Geschäftsbericht Maximale Individualisierung in der beruflichen Vorsorge

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1 Geschäftsbericht 2016 Maximale Individualisierung in der beruflichen Vorsorge

2 2 Sammelstiftung PensFlex Organe und Organisation Stifterinnen Privatbank Reichmuth & Co, Luzern PKG Pensionskasse, Luzern PensExpert AG, Luzern Stiftungsratspräsident Marcus Waldispühl, Meggen Stiftungsratsmitglieder Dionys Berwert, Meggen Mario Lazzarini, Aeugst am Albis Jean Wey, Luzern Geschäftsführung PensExpert AG, Luzern Verwaltung und Rechnungsführung PKG Pensionskasse, Luzern Versicherungsexperte Dominique Koch, dipl. Pensionsversicherungsexperte, Dipeka AG, Basel Revisionsstelle CONVISA Revisions AG, Schwyz Aufsichtsbehörde Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA), Luzern Kapitalanlagen Sparkontolösungen: Sparkasse Schwyz AG, Schwyz Walliser Kantonalbank, Sitten Raiffeisenbank, Basel Depotbanken und Vermögensverwalter: Privatbank Reichmuth & Co, Luzern Notenstein La Roche Privatbank AG, St. Gallen Zähringer Privatbank AG, Bern Edmond de Rothschild (Suisse) S.A., Genf

3 3 Eine gesunde und innovative Organisation Bericht des Stiftungsratspräsidenten Einmal mehr darf ich als PensFlex Stiftungsratspräsident auf ein ausser ordentlich erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. Auch im Berichtsjahr konnte die PensFlex ihren Wachstumskurs fortsetzen der positive Trend hält seit unserem Gründungsjahr an. Per Ende 2016 erhöhte sich unsere Bilanzsumme um CHF 160 Mio auf CHF 1,537 Mia. Die Anzahl der angeschlossenen Vorsorgewerke stieg auf 842. Mittlerweile gehören fast Destinatäre zu PensFlex. Die erfreulichen Kennzahlen zeigen: Sie haben Ihr Vorsorgeguthaben einer kerngesunden Organisation anvertraut. Für das Vertrauen, das Sie uns seit 17 Jahren entgegenbringen, danke ich Ihnen auch im Namen meiner Kollegen im Stiftungsrat ganz herzlich. Gemeinsam mit den erfahrenen Mit- arbeitern der PensExpert AG und unseren langjährigen Partnerbanken werden wir uns auch in Zukunft mit vollem Einsatz und weiteren Innovationen für Sie und die selbstverantwortliche Vorsorge engagieren. Gemäss dem am 9. Mai 2017 veröffentlichten Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge verwalteten die erfassten Pensionskassen im Jahr 2016 ein Vermögen von CHF 914 Mia. Die durchschnittliche Netto-Rendite aller Vorsorgeeinrichtungen betrug 3,7 %. Trotzdem stieg der mittlere Deckungsgrad im letzten Jahr lediglich um 1% auf 106 %. Der grösste Teil der Anlageerträge wurde von den Stiftungen dazu verwendet, die Rückstellungen für die bereits laufenden und jeweils neu entstehenden Altersrenten zu erhöhen. Die erwirtschafteten Anlageerträge werden somit zu einem grossen Teil dem Rentenbestand zugewiesen. Bereits vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle auf die massiven Umverteilungen in der zweiten Säule aufmerksam gemacht, die damit einhergehen. Jährlich werden derzeit rund CHF 3,5 Mia von aktiv Versicherten zu Rentnern transferiert. Die in der Reform der Altersvorsorge 2020 vorgesehene Reduktion des im obligatorischen Bereich gültigen Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 % soll diesen Missstand lindern, kann ihn aber leider keinesfalls beheben. wird vollumfänglich dem individuellen Vorsorgevermögen des Versicherten gutgeschrieben. Eine Umverteilung oder ein Ausgleich mit anderen Versicherten findet nicht statt. Die Volksabstimmung über die Altersvorsorge 2020 ist auf den 24. September 2017 festgesetzt. Über einige konkrete Auswirkungen dieses Reformpakets auf den Bereich der überobligatorischen Vorsorge orientiert Sie Yves Goldmann, Mitarbeiter der PensExpert AG, auf Seite 11 des vorliegenden Geschäftsberichts. Im Berichtsjahr 2016 haben wir unsere Prozesse im operativen Bereich weiter optimiert und gleichzeitig innovative Ideen weiterentwickelt. So haben wir beispielsweise unsere neue Hypothekarlösung, den Hypotheken-Pool «IST2 Hypotheken Wohnen», in Form einer Anlagestiftung erfolgreich lanciert. Auch das Jahr 2017 wird uns wieder vor zahlreiche Herausforderungen stellen. Eine zukunftsgerichtete Strategie ist der beste Garant für den nachhaltigen Erfolg. Das gilt sowohl für die PensFlex als auch für ihre Kunden. Der Vorsorgebereich ist komplex und bietet Ihnen viele Gestaltungsmöglichkeiten. Zur Klärung von Fragen bezüglich Vorsorge, Steuern, Anlageideen oder Ihrer individuellen Pensionsplanung stehen Ihnen die Fachleute der PensExpert AG und ihrer Partnerbanken jederzeit gerne zur Verfügung. Bei der Sammelstiftung PensFlex gibt es keine Quersubventionierungen. Als PensFlex Kunde bestimmen Sie Ihre Anlagepolitik selbst und profitieren von deren Erfolg. Die auf dem Vorsorgevermögen erwirtschaftete Performance Marcus Waldispühl Stiftungsratspräsident

