Gesundheitsförderung 2.0- Praxistipps zur Umsetzung/ Neues aus Arbeitsund Steuerrecht

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1 Gesundheitsförderung 2.0- Praxistipps zur Umsetzung/ Neues aus Arbeitsund Steuerrecht Referenten: Steuerberaterin Ines Scholz, Rechtsanwalt Thomas Anderleit

2 Personalpolitik lohnt sich und ist Chefsache Schwerpunkte in Personalpolitik setzen Zeitgemäße, attraktive Bedingungen schaffen Mitarbeiter binden Effiziente Lohn-Lösungen (Lohnzettel via Smartphone, digitale Personalakte)

3 Mehr Netto vom Brutto - Steuertipps Baukasten für variable Lohnbausteine

4 Mehr Netto vom Brutto - Steuertipps Sieben attraktive Entlohnungsmodelle für Arbeitgeber Mobilität sichern, Lohntüte entlasten der Firmenwagen Soziale Verantwortung, höhere Rente die betriebliche Altersversorgung Kommunikation fördern, Steuern sparen die Übernahme von PC-, Internet- und Telefonkosten Leben fit, Freibetrag hoch die Gesundheitsförderung Gute Sache, freie Wahl die Warengutscheine Eltern unterstützen, Leistungen würdigen der Kinderbetreuungszuschuss Kleines Urlaubsgeld, große Wirkung die Erholungsbeihilfen Gerne können Sie unsere Broschüre als PDF online anfordern assistenz@ines-scholz.de

5 Exkurs Arbeitsrecht Direktionsrecht/ Freiwilligkeit Für alle Mitarbeiter zugänglich Zusatzvereinbarungen/ Arbeitsvertrag

6 Gesundheitsförderung Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zur Änderung der arbeitsbedingten körperlichen Belastungen (Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates), der gesundheitsgerechten betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung (Ausrichtung der Betriebsverpflegungsangebote an Ernährungsrichtlinien und Bedürfnisse der Beschäftigten), psychosoziale Belastung, Stress (Förderung individueller Kompetenzen der Stressbewältigung am Arbeitsplatz, gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung). Übernahme medizinischer Zuzahlung und Schutzimpfungen (z. B. gegen Grippe)

7 Gesundheitsförderung Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Gesunderhaltung seiner Arbeitnehmer bzw. zum Abbau des Krankenstandes Grundsätzlich ist Abzugrenzen zwischen: Leistung im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers in vollem Umfang steuerfrei (keine Begrenzung) Leistungen zur Gesundheit und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers bis zu 500,- im Jahr steuerfrei Voraussetzung ist, dass die Leistung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Auch die Katalog-Förderungen, die den Anforderungen des 20 und 20a SGB V (s. auch Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen zu Prävention) entsprechen sind steuerfrei.

8 Gesundheitsförderung Maßnahmen zur Gesundheitsförderung zur Änderung der Bewegungsgewohnheiten (Reduzierung von Bewegungsmangel, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme), z. B. Massagen und Rückenkonzepte, Weight-Watchers-Kurse der Ernährung (Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung, Vermeidung und Reduktion von Übergewicht), der Stressbewältigung und Entspannung (Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken), des Suchtmittelkonsums (Förderung des Nichtrauchens, gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol, Reduzierung des Alkoholkonsums)

9 Gesundheitsförderung Zum begünstigten Personenkreis gehören alle Arbeitnehmer auch angestellte Familienangehörige, geringfügig Beschäftigte sowie beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer. Arbeitnehmern mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen kann diese Förderung in jedem Beschäftigungsverhältnis bis zur Höchstgrenze gewährt werden. Bei unterjährigem Eintritt des Arbeitnehmers ist keine Zwölftelung vorzunehmen. Der Arbeitnehmer kann die Förderung in diesem Fall zweimal in voller Höhe erhalten.

10 Gesundheitsförderung Gesundes Essen Getränke Obstpausen Vitaminpräparate gesunde Mahlzeiten über Kantinenverpflegung nur bei Gutachten Krankenkasse (Ausnahme: Essen bei Gesundheitstagen/Gesundheitswoche) Buch Gesunde Unternehmen mit Betrieblichen Gesundheitsmanagement zu mehr Erfolg mit praktischen Beispielen ISBN: Tipp

11 Rechtsvorschriften für Arbeitgeber Feuerlöscher Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2) Fluchtpläne DIN ISO i. V. m. Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2) Branderkennung und Alarmierung Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)

12 Rechtsvorschriften für Arbeitgeber Brandschutzhelfer Technische Regeln für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2) Unterweisung des Arbeitsgebers zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz 12, 15, 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); 4 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1)

13 Rechtsvorschriften für Arbeitgeber Belehrung zur Bildschirmarbeit 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) i. V. m. Bildschirmarbeitsverordnung; DGUV Information Erste-Hilfe-Beauftragter 21 SGB VII; 26 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1) Verbandskasten 21 SGB VII; 25 Abs. 2 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1)

14 Rechtsvorschriften für Arbeitgeber Betriebsarzt / Fachkraft für Arbeitssicherheit (Betrieb bis zu 10 Mitarbeitern) 2 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) i. V. m. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) Prüfung ostveränderliche / ortsfeste Elektrogeräte Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3)

15 Gesundheitsförderung- freiwillige Arbeitgeberleistung Stärken Sie Ihren Mitarbeitern den Rücken Massagen am Arbeitsplatz

16 Aufmerksamkeiten Der Turbo für Körper und Geist Wasser und Tee Mach mal Pause Kostenfreies Obst

17 Versicherungen Unfallversicherung für alle Private Krankenzusatzversicherung für Mitarbeiter

18 Betriebsausgaben Einladende Pausenräume Angenehme Atmosphäre durch richtiges Licht

19 Betriebsausgaben Ergonomie am Arbeitsplatz Gegen Stress: Home Office

20 Sachbezug Eine E-Bike-Flotte oder gutes Fahrrad als Prämie macht Lust auf Radeln Auch auf längeren Strecken

21 Exkurs Arbeitsrecht Arbeitszeitmodelle flexibilisieren Home-Office rechtlich sicher gestalten Zielvereinbarungen

22 Arbeitszeitmodelle flexibilisieren Gleitzeit ( - Kernarbeitszeit - ) einfache gleitende Arbeitszeit (Stundenanzahlt fest) gleitende Arbeitszeit mit Zeitausgleich qualifizierte Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit, ohne Vorgaben der Dauer (Grenze wöchentlich, monatlich etc.) Vertrauensarbeitszeit ohne Kernarbeitszeit, ohne Zeiterfassung Jahresarbeitszeitmodell Soll-Stunden jahresbezogen Problem: kurzfristige Bedarfsschwankungen

23 Arbeitszeitmodelle flexibilisieren Lebensarbeitszeitkonten Ansparen von Zeit und Geld früherer Ruhestand Ansparkonten über regelmäßige Arbeitszeit hinaus Sabbatical, längerer Urlaub, Weiterbildung sonstige Modelle Arbeit auf Abruf Teilzeitarbeit Kurzarbeit Mehrarbeit Jobsharing (2 oder mehr Mitarbeiter teilen sich Arbeitsplatz)

24 Home-Office rechtlich sicher gestalten Datenschutz und Datensicherheit Zeiterfassung telefonische Erreichbarkeit für Arbeitgeber und Dritte Zurverfügungstellung Arbeitsergebnisse/ Rückgabe Arbeitsmittel ggf. Fristenkontrolle

25 Zielvereinbarungen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Erreichung von Leistungszielen in bestimmten Zeiträumen grundsätzlich freiwillig Zielerreichung führt zwingend zur Zielvergütung Freiwilligkeitsvorbehalte sind unwirksam Malusregelung bei fehlender Zielerreichung grundsätzlich unwirksam getroffene Zielvereinbarung ist bindend Beachtung des Transparenzgebotes Unklarheiten gehen zu Lasten des Arbeitgebers Gerichtliche Billigkeitskontrolle Problem: weiche Ziele

26 Planung damit es gelingt Erreichbare Ziele vereinbaren Lebendiges Jahresmotto

27

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