Analyse von Webseiten auf Sicherheits- und Privatheitsprobleme: Konzept und rechtliche Zula ssigkeit
|
|
- Frieda Theresa Brauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Analyse von Webseiten auf Sicherheits- und Privatheitsprobleme: Konzept und rechtliche Zula ssigkeit Dominik Herrmann Universität Hamburg mit Max Maaß (TU Darmstadt) und Anne Laubach (Uni Kassel)
2 Motivation 2
3 Wer weiß eigentlich, dass ich mich für Sozialhilfe interessiere? 3
4 Existierende Scanning-Dienste konzentrieren sich auf einzelne Seiten 4
5
6 6
7 Existierende Scanning-Dienste richten sich primär an Entwickler und Betreiber verwenden vordefinierte Auswertungsmethoden 7
8 PrivacyScore hat anderen Fokus Ziel: öffentliche Benchmarks um Anreize für Betreiber schaffen, den Schutz der Privatsphäre zu verbessern. Jeder kann (annotierte) Listen von Webseiten hochladen und das Ranking beeinflussen. Open Source (GPLv3+) und Open Data NUTZERDEFINIERTE ATTRIBUTE Schneiden Städte in Bayern besser ab als in Hamburg? Korreliert Größe eines Krankenhauses mit Rang seiner Webseite?? 8
9 Ranking und Detail-Ergebnisse 9
10 Öffentliches Ranking
11 Detail-Ergebnisse
12
13 Anteil mit NoTrack Anteil mit EncWeb 13
14 Ethische Erwägungen Rechtliche Beurteilung 14
15 Drei relevante Fragestellungen 1 Untersuchung von Webseiten ohne Zustimmung der Betreiber 2 Rechtliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse 3 Veröffentlichung der Ergebnisse auf der PrivacyScore-Webseite 15
16 1 Untersuchung von Webseiten ohne Zustimmung der Betreiber Können Anbieter automatisierten Abruf ihrer Webseite verbieten? Kein Eigentumsrecht ( 903 BGB) an Daten weil es Daten an körperlicher Eigenschaft von Sachen ( 90 BGB) fehlt; daher auch kein ausschließliches Nutzungsrecht an Daten. Kein absolutes virtuelles Hausrecht für öffentliche Teile einer Seite weil vertragliche Vereinbarungen oder Nutzungsbedingungen nur dann verbindlich, wenn vom Nutzer anerkannt (z.b. durch Registrierung). 16
17 1 Untersuchung von Webseiten ohne Zustimmung der Betreiber Zugriff und Verwertung kann verboten sein: Datenschutz (DSGVO, BDSG, TMG) falls beim Scannen pers.-b. Daten erhoben werden i.d.r. nicht der Fall Urheberrecht (UrhG) falls Werk i.s.v. 2 Abs. 1 oder geschützte Datenbank i.s.v. 4 Abs. 2; i.d.r. fehlt aber geforderte geistige Schöpfungshöhe falls Leistungsschutzrecht anwendbar nur bei wesentlichen Teilen falls Webseite ein Computerprogramm ( 2 Abs. 1 Nr. 1, 69a Abs. 1); HTML ist nur Beschreibungssprache Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) bei Beeinträchtigungder Verfügbarkeit Schutz durch Rate Limiting Strafgesetzbuch (StGB) falls Zugangssicherung ( 202a) umgangen wird i.d.r. nicht der Fall 17
18 2 Rechtliche Bewertung der Untersuchungsergebnisse Ergebnisse werden lediglich dargestellt, rechtliche Bewertung muss Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Ausführlich diskutiert im Beitrag für zwei Beispiele: Erlaubnis und technische Umsetzung der Einbindung von Tracking- und Analysediensten Erforderlichkeit von Transportverschlüsselung PrivacyScore nicht als Ersatz sondern als Unterstützung für Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörden gedacht. 18
19 3 Veröffentlichung auf der PrivacyScore-Webseite Können Anbieter die Veröffentlichung der Ergebnisse unterbinden? Ergebnisse ( 17 Tracker ) sind Tatsachenbehauptungen Rankings ( abc.de ist Platz 8 ) sind Werturteile fallen unter die grundrechtlich normierte Meinungsfreiheit Informationelle Selbstbestimmung der Seitenbetreiber verletzt? Ergebnisse betreffen i.d.r. nicht die Privatsphäre, sondern die Sozialsphäre (berufliche, politische, andere öffentliche Aktivitäten) 19