4 4 Solide Entwicklung bei PensFlex Bericht des Geschäftsführers Das Anlagejahr 2016 war erfreulich. Dank der positiven Entwicklung stiegen die Vorsorgeguthaben der Versicherten um CHF 96 Mio auf CHF 1,057 Mia. Die individuellen Wertschwankungsreserven der Versicherten mit persönlicher Wahl der Anlagestrategie sind um CHF 58 Mio auf CHF 431 Mio angewachsen. Sicherheit und Stabilität Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit den Garantieleistungen des Artikels 17 des Freizügigkeitsgesetzes sowie dessen be vor stehender Aufhebung konnten wir die Rückstellungen FZG Art. 17 um CHF 0,9 Mio auf CHF 14,8 Mio redu zieren. Die kollektiven Schwankungsreserven bei Anschlüssen mit Einheitsstrategie wurden dank der Arbeitgeber-Einlagen von CHF 9,5 Mio auf CHF 16,1 Mio weiter ausgebaut. Zusätzlich beschloss der Stiftungsrat, den Überschadenfonds um CHF 1,1 Mio auf CHF 4,1 Mio zu erhöhen. Damit ist sicher gestellt, dass wir unseren Kunden auch bei ausserordentlichen Schadenereignissen nachhaltig attraktive Risikobeiträge gewähren können. Insgesamt haben wir so die Sicherheit und Stabilität der Sammelstiftung PensFlex auch in diesem Jahr weiter ausgebaut. Individuelle Pensionsplanung In Bezug auf die Planung und Umsetzung der Pensionierung bietet die Sammelstiftung PensFlex ihren Kunden verschiedene flexible Varianten an: Pensionierung bereits ab Alter 58 oder Teilpensionierung in maximal drei Schritten ab Alter 58. Personen, welche über das Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleiben möchten, können den Sparprozess bis zum 69./70. Altersjahr weiterführen und das Altersguthaben weiter äufnen. Wird die Sperrfrist von drei Jahren zwischen dem letzten Einkauf und dem ersten Kapitalbezug aus der beruflichen Vorsorge eingehalten, sind sogar noch fiskalisch begünstigte Einkäufe nach Alter 65 möglich. Diese verschiedenen Möglichkeiten lassen sich geschickt so kombinieren, dass die erforderlichen Kapitalien zum gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung stehen und gleichzeitig die fiskalische Belastung reduziert werden kann. Neu: Verwaltung und Rechnungsführung bei der PensExpert AG Per Anfang 2018 wird die Verwaltung und Rechnungsführung der Sammelstiftung PensFlex an die PensExpert AG übertragen. An dieser Stelle danke ich der PKG Pensionskasse schon jetzt für ihr kompetentes Engagement und die hervorragende Dienstleistungsqualität seit der Gründung im Jahr Mit der Zusammenlegung von Geschäftsführung und Verwaltung entfällt eine Schnittstelle und die Prozesse werden weiter vereinfacht. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit! Eine vorzeitige Pensionierung kann durch steuerbegünstigte Einlagen vorfinanziert werden. Versicherte, deren AHV-Lohn sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduziert, können die gesamte Vorsorge im bisherigen Umfang bis zum 64./ 65. Altersjahr weiterführen. Diese Lösung ist natürlich auch fiskalisch interessant, da sich das steuerbare Einkommen erheblich reduziert. Walter Blum Geschäftsführer

