Klassifizierung von Änderungen hinsichtlich ihrer Sicherheitsrelevanz
|
|
- Greta Falk
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Klassifizierung von Änderungen hinsichtlich ihrer Sicherheitsrelevanz H. P. Berg Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Willy-Brandt-Str. 5, Salzgitter Kontakt: Safety in Transportation 4 Security und Safety IfEV, TU Braunschweig, November
2 Struktur des Vortrags Einleitung Grundsätzliche Anforderungen bei Änderungen in Kernkraftwerken Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren Beispiel für die Kategorisierung von Änderungen einschließlich eines Verfahrensablauf Beispiele von Änderungen Beispiele für die Einbeziehung probabilistischer Analysen Schlussbemerkungen 2
3 Einleitung (1) Jedes Kernkraftwerk in Deutschland benötigt eine Betriebsgenehmigung. In der Betriebsgenehmigung ist bestimmt, dass sämtliche Änderungen der Anlage und des Betriebs der zuständigen Behörde anzuzeigen und von ihr auf ihre sicherheitstechnische Relevanz zu untersuchen sind. Die Änderungen werden in Abhängigkeit der möglichen Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der Anlage kategorisiert und sicherheitstechnisch bewertet. Die zuständige Behörde ist die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem das Kernkraftwerk betrieben wird. Es gibt keine bundeseinheitliche Festlegung zur Kategorisierung von Änderungen. Daher werden die Änderungen von den Landesbehörden kategorisiert. 3
4 Einleitung (2) Die Vorgehensweise bei der Kategorisierung und der entsprechende Verfahrensablauf werden im Folgenden am Beispiel von Baden-Württemberg konkreter beschrieben. Das zuständige Ministerium hat dazu ein landeseinheitliches Änderungsverfahren implementiert. Darüber hinaus bezieht diese Behörde die Ergebnisse probabilistischer Analysen in die Bewertung der beantragten Änderung ein. Anlass für diesen Vortrag war der Anhang der Verordnung Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken gemäß der Richtlinie 2004/49/EG vom 24. April 2009 über Eisenbahnsicherheit, in dem das Risikomanagementverfahren und die unabhängige Bewertung beschrieben sind und in dem im Fall einer signifikanten Änderung ggf. eine explizite Risikoabschätzung durchzuführen ist. Dabei ist in der Verordnung nicht eindeutig definiert, was eine signifikante Änderung ist. 4
5 Unabhängige Bewertung Gefährdungsmanagement Einleitung (3) 5
6 Rechtliche Grundlagen Atomgesetz (AtG) vom 31. Juli 2011 (1) 7 Genehmigung von Anlagen Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung. Für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität und von Anlagen zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe werden keine Genehmigungen erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs. 6
7 Rechtliche Grundlagen Atomgesetz (AtG) vom 31. Juli 2011 (2) 19 Staatliche Aufsicht Die Aufsichtsbehörden haben insbesondere darüber zu wachen, dass nicht gegen die Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, die hierauf beruhenden Anordnungen und Verfügungen der Aufsichtsbehörden und die Bestimmungen des Bescheides über die Genehmigung oder allgemeine Zulassung verstoßen wird und dass nachträgliche Auflagen eingehalten werden. 7
8 Ergänzende Richtlinie bzgl. Änderungsarbeiten in Kernkraftwerken Richtlinie für das Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung von Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten in Kernkraftwerken vom 1. Juni 1978 (GMBl. 1978, Nr. 22, S. 342) Als Beitrag zur Gewährleistung des sicheren Betriebes von Kernkraftwerken und zur Förderung der Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der Anlagensicherheit sind in dieser Richtlinie die bei der Vorbereitung und Durchführung von Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten in Kernkraftwerken erforderliche Verfahrensschritte, organisatorischen Maßnahmen und Kontrollen, zu beachtenden fachlichen Gesichtspunkte und vorzunehmenden Festlegungen zusammengestellt. 8
9 Beteiligte am atomrechtlichen Genehmigungsverfahren Beratungsgremien RSK und SSK Sachverständige des Bundes (z. B. GRS) Öffentlichkeit Sachverständige und Sachverständigenorganisationen (z.b. TÜV) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Genehmigungsbehörde oberste Landesbehörde Antragsteller weitere Bundesbehörden Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weitere Landesund nachgeordnete Behörden Sachverständige für den nicht-nuklearen Teil 9