20 Analyse von Webseiten auf Sicherheits- und Privatheitsprobleme: Konzept und rechtliche Zula ssigkeit Max Maaß, Anne Laubach und Dominik Herrmann Transparenz, Aufmerksamkeit und Anreize für Betreiber, Sicherheit und Datenschutz ernst zu nehmen PrivacyScore läuft derzeit auf ca. 30 virtuellen Maschinen Betrieb grundsätzlich rechtlich zulässig Funktionen für geschlossene Benutzergruppen geplant -
Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke
Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Ass. jur. Johannes Franck und Dipl.-Jur. Verena Steigert Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle
MehrFacebook & Recht. Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 NUEWW 26.10.2013. Veit Reichert
Facebook & Recht Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 Veit Reichert Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Kaiserstr. 13 60311
MehrRechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen
Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /
MehrGesetzliche Rahmenbedingungen der Telemedizin in Deutschland
Gesetzliche Rahmenbedingungen der Telemedizin in Deutschland B. Schütze Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Klinik und Poliklinik für Radiologie Nationale und Europäische Gesetze, die bei
MehrHerzlich Willkommen. Datenschutz und Bildrecht beim gewerblichen UAS Einsatz. Kanzlei Hoesmann Medienrecht Urheberrecht Wirtschaftsrecht
Herzlich Willkommen Datenschutz und Bildrecht beim gewerblichen UAS Einsatz interaerial Solutions in Hamburg 13.10.2016 1 Datenschutz und Drohne? Der Pilot / Steuerer einer Drohne muss sich bei seinem
Mehrund so weiter Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
usw UWG vgl. Working Paper 185. z.b. ZD ZUM und so weiter Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vergleiche Stellungnahme 13/2011 der Artikel-29- Datenschutzgruppe zu den Geolokalisierungsdiensten von
MehrGrundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2)
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) 3.1 Virenschutz & TKG 100 Abs. 1 TKG, da virenverseuchte Mails zur Störung von Kommunikationsanlagen
MehrJuristische Aspekte des Cloud Computing
Juristische Aspekte des Cloud Computing Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Universität Rostock Juristische Fakultät Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht und Öffentliches Recht Zivilrechtliche
MehrHerausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Herausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 31.05.2016, Berlin Roter
MehrInformationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus
Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit
MehrDatenschutz im Web
Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
MehrSchwerpunktstaatsanwaltschaft Cottbus
Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cottbus Cottbuser Medienrechtstage Urheberrechtstag Illegale Downloads und andere Urheberrechtsverletzungen im Internet Schwerpunktstaatsanwaltschaft Cottbus Gliederung Zuständigkeiten
MehrDa müssen wir rein. Was Unternehmen in sozialen Netzwerken beachten müssen
Da müssen wir rein Was Unternehmen in sozialen Netzwerken beachten müssen Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl.
MehrDie Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?
Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich
MehrDatenschutz in der empirischen IT-Forschung
Datenschutz in der empirischen IT-Forschung Rahmenprogramm der provet e.v. Mitgliederversammlung 2014, Kassel Übersicht Empirische Forschung in der Informatik Forschungsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung
MehrJuristische Fragestellungen im Kontext von IoT - Gesellschaft für Informatik, Köln 11. Mai Dr. Jürgen Hartung
Juristische Fragestellungen im Kontext von IoT - Gesellschaft für Informatik, Köln 11. Mai 2016 Dr. Jürgen Hartung Das IoT bringt uns Juristen vor allem Fragen 2 Wer hört denn im IoT noch so mit? Der Datenschutz
MehrBring Your Own Device (BYOD) - Rechtliche Aspekte
Bring Your Own Device (BYOD) - Rechtliche Aspekte von Rechtsanwältin Dr. Jana Jentzsch 11.09.2012, Hotel Hafen Hamburg Vorab Dr. Jana Jentzsch Fachanwältin für IT-Recht in Hamburg Beratung u.a. im Bereich
MehrAktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke
Aktuelle Entwicklungen der BGH-Rechtsprechung bezüglich der Nutzung von Musik für Werbezwecke 10. April 2010 Ines Hilpert-Kruck, Fortbildung Urheber- u. Medienrecht, Hamburg, 9./10. April 2010 Werbung
MehrWorkshop zu Praxisfragen des IT-Sicherheitsrechts
Workshop zu Praxisfragen des IT-Sicherheitsrechts unterstützt von Rechtliche Anforderungen an ein IT-Sicherheitskonzept Leiter des Projekts BayWiDI 11. Oktober 2016 IT-Sicherheit als Lebensader der Digitalen
MehrRechtsfragen digitaler Bibliotheken. Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme
Rechtsfragen digitaler Bibliotheken Ein Überblick über die wichtigsten urheber- und haftungsrechtlichen Probleme Übersicht 1. Was leistet eine digitale Bibliothek? 2. Allgemeine Pflichten des Diensteanbieters
MehrRetrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,
Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung
MehrMit einem Fuß im Knast?!
Ihre Referenten Stefan Sander, LL.M. (Informationsrecht), B.Sc. Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht Software-Systemingenieur Heiko Schöning, LL.M. (Informationsrecht) Rechtsanwalt Agenda Datenschutz
MehrImpressum und Kontaktdaten
Kontaktdaten Impressum und Kontaktdaten GOSGOH ist eine Produktmarke der 3Hmed GmbH Anschrift: 3Hmed GmbH Orthopädietechnik & Sport Pforzheimer Str. 176 Eingang 3 4 D-76275 Ettlingen Telefon: +49 (0) 7243
MehrVergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte. Herbert Kempf Finanzministerium Baden-Württemberg
Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Herbert Kempf Finanzministerium Grundsätzliche Haltung s - Die Verfahrensanforderungen der Mitteilung der Europäischen Kommission sind unverhältnismäßig - Die
MehrRechtssicher im Internet
05.05.2015 Rechtssicher im Internet Dr. Frank Weller Europäisches Institut für das Ehrenamt (Inh.: Dr. Frank Weller) Ihr Referent Dr. Frank Weller Rechtsanwalt + Mediator in Hohenahr Recht der Non-Profit-Organisationen
MehrNomosPraxis. Handbuch Datenschutz im Sport. Nomos. Sreball Schmidt Hermonies. Formulare Erläuterungen Gesetze
NomosPraxis Sreball Schmidt Hermonies Handbuch Datenschutz im Sport Formulare Erläuterungen Gesetze Nomos NomosPraxis Günther Sreball Dr. Stefan Schmidt Prof. Dr. Felix Hermonies Handbuch Datenschutz im
MehrApps und Recht. von Dr. Ulrich Baumgartner Rechtsanwalt in München. und Konstantin Ewald Rechtsanwalt in Köln
Apps und Recht von Dr. Ulrich Baumgartner Rechtsanwalt in München und Konstantin Ewald Rechtsanwalt in Köln Verlag C.H. Beck München 2013 Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XI XIII
MehrAgenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen
Agenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen Sinn und Zweck Umsetzung Prinzipien TOMs, ADV Verstoß, Folgen Sinn des Datenschutzes Jeder soll nach Möglichkeit selbst bestimmen, wer welche Informationen über
Mehr#mittelstand Online Marketing Recht
#mittelstand Online Marketing Recht 27.4.16 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrUNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH BESCHÄFTIGTEN (WPR)
du gestern kopiert hast! Schöne neue Kopiertechnik: Datenschutz? Urheberrecht? Geheimhaltung? und die Nachfragen des Personalrats Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten du gestern
MehrDatenschutz im Pfarrbüro
Datenschutz im Pfarrbüro Übersicht Datengeheimnis und Beicht- / Seelsorgegeheimnis Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen Was heißt informationelle Selbstbestimmung Grundprinzipien des Datenschutzes
MehrDer Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft
Institut für Geistiges Eigentum Wettbewerbs- und Medienrecht Der Dritte Korb aus Sicht der Wissenschaft Publikationskultur Plagiat und Urheberrecht 29. 30. März 2012, Weimar Dr. Anne Lauber-Rönsberg Institut
MehrSven Hetmank. Internetrecht. Grundlagen - Streitfragen - Aktuelle Entwicklungen. J Springer Vieweg
Sven Hetmank Internetrecht Grundlagen - Streitfragen - Aktuelle Entwicklungen J Springer Vieweg Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 1 1.1 Internetrecht" oder: Was offline gilt, muss auch online gelten..."...