5 5 Kennzahlen Per Jahresende bestanden 842 Anschlüsse (Vorjahr 817) mit versicherten Personen (Vorjahr 2 851) und einer Bilanzsumme von CHF 1,537 Mia (Vorjahr CHF 1,376 Mia) Anzahl angeschlossene Firmen Anzahl versicherte Personen Bilanzsumme in Mio CHF

6 6 Bilanz Aktiven (CHF) Vermögensanlagen Flüssige Mittel Anlagevermögen Total Vermögensanlagen Forderungen Aktive Rechnungsabgrenzung Total Aktiven Passiven (CHF) Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Arbeitgeber-Beitragsreserven Altersguthaben Versicherte Individuelle Wertschwankungsreserven Versicherte Kollektive Wertschwankungsreserven Vorsorgewerke Überschadenfonds Stiftungskapital Rückstellungen FZG Art. 17 Total Passiven Aufteilung der Vermögensanlagen von CHF Aufteilung des Vorsorgevermögens von CHF Anlagevermögen 75,5 % Flüssige Mittel 24,5 % Altersguthaben 69 % Stiftungskapital, Wertschwankungsreserven und Rückstellungen 31 % Der Anteil der individuellen Schwankungsreserven am Vorsorgevermögen der Versicherten (Altersguthaben plus individuelle Schwankungs reserven) be trägt 29 % und ist damit sehr komfortabel.

