IPI. Rechnungssteller IBAN IPI. International Payment Instruction. Amount to be paid zu zahlender Betrag EUR **3421,00
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- Vincent Berg
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1 07/02 International Payment Instruction Currency / Amount Währung / Betrag Charges to be paid by Gebühren zu Lasten Amount to be paid zu zahlender Betrag IPI EUR **3421,00 0 = ordering customer / Auftraggeber 1 = beneficiary / Begünstigter 2 2 = shared/both / Gebührenteilung Signature(s) Anleitung / Unterschrift(en) für No company stamps / Bitte nicht stempeln Rechnungssteller Date of signature(s) Datum (TTMMJJJJ) Please refer to your bank for instructions. Ausfüllhinweise erhalten Sie bei Ihrem Finanzinstitut. Reporting Meldecode Form Form 02 CH F
2 Inhaltsverzeichnis SEITE 1. EINLEITUNG 3 2. IPI-BELEG 4 3. DER ABLAUF VON DER ANMELDUNG BIS ZUR AVISIERUNG Vorbereitung Gewünschte Version der IPI-Belege Beschaffung der IPI-Belege Druckprogramme Anmeldung Homologierung der IPI-Belege Homologierung von IPI-Rohlingen und Druckprogrammen Homologierung der individualisierten IPI-Belege Ablauf der Homologierung von individualisierten IPI-Belegen und Auslieferung der Testdaten Zahlungsverkersabwicklung Rechnungsstellung Zahlungsauslösung Überweisung Zahlungseingang und Avisierung DOKUMENTATIONEN KONTAKTSTELLEN 12 2
3 1 Einleitung ġ Mit IPI (International Payment Instruction) hat das European Committee for Banking Standards (ECBS) einen europäischen Standard für Zahlungsbelege und Meldungs-strukturen entwickelt, auf dessen Basis nicht nur der Inland-Zahlungsverkehr (Domestic-Bereich), sondern auch der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr (Crossborder-Bereich) standardisiert und rationell abgewickelt werden kann. Der IPI-Beleg wird in allen anderen Ländern der Europäischen Union verarbeitet und kann deshalb nicht nur für Fakturen in Euro und Schweizerfranken, sondern für alle anderen Währungen wie z.b. britisches Pfund, dänische Kronen etc. eingesetzt werden. Diese Anleitung zeigt, was vom Rechnungssteller unternommen werden muss, um mit IPI-Belegen fakturieren zu können. Zusätzliche Informationen zur IBAN (International Bank Account Number) und IPI finden Sie unter Kapitel 4 «Dokumentationen». Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr Finanzinstitut gerne zur Verfügung. 3
4 2. IPI-Beleg Der IPI-Beleg besteht aus dem standardisierten Zahlungsbeleg (dem sogenannten Rohling) und den individualisierten Daten, welche in sieben Zonen gegliedert Daten des Auftraggebers ; Daten des Begünstigten = Zahlungsdaten % Unterschrift und Datum & Belegreferenzen ( Zone 2D-Barcode ) Fusszeile Abbildung eines = ; % ( & ) (Abbildung nicht massgetreu) Details über Inhalt, Produktion und weitere IPI-Varianten sind im separaten Dokument «IPI-Beleg» enthalten. 4
5 g Der Ablauf von der Anmeldung bis zur Avisierung VORBEREITUNG Die mit dem IBAN- und IPI-Standard angestrebten Rationalisierungsmöglichkeiten in der Zahlungsauslösung und -abwicklung sind nur realisierbar, wenn die IPI-Belege sowohl den Formvorschriften (Mass- und Gestaltungsanforderungen) als auch den Regeln hinsichtlich der auf den Belegen anzudruckenden Zahlungsdaten vollumfänglich entsprechen Aus diesem Grund müssen sowohl die IPI-Rohlinge als auch die mit den kundenindividuellen Daten ergänzten Belege vor dem Einsatz homologiert werden. Dazu wurde ein spezielles, zweistufiges Homologierungs-Verfahren entwickelt. Je nach Hilfsmittel, die der Rechnungssteller im Rahmen seiner Rechnungserstellung für die Herstellung der IPI-Belege einsetzen will, ist bei der Homologierung unterschiedlich vorzugehen. Der Rechnungssteller sollte sich deshalb vor der Anmeldung entscheiden, welche Version der IPI- Belege er in Umlauf setzen und in welchem Umfang er sie selbst generieren will. Gewünschte Version der IPI-Belege Je nach Bedürfnis des Rechnungstellers stehen verschiedene Versionen von IPI-Belegen zur Verfügung (Standard-IPI, Neutraler IPI, Mischversionen). Ausserdem können IPI