der gesamten Maßnahmen zu beurteilen. Die Pflegefachkraft P3a - koordiniert die inter- und intraprofessionelle Versorgung (z. B. durch Arzt, pflegerischen Fachexperten, Physiotherapeut, Podologe und Diabetesberater). P3b - gewährleistet eine hygienische und fachgerechte Wundversorgung sowie eine kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmenplanung unter Einbeziehung des PatientenBewohners und seiner Angehörigen. Die Pflegefachkraft P4 - schult zu Wundursachen und fördert die Fähigkeiten des Patienten Bewohners und seiner Angehörigen zur Wundversorgung sowie zum Umgang mit wund- und therapiebedingten Einschränkungen durch Maßnahmen der Patientenedukation. Sie unterstützt die Kontaktaufnahme zu anderen Berufs-, Selbsthilfe- oder weiteren Gesundheitsgruppen. Die Pflegefachkraft P5a - beurteilt in individuell festzulegenden Abständen, spätestens jedoch nach 4 Wochen die lokale Wundsituation (Wiederholung des wundspezifischen Assessments). P5b - überprüft unter Beteiligung eines pflegerischen Fachexperten spätestens alle vier Wochen die Wirksamkeit der gesamten Maßnahmen und nimmt in Absprache mit dem PatientenBewohner und allen an der Versorgung Beteiligten gegebenenfalls Änderungen daran vor. E2 Eine individuelle, alltagsorientierter Maßnahmenplanung, der die gesundheitsbezogenen Selbstmanagementkompetenzen des PatientenBewohner und seiner Angehörigen berücksichtigt, liegt vor. E3 Die koordinierten und aufeinander abgestimmten Maßnahmen sind sach- und fachgerecht umgesetzt. Ihre Durchführung und Wirkung fortlaufend dokumentiert. Der PatientBewohner und seine Angehörigen erleben die aktive Einbindung in die Versorgung positiv. E4 Der PatientBewohner und seine Angehörigen kennen die Ursache der Wunde sowie die Bedeutung der vereinbarten Maßnahmen und sind über weitere Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Ihr gesundheitsbezogenes Selbstmanagement ist entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten gefördert. E5 Anzeichen für eine Verbesserung der durch die Wunde hervorgerufenen Beeinträchtigungen der Lebensqualität oder der Wundsituation liegen vor. Änderungen in der Maßnahmenplanung sind dokumentiert. erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 5 von 24

6 5.1. S1a Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen und kommunikative Kompetenz, Menschen mit einer chronischen Wunde zu identifizieren und deren Einschränkungen, Krankheitsverständnis und gesundheitsbezogene Selbstmanagementfähigkeiten sensibel und verstehend zu erkunden. Im Rahmen einer Anamnese gilt es Menschen mit einer chronischen Wunde frühzeitig zu erkennen und die mit der Wunde bzw. deren Therapie verbundenen Alltags- und Lebenseinschränkungen sowie das individuelle Krankheitsverständnis zu erfassen. Welche Einschränkungen auf die Betroffenen wirken, sind sensibel und verstehend zu erkunden. Dabei gilt zu beachten, dass sich viele Betroffene durch Ärzte und Pflegende auf ihre Wunde reduziert sehen. Daher ist an dieser Stelle neben fundiertem Fachwissen auch ein hohes Maß an kommunikativer Kompetenz erforderlich. Erkrankung Individueller Wissenstand über die Diagnose, Therapiemöglichkeiten, Heilungsverläufe und Folgeerkrankungen. Therapie Gefühl der Objektivierung auf die Wunde (Menschen als Ganzes sehen und nicht nur die Wunde). Belastung der Angehörigen berücksichtigen. Mensch Lebensqualität Beeinträchtigungen hinsichtlich körperlicher, psychischer, sozialer und funktionaler Aspekte (Schmerz, Mobilitätseinschränkungen, Geruchs- und Exsudatbelästigung, Macht- und Kontrollverlust, verändertes Köperbild etc.) Durch Forschung entsteht ständig neues Wissen. Die Halbwertzeit von Wissen beträgt heutzutage etwa drei Jahre und muss im Sinne eines lebenslangen Lernens ständig aktualisiert und angepasst werden. Eine Aufgabe, die in der Verantwortung des Arbeitgebers wie auch der Mitarbeiter liegt. erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 6 von 24

