Die unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum

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1 Die unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum Seit der 1., strafrechtlichen Anklageschrift gegen den Solarkritiker im Dezember 2005 ist belegbar, wie die Staatsanwaltschaft Bochum die beiden, sehr wichtigen und relevanten Tatsachen aus den beiden Gerichtsverfahren LG Bochum 1 O 302/97 und OLG Hamm AZ: 12 U 27/00 über den Verkauf einer thermischen Solaranlage verschleiert. Denn diese beiden Gerichtsverfahren mit den "Fehlern" der Richter in Bochum und Hamm waren die spätere Grundlage für den mehrfachen Prozessbetrug des Recklinghäuser "Solaranwalts" Dr. G. in den zeitlich-nachfolgenden Zivilgerichtsverfahren, z.b. LG Bochum AZ: 1 O 343/02. Richtig und faktisch korrekt und jederzeit nachweisbar sind folgende Tatsachen: 01. Unterschlagung eines solarkritischen Gutachtenergebnisses ( Punkte 3 und 4 aus dem Gutachten vom ) durch das LG Bochum im Zivilverfahren AZ: 1 O 302/97, d.h. ein Gutachtenergebnis über ein Gutachten über die relevante solare Werbeanzeige, was die Bochumer Richter im Jahr 1997/1998 (genauer: am 03./ ) selbst in Auftrag gegeben hatten. Zudem wurde der richterliche Beweisbeschluss vom über die Effizienz der thermischen Solaranlage - insbesondere über die solare Raumheizungswassererwärmung ("Heizungsanlage") - ohne Angabe von Gründen einer richterlichen Bewertung entzogen. 02. Verwendung der falschen, zweiten solaren Werbeanzeige durch das OLG Hamm im Berufungsurteil vom , OLG Hamm, AZ: 12 U 27 / 00 Nun schauen und lesen Sie, wie die Staatsanwaltschaft Bochum diese beiden wichtigen Sachverhalte in den Anklageschriften an den Solarkritiker jahrelang verschleiert hatte. Es handelt sich bei den nachfolgenden Belegen um Screenshots aus den schriftlichen Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Bochum, um die Authentizität zu gewährleisten und zu dokumentieren. Die ROT-Markierung stammt von SOLARKRITIK.DE: aus: Anklageschrift vom , Staatsanwaltschaft Bochum, AZ: 32 Js 569/04 page 1 / 16

2 aus: Anklageschrift vom , Staatsanwaltschaft Bochum, AZ: 32 Js 401/05 aus: Anklageschrift vom , Staatsanwaltschaft Bochum, AZ: 32 Js 92/06 In den Anklageschriften wird also das ursprüngliche und fehlerhafte SOLAR-Gerichtsverfahren AZ: 1 O 302/97 durch Verwendung eines falschen Aktenzeichens "3 O..." von der Staatsanwaltschaft Bochum verschleiert und das sehr wichtige und relevante Berufungsverfahren vor dem OLG Hamm AZ: 12 U 27/00 wird in den Anklageschriften überhaupt nicht erwähnt. Der Staatsanwalt bei der STA Bochum, der für diese obigen Anklageschriften verantwortlich gewesen ist, OSTA Schneider, hat auch in seinem mündlichen Vortrag der Anklageschriften am in der Hauptverhandlung sogar auch das falsche Aktenzeichen "3 O..." mündlich vorgetragen, und OSTA Schneider reagierte sichtlich irritiert, als der Solarkritiker lautstark im Gerichtssaal "falsch" rief, als der OSTA Schneider selbstsicher das falsche Aktenzeichen zitierte. page 2 / 16

