Der Kinderwunsch war in ihrer Beziehung von Anfang an da: Martina und Maria von Känel in ihrer Wohnung im Zürcher Oberland. (28.

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1 Gesellschaft Mami darf nicht Mami sein Der Kinderwunsch war in ihrer Beziehung von Anfang an da: Martina und Maria von Känel in ihrer Wohnung im Zürcher Oberland. (28. Juni 2013 Tausende Kinder wachsen in der Schweiz mit zwei Müttern oder zwei Vätern auf. Doch die Adoption ist Homosexuellen in der Schweiz verboten. Eine Mutter aus dem Zürcher Oberland kämpft darum, die Tochter ihrer Partnerin adoptieren zu dürfen. Von Gordana Mijuk ich Mutter wurde, änderte sich alles», sagt Maria von Känel Als und streicht sich eine blonde Strähne aus dem Gesicht. Das sagen viele Mütter. Doch von Känel meint es anders. «Zum ersten Mal in meinem Leben fühlte ich mich benachteiligt, diskriminiert» Die 42-jährige Informatik-Technikerin lebt mit ihrer Familie im Zürcher Oberland. Ihre Familie, das sind ihre Frau Martina, eine Sozialarbeiterin, und ihre zwei Kinder. Maria hat den inzwischen sechsjährigen Sohn zur Welt gebracht, Martina die vierjährige Tochter - beide wurden mithilfe eines Samenspenders gezeugt. Beide Kinder

2 nennen Maria «Mami», Martina rufen sie «Mama» - eine typische sogenannte Regenbogenfamilie, wie es in der Schweiz Tausende gibt. Perplex über Adoptionsverbot Vor dem Gesetz existiert Maria von Känels Familie nicht. Maria ist es verwehrt, rechtlich das Mami der leiblichen Tochter von Martina zu werden. «Sollte meiner Frau etwas zustossen, erhalte ich das Sorgerecht für unsere Tochter nicht automatisch.» Vor dem Gesetz haben gleichgeschlechtliche Paare keine gemeinsamen Kinder, und sie sollen auch keine bekommen. Es ist ihnen ausdrücklich verboten, Kinder zu adoptieren - auch jene des Partners. Das Adoptionsverbot ist im Partnerschaftsgesetz festgeschrieben. Ebenso ist es gleichgeschlechtlichen Partnern untersagt, sich in der Schweiz künstlich befruchten zu lassen. Ärzte dürfen sie nicht zu fortpflanzungsmedizinischen Verfahren zulassen. Die von Känels leben in einer Familiensiedlung, mit Blick ins Grüne und auf weitere Wohnsiedlungen. Für die Kleinen ist es Zeit, schlafen zu gehen, gerade deshalb drehen sie nun auf. Das Töchterchen hüpft im rosa Ballettkleid durch die Wohnung, es will Verstecken spielen und schlüpft ins Zelt, das mitten im Wohnzimmer steht. Der Junior kann es nicht lassen, genau jetzt sein Lego-Raumschiff vorzuführen, das er ganz allein gebaut hat. «Mama hat gesagt, ich darf!», ruft er trotzig, als ihn sein Mami ins Badezimmer zum Zähneputzen dirigieren will. «Gehen wir lieber auf den Balkon», schlägt Maria von Känel vor. «Martina bringt die Kinder ins Bett.» Wenn Maria von Känel lacht, strahlt ihr ganzes Gesicht, und es scheint, als tanzten ihre Sommersprossen. Spricht sie vom Adoptionsverbot, wird ihr Blick ernst. «Wir wollten immer schon eine Familie gründen. Dass uns dies nicht erlaubt sein sollte, hätte ich früher nie für möglich gehalten», sagt sie mit zusammengezogenen Augenbrauen. «Ich wusste sehr lange gar nicht, dass es so etwas wie ein Adoptionsverbot überhaupt gibt.» Nie hatte sich Maria von Känel als lesbische Frau benachteiligt gefühlt. Sie lebte unbeschwert und glücklich in einem «homofreundlichen Umfeld». Ihrem Comingout zu Hause kam ihre Mutter zuvor. «Wenn du dich in ein Mädchen verlieben solltest, ist das o. k.», hatte sie ihr gesagt, als sie noch ein Teenager war. Die Familie lebte damals in Jona am Zürichsee. «Ich