Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung Natura 2000 Themenbereich Drittschutz

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1 NATURA Umsetzung 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung Umsetzung Natura 2000 Themenbereich Drittschutz

2 NATURA Umsetzung 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Vorgehen Sicherung in LSA 1. Vorgehen in LSA 2. Mögliche Inhalte der Landes-VO - Drittschutz 3. Ausblick

3 NATURA Umsetzung 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Vorgehen Sicherung in LSA Zunächst Prüfung rechtlicher Möglichkeiten der Umsetzung von Natura 2000 Eine Projektgruppe im MLU betrachtete dabei zwei Alternativen. 1. Alternative Umsetzung durch ein klassisches NSG-Ausweisungsverfahren 2. Alternative Umsetzung durch Kombination mehrerer Rechtsinstrumente

4 NATURA Umsetzung 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Vorgehen Sicherung in LSA Die Landesregierung beauftragte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt am , einen Entwurf einer Landesverordnung nach Abschluss des Beteiligungs- und Abwägungsverfahrens und vor Veröffentlichung, spätestens im vierten Quartal 2018, vorzulegen. Des Weiteren wurde das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gebeten, spätestens im vierten Quartal 2020, über den Abschluss der nationalrechtlichen Sicherung durch die Umsetzung der entsprechenden Surrogate zu informieren. Zur Umsetzung der erforderlichen Schritte stimmte die Landesregierung der befristeten Einstellung von 22 Bediensteten im Landesverwaltungsamt und der Beschäftigung von 6 Aushilfskräften beim Landesamt für Umweltschutz bis Mitte 2018 zu. Das Pilotverfahren als Konsequenz der nicht fristgerechten Umsetzung der EU- Richtlinien wurde am von der EU-KOM geschlossen. Eröffnung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland am (Nr. 2014/2262).

5 NATURA Umsetzung 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Vorgehen Sicherung in LSA Die Landesverordnung soll mit Ausnahme des Nationalparks Hochharz" die gesamte Natura 2000-Gebietskulisse Sachsen- Anhalts abdecken. Parallel erfolgt die LSG-Ausweisung des geplanten Biosphärenreservates Drömling sowie die NSG-Ausweisung der Naturschutzgroßprojekte Mittlere Elbe und Untere Havel.

6 NATURA Mögliche 2000 Inhalte Nationalrechtliche der Landesverordnung Sicherung 1. Genese der Regelungen 2. Mögliche Inhalte der Landesverordnung 3. Ausblick

7 NATURA Mögliche 2000 Inhalte Nationalrechtliche der Landesverordnung Sicherung Nennung der Gebiete Gebietsabgrenzungen Schutzzweck Allgemeine Schutzbestimmungen Bestehende behördliche Genehmigungen, Bestandsschutz Zulässige Handlungen Erlaubnisvorbehalt Schutzbestimmungen für die Nutzergruppen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Berufs- und Angelfischerei, Wasserwirtschaft, Wassertourismus) Befreiungen Ersatzverkündung der Karten Anzeige Ergänzende Anordnungen Vorschriften bestehender Schutzgebiete Zuwiderhandlungen Kennzeichnung Inkrafttreten Anlagen: - Einzelgebietsdarstellungen - Karten Inhalte der Verordnung sind in Bearbeitung und nicht abschließend!

8 FFH0122 Dölauer Heide & Lindbusch bei Halle Mögliche Inhalte der Landesverordnung

9 NATURA Mögliche 2000 Inhalte Nationalrechtliche der Landesverordnung Sicherung Nennung der Gebiete Gebietsabgrenzungen Schutzzweck Allgemeine Schutzbestimmungen Bestehende behördliche Genehmigungen, Bestandsschutz Zulässige Handlungen Erlaubnisvorbehalt Schutzbestimmungen für die Nutzergruppen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Berufs- und Angelfischerei, Wasserwirtschaft, Wassertourismus) Befreiungen Ersatzverkündung der Karten Anzeige Ergänzende Anordnungen Vorschriften bestehender Schutzgebiete Zuwiderhandlungen Kennzeichnung Inkrafttreten Anlagen: - Einzelgebietsdarstellungen - Karten Inhalte der Verordnung sind in Bearbeitung und nicht abschließend!