als Einzelbelege oder als Rechnungsformulare/-Garnituren eingesetzt werden. Auch der Umfang der einzudruckenden Zahlungsdaten kann je nach Anwendungsbereich unterschiedlich ausfallen. Über die Einsatzmöglichkeiten der bestehenden Produktepalette und auf die eigenen Bedürfnisse am besten zugeschnittene IPI-Version gibt die Dokumentation «IPI-Beleg» Auskunft. Beschaffung der IPI-Belege Der Rechnungssteller hat drei Möglichkeiten, IPI-Belege zu beschaffen: Variante 1: Bezug von IPI-Rohlingen bei einer zertifizierten Druckerei und anschliessende Individualisierung mit einer zertifizierten Software auf einer eigenen EDV-Anlage oder einem PC. Variante 2: Laserdruck von IPI-Belegen mit gleichzeitiger Individualisierung der Rechnungsdaten mittels einer zertifizierten Software auf einer eigenen EDV-Anlage oder einem PC. Variante 3: Bezug von IPI-Belegen, bei welchen die zahlungsrelevanten Begünstigtendaten durch eine zertifizierte Druckerei oder durch das eigene Finanzinstitut bereits eingedruckt sind (neutraler IPI). Eine zusätzliche Individualisierung entfällt bei dieser Variante. Druckprogramme Der Rechnungssteller beschafft ein seinen Bedürfnissen entsprechendes Druckprogramm entweder zur vollständigen Herstellung von IPI-Belegen (gemäss Variante 2 der unter Ziff aufgeführten Möglichkeiten) oder lediglich zur Individualisierung vorgedruckter IPI-Belege (Variante 1). Solche Druckprogramme sind in der Regel Bestandteil einer Debitorenbuchhaltung oder einer ZV- Applikation, welche über die reine Belegerstellung hinausgehen. Bei der IPI-Beschaffung gemäss Variante 3 benötigt der Rechnungssteller kein spezielles Druckprogramm, da die für den Einsatz benötigten Angaben auf dem Beleg bereits auf-gedruckt sind und die IPI-Belege während des Rechnungslaufes individualisiert werden. Diese IPI-Beleg Version kann meistens beim eigenen Finanzinstitut bezogen werden. 5
6 3.2. ANMELDUNG Die für die korrekte Verbuchung des Rechnungseinganges notwendigen Daten (IBAN, Adressdaten etc.) des Rechnungsstellers sind beim kontoführenden Finanzinstitut einzuholen. Wichtig: Eine IBAN darf grundsätzlich nur durch das Finanzinstitut berechnet und dem Kunden abgegeben werden. In einer Zahlungssoftware darf keine Neu-Berechnung der IBAN stattfinden. Die Plausibilisierung der Prüfziffer in der IBAN sollte jedoch Bestandteil jeder guten Zahlungs-software sein. Die Avisierung der Zahlungseingänge erfolgt in einem neuem zukunftsgerichteten Format (3.4.4.). Rechnungssteller, welche die Avisierung der Zahlungseingänge in elektronischer Form wünschen, müssen deshalb in der Regel eine XML-Teilnahmevereinbarung gegenüber dem eigenen Finanzinstitut unterzeichnen HOMOLOGIERUNG DER IPI-BELEGE g Detaillierte Informationen zur Homologierung der IPI-Belege sind im separaten Dokument «Homologierung der IPI-Belege durch die Finanzinstitute» enthalten. Homologierung von IPI-Rohlingen und Druckprogrammen Die erste Stufe der IPI-Homologierung betrifft weitgehend die Druckereien und SW-Firmen. Diese müssen sich bestätigen lassen, dass ihre IPI-Rohlinge bzw. ihre ZV-Software dem von den Finanzinstituten gesetzten, hohen Qualitäts-Standard entspricht. Im Auftrag der Swiss Interbank Clearing AG führt die zentrale Homologierungs-Instanz (RBA-Service AG) eine Liste derjenigen Druckereien und Softwarefirmen, die ihre IPI-Produkte homologiert und die entsprechenden Zertifikate bereits erworben haben. Diese Liste kann unter eingesehen werden. Wenn ein Rechnungssteller IPI-Rohlinge einer homologierten Druckerei und/oder die Software einer homologierten SW-Firma erwirbt, darf er davon ausgehen, dass das gewählte Produkt den Qualitätsanforderungen entspricht und er nur noch die Homologierung der individualisierten Belege veranlassen muss. Homologierung der individualisierten IPI-Belege Mit dieser Kontrolle wird sichergestellt, dass die vom Rechnungssteller auf den IPI-Belegen ergänzten Zahlungsdaten inhaltlich korrekt, positionsgerecht und mit dem richti-gen Schrifttyp versehen angedruckt werden. Bevor die ersten IPI-Belege in Umlauf gesetzt werden dürfen, müssen deshalb zehn individualisierte Testbelege dem eigenen Finanzinstitut zur Homologierung zugestellt werden. Bei korrekt erstellten Testbelegen erhält der Rechnungssteller ein IPI-Zertifikat, ansonsten eine Liste mit den aufgeführten Produktionsmängeln. Erst nach Erhalt eines IPI-Zertifikates darf zur produktiven Rechnungsstellung übergegangen werden. 6