rannte umgehend in mein Zimmer, riss das Poster von Madonna von der Wand und tauschte es gegen eines von George Michael aus», erzählt sie und lacht. Sie mochte es sich zunächst noch nicht eingestehen. Doch die Mutter sollte recht behalten: Maria verliebte sich in Frauen, und das war o. k. Die ganz grosse Liebe trat allerdings erst viele Jahre später in ihr Leben und traf Maria von Känel wie ein Blitz. «Es war Liebe auf den ersten Blick», sagt sie. «Ich war Mitte 20 und arbeitete ab und zu an einer Frauen-Party, <Pussy Bei Formularen strichen sie die Wörter Vater und Mutter durch und ersetzten sie durch Mama und Mami. Power> hiess sie.» Dort tauchte eines Abends plötzlich Martina auf, eine junge Frau aus Bauma im Zürcher Oberland. «Ich wusste nicht, wie mir geschah. Ich konnte sie kaum ansehen.» Martina fühlte ähnlich. Zwei Mütter sind normal Es sollte noch eine Weile dauern, bis sie sich ihre Liebe eingestanden. Doch die beiden kamen zusammen und blieben zusammen. Sie genossen das Leben, gingen oft aus, reisten viel und träumten auf Spaziergängen davon, ein Hotel oder ein Restaurant zu eröffnen. Bald träumten sie auch von eigenen Kindern. «Das kam ganz natürlich», sagt Maria von Känel. Irgendwann war der Zeitpunkt gekommen. Die beiden beschlossen, mithilfe eines Samenspenders eine Familie zu gründen. Maria machte den Anfang. Als sie im siebten Monat schwanger war, liess sich das Paar eintragen; das Partnerschaftsgesetz war eben erst in Kraft getreten. «Wir wollten uns rechtlich absichern und gegen aussen signalisieren: Wir gehören zusammen», sagt von Känel. Mit geputzten Zähnen und lautem Geschrei stürmen jetzt die Kinder in Pyjamas auf den Balkon und decken das Mami mit Gutenacht-Umarmungen und Küssen ein. Kurz danach rasseln die Storen herunter. In der Wohnung wird es ruhig und dunkel. Für die Kinder ist es normal, bei zwei Müttern aufzuwachsen, normal, dass sich zwei Frauen lieben können. Sie wissen auch, dass sie dank einem Samenspender auf die Welt kamen. «Wir haben ihnen alles erklärt. Schon sehr früh.» Dass die Mehrheit der Familien anders aussieht, ist den Kindern ebenfalls bewusst. Das sei aber kein Problem, man müsse ihnen bloss aufzeigen, wie verschieden und vielfältig Familien sein können, sagt von Känel. Gehänselt wurden sie noch nie deswegen. «Einige Gspänli der beiden finden es sogar richtig lässig. Sie wollen auch am liebsten zwei Mami haben.» An männlichen Bezugspersonen fehle es den Kindern nicht: Da sind Götti, Grossväter, Onkel, da sind Freunde. Klage gegen Schweizer Gesetz Mit der Geburt der Kinder traten die von Känels nun auch gegen aussen als Familie auf. Bei Formularen, die Daten zu den Eltern verlangt, strichen sie fortan Vater und Mutter durch und ersetzten die Wörter durch «Mama» und «Mami». Sie wollten ein Zeichen setzen, ihre Lebensrealität auch auf Formularen abbilden. Die Gemeinde nahm die Manipulation der Formulare allerdings nicht hin. Die Vormundschaftsbehörde wollte wissen, wer denn der Vater sei und die Vaterpflichten übernehme, erzählt von Känel. «Wir erklärten, dass wir die elterlichen Pflichten übernehmen.» Das Kind habe das Recht zu wissen, wer der Vater sei, entgegnete die Behörde. Und das müsse ein sogenannter Beistand herausfinden. Maria erkannte, dass es vor dem Gesetz einerlei war, ob sie sich als Elternteil bereit erklärte, alle Pflichten für ihre Tochter zu übernehmen. «Das verletzte mich tief.» Dennoch hatte das Paar Glück. Die Gemeinde beschloss, von der Einsetzung eines Beistands abzusehen.