7 Im Zusammenhang mit diesem Expertenstandard soll das aktuelle Wissen folgende Themen erfassen: Dekubitus, Ulcus cruris (venosum, arteriosum und mixtum 7 ), Diabetisches Fußulcus mögliche Auswirkungen der Wunde und Therapie auf die Bewältigung des individuellen Alltags und das Erleben der Erkrankung individuelles Krankheitsverständnis, Körperbildstörungen und mögliche Ängste mit Bezug zur chronischen Wunde Praxis: Die Anforderungen dieses Kriteriums sind in den Stellenbeschreibungen der Mitarbeiter verankert. Um dies zu fördern, bietet die Einrichtung regelmäßige, interne Fortbildungen sowie aktuelle, pflegefachliche Literatur an. Einrichtungsinterne Erfassungsinstrumente (z.b. Wunddokumentation) liegen vor und werden in ihrer Anwendung geübt S1b Die Einrichtung verfügt über eine inter- und intraprofessionell geltende Verfahrensregelung zur Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden. Sie stellt sicher, dass ein pflegerischer Fachexperte zur Verfügung steht und hält erforderliche Materialien für Assessment und Dokumentation bereit. Hier gilt es zu unterstreichen, dass die Behandlung von Menschen mit chronischen Wunden eine multiprofessionelle Aufgabe darstellt. Neben Ärzten und Pflegekräften kommen noch weitere Berufsgruppen in Betracht, die der Veranschaulichung kurz dargestellt werden: o Ernährungsberatung, o Lymphtherapie, o Diabetesberatung, o Podologie (Fußpflege), o Schuhmechaniker-innen, o Psychologen-innen, o Apotheker-innen, o und auf die Wundversorgung spezialisierte, externe Fachpersonen. 7 Ulcus cruris venös, arteriell oder durch die gemischte Form bedingt. erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 7 von 24

8 Der Expertenstandard empfiehlt pro Einrichtung mindestens eine in Wundtherapie geschulte Pflegefachkraft zu haben, die im Rahmen einer speziellen Weiterbildung bestimmte Kompetenzen 8 erwirbt. Die pflegerische Fachexpertin pflegt, berät, begutachtet, unterrichtet, kooperiert und koordiniert mit dem Ziel, die Pflege von Menschen mit chronischen Wunden zu optimieren. Bei der Auswahl einer derartigen Weiterbildungsmaßnahme sollte darauf geachtet werden, dass sie von einer nationalen (wundbezogenen) Fachgesellschaft 7 anerkannt wurden und die im Expertenstandard dargestellten Kompetenzen vermitteln. Praxis: Derzeit verfügt die Einrichtung über keine eigene, speziell ausgebildete Wundexpertin. Es besteht allerdings bei Patienten mit chronischen Wunden ein enger Kontakt zu einer externen Wundberaterin und den behandelnden Hausärzten. Hinweis: Nach Auffassung der Expertengruppe wird die alleinige Kooperation mit einem Sanitätshaus oder einem Homecare-Service kritisch betrachtet, da die Befürchtung vorherrscht, dass es hierbei vordergründig um die Vermarktung von ( eigenen ) Produkten und nicht um das Gesamtbild Mensch gehen könnte. Insofern können die Pflegekräfte externe Schmerzexperten auf eine neutrale und produktunabhängige Beratung Behandlung hinweisen. Im Rahmen der jährlich stattfindenden Fortbildungsplanung werden Fort- und Weiterbildungen nach Mitarbeiterwünschen, Bedarf, Priorität und wirtschaftlichen Möglichkeiten ausgewählt und geplant P1a Die Pflegefachkraft erfasst im Rahmen der pflegerischen Anamnese bei allen Patienten Bewohnern mit einer chronischen Wunde das Krankheitsverständnis, wund- und therapiebedingte Einschränkungen sowie Möglichkeiten des gesundheitsbezogenen Selbstmanagements. Mit jeder chronischen Wunde, so die Expertenarbeitsgruppe, gehen für die Betroffenen Einschränkungen in der Lebensqualität einher. Diese gilt es zu Beginn sensibel, verstehend und individuell zu erheben und dabei zu ermitteln, inwieweit Selbstpflegekompetenzen vorhanden sind, um eine auf die betroffene Person abgestimmte Behandlung zu gestalten. 8 Beschreibung der Kompetenzen der pflegerischen Fachexpertin siehe Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, 1. Aktualisierung 2015, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Osnabrück, September 2015, Seite 24 erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 8 von 24

9 Da es keine standardisierten Kriterien zur speziellen Anamnese bei chronischen Wunden gibt hat die Expertenarbeitsgruppe eine Kriterientabelle zur Einschätzung der wund- und therapiebedingten Einschränkungen sowie der Selbstmanagementkompetenzen von Betroffenen und Angehörigen erarbeitet 9. Die Tabelle umfasst folgende Hauptthemen, die weiter untergliedert sind: 1. Verständnis des Krankseins 2. Wund- und therapiebedingte Einschränkungen 3. Vorhandene, wundbezogene Hilfsmittel 4. Selbstmanagementkompetenzen von PatientenBewohnern und Angehörigen Praxis: Die oben benannte Kriterientabelle kann im speziellen Bedarf im Sinne einer Orientierung Anwendung finden, ist aber nicht fester Bestandteil der intern geltenden Musterpflegedokumentation. Es wird die Erstanamnese, die sich an das Strukturierungsmodell nach den AEDL s von Monika Krohwinkel anlehnt, angewendet. Schon im Rahmen der Informationssammlung bei Aufnahme eines Patienten richtet sich das Augenmerk auf Fähigkeiten, Ressourcen, Vorlieben und Abneigungen. Bereits hier besteht die Möglichkeit die Inhalte der vorgeschlagenen Kriterientabelle abzuarbeiten. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf folgenden AEDL s: AEDL 1: Kommunikation o Patienten können nur mit ausreichenden Fähigkeiten in diesem AEDL aktiv am Wundheilungsprozess mitwirken. AEDL 2: Sich bewegen o Evtl. liegen wg. Wunden Einschränkungen in der Beweglichkeit vor. AEDL 3: Vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten o Hier spielen Kreislauf, Durchblutung und Stoffwechsel eine wichtige Rolle. 9 vgl. Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, 1. Aktualisierung 2015, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Osnabrück, September 2015, Seite 26 erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 9 von 24