MehrNeue Urteile zu Auskunftsansprüchen gegen Internetprovider
Neue Urteile zu Auskunftsansprüchen gegen Internetprovider Die Entscheidungen: LG Hamburg vom 07.07.04 (LG Köln vom 29.07.04) 1 Tatbestände Antrag der Tonträgerindustrie gegen Access- Provider auf Auskunftserteilung
MehrICDL FAQS FÜR ÜBERARBEITET AM Was ist die International Children s Digital Library (ICDL)? Welche Arten von Materialien umfasst die ICDL?
ICDL FAQS FÜR VERLAGE, AUTOREN, ZEICHNER UND ANDERE INHABER DES COPYRIGHTS ÜBERARBEITET AM 18.03.05 Was ist die International Children s Digital Library (ICDL)? Wer gründete die ICDL? Was sind die Forschungsziele
MehrPrivatsphäre & Datenschutz: Welche Rechte haben wir eigentlich, um uns vor totaler Überwachung zu schützen?
: Welche Rechte haben wir eigentlich, um uns vor totaler Überwachung zu schützen? Vortrag von Ringvorlesung im studium generale der Universität Ulm am 17.01.2015 im Stadthaus Ulm Über den Vortragenden
MehrStudie Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen
Studie Scoring nach der Datenschutz-Novelle 2009 und neue Entwicklungen Thilo Weichert, Leiter des ULD Symposium Scoring die Praxis der Auskunfteien, deutsches Datenschutzrecht und europäische Perspektiven
MehrBerliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit An der Urania 4 10, 10787 Berlin Europäische Kommission Generaldirektion
MehrDirektmarketing und Datenschutz
Direktmarketing und Datenschutz Welche Möglichkeiten gibt es? Was ist zu beachten? Berlin, 12.06.2012 2 Rechtsgrundlagen Welche Verteiler dürfen erstellt und genutzt werden? Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht
MehrDeutsches Forschungsnetz
Die außerordentliche Kündigung im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstcomputers Dipl. jur. Jan Heuer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren
MehrArbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
Arbeitsrecht-Newsletter 01/07 Schwerpunkt Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Liebe Leserin, lieber Leser, der Schutz von persönlichen Daten wird immer wichtiger. Ohne großen Aufwand ist es möglich,
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrSie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen
Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich
MehrUrheber- und Nutzungsrechte im elearning
Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Dr. Gertrud Heis Dr. Georg Klapeer Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Zentrale Dienste - Rechtsabteilung Einleitung Spannungsverhältnis
MehrDatenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
MehrUrheberrecht und Musik
18. Fachtagung des Forums Medienpädagogik der BLM Urheberrecht und Musik Dr. Kristina Hopf Juristische Referentin der KJM-Stabsstelle und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien Inhaltsübersicht
MehrGoogle Analytics - Kostenloser Service mit Risiken? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de
Google Analytics - Kostenloser Service mit Risiken? RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Inhalt des Angebots Kostenlos, es sei denn mehr als 5 Mio. Page Views monatlich:
Mehrvogel & partner rechtsanwälte
Agile Projektsteuerung und Urheberrecht sowie Know-how-Schutz Karlsruher Entwicklertag, agile day, 22.05.2014 IHK Karlsruhe Prof. Dr. Rupert Vogel Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht Karlsruhe/Stuttgart
MehrDatenschutz beim Einsatz von Gesundheits-Apps für Forschungsvorhaben
GECKO INSTITUT FÜR MEDIZIN INFORMATIK & ÖKONOMIE Datenschutz beim Einsatz von Gesundheits-Apps für Forschungsvorhaben Dipl.-Inform. Med. Monika Pobiruchin Agenda (mögliche) Vorteile von App-Daten Aktuelle
MehrDATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition
MehrPersönlichkeitsrechte im Netz Mobben bis der Anwalt kommt? Fachtagung Cybermobbing Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut
Persönlichkeitsrechte im Netz Mobben bis der Anwalt kommt? Fachtagung Cybermobbing 10.04.2012 Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes Cybermobbing und einfaches Recht
MehrTransparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den folgenden Angaben möchte ich mich bei Ihnen vorstellen.