3 Andere Paare hätten weniger Glück, erzählt von Känel. Viele Regenbogenfamilien erhalten einen Beistand und werden über Jahre hinweg von den Behörden zitiert, damit sie mit dem Namen des Erzeugers herausrücken. Man droht ihnen mit Privatdetektiven, obwohl sie zum Teil belegen können, dass sie die Samenspende auf einer ausländischen Samenbank beschafft haben. Die Behördengänge hinterliessen Spuren. «Ich realisierte, dass in der Schweiz doch nicht alle Menschen gleich sind vor dem Gesetz. Mir schien, als sei ich aus einem Dornröschenschlaf erwacht.» Maria von Känel beschloss, die Diskriminierung nicht hinzunehmen. Anfangs wusste sie jedoch kaum, wohin mit allem. Sie wandte sich an die Lesbenorganisation LOS sowie die Schwulenorganisation Pink Cross. Das war der Anfang ihres Engagements. Getragen von diesen Organisationen, beschloss von Känel, vor Gericht für die Adoption ihrer Tochter zu kämpfen. Sie wollte ein Exempel statuieren und auf die Ungerechtigkeit des Adoptionsverbots aufmerksam machen. Sämtliche Gerichtsinstanzen in der Schweiz sollten jedoch den Adoptionsantrag abweisen. Von Känels Anwälte zogen den Fall deshalb vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter. Sie klagen die Schweiz und ihre Gesetzgebung an. Mit dem Adoptionsverbot verstosse das Land gegen die Menschenrechte, gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Schutz der Familie. Der Fall ist weiterhin hängig. Bewegung in Bundesbern Von Känel beschloss damals auch, politisch aktiv zu werden. Sie arbeitete an der Petition «Gleiche Chancen für alle Familien» mit. Diese forderte, das Adoptionsverbot aufzuheben, das im Partnerschaftsgesetz festgeschrieben worden war. Sie ging dafür mit anderen Aktivsten und Aktivistinnen auf die Strasse, sammelte Unterschriften gründete sie mit anderen Lesben und Schwulen den Dachverband Regenbogenfamilien. Als die Aufhebung des Verbots im Parlament diskutiert wurde, war sie zusammen mit anderen Lobbyisten regelmässig in der Wandelhalle im Bundeshaus anzutreffen. Sie versuchten, Parlamentariern ihre Lebensrealität näherzubringen, ihnen zu erklären, wie einschneidend die Rechtsunsicherheit für Regenbogenfamilien sei. «Viele Skeptiker ändern ihre Meinung, wenn sie Regenbogenfamilien kennenlernen», sagt Maria von Känel, «auch Politiker.» In der vergangenen Wintersession verabschiedete schliesslich der Nationalrat einen Vorstoss, der zulassen möchte, dass Homosexuelle die leiblichen Kinder des Partners adoptieren dürfen. Es war ein grosser Moment. Von Känel wird ihn lange nicht vergessen. «Manche Parlamentarier und Journalisten kamen mit Tränen in den Augen auf uns zu und umarmten uns.» Der Bundesrat will bis Ende Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorbereiten. Ihr Ziel haben die Regenbogenfamilien dennoch bisher nicht erreicht. Gegen die Vorlage dürfte wahrscheinlich das Referendum ergriffen werden. Das Adoptionsverbot hat von Känel politisch erwachen lassen. Den Politikvirus wird sie nun nicht mehr los. «Solange wir diskriminiert werden, werde ich weitermachen. Ich kann nicht anders. Unsere Kinder sollen die gleichen Rechte haben wie alle andern auch.» Jetzt wird es auch draussen langsam dunkel. Maria von Känel streicht über eine Schramme auf ihrer Nase. «Woher die stammt? Die habe ich mir vorletzte Nacht geholt. Mein Sohn weinte, und ich bin darüber so erschrocken, dass ich aus dem Bett sprang und gegen die Wand rannte. Martina musste dann gleich zwei trösten.» An der Eingangstür der Wohnung der Familie hängt eine Zeichnung des Sohnes, dicke rote, gelbe, grüne Streifen, schwungvoll aufgetragen und mit ganz viel Blau. «Es ist ein Regenbogen», sagt Maria von Känel. Regenbogenfamilien Fehlt die Vaterfigur? Oft werden Regenbogenfamilien mit dem Vorwurf konfrontiert, den Kindern fehle doch je nach Konstellation eine Vater- oder Mutterfigur. Udo Rauchfleisch, emeritierter Professor für klinische Psychologie an der Universität Basel, weist diesen Vorwurf zurück. «Kinder holen sich ihre Identifikationsfiguren in der Umgebung, ausserhalb des engeren Familienkreises», sagte er vor kurzem an einer Konferenz über Regenbogenfamilien an der Universität Zürich. Gerade weil die Rollen in einer Regenbogenfamilie nicht starr festgelegt seien, könnten sich Regenbogen- Kinder rasch differenzierte Bilder von Rollen machen. Dadurch werde die Identitätsbildung von Kindern in Regenbogenfamilien klar gefördert.«regenbogenfamilien sind eigenständige Familienformen, die eine gedeihliche Umgebung für Kinder darstellen», ist Rauchfleisch überzeugt. Der Psychologe hebt zudem hervor, dass Regenbogenkinder immer Wunschkinder seien. (ami.)