10 AEDL 5:Ernährung o Hier beachten wir z.b. Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus, die Wunden zur Folge haben können. AEDL 11: Für eine sichere Umgebung sorgen o Welche Voraussetzungen liegen vor bzw. müssen geschaffen werden, dass eine gesicherte Therapie erfolgen kann? AEDL 12: Soziale Bereiche des Lebens sichern können o Inwiefern sind betroffene Menschen durch Wunden (Geruch, Exsudat, Bewegungseinschränkungen etc.) in diesem AEDL eingeschränkt? AEDL 13: Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen o Die Fragestellungen in diesem AEDL betreffen insbesondere die existenziell hemmenden Erfahrungen wie z.b. Schmerzen, Angst, Ungewissheit, Kraftlosigkeit. Da es keine standardisierten Kriterien zur speziellen Anamnese bei chronischen Wunden gibt hat die Expertenarbeitsgruppe eine Kriterientabelle zur Einschätzung der wund- und therapiebedingten Einschränkungen sowie der Selbstmanagementkompetenzen von Betroffenen und Angehörigen erarbeitet. Die Tabelle umfasst folgende Hauptthemen, die weiter untergliedert sind: 1. Verständnis des Krankseins 2. Wund- und therapiebedingte Einschränkungen 3. Vorhandene, wundbezogene Hilfsmittel 4. Selbstmanagementkompetenzen von PatientenBewohnern und Angehörigen Laut des sollte eine qualifizierte Wundbeurteilung von einer Pflegefachkraft gemeinsam mit externen Wundexperten-innen erfolgen. Die Expertenarbeitsgruppe hat ein wundspezifisches Assessment 10 zusammengestellt, nach welchem eine Wundbeurteilung erfolgen soll. Hinweis zu Dokumentation von Wunden mittels Fotografie Eine Fotografie ist kein Ersatz für eine schriftliche Dokumentation, da die Dreidimensionalität von Wunden, Unterminierungen Vertunnelungen und Farben nur mangelhaft dargestellt werden. Wenn Fotografien zur Unterstützung der Dokumentation eingesetzt werden, 10 vgl. Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, 1. Aktualisierung 2015, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Osnabrück, September 2015, Seite 29 erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 10 von 24

11 so müssen sie strikt standardisiert erstellt werden und es muss eine Einwilligung des Betroffenen bzw. des gesetzlichen Vertreters vorliegen. Bei wiederholter Fotografie einer Wunde sollten z.b. immer Abstand, Winkel, Belichtung und Kameramodell gleich sein. Vorteil der Fotodokumentation ist eine kontaktarme Befundung der Wunde und eine visualisierte Nachvollziehbarkeit des Wundverlaufes, z.b. auch für Betroffene oder deren Angehörigen. Praxis Zur Wundaufnahme dient die Dokumentationsvorlage zur Wunddokumentation (F-E 3.5.1). Zur Wundaufnahme mit externer Wundberatung ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Liegt bei Patienten eine Wunde vor => Info an PDL Der betreffende Wohnbereichdie betreffende Pflegefachkraft setzt sich mit der externen Wundberatung 11 in Verbindung Es kommt zu einer gemeinsamen Wundbegutachtung und Wundaufnahme mithilfe der Wunddokumentation WunddefinitionLokalisation Aufnahmebeurteilung (Anamnese) die externe Wundberatung unterbreitet dem behandelnden (Haus-)Arzt einen schriftlichen Behandlungsvorschlag und bespricht mit ihm die weitere Wundbehandlung wenn die Wundbehandlung feststeht beschafft die externe Wundberatung alle nötigen Verbandmaterialien und überträgt ggf. die ärztliche Anordnung in die Wunddokumentation die Pflegefachkräfte lassen sich die Anordnung des Arztes bei nächster Gelegenheit abzeichnen 11 Vgl. Praxis zu Punkt S1b erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 11 von 24

