REGELÄNDERUNGEN ZUR SAISON 2016/17

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1 REGELÄNDERUNGEN ZUR SAISON 2016/17 KOMMENTIERT VON MICHAEL BEITZEL (VERBANDSLEHRWART) Als das International Football Association Board (IFAB) Ende letzten Jahres verkündete, die Spielregeln einer umfassenden Überarbeitung zu unterziehen, um diese für jeden im Fußballbereich zugänglicher und verständlicher zu machen, das Verständnis, die Auslegung und die Anwendung zu vereinheitlichen sowie die Regeln dem modernen Fußball anzupassen, waren die Regelexperten allerorten gespannt, wie sich unser Regelwerk in der Praxis an der Basis verändern würde und ob der daran gestellte Anspruch erfüllt würde. Zwischenzeitlich liegt uns der deutsche Regeltext der FIFA in gesicherter Form vor. Die offizielle Auslegung der Spielregeln für den Bereich des DFB, die durch zusätzliche Erläuterungen des DFB im offiziellen Regelheft erfolgen wird, lässt zwar noch auf sich warten, jedoch wollen wir alle Betroffenen und Interessierten bereits jetzt über die wesentlichen, bis an die Basis durchschlagenden Änderungen informieren, zumal die Regeln im DFB-Gebiet offiziell ab dem gültig sind und die ersten Wettbewerbe unter den neuen Regeln demnächst anstehen oder bereits laufen. Wer sich umfassend informieren möchte, muss das Erscheinen des neuen DFB- Regelheftes abwarten, das wir selbstverständlich unmittelbar nach Erscheinen auf unserer Website fvm.de zum Download bereitstellen werden. Wesentliche Änderungen ergeben sich in folgenden Bereichen, die wir zur besseren Auffindbarkeit nach Regeln und nicht nach Wertigkeit geordnet haben: Nachfolgende Änderungen ergeben sich aus Regel 3 Spieler 1. Fehlverhalten von Auswechselspielern und Trainern und Vorteil Eine der gravierendsten Änderungen stellt die Ahndung einer aufgrund eines Eingriffs durch einen Teamoffiziellen (Funktionäre, die im Spielbericht als solche eingetragen sind, wie z.b. Trainer, Co-Trainer, Mannschaftsverantwortlicher usw.), einen Auswechselspieler oder des Feldes verwiesenen Spieler herbeigeführten Spielunterbrechung dar. Konnte das Spiel bisher nach dem Eingriff nur mit einem Schiedsrichterball vorgesetzt werden (beim Auswechselspieler war bisher schon ein indirekter Freistoß möglich) wird das Spiel jetzt neu mit einem direkten Freistoß für das gegnerische Team oder sogar einem Strafstoß (soweit der Eingriff im eigenen Strafraum erfolgte) fortgesetzt. Tat- bzw. Eingriffsort ist dort, wo die Beeinflussung des Spieles erfolgte. Als Konsequenz ist neu jetzt auch Vorteil möglich, selbst wenn eine der genannten Personen den Ball berührt hat, dieser jedoch trotzdem ins Tor geht und kein Spieler des verteidigenden Teams am Spielen des Balls gehindert wurde. 1

2 Bei einem Eingriff durch eine Drittperson (also alle die, die nicht im Spielbericht eingetragen sind) bleibt es wie bisher bei der Spielfortsetzung mit Schiedsrichterball. Merke: Der Eingriff von Teamoffiziellen, Auswechselspieler, ausgewechselten Spielern und Spieler, die des Feldes verwiesen wurden ins Spiel kann jetzt mit einem direkten Freistoß oder Strafstoß geahndet werden. Diese Art der Sanktion war bislang nur für Vergehen von Spielern gegenüber Gegenspielern vorgesehen. Die Anwendung der Vorteilbestimmung ist auch in diesen Fällen möglich, wenn die angreifende Mannschaft ein Tor erzielen kann und der Eingreifende nicht einen Verteidiger am Spielen des Balles hindert. Ein Eingreifen im Sinne dieser Vorschrift setzt aber in jedem Fall ein Betreten des Spielfeldes voraus. 2. Mindestanzahl von Spielern Das Spiel wird nicht angepfiffen oder neu zwingend nicht fortgesetzt, wenn eines der Teams dauerhaft (also nicht nur kurzzeitig durch vorübergehende Verletzung, Ausrüstungsmängeln oder Zeitstrafen in Jugendspielen) weniger als sieben Spieler hat. Früher bedurfte es hier eines Abbruchgesuchs durch den Spielführer der betroffenen Mannschaft, welches nach unserer Spielordnung an weitere Voraussetzungen geknüpft war. Jetzt ist der Schiedsrichter verpflichtet, das Spiel von sich aus zu beenden. Für (Jugend-)Mannschaften, die nominell mit weniger als 11 Spielern spielen (9er- und 7er-Mannschaften), liegt die Abbruchgrenze bei weniger als 6 bzw. 5 Spielern. Merke: Sinkt die Spielerzahl bei 11er-Mannschaften dauerhaft auf weniger als 7 Spieler, ist das Spiel durch den Schiedsrichter unabhängig vom Spielstand abzubrechen. Die Spielwertung erfolgt dann durch das Sportgericht. Nachfolgende Änderung ergibt sich aus Regel 4 Ausrüstung der Spieler 3. Verlust von Schuhen und Schienbeinschonern Spieler, die versehentlich ihre Schuhe oder Schienbeinschoner verlieren, müssen diese so schnell wie möglich, spätestens jedoch in der folgenden Spielunterbrechung, wieder anziehen. Neu ist, dass wenn der Spieler davor den Ball spielt und/oder ein Tor erzielt, das Tor gegeben wird. Merke: Ein Spieler kann nun auch ohne Schuhe oder mit nur einem Schuh versehen ein Tor erzielen, wenn er diesen/diese versehentlich verloren hat und bis zur Torerzielung keine Spielunterbrechung vorlag. 2