7 7 Betriebsrechnung Alle Angaben in CHF Ordentliche Beiträge und Einlagen Arbeitgeber Eintrittsleistungen und Einlagen Arbeitnehmer Zufluss aus Beiträgen, Eintrittsleistungen und Einlagen Abfluss für Leistungen und Vorbezüge Bildung Vorsorgekapitalien, technische Rückstellungen und Beitragsreserven Ertrag aus Versicherungsleistungen Überschussanteile aus Versicherung Versicherungsaufwand Netto-Ergebnis aus dem Versicherungsteil Total Anlageerfolg Verwaltungsaufwand der Vermögensanlage Netto-Ergebnis aus Vermögensteil Rückvergütungen Verwaltungsaufwand Revision, PK-Experte, Aufsicht Marketing- und Werbeaufwand Maklercourtagen Ertragsüberschuss vor Bildung Rückstellungen FZG Art Bildung Rückstellungen FZG Art. 17 Auflösung Rückstellungen FZG Art. 17 Ertrags- bzw. Aufwandüberschuss Ergänzende Bemerkungen zu Bilanz und Betriebsrechnung Der Stiftungsrat geht davon aus, dass der Artikel 17 des Freizügigkeitsgesetzes auf Ende 2017 ausser Kraft gesetzt wird. Aus diesem Grund wurden die Rückstellungen für diese Garantie von CHF 15,7 Mio auf CHF 14,8 Mio moderat reduziert. Im Gegenzug wurde der Überschadenfonds von CHF 3,0 Mio auf CHF 4,1 Mio erhöht. Die ordentlichen Beiträge und Einlagen Arbeitgeber verblieben mit CHF 84,4 Mio auf dem Vorjahresniveau (CHF 84,1 Mio). Der Rückgang bei den Eintrittsleistungen und Einlagen Arbeitnehmer auf CHF 156 Mio (Vorjahr CHF 176 Mio) rührte vorwiegend von etwas geringeren eingebrachten Vorsorgevermögen durch Einzelpersonen und neu angeschlossene Vorsorgewerke. Beim Abfluss von Vorsorgegeldern ergab sich eine marginale Reduktion auf CHF 108 Mio (Vorjahr CHF 111 Mio). Das erfreuliche Anlagejahr 2016 resultierte im wesentlich höheren Anlageerfolg von CHF 46,4 Mio (Vorjahr CHF 4,8 Mio). Der Verwaltungsaufwand stieg auf CHF 2,1 Mio (Vorjahr CHF 1,6 Mio). Gründe dafür waren insbesondere die Software-Ausbauten sowie die Vorbereitungs arbeiten für den Wechsel der Verwaltung von der PKG Pensionskasse zur PensExpert AG.

8 8 Kapitalanlagen Das Vorsorgevermögen der Sammelstiftung PensFlex ist gemäss folgender Aufteilung investiert: Total Liquidität Performance * % % Benchmarkorientierte Strategieprofile Swisscanto AST Avant BVG Portfolio 10 Total Low Risk 2.3 % % 1.6 % % 1.7 % Swisscanto AST Avant BVG Portfolio 25 CSA 2 Mixta-BVG 25 IST Mixta Optima 25 Total Medium Risk 2.3 % 1.6 % 4.0 % % 0.4 % 4.0 % 7.7 % % 0.4 % 4.0 % 7.7 % IST Mixta Optima 35 Swisscanto AST Avant BVG Portfolio 45 CSA 2 Mixta-BVG 45 Total Higher Risk 4.0 % 2.4 % 2.5 % % 1.5 % 1.0 % 3.1 % % 1.7 % 0.8 % 3.0 % Total Benchmarkorientierte Strategieprofile % % Diverse Strategieprofile % % Zielorientierte Strategieprofile Reichmuth Alpin Classic Reichmuth Alpin RealUnit Total Zielorientierte Strategieprofile 5.1 % 5.7 % 3.1 % % 10.1 % 0.1 % 10.9 % % 11.4 % 0.1 % 12.1 % Gesamttotal Strategieprofile % % Direktanlagen Obligationen CHF Schweiz % % Obligationen CHF Ausland % % Obligationen Fremdwährungen % % Pfandbriefe % % Hypothekardarlehen % % Immobilien % % Aktien Schweiz % % Aktien Ausland % % Alternativanlagen % % Total Direktanlagen % % Total Vermögensanlagen per Ende Jahr % % * Weitere aktuelle Informationen zu den Strategieprofilen finden Sie auf Rubrik «Performance».

9 9 Strukturierung der Kapitalanlagen Aufteilung der Vermögensanlagen von CHF Liquidität Anlagestiftungen, Fonds Direktanlagen Aufteilung der Anlagestiftungen/Fonds von CHF Low Risk Medium Risk Higher Risk Zielorientierte Strategie Diverse Strategieprofile Aufteilung der Direktanlagen von CHF Obligationen CHF Schweiz Obligationen CHF Ausland Obligationen Fremdwährungen Pfandbriefe Hypothekardarlehen Immobilien Aktien Schweiz Aktien Ausland Alternativanlagen Risikodeckung und Rückversicherung Mit Ausnahme der Altersrenten sind sämtliche versicherungstechnischen Risiken vollumfänglich rückversichert bei der Schweizerischen Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft, Nyon, bzw. bei den Generali Versicherungen, Adliswil.