7 Hinweis: Auf diese zusätzliche Homologierung kann lediglich jener Rechnungssteller verzichten, welcher bereits vorindividualisierte IPI-Rechnungsbelege gemäss Variante 3 in Ziff in Umlauf setzt. Bei dieser Belegversion ist der zweite Teil der Homologierung bereits durch die Druckerei bzw. das Finanzinstitut erfolgt. Auf diese Variante wird deshalb nachstehend nicht mehr näher eingegangen. Rechnungssteller, welche die späteren Zahlungseingänge zur automatischen Abglei-chung der Debitorenbuchhaltung in Form einer XML-Gutschriftsanzeige wünschen, er-halten als zusätzlichen Homologierungs-Output ein mit dem Dateninhalt der 10 homologierten Testrecords im XML-Format. Anhand dieser XML-Testrecords kann die korrekte Verarbeitung der Zahlungseingänge im eigenen EDV-System (bzw. auf dem PC) kontrolliert werden. 7
8 Ablauf der Homologierung von individualisierten IPI-Belegen und Auslieferung der Testdaten Der Rechnungssteller beschafft bei seinem Finanzinstitut seine für den IPI-Andruck relevanten Kundendaten (IBAN, vom Finanzinstitut festgelegte Form der Kundenbezeichnung auf dem IPI-Beleg) und die offiziell zu verwendende Bankbezeichnung (Bankname oder BIC-Code). Der Rechnungssteller druckt pro Belegtyp und IBAN 10 IPI- Testbelege. Die Begünstigtendaten wie Kontonummer (IBAN), Name sowie Bank des Begünstigten müssen immer gleich lauten. Verwendungszweck, Währung und Betrag sowie die Gebührenregelung können unterschiedlich sein. 2A. IPI-Testbelege XML- Teilnahmevereinbarung Falls der Kunde die Zahlungseingänge in Form einer XML- Gutschriftsanzeige wünscht, unterzeichnet er gegenüber dem Finanzinstitut die XML-Teilnahmevereinbarung. Sofern er eine entsprechende Software einsetzt, erstellt diese ein «Offen-Posten-File» in seinem Debitoren-Buchhaltungssystem (siehe 5B.) für den späteren Abgleich der Zahlungseingänge Der Rechnungssteller reicht die 10 IPI-Testbelege (ohne Rechnungsformular) an sein Finanzinstitut ein. Das Finanzinstitut liest die IPI-Belege optisch ein und homologiert sie nach technischen und inhaltlichen Gesichtspunkten. 5. IPI-Zertifikat Bei Bestehen der Prüfung wird ein Zertifikat ausgedruckt, bei Nichtbestehen eine Mängelliste. Im zweiten Fall muss der Kunde nach der Korrektur neue Belege einreichen. 5A. 5B. mit Gutschriftsanzeige in XML (10 Testrecords der eingescannten IPI-Belege) Bei Bestehen der Homologierung liefert das Finanzinstitut dem Rechnungssteller zusätzlich zum Zertifikat auf elektronischem Weg (z.b. , e-banking) die XML-Gutschriftanzeige, welches die Zahlungsdaten der 10 IPI-Testrecords enthält. Der Rechnungssteller liest diese Gutschriftsanzeige in seine Debitorenbuchhaltung ein und gleicht das «Offen-Posten-File» aus. 6. Der Rechnungssteller teilt seinem Finanzinstitut das Testergebnis und bestimmt mit dem Kundenberater das Datum der Produktionsaufnahme. Ohne Avisierung entfallen die Punkte 2A, 5A und 5B. Der Rechnungssteller kann nach Erhalt des Zertifikates mit dem Versand der IPI-Belege beginnen. 8
9 3.4. ZAHLUNGSVERKEHRSABWICKLUNG Rechnungssteller resp. Begünstigter IPI-Beleg Auftraggeber resp. Zahlungspflichtiger Zahlungsavisierung Zahlungsauftrag Rechnungssteller, welche die Avisierung der Zahlungseingänge in elektronischer Form wünschen, müssen deshalb in der Regel eine XML-Teilnahmevereinbarung gegenüber Finanzinstitut dem eigenen Finanzi Überweisung Finanzinstitut des Begünstigten des Auftraggebers Rechnungsstellung Nach erfolgreich durchgeführter Homologierung kann der Rechnungssteller seine indivi-dualisierten IPI-Belege in Umlauf setzen. Dabei kann er im gleichen Rechnungslauf Rechnungen und IPI-Belege für Auftraggeber (Zahlungspflichtiger) in