3 Nachfolgende Änderungen ergeben sich aus Regel 5 Schiedsrichter 4. Verlassen des Spielfeldes nach Behandlung Ein Spieler, der durch ein physisches Foul verletzt wurde, für das der Gegenspieler verwarnt oder des Feldes verwiesen wurde, darf auf dem Spielfeld bleiben, sofern die Untersuchung/Behandlung schnell (ca Sekunden) beendet wird. Merke: Ein verletzter Spieler muss nach einer kurzen Behandlung das Spielfeld nicht mehr verlassen, wenn der Gegenspieler für das betreffende Foulspiel verwarnt oder des Feldes verwiesen wird. 5. Strafgewalt des Schiedsrichters und Entscheidungsrücknahme Der Schiedsrichter hat die Befugnis, Disziplinarmaßnahmen neu vom Betreten des Spielfelds für die Kontrolle vor dem Spiel (offizielle Platzkontrolle) bis zum Verlassen des Spielfelds nach dem Spiel (einschließlich des Elfmeterschießens) zu ergreifen. Bisher begann die Strafgewalt des Schiedsrichters erst mit dem Betreten des Spielfeldes zum Beginn des Spieles. Wie bisher dürfen vor dem Beginn des Spieles (d.h. vor dem ersten Anstoß) von einer Teilnahme ausgeschlossene Spieler allerdings noch ersetzt werden. Für Vergehen, die im Spiel begangen wurden, gilt der Schlusspfiff als endgültige Entscheidungsgrenze. Mit Disziplinarmaßnahmen nach dem Schlusspfiff können auch nur für Vergehen geahndet werden, die erst nach dem Schlusspfiff begangen werden (z.b. Beleidigung des SR-Teams nach dem Schlusspfiff oder Tätlichkeiten gegen Gegenspieler). Neu wurde auch der Zeitpunkt für eine Entscheidungsrücknahme definiert, soweit das Spiel nicht fortgesetzt wird. Die Änderung einer Entscheidung ist nunmehr nicht mehr möglich, soweit der Schiedsrichter eine Halbzeit (einschließlich Nachspielzeit) beendet und das Spielfeld verlassen hat, auch wenn er feststellt, dass diese nicht korrekt ist oder er von einem seiner Schiedsrichterassistenten einen entsprechenden Hinweis erhalten hat. Es bleibt allerdings dabei, dass eine Entscheidung die während des laufenden Spieles getroffen wurde, nur bis zur Spielfortsetzung nach der betreffenden Unterbrechung zurückgenommen werden kann. Merke: Die Befugnis des Schiedsrichters, Spieler von einer Teilnahme am Spiel auszuschließen beginnt jetzt bereits mit dem Betreten des Spielfeldes zur Platzkontrolle. Der Schiedsrichter kann getroffene Entscheidungen nach dem Halbzeit- oder Schlusspfiff noch zurück nehmen, wenn er das Spielfeld noch nicht verlassen hat. 3