10 10 An den Stiftungsrat der PensFlex Sammelstiftung für die ausserobligatorische berufliche Vorsorge, Luzern Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahres rechnung der PensFlex Sammelstiftung für die ausser obligatorische berufliche Vorsorge, bestehend aus Bilanz, Betriebsrechnung und Anhang, für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Stiftungsrates Der Stiftungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, der Stiftungsurkunde und den Reglementen verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung einer internen Kontrolle mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Stiftungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung des Experten für berufliche Vorsorge Für die Prüfung bestimmt der Stiftungsrat neben der Revisionsstelle einen Experten für berufliche Vorsorge. Dieser prüft periodisch, ob die Vorsorgeeinrichtung Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann und ob die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Für die für versicherungstechnische Risiken notwendigen Rückstellungen ist der aktuelle Bericht des Experten für berufliche Vorsorge nach Artikel 52e Absatz 1 BVG in Verbindung mit Artikel 48 BVV2 massgebend. Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer die interne Kontrolle, soweit diese für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrolle abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2016 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz, der Stiftungsurkunde und den Reglementen. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher und anderer Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung (Art. 52b BVG) und die Unabhängigkeit (Art. 34 BVV2) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. Ferner haben wir die weiteren in Art. 52c Abs. 1 BVG und Art. 35 BVV2 vorgeschriebenen Prüfungen vorgenommen. Der Stiftungsrat ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Umsetzung der statutarischen und reglementarischen Bestimmungen zur Organisation, zur Geschäftsführung und zur Vermögensanlage verantwortlich. Wir haben geprüft, ob die Organisation und die Geschäftsführung den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entsprechen und ob eine der Grösse und Komplexität angemessene interne Kontrolle existiert; die Vermögensanlage den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen entspricht; die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten sowie die Offenlegung der Interessenverbindungen durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird; die freien Mittel oder die Überschussbeteiligungen aus Versicherungsverträgen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen verwendet wurden; die vom Gesetz verlangten Angaben und Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht wurden; in den offen gelegten Rechtsgeschäften mit Nahestehenden die Interessen der Vorsorgeeinrichtung gewahrt sind. Wir bestätigen, dass die diesbezüglichen anwendbaren gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Vorschriften eingehalten sind. Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. Schwyz, 13. April 2017 CONVISA Revisions AG Thomas Sicher Zugelassener Revisionsexperte Leitender Revisor ppa. Mario Niederberger Zugelassener Revisionsexperte CONVISA Schwyz Herrengasse Schwyz Telefon Fax Revisions AG Altdorf Schiesshüttenweg Altdorf Telefon Fax Pfäffikon Eichenstrasse Pfäffikon Telefon Fax Ein Unternehmen der CONVISA Holding AG