12 Zur Wundaufnahme ohne externe Wundberatung ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Nicht in allen Fällen möchten die Ärzte mit der externen Wundberatung zusammenarbeiten. In diesen Situationen führen die Pflegefachkräfte gemeinsam mit der Pflegedienstleitung folgendes Verfahren durch 12. Wundaufnahme: Die Erstbehandlung erfolgt grundsätzlich durch die PDL 13 o sie erstellt die Wundanamnese und die Aufnahmebeurteilung anhand der Vorgaben der Wunddokumentation o eine Fotodokumentation erfolgt lediglich bei Bedarf und hängt vom Individualfall ab. Fotodokumentationen sind nicht routinemäßiger Bestandteil der Wunddokumentation. 14 o im Rahmen von Genehmigungsverfahren von Verordnungen häuslicher Krankenpflege werden intern Wundfotos erstellt und ggf. an die Kasse weitergeleitet. Hierzu besteht aber immer die schriftliche Einverständniserklärung des betroffenen Patienten. Die Bilder werden stets unter gleichen Bedingungen erstellt (vgl. auch Hinweis unter Punkt P 1b), d.h.: gleicher Apparat einheitliche Aufnahmebetriebsart und Abstand zur Wunde Schutz der Privats- und Intimsphäre des Patienten anbringen eines Klebelineals mit Initialen des Patienten sowie des Aufnahmedatums Beachtung hygienischer Grundsätze, z.b. Einmalhandschuhe beim Straffen der Haut o sie stellt sicher, dass eine verbindliche Arztanordnung vorliegt, sofern dies nicht bereits der Fall ist bzw. angefordert wurde o sie überträgt die ärztliche Anordnung in die Wunddokumentation ( Arztanordnung zum Verbandwechsel ) o sie sorgt dafür, dass entsprechende Verbandmaterialien (Rezeptbestellungen, Apothekenbestellungen usw.) auf Station vorgehalten werden => dies gilt nur für die Erstbehandlung, laufende Materialbeschaffungen laufen über die Pflegefachkraft 12 vgl. auch Arbeitsanleitung zu Pflegeprozess und Pflegedokumentation ab Punkt die PDL kann ihre ab hier beschrieben Aufgaben delegieren, z.b. Pflegefachkräfte oder externe Wundexpertin. 14 vgl. Hinweis unter Punkt P 1b erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 12 von 24

13 o o o die PDL macht nach der Erstbehandlung eine mündliche Übergabe mit den entsprechenden Mitarbeitern anhand der vorliegenden Informationen die Behandlungspflege wird ausschließlich von den Pflegefachkräften übernommen die erste Wundvisite durch die PDL erfolgt zum Ende der zweiten Behandlungswoche (dieser Abstand wurde gewählt, weil die Verbandwechselintervalle länger oder kürzer sein können bzw. der Wundheilungsbeginn früher oder später eintreten kann entscheidend ist aber auch hier der Einzelfall bzw. eine ärztliche Anordnung in Sachen Rückmeldung) Die Weiterführung der Wundversorgung erfolgt durch die Pflegefachkräfte: o unter Einhaltung der ärztlichen Anordnung und o unter Einhaltung der in der Einrichtung geltenden hygienischen Grundsätze. Der Hausarzt muss in jedem Fall eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellen, die von der Kasse genehmigt werden muss. Auf dieser Verordnung müssen Wunden ausdrücklich beschrieben sein (Lokalisation, Größe, Tiefe, Behandlungsmethodik). Sollte der Hausarzt eine Verbandtechnik anordnen, die nicht dem aktuellen Stand des Wissens entspricht, müssen ihn die Pflegekräfte nachweislich darauf aufmerksam machen. Besteht der Hausarzt dennoch auf seine Anordnung, muss dies entsprechend dokumentiert sein. Bei welchen Wunden wird eine Wunddokumentation angelegt? Dokumentationspflicht besteht generell bei allen Wunden (Pflegeverlaufsbericht => Thema So ). Aus der Pflegedokumentation muss klar erkennbar sein, wann und wo eine Wunde entstanden ist. Folgende Wundarten bedingen keine Wunddokumentation: Reizfreie PEG-Punktionsstellen hier muss eine ärztliche Anordnung vorliegen, wie die PEG-Punktionsstelle versorgt werden soll. Reizfreie Punktionsstelle eines suprapubischen Blasendauerkatheters (SPBDK) - hier muss eine ärztliche Anordnung vorliegen, wie die PEG-Punktionsstelle versorgt werden soll. Rezidivierende, oberflächige Hautirritationen bzw. Ablederungen z.b. bei Pergamenthaut hier sollte eine ärztliche (Bedarfs-) Anordnung vorliegen, wie sich Pflegekräfte zu verhalten haben, wenn eine solche Hautschädigung auftritt, z.b. Salbengaze auflegen, mit sterilen Kompressen abdecken und Mullbinde fixieren, Verbandwechsel täglich. erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 13 von 24