10 Genehmigung und Aufsicht von kerntechnischen Anlagen Zuständigkeiten Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Aufsicht des Bundes über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Handelns der Länder, im Einzelfall bundesaufsichtliche Weisung Zusammenarbeit von Bund und Ländern mit den Zielen, Regelwerke weiter zu entwickeln und einheitlich anzuwenden und bundeseinheitlich eine gleichwertige Vorsorge zu erreichen Länderausschuss für Atomkernenergie Landesministerium zuständig für Genehmigung und Aufsicht von Kernanlagen Nachgeordnete Landesbehörden 10
11 Genehmigung kerntechnischer Einrichtungen Jedes Kernkraftwerk in Deutschland benötigt eine Betriebsgenehmigung. Diese Genehmigungen enthalten üblicherweise eine Vielzahl von oft sehr spezifischen und detaillierten Auflagen, die zur Unterstützung des Aufsichtsprozesses gedacht sind. Eine Hauptaufgabe der Aufsicht ist die Prüfung, ob diese Genehmigungsauflagen eingehalten werden. 11
12 Änderungen der Anlage und der Betriebsführung In der Betriebsgenehmigung ist bestimmt, dass sämtliche Änderungen der Anlage und des Betriebs der zuständigen Behörde anzuzeigen und von ihm auf ihre sicherheitstechnische Relevanz zu untersuchen sind. Dies betrifft sowohl die technischen Einrichtungen als auch die Organisation, wie z. B. die Organisationsstruktur, Grenzwerte für den Betrieb und Betriebs- und Notfallschutzanweisungen. 12
13 Entwurf der Revision des kerntechnischen Regelwerks Stand April 2009 (1) Alle sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen sind hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Bedeutung klassifiziert. Die in den spezifizierten Klassen geltenden Kriterien für Qualität und Zuverlässigkeit sind definiert und enthalten insbesondere Angaben über die einzuhaltenden Vorgaben im Hinblick auf Auslegung, Fertigung, Umgebungs- und Wirksamkeitsbedingungen, Notstromversorgung und die dauerhafte Aufrechterhaltung der Qualität. Von höchster sicherheitstechnischer Bedeutung und entsprechend klassifiziert sind: a) Einrichtungen, deren Versagen zu nicht beherrschbaren Ereignisabläufen führt und b) Einrichtungen, die zur wirksamen und zuverlässigen Störfallbeherrschung erforderlich sind, einschließlich der hierfür notwendigen Hilfs- und Versorgungssysteme. 13
14 Entwurf der Revision des kerntechnischen Regelwerks Stand April 2009 (2) Von abgestufter sicherheitstechnischer Bedeutung und entsprechend klassifiziert sind: c) Einrichtungen, die zur wirksamen und zuverlässigen Störfallvermeidung erforderlich sind, einschließlich der hierfür notwendigen Hilfs- und Versorgungssysteme. d) Einrichtungen zur Einhaltung und Überwachung festgelegter radiologischer Werte, insbesondere durch Aufrechterhaltung der erforderlichen Wirksamkeit von Barrieren und Rückhaltefunktionen. e) Einrichtungen zur Durchführung von Aufgaben mit sicherheitstechnischer Bedeutung, die nicht den vorgenannten Klassen zugeordnet sind. 14
15 Beispiel Baden-Württemberg (1) In einem Kapitel Änderung von Anlage oder Betrieb des Aufsichtshandbuchs sind Anforderungen zum landeseinheitlichen Änderungsverfahren (LEÄV) dargestellt. Das LEÄV beschreibt die Einstufung von Anlagenänderungen in die Kategorie A bis C und wie ein Verfahren zur Anlagenänderung, je nach Einstufung, durchzuführen ist. Kategorie A erfasst die wesentlichen Änderungen mit den meisten Anforderungen und folgt den Vorschriften nach 7 AtG, d.h. es ist eine Änderungsgenehmigung erforderlich. 15
16 Beispiel Baden-Württemberg (2) Das Änderungsverfahren der Kategorie B ist ein Verfahren, bei dem geplante Änderungen durch den Betreiber von der Behörde nach 19 AtG überwacht werden. Dieses Aufsichtsverfahren umfasst Kontrollen und Prüfungen nach Bedarf, sowohl während als auch nach der Umsetzung der Änderung. Mit der Umsetzung der Änderung kann erst begonnen werden, nachdem die Aufsichtsbehörde erklärt hat, dass die beantragte Änderung ihrer Auffassung nach unbedenklich und/oder nicht genehmigungsbedürftig und somit akzeptiert ist, d.h. für Änderungen der Kategorie B ist eine aufsichtliche Billigung (Zustimmung) erforderlich. 16
17 Beispiel Baden-Württemberg (3) Das Verfahren für Kategorie C wird gleichbehandelt wie für Kategorie B, d.h. nach 19 AtG. Änderungen der Kategorie C werden von den beauftragten Sachverständigen nach 20 AtG geprüft. Die Umsetzung der beantragten Änderung kann erst beginnen, nachdem der zuständige Sachverständige seinen Bericht an die Aufsichtsbehörde fertig gestellt hat und die Behörde innerhalb der relevanten Fristen keine Einwände erhebt. Ursprünglich gab es noch eine Kategorie D; diese Kategorie umfasste Änderungen, die offensichtlich keine Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau der Anlage haben können und die keine nukleare sicherheitstechnische Bedeutung haben. Daher kann der Betreiber des Kernkraftwerks diese Änderung ohne Genehmigung, Zustimmung oder Anzeige bei der Aufsichtsbehörde durchführen Das Erfordernis anderer behördlicher Beteiligungen und Genehmigungen ist davon unberührt. 17