3 s Dieser peinliche und wiederholte Fehler der Staatsanwaltschaft Bochum mag auf den 1. Blick nur ein lapidarer Schreibfehler sein, es wird aber durch die Vielzahl der Wiederholungen des Fehlers belegt, dass Ermittlungen, die nach 160 Abs. 2 StPO eigentlich zu einem Nachweis und Wahrheitsgehalt der Vorwürfe des Solarkritikers rechtsstaatlich hätten führen können und müssen, durch die StA Bochum in Wirklichkeit bis heute nicht und nie stattgefunden haben. Denn das "dubiose" Zivilgerichtsverfahren 1 O 302/97 bzw. 12 U 27/00 scheint für die Staatsanwaltschaft Bochum auf Anweisung des NRW-Justizministerium als ein "Tabu-Gerichts-Verfahren" deklariert worden zu sein, was auch andere Dokumente der NRW-Justizbehörden belegen, nicht zuletzt auch die Existenz von 198 geheimen Aktenseiten, die im Schwerpunkt diese beiden Zivilgerichtsverfahren betreffen, durch dessen "seltsamen Ausgang" die Solarthermiewirtschaft in Deutschland und dessen "60%-Schwindel" nachweislich begünstigt worden ist. Der Solarkritiker fragt sich deshalb: Hätte die STA Bochum bezüglich der Vorwürfe des Solarkritikers rechtsstaatlich in alle Richtungen ermittelt, hätte der Aktenzeichenfehler nicht dreimal in strafrechtlichen Anklageschriften passieren können, oder sind die Staatsanwälte in Bochum wirklich so dumm...?? Nee,...die Staatsanwälte in Bochum sind sogar noch dümmer... Denn mit der Anklageschrift vom fabriziert eine weitere Staatsanwältin aus Bochum, diesesmal Staatsanwältin Kraft, erneut diesen gleichen Aktenzeichenfehler: aus: Anklageschrift vom , Staatsanwaltschaft Bochum, AZ: 851 Js 118/12 Das obige Strafverfahren AZ: 851 Js 118/12 beinhaltet übrigens den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Bochum, dass der Solarkritiker angeblich eine "Drohmail" an den Rechtsanwalt Schmidt, Dorsten geschickt hätte, was der Solarkritiker aber bis heute unter Eid bestreitet. Richtig ist stattdessen, dass die Staatsanwaltschaft Bochum seit Oktober 2007 den Parteiverrat nach 356 StGB des Rechtsanwalts Rudolf Schmidt aus Dorsten und die Protokoll- und Urteilsfälschung des "SPD-Richters" am Amtsgericht Dirk Vogt (Verdacht auf Rechtsbeugung) nicht zur Anklage gebracht hatte. page 3 / 16

4 s Glauben Sie wirklich, dass das Verfahren AZ: 851 Js 118/12 das "Ende der Fahnenstange der Dummheit" der Staatsanwaltschaft Bochum ist? Womöglich nicht. Denn es existiert noch eine weitere Anklageschrift gegen den Solarkritiker, nämlich die aus dem Strafverfahren mit AZ: 32 Js 599/07. Dieses Strafverfahren hatte der Solarkritiker aber in Gänze nicht zur Kenntnis genommen und abgelehnt, mit dem Hinweis an den verantwortlichen Richter, dass der Solarkritiker das Gerichtsverfahren ablehnt, solange die 198 geheimen Aktenseiten beim NRW-Justizministerium über den Urteilsfehler des OLG Hamm aus 2001 existieren und nicht aufgeklärt werden. Der Solarkritiker wurde in dem Strafverfahren AZ: 32 Js 599/07 in Abwesenheit durch menschenrechtswidrigen und nichtigen Strafbefehl im Dezember 2011 zu einer Geldstrafe von ca Euro verurteilt, die am durch "Erzwingungshaft" vollstreckt worden sind. Sie können ja mal eine Wette abschliessen, ob der Aktenzeichenfehler auch in diesem Strafverfahren AZ: 32 Js 599/07 im 1. Satz dieser Anklageschrift zu finden ist und können dann selbst entscheiden, ob die "granitennen Dummheit" der Staatsanwaltschaft Bochum womöglich unendlich ist...!? Bei so einer erkennbaren "granitennen Dummheit" beantragt die Staatsanwaltschaft bundesweit, also nicht nur die Staatsanwaltschaft in Bochum, i.d.r. psychiatrische Gutachten zur Ermittlung der Schuldfähigkeit/Prozessfähigkeit/Geschäftsfähigkeit des angeblich "dummen und nicht-schuldfähigen" Beschuldigten. Oder soll durch die "unendliche Dummheit" (oder vielleicht: Faulheit und Bequemlichkeit per Copy-and-Paste?) der Staatsanwaltschaft Bochum nur die womöglich in Wirklichkeit existierende unendliche "kriminelle Energie" der Bochumer Staatsanwaltschaft zur Durchsetzung dubioser politischer Zielsetzungen retuschiert werden? Es ergeben sich für den Solarkritiker drei Fragen an den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty wegen der obigen Recherche: [caption id="" align="alignleft" width="198"] page 4 / 16