14 Bei Unsicherheiten, ob eine Wunddokumentation angelegt werden soll oder nicht empfiehlt sich auch immer die Rücksprache mit der Pflegedienstleitung S2 Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen zur Behandlung wundbedingter Einschränkungen, zu krankheitsspezifischen Maßnahmen je nach Wundart (z.b. Bewegungsförderung, Druckverteilung oder Kompression), zur Wundversorgung, zur Grunderkrankung und zur Rezidiv- und Infektionsprophylaxe sowie zum Hautschutz und zur Hautpflege. Hier wird im Wesentlichen auf die Ausführungen unter Punkt S1a und S1b verwiesen. Des Weiteren wird im vorliegenden Expertenstandard auf folgendes hingewiesen: Im Rahmen der lokalen Wundversorgung übernimmt die Pflegefachkraft die Durchführungsverantwortung für folgende Maßnahmen: die Infektionsprävention und bekämpfung, die Wundreinigung und die Anlage von Wundauflagen. Sie benötigt fundierte Kenntnisse zur hygienischen Durchführung der Wundversorgung, zum sachgerechten Verbandwechsel und zu geeigneten Hautschutz- sowie Hautpflegemaßnahmen P2 Die Pflegefachkraft plant gemeinsam mit dem PatientenBewohner und seinen Angehörigen unter Einbeziehung der beteiligten Berufsgruppen Maßnahmen zu folgenden Bereichen: wund- und therapiebedingte Beeinträchtigungen, wundspezifische Erfordernisse, Grunderkrankung und Rezidivprophylaxe, Vermeidung weiterer Schäden, Umsetzen medizinischer Verordnungen. Wie bereits mehrfach erwähnt, ist die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden eine multiprofessionelle Aufgabe und orientiert sich konsequent an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen. Die Pflegefachkräfte kennen die wund- und therapiebezogenen sowie die alltagsbezogenen Belastungen und Einschränkungen und bringen diese in die zu planenden Maßnahmen mit ein. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die wundspezifische Versorgung im Sinne einer Kontinuität. Die Maßnahmenplanung erfolgt im günstigsten Fall gemeinsam mit den Betroffenen. Einerseits sind die prioritären Beschwerden zu berücksichtigen, andererseits müssen sich die geplanten Maßnahmen auch in den Alltag integrieren lassen. Die wichtigsten Interventionen sind: Maßnahmen zum Umgang mit und zur Vermeidung von wund- und therapiebedingten Beeinträchtigungen Maßnahmen zum Umgang mit Körperbildstörungen Krankheits- und wundspezifische Maßnahmen der Wundheilung erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 14 von 24

15 Kompressionstherapie Ernährung Wundversorgung Reszidivprophylaxe Hautschutz und -pflege Maßnahmen zum Umgang und zur Vermeidung von wund- und therapiebedingten Beeinträchtigungen Schmerzen: ursächlich zu behandeln Bewegungsförderung atraumatisches Entfernen des Verbandes Betroffene über eventuell schmerzhafte Maßnahmen informieren präventive Schmerzmittelgabe, z.b. vor Verbandwechsel Mobilitätseinschränkungen: ursächlich zu behandeln medikamentöse Schmerzprävention, adäquate Schuhwahl Hilfsmittel zur Unterstützung der Mobilität es sind Maßnahmen zu planen, die Aktivitätseinschränkungen kompensieren. Wundgeruch: Infektionsbekämpfung evtl. Erhöhung der Verbandwechselintervalle die Geruchsbindung auf Basis von Aktivkohle wird empfohlen wertschätzende, auch nonverbale Kommunikation vonseiten Pflegefachkräfte verstärktes Wundexsudat: ursächlich behandeln Infektionsbekämpfung Einsatz absorbierender Verbandmaterialien o bei dicken Verbänden ggf. Anpassung der Kleidung bei Ulcus cruris (venosum mixtum) kann auch durch eine adäquate Kompression eine Verringerung des Exsudates erreicht werden erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 15 von 24

16 Maßnahmen zum Umgang mit Körperbildstörungen Als Interventionsstrategie bei Körperbildproblematiken steht das multiprofessionelle Arbeiten im Vordergrund. Wichtig ist auch, den Betroffenen Raum und Zeit zu geben, ihre Trauer zu leben, ihnen eigene Abwehrmechanismen zuzugestehen und ggf. nichts tuend zu begleiten. Die Pflegefachkraft sollte sich ihrer eigenen Körpersprache bewusst sein. Durch aktives Zuhören und Spiegelung von emotionaler Anteilnahme werden Betroffene ermutigt, Gefühle zu äußern. Freunde und Angehörige sollten möglichst einbezogen werden. Inhalte einer Betreuung zum Köperbild können sein. Hilfsmittel und Pflegeutensilien Positive Assoziationen mit anderen Körperteilen Eigenschaften Maßnahmen zur Gewichtsreduktion oder zunahme Kosmetik- und Bekleidungsberatung Kosmetische oder rekonstruktive, chirurgische Maßnahmen Aromatherapie, Einreibungen, Ölauflagen oder Massagen für das Wohlbefinden (nicht zur Behandlung der Wunde!) Soziale Unterstützung (Freunde anrufen, Kontakt zu Selbsthilfegruppen) Literaturhinweise ggf. Psychopharmakologie oder psychotherapeutische Interventionen Krankheits- und wundspezifische Maßnahmen der Wundheilung Druckverteilung bei Betroffenen mit Dekubitus 15, Diabetischem Fußulcus und alle Formen des Ulcus cruris: unverzügliche Maßnahmen zur Druckverteilung herbeiführen o Bei einem vorliegenden Dekubitus darf kein Druck auf die Wunde ausgeübt werden. Betroffene sollten daher, wenn die gesundheitliche Situation eine entsprechende Situation zulässt, weder auf der Wunde liegen noch sitzen. Zur Entlastung der Wunde sind unverzüglich individuell druckverteilende Hilfsmittel vorzunehmen. 15 Expertenstandard zur Dekubitusprophylaxe in der Pflege beachten erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 16 von 24