Vermittlerprofil gemäß den Bestimmungen der EU-Vermittlerrichtlinie Ihr Versicherungsmakler im Profil: Transparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den folgenden Angaben
MehrBücher mit Zugangscode zum E-Book: Darf eine Bibliothek die elektronische Version nutzen?
Bücher mit Zugangscode zum E-Book: Darf eine Bibliothek die elektronische Version nutzen? Stellungnahme der DBV-skommission Armin Talke Seit einigen Monaten gibt es eine neue Publikationsform: Bücher mit
MehrDatenschutz und Meinungsfreiheit Regulierung von Medieninhalten durch das BDSG?
Datenschutz und Meinungsfreiheit Regulierung von Medieninhalten durch das BDSG? Thilo Weichert, Leiter des ULD DAV-Forum Datenschutz Privatsphäre in der globalen Informationsgesellschaft Ist der Datenschutz
MehrCRM und Datenschutz. Thomas Spaeing ds² - Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit
CRM und Datenschutz Thomas Spaeing ds² - Unternehmensberatung für Datenschutz und Datensicherheit www.ds-quadrat.de Telefon (kostenlos): 0800 951 36 32 E-Mail: info@ds-quadrat.de Leistungsspektrum ds²
Mehrwesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.
Vereine im Internet - Homepage, Facebook, Twitter & Co. Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Internetrecht wesentliche Rechtsgrundlage für Betreiber (Diensteanbieter) von Webseiten, Newsletter, Foren
MehrAnsprüche aus 97 UrhG - Aufbauschema
Ansprüche aus 97 UrhG - Aufbauschema A. Anwendbarkeit des deutschen UrhG (Urheberkollisionsrecht) I. Zu prüfen nur bei Sachverhalten mit Auslandsbezug Schutzlandprinzip, Art. 8 I Rom II-VO B. Verletzung
MehrImpressum Wiegmann-Dialog GmbH
Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Angaben gemäß 5 TMG: Wiegmann-Dialog GmbH Dingbreite 16 32469 Petershagen Vertreten durch: Falk Wiegmann Kontakt: Telefon: 05702 820-0 Telefax: 05702 820-140 E-Mail: info@wiegmann-online.de
MehrDatenschutz-Unterweisung
Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie
MehrI. Absolute Verfügungsrechte. I.I Grundbegriffe
Literatur: Richter/ Furubotn Kap. III I.I Grundbegriffe Verfügungsrechte Absolute Verfügungsrechte Relative Verfügungsrechte Andere Verfügungsrechte Recht des Eigentums Recht des Gebrauchs Recht der Veränderung
MehrPsychosoziale Beratung im Kontext von pränataler Diagnostik
Geisteswissenschaft Sandra Mette Psychosoziale Beratung im Kontext von pränataler Diagnostik Rolle und Aufgabe der Sozialen Arbeit Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:
MehrFirmeninformation zum Datenschutz
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Firmeninformation zum Datenschutz Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax: (0981)
MehrDatenschutz in Alumni- und Career-Services
20. September 2012 Kerstin Ann-Susann Schäfer, Ph. D. (UCT) Doctor of Philosophy in Law Alumni und Career-Services im Lichte des Datenschutzes Universität Alumni-Services Career-Services Themen & Ziele:
MehrUpdate zu Social Media an Hochschulen
Update zu Social Media an Hochschulen - Chancen und Gefahrenpotentiale - Dipl. jur. Kevin Kuta Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren 33. Rechtsseminar
MehrDie erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT
Die erheblichen Einflüsse der Datenschutz-Grundverordnung auf die IT SK-Consulting Group GmbH Donnerstag, 29. September 2016 Vorstellung Alexander Jung Diplom-Jurist (Univ.) Senior Consultant Datenschutz