18 Beispiel Baden-Württemberg (4) Die verwendeten Kategorien basieren wie in allen anderen Bundesländern auch - auf deterministischen Kriterien. Eine Besonderheit des LEÄV in Baden-Württemberg ist die Einbeziehung auch von probabilistischen Bewertungen (vergleichbar mit der expliziten Risikoabschätzung im Anhang der Verordnung Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 zur Eisenbahnsicherheit, aber nur in Ergänzung!). Im Falle von Änderungen der Kategorie A und B soll eine probabilistische Bewertung durchgeführt werden, die den Einfluss der Änderung auf die probabilistische Sicherheitsanalyse (PSA) der letzten Sicherheitsüberprüfung nach 19a AtG zeigt. Es muss erklärt werden, warum die geplante Änderung keine Auswirkung auf die PSA hat. Eine ähnliche Anforderung bezüglich Kategorie C besteht nicht. 18
19 Beispiele für Änderungen Kategorie A Antrag auf Änderungsgenehmigung gemäß 7 AtG zur Weiterentwicklung der Aufbauorganisation an verschiedenen KKW-Standorten Kategorie B Rückbau der Wandhydranten in einem Gebäude Im Rahmen dieser geplanten Änderung werden Wandhydranten außer Betrieb genommen und rückgebaut und tragbare Feuerlöscher installiert - Änderung technischer Einrichtungen und Unterlagenänderung. Überwachung der Außenluft- und Zuluftanlagen auf Raucheintrag in den Gebäuden 19
20 Beispiele für Änderungen Kategorie C Austausch einer Sonde incl. Auswertegerät Im Rahmen dieser geplanten Änderung wird eine Füllstandssonde samt Auswertegerät erneuert, das es für das vorhandene Gerät keine Ersatzteile mehr gibt - Ersatz einer technischen Einrichtung und Unterlagenänderung. Anbindung Wirbelschichttrockner vor der Rauchgaswaschstrecke Im Rahmen dieser geplanten Änderung wird eine zusätzliche Verbindungsleitung installiert - zusätzliche technische Einrichtung mit nur unerheblichen Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau und Unterlagenänderung. 20
21 Beispiele für Änderungen Kategorie D (in der aktuellen Version des LEÄV, die zum in Kraft gesetzt wird, nicht mehr vorhanden, da sie ohnehin nur Änderungen betraf, die der Betreiber ohne Einbeziehung der Behörde durchführen durfte) Entwicklung von Betriebsführungssystemgestützten TouchScreens zur selbständigen Arbeitsscheinzubuchung für den Arbeitsschein der nächsten Begehung beim Zutritt zum Kontrollbereich 21
22 Rechtliche Grundlagen zur Verwendung der PSA bei Änderungen Verpflichtung der Behörden, Ergebnisse einer PSA in der Aufsicht zu berücksichtigen (üblich auf internationaler Ebene) Darüber hinaus aber aktuell keine klare gesetzliche Handhabe in Deutschland, bei Verfahren in Genehmigung ( 7 AtG) und Aufsicht ( 19 AtG) probabilistische Methoden einzufordern Im Entwurf des neues Regelwerk (Revision D vom April 2009) heißt es: In Ergänzung der deterministischen Nachweisführungen werden probabilistische Sicherheitsanalysen (PSA) angewendet, um die sicherheitstechnische Relevanz von Änderungen an Maßnahmen, Einrichtungen oder der Betriebsweise der Anlage sowie von neuen Erkenntnissen, bei denen ein nennenswerter Einfluss auf die Ergebnisse der PSA nicht offensichtlich auszuschließen ist, zu bewerten. 22
23 Beispiele zur Nutzung der PSA für die Entscheidungsfindung (1) 1. Der Betreiber hatte eine vorzeitige Freischaltung von 2 Monaten in einer Redundanz eines zweisträngigen Sicherheitssystems während des Leistungsbetriebs beantragt. Die erste Redundanz konnte erfolgreich innerhalb der Revision umgebaut werden. Aufgrund Platzmangels hätte der Umbau bei der zweiten Redundanz zu einer wesentlich längeren Revisionsdauer geführt. Mit Hilfe von probabilistischen Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass die Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Anlage aufgrund der bereits durchgeführten Verbesserungen in der ersten Redundanz signifikant größer war als die Verschlechterung im Sicherheitsniveau durch die zweimonatige Freischaltung der zweiten Redundanz. 23