10 NATURA Mögliche 2000 Inhalte Nationalrechtliche der Landesverordnung Sicherung Basisregelungen für FFH-Gebiete und SPA (1-16) 1.) ohne Nutzungsintensivierungen oder dem Schutzzweck zuwiderlaufende Nutzungsänderungen 2.) ohne Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung baulicher Anlagen 3.) ohne Errichtung oder Erweiterung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Telekommunikationseinrichtungen, sonstigen Trassen 4.) ohne Verfahren, die zu Nährstoffanreicherung oder Schädigung des ökologischen oder chemischen Zustandes oberirdischer Gewässer des Grundwassers führen 5.) ohne Maßnahmen, die zur Entwässerung der Gebiete, zu verstärktem Abfluss des Oberflächenwassers oder zu zusätzlicher Absenkung des Grundwassers führen 6.) ohne Uferverbau, -befestigung, -begradigung 7.) ohne Verfahren, welche zur Nährstoffanreicherung in Böden oder zu Beeinträchtigungen der Bodenfunktion führen 8.) ohne Befahrung nicht öffentlicher Straßen (ausgenommen Anlieger)

11 Mögliche Inhalte der Landesverordnung Basisregelungen für FFH-Gebiete und SPA (1-16) 9.) ohne Zerstörung oder nachhaltige Beeinträchtigung von Biotopen (z.b. Feldgehölze, Steiluferbereiche, Feuchtbiotope, Schilfzonen, Röhrichtbestände, Wasser- und Schwimmblattvegetation) 10.) ohne Beseitigung der Lebensraumrequisitien von Tieren (z.b. Horst- und Höhlenbäume, Lesesteinhaufen) 11.) ohne Entnahme oder Einbringen von Tieren 12.) ohne Einbringen genveränderter Organismen 13.) ohne Störungen der Bruten von Schwarzstorch, Adlerarten, Rotmilan, Wanderfalke, Uhu und Kranich 14.) ohne Ablagerung von Abfällen 15.) ohne Lärm 16.) ohne Veränderungen und Störungen um Biberbaue/Fischotterbaue

12 NATURA Mögliche 2000 Inhalte Nationalrechtliche der Landesverordnung Sicherung Zusätzliche Basisregelung für SPA (17) 17.) ohne erhebliche Störungen/Beeinträchtigungen brütender, mausernder oder rastender Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie Zusätzliche Basisregelung für FFH-Gebiete (18) 18.) ohne erhebliche Störung/Beeinträchtigung von Lebensraumtypen, Tier- und Pflanzenarten der FFH-Richtlinie

13 NATURA Mögliche 2000 Inhalte Nationalrechtliche der Landesverordnung Sicherung Zusätzliche Basisregelungen für SPA (A) Brut- und Rastschutz- Zonen Ganzjährig Wegegebot Verbot organisierter Veranstaltungen Anleingebot für Hunde (B) Brutschutzzonen 1. März 30. Juni Land: Wegegebot Verbot organisierter Veranstaltungen Anleingebot für Hunde Wasser: eingeschränkte Bootsnutzung (C) Schlafgewässer von Wasservögeln 16. Oktober 31. März Nächtliches Betretungsverbot am Ufer m Sichtbereich

14 NATURA Mögliche 2000 Inhalte Nationalrechtliche der Landesverordnung Sicherung Gebietsspezifische Regelungen (19-24) 19.ohne Gehölzpflanzungen an Stillgewässern oder Fließgewässerabschnitten mit Vorkommen von Helm-Azurjungfer oder Großer Moosjungfer 20.ohne Betreten anthropogener Zwischen-, Winter- oder Sommerquartiere von Fledermäusen (ausschließlich nicht mehr in Nutzung befindliche Objekte; z.b. Bunker, Stollen, Eingänge in Steinbruchwände) 21. ohne Betreten touristisch nicht erschlossener Höhlen (Fledermausschutz) 22. Gebiete mit Wildkatzenvorkommen: Anleingebot für Hunde in Haupt- Jungenaufzucht (1. März bis zum 31. August)