17 Bewegungsförderung, o Bei Diabetischem Fußulcus steht die absolute Druckentlastung vor der Bewegungsförderung. Pflegefachkräften kommt hierbei die Aufgabe der Beratung, z.b. für spezielle Schuhe, Einlagen oder Orthesen, zu. Des Weiteren gilt das Vermeiden von Stürzen. Bei abgeheiltem Fußulcus kann ein Gehtraining mit reduzierter Intensität sinnvoll sein. Da Betroffene mit Fußulcus einen unsicheren Gang oder Stand infolge eines Sensibilitätsverlustes haben ist eine Gangschulung nötig. Aufgrund des benannten Sensibilitätsverlustes werden Verletzungen am Fuß von Betroffenen erst spät oder gar nicht bemerkt. Daher haben Pflegefachkräfte und täglich 1x eine Fußkontrolle durchführen (Schuhe vor dem Anziehen auf Fremdkörper untersuchen). o Mit einem Ulcus cruris ist eine Fehlfunktion der Wadenmuskulatur und reduzierter Bewegungsfähigkeiten des Sprunggelenkes verbunden. Auch hier ist ein kontrolliertes Gehtraining angezeigt, welches die Förderung bzw. die Erhaltung der Sprunggelenksbeweglichkeit und die Aktivierung der Muskelpumpe zum Ziel hat. Die Maßnahmen sollten sich an den körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Betroffenen orientieren uns sich in den Tagesablauf integrieren lassen. Für Betroffene ohne Kompressionstherapie zeigt das Hochlegen der Beine (10-30 über dem Herzen => Füße in Augenhöhe) eine positive Wirkung. Bei Betroffenen mit Kompressionstherapie hat das Hochlegen der Beine eventuell einen negativen Effekt. Betroffene sollen darüber hinaus keine ein- bzw. abschnürende Kleidung tragen (z.b. zu enge Socken, Miederhosen oder Korsetts). Kompressionstherapie bei allen Formen des Ulcus cruris: Bei venösem oder gemischten Ulcus cruris ist die kontinuierliche Kompression in Kombination mit Bewegung das wesentliche Therapieziel. o Bei arteriell bedingtem Ulcus cruris ist die Kompressionstherapie lediglich eingeschränkt möglich => Arztanfrage. o Kompressionsbinden als auch Strumpfsysteme sollten zur Wundheilung kontinuierlich (24h) getragen werden. Je nach venöser Beteiligung gilt dies auch für Betroffene mit Ulcus cruris mixtum (Arztanfrage) erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 17 von 24

18 In folgenden Fällen ist die sofortige Entfernung der Bandagen angezeigt: o starke Schmerzen oder zunehmende Schmerzsymptomatik o Blau- oder Weißfärbung der Zehen o akute Bewegungseinschränkungen o Missempfindungen wie Kribbel-oder Taubheitsgefühle o Kurzatmigkeit, Schweißausbrüche Ernährung Es wird darauf hingewiesen, dass eine eingeschätzte Mangelernährung mithilfe des zur Sicherstellung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege zu bearbeiten ist. Wundversorgung phasengerechte Wundversorgung, Auswahl der Wundauflagen nach folgenden Kriterien: o Wundheilungsstadium o Wundlokalisation o Exsudatmenge o Infektionszeichen o Hautsituation o Schmerzen o Kontinenz o Kosten- und Effektivitätskriterien erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 18 von 24

19 Rezidivprophylaxe bei Dekubitus Druckverteilung durch Positionswechsel Bewegungsförderung Förderung von Mikrobewegungen druckverteilende Hilfsmittel Förderung der Gewebetoleranz angemessene Hautpflege bedarfsgerechte Ernährung bei Diabetischem Fußulcus sorgsame Schuhwahl und Trageverhalten kontinuierliche Schuh- und Fußkontrolle, Fußpflege Vermeidung von Verletzungen Ernährungsberatung Gewichtsreduktion Vorstellen beim Arzt bei kleinsten Verletzungen bei venös bedingtem oder gemischten Ulcus cruris lebenslanges Tragen von Kompression Hautpflege Vermeidung von Verletzungen Bewegungs- Gehtraining Hochlegen der Beine sofortige Vorstellung beim Arzt bei kleinsten Verletzungen bei arteriell bedingtem Ulcus cruris keine Selbsttherapie durch freiverkäufliche Venenpräparate Gewichtsreduktion Raucherentwöhnung, Gewichtsreduktion, cholesterinarme Ernährung, Blutdruckoptimierung, Bewegungstraining, medikamentöse Behandlung. Hautschutz Hautpflege unnötige Waschungen sind zu vermeiden unnötige Verbandwechsel vermeiden Verbandwechsel atraumatisch durchführen Verbandmaterialien verwenden, die eine gute Aufnahmeeigenschaft besitzen und die Haut nicht zusätzlich belasten allergisch wirkende Substanzen vermeiden => Beobachtung Praxis: Je nachdem, welche Wundversorgung vorliegt gilt es die zutreffenden Interventionen (s.o.) in der tagesstrukturierenden bzw. handlungsleitenden Maßnahmenplanung (Pflegeplanung) unter Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte zu planen. Auf der Wunddokumentation zeichnen die Pflegefachkräfte bei "Durchführungskontrolle Verbandwechsel" mit Handzeichen ab und bestätigen hiermit, dass die Verbandwechsel analog der ärztlichen Anordnung durchgeführt wurden. erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 19 von 24