24 Beispiele zur Nutzung der PSA für die Entscheidungsfindung (2) 2. Wegen einer Leckage an einer Zwischenkühlpumpe im Nachkühlsystem hatte der Betreiber einen vorsorglichen Austausch der Pumpe beantragt, obwohl sie ihre Funktion noch erfüllen konnte. Der Austausch führte zu einer dreitägigen Freischaltung eines Zwischenkühlwasserstranges. Der Gutachter hatte den Auftrag, dies sicherheitstechnisch zu überprüfen. Dafür musste der Gutachter zwei verschiedene Szenarien erstellen: a) sofortige Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme für die Zwischenkühlwasserpumpe mit einer definierten beantragten Freischaltung von drei Tagen, b) keine Durchführung der Instandsetzungsmaßnahme für die Zwischenkühlwasserpumpe mit einer daraus resultierenden, nicht auszuschließenden erhöhten Ausfallwahrscheinlichkeit bis hin zu einem Totalausfall. 24
25 Beispiele zur Nutzung der PSA für die Entscheidungsfindung (2) Der Gutachter konnte feststellen, dass Szenario a) praktisch keinen Unterschied zu Szenario b) aufwies, falls man für die Ausfallrate der Zwischenkühlwasserpumpe eine Erhöhung der Ausfallrate um einen Faktor von etwa 10 unterstellt. 25
26 Beispiele zur Nutzung der PSA für die Entscheidungsfindung (3) 3. Eine probabilistische Untersuchung wurde wegen einer geplanten temporären Freischaltung der Nachkühlketten (insgesamt über einen Zeitraum von 56 Tagen) sowie der zugehörigen Notstrom- bzw. Notspeisediesel durchgeführt. Bei der Untersuchung wurden drei verschiedene Strategien a) Freischaltung direkt vor der Revision, b) Freischaltung direkt nach der Revision und c) Freischaltung in der Mitte eines Jahres untersucht. 26
27 Beispiele zur Nutzung der PSA für die Entscheidungsfindung (3) Durch Integration über die Zeit wurde die entsprechende mittlere Nichtverfügbarkeit der jeweiligen Systemkonfigurationen ermittelt und mit ungestörtem Leistungsbetrieb ohne Freischaltung verglichen. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die verschiedenen Strategien zu keinem signifikanten sicherheitstechnischen Unterschied in Vergleich zum ungestörten Leistungsbetrieb ohne Freischaltung führen würden. 27
28 Schlussbemerkungen (1) Im Atomgesetz und in Richtlinien ist das grundsätzliche Vorgehen hinsichtlich Genehmigungen von Änderungen in Kernkraftwerken (technischen und ggf. organisatorischen) vorgegeben. Eine bundeseinheitliche Festlegung zur Kategorisierung von Änderungen gibt es derzeit noch nicht. Daher haben die für die Aufsicht zuständigen Landesbehörden Änderungen kategorisiert (üblicherweise drei Kategorien, aber nicht in identischer Weise) und teilweise einen detaillierten Verfahrensablauf zur Prüfung der vorgelegten Änderungsanträge entwickelt. Die verwendeten Kategorien basieren grundsätzlich auf deterministischen Kriterien. 28
29 Schlussbemerkungen (2) Die verwendeten Kategorien basieren grundsätzlich auf deterministischen Kriterien. Im Fall von sicherheitstechnisch relevanten Änderungen (üblicherweise die beiden höchsten Kategorien) fordert die zuständige Landesbehörde in Baden- Württemberg, dass zusätzlich auch eine probabilistische Bewertung der Auswirkungen der geplanten Änderung durchgeführt wird. Im Vergleich zum Anhang der Verordnung Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 zur Eisenbahnsicherheit bedeutet dies, dass im kerntechnischen Bereich eine deterministische und ergänzend eine probabilistische Betrachtung durchzuführen ist und nicht ausschließlich eine deterministische oder eine Risikoanalyse. 29
30 Schlussbemerkungen (3) 30
31 Schlussbemerkungen (4) Die Kernkraftwerke haben in ihren Betriebhandbüchern Verfahrensregelungen zur Behandlung von Änderungen an der Anlage und ihrer Betriebweise festgelegt, die den Richtlinien und den von der zuständigen Genehmigungsund Aufsichtsbehörden aufgestellten Randbedingungen genügen. Die Kernkraftwerke in Baden-Württemberg z. B. haben in ihren Betriebhandbüchern eine Änderungsordnung aufgenommen, die der Sicherstellung des im landeseinheitlichen Änderungsverfahren beschriebenen Verfahrens bei Veränderungen der Anlage oder ihres Betriebes dient. Diese Änderungsordnung enthält auch genaue Angaben zur externen Abwicklung von Änderungen, d.h. welche Unterlagen sind für eine Änderungsanzeige in Abhängigkeit von der Kategorie vorzulegen. Dazu gehört auch eine Einstufung der Änderung aus Sicht des Betreibers anhand der Kriterien der Aufsichtsbehörde. 31
Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht
Das Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau aus Sicht der Atomaufsicht Dr. Dr. Jan Backmann Lösung: Entsorgungskonsens in SH mit Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
MehrWirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.
Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während
MehrEntwicklung der neuen»sicherheitskriterien für Kernkraftwerke«
7 Projekte, Internationales/Zukunftsaufgaben 7.3 Entwicklung der neuen»sicherheitskriterien für Kernkraftwerke«Die GRS hat seit September 2003 im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) zusammen mit
MehrAuswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG
Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV
MehrDas Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz Strahlung was ist das eigentlich? 1 2 3 4 5 6 Strahlung ist ein Strom von Energie oder kleinsten Teilchen, der von einer Quelle ausgeht und sich ausbreitet. Strahlung kann
MehrSicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke Überarbeitung des kerntechnischen untergesetzlichen Regelwerks
Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke Überarbeitung des kerntechnischen untergesetzlichen Regelwerks Stand der Bearbeitung BMU, RS I 5 Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten der Reaktorsicherheit,
MehrÜberwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz
Überwachungsprogramm Stand: 31.07.2015 des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen
Mehr12. IHK-Umweltkongress. Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen
12. IHK-Umweltkongress Immissionsschutzrechtliche Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen Isabell Fritsch M.Eng. GUT Unternehmens- und Umweltberatung GmbH www.gut.de Überblick 1. Pflichten
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
21.12.2016 L 348/75 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/2358 R KOMMISSION vom 20. Dezember 2016 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/908/EU im Hinblick auf die Listen der Drittländer und Gebiete,
MehrVPI- Symposium. Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? -
VPI- Symposium Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? - 14. Januar 2014 VPI- Symposium - Dipl.- Ing. J. Wirtgen 1 Gliederung des Vortrages: 1.
MehrZustandsbewertung und Lebensdauerbewertung von Komponenten in Kernkraftwerken unter Berücksichtigung des internationalen Regelwerks
Dr Zustandsbewertung und Lebensdauerbewertung von Komponenten in Kernkraftwerken unter Berücksichtigung des internationalen Regelwerks TÜV NORD EnSys Hannover Komponentensicherheit Dr.- Ing. G.Habedank
MehrVereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge
Eisenbahn-Bundesamt bm~.'lno Vereinbarung über das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung der Zulassung für Lokomotiven und personenbefördernde Eisenbahnfahrzeuge zwischen den nationalen Eisenbahnsicherheitsbehörden
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrStrahlenschutz von A Z O
Anhang O Organisationsstrukturen im Strahlenschutz Die Strahlenschutzverordnung und die Röntgenverordnung sprechen zwei Personengruppen an, die Pflichten haben und Aufgaben zu erfüllen haben. Es handelt
MehrNovellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung
1 Novellierung der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung Klinische Studienzentrale (CSC) Antje Wiede Neuregelung: Genehmigungsbedürftigkeit radiologischer Untersuchungen bei palliativen medikamentösen
MehrEntwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Bundesrat Drucksache 798/16 (Beschluss) 10.02.17 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 953. Sitzung am 10. Februar 2017
MehrAllgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF (Hinweise des BMA)
Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten Allgemeines, Aufbau und Anwendung der TRbF (Hinweise des BMA) Vom 01. Juli 2002 (BArbBl. 7-8/2002 S. 143) TRbF 01 Die Technische Regel für brennbare Flüssigkeiten
MehrDer Nationale Normenkontrollrat hat den Regelungsentwurf geprüft.
Berlin, 5. Juli 2016 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 2315 17. Wahlperiode 2012-03-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Matthiessen und Bernd Voß (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung
Mehr1. Der Betreiber einer Anlage beauftragt eine Sachverständigen-Organisation nach
Information über Aufgaben des s, des Sachverständigen und der Behörde im Zusammenhang mit Prüfungen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gem. 19 i WHG und 12 VAwS Diese Information beschreibt
MehrInformationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg
Informationskommission zum Kernkraftwerk Philippsburg infokommission-kkp TOP 2: Vorbereitung zu Stilllegung und Abbau von KKP 1 und zur Schaffung von Rückbau-Infrastruktur (RBZ/SAL) Michael Nagel (UM)
MehrÜberwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung
Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung Gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 9 Industriekläranlagen-Zulassungs-
MehrForderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien
Berlin, 17.6.2014: Pressekonferenz: Die neue EU-Verordnung zu klinischen Studien eine Chance für den Forschungsstandort Deutschland Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen
Mehr1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung
Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrÜbungsfall Go-Kart-Bahn
Übungsfall Go-Kart-Bahn U plant Betrieb einer Go-Kart-Bahn und möchte hierzu eine Freiluftanlage im Gewerbegebiet errichten Einmal im Jahr soll eine Meisterschaft stattfinden. Ansonsten soll die Anlage
MehrPost- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht
Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht Referat 44 Kernenergienutzung" 15. Januar 2014 Überblick Der Unfall am 11. März 2011 in japanischen Kernkraftwerken am Standort Fukushima
MehrMerkpostenliste für die Durchführung einer Bewertung des aktuellen Sicherheitsstatus der Anlage für die Nachbetriebsphase
Merkpostenliste für die Durchführung einer Bewertung des aktuellen Sicherheitsstatus der Anlage für die Nachbetriebsphase 1 Einleitung Nach den Ereignissen in Fukushima-Daiichi am 11. März 2011 wurde mit
MehrDer offizielle Name lautet Ad Hoc Group on Nuclear Security (AHGNS).