15 NATURA Mögliche 2000 Inhalte Nationalrechtliche der Landesverordnung Sicherung Gebietsspezifische Regelungen (19-24) 23.Gebiete mit Wildkatzenvorkommen: ohne Betreten oder Veränderung potentieller Tagesversteck- bzw. Wurfplätze (z.b. Holzpolter, Energieholzmieten) 24.ohne Betreten von Frauenschuh-Beständen oder trittempfindlichen Lebensraumtypen (LRT 91D0* - Moorwälder, 91T0 - Flechten-Kiefernwälder, 7110* - Lebende Hochmoore, 7120* - noch renaturierungsfähige degradierte Hochmoore, Übergangs- und Schwingrasenmoore, Torfmoor-Schlenken, Kalktuff-Quellen, Kalkreiche Niedermoore, 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation, Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation, Kieselhaltige Schutthalden der Berglagen, 8160 Kalkhaltige Schutthalden)

16 Überschrift NATURA Nationalrechtliche Sicherung Mögliche Inhalte der Landesverordnung 2000 Schutzzonen SPA (exemplarisch anhand des Vogelschutzgebietes Saale-Elster-Aue südlich Halle)

17 NATURA Mögliche 2000 Inhalte Nationalrechtliche der Landesverordnung Sicherung Nennung der Gebiete Gebietsabgrenzungen Schutzzweck Allgemeine Schutzbestimmungen Bestehende behördliche Genehmigungen, Bestandsschutz Zulässige Handlungen Erlaubnisvorbehalt Schutzbestimmungen für die Nutzergruppen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Berufs- und Angelfischerei, Wasserwirtschaft, Wassertourismus) Befreiungen Ersatzverkündung der Karten Anzeige Ergänzende Anordnungen Vorschriften bestehender Schutzgebiete Zuwiderhandlungen Kennzeichnung Inkrafttreten Anlagen: - Einzelgebietsdarstellungen - Karten Inhalte der Verordnung sind in Bearbeitung und nicht abschließend!

18 Mögliche Inhalte der Landesverordnung Bestehende behördliche Genehmigungen/Bestandsschutz Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bestehende behördliche Genehmigungen und Verwaltungsakte bleiben unberührt, soweit ihnen unter Berücksichtigung der Inhalte und insbesondere des Schutzzweckes der Landesverordnung nichts entgegensteht; Verlängerungen von Genehmigungen/Verwaltungsakten nur unter Beachtung der Bestimmungen der Verordnung Unberührt bleibt außerdem die sonstige rechtmäßig ausgeübte Nutzung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie von rechtmäßig bestehenden Einrichtungen und baulichen Anlagen + Unterhaltung einschließlich Verkehrssicherungsmaßnahmen, soweit ihnen unter Berücksichtigung der Inhalte und insbesondere des Schutzzweckes der Landesverordnung nichts entgegensteht; Instandsetzungsmaßnahmen voraussichtlich mit Genehmigungsvorbehalt durch UNB

19 Mögliche Inhalte der Landesverordnung Zulässige Handlungen Maßnahmen der Gefahrenabwehr Handlungen mit gesetzlicher Verpflichtung Handlungen zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben des Bundes Betreten und Befahren des Gebietes durch Eigentümer, Nutzungsberechtigte oder deren Beauftragte, Bedienstete von Behörden und Personen mit behördlichem Auftrag Bestimmungsgemäßer Einsatz von Assistenz- oder Diensthunden (relevant in Schutzzonen) Im Rahmen einer FFH-VP bestandskräftig zugelassene Projekte und Pläne, wenn diese auf einen Standort innerhalb der Natura 2000-Gebiete angewiesen sind, soweit andere gesetzliche Vorgaben oder weitergehende bestehende Schutzgebietsregelungen dem nicht entgegenstehen.