der Schweiz, für Auftraggeber (Zahlungspflichtiger) im Ausland, in CHF, Euro oder anderer Währung und mit strukturiertem oder unstrukturiertem Verwendungszweck generieren. Der strukturierte Verwendungszweck hat eine feste Länge von 20 Stellen und besteht aus 2 Prüfziffern und nachfolgend 18 Stellen für das Anbringen von rechnungsbezogenen Daten (Zahlungsreferenzen). Der strukturierte Verwendungszweck wird vor allem bei integrierten Lösungen angewendet, wenn der Rechnungssteller beim Zahlungseingang eine elektronische XML-Gutschriftsanzeige erhält und anhand des strukturierten Verwendungszweckes seine Debitoren-buchhaltung automatisch abstimmt. Beim unstrukturierten Verwendungszweck handelt es sich um einen formatfreien Text, in dem der Rechnungssteller zusätzliche Informationen vermerken kann. Die alphanumerische Angabe darf max. 35 Stellen belegen. Diese Angaben werden jedoch nicht geprüft. Zahlungsauslösung Die Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) im In- und Ausland ergänzen die IPI-Belege gegebenenfalls um die Betrags- und/oder Auftraggeber-Daten und lösen die Zahlung aus. Bei schweizerischen Finanzinstituten stehen verschiedene Mittel wie e-banking, DTA-Auftrag oder der übliche Zahlungsauftrag im Vordergrund; als zusätzlicher Vorteil des IPI-Beleges kann bei FW- Zahlungen meist auf den konventionellen Fremdwährungsauftrag verzichtet werden. Obschon der IPI-Beleg keinen Quittungsteil enthält, kann er auch für Einzahlungen am Postschalter verwendet werden. Aufgrund der vom Rechnungsteller in diesen Fällen zu bezahlenden Schaltereinzahlungs-Taxen lohnt sich jedoch ein Hinweis an den Zahlungspflichten, die Zahlungen wenn immer möglich über ein Bank- oder Postkonto auszulösen. 9
10 Überweisung Das Finanzinstitut des Auftraggebers verarbeitet die elektronisch erhaltenen Zahlungen weitgehend automatisch oder erfasst den Zahlungsauftrag anhand des IPI-Beleges (in der Regel im Scanning-Verfahren), und leitet in beiden Fällen die Zahlung anschliessend via nationale und/oder internationale Clearingsysteme an das Finanzinstitut des Begünstigten weiter Dank IBAN und IPI kann die Zahlung ohne Umwege direkt an die Empfängerbank überwiesen werden. Dies führt zu eine raschen, fehlerfreien und kostengünstigen Zahlungsabwicklung. Zahlungseingang und Avisierung Der Rechnungssteller erhält je nach Wunsch von seinem Finanzinstitut nach erfolgter Gutschrift eine Anzeige in Papierform oder eine Gutschriftsanzeige in XML. Mit der Gutschriftsanzeige in XML kann das Finanzinstitut dem Rechnungssteller nicht nur seine IPI-Zahlungseingänge, sondern auch ESR-Gutschriften und nicht beleggebundene Zahlungseingänge avisieren. Der Rechnungssteller hat somit die Möglichkeit, in Zukunft nur noch eine einzige Software für die Abnahme und Abstimmung aller Zahlungseingänge einzusetzen. Der genaue Aufbau der Gutschriftsanzeige in XML kann dem separaten Dokument «Gut-schriftsanzeige in XML» entnommen werden. 10
11 4. Dokumentationen Informationen über den IPI-Beleg und weitere Dokumentationen zu IBAN und Standardisierungen finden Sie auch unter folgenden Web-Sites: Basisinformation IBAN Basisinformation IPI IPI-Beleg Mass- und Gestaltungsvorschriften für IPI-Belege Spezifikationen zum 2D-Barcode auf den IPI-Belegen Gutschriftsanzeige in XML Homologierungsaufgaben für Finanzinstitute Verzeichnis der zertifizierten Druckereien und Software-Firmen 11
12 5. Kontaktstellen RBA-Service AG IPI-Homologierungen Mattenstrasse 6 Postfach Gümligen Helpdesk Tel (deutsch) Tel (französisch) Fax homologierung@rba-service.ch Swiss Interbank Clearing AG Produktmanagement Hardturmstrasse 201 Postfach 8021 Zürich Tel Fax pm@sic.ch 12
13 Ordering Customer / Auftraggeber Account number Kontonummer Name / Name Address / Adresse HERR PETER HALLER ROSENAUWEG 4 D MUENCHEN Beneficiary / Begünstigter Account number Kontonummer CH Name / Name Beneficiary s Bank Bank des Begünstigten Details of payment Verwendungszweck MUSTER AG, SELDWYLA ZKBKCHZZ80A
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