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9906 17. Wahlperiode 12. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft. Vom 18. Mai 2004 Az.:
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft Vom 18. Mai 2004 Az.: 25-8980.11/3 Vorbemerkung Ziel der Verwaltungsvorschrift ist die Regelung
MehrTrinkwasserhygiene. Gefährdungsanalyse nach 16. Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung
Trinkwasserhygiene Gefährdungsanalyse nach 16 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Jürgen Burg Landratsamt Ortenaukreis Trinkwasserüberwachung Arbeitskreis Krankenhausingenieure Baden - Württemberg 27.10.2016
MehrBonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa
An die zugelassenen Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaber Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa Informationen für Umweltgutachter 1/2010 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrMecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal
Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Gesetz zur Errichtung von Stellen mit der Bezeichnung Einheitlicher Ansprechpartner und zur Übertragung von Aufgaben auf die Wirtschaftskammern (Einheitlicher-Ansprechpartner-Errichtungsgesetz
MehrHERZLICH WILLKOMMEN. Revision der 9001:2015
HERZLICH WILLKOMMEN Revision der 9001:2015 Volker Landscheidt Qualitätsmanagementbeauftragter DOYMA GmbH & Co 28876 Oyten Regionalkreisleiter DQG Elbe-Weser Die Struktur der ISO 9001:2015 Einleitung Kapitel
MehrFragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan)
Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan) Der Fragenkatalog deckt die Schritte sieben bis neun ab, die in den Leitlinien zur Verbesserung von Organisationen
MehrWaffengesetz. 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
Waffengesetz 0BStand 24. Juli 2009 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
MehrVerordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb
Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung EUV) vom 5. Juli 2007 (BGBl I S. 1305) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
MehrImmissionsschutzrecht III
Ausgangsfall: Für den Betrieb seiner Brauerei unterhält B eine gewerberechtlich genehmigte Dampfkessel-und Feuerungsanlage. Nachdem der TÜV festgestellt hatte, dass die Staubgrenzwerte der TA Luft im Normalbetrieb
MehrIngenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle
Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015
MehrS A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung
S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung Gemäß 7 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesinstitutes für Risikobewertung - BfRG vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3082) in der jeweils geltenden
MehrKorrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4
MehrUmsetzung IT-SiG in den Ländern
Umsetzung IT-SiG in den Ländern Erfahrungen aus dem Bereich AtG Seite 1 Betroffenheit im Nds. Umweltministerium KRITIS-Sektoren Wasser (Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung) Energie (Kerntechnische
MehrUnternehmens Handbuch
MB Technik GmbH Metallverarbeitung Pulverbeschichtung Goldschmidtstr. 7 92318 Neumarkt 09181 / 511942 0 09181 / 511942 9 info@mb technik.de Stand 31.5.2011 25.10.2011 13.8.2012 18.9.2013 09.09.2014 13.10.2014
MehrEnergieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO)
Durchführungsbestimmungen für Sachsen-Anhalt Energieeinspar-Durchführungsverordnung (EnE-DVO) vom 3.Mai 2002. Aufgrund des 7 Abs. 2 und 4 des Energieeinsparungsgesetzes vom 22. Juli 1976 (BGBl. I S. 1873),
MehrNomos. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Rückbaus von Kernkraftwerken. Lüneburger Schriften zum Wirtschaftsrecht 23. Christina Wittkamp
Lüneburger Schriften zum Wirtschaftsrecht 23 Christina Wittkamp Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Rückbaus von Kernkraftwerken Ein Sanierungsfall? Nomos Lüneburger Schriften zum Wirtschaftsrecht herausgegeben
MehrStilllegung der Forschungsanlage GKSS aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll
Stilllegung der Forschungsanlage GKSS aber wie? Rückbau, Strahlenschutz, Atommüll Geesthacht 15.01.2013 Inhaltsübersicht Genehmigungsverfahren Stilllegungsstrategie (Schwerpunkt) - Sofortiger Abbau - Sicherer
MehrInhalt: D. Berücksichtigung medizinischer Erfordernisse... 3 E. Fachkunde... 3 F. Genehmigungsverfahren... 3 Anhang (zu Abschnitt E)(vom )...
Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der kassenärztlichen/vertragsärztlichen Versorgung Stand 1. Januar 2015 Inhalt: D. Berücksichtigung
MehrErgebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 30.04.2015) * Anmerkung: Basis sind die Daten
MehrUmsetzung der Rili-BÄK 2008 Erfahrungen der Überwachungsbehörde in Sachsen
Umsetzung der Rili-BÄK 2008 Erfahrungen der Überwachungsbehörde in Sachsen 1 22. November 2011 Gabriele Schmidt Rechtliche Grundlagen In 4a MPBetreibV Verankerung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur
Mehr1. Für wie viele Legehennen wurden die vier oben genannten Ställe beim Bau beantragt
Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2984 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1182 der Abgeordneten Axel Vogel und Benjamin Raschke Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2775
MehrErfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern
Erfahrungen der DQS GmbH bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern 2004-11-24, Seite 1 Normensituation Medizinprodukte DIN EN ISO 9001:94 DIN EN ISO 9001:2000 DIN EN 46001/2:1996 DIN EN ISO
MehrVerfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen -
Verfahren zur Umsetzung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) - Anerkennung von Ärzten und Psychologen - Eisenbahn-Bundesamt Referat 34 - GA 3461 - Heinemannstraße 6 Version 06 Stand: 26.01.2016
MehrRevision der BAM-GGR002
Revision der BAM-GGR002 ERFA-Verpackungen 12. September 2012 John Bethke BAM Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung Fachbereich 3.1 Gefahrgutverpackungen Agenda Ziele der Revision Gesetzliche
MehrZwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle bei den Energie Werken Nord / Lubmin- Sicherungsmaßnahmen
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Kerstin Kassner, Caren Lay, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann
MehrDatum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:
Ergänzende Anforderungen an die Akkreditierungsstelle und an das Akkreditierungsverfahren von Personenzertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17024 für den Bereich Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten
MehrVerordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV)
Bundesrat Drucksache 529/15 03.11.15 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit G Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV) A. Problem
MehrFreie und Hansestadt Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Schule und Berufsbildung Amt für Verwaltung Rechtsabteilung Handreichung über das Verfahren zur staatlichen Anerkennung von Ersatzschulen Stand: 21. Oktober 2013
MehrGrundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz
Grundsatzpapier zur Rolle der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz Prozessbeschreibung zur Prüfung der Eignung neuer Norm-Projekte im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes Das Projekt Kommission
MehrVertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
- 1- Stand: 10.5.2012 Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Berlin
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrGDA-Leitlinien Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzorganisation. Hannover, 01. September 2011
GDA-Leitlinien Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutzorganisation Hannover, 01. September 2011 1. GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung 2. GDA-Leitlinie Arbeitsschutzorganisation 2 GDA-Koordinierungskreis
MehrMuster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht
Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für
MehrErläuterungen zu Leitlinien für die Bewertung der Gleichwertigkeit durch nationale Aufsichtsbehörden gemäß Solvabilität II
Erläuterungen zu Leitlinien für die Bewertung der Gleichwertigkeit durch nationale Aufsichtsbehörden gemäß Solvabilität II Die nachfolgenden Ausführungen in deutscher Sprache sollen die EIOPA- Leitlinien
MehrAuszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,
MehrÜberwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Miesbach für den Bereich Immissionsschutz
Überwachungsprogramm Stand: 22.12.2015 des Landratsamtes Miesbach für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen
Mehr2. Bewertungsschema für die routinemäßige Überwachung
Überwachungsprogramm gemäß 52a Bundes-Immissionsschutzgesetz, 9 Industriekläranlagen-Zulassungs- und -Überwachungsverordnung und 22a Deponieverordnung Ihr Ansprechpartner: Thomas Casper Durchwahl: Telefon
MehrPraktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED)
ITVA Regionaltreffen Nordost Praktische Umsetzung der Industrieemissionen-Richtlinie (IED) - Vorgaben der IED zum Ausgangszustandsbericht - Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher Köhler & Klett Rechtsanwälte
MehrBS OHSAS 18001:2007 BS OHSAS Schulung durch Produktmanager (PM) TÜV SÜD Management Service GmbH
BS OHSAS 18001 Schulung durch Produktmanager (PM) TÜV SÜD Management Service GmbH 22.10.2007 1 Andreas Engelhardt Produktmanager für Zertifizierungsprodukte im Bereich Arbeitsschutzmanagementsysteme Auditor
MehrLEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/
EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung
MehrÄnderung vom. Der Schweizerische Bundesrat verordnet: Die Berg- und Alp-Verordnung vom 25. Mai wird wie folgt geändert:
[Signature] [QR Code] Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) Änderung
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrUnabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts DATENSCHUTZ NEU DENKEN! (Neue) Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung für die IT-Sicherheit Heiko Behrendt
MehrGesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung
Bundesrat Drucksache 347/16 24.06.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages U - Wi Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 179.
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrQS 1 QS-Initialisierung. QS 3 Ergebnisprüfung vorbereiten. QS 4 Ergebnis prüfen. Prüfprotokoll. QS 5 Durchführungsentscheidung
8 Qualitätssicherung 8.1 Übersicht projektübergreifende Ebene QM-Handbuch QM-Richtlinien Planungsebene Projekthandbuch Projektplan QS 1 QS-Initialisierung Prüfplan QS-Plan Ausführungsebene Ergebnisse aus
Mehr4. RAM-Behältersicherheitstage 26./27. März 2014, Berlin
ESK-Leitlinien: Periodische Sicherheitsüberprüfung und technisches Alterungsmanagement für Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle 4. RAM-Behältersicherheitstage
MehrPflichtenheft Geschäftsprüfungskommission
Einwohnergemeinde Oensingen aktiv und attraktiv Pflichtenheft Geschäftsprüfungskommission vom 7. September 2009 Der Gemeinderat gestützt auf - 99ff des Gemeindegesetzes (GG) des Kantons Solothurn vom 16.