20 In Bezug auf die Rezidivprophylaxen müssen pflegende Angehörige durch die Pflegefachkräfte beraten, ggf. angeleitet werden (vgl. Beratungsdokumentation) 5.6. S3a Die Pflegefachkraft verfügt über Steuerungs- und Umsetzungskompetenzen bezogen auf die Pflege von Menschen mit chronischen Wunden. S3b Die Einrichtung stellt sicher, dass verordnete Hilfs- und Verbandmittel unverzüglich bereitgestellt werden und Materialien für einen hygienischen Verbandwechsel zur Verfügung stehen. Sie sorgt für eine den komplexen Anforderungen angemessene Personalplanung. Praxis: o Im Rahmen der Wundversorgung stellen alle Pflegefachkräfte die lückenlose Kommunikation zwischen den Kollegen, den Angehörigen, der PDL, ggf. dem Wundexperten und den behandelnden Ärzten sicher. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen, z.b. über die ärztliche Kommunikation, den Pflegeverlaufsbericht, telefonisch (Inhalte von Telefonaten müssen dokumentiert werden, insbesondere, wenn von ärztlicher Seite Anordnungen verändert werden) oder mündlich. o Die Beschaffung von Verbandmaterialien erfolgt nach den Regeln, die unter Punkt P1b beschrieben sind. Wenn nicht mit einer externen Wundberatung zusammengearbeitet wird, übernehmen die Funktion der Beschaffung von Anordnungen, Rezepten und Verbandmaterialien die Pflegefachkräfte, ggf. in Zusammenarbeit mit der PDL. o Alle Pflegefachkräfte führen die Verbandwechsel nach den Grundsätzen hygienischer Arbeitsweise durch und nutzen die von der Einrichtung zur Verfügung gestellten Schutzkleidung, z.b. (Hände-) Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Mundschutz, ggf. Schutzbrille. o Die Zeitpunkte für Verbandwechsel werden von der Pflegedienstleitung so geplant, dass sie in einem adäquaten Rahmen durchgeführt werden können, z.b. am Ende einer Pflegetour. erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 20 von 24

21 5.7. P3a Die Pflegefachkraft koordiniert die inter- und intraprofessionelle Versorgung (z.b. durch Arzt, pflegerischen Fachexperten, Physiotherapeut, Podologen und Diabetesberater). P3b Die Pflegefachkraft gewährleistet eine hygienische und fachgerechte Wundversorgung sowie eine kontinuierliche Umsetzung der Maßnahmenplanung unter Einbeziehung des PatientenBewohners und seiner Angehörigen. Siehe Ausführungen unter Punkt S3a und b. Pflegefachkräfte übernehmen im Rahmen der Wundversorgung auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen. Sollte die ärztliche Verordnung nicht dem aktuellen Wissenstand entsprechen, sind sie verpflichtet, auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Die Pflegefachkraft sollte dokumentieren, dass sie mit dem Arzt über die Anordnung gesprochen hat und was das Ergebnis des Gespräches war. Die Anwendung von unsterilen Materialien oder der mehrmalige Gebrauch von Einmalmaterial ist aus Sicht der Expertenarbeitsgruppe generell abzulehnen. Die Einrichtungsleitungen sollten Sorge dafür tragen, dass eine den Vorgaben entsprechende Versorgung der Betroffenen sichergestellt ist S4a Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen und Kompetenz zu Information, Beratung, Schulung und Anleitung zum gesundheitsbezogenen Selbstmanagement. S4b Die Einrichtung stellt zielgruppenspezifische Materialien für Information, Beratung, Schulung und Anleitung zur Verfügung. Im Mittelpunkt der Pflege von Menschen mit chronischen Wunden steht die Förderung der Kompetenz des Selbstmanagements. Hierzu ist es nötig, dass die Betroffenen in Bezug auf die individuellen Gewohnheiten und Bedürfnisse Betroffene beraten werden, inwieweit sie sich aktiv an der Wundheilung beteiligen können. Hierzu muss die Pflegekraft nicht nur über fundierte gesundheitsbezogene Fachkenntnisse, sondern auch entsprechende kommunikative Fähigkeiten verfügen. 16 Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, 1. Aktualisierung 2015, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Osnabrück, September 2015, Seite 43 erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 21 von 24