MehrInhaltsübersicht Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Materialienverzeichnis Abkürzungsverzeichnis VII XV XX XXI I. Einleitung 1 A. Problemstellung 1 B. Zielsetzung 2 C. Methodik 2 D. Begriffsbestimmungen 3 1. Allgemeines
MehrRechtssichere Webseite Rechtliche Stolpersteine (er)kennen und vermeiden
Rechtssichere Webseite Rechtliche Stolpersteine (er)kennen und vermeiden EXISTENZ 2013-13. April 2013 Wirtschaftsförderung, IHK, HWK Landkreis Weilheim-Schongau Uwe Jennerwein Diplom Wirtscha5sjurist (FH)
MehrDatenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre
MehrUrheberrecht und Kunsturhebergesetz
Urheberrecht und Kunsturhebergesetz Foto- und Textklau sind keine Kavaliersdelikte. Urheberrechtsverletzungen und Verletzungen gegen das Kunsturhebergesetz können mit Geldstrafe oder Haftstrafen geahndet
MehrAGB Newsletter. (Stand: )
AGB Newsletter Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der Angebote des BBE-Newsletters, der BBE Europa-Nachrichten, des SONDER-INFOLETTERs, des INFOLETTERs. (Stand: 16.12.2016) 1. Geltungsbereich
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrGoogle StreetView. Bewertung. Prof. Dr. Nikolaus Forgó
Google StreetView Eine datenschutz- t und persönlichkeitsrechtliche it htli h Bewertung Prof. Dr. Nikolaus Forgó Europäische und deutsche Trends Vereinfachter Zugang zu öffentlicher Information Mehr Transparenz
MehrName/Vorname: geb. am: Adresse:
Verpflichtungserklärung und Merkblatt zur Einhaltung des Datenschutzes gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) und zur Wahrung von Dienst- und Geschäftsgeheimnissen Name/Vorname:
MehrArmin Talke Staatsbibliothek zu Berlin OPEN DATA UND DAS URHEBERRECHT
Armin Talke Staatsbibliothek zu Berlin OPEN DATA UND DAS URHEBERRECHT Schutzvoraussetzungen nach dem UrhG 2 Abs.2 UrhG: Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen WAS IST
MehrFachbereich Sozialwissenschaften, Medien und Sport Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Fachbereich Sozialwissenschaften, Medien und Sport Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Forschungs- und Dokumentationsstelle für Verbraucherinsolvenz und Schuldnerberatung Schuldnerfachberatungszentrum
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Videoüberwachung im öffentlichen Raum Deutscher Bundestag WD /16
Videoüberwachung im öffentlichen Raum 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Videoüberwachung im öffentlichen Raum Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 22.04.2016 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung
MehrPflegekammern was das für die Pflege bedeutet
Pflegekammern was das für die Pflege bedeutet DBfK Bundesverband e.v. Alt-Moabit 91 10559 Berlin Tel. 030-2191570 dbfk@dbfk.de www.dbfk.de Franz Wagner Bundesgeschäftsführer DBfK Pflegekammer Chance oder
MehrDatenschutz, Urheberrecht & Co. rechtliche Herausforderungen im Big Data-Bereich
Datenschutz, Urheberrecht & Co. rechtliche Herausforderungen im Big Data-Bereich hgnc StartUp-Day 2014 Tim Maiorino Köln, 20. Mai 2014 1 osborneclarke.com Big Data berührt Vielzahl von Rechtsgebieten OC17
MehrBig Data und das Konzept der Datenschutzgesetze
Big Data und das Konzept der Datenschutzgesetze 18. Symposium on Privacy and Security Wo (Daten-)Berge sich erheben Personen-)Daten das neue Gold Die Perspektiven für Unternehmen und Verwaltung Zürich
MehrPatientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?
Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages
MehrImpressum & Rechtliche Hinweise
Impressum & Rechtliche Hinweise Impressum Anbieterin dieses Dienstes GmbH & Co. KG Gerhard-Lüking-Straße 10 32602 Vlotho Tel.: +49 5733 / 798-0 Fax: +49 5733 / 798-202 E-Mail: info(at)hettich-furntech.com
MehrCorporate Privacy Management Group
CRM datenschutzkonform einsetzen Goldene Regeln für die Praxis Flughafen Münster/Osnabrück, 18. Juni 2009 1 Ihre Pilotin Judith Halama Datenschutzberaterin Externe Datenschutzbeauftragte Rechtsanwältin
MehrCopyright bei Daniel Rosch 2011, alle Rechte vorbehalten; Kontakt:
Schweigen und Sprechen im Rahmen von Früherkennung und Frühintervention: Informationsaustausch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Prof. (FH) Daniel Rosch lic. iur./dipl. Sozialarbeiter FH / Mas
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg
MehrSchutz geografischer Informationen am Beispiel topografischer Karten Falk Zscheile
Schutz geografischer Informationen am Beispiel topografischer Karten 13.04.15 Falk Zscheile Schutz von Informationen im Recht Grundsatz Informationen genießen grundsätzlich keinen Schutz durch das Recht.
MehrDatenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung
Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter
MehrIT- und Computerrecht: CompR
Beck-Texte im dtv 5562 IT- und Computerrecht: CompR Textausgabe. Europarecht, Zivilrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Strafrecht, Elektronischer Geschäftsverkehr von Prof. Dr. Jochen Schneider 9., aktualisierte
MehrWem gehört der menschliche Körper?
THOMAS POTTHAST/BEATE HERRMANN/ UTA MÜLLER (HRSG.) Wem gehört der menschliche Körper? Ethische, rechtliche und soziale Aspekte der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile mentis PADERBORN
MehrVollmacht Die große Unbekannte
Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,
MehrForschungsprozesse im Spannungsfeld von Direktions- und Urheberrecht
Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht Forschungsprozesse im Spannungsfeld von Direktions- und Urheberrecht JProf. Dr. Anne Lauber-Rönsberg Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs-
MehrBewerten, Beurteilen und Benoten. Alternative Methoden zur Leistungsbewertung im Sportunterricht
Sport Anne Schillingmann Bewerten, Beurteilen und Benoten. Alternative Methoden zur Leistungsbewertung im Sportunterricht Masterarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:
MehrArbeitnehmerdatenschutz und Compliance Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern
Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung von Mitarbeitern Köln, 25. November 2014 Dr. Andreas Walle Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einleitung Angst vor
MehrHaftungsrechtliche Gefahren bei Bildveröffentlichungen im Internet
Haftungsrechtliche Gefahren bei Bildveröffentlichungen im Internet Inhaltsverzeichnis A. Zusammenfassung und Empfehlung B. Rechtliche Ausführungen I. Urheberrecht II. Persönlichkeitsrecht C. Weiterführende
Mehr12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben
12. Fachtag IV / IT des BeB - Datenschutz Fragestellungen aus dem tatsächlichen IT-Leben Dr. Axel Gutenkunst Datenschutzbeauftragter für die Evangelische Landeskirche Württemberg und das Diakonische Werk
MehrDuD Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit. Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung?
DuD 06 8. Jahresfachkonferenz Datenschutz und Datensicherheit Was bedeutet die EU-DSGVO für die Auftragsdatenverarbeitung? Berlin, 4.06.06 Dr. Jens Eckhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Datenschutz-Auditor
Mehr3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke
Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 11 B. Die Grundlagen des Urheberrechtsschutzes... 13 I. Rechtsquellen... 13 1. Urheberrechtsgesetz (UrhG)... 13 2. Verlagsgesetz (VerlG)... 13 3. Kunsturheberrechtsgesetz
Mehr