MehrUmweltrahmengesetz. Art 1 Immissionsschutz. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Umweltrahmengesetz URaG Ausfertigungsdatum: 29.06.1990 Vollzitat: "Umweltrahmengesetz vom 29. Juni 1990 (GBl. DDR 1990
MehrÖffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren zur Stilllegung von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland
Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren zur Stilllegung von Atomkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland Vortragsinhalt 1. Grundsätzliches zum Stilllegungsverfahren 2. Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung
MehrDie Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und
MehrRückbau von Kernkraftwerken
Rückbau von Kernkraftwerken Industry KAEFER - Ihr Partner für Rückbauleistungen Was die Arbeit in Kernkraftwerken angeht, bietet KAEFER langjährige Erfahrung und ein umfangreiches technisches Know-how.
MehrIn aller Kürze: Das Abschlussprüfungsreformgesetz
In aller Kürze: Das Abschlussprüfungsreformgesetz Prüfungsbericht Bestätigungsvermerk Externe Rotation Inkrafttreten am 17. Juni 2016 EU-Verordnung und Abschlussprüfungsreformgesetz Prüfungsausschuss Anwendungsbereich
MehrStilllegung und Abbau von Kernkraftwerken
Stilllegung und Abbau von Kernkraftwerken Dr. Wolfgang Cloosters Dr. Oliver Karschnick Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Abteilung V 7, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz Ausgangslage und Einführung
MehrTag gegen Lärm Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V
Tag gegen Lärm 2015 Lärmaktionsplanung in Mecklenburg-Vorpommern Rostock, 28. April 2015 Manja Schott Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V Grundsätzliches 47d BImSchG schreibt die Erstellung
MehrAkkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit 71 SD 6 054 Revision: 1.0 27. Mai 2016 Geltungsbereich: Dieses Regel legt
MehrInstitut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Aktualisierungskurs Modul A Strahlenschutzrechtliche Grundlagen
Richtlinie im Strahlenschutz Institut für Medizinische Physik im Klinikum Nürnberg Strahlenschutz-Regelwerke Atomgesetz (AtG) > Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) > Röntgenverordnung (RöV) - Richtlinien
MehrLandesamt für f r soziale Dienste - Abt. Gesundheitsschutz - Schleswig-Holstein. Erfahrungsbericht
RiliBÄK 2008 Erfahrungsbericht Zuständige Behörde in Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Landesamt für soziale Dienste Schleswig- Holstein - Abteilung Gesundheitsschutz -
MehrSicherheitsüberprüfungen der Kernkraftwerke nach Fukushima Umgesetzte und geplante sicherheitsoptimierende Maßnahmen
Sicherheitsüberprüfungen der Kernkraftwerke nach Fukushima Umgesetzte und geplante sicherheitsoptimierende Maßnahmen M. Fuchs, E.ON Kernkraft GmbH Hannover, 15.01.2014 Gliederung 1. Technischer Status
MehrMecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal
Mecklenburg-Vorpommern: Das Dienstleistungsportal Verordnung über die Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung - ImSchZustVO M-V) Vom 4. Juli 2007 Zum Ausgangs-
MehrBezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster. - per - Nachrichtlich: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf Bezirksregierungen Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster - per E-Mail - Nachrichtlich: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 07.09.2016
MehrEuropäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss TEN/392 "Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme" Brüssel, den 15. Juli 2009 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
MehrInterne Strukturen des DRK
Interne Strukturen des DRK Der DRK Planungsstab Risiko- und Krisenkommunikation Der DRK Planungsstab - Der Katastrophenschutzbeauftragte bildet einen Planungsstab zur Vorbereitung der Maßnahmen der Krisenbewältigung
MehrRahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V
Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung
MehrErgänzende unabhängige Teilhabeberatung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Chancen nutzen und Selbsthilfe stärken 29. Mai 2017 in Stuttgart Alfons Polczyk, Leiter des Referats Va3 Prävention, Rehabilitation, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
MehrSachverhalt Fall 7. Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt
Sachverhalt Fall 7 Sachverhalt Der 15. Bundestag beschließt nach bis dahin fehlerfreiem Verfahren mehrheitlich ein Gesetz zur Änderung des ursprünglich zustimmungspflichtigen Atomgesetzes. Danach wird
MehrExplosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten
Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist
MehrTeil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.
Teil 1: Neues Obligationenrecht Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec. HSG Überblick Neue gesetzliche Bestimmungen Mögliche Auslegung
MehrInformationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN)
Informationskommission zum Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKN) Geologie/Baugrund am Standort Neckarwestheim Dr. Simone Stratmann (UM) 7. Sitzung der Info-Kommission am 23.10.2014 Gliederung 1. Einleitung:
MehrBetriebsanlagen und Arbeitssicherheit Service- und Förderangebote der WKOÖ
Betriebsanlagen und Arbeitssicherheit Service- und Förderangebote der WKOÖ Peter Mayr 25.11.2014, WKO Vöcklabruck Themen des WKOÖ-Umweltservice Abfallwirtschaft Arbeitssicherheit Betriebsanlagen Chemie
MehrPost- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht
Anlage 1 Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht Bilanz nach dem Fachgespräch im MU am 15.01.2014 hinsichtlich der Post- Fukushima- Aktivitäten der Niedersächsischen Atomaufsicht
Mehr