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5 Acht Jahre ist es her, seit das Schweizer Stimmvolk dem Partnerschaftsgesetz mit einem Ja-Anteil von fast 60 Prozent zustimmte Das Gesetz trat 2007 offiziell in Kraft und erlaubt es gleichgeschlechtlichen Paaren, ihre Partnerschaft offiziell eintragen zu lassen. Sie sind Ehepartner nun im Erb- und Steuerrecht sowie im Sozialversicherungsrecht praktisch gleichgestellt. In der Debatte im Vorfeld zur Abstimmung gingen die Emotionen hoch, konservative Kreise und Parteien sahen im Gesetz die Ehe als Institution in Gefahr. Sie argumentierten auch, die traditionelle Familie mit Vater und Mutter würde bedroht. Dass die Abstimmung dennoch so klar ausfiel, wird damals wie heute darauf zurückgeführt, dass man die eingetragene Partnerschaft als neue, eigene Institution schuf und klar von der Ehe abgrenzte. Volk und Politik waren zwar bereit, die Liebe und Partnerschaft zwischen Homosexuellen rechtlich anzuerkennen, sie sollte sich jedoch klar von der Ehe zwischen Mann und Frau unterscheiden. Gleichgeschlechtlichen Paaren wird es deshalb in der Schweiz ausdrücklich untersagt, Kinder zu adoptieren oder sich der Fortpflanzungsmedizin zu bedienen. Das Adoptionsverbot galt quasi als Garant für den Schutz der Institution Ehe und der traditionellen Adoptionsrecht Das Tabu bröckelt Familie. Vor zwei Jahren begann man im Ständerat, das Adoptionsverbot ernsthaft zu hinterfragen. Die Rechtskommission der kleinen Kammer erarbeitete auf der Basis der Petition «Gleiche Chancen für alle Familien», welche die Aufhebung des Adoptionsverbots forderte, eine Motion: Auch Homosexuelle sollten künftig Kinder adoptieren können. Regenbogenfamilien seien eine gesellschaftliche Realität, wurde argumentiert. Sie liessen sich nicht durch Adoptionsverbote verhindern. Ausserdem belegten Studien, dass es den Kindern in Regenbogenfamilien genauso gut geht wie in traditionellen Familien auch. Ihnen fehlt es an nichts. Bis zu Kinder leben laut Schätzungen des Dachverbands Regenbogenfamilien heute in der Schweiz in Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern. Die Zahl wächst. Vor allem bei lesbischen Paaren wird die Gründung einer Familie immer verbreiteter. Viele gehen ins Ausland, um sich künstlich befruchten zu lassen. Kinder in solchen Familien sind durch das Adoptionsverbot aber rechtlich und wirtschaftlich benachteiligt, durch das fehlende Sorgerecht eines Partners etwa oder die fehlenden Unterhaltspflichten nach einer Trennung. Diese Benachteiligung wollen nun auch Nationalrat und Bundesrat beseitigen. Die Stiefkindadoption, also die Adoption der leiblichen Kinder des homosexuellen Partners, soll künftig möglich sein. Die vom Ständerat geforderte Volladoption allerdings, also die Adoption von fremden Kindern, soll gleichgeschlechtlichen Partnern weiterhin verboten bleiben. Der Bundesrat wird bis Ende Jahr einen entsprechenden Gesetzesvorschlag ausarbeiten und in die Vernehmlassung schicken. Gegner der Vorlage aus SVP, EDU und CVP haben bereits Widerstand angekündigt und ein Referendumskomitee gegründet. Sie wollen die traditionelle Familie mit Vater und Mutter schützen. In den USA fällte das oberste Gericht, der Supreme Court, vor wenigen Wochen einen denkwürdigen Entscheid, der auch für die Schweiz nicht unbedeutend ist: Die Ehe, so der Beschluss der obersten Richter, soll nicht mehr bloss Mann und Frau vorbehalten sein. Gleichgeschlechtliche Paare, die sich binden wollten, dürften nicht schlechter gestellt werden als heterosexuelle Partner. Sonst würde der Grundsatz der Gleichheit verletzt. Wie sich der Entscheid auf andere westliche Länder auswirken wird, ist noch offen. Gordana Mijuk

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