20 Mögliche Inhalte der Landesverordnung Erlaubnisvorbehalt Verbreiterung oder Befestigung bestehender Wege, Ersatzneubau von Gebäuden, Ersatzbau landwirtschaftlicher Wege Beseitigung und Rückbau baulicher Anlagen, Rückbau von Straßen, Wegen und Plätzen Maßnahmen der Rekonstruktion, Wiederherstellung, Änderung oder Ersatzneubaus an Anlagen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung rechtmäßig waren Verlegung unterirdischer Trassen und Erweiterung bestehender Trassen Aus- und Neubau regional bedeutsamer Radwege Schutz-, Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen sowie Tätigkeiten im Rahmen von Forschung, Lehre & Naturschutz

21 Mögliche Inhalte der Landesverordnung Erlaubnisvorbehalt Außerhalb von Hausgrundstücken, außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen und auf anderen als den behördlich hierfür zugelassenen Plätzen zu zelten, Wohnwagen aufzustellen, zu klettern, Feuer anzufachen, Geocaches anzulegen Wander-, Sport- oder andere gesellige Veranstaltungen mit > 50 Personen (außer VA auf zugelassenen Wettkampfloipen, Grill- oder Sportplätzen etc.) Befahren von nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen oder Abstellen von Fahrzeugen Aufstellen von Schutzhütten und Bänken Anbringen von Werbeeinrichtungen, Tafeln, Inschriften Wasserstandssenkende und anhebende Maßnahmen im Rahmen von Naturschutzmaßnahmen

22 NATURA Mögliche 2000 Inhalte Nationalrechtliche der Landesverordnung Sicherung Nennung der Gebiete Gebietsabgrenzungen Schutzzweck Allgemeine Schutzbestimmungen Bestehende behördliche Genehmigungen, Bestandsschutz Zulässige Handlungen Erlaubnisvorbehalt Schutzbestimmungen für die Nutzergruppen (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Berufs- und Angelfischerei, Wasserwirtschaft, Wassertourismus) Befreiungen Ersatzverkündung der Karten Anzeige Ergänzende Anordnungen Vorschriften bestehender Schutzgebiete Zuwiderhandlungen Kennzeichnung Inkrafttreten Anlagen: - Einzelgebietsdarstellungen - Karten Inhalte der Verordnung sind in Bearbeitung und nicht abschließend!

23 Mögliche Inhalte der Landesverordnung Vollzug der Landesverordnung Befreiungen aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art im Einzelfall bei unzumutbarer Belastung Vorschriften bestehender Schutzgebiete Vorschriften bestehender Verordnungen/Satzungen von Schutzgebieten behalten ihre Gültigkeit; die strengere Regelung hat Vorrang

24 NATURA Ausblick 2000 Nationalrechtliche Sicherung 1. Genese der Regelungen 2. Mögliche Inhalte der Landesverordnung 3. Ausblick

25 NATURA Ausblick 2000 Nationalrechtliche Sicherung Vorgestellte Inhalte werden im Zuge der Bearbeitung der Landesverordnung, im Zuge des Vorverfahrens und des öffentlichen Verfahrens angepasst und sind nicht endgültig!!! Vor dem eigentlichen öffentlichen Beteiligungsverfahren erfolgt eine vorgelagerte Information, wo u.a. Verbände der Nutzergruppen, Eigentümervertreter und Landkreise sowie Kommunen einbezogen werden.

26 NATURA Ausblick 2000 Nationalrechtliche Sicherung Ab Oktober 2014 Ab Juli 2016 Ab Januar /4. Quartal 2018

27 NATURA Ausblick 2000 Nationalrechtliche Sicherung Folie 13

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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