5 Thomas Kutschaty NRW-Justizminister[/caption] 1. Befindet sich der Aktenzeichenfehler "3 0..." auch in der Anklageschrift der STA Bochum zu AZ: 32 Js 599/07? 2. Werden, Herr Kutschaty, die Staatsanwälte in Bochum durch Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens kurzfristig auf Prozessfähigkeit überprüft? Wenn NEIN, warum nicht? 3. Können Sie, Herr Kutschaty, dem Solarkritiker rechtsstaatliche Gründe auf Grundlage eines für den Solarkritiker und Grundrechteträgers wirksamen Grundgesetzes nennen, warum der Solarkritiker nach der langjährigen Verweigerung der Rechtmässigkeitskontrolle des Artikel 19 Abs. 4 GG durch deutsche Richter, der Existenz von 198 geheimen Aktenseiten und seiner Flucht ins Ausland im November 2012 wieder nach Deutschland zurückkehren sollte? Antwortmöglichkeit für Thomas Kutschaty auf die drei sachlich-gestellten Fragen des Solarkritikers page 5 / 16

6 s Vielleicht erklärt ja die interessante Sichtweise im Zitat von Sonja Zietlow die "unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum"?: Update am : Auch dem bekannten TV-Journalisten Günter Ederer wurden von den EXPERTEN (!) beim NRW-Justizministerium am bezüglich der relevanten Gerichtsverfahren und der Vorwürfe des Solarkritikers falsche Aktenzeichen mitgeteilt: page 6 / 16

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8 s Korrekt hätten die Aktenzeichen lauten müssen: 1 O 302/97 und 1 O 343/02. Glauben Sie noch an Zufall, oder gar an die "unendliche Dummheit der Justiz"? Am wurde im BR der TV-Beitrag von Günter Ederer gesendet. Ursprünglich war geplant, dass der TV-Beitrag am in ARD-"Plusminus" gesendet werden sollte: Der obige TV-Bericht vom von Günter Ederer enthält einige Detail-Fehler, aber der TV-Bericht bringt in der Sache die Machenschaften der NRW-Justiz trotz der Dateilfehler thematisch ganz gut rüber. Aber der TV-Bericht thematisiert nicht den Urteilsfehler des OLG Hamm vom Das Urteil basiert nämlich auf der falschen Werbeanzeige, nämlich eine Werbeanzeige, die nachweislich NICHT zum Solarkaufvertrag vom geführt hatte. Dieses sehr wichtige Detail erwähnt leider der TV-Bericht von Günter Ederer nicht. Ergänzung am : Ab Februar 2011 begann auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die "Waffe der Psychiatrisierung" gegen den Solarkritiker einzusetzen. Zu diesem Zweck verfasste das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am eine Aktenanfrage über das damals abgeschlossene Strafverfahren AZ: 32 Js 569/04. Nun schauen Sie, welches Info-Schreiben vom die Staatsanwaltschaft Bochum an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zurückgeschickt hatte, und es war wohl kein Aprilscherz: [caption id="attachment_637" align="aligncenter" width="537"] page 8 / 16

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10 s SOLARKRITIK.DE hat die persönlichen Daten des Beschuldigten mit ROTEN Balken anonymisiert, damit der Beschuldigte durch die hier veröffentlichte und dokumentierte "unendliche Dummheit (?) der Staatsanwaltschaft Bochum" nicht doppelt bestraft wird.[/caption] Wie Sie feststellen, hat die Staatsanwaltschaft Bochum aus dem korrekten Aktenzeichen 32 Js 569/04 ein Schreiben mit dem fehlerhaften Aktenzeichen 36 Js 569/04 fabriziert, und die "Automatismen" bei der Staatsanwaltschaft Bochum besorgen dann den Rest und das Schreiben wird unkontrolliert verschickt...mit den persönlichen Daten eines "wildfremden Beschuldigten" aus Herne. Wenn Sie nun geglaubt haben, dem verantwortlichen Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Voßkamp wäre dieser Fehler aufgefallen, dann täuschen Sie sich, denn der Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Voßkamp tut in seinem Aktenvermerk vom so, als ob alles in Ordnung und korrekt wäre: page 10 / 16