11 11 Die Reform Altersvorsorge 2020 und ihre Auswirkungen auf PensFlex Das Parlament hat die Vorlage zur Reform Altersvorsorge 2020 angenommen. Am 24. September 2017 entscheidet das Volk. Neben den prominent diskutierten Themen wie der Heraufsetzung des Renten alters für Frauen, der Senkung des Umwandlungssatzes oder der Erhöhung der AHV-Rente lohnt sich auch der Blick auf weitere Bestimmungen. Per 1. Januar 2018 tritt die Reform in Kraft, unter anderem mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen um drei Monate pro Jahr, welches ab 2021 schliesslich 65 Jahre beträgt. Per 1. Januar 2019 treten im obligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge in Kraft: die schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 % bis 2022 die Reduktion und Flexibilisierung des Koordinations abzuges die Erhöhung der Altersgutschriften um 1 Prozentpunkt bei den 35- bis 54-jährigen Versicherten Per 1. Januar 2019 erfolgt bei der AHV für alle neuen Renten ein Zuschlag von CHF 70 pro Monat auf die Einzelrente und die Erhöhung des Plafonds für die Ehepaarrente von 150 % auf 155 % der Einzelrente 2021 erhöht sich die Mehrwertsteuer auf 8,3 % steigen die AHV-Beiträge um insgesamt 0,3 Prozentpunkte. Yves Goldmann Der dipl. Natw. ETH ist Pensions kassen-experte SKPE und Kundenverantwortlicher bei PensExpert AG in Zürich Mit der Vorlage Altersvorsorge 2020 (AV2020) sind der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und die übrigen Änderungen deren Referendumsfrist am 6. Juli 2017 abläuft untrennbar verknüpft. Wird eine der beiden Vorlagen ab ge lehnt, ist die ganze AV2020 gescheitert. Zeitplan nach der Abstimmung Bei Annahme der AV2020 ergibt sich folgender Zeitplan: Auswirkungen der AV2020 für PensFlex Versicherte Das Alter für eine vorzeitige Pensionierung wird erhöht. Das Mindestalter für den Bezug von Altersleistungen steigt von 58 auf 62 Jahre. Die Vorsorgeeinrichtung kann ein tieferes Alter festlegen, das aber mindestens bei 60 liegt. PensFlex wird dies auf jeden Fall in ihr Vorsorgereglement aufnehmen. Für alle Personen, die am 31. Dezember 2017 bei PensFlex versichert sind, ist die vorzeitige Pensionierung im Alter 58 bis Ende 2022 weiterhin zulässig. Die Teilpensionierung in drei Schritten wird ins Vorsorgerecht aufgenommen. Eine Teilpensionierung ist in bis zu drei Schritten möglich, insbesondere auch dreimal in Kapitalform. Der vorzeitige Bezug muss dabei mindestens 20 % der Altersleistung betragen. Damit wird die bisherige PensFlex Regelung der drei Schritte nicht nur auf Gesetzesstufe verankert, sondern auch flexibilisiert, beträgt doch gemäss dem PensFlex Vorsorgereglement die aktuell mindestens notwendige Lohnreduktion ein Drittel. Das Gesetz äussert sich dabei aber nicht zum Mindestabstand zwischen zwei Schritten. Selbständigerwerbende erhalten neue Möglichkeiten. Aktuell können sich Selbständigerwerbende freiwillig nur beim jeweiligen Berufsverband oder zusammen mit ihrem Personal bei einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Neu wird die Möglichkeit geschaffen, dass sich Selbständigerwerbende freiwillig auch ohne Personal bei einer Vorsorge einrichtung anschliessen können. Dies bedingt eine entsprechende Bestimmung im jeweiligen Vor sorgeregle ment. PensFlex wird diese Anpassung vornehmen. Somit kann sich künftig jeder Selbständigerwerbende bei PensFlex alleine anschliessen, ohne Per sonal mitversichern oder eine juristische Person gründen zu müssen. Fazit Der minimalen Einschränkung bei der vorzeitigen Pensionierung stehen unter anderem neue Möglichkeiten für Selbständigerwerbende gegenüber. Es bleibt zu hoffen, dass die Spielräume durch den Verordnungstext oder die Aufsichtsbehörden nicht zu sehr eingeengt werden.

12 12 KONTAKT PensFlex Sammelstiftung Kauffmannweg 16 CH-6003 Luzern Tel Fax Head Office: PensExpert AG Kauffmannweg 16 CH-6003 Luzern Tel Fax Offices: PensExpert AG Steinenring 52 CH-4051 Basel Tel Fax PensExpert SA Avenue de Rumine 60 CH-1005 Lausanne Tel Fax PensExpert AG Tödistrasse 63 CH-8002 Zürich Tel Fax pens-expert-blog.ch Eine Innovation der PensExpert Vorsorgelösungen mit Mehrwert

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