4 Nachfolgende Änderungen ergeben sich aus Regel 8 Beginn und Fortsetzung des Spiels 6. Spielfortsetzung Anstoß Der Ball muss sich eindeutig bewegen, um im Spiel zu sein, und darf in jede Richtung getreten werden. Der Ball ist im Spiel, wenn er mit dem Fuß berührt wurde und sich eindeutig bewegt. Merke: Der Ball muss sich beim Anstoß nicht mehr vorwärts bewegen. Nach wie vor darf jedoch aus dem Anstoß ein Tor direkt erzielt werden, so dass sich das Spielen nach vorne weiterhin anbietet. 7. Spielfortsetzung Schiedsrichterball Hier ist neu, dass ein Tor nach einem Schiedsrichterball nur dann gültig erzielt werden kann, wenn mindestens zwei Spieler den Ball (nach der Bodenberührung) berührt haben. Merke: Aus einem Schiedsrichterball kann nicht direkt ein Tor erzielt werden. Der Ball muss zuvor von mindestens zwei Spielern berührt worden sein. Nachfolgende Änderungen ergeben sich aus Regel 11 Abseits 8. Verteidigender Spieler außerhalb des Spielfelds Ein Verteidiger, der das Spielfeld ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters verlässt, gilt für die Beurteilung einer Abseitsstellung als auf der Tor- oder Seitenlinie stehend, bis das Spiel zum nächsten Mal unterbrochen wird oder das verteidigende Team den Ball in Richtung Mittellinie gespielt und dieser den Strafraum verlassen hat. Verlässt der Spieler absichtlich das Spielfeld, wird er bei der nächsten Spielunterbrechung verwarnt. Neu ist hier, dass der Zeitpunkt, ab wann der Verteidiger bei der Beurteilung des Abseits nicht mehr berücksichtigt wird, nun klar definiert wurde. Merke: Ein Verteidiger, der außerhalb des Spielfeldes gerät (ob absichtlich oder nicht), zählt in Bezug auf die Beurteilung der Abseitsstellung solange als auf der Toroder Seitenlinie stehend, bis das Spiel unterbrochen wurde oder die verteidigende Mannschaft den Ball in Richtung Mittellinie gespielt und der Ball dabei zumindest den Strafraum verlassen hat. 9. Ort der Spielfortsetzung bei Abseits Bei einem Abseitsvergehen gibt der Schiedsrichter am Ort des Vergehens einen indirekten Freistoß, neu auch wenn sich der Ort in der eigenen Hälfte des Spielers be- 4

5 findet. Maßgeblich für die Ahndung der Abseitsstellung ist also nicht mehr der Ort, wo sich der Spieler bei Ballabgabe in Abseitsstellung befunden hat, sondern dort, wo er letztlich aktiv ins Spielgeschehen eingreift. Das kann dann auch in der eigenen Spielhälfte sein. Für die Ahndung der Abseitsstellung bleibt allerdings Voraussetzung, dass man sich zum Zeitpunkt der Ballabgabe in der gegnerischen Spielhälfte (die Mittellinie wurde hier nun eindeutig ausgeklammert) befunden haben muss. Klar gestellt wurde, dass die Hände und Arme aller Spieler (auch der Torhüter) bei der Beurteilung der Abseitsstellung außen vor bleiben, weil man damit nicht erlaubt den Ball spielen darf. Merke: Den indirekten Freistoß wegen einer Abseitsposition gibt es neu immer am Ort des aktiven Eingreifens ins Spielgeschehen und nicht mehr dort, wo sich der angreifende Spieler ursprünglich bei Ballabgabe in Abseitsstellung befunden hat. Auch der (verteidigende) Torwart hebt mit seinen Armen oder Händen nicht mehr die Abseitsstellung eines Stürmers auf. Nachfolgende Änderungen ergeben sich aus Regel 12 - Fouls und unsportliches Verhalten 10. Mehrfachbestrafung bei der Torchancenverhinderung Die Verhinderung eines Tores oder einer klaren Torchance durch Foulspiel wurde bislang unabhängig vom Ort des Vergehens zwingend mit Feldverweis (Rot) geahndet. Nunmehr besteht die Möglichkeit, das Vergehen gegen einen Gegenspieler im eigenen Strafraum lediglich mit einer Verwarnung zu bestrafen, wenn für das Vergehen ein Strafstoß verhängt wird. Allerdings ist weiterhin Rot zwingend, wenn das Vergehen ist ein Halten, Ziehen oder Stoßen ist der Verteidiger nicht versucht, den Ball zu spielen der Verteidiger keine Möglichkeit hat, den Ball in einem Zweikampf zu spielen ungeachtet der Position auf dem Spielfeld das Vergehen ohnehin mit Rot bestraft werden muss, weil es sich z.b. um brutales Spiel handelt das Tor oder die klare Torchance durch absichtliches Handspiel vereitelt wird Merke: Für eine Notbremse gibt es weiterhin Rot, außer, es handelt sich um ein Foulspiel innerhalb des Strafraums im Kampf um den Ball, wobei versucht wird, den Ball zu spielen. 5

6 11. Vergehen außerhalb des Platzes Hier gibt es neuerdings drei Varianten, wenn der Schiedsrichter das laufende Spiel wegen eines Vergehens außerhalb des Spielfeldes unterbricht, um den Spieler zu bestrafen: a) Der Spieler hat das Spielfeld bereits erlaubt verlassen (z.b. wegen Verletzung) und begeht außerhalb ein beliebiges Vergehen (z.b. Schlagen eines Zuschauers), dann bleibt es wie bisher bei der Spielfortsetzung mit Schiedsrichterball. b) Der Spieler verlässt das Spielfeld (unerlaubt), um das Vergehen außerhalb des Spielfeldes zu begehen, dann bleibt es wie bisher bei der Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß (wegen unerlaubten Verlassens des Spielfeldes). c) Der Spieler gerät im Zuge des Spielgeschehens (und somit erlaubt) über die Begrenzungslinien und begeht dabei außerhalb des Spielfeldes ein Vergehen gegen einen anderen Spieler, dann gibt es jetzt neu einen Freistoß (je nach Vergehen direkt oder indirekt) auf der Seiten- oder Torlinie, an dem Punkt, der dem Vergehen am nächsten ist. Erfolgt die Ahndung mit direktem Freistoß und liegt dieser Punkt auf der Torlinie im Strafraum der Mannschaft, dessen Spieler das Vergehen begeht, so gibt es statt des direkten Freistoßes einen Strafstoß. Merke: Gerät man im Zuge des Spielgeschehens (Zweikampf oder Umlaufen des Gegners) außerhalb des Spielfeldes und begeht dort ein Vergehen, dann wird man jetzt wegen dieses Vergehens mit einem direkten oder indirekten Freistoß auf der Seiten- oder Torlinie bestraft. Man wird so behandelt, als hätte man das Vergehen auf der Seiten- bzw. Torlinie begangen. Ein dabei zu verhängender direkter Freistoß im gegnerischen Strafraum wird dabei wie üblich in einen Strafstoß umgewandelt. 12. Vergehen gegen Mitspieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler, Teamoffizielle und Spieloffizielle Auch hier tritt eine gravierende Änderung ein. Konnte bislang neben einem indirekten Freistoß, ein direkter Freistoß oder Strafstoß ausschließlich bei Vergehen eines Spielers gegenüber einem Gegenspieler verhängt werden, ist dies nun neu auch bei Vergehen gegenüber Mitspielern, Auswechselspielern, ausgewechselten Spielern, Teamoffiziellen oder Spieloffiziellen (Schiedsrichter und Assistenten) möglich. Lediglich bei Vergehen über sonstigen Person bleibt es wie bisher beim Schiedsrichter- Ball. Merke: Ein direkter Freistoß oder Strafstoß kann nun auch bei Vergehen eines Spielers gegenüber Mitspielern, Auswechselspielern, ausgewechselten Spielern, Teamoffiziellen oder Spieloffiziellen verwirkt werden. Also Vorsicht, wenn der Torwart sich bei seinen Verteidigern über allzu lasches Abwehrverhalten beschwert und dabei Hand anlegt! 6

7 Nachfolgende Änderung ergibt sich aus Regel 14 Strafstoß 13. Fehlverhalten beim Strafstoß Entgegen dem Trend der letzten Jahre, die Schiedsrichter durch weniger Pflichtverwarnungen im Rahmen der Strafstoßausführung zu genauerem Hinschauen und zur konsequenteren Ahndung von Verstößen (z.b. Täuschen oder zu frühes Betreten des Strafraums) zu animieren, hat man neu wieder Pflichtverwarnungen rund um die Strafstoßausführung eingeführt. Gelb gibt es jetzt (wieder), wenn sich der Torwart zu früh von der Torlinie löst und den Schuss abwehren kann, weswegen der Strafstoß wiederholt wird. der Schütze nach dem vollendeten Anlauf einen Schuss antäuscht ein Mitspieler des zuvor benannten Schützen den Strafstoß ausführt Zusätzlich wird bei den beiden letzten Verstößen neu und systemwidrig auch dann ein indirekter Freistoß gegen die ausführende Mannschaft ausgesprochen, wenn ein Tor erzielt wird. Bis jetzt konnte dort nur eine Wiederholung des Strafstoßes angeordnet werden. Merke: Zu frühes Lösen des Torwarts von der Torlinie, Antäuschen eines Schusses nach vollendetem Anlauf (Standbein befindet sich zur Ausführung des Schusses in der Nähe des Balles, Schussbein deutetet den Schuss an) und der unangekündigte Wechsel des Schützen beim Strafstoß werden jetzt mit Gelb geahndet. Außerdem werden das Täuschen und der Wechsel des Schützen bei der Ausführung unabhängig von der Wirkung (Tor oder kein Tor) mit indirektem Freistoß geahndet. 7

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