22 5.9. P4 Die Pflegefachkraft schult zu Wundursachen und fördert die Fähigkeiten des Patienten Bewohners und seiner Angehörigen zur Wundversorgung sowie zum Umgang mit wund- und therapiebedingten Einschränkungen durch Maßnahmen der Patientenedukation 17. Sie unterstützt die Kontaktaufnahme zu anderen Berufs-, Selbsthilfe- oder weiteren Gesundheitsgruppen. Betroffene oder Angehörige können vielfach besser mit für sie schwierigen Situationen umgehen, wenn sie erfahren, welche Wirkungen von einer Behandlung ausgehen. Das Gleiche gilt für die Missachtung einer Empfehlung. Insofern sollten je nach Situation Angebote zur Beratung und Unterstützung gemacht werden. Dabei handelt es sich um allgemeine und krankheitsspezifische 18 Schulungs- und Beratungsinhalte. Zu den allgemeinen Beratungsinhalten zählen: Wundursache und zeitliche Erwartungen der Wundheilung die Vermeidung thermischer, mechanischer und chemischer Traumata Bedeutung von Schmerz, Exsudat und Geruch Umgang mit psychischen und sozialen Problemen, sachgerechte Durchführung notwendiger Maßnahmen zur Wundheilung, wie die Nutzung steriler Verbandstoffe Umgang mit Beschwerden, wie geschwollene Beine oder Schmerzen bedarfsgerechte Ernährung Voraussetzung ist auch hier, dass die Pflegefachkraft über die entsprechende Fachkompetenz verfügt, die sie sich im Rahmen von eigenen Fort- und Weiterbildungen aneignet. Praxis: Hier kommt insbesondere das Beratungsprotokoll in den Einsatz, auf welchem die Mitarbeiter den Inhalt von Beratungen, ggf. Entscheidungen der Patienten entgegen einer Beratung, festhalten. 17 Im Patienten-Edukationsprozess beeinflusst die Pflegeperson den Patienten, Wissen, Haltung und Fähigkeiten zu gewinnen, um die Gesundheit zu erhalten und zu verbessern. Der erwünschte Gewinn (Outcome) ist Verhaltensveränderung. 18 Krankheitsspezifische Beratungsthemen können alternativ dem Kriterium P2 dieses Dokuments entnommen werden oder dem Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden, 1. Aktualisierung 2015, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Osnabrück, September 2015, ab Seite 44 erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 22 von 24

23 5.10. S5 Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, den Heilungsverlauf der Wunde und die Wirksamkeit der gesamten Maßnahmen zu beurteilen. Praxis: Mithilfe der Wunddokumentation kann zwar der "Wundheilungsverlauf" in individuell festzulegenden Abständen beurteilt werden, soll aber bei jedem Verbandwechsel stattfinden (Hinweis: nach Expertenstandard spätestens alle 4 Wochen). Wichtig ist, dass alle Parameter beurteilt werden und aktuelle Erhebungen mit den vorangegangenen verglichen werden, um ggf. Verschlechterungen oder Auffälligkeiten zu erkennen und gegenzusteuern P5a Die Pflegefachkraft beurteilt in individuell festzulegenden Abständen, spätestens jedoch nach vier Wochen, die lokale Wundsituation (Wiederholung des wundspezifischen Assessments). P5b - Die Pflegefachkraft überprüft unter Beteiligung eines pflegerischen Fachexperten spätestens alle vier Wochen die Wirksamkeit der gesamten Maßnahmen und nimmt in Absprache mit dem PatientenBewohner und allen an der Versorgung Beteiligten gegebenenfalls Änderungen daran vor. Praxis: Die Pflegefachkräfte führen auf der Wunddokumentation (F-E 3.5.1) eine Wundbeurteilung spätestens im Abstand von 14 Tagen durch. Mögliche Beurteilungsintervalle bei: Verbandwechsel alle 2-3 Tage => 14tägig Verbandwechsel täglich => wöchentlich Evtl. daraus resultierende Änderungen werden mit dem Arzt besprochen und ggf. neu angeordnet. In den Fällen, in denen der externe Wundberater involviert ist, findet ebenfalls eine regelmäßige Wundvisite, einschließlich der Erhebung des Heilungsverlaufes, statt. Der externe Wundberater trägt dann ebenfalls in die vom Haus bzw. Pflegedienst verwendete Wunddokumentation ein. erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 23 von 24

24 Eine Änderung in der Maßnahmenplanung kann unter Beteiligung des PatientenBewohners und seiner Angehörigen und der beteiligten Berufsgruppen dann erforderlich sein, wenn o sich die Wundsituation verschlechtert. o sich die Situation des PatientenBewohners nicht verbessert oder gar verschlechtert. o der PatientBewohner die geplanten Maßnahmen nicht unterstützt. o Behandlungsziele erreicht wurden und weitergehende Behandlungsschritte eingeleitet werden können. erstellt am von: 1115 M. Wilhelm Freigegeben am von: Letzte Revisionen am freigegeben von: Seite 24 von 24

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