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12 s Dieser Fehler wird im Aktenvermerk vom einfach ignoriert und totgeschwiegen und auch noch ganz unverblümt - bei Umgehung jedweder datenschutzrechtlicher behördlicher Vorschriften - zusammen mit seinem Aktenvermerk vom an den Solarkritiker per Post verschickt, der diese beiden "dubiosen" Schriftstücke am (!) per Post erhalten hatte. Und übrigens zur Info: Hinter dem im Aktenvermerk erwähnten Aktenzeichen "28 Ds 301/08" des Amtsgerichts Recklinghausen verbirgt sich das hier im Blog bereits ebenfalls erwähnte Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Bochum AZ: 32 Js 599/07, um die von der Justiz wohl gewollten Verwirrung auch beim Blog-Leser hier noch vollends auf die Spitze zu treiben. Bei dem im Aktenvermerk erwähnten medizinischen Sachverständigen "Dr. Oswald aus Langenfeld" sollte sich der Solarkritiker am (!) im Rahmen des Beleidigungs-Strafverfahrens AZ: 32 Js 599/07 psychiatrisch auf Schuldfähigkeit untersuchen lassen, was der Solarkritiker aber damals verweigert hatte. Erinnern Sie sich noch an die oben am ursprünglich gestellte 1. Frage an NRW-Justizminister Thomas Kutschaty zum Aktenzeichen 32 Js 599/07, die übrigens immer noch unbeantwortet ist?? Genauso auch wie Frage 2 und 3. Update am : Bei Recherchen über die Staatsanwaltschaft Bochum fiel dem Solarkritiker am der Haftbefehl vom also ziemlich genau 1 Jahr alt - erneut in die Hände, in dem die Staatsanwaltschaft Bochum, von der nun nachweisbar ist, dass diese wahrlich wohl "unendlich dumme" Staatsanwaltschaft Bochum Rechtsanwälte und Solarverkäufer mit dem Richterprivileg straffrei stellt, über den Solarkritiker R. Hoffmann im Haftbefehl folgendes behauptet: Achtung! Herr Hoffmann fühlt sich zutiefst ungerecht behandelt, seine Reaktionen auf Zwangsmassnahmen gegen sich und andere sind nicht vorhersehbar. [caption id="attachment_1178" align="aligncenter" width="491"] page 12 / 16

13 Ausschnitt aus Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum vom , ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE[/caption] Update am : Auch ein Gesprächsangebot, um das der Solarkritiker damals die Präsidentin des LG Bochum gebeten hatte, um den "solaren Schwindel" persönlich zu erklären, wurde damals im Febr vom Landgericht Bochum mit Hinweis/Argumentation auf Art. 97 GG (" richterliche Unabhängigkeit") unterbunden: [caption id="attachment_1174" align="aligncenter" width="619"] page 13 / 16

14 Verweigerung der richterlichen Gesprächsbereitschaft unter Hinweis auf Artikel 97 GG durch das Landgericht Bochum[/caption] Die damals verantwortliche Bochumer Landgerichtspräsidentin Marie-Luise Graf Schlicker ist seit beim Bundesjustizministerium als Ministerialdirektorin für "Rechtspflege" verantwortlich. Auch M.-L. Graf-Schlicker hat als damalige Präsidentin beim LG Bochum nachweislich dafür gesorgt, dass der Anwalt Dr. G. mit dem "Richterprivileg" aus Art. 97 GG straflos gestellt worden ist. page 14 / 16

15 s Wer glaubt noch daran, dass Juristen in Deutschland wirklich gewillt sind, ihre eigenen Fehler zu korrigieren?? Update am : Weiter oben im Blogtext wurde bereits dokumentiert, wie das NRW-Justizministerium in der Mitteilung vom an den TV-Journalisten Günter Ederer die Aktenzeichen der beiden relevanten Gerichtsverfahren verändert hatte. Nun schauen Sie, wie auch in Urteilstexten von relevanten Gerichtsurteilen das sehr wichtige, auf Prozessbetrug des Solaranwalts Dr. G basierende Zivilgerichtsverfahren LG Bochum 1 O 343/02 verschleiert wird: Der Einzelrichter Reuter am OLG Hamm hatte ebenfalls ein falsches Aktenzeichen 1 O 143/02 zitiert: [caption id="attachment_2575" align="aligncenter" width="548"] Ausschnitt aus OLG Hamm Beschluss vom , AZ: 3 U 28/05, mit der der Einzelrichter Reuter am OLG die Berufung des Solarkritikers abgelehnt hatte. ROT-Markierung durch SOLARKRITIK.DE[/caption] Und auch im Strafrechtsurteil vom , AZ: 28 Ds 32 Js 569/04-27/06 des Richters am Amtsgericht Dirk Vogt, lässt der Richter Dirk Vogt im Urteil auf Seite 17 das falsche Aktenzeichen "1 O 143/02 genauso falsch zitieren: [caption id="attachment_2586" align="aligncenter" width="536"] page 15 / 16

16 Ausschnitt aus Seite 17, Urteil vom , AZ: 28 Ds 32 Js 569/04-27/0, ROT -Markierung durch SOLARKRITIK.DE[/caption] Lesen Sie auch: Die Dummheit (!?) der Juristen ODER: Wie durch Kopieren von Textbausteinen eine politisch-gewollte Wahrheit entsteht!! und: Die dreiste Lüge seit 2002 der NRW-Juristen **** Erstveröffentlichung des Blogtextes am , zuletzt optimiert am , 16Uhr04 